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1816/2024

208. Änderung des Flächennutzungsplanes, Arbeitstitel: "Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim - Mitteilung über die erneute Veröffentlichung (ehem. Offenlage) nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

Mitteilung Ausschuss 13.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.09.2024, TOP 10.2.7

Anlage 1b - Lage beider Änderungsbereiche

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Ansehen

Anlage 2 - Bisherige Darstellung

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Ansehen

Anlage 1a - Lage Änderungsbereich

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 - Begründung

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Ansehen

Anlage 3 - Beabsichtigte Darstellung

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Ansehen

Anlage 1b - Lage beider Änderungsbereiche

507 Zeichen

216
208
Anlage 1b
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
¯
Änderungsbereich
1:15.000M.:
208. und 216. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Lindgens-Areal" / "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" in 
Köln-Mülheim
- Lage beider Änderungsbereiche -
208. Änderung des FNP -
"Lindgens-Areal"
216. Änderung des FNP -
"Mülheim-Süd und Hafen"

Anlage 2 - Bisherige Darstellung

981 Zeichen

GI
GE
 
W
 
 
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W
SO
Messe
W
MI
GE
M
W
GE
GE
W
MISO
Musikalienhandel
SO
Hafen
SO
Hafen
SO
Messe
 
SO
Messe
SO
Hafen
 SO
Messe
 
W
SO*
grfl. Einz.handel, Nahver
GE
Anlage 2
0 100 200 300 40050
m
208. Änderung des Flächennutzungsplanes 
"Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim
- bisherige Darstellung -
1:7.500M.:
Legende
Änderungsbereich
Kerngebiet
Mischgebiet
Böden, erheblich mit umwelt-
gefährdenden Stoffen belastet
Fläche für Ver- und Entsorgung
Alteneinrichtung
Bad
Brunnen
Dauerkleingärten
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Parkanlage
Post
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sporthalle
Sportplatz
Umspannwerk
Verwaltung
Wohnen, immissionsbelastet
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Gemischte Baufläche
Sonderbaufläche
Industriegebiet
Gewerbegebiet
W
WB
M
MK
MI
SO
GI
GE

Anlage 1a - Lage Änderungsbereich

362 Zeichen

Anlage 1a
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
¯
Änderungsbereich
1:15.000M.:
208. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim
- Lage des Änderungsbereiches -

Mitteilung Ausschuss

2774 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1816/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 
 
208. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 9, Mülheim, 
Arbeitstitel: "Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim 
hier: Mitteilung über die erneute Veröffentlichung (ehemals Offenlage) des Entwurfs 
nach § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB 
 
Änderungsbereich, Anlass und Ziel der Planung: 
 
Der Änderungsbereich umfasst die rund 4,6 Hektar (ha) große Fläche im Bereich des Mülheimer 
Südens. Mit dem Projekt wird die planungsrechtliche Möglichkeit zur Entwicklung eines durch-
mischten Stadtquartiers mit einer Mischnutzung aus Wohnen, das Wohnen nicht wesentlich 
störendem Gewerbe und Dienstleistern ermöglicht. Auch der Bedarf an einer Kindereinrichtung 
(KiTa) wird dargestellt. Damit wird die Darstellung eines Gewerbegebietes (GE), einer gemisch-
ten Baufläche (M) sowie ein Signet „Kindertageseinrichtung unbestimmter Standort“ beabsich-
tigt.  
 
 
Verfahrensstand: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat bereits am 21.03.2024 den Feststellungbeschluss (2247/2023) zum 
Projekt gefasst. Während des Genehmigungsverfahrens wurde ein Mangel im Bekanntma-
chungstext zur zuletzt durchgeführten erneuten Offenlage (Veröffentlichung) nach § 3 Absatz 2 
BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB festgestellt. Um diesen Mangel im Verfahren 
zu beheben, muss dieser Verfahrensschritt der erneuten Veröffentlichung wiederholt und an-
schließend ein erneuter Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln eingeholt werden. 
Die Wiederholung der Schritte dient demnach ausschließlich der Rechtssicherheit des Planver-
fahrens, um eine Genehmigung zu ermöglichen. 
Die Planungsabsichten sowie Unterlagen dieser Mitteilungsvorlage sind inhaltlich identisch mit 
denen des gefassten Feststellungsbeschlusses vom 21.03.2024 (2247/2023).  
Um das Projekt zeitnah zu einem Abschluss bringen zu können und um damit das parallel 
durchgeführte Bebauungsplanverfahren sowie eine darauffolgende Baugenehmigung nicht zu 
behindern, ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung) mit Start vor den 
Sommerferien und damit die Mitteilung im Stadtentwicklungsausschuss am 20.06.2024 erfor-
derlich. Die Bezirksvertretung Mülheim wird über diese Beteiligungsabsicht zunächst informiert 
und die Mitteilung in der nächst möglichen Sitzung behandelt.

2 
 
Anlagen 
1a Lage des Änderungsbereiches 
1b Lage beider Änderungsbereiche (208. und 216. FNP-Änderung) 
2 Bisherige Darstellung 
3 Beabsichtigte Darstellung 
4 Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Ab-
satz 3 BauGB und Umweltbericht nach § 2a und Anlage 1 BauGB

Anlage 4 - Begründung

111915 Zeichen

Anlage 4 
- 1 - 
/ 2 
 
Begründung des Entwurfs zur Beteiligung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a 
in Verbindung mit §2 Absatz 4 BauGB 
Zur 208. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim 
Arbeitstitel: „Lindgens-Areal“ in Köln-Mülheim 
Diese FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
69472/01; Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim– gemäß § 8 Absatz 3 BauGB 
  
1 Gebietsbeschreibung 
Der Änderungsbereich der 208. Änderung des FNP liegt im südlichen Bereich des Stadtbe-
zirks Köln-Mülheim und umfasst das Lindgens-Areal mit dem größten Teil der ehemaligen 
Produktionsstätten der Firma Lindgens & Söhne GmbH & Co. KG sowie ein angrenzendes 
städtisches Grundstück. Es wird begrenzt von der Deutz-Mülheimer Straße im Südosten, 
dem Auenweg im Süden, dem Rheinboulevard im Nordwesten sowie im Norden von der 
Fußgängerbrücke ("Katzenbuckel") über das Hafenbecken des Mülheimer Hafens. Die Ab-
grenzung entspricht dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
69472/01 mit dem Arbeitstitel „Lindgens-Areal in Köln-Mülheim“.  
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 4,6 Hektar (ha). 
 
Abbildung 1: Darstellung des rechtkräftigen Flächennutzungsplans (FNP) mit den Änderungsbereichen der 208. 
und 216. FNP-Änderungen sowie der 194. FNP-Änderung  
Diese 208. Änderung des FNP wurde aus verfahrenstechnischen Gründen aus dem Gesamt-
zusammenhang der 216. Änderung "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" herausgelöst 
(siehe Abbildung 1). Grund war die zum Einleitungsbeschluss der 216. Änderung bereits fort-
geschrittene Bebauungsplanung zum Lindgens-Areal. Die Planungsinhalte und -ziele der 
beiden Änderungsverfahren wurden kontinuierlich aufeinander abgestimmt, sodass wichtige 
Verfahrensschritte wie die Beteiligungen und Offenlagen für beide Verfahren weitestgehend 
synchron durchgeführt wurden. 
2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
Der rechtsrheinische Kölner Stadtraum mit den Stadtteilen Deutz, Mülheim, Kalk und Hum-
boldt-Gremberg stellte fast 150 Jahre lang den größten gewerblich-industriell geprägten Ver-
flechtungsraum innerhalb des Kölner Stadtgebietes dar. Noch in den 1970er und 1980er 
Jahren wurde von einer relativ stabilen gewerblichen Situation ausgegangen, so dass zur 
Standortsicherung und -entwicklung diese Gewerbe- und Industriegebiete in den (1984

Anlage 4 
- 2 - 
/ 3 
 
rechtskräftig gewordenen) FNP aufgenommen wurden. Historisch bedingt liegen diese ehe-
maligen Industriegebiete in Köln im Randbereich zur Kernstadt. Lindgens & Söhne, Van der 
Zypen und Charlier, Eugen Langen, Bergmann & Simons, Nikolaus August Otto, Ferdinand 
Kohlstadt sind Namen, die mit dem industriellen Aufschwung Mülheims eng verbunden sind. 
Durch die rasant voranschreitende Stadtentwicklung im Zuge der Industrialisierung wurden 
sie schnell von ergänzenden Siedlungsstrukturen eingeholt und umfasst; die Eisenbahn und 
Vorortbahnen spielten dabei eine mitentscheidende Rolle.  
Doch der Niedergang der Montanindustrie und damit der Rückzug der Industrie hinterließ am 
Ende des 20. Jahrhunderts zwischen Rhein und Eisenbahnring über 160 ha Industriebrache 
und setzt sich bis heute fort.  
Grundsätzlich stehen den negativen Folgen des wirtschaftlichen Strukturwandels neue 
Chancen und Möglichkeiten zum zukunftsorientierten Ausbau des Wirtschaftsstandortes 
Köln im Allgemeinen und insbesondere des Rechtsrheinischen gegenüber. Die sich in der 
Nachbarschaft befindliche Koelnmesse als internationaler Handels- und Kongressstandort 
und die dort ansässigen Großunternehmen (RTL, Talanx Asset Management, Lufthansa) wir-
ken als Ansiedlungsmagneten mit überregionaler und teils internationaler Bedeutung. Drei 
achsiale Straßenerschließungen in Nord-Süd-Richtung, die tangierende Stadtbahnstrecke 
und der Deutzer Bahnhof als Knotenpunkt der regionalen und überregionalen Bahnverbin-
dungen mit Flughafenanschluss ergänzen die guten Standortvoraussetzungen. 
Dieser Strukturwandel zum Dienstleistungsstandort und damit verbundene Sanierungs- und 
Modernisierungsmaßnahmen haben viele Viertel - auch der großen wirtschaftlichen, kulturel-
len und sozialen Anziehungskraft Kölns geschuldet - relativ zügig wieder aufleben lassen. Es 
verblieben die aufgelassenen Industriebereiche, deren neue Inwertsetzung aufgrund des 
stark zunehmenden Flächendrucks, der auf Köln lastet, schnell fortschreiten muss. Eine er-
neute Produktionsaufnahme industrieller Nutzungen muss an dieser Stelle ausgeschlossen 
werden, obgleich die Nähe zum Mülheimer Hafen zunächst günstige Grundvoraussetzungen 
bieten könnte. Die Wohnbebauung ist - historisch und neuzeitlich - an die ehemaligen Flä-
chen herangerückt, die Verkehrsinfrastruktur erfüllt nicht die Voraussetzungen, um weitere 
umfangreiche Logistikprozesse aufnehmen zu können und die Randlage zur Messe und zur 
erweiterten Innenstadt erlaubt keine (Neu-)Etablierung von Industrien oder Betrieben mit ei-
nem gewissen Konfliktpotential. 
Die ganzheitliche Entwicklung des Gesamtareals und seiner Teilbereiche zog Planerforder-
nisse nach sich und stieß umfassende Planungs- und Beteiligungsprozesse an. 
Zunächst fokussierten sich räumliche und inhaltliche Entwicklungs- und Erneuerungsschwer-
punkte im Rechtsrheinischen Entwicklungskonzept (REK) auf den Stadtteil Kalk. Mit dem 
REK-Nord und den darin definierten, zukünftigen Nutzungsstrukturen wurden anschließend 
und ab 2005 auch die Grundlagen für eine Erneuerung der Stadtviertel Deutz-Nord, Mül-
heim-Süd und Buchforst geschaffen. 
Auf diesen Grundlagen baute - für den Stadtteil Mülheim - das Strukturförderprogramm "Mül-
heim 2020" auf, welches vor allem wirtschaftliche, bauliche und soziale Ziele verfolgt. Gene-
relle wirtschaftsstrukturelle Entwicklungsziele sind dabei 
- der Wiederauf- und -ausbau des Wirtschaftsstandortes mit gesamtstädtischen und lo-
kalen Beschäftigungseffekten und 
- die Standortentwicklung einer neuen, städtebaulich eigenständigen Identität mit Ver-
netzung in die benachbarten Siedlungsbereiche.  
Auf Grundlage der städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 ist bis 2029 von ei-
nem Gesamtwohnungsbedarf von knapp 65 000 Wohneinheiten (WE) auszugehen. 
Diese zunehmenden Bedarfe an Wohn- und Arbeitsraum in Köln weisen eine konstante 
Nachfrage auf. Um diesen enormen Bedarf auf dem Kölner Stadtgebiet umzusetzen, 
sind städtebauliche Großprojekte wie die Entwicklung der Quartiere südlich des Mülhei-
mer Hafens prädestiniert und dringend notwendig. Unterstützend für die Abbildung und 
auch mögliche Umsetzung der Bedarfe von Wohnungsbau gibt es außerdem auch das 
Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen).

Anlage 4 
- 3 - 
/ 4 
 
Auf Basis dieser Prozesse soll die Entwicklung eines modernen Stadtquartiers betrieben 
werden, welche das gesamte Areal, damit auch den Bereich des ehemaligen Lindgens-
Areals, für eine attraktive Wohn- und Dienstleistungsnutzung qualifiziert. 
3 Verfahrensverlauf 
3.1 Verfahren zum parallel laufenden (gleichnamigen) Bebauungsplan  
(2827/2014) Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes und die frühzeitige Betei-
ligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB: 
Stadtentwicklungsausschuss 27.11.2014 
Bezirksvertretung Mülheim 01.12.2014 
Stadtentwicklungsausschuss 22.01.2015 
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
vom 28.01.2015 bis 06.02.2015 einschließlich 
mit Abendveranstaltung am 28.01.2015 
 
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 
Absatz 1 BauGB 
vom 09.02.2015 bis zum 12.03.2015 einschließlich 
mit Scoping am 02.03.2015 
 
Beschluss über Anregungen und Stellungnahmen sowie Vorgabenbeschluss:  
(0530/2015) Bezirksvertretung Mülheim 09.03.2015 
(0914/2015) Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2015 
 
3.2 Verfahren zur 208. Änderung des FNP 
 
(3905/2016) Mitteilung über die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB 
Bezirksvertretung Mülheim   29.05.2017 
Stadtentwicklungsausschuss   06.07.2017 
 
Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB 
vom 28.09.2017 bis 27.10.2017 einschließlich 
 
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB 
vom 27.09.2017 bis 03.11.2017 einschließlich 
 
Erneute Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB auf-
grund der Anpassung an neues Baurecht (zeitgleich mit der Offenlage zur 216. FNP-Ände-
rung, „Mülheim Süd und Hafen“): 
vom 22.02.2018 bis 23.03.2018 einschließlich 
 
Erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 
BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB auf Grund der Anpassung an neues Bau-
recht (zeitgleich mit der Offenlage zur 216. FNP-Änderung, „Mülheim Süd und Hafen“): 
vom 22.02.2018 bis 29.03.2018 einschließlich 
 
(3155/2020
) Mitteilung über die erneuten Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB im Verbindung 
mit § 4a Absatz 3 BauGB: 
Stadtentwicklungsausschuss   29.04.2021 
Bezirksvertretung Mülheim   03.05.2021 
 
Erneute Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB auf 
Grund der Anpassung der Planungsinhalte (zeitgleich mit der Offenlage zur 216. FNP-Ände-
rung, „Mülheim Süd und Hafen“): 
vom 29.04.2021 bis 27.05.2021 einschließlich

Anlage 4 
- 4 - 
/ 5 
 
 
Erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 
BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB auf Grund der Anpassung der Planungsin-
halte (zeitgleich mit der Offenlage zur 216. FNP-Änderung, „Mülheim Süd und Hafen“): 
vom 19.03.2021 bis 05.05.2021 einschließlich 
 
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse von Februar bis März  2018 gingen Bedenken ein, vor 
allem hinsichtlich einer heranrückenden Wohnnutzung und daraus resultierenden Verkehrs - 
bzw. Lärmkonflikten. Vorhandene Unternehm en vor allem im Bereich n ahe des Hafens und 
Ufers befürchteten Einschränkungen für ihre vorhandenen Betriebe. Dies löste eine intensive 
Prüfung der Planungen und neue gutachterliche Untersuchungen aus, um eine sachgerechte 
Berücksichtigung und Klärung der Konflikte herbei zu führen. Ausführliche Abstimmungen lös-
ten letztlich eine Überarbeitung des Umweltberichtes und Anpassungen der Plandarstellung 
aus. Mit diesen Planunterlagen wurden im April bis Mai 2021 eine erneute Offenlage sowie 
eine erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Aus die-
sen Beteiligungsprozessen ergaben sich lediglich redaktionelle Ergänzungen informativer Art. 
 
(2247/2023) Feststellungsbeschluss: 
Bezirksvertretung Mülheim   29.01.2024 
Stadtentwicklungsausschuss   01.02.2024 
Rat      06.02.2024 
Bezirksvertretung Mülheim   04.03.2024 
Rat      21.03.2024 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die 208. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes festgestellt (2247/2023). Zuvor wurde die Vorlage in der Bezirksvertretung 9 
(Mülheim) am 29.01.2024 zurückgestellt, da Fragen zum Thema des Bauens im Hochwasser-
schutz bestanden. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte zwischenzeitig am 01.02.2024 un-
geändert empfohlen. Der Rat stellte am 06.02.2024 die Vorlage zunächst zurück, um die Be-
ratung der Bezirksvertretung 9 abzuwarten. Diese hat die Vorlage in ihrer Sitzung am 
04.03.2024 schließlich ungeändert beschlossen, sodass die Vorlage abschließend im Rat der 
Stadt Köln am 21.03.2024 behandelt und ungeändert beschlossen wurde. 
 
Während des angestrebten Genehmigungsverfahrens wurde ein Mangel im Bekanntma-
chungstext zur zuletzt durchgeführten erneuten Offenlage (Veröffentlichung) aus 2021 festge-
stellt. Um diesen Mangel im Verfahren zu beheben, muss der Verfahrensschritt der erneuten 
Veröffentlichung nach § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB wiederholt 
und anschließend ein erneuter Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln eingeholt 
werden.  
Die Planungsabsichten sowie Unterlagen  sind inhaltlich identisch mit denen des bereits ge-
fassten Feststellungsbeschlusses vom 21.03. 2024 (2247/2023). Die Wiederholung der 
Schritte dient demnach ausschließlich der Rechtssicherheit des Planverfahrens, um eine Ge-
nehmigung zu ermöglichen.

Anlage 4 
- 5 - 
/ 6 
 
4 Berücksichtigung anderer Planungen und Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplanung in Verbindung mit Landesentwicklungsplan NRW 
 
Abbildung 2: Ausschnitt gültiger Regionalplan 
Im Regionalplan ist der Änderungsbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) darge-
stellt. Der überwiegende Teil in Richtung Uferkante wird zudem mit der Schraffur „Über-
schwemmungsbereich“ (G7 UESB Rhein-Nord) überlagert.  
 
 
Abbildung 3: Ausschnitt Regionalplan-Entwurf (Stand: Offenlage August 2022) 
In seiner Sitzung am 10.12.2021 hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln den Auf-
stellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Regionalplanes gefasst und damit auch den

Anlage 4 
- 6 - 
/ 7 
 
Planentwurf des neuen Regionalplanes für das weitere Verfahren beschlossen. Der Entwurf 
zur Regionalplan-Neuaufstellung legt für den Änderungsbereich weiterhin einen ASB mit 
Überlagerung eines Überschwemmungsbereiches fest. 
 
Im Rahmen einer landesplanerischen Anfrage gemäß § 34 Absatz 5 Landesplanungsgesetz 
(LPlG) vom 11.02.2021 wurde der Bezirksregierung Köln das Planungskonzept sowie diese 
textliche Begründung zur 208. FNP-Änderung vorgelegt, um eine Klärung herbeizuführen, ob 
die beabsichtigte Planung als aus den Zielen der Raumordnung entwickelt bewertet werden 
kann. In ihrem Antwortschreiben vom 04.03.2021 bestätigte die Bezirksregierung Köln, dass 
gegen die Planung keine raumordnerischen Bedenken erhoben werden, sofern eine wasser-
rechtliche Ausnahmeregelung gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz erteilt werden kann.  
 
Gemäß Ziel 2-3 LEP NRW hat sich die Siedlungsentwicklung innerhalb der regionalplane-
risch festgelegten Siedlungsbereiche zu vollziehen. Die geplante Nutzung entspricht der 
Funktion eines ASB. 
 
Gemäß Ziel 7.4-6 LEP NRW i.V.m. Ziel 3 Kap. D.1.4 Regionalplan Köln sind raumbedeut-
same Planungen und Maßnahmen innerhalb der festgelegten ÜSB ausnahmsweise möglich, 
wenn entsprechende wasserrechtliche Ausnahmemöglichkeiten anwendbar sind. Dies gilt 
insbesondere für die Umnutzung baulicher Siedlungsstrukturen, sofern das Retentionsvolu-
men erhalten bleibt oder nach Möglichkeit vergrößert wird. 
 
Das Retentionsvolumen der Planung wurde im Rahmen eines Gutachtens überprüft. Die Er-
gebnisse zeigen, dass bei Umsetzung der Planung entsprechend der aktuellen Annahmen 
das Retentionsvolumen kompensiert werden kann. Weitere Ausführungen können den Kapi-
teln 4.9 „Hochwasser“ und dem Umweltbericht entnommen werden. 
4.2 Landschaftsplan 
 
Abbildung 4: Ausschnitt Landschaftsplan 
Der Änderungsbereich liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans.  
Der Nachweispflicht der nachrichtlichen Übernahme von Landschaftsschutzgebieten im Rah-
men des Flächennutzungsplanes gemäß § 5 Absatz 4 BauGB wird mit diesem Planaus-
schnitt in der Begründungsurkunde nachgegangen.

Anlage 4 
- 7 - 
/ 8 
 
4.3 Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept Teilraum Nord (REK-Nord) 
Das REK-Nord, welches vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2009 als teilräumliche Entwick-
lungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Num-
mer 11 BauGB beschlossen worden ist, umfasst den nördlichen rechtsrheinischen Kölner 
Kernraum zwischen Deutzer Bahnhof und Bezirkszentrum Mülheim / Wiener Platz sowie den 
Stadtteil Buchforst. Dieser circa 530 ha große Änderungsbereich beinhaltet unter anderem 
die Koelnmesse, den Mülheimer Hafen, circa 90 ha altindustrielle Flächen sowie vier Wohn-
bereiche. 
Da die Grundstücke zu großen Teilen auf dem Altstandort früherer Bleifarbenproduktion lie-
gen, ist vor einer Umnutzung von einem Bodensanierungsbedarf auszugehen (näheres siehe 
Kapitel 5.7 „Altlasten). Gleiches gilt für die ehemaligen Fabrikbauten westlich der Hafen-
straße im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet (die Hochwasserschutzlinie verläuft östlich 
der Hafenstraße). Gemäß REK-Nord werden für diese Gebäude kaum Möglichkeiten für eine 
Umnutzung gesehen.  
Als verkehrliches Ziel wird im REK-Nord unter anderem die verkehrliche Qualifizierung und 
Verlängerung des Auenwegs zur Entlastung der Deutz-Mülheimer Straße formuliert.  
4.4 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln 
Auch im Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln des Büros Albert Speer & Partner aus 
dem Jahr 2008 wird Bezug auf den rechtsrheinischen Kernraum genommen: 
"Während die linke Rheinseite ein überwiegend kompaktes Gefüge aus mittelalterlichen 
Strukturen, gründerzeitlichen Mustern und städtebaulichen Elementen der Nachkriegszeit 
aufweist, bildet sich auf der rechten Rheinseite eine Gemengelage aus Quartieren unter-
schiedlichster städtebaulicher Struktur, Größe und Nutzung ab." 
"Zum Stadtraum Rhein bildet der Auenweg mit dem Strang der ICE-Trasse gegenwärtig eine 
für innerstädtische Maßstäbe extrem vernachlässigte Zone. Hier stoßen die Rückseiten 
zweier komplementärer Großformen aneinander." 
Als Ziel formuliert der Masterplan die städtebauliche Arrondierung der einzelnen Quartiere, 
ihre Vernetzung und die Auflösung ungestalteter Übergangsbereiche (Grauzonen). Zum 
Rheinraum soll sich die rechte Rheinseite mittel- bis langfristig als die rechte Innenstadthälfte 
Kölns mit einer klaren Stadtkante entlang einem weiten, von parkartigem Grün dominierten 
Uferraum entwickeln. 
4.5 Städtebauliches Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" 
Im Herbst 2013 wurde in einem Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen" unter 
umfangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit, der Grundstückseigentümer und der Politik ein 
städtebaulicher Rahmenplan entwickelt, um den Transformationsprozess im Mülheimer Sü-
den hin zu einem gemischt genutzten, lebendigen Stadtteil weiter voranzutreiben. Dadurch 
sollte eine zusammenhängende Planung ermöglicht werden, die grundstücksbezogene "In-
sellösungen" verhindert. Die Entwurfsansätze der verschiedenen Planungsbüros wurden in 
ein städtebauliches Planungskonzept zusammengeführt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Es 
bildet die Grundlage und steckt den Rahmen für das Nutzungskonzept und den städtebauli-
chen Entwurf für das Gesamtareal mit allen Teilbereichen, somit auch das Lindgens-Areal. 
4.6 Bebauungsplan 69472/01 –Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim– 
Die 208. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „Lindgens-Areal“ in Köln-
Mülheim wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB zum gleichnamigen Bebau-
ungsplan 69472/01 durchgeführt. Die Bauleitplanverfahren werden stets miteinander und mit 
den weiteren Teilplanungen im Bereich des Mülheimer Hafens abgestimmt. 
4.7 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Entscheidung vom 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen (STEK Wohnen) mit den darin formulierten wohnungspolitischen Zielsetzungen und

Anlage 4 
- 8 - 
/ 9 
 
einem integralen Handlungsprogramm beschlossen, um die Herausforderungen des Einwoh-
nerwachstums als Chance für die Stadt Köln zu nutzen. Im Rahmen des STEK Wohnen und 
seinem Handlungsprogramm kommt vor allem auch der Schaffung preiswerten Wohnraums 
besondere Bedeutung zu. Im Vorgriff auf das STEK Wohnen wurde 2010 das "Handlungs-
konzept Preiswerter Wohnungsbau" beschlossen. Seit 2013 folgte die Anwendung des "Ko-
operative Baulandmodells Köln", dessen Fortschreibung am 04.04.2017 beschlossen wurde 
und in dieser Fassung seit der Bekanntmachung vom 10.05.2017 gilt. 
4.8 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK) 2010 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln be-
schlossen. Seine Ziele sind unter anderem die Förderung der Attraktivität der Kölner City, die 
Stärkung der Haupt- und Nebenzentren in ihrer Versorgungsfunktion und als Mittelpunkte 
des öffentlichen Lebens sowie die Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben.  
Der Angebotsschwerpunkt im Stadtbezirk Mülheim liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Im 
Vergleich zu anderen Stadtbezirken nimmt letzterer einen überdurchschnittlichen Verkaufs-
flächenanteil ein. Dagegen liegen die Verkaufsflächenanteile des mittelfristigen und insbe-
sondere des langfristigen Bedarfs unter dem Durchschnitt der Stadtbezirke 2 bis 9 (alle Be-
zirke außer der Innenstadt), was unter anderem auf ein geringes Angebot im Bezirkszentrum 
sowie das Fehlen großer Möbelhäuser zurückzuführen ist (Erhebung: 2006).  
Mit insgesamt 15 zentralen Versorgungsbereichen, davon allein neun voll ausgestatteten 
Stadtteilzentren, verfügt der Stadtbezirk Mülheim über die räumlich und hierarchisch am bes-
ten ausgebildete Systematik zur Versorgung der Stadtbezirke 2 bis 9. Die hohe Konzentra-
tion auf die zentralen Versorgungsbereiche ist auch auf die relativ kompakte Siedlungsstruk-
tur des Stadtbezirks zurückzuführen. 
Der Änderungsbereich der umfassenden 216. FNP-Änderung „Mülheim Süd und Hafen“ ver-
fügt über den zentralen Versorgungsbereich Stegerwaldsiedlung. Da die 216. und 208. FNP-
Änderung („Lindgens-Areal“) in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang stehen, bedient 
der zentrale Versorgungsbereich Stegerwaldsiedlung beide FNP-Änderungen gleicherma-
ßen. 
4.8.1 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) Köln 2020 
Mit dem Ratsbeschluss vom 09.02.2023 erfolgte eine Fortschreibung des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzepts (Vorlage 1538/2020). Damit werden die landesplanerischen Vorgaben zur 
Steuerung des Einzelhandels, die sich aus der Neufassung des LEP NRW ergeben haben, 
umgesetzt. Zum Zeitpunkt der Offenlage (2021) war das aktualisierte Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept Köln noch in Erarbeitung und noch nicht anwendungs- und beschlussreif. 
Daher wurde für das Verfahren zunächst die Fassung vom 17.12.2013 als Grundlage heran-
gezogen. Hiermit werden die Informationen redaktionell aktualisiert. 
13 der 15 im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen Versor-
gungsbereiche im Stadtbezirk Mülheim haben sich im Kontext ihrer jeweiligen Funktionszu-
weisung in der Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des EHZK 2020 
unverändert bleiben. Dabei wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versor-
gungsbereiche überprüft und bei Bedarf teilweise angepasst. Zusätzlich zu den 15 zentralen 
Versorgungsbereichen im Bezirk Mülheim wird das geplante Nahversorgungszentrum Mül-
heim-Süd im Kontext der perspektivischen Quartiersentwicklung auf dem ehemaligen Areal 
der Deutz AG zur Sicherstellung der zukünftigen Versorgung der dortigen Bewohnerinnen 
und Bewohner konzeptionell neu ausgewiesen.

Anlage 4 
- 9 - 
/ 10 
 
4.9 Hochwasserschutz 
 
Abbildung 5: Ausschnitt Hochwassergefahrenkarte 
Der Rat der Stadt Köln hat im Februar 1996 das Hochwasserschutzkonzept Köln als ganz-
heitlichen kommunalen Aktionsplan beschlossen. Dieser zeigt auf, wie der vorsorgende 
Hochwasserschutz mit dem Ausbau technischer Hochwasserschutzanlagen gewährleistet 
werden soll. Die erforderlichen Rechtsgrundlagen der bestehenden Hochwasserschutzanla-
gen wurden mit mehreren Planfeststellungsverfahren geschaffen.  
Gemäß § 5 Absatz 4a BauGB sollen festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 
76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, Risikogebiete außerhalb von Überschwem-
mungsgebieten im Sinne des § 78b Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Hoch-
wasserentstehungsgebiete im Sinne des § 78d Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes 
nachrichtlich übernommen werden. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im 
Sinne des § 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne 
des § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bestimmte Gebiete sollen im Flä-
chennutzungsplan vermerkt werden. Dieser Nachweispflicht der nachrichtlichen Übernahme 
im Rahmen des Flächennutzungsplanes wird mit dem obenstehenden Planausschnitt der 
Hochwassergefahrenkarte in der Begründungsurkunde nachgegangen. 
Der Änderungsbereich liegt im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 17 Deutz - Stammheim 
(siehe Abbildung 4: Hochwassergefahrenkarte). Danach werden die überflutungsgefährdeten 
Bereiche bis 11,90 m KP (Kölner Pegel) geschützt. Nach dem Hochwasserschutzkonzept 
und den rechtsgültigen Planfeststellungsbeschlüssen befinden sich Teile des Änderungsbe-
reiches, insbesondere die Grundstücke westlich der Hafenstraße, im gesetzlich festgesetz-
ten Überschwemmungsgebiet des Rheins. Dieses wird durch die vorhandenen bzw. konzi-
pierten Hochwasserschutzanlagen begrenzt. An Stellen ohne Hochwasserschutz erfolgt die 
Festlegung in der Regel auf der Linie des 100-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 
100), was der Überflutungslinie von 11,30 m Kölner Pegel entspricht. 
Zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses zum Hochwasserschutz aus ca. 2004 wa-
ren die städtebaulichen Planungen noch weitestgehend ungeklärt, sodass damals für den 
Planfeststellungsabschnitt 17, zwischen Zoobrücke und Hafenstraße 12 keine städtische 
Hochwasserschutzanlage festgestellt wurde. Mit Konkretisierung der Planung wurde auch 
der Hochwasserschutz zunehmend vertiefend betrachtet.

Anlage 4 
- 10 - 
/ 11 
 
Daher betreffen die planfestgestellten Hochwasserschutzanlagen nur einen Teil der Uferlinie 
des Rheins auf Kölner Stadtgebiet. Die übrigen Bereiche werden als „Bereiche ohne bauli-
che Ertüchtigung“ zusammengefasst. Im Hinblick auf die Konkretisierung dieser Planungen 
wurde der Hochwasserschutz im Bereich des Mülheimer Südens zunehmend vertiefend be-
trachtet. Hierfür fand eine ausführliche Abstimmung zwischen der Bezirksregierung Köln als 
obere Wasserbehörde, den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB) und dem Stadtpla-
nungsamt statt. 
Für das Lindgens-Areal konnte in Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln als obere 
Wasserbehörde letztlich unter bestimmten Voraussetzungen Einvernehmen zum „Bauen im 
Überflutungsgebiet“ hergestellt werden. Sie hat das gesetzliche Überschwemmungsgebiet 
(100-jährliches Hochwasser) in diesem Uferbereich vorläufig in der Form gesichert, als wenn 
keine Gebäude bestehen würden. Für rheinseitige Bauvorhaben im Planbereich gelten damit 
die Verbots- und Genehmigungstatbestände laut Wasserhaushaltsgesetz und Landeswas-
sergesetz sowie sonstige Regelungen wie beim Bauen in einem festgesetzten Überschwem-
mungsgebiet. Eine Bebauung ist hier also nur unter bestimmten Auflagen zugelassen und 
alle Baumaßnahmen bedürfen vor Ihrer Durchführung einer Genehmigung der Bezirksregie-
rung Köln. 
Die Bedingungen für eine Genehmigung einer wasserangepassten Bauweise sind unter an-
derem:  
-Ausgleich des Wassereingriffs bzw. des Retentionsraums 
-Nachweis eines privaten Hochwasserschutzes für neue Gebäude im Rahmen des 
Baugenehmigungsverfahrens 
-Beginn von Baumaßnahmen erst nach Fertigstellung des Ausgleichs für den Eingriff in 
den Retentionsraum 
-Risiko- und Gefährdungsanalyse für ein 100- und 200-jähriges Hochwasserereignis 
-Erstellung einer Grundlage für eine Alarm- und Einsatzplanung für Bewohnende 
-Erhalten der Verteidigungslinie entlang der Deutz-Mülheimer Straße, da ein privater 
Hochwasserschutz dauerhaft nicht die gleichen Sicherheiten gewährleisten kann, wie 
öffentliche Hochwasserschutzanlagen und eventuell geflutete Gebäude das Stadtge-
biet nicht gefährden dürfen. 
Die Berechnungen hierfür wurden durch ein qualifiziertes Fachbüro erstellt und somit die Ge-
nehmigungsfähigkeit im Rahmen der Bauleitplanung nachgewiesen. Bei allen geplanten Nut-
zungen unterhalb der HQ-200-Wasserspiegellage handelt es sich um gewerbliche bzw. La-
gernutzungen und Tiefgaragen. Sämtliche Wohnbebauung ist oberhalb des HQ-200-Niveaus 
vorgesehen. Die Möglichkeit einer mobilen Wand in der Hafenstr. wurde zwar untersucht, 
kann aber aus sicherheitstechnischen und bautechnischen Gründen nicht realisiert werden. 
Die Grundzüge dieses Konzepts werden Bestandteil der verbindlichen Bauleitplanung, die 
Konkretisierung erfolgt im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren. Weitere Erläuterungen 
zum Hochwasserschutz sind der Feststellungsbeschlussvorlage in Anlage 7 beigefügt bezie-
hungsweise als Anlage dem Umweltbericht herangezogen. 
Der Nachweispflicht der nachrichtlichen Übernahme von Überschwemmungsbereichen bzw. 
Hochwasserrisikogebieten im Rahmen des Flächennutzungsplanes gemäß § 5 Absatz 4 
BauGB wird mit dem Planausschnitt (Abbildung 5: Hochwassergefahrenkarte) in der Begrün-
dungsurkunde nachgegangen. 
4.10 Fachbeitrag Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge 
Die wachsenden Anforderungen der Überflutungsvorsorge erfordern in Zukunft einen verän-
derten Umgang mit den Niederschlagsabflüssen, der sowohl die zusätzliche Flächenversie-
gelung durch Neuerschließung als auch mögliche Veränderungen des Niederschlagsgesche-
hens infolge des Klimawandels berücksichtigt. Neben dem Objektschutz gilt es, integrierte 
Maßnahmen an der Oberfläche zu ergreifen, mit denen künftige Beeinträchtigungen durch 
Starkniederschläge vermieden bzw. abgemildert werden können.

Anlage 4 
- 11 - 
/ 12 
 
Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln 
durch das Büro Städtebau MUST der Fachbeitrag "Niederschlagsentwässerung und Starkre-
genvorsorge" zum Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" erarbeitet. Die 
hauptsächliche Intention ist, dass den Themen Starkregenvorsorge und Regenwasserbewirt-
schaftung im Rahmen der weiteren Planungen ausreichend Aufmerksamkeit zukommt und 
dass stadt- und freiraumplanerische Maßnahmen an der Oberfläche künftig mit den Belan-
gen der Überflutungsvorsorge abgestimmt werden.  
Er formuliert Planungshinweise für eine "wassersensible" Stadtgestaltung, die das Ziel ver-
folgt, zunächst nach ortsnahen Lösungen zur Versickerung, Verdunstung, Nutzung sowie 
Speicherung und gedrosselter Ableitung von Regenwasser zu suchen.  
4.11 Wasserschutz 
 
Abbildung 6: Ausschnitt zu den Wasserschutzzonen 
Der Änderungsbereich liegt außerhalb der Wasserschutzzonen. Der Nachweispflicht der 
nachrichtlichen Übernahme von Wasserschutzzonen im Rahmen des Flächennutzungspla-
nes gemäß § 5 Absatz 4 BauGB wird mit diesem Planausschnitt in der Begründungsurkunde 
nachgegangen. 
5   Der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan 
5.1 Bestehende Nutzungen 
Der Änderungsbereichsteil östlich der Hafenstraße umfasst zum einen den ehemaligen Stör-
fallbetrieb Penox GmbH, zum anderen die Fläche einer Reihe unterschiedlich großer und 
zum Teil unter Denkmalschutz stehender ehemaliger Produktions- und Garagenhallen in 
Backsteinarchitektur. Sie wurden in Teilen bereits umgenutzt, unter anderem in den Veran-
staltungsort Harbour Club des Hotels The New Yorker. Weitere Hallen sind durch gewerbli-
che Nutzungen und als Lagerflächen zwischengenutzt. Außerdem befinden sich zwei Wohn-
häuser auf der Fläche, sowie teilversiegelte Pkw-Stellflächen. An der Deutz-Mülheimer 
Straße befindet sich ein viergeschossiges Gebäude als vereinzelter Teil einer Blockrandbe-
bauung. Hier sind verschiedene Künstlerateliers und die Lindgens Kantine im Erdgeschoss 
untergebracht.  
Das Areal westlich der Hafenstraße beinhaltet zwei größere ehemalige Produktionshallen, 
die mit ihrer historischen Backsteinarchitektur eine erhaltenswerte Bausubstanz darstellen. 
Sie sind bereits teilweise durch neue Nutzungen belegt, die erhalten bleiben (Dock One des

Anlage 4 
- 12 - 
/ 13 
 
Hotels The New Yorker, Grillfachhandel Santos). Die nördliche Brachfläche wird zeitweise 
als Lagerfläche zwischengenutzt. 
5.2 Bisherige Darstellung im FNP 
Im rechtskräftigen FNP ist der Änderungsbereich als Industriegebiet (GI) dargestellt. Ein 
schmaler Bereich am südöstlichen Rand des Änderungsbereiches ist als Gewerbegebiet 
(GE) dargestellt.  
5.3 Zukünftige Darstellung im FNP 
Die Änderung beabsichtigt künftig die überwiegende Darstellung einer gemischten Baufläche 
(M). Dadurch soll die planungsrechtliche Möglichkeit zur Entwicklung eines durchmischten 
Stadtquartiers mit einer Mischnutzung aus Wohnen, das Wohnen nicht wesentlich störendem 
Gewerbe und Dienstleistern ermöglicht werden.  
Im ufernahen Bereich wird auf die Darstellung einer gemischten Baufläche verzichtet und 
stattdessen die Darstellung eines Gewerbegebietes (GE) weiterverfolgt. Zudem wird zentral 
im Änderungsbereich das Signet „Kindereinrichtung, unbestimmter Standort“ ergänzt um den 
grundsätzlichen Bedarf an Kindertageseinrichtungen abzubilden. Zudem wird eine Kenn-
zeichnung von „Boden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet“ eingefügt. 
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung beabsichtigte FNP- Dar-
stellung 
ha % ha % 
Gemischte Baufläche (M) - - 3,0 65 
Gewerbegebiet (GE) 0,1 2 1,6 35 
Industriegebiet (GI) 4,5 98 - - 
Signet „Kindereinrichtung, 
unbestimmter Standort“ 
- 1 
Kennzeichnung „Boden er-
heblich mit umweltgefährden-
den Stoffen belastet“ 
- 1 
SUMME 4,6 100 4,6 100 
5.4 Grün und Freiraum 
Im Änderungsbereich selbst wird keine Darstellung von Grünflächen vorgesehen. Es werden 
private Spielflächen und Grünflächen entstehen, welche im Bebauungsplan-Entwurf berück-
sichtigt sind, jedoch nicht der Darstellungsschärfe des FNP entsprechen. Zudem wird nord-
östlich an den Änderungsbereich angrenzen im Rahmen der 216. FNP-Änderung „Mülheim 
Süd und Hafen“ in der Grünfläche ein Signet „Spielplatz“ ergänzt.  
Unmittelbar angrenzend an den Änderungsbereich befindet sich im Westen der neue Rhein-
boulevard mit großzügigen Grünflächen. Dieser stellt eine Wege- und Freiraumverbindung 
entlang des Rheins bzw. des Mülheimer Hafens her. Er dient auch als Verknüpfung zu den 
westlich und südlich des Mülheimer Hafens anschließenden Grünflächen Jugendpark und 
Rheinpark. Quer dazu werden die bereits lange geplanten und auch im Rahmen des Werk-
stattverfahrens "Mülheimer Süden inklusive Hafen" vorgesehenen Freiraumachsen "Grünzug 
Mülheim Süd" (unmittelbar nördlich des Änderungsbereichs) und "Grünzug Charlier" (südlich 
des Änderungsbereichs zwischen Gießereigelände und Euroforum) als Grünflächen dienen 
und die östlichen Stadtteile mit dem Rheinboulevard verknüpfen. Ein weiterer schmaler Strei-
fen Grünfläche wird zudem südöstlich an den Änderungsbereich angrenzend in die Planung 
aufgenommen.

Anlage 4 
- 13 - 
/ 14 
 
5.5 Verkehr und technische Infrastruktur 
Der Änderungsbereich ist als Innenstadtrandbereich mit seinen herausgehobenen Dienstleis-
tungsstandorten und weiteren, überregional ausstrahlenden Einrichtungen (Messe, Lanxes-
sArena) traditionell ein stark verkehrsbelastetes Gebiet. Dadurch ist der Änderungsbereich 
und dessen Umgebung selbst, aber auch das Zentrum von Mülheim verkehrliches Durch-
gangsgebiet von der linksrheinischen Innenstadt insbesondere zu den nördlichen rechtsrhei-
nischen Stadtteilen und dem angrenzenden Umland. Die in West-Ost-Richtung querende 
Stadtautobahn/Zoobrücke nimmt einen Großteil der innerstädtischen Quellverkehre auf, die 
über das Autobahnkreuz Köln-Ost auf das Bundesautobahn(BAB)-Netz wechseln, wirkt aber 
über den Messekreisel auch als Verteiler in die umliegenden Stadtteile.  
Die detaillierten Auswirkungen durch die verkehrliche Mehrbelastung der Planung wurden 
durch ein Verkehrsgutachten untersucht und thematisch im Umweltbericht zusammenge-
fasst. Zur Bewältigung der verkehrlichen Situation wurde im Zusammenhang mit den Pla-
nungskonzepten zur Gesamtentwicklung des Mülheimer Südens ein Verkehrs- und Mobili-
tätskonzept aufgestellt und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt. Im 
Zuge des Mobilitätskonzeptes gibt es Überlegungen zu Carsharing-Angeboten, sowie einer 
Begrenzung der Stellplätze, um die Attraktivität moderner Ansätze des MIV, sowie anderer-
seits die Angebote des ÖPNV sowie Fuß-und Radwegeverkehrs zu bestärken. Die konkreten 
Maßnahmen sind der Bebauungsplanung zu entnehmen.  
Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Die verkehrliche Erschließung wird über die bestehenden Straßen, Deutz-Mülheimer Straße, 
Auenweg und Hafenstraße, erfolgen.  
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Aufgrund der bisherigen Nutzung durch großflächige Industrieunternehmen besteht im Ge-
biet keine kleinteilige ÖPNV-Erschließung. Regionalbuslinien verkehren zwischen Köln-Mül-
heim und Köln-Zentrum über die Straßen Danzierstraße, Deutz-Mülheimer Straße und Auen-
weg. Die nächsten Haltestellen zum Änderungsbereich sind die Haltestelle „Auenweg“ an der 
Deutz-Mülheimer Straße, "Windmühlenstraße" an der Danzierstraße in circa 400 m Entfer-
nung im Osten des Areals sowie die Haltestelle "Thermalbad" am Auenweg auf Höhe der 
Zoobrücke in circa 1.100 m Entfernung. Der nördliche Bereich des Änderungsbereichs ist 
dadurch ausreichend erschlossen.  
Die nächste Stadtbahnhaltestelle ist die Haltestelle "Grünstraße" der Linie 4. Sie befindet 
sich am Bergischen Ring/Ecke Rendsburger Platz in circa 800 m Entfernung. Die nächste S-
Bahn-Haltestelle "Köln-Buchforst" befindet sich weiter östlich am Nordrand des Stadtteils 
Buchforst in circa 1.300 m Entfernung. Beide Haltepunkte können keine ausreichende Er-
schließung gewährleisten. 
Es ist geplant, entlang der Deutz-Mülheimer-Straße und Danzierstraße eine Stadtbahnlinie 
zu ergänzen. Diese soll Haltepunkte innerhalb des Plangebietes der 216. FNP-Änderung er-
halten. 
Fuß- und Radverkehr 
Neben den straßenbegleitenden Fuß- und Radwegeverbindungen entlang der Deutz-Mülhei-
mer Straße, des Auenwegs und der Hafenstraße besteht mit dem Rheinboulevard eine wei-
tere bedeutsame Wegeverbindung. Darüber hinaus sind im Jugendpark Fußwegeverbindun-
gen entlang des Rheins bzw. entlang des Hafenbeckens vorhanden, die über eine Fußgän-
gerbrücke, den so genannten "Katzenbuckel", an den Rheinboulevard bzw. die Hafenstraße 
angebunden sind. Weitere Wegeverbindungen sollen zukünftig im Grünzug Mülheim Süd so-
wie im Grünzug Charlier entstehen. Zur besseren Vernetzung des neuen Quartiers und der 
östlich angrenzenden Siedlungsbereiche mit dem Rhein bzw. Rheinboulevard sollen mit dem 
Planungskonzept zusätzliche fußläufige Verbindungen in Ost-West-Richtung entstehen.  
5.6 Soziale Infrastruktur 
Die kleinräumige Versorgung mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wird in den einzel-
nen Bebauungsplänen ermittelt und konkretisiert dargestellt. Dazu zählen für den Ände-
rungsbereich der 208. FNP-Änderung vor allem private Spielplätze und Kindertageseinrich-
tungen. Private Spiel- und Grünflächen werden im Rahmen der FNP-Änderung jedoch nicht

Anlage 4 
- 14 - 
/ 15 
 
dargestellt. Der grundsätzliche Bedarf an Kindertageseinrichtungen hingegen wird mit dem 
Signet „Kindereinrichtung, unbestimmter Standort“ abgebildet. 
Der Bedarf an Schulstandorten wird innerhalb des Gesamtkonzeptes in den angrenzenden 
Teilbereichen anerkannt und in der 216. FNP-Änderung auch verortet mit der Darstellung als 
Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Eine Gemeinbedarfsfläche mit zwei Signets 
„Schule“ befindet sich im Deutz-Areal, eine Fläche mit Signet zudem im Teilbereich Eurofo-
rum West. Die Neuplanung löst außerdem für das gesamte Stadtquartier einen hohen Bedarf 
an Kindertageseinrichtungen aus, welche jedoch im FNP nicht immer parzellenscharf veror-
tet werden und einen sehr begrenzten, kleinräumigen Wirkungsraum aufweisen. Daher wer-
den nicht sämtliche Standorte einzeln verortet, sondern im Änderungsbereich der 208. FNP-
Änderung ein Signet „Kindereinrichtung, unbestimmter Standort“ aufgenommen, um den 
grundsätzlichen Bedarf abzubilden und zu sichern.  
Ein weiteres Signet „Kindertageseinrichtung, unbestimmter Standort“ wird auch in die 216. 
FNP-Änderung, „Mülheim Süd und Hafen“, aufgenommen.  
5.7 Altlasten 
Im Änderungsbereich befinden sich im südlichen Bereich des Änderungsbereiches zwischen 
der Hafenstraße und dem Mülheimer Hafen zwei Altlastenverdachtsflächen Es handelt sich 
um eine Altablagerung (Nr. 901265) und eine Fläche mit schädlicher Bodenveränderung (Nr. 
901249). Die Erkundung des Bodens stellte hohe Blei-, Zink-, Arsen- und stellenweise PAK-
Konzentrationen fest, die als extrem erhöht einzustufen sind, obgleich keine Erkenntnisse 
über eine Grundwassergefährdung vorliegen. Indirekte negative Auswirkungen auf die Dar-
stellung der FNP-Änderung sind nicht zu erwarten. Doch durch die vorgesehenen Änderun-
gen des Flächennutzungsplanes sind Eingriffe in durch Altlasten beeinträchtigte Bodenberei-
che nicht auszuschließen. Durch eine Auskofferung bzw. Bodenaustausch wird im Rahmen 
der Umsetzung der Planung sichergestellt, dass keine negativen Auswirkungen auf geplante 
sensible Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinderspielplatz entstehen. Regelungen dazu 
werden im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren gesichert. 
Im Rahmen der 208. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde als Hinweis auf dieses 
Vorkommen von Altlasten redaktionell eine Kennzeichnung „Boden erheblich mit umweltge-
fährdenden Stoffen belastet“ ergänzt.  
5.8 Denkmäler  
Im Änderungsbereiche befinden sich vier denkmalgeschützte Industriegebäude der ehemali-
gen Mennige- und Bleiweißfabrik Lindgens und Söhne, davon drei Industriegebäude aus 
dem späten 19. Jahrhundert sowie eine große Fabrikationshalle aus dem frühen 20. Jahr-
hundert. Die Gebäude werden als erhaltenswert erachtet. Im parallel in Aufstellung befindli-
chen Bebauungsplan wird der Denkmalschutz nachrichtlich übernommen und in der Planung 
berücksichtigt. Negative Auswirkungen sind im Rahmen der FNP-Änderung nicht zu erwar-
ten. Die untere Denkmalbehörde Köln bestätigte, dass die Unterlagen zur 208. Änderung des 
Flächennutzungsplanes den Belang ausreichend würdigt und alle weiteren Regelungen 
hierzu über den parallel durchgeführten Bebauungsplan und dem nachfolgenden Bauan-
tragsverfahren getroffen werden. Da es sich hier um Einzeldenkmäler und nicht um denkmal-
geschützte Mehrheiten (Denkmalbereiche) im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW han-
delt, erfolgt im FNP keine nachrichtliche Übernahme dieser Denkmäler in die Plandarstellung 
gemäß § 5 Abs. 4 Baugesetzbuch. 
6 Auswirkungen der Planänderung 
Mit der 208. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Möglichkeit eröffnet, das ehemals 
überwiegend industriell genutzte Areal im Mülheimer Süden zu einem hochwertigen ge-
mischten Quartier in stadträumlich zentraler Lage zu entwickeln, das dem städtischen Pla-
nungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" entspricht. Die geplante Entwicklung leis-
tet einen Beitrag zur Deckung der massiven Wohnraumnachfrage innerhalb Kölns sowie zur 
Deckung der Nachfrage nach gut erschlossenen Gewerbestandorten im zentralen Bereich 
der Stadt. Durch die Revitalisierung solcher Innenbereichsflächen wird die Flächeninan-
spruchnahme durch Siedlungsdispersion im Außenbereich reduziert. Dies unterstützt auch

Anlage 4 
- 15 - 
/ 16 
 
das Flächensparziel der Bundesregierung und des Deutschen Nachhaltigkeitsrats. Eine „Zu-
sammenfassende städtebauliche Einschätzung“ (Kapitel 8) auf Basis der Erkenntnisse aus 
dem Umweltbericht ist an dessen Ende (letzte Seite) zu finden.

Anlage 4 
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7   Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB 
 
7.1 Einleitung 
Für das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 
Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a 
BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 
 
 
7.1.1 Inhalt und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung 
Die 208. Änderung des Flächennutzungsplanes in Köln-Mülheim – Arbeitstitel: „Lindgens-
Areal“ in Köln-Mülheim – hat zum Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städ-
tebauliche Entwicklung des ehemaligen Standorts der Firma Lindgens & Söhne zu schaffen. 
Aus einem bisher industriell genutzten Gebiet soll ein Stadtquartier mit den Nutzungen Woh-
nen, Dienstleistungen und Gewerbe entwickelt werden. Ausführlich sind die Inhalte des Flä-
chennutzungsplanes in Kapitel 5 („Der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan“) der Be-
gründung beschrieben. 
 
7.1.2 Beschreibung Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Der Änderungsbereich wird im wesentlich geprägt von den Gebäuden / Hallen eines ehe-
mals Bleioxid produzierenden Betriebes. Weiterhin sind dort zwei Wohnhäuser, eine teilver-
siegelte Pkw-Stellfläche sowie kleine Gewerbebetriebsflächen vorhanden. Der Biotopbe-
stand wird im Wesentlichen geprägt durch mehrere alte Laubbäume und kleinere Sukzessi-
onsflächen. Aufgrund der früheren Produktion von Bleioxiden liegt eine Bleistaubbelastung 
vor. Der Änderungsbereich ist durch den Straßenverkehr auf der Deutz-Mülheimer Straße 
und auf dem Auenweg sowie den gewerblichen Nutzungen und dem Schiffsverkehr im Mül-
heimer Hafen lärmvorbelastet. 
 
7.1.3 Beschreibung Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung) 
Ohne eine Änderung des FNP würde das Gelände weiterhin als Industriefläche ausgewiesen 
und nicht für die geplante Revitalisierung zur Verfügung stehen. Damit würde sich an dem 
derzeitigen Umweltzustand zukünftig wenig verändern. Entsprechend kann die Nullvariante 
mit dem Bestand gleichgesetzt werden und wird im Weiteren nicht betrachtet. 
 
7.1.4 Beschreibung Planung 
Der Bereich zwischen Deutz-Mülheimer Straße, Hafenstraße und Auenweg wird als ge-
mischte Baufläche ausgewiesen. Des Weiteren wird auch ein kleiner Bereich westlich der 
Hafenstraße im zentralen Teil als gemischte Baufläche ausgewiesen. Der übrige Teil des Än-
derungsbereiches zwischen Hafenstraße und Rheinboulevard (Grünfläche) wird als Gewer-
begebiet ausgewiesen. 
 
Hinweis: In den nachfolgenden Kapiteln werden Werte und Beschreibungen teilweise für 
Mischgebiete (MI) angegeben. Diese gelten gleichermaßen für die Ausweisung gemischter 
Bauflächen (M) und werden daher gleichgesetzt.  
 
7.1.5 Bedarf an Grund und Boden / Fläche 
Die Größe des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes beträgt circa 4,6 ha. Die be-
stehenden und geplanten Nutzungen sind wie folgt aufgegliedert: 
 
Tabelle 2: Bedarf an Grund und Boden 
Bestand ha Planung ha 
Gewerbegebiet (GE) 0,1 Gemischtes Baugebiet (M) 3,0 
Industriegebiet (GI) 4,5 Gewerbegebiet (GE) 1,6 
Summe 4,6 Summe 4,6 
 
7.1.6 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Er-
lasse, Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die

Anlage 4 
- 17 - 
/ 18 
 
jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden 
sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, 
Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzge-
setz (BNatschG –  Arten-, Landschafts - und Biotopschutz) und Bundesbodenschutzgesetz 
(BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) 
und seiner Verordnung sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landesebene greifen 
weitere Regelungen wie das Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen (LNG NW – Schutz 
des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie 
Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan.  
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt 
Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewer-
tung der einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan- Än-
derungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu er-
warten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. 
Für die durch die FNP -Änderung als erheblich betroffen bewerteten Umweltbelange werden 
die Umweltziele und deren Berücksichtigung nachfolgend in tabellarischer Form dargestellt.

Anlage 4 
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/ 19 
Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes 
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeu-
tung / europäische 
Vogelschutzgebiete 
BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Arten, Beach-
tung der Schutzziele 
Landschaft 
Landschaftsplan 
BauGB, BNatSchG, 
DSchG; LNatSchG NRW  
Schutzziele der LP-Schutzausweisung, 
Entwicklungsziele umsetzen; 
Schutz, Pflege und Entwicklung der Viel-
falt, Eigenart, Schönheit und Erholungs-
wert von Natur und Landschaft 
Pflanzen BNatSchG, LNatSchG 
NRW Baumschutzsatzung 
Stadt Köln 
Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung ge-
schützter Biotope und Naturbestände, 
Vermeidung von Eingriffen;  
Tiere BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW 
Vermeidung Verschlechterung Erhal-
tungszustand; Schutz wild-lebender Tiere 
und Lebensgemeinschaften, Vermeidung 
Tötung (Tötungsverbot)  
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW 
Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenar-
ten, Erhalt von Lebensräumen, Stärkung 
der Biotopvernetzung, Entwicklung und 
Wiederherstellung der Tier- und Pflan-
zenwelt z.B. bei Eingriffe; Schutz der na-
türlichen Lebensgrundlagen 
Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in den Natur-
haushalt ; Ausgleich bzw. Ersatzmaß-
nahmen nachhaltig und standortgerecht 
Fläche Baugesetzbuch Schonender Umgang mit Boden, Innen-
entwicklung vor Außenentwicklung, Revi-
talisierung von vorgenutzten Flächen 
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in das Land-
schaftsbild; Wahrung und Entwicklung 
der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und dem 
Erholungswert von Landschaft- und Orts-
bild; Wahrung des Charakters der Kultur-
landschaft 
Boden BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG NRW 
sparsamer Umgang mit Grund und Bo-
den, Innenentwicklung; 
Entsiegelung; Sicherung und Entwick-
lung von Bodenfunktionen, Abwendung 
schädlicher Bodenveränderungen und 
Einträge, 
Oberflächenwasser WHG, Wasserrahmen-
richtlinie, HWRM-RL 
naturnahe Gestaltung von Fließgewäs-
sern; Reinhaltung, Schutz und Pflege 
von Gewässern; Deckung Wasserbedarf; 
Vermeidung negativer Veränderungen;

Anlage 4 
- 19 - 
/ 20 
Sanierung; naturnaher Aus- bzw. Rück-
bau 
Grundwasser WHG, Landeswasserge-
setz NW, Wasserschutz-
zonen-Verordnung 
Versickerung von Niederschlagswasser, 
Berücksichtigung der Ge- und Verbote; 
Vermeidung von Einträgen; Grundwas-
serneubildung erhalten und verbessern 
Klima, Kaltluft/Venti-
lation 
Klimaschutzgesetz NRW, 
Klimaschutzkonzept Köln 
BNatDchG, LNatSchG, 
BWaldG, LFoG NRW 
Vermeidung bioklimatisch belasteter 
Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer Ent-
lastungsbereiche und Bereiche mit Kalt-
luftentstehung; Erhalt und Planung von 
Frischluftzufuhr durch Grünflächen; Ver-
besserung des Mikroklimas durch Baum-
pflanzungen und Grünflächen; Maßnah-
men zur Klimawandelanpassung 
Luftschadstoffe – 
Emissionen/Immissio-
nen 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; BauGB, 39. BIm-
SchV, TA Luft; Zielwerte 
der LAI 
Schaffung und Erhalt gesunder Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden von 
Emissionen und Konflikten; Erhalt und 
Verbesserung der Luftgüte; Einhaltung 
Grenzwerte der 39. BImSchV 
Erhaltung der best-
möglichen Luftquali-
tät in Gebieten, in de-
nen die durch Rechts-
verordnung zur Er-fül-
lung von bindenden 
Beschlüssen der Eu-
ropäischen Gemein-
schaft festgelegten 
Immissionsgrenz-
werte nicht über-
schritten werden 
BauGB; Bundesimmissi-
onsschutz-gesetz; Luft-
reinhalteplan Köln 2021 
Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV 
Vermeidung von 
Emissionen (nicht 
Lärm/Luft, insbeson-
dere Licht, Gerüche), 
sachgerechter Um-
gang mit Abfällen und 
Abwässern 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Lichterlass NW; 
LAI Hinweise; TA-Luft, An-
hang 7, LWG NRW;  
Vermeidung von Emissionen; Konfliktbe-
wältigung; Sicherstellung der sach- und 
fachgerechten Entsorgung 
Erneuerbare Ener-
gien/Energieeffizienz 
BauGB; Beschluss Stadt-
entwicklungsausschuss 
zur solaren Optimierung; 
EEG 2023, GEG 2023, 
EnergieeinsparVO, Be-
schluss des Rates der 
Stadt Köln zur Klimaneut-
ralität bis 2035 (06/2021), 
Leitlinien Klimaschutz der 
Stadt Köln (03/2022) 
Energieeffizient Planen, Verringerung / 
Vermeidung von Klimagas-Emissionen, 
energetisch optimierte Baustandards 
Lärm Bundesimmissionsschutz-
gesetz; TA Lärm; DIN 
4109; DIN 18005; DIN 
45691; 16. BImSchV; Frei-
Einhaltung der Orientierungs-, Richt- und 
Grenzwerte; Konfliktvermeidung durch 
Planung; Trennungsgrundsatz;

Anlage 4 
- 20 - 
/ 21 
zeitlärmerlass; 18. BIm-
SchV, BauGB; Lärmakti-
onsplan Stufe III 
Einhalt und Sicherung gesunder Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse 
Altlasten BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG 
NRW, LAWA-Richtlinie, 
LAGA Anforderungen 
Vermeidung von Gefährdung durch die 
Wirkpfade Boden-Mensch, Boden-Luft, 
Boden-Grundwasser; Sanierung;  
Erschütterungen Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Abstandserlass; 
DIN 4150 Teil 1 und 2 
Einhaltung der Werte der DIN 4150 Teil 
2; Konfliktvermeidung 
Gefahrenschutz: 
- Hochwasser-
schutz 
 
 
 
- Störfallrecht 
 
 
 
- Magnetfeldbe-
lastung 
 
 
 
- Starkregenvor-
sorge 
 
WHG, LWG NRW, 
HWRW-RL; Hochwasser-
schutzG II 
 
 
Seveso-III-Richtlinie; KAS-
18, BImSchG; 12. BIm-
SchV 
 
 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz, Abstandserlass 
NW, städtischer Vorsorge-
wert 
WHG 
 
Hochwassersichere Baugebiete, Hinweis 
auf Hochwasserrisikogebiete; Hochwas-
serrisikoprophylaxe 
 
Einhaltung von Achtungs- und angemes-
senen Sicherheitsabständen 
 
 
Einhaltung ausreichender Abstände zu 
sensiblen Nutzungen 
 
 
Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; Ab-
leitung von Niederschlagswasser; Ver-
hindern von Starkregengefahren 
Besonnung / Belich-
tung 
Positionspapier „Versor-
gung mit Tageslicht / Be-
sonnung“ im Stadtpla-
nungsamt Köln, 10/2021 
Sicherung gesunder Wohnverhältnisse 
Kultur- und sonstige 
Sachgüter 
BauGB, Denkmalschutz-
gesetz; BNatSchG 
Vermeidung der Beeinträchtigung von 
Bau,- Klein und Bodendenkmälern; Na-
turdenkmalen, Resten historischer Kul-
turlandschaften oder deren Bestandteilen 
 
7.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulierung 
in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Ausweisungen der  geplanten 208. Änderung des Flächennut-
zungsplanes „Lindgens-Areal“. Geprüft wird, welche dauerhaften Auswirkungen durch die Umset-

Anlage 4 
- 21 - 
/ 22 
zung der Flächennutzungsplan-Änderung auf die Umweltbelange entstehen können und welche Ein-
wirkungen auf die geplanten Nutzungen im Änderungsbereich aus der Umgebung dauerhaft einwir-
ken können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft anzunehmende Einwir-
kungen geprüft, nicht jedoch vorübergehende, außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereig-
nisse. Diese Prüfung beinhaltet auch nicht die Untersuchung von Auswirkungen der Bauphase, da 
hierzu im Regelungskanon des BauGB keine Festsetzungs- oder Darstellungsmöglichkeiten, weder 
für die vorbereitende noch für die verbindliche Bauleitplanung, aufgeführt sind. 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwen-
det, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. 
Der Änderungsbereich der 208. FNP-Änderung ist eingebettet in den Bereich der 216. FNP-Ände-
rung. Für beide Änderungsbereiche befinden sich parallel Bebauungspläne in Aufstellung. Soweit 
im Rahmen dieser Bebauungsplan-Verfahren Umweltuntersuchungen erstellt wurden, werden 
diese zur Beschreibung und Bewertung der betroffenen Umweltauswirkungen der 208. FNP-Ände-
rung herangezogen. In die Bewertung wird einfließen, dass durch Minderungs- und Ausgleichs-
maßnahmen in den parallel durchgeführten Bebauungsplan-Verfahren „Lindgens-Areal“ negative 
Aus- und Einwirkungen aufzufangen sein werden. 
 
7.2.1 Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange 
• Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete: solche Schutz-
gebiete liegen mehrere Kilometer entfernt (FFH-Gebiet Fischruhezonen im Rhein zwischen 
Emmerich und Bad Honnef, Teilfläche bei Köln-Rodenkirchen, FFH-Gebiet Königsforst). 
• Landschaftsplan: Für das Änderungsgebiet trifft der Landschaftsplan keine Schutzausweisun-
gen. 
• Oberflächengewässer: Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich weder vorhanden 
noch geplant. Die Wasserfläche des Köln-Mülheimer Hafens befindet sich circa 60 m westlich 
des Änderungsbereiches. Indirekte Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Wasserfläche 
des Rheins sind nicht zu erwarten. Zum Hochwasserschutz siehe Punkt 7.3.5 Gefahrenschutz. 
• Biologische Vielfalt: Auf Grund der starken anthropogenen Überformung des Änderungsberei-
ches ist die Artenvielfalt kaum ausgeprägt. 
• Eingriff/Ausgleich: Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird aufgrund 
der vorhandenen Bebauung und Versiegelung als Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch 
beurteilt. Eine Ausgleichsverpflichtung gem. § 1 a Abs. 3 Baugesetzbuch besteht nicht.  
• Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser -, Abfall -, Immissions-
schutzrechtes: Der Luftreinhalteplan ist in Form der Umweltzone betroffen Die Gebietsauswei-
sungen werden nicht zu einer Zunahme von Schwerlastverkehr oder einer überdurchschnitt li-
chen Zunahme der Verkehrsmenge im und am Änderungsbereich führen. Dies auch, da im 
Rahmen des Bauleitplan-Verfahren im Änderungsbereich ein Mobilitätskonzept erarbeitet wird. 
Darin werden emissionsmindernde Maßnahmen wie Stärkung des ÖPNV (u. a. eine neue Stadt-
bahntrasse), Stärkung von carsharing, Stärkung des Radverkehrs und der eMobilität geprüft.  
Grundsätzlich widerspricht die FNP-Änderung den Zielen des Luftreinhalteplans Köln nicht. 
• Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Regelungen zur Energieeinsparung oder zur Gewin-
nung regenerativer Energie sind im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen und nicht betrof-
fen. 
• Gefahrenschutz (Magnetfeldbelastung): Eine im Nordwesten des Änderungsbereiches vorhan-
dene Trafostation ist nicht mehr in Betrieb. Geeignete Abstände zu geplanten Trafostationen 
werden im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. 
• Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Ab-
fällen und Abwässern: Eine fachgerechte Planung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des 
Änderungsbereiches wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erstellt. Er-
hebliche Licht- oder Geruchsimmissionen liegen im Änderungsbereich heute und zukünftig 
nicht vor. 
• Erschütterungen: Im näheren Umfeld des Änderungsbereiches befinden sich keine Erschütte-
rungen verursachende Nutzungen. Gleisanlagen der Deutschen Bahn befinden sich circa 
250 m westlich des Änderungsbereiches, Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind 
demnach nicht zu erwarten.

Anlage 4 
- 22 - 
/ 23 
• Abwasser: Die Entwässerung des Änderungsbereiches soll im Trennsystem stattfinden. Anfal-
lendes Niederschlagswasser kann über den bestehenden Regenwasserkanal in der Hafen-
straße abgeführt werden. 
• Niederschlagswasser/Starkregen: Für den Änderungsbereich besteht keine Pflicht zur Versi-
ckerung von Niederschlagswasser. Das Änderungsbereich ist bereits heute zu circa zwei-drit-
teln versiegelt. Niederschlagswasser kann aktuell nur in Teilbereichen versickern. Die Pla-
nung auf Ebene des Bebauungsplans berücksichtigt die Empfehlung des Fachbeitrags "Nie-
derschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge" zum Planungskonzept Mülheimer Süden 
inklusive Hafen von 2014 durch die Festsetzung von Grünflächen und Dachbegrünung. Diese 
Maßnahmen mindern den Niederschlagsabfluss und entlasten somit die Kanalisation. 
 
• Pflanzen: Der Änderungsbereich ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Industrie- bzw. Ge-
werbegebiet dargestellt, was eine Flächenversiegelung von bis zu 100% ermöglichen würde. 
Der Bestand wird heute zu circa zwei-dritteln von versiegelten (bzw. 90% inklusive teilversie-
gelten) Flächen geprägt. Es handelt sich überwiegend um Industriegebäude mit asphaltierten 
und geschotterten Platzflächen. Erhaltenswerte Baumbestände befinden sich in Form einer 
alten Platanenallee entlang der Deutz-Mülheimer-Straße. Die geplante FNP-Änderung schafft 
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die weitere Entwicklung von Ve-
getationsflächen. Die differenzierte Ausgestaltung von Grünflächen erfolgt auf der Basis des 
Grünordnungsplanes (GOP) im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
planes. Hier sind neue Grünflächen und weitere Begrünungsmaßnahmen vorgesehen. 
• Boden: Natürlich gewachsener Boden ist im Änderungsbereich kaum vorhanden. Als oberste 
Bodenschicht wurden flächendeckend anthropogene Auffüllungen vorgefunden. Die Auffüllun-
gen sind zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet (siehe Kapitel 7.3.4 Altlasten) und wer-
den bei Umsetzung der Planung in großen Bereichen entsorgt und durch unbelasteten Boden 
ersetzt. 
• Klima: Gemäß Planungshinweiskarte "zukünftige Wärmebelastung" als Folge des Klimawan-
dels wird der östliche Teil des Änderungsbereiches zukünftig in der Klasse 3 - (wärme-)belas-
tete Siedlungsfläche eingeordnet und der westliche Teil in die Klasse 4 - klimaaktive Fläche. 
Der klimatische Ist-Zustand im Änderungsbereich wird mit der Umsetzung der Planung nicht 
grundsätzlich verschlechtert. Dazu tragen beispielsweise die im parallel in Aufstellung befindli-
chen Bebauungsplanes festgesetzten neuen Grünflächen, Baumstandorte und weitere Begrü-
nungsmaßnahmen wie die Dachbegrünung von Flachdächern. 
• Emission und Immission von Luftschadstoffen / Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in 
Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der 
Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden: 
Die Luftgüteuntersuchung aus 2001 - 2003 (Flechtenkartierung) weist für den Änderungsbe-
reich eine mittlere Luftgüte aus. Entsprechend ist der Änderungsbereich für eine Wohnnutzung 
geeignet. Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für einen Rückgang der gewerblichen und industriellen Emissionen im Änderungsbereich. 
Im Zuge der Planumsetzung ist innerhalb des Änderungsbereiches jedoch mit einem erhöhten 
Verkehrsaufkommen zu rechnen. Gemäß der Luftschadstoffprognose, die für das parallel 
durchgeführte Bebauungsplanverfahren erstellt wurde, werden die Grenzwerte der 39. BIm-
SchV, der Jahresmittelwerte von NO
2 und den Feinstaub-Fraktionen PM10 und PM2,5 an al-
len beurteilungsrelevanten Fassaden innerhalb des Änderungsbereiches für den Prognose-
Planfall 2025 eingehalten. Nach der Betriebsaufgabe der Firma Penox werden gemäß einer 
Untersuchung und Einschätzung der Immissionsbelastung durch schwermetallhaltigen Staub-
niederschlag die Immissionsrichtwerte für die Schwermetalldeposition voraussichtlich sicher 
eingehaltenen bzw. deutlich unterschrittenen. Aufgrund der Umsetzung der Flächennutzungs-
planänderung sind keine verkehrs- oder nutzungsbedingten Verschlechterungen der Luftquali-
tät zu erwarten. 
• Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge zwischen einzelnen Umweltbelangen sind im Ände-
rungsbereich vorhanden, jedoch in schwacher Ausprägung. Durch die geplante Umstrukturie-
rung auf Basis der geplanten Flächenausweisungen werden diese Wechselwirkungen und 
Wirkungsgefüge nicht erheblich verändert. 
 
• Gefahrenschutz (Kampfmittel): Es bestehen aufgrund von Luftbildauswertungen vermehrte 
Hinweise auf Kampfhandlungen im Bereich des Änderungsbereiches. Es wird eine Überprü-
fung auf Kampfmittel der zu überbauenden Fläche von der Bezirksregierung Düsseldorf,

Anlage 4 
- 23 - 
/ 24 
Kampfmittelbeseitigungsdienst, empfohlen. In den parallel in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. 
• Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Um-
weltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, 
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000- Gebiete, 
Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen: Das Stadt-
gebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998 -1/NA (2011). Dort werden vier 
Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach können in Köln leichte Erd-
beben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden. Sonstige schwere 
Unfälle oder (Natur-)Katastrophen sind für das Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzuneh-
men. Die Anforderungen an Rettungswege und Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungs-
kräfte werden im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan berücksichtigt. 
 
7.3 Durch die Planung betroffene Umweltbelange 
7.3.1 Natur und Landschaft 
7.3.1.1 Tiere (BauGB §1 Abs.6 Nr.7a)  
Bestand/Nullvariante: Es wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Dazu fanden 
mehrere Begehungen zur Untersuchung der spezifischen Artengruppen im Zeitraum zwischen 
März bis September 2015 statt.  
Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen wurden die drei Fledermausarten Großer Abend-
segler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus mittels Detektor-Begehungen nachgewiesen. An 
der Hafenstraße wurde in einem ungenutzten Trafohäuschen ein Quartier der Zwergfledermaus 
festgestellt. Die Nutzung beschränkt sich allerdings auf Einzeltiere, so dass es sich um eine Ruhe-
stätte handelt. Hinweise auf ein individuenreiches Quartier (z. B. Wochenstube, Winterquartier) 
wurden nicht festgestellt. 
Im Untersuchungsraum konnten 37 Vogelarten nachgewiesen werden von denen 14 innerhalb des 
Änderungsbereichs brüten. Weitere 5 Arten brüten in der näheren Umgebung des Änderungsge-
bietes. Die restlichen Arten sind als Nahrungsgäste und Durchzügler einzuordnen. 
Unter den 18 Arten, die nicht im Änderungsbereich brüten, sind 12 Nahrungsgäste, die restlichen 6 
Arten sind lediglich als Durchzügler einzuordnen. Für diese Arten stellt das Änderungsbereich 
keine essentielle Funktion als Teillebensraum dar. 
Von den nachgewiesenen Arten sind 9 Arten auf Grund ihrer Gefährdung und Schutzstatus als 
planungsrelevant einzuordnen. Keine dieser Arten besitzt innerhalb des Untersuchungsraumes 
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Die Arten wurden lediglich beim Überfliegen des Untersu-
chungsraumes beobachtet bzw. sind als Durchzügler einzuordnen.  
Es wurden keine planungsrelevanten Insekten, Amphibien oder Reptilien im Änderungsbereich 
nachgewiesen. Im Jahr 2019 wurde eine Aktualisierung der ASP vorgenommen und unter ande-
rem die Biotopstrukturen im Änderungsgebiet überprüft. 
Prognose (Planung): Die Flächennutzungsplanänderung schafft die Voraussetzungen für die Um-
strukturierung des Änderungsbereiches. Es ist von einem Rückbau von Gebäuden sowie der Ro-
dung von Bäumen und gewachsener Gehölzstruktur auszugehen. Für Tierarten geeignete Habi-
tatstrukturen werden somit überprägt. Wertvolle Habitatstrukturen wie die Altholzbestände entlang 
der Deutz-Mülheimer Straße sind nicht betroffen. Durch die geplante Ausweisung als gemischte 
Baufläche und Gewerbefläche ist künftig mit einer Verbesserung des Angebotes von Vegetations-
flächen zu rechnen. Diese stellen potentielle Lebensräume für urbanophile Tierarten dar.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen 
wildlebender Vogelarten auf individueller- sowie populationsbezogener Ebene sind entsprechende 
Maßnahmen im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan vorgesehen. Auf der Ebene der 
FNP-Änderung sind keine Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen notwendig. 
Bewertung: Aufgrund der vor Ort vorhandenen Strukturen bietet der Änderungsbereich heute ein-
geschränkt wildlebenden Tieren Lebensraum. Die großflächige Überprägung und Umgestaltung 
des Änderungsbereiches verursacht Betroffenheiten für diese Arten und stellt eine temporäre Ver-
schlechterung gegenüber dem heutigen Ist-Zustand dar. Verbotstatbestände gemäß § 44 
BNatschG werden bei Umsetzung der Planung nicht ausgelöst, da geeignete Vermeidungs- und 
Minderungsmaßnahmen auf Ebene des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Be-
rücksichtigung finden.

Anlage 4 
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/ 25 
7.3.1.2 Landschaft / Ortsbild (BauGB §1 Abs.6 Nr.7 a)  
Bestand/Nullvariante: Im Änderungsbereich liegen heute teilweise denkmalgeschützte Industriege-
bäude, versiegelte Gewerbefläche sowie untergeordnet Brach- und Gartenflächen vor. Die Ge-
bäude und Einfriedungen im Änderungsbereich sind größtenteils in Klinkerbauweise errichtet. 
Ebenfalls ortbildprägende sind die vorhanden sehr alten und großen Platanen entlang der Deutz-
Mülheimer Straße. Eine industrielle Nutzung ist nicht mehr vorhanden. Ein Teil der vorhandenen 
Gebäude wird durch einen Eventbetrieb, einen Grillhandel und Gastronomie gewerblich genutzt. 
Prognose(Planung): Der industriell geprägte Änderungsbereich soll künftig zu einem gemischten 
Stadtquartier mit Wohnnutzung und nicht störendem Gewerbe entwickelt werden. Denkmalge-
schützte Bestandsgebäude bleiben erhalten und werden durch moderne Neubauten ergänzt. In-
nerhalb des Änderungsbereiches sollen neue Freiflächen entstehen. 
Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Positiv auf die Belange des Ortsbildes 
wirken im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan die Festsetzungen zur Sicherstellung 
der Umsetzung der städtebaulichen Qualität aus dem Werkstatt-Verfahren "Mülheimer Süden in-
klusive Hafen". Dies betrifft beispielsweise die Erhaltung und Umnutzung denkmalwerter Bausub-
stanz sowie die Anlage von Frei- und Grünbereichen. Auf der Ebene der FNP-Änderung sind keine 
Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen notwendig.  
Bewertung: Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für die Umnutzung eines industriell geprägten Stadtteils zu einem Stadtquartier mit gemischter Nut-
zung. Das Ortsbild wird sich durch die Planumsetzung verändern, ortsbildprägende Gebäude wer-
den erhalten und neuen Nutzungen zugeführt.  
7.3.2 Wasser (BauGB §1 Abs.6 Nr.7 a)  
7.3.2.1 Grundwasser  
Bestand/Nullvariante: Der Änderungsbereich liegt im Grundwasserleiter des Rheingrabens. Der 
Grundwasserkörper ist wegen Belastungen mit verschiedenen Stoffen in einem schlechten chemi-
schen Zustand. Basierend auf dem höchsten recherchierten Grundwasserstand von 41,27 m ü. 
NHN beträgt der Grundwasserflurabstand bei einer durchschnittlichen Geländehöhe von 44-46 m 
ü. NHN im Änderungsbereich circa 3-5 m. Bei mittleren und niedrigen Grundwasserständen 
herrscht eine westliche bis nordwestliche Grundwasserfließrichtung auf den Rhein als Vorfluter zu. 
Im Hochwasserfall kann sich die Grundwasserfließrichtung in nördliche bis nordöstliche Fließrich-
tungen verschieben. 
Aufgrund der hohen Flächenversiegelung im Änderungsbereich kann Regenwasser nur in gerin-
gem Maße versickern und somit kaum zur Grundwasserneubildung beitragen. 
Prognose (Planung): Durch die Umwandlung von Industriegebiet zu Gewerbegebiet und einer ge-
mischten Baufläche ist potentiell von einer Entsiegelung von Flächen auszugehen. Dies würde 
eine größere Grundwasserneubildungsrate durch Niederschlagsversickerung bedeuten. Aufgrund 
der industriellen Vornutzung ist der Boden im Änderungsbereich mit Schadstoffen belastet, die 
durch niederschlagsbedingte Auswaschungen in den Grundwasserkörper gelangen könnten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Die Gefährdung des Grundwassers durch die Auswaschung von im Boden befindlichen Schadstof-
fen wird durch Flächenversiegelung und die Entnahme von belastetem Bodenmaterial gemindert. 
Insbesondere in den Bereichen der PAK-Konzentration ist ein Bodenaustausch vorzusehen. Die-
ser Bodenaustausch wird in den nachfolgenden Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren geregelt. 
Bewertung: Vor dem Hintergrund der bereits heute vorhandenen Belastungen des Grundwassers 
sind keine negativen Auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung für das Grundwasser 
zu erwarten. Langfristig werden die heutigen Belastungen der Grundwasserqualität im Bereich des 
Änderungsbereiches abnehmen. 
7.3.3 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (BauGB §1 Abs.6 Nr.7 c) 
7.3.3.1 Lärm 
Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte: 
Grundlage für die Beurteilung von Schallimmissionen im Städtebau ist die DIN 18005 (Schall-
schutz im Städtebau – Teil 1). Die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte ist anzu-
streben. Die Orientierungswerte beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (06:00-22:00 Uhr) und 8

Anlage 4 
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/ 26 
Stunden in der Nacht (22:00-06:00 Uhr). Es wird durch die Flächennutzungsplanänderung die Um-
setzung eines gemischten Quartieres mit Wohnen, Dienstleitung und nicht störendem Gewerbe 
vorbereitet. Entsprechend weist der Änderungsbereich überwiegend den Schutzcharakter eines 
Mischgebietes (MI) bzw. gemischten Baufläche (M) gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) 
auf. Außerdem entspricht der Änderungsbereich teilweise dem Charakter eines Gewerbegebietes 
(GE) gemäß BauNVO.  
 
Tabelle 4: Orientierungswerte der DIN 18005 (Beiblatt1) 
Gebietsausweisung Orientierungswerte in dB [A] 
 Straßen-/Schienenverkehr Industrie/Gewerbe, Freizeitlärm 
 Tag Nacht Tag Nacht 
Mischgebiete (= gemischte 
Baufläche) 
60 50 60 45 
Gewerbegebiete 65 55 65 50 
 
Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird in der TA Lärm geregelt. Die Beurtei-
lungspegel beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) und 8 Stunden in der Nacht 
(22.00 bis 6.00 Uhr). 
Tabelle 5: Immissionsrichtwerte der TA-Lärm 
Gebietsausweisung Immissionsrichtwerte in dB[A] 
 Tag Nacht 
Mischgebiete (= gemischte Baufläche) 60 45 
Gewerbegebiete 65 50 
 
Bestand: 
Für die parallel laufende Aufstellung des Bebauungsplanes 6972/01 –Arbeitstitel: „Lindgens-Areal“ 
in Köln-Mülheim– wurde eine schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immis-
sionen durchgeführt. Die Untersuchung berücksichtigt den Straßen-, Flug-, Schifffahrts- und Schie-
nenverkehr sowie den Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm. 
Straßenverkehrslärm: Die Lärmsituation im Änderungsbereich wird durch den Verkehr auf den fol-
genden Straßen bestimmt: B55a (Zoobrücke), B51 (Mülheimer Brücke), Deutz-Mülheimer-Straße, 
Danzierstraße, Auenweg, Hafenstraße, An der Schanz/Niederländer Ufer. Durch die hohe Ver-
kehrsbelastung ist der Änderungsbereich bereits heute stark durch Straßenverkehrslärm belastet. 
Die DTV Werte liegen für die angrenzenden Bereiche der Deutz-Mülheimer Straße bei circa 
10.900, für die Hafenstraße bei 1.100 und für den Auenweg bei 8.700 Fahrzeugen. Im Zuge der 
Untersuchung wurden an drei Immissionsorten entlang der Deutz Mülheimer Straße die Auswir-
kungen des Straßenverkehrslärms auf die Umgebung untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass be-
reits heute an zwei der Immissionsorte Lärmpegel zur Tagzeit von größer 70 dB(A) und zur Nacht-
zeit von größer 60 dB(A) erreicht werden. 
Schienenverkehrslärm: Die Lärmimmissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr, welche auf 
den Änderungsbereich einwirken, werden durch die KVB-Stadtbahnlinien 13 und 18 sowie die 
Gleistrassen 2621, 2651, 2653, 2658, 2659, 2670 bestimmt. Die Schienennetze befinden sich in 
einer Entfernung von circa 250 m. 
Schifffahrtslärm: Aufgrund der geringen Entfernung zum Mülheimer Hafen und dem Rhein wird der 
Änderungsbereich von den Lärmemissionen der gewerblichen Rheinschifffahrt, dem Sportmotor-
bootsverkehr und den Schifffahrten des Schifffahrtsamts beeinträchtigt. An der geplanten nächst-
gelegenen Bebauung wird der anzuhaltende Orientierungswert tags und nachts eingehalten. 
Fluglärm: Gemäß den Schallimmissionsplänen des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der 
Stadt Köln liegt der Außenlärmpegel zum Flugverkehr bei max. 55 dB(A). 
Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm: Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung zum Ge-
werbe- und Schiffsverkehrslärm im Mülheimer Hafen (10/2019) wurden gewerbliche Lärm-Immissi-
onen ermittelt, die auf die geplanten Änderungsbereiche östlich des Auenweg und westlich der Ha-
fenstraße einwirken. Dazu wurden alle gewerblichen Nutzungen einschließlich des Wasser- und 
Schifffahrtsamtes emissionsseitig erfasst. Die Immissionen wurden im Änderungsbereich für zwei 
Immissionsorte (IO11, IO12) westlich der Hafenstraße in der Immissionshöhe für das vierte Ge-
schoss am geplanten gemischten Baugebiet erfasst. Im Ergebnis wird am Tag an beiden IO der 
Immissionsrichtwert (IRW) für eine gemischte Baufläche (M) eingehalten. In der Nacht wird der

Anlage 4 
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IRW für eine gemischte Baufläche (M) am IO12 unterschritten, am IO11 knapp überschritten. Die 
Überschreitung beträgt 0,6 dB(A). Diese Lärmuntersuchung wurde in das Lärmgutachten zum pa-
rallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Lindgens-Areal“ übernommen und auf die dort 
aktualisierte Planung angepasst. 
Änderungsbereich: Lärmemittenten innerhalb des Änderungsbereiches sind die bestehenden Ge-
werbenutzungen durch die Firma Santosgrills GmbH und die Eventhalle Dock One. Lärm wird vom 
betriebsbedingten Pkw-Verkehr verursacht. 
Prognose (Planung):  
Durch die Umsetzung der FNP-Änderung und das darauf aufbauende Bebauungsplanverfahren 
werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass erstmalig in größerem Umfang Wohnnutzung 
im Änderungsbereich umgesetzt wird. Diese wird den teilweise erheblichen Lärmimmissionen aus 
dem Umfeld ausgesetzt.  
Straßenverkehrslärm: Im Änderungsbereich liegen gegenüber der östlich angrenzenden stark be-
fahrenen Deutz-Mülheimer Straße punktuell Werte der Beurteilungspegel von max. tags circa 
74 dB(A) und nachts circa 64 dB(A). Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete bzw. 
gemischte Bauflächen werden um bis zu 14 dB(A) tags und nachts deutlich überschritten. Entlang 
der Hafenstraße werden in einigen Abschnitten Pegelbereiche von max. 60 dB(A) tags und 
50 dB(A) nachts erreicht. Diese entsprechen den maximal tolerierbaren Orientierungswerten für 
Mischgebiete. Die südlich gelegenen Bereiche entlang des Auenweges erreichen maximale Pegel-
bereiche von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts und überschreiten somit leicht die Orientierungs-
werte. Durch die Umnutzung des Änderungsbereiches (Nutzung durch Gewerbe, Dienstleistungen 
und Wohnen) nimmt der öffentliche Straßenverkehr auf der Deutz-Mülheimer Straße und Hafen-
straße zu. Zur Ermittlung der Auswirkungen der Zunahme des Straßenverkehrs auf die Umgebung 
wurde für drei Immissionspunkte an Bestandsgebäuden der Deutz-Mülheimer Straße / Danzier 
Straße die zukünftige Zunahme der Verkehrslärm-Immissionen ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, 
dass an der Bestandsbebauung eine Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen von maximal 0,6 
dB(A) zur Tages- und 0,7 dB(A) zur Nachtzeit stattfinden wird. 
Schienenverkehrslärm: Die maßgeblich aus Südosten einwirkenden Lärmimmissionen des Schie-
nenverkehrs verursachen im südlichen Änderungsbereich zwischen Deutz-Mülheimer Straße und 
Hafenstraße Werte der Beurteilungspegelklassen von Tags max. circa 55 dB(A) und nachts circa 
50 dB(A). Die Orientierungswerte für eine gemischte Baufläche werden damit eingehalten. Die üb-
rigen Bereiche im Änderungsgebiet sind weniger stark von den Lärmemissionen des Schienenver-
kehrs betroffen und liegen daher ebenfalls innerhalb der Orientierungswerte. 
Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm: Durch die Umnutzung des Änderungsbereiches ist die Ansied-
lung von nichtstörendem Gewerbe (Arztpraxen, Gastronomie, Büroräume) vorgesehen. Die durch 
die geplante Nutzung verursachten Lärmimmissionen werden durch den gewerblich anteiligen 
Pkw-Verkehr, den Pkw Parkplatzverkehr und durch haustechnische Anlagen bestimmt. Beste-
hende Gewerbenutzungen bleiben in Form der Firma Santosgrills GmbH und der Eventhalle Dock 
One auch zukünftig erhalten.  
Im Unterschied zur FNP-Änderung setzt der Bebauungsplan anstelle von Mischgebieten Urbane 
Gebiete (MU) fest. Beide Gebiete haben im kritischen Zeitraum den gleichen Immissionsrichtwert 
gemäß TA-Lärm von 45 dB(A).  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Aufgrund der Überschreitungen der Ori-
entierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete werden im parallel durchgeführten Bebauungs-
planverfahren geeignete Schallschutzmaßnahmen wie die Darstellung und Festsetzung von Lärm-
pegelbereichen gemäß DIN 4109 zum passiven Schallschutz bzw. zum Schutz von Außenwohnbe-
reichen festgesetzt. Damit kann eine Verträglichkeit zwischen der geplanten Wohnnutzung und auf 
den Änderungsbereich einwirkenden Lärmimmissionen erreicht werden. 
Die geringfügige Überschreitung des IRW nachts für eine gemischte Baufläche am IO11 durch den 
Gewerbelärm im Mülheimer Hafen ist im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung durch den 
Ausschluss von immissionsorten gemäß TA Lärm an den betreffenden Fassadenbereichen bewäl-
tigbar. 
Im Rahmen der FNP-Änderung sind über die Darstellung von Gewerbefläche im westlichen Ände-
rungsbereich hinaus keine Minderungsmaßnahmen möglich.

Anlage 4 
- 27 - 
/ 28 
Bewertung: Die Lärmsituation wird sich durch die Änderung der Darstellungen im Flächennut-
zungsplan nicht wesentlich verändern. Die Erhöhung des Lärms der Kfz-Verkehre durch die Um-
setzung der Planung ist aufgrund der Höhe des vorhandenen Straßenverkehrslärms vernachläs-
sigbar gering. Die Lärmimmissionen des einwirkenden Schienenverkehrs und Schiffsverkehrs vor 
den Fassaden der geplanten Gebäude sind im Vergleich zu den Lärmeinwirkungen aus dem Stra-
ßenverkehr von untergeordneter Bedeutung. Langfristig sind keine störenden Nutzungen innerhalb 
des Änderungsbereiches vorgesehen. Eine Störung durch neue Gewerbelärmquellen wird somit 
ausgeschlossen. Die Gewerbelärm-Immissionen aus den Hafennutzungen führen am Tag nicht zu 
einer Überschreitung der anzulegenden Immissionsrichtwert, in der Nacht kommt es zu einer sehr 
geringfügigen Überschreitung. 
Grundsätzlich ist der Standort dafür geeignet, die geplante gewerbliche und gemischte Nutzung 
umzusetzen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass im parallel verlaufenden Bebauungsplan-Ver-
fahren die geschilderten Minderungs- und Schutzmaßnahmen festgesetzt werden. 
7.3.4 Altlasten 
Bestand/Nullvariante: Gemäß dem Altlastenkataster des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes 
der Stadt Köln befinden sich im südlichen Bereich des Änderungsbereiches zwischen der Hafen-
straße und dem Mülheimer Hafen zwei Altlastenverdachtsflächen. Es handelt sich um eine Altabla-
gerung (Nr. 901265) und eine Fläche mit schädlicher Bodenveränderung (Nr. 901249). Zur Ab-
schätzung des Gefährdungspotentials durch Altlasten wurde eine nutzungs- und planungsorien-
tierte Bodenuntersuchung in Anlehnung an das untergesetzliche Regelwerk des Bundesboden-
schutzgesetzes (BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), 
durchgeführt. Es wurden die Wirkpfade Boden - Grundwasser, Boden - Mensch und Boden - Luft 
untersucht. 
In fast allen Teilen der anthropogenen Auffüllungen wurden erhöhte Blei-, Zink- und teilweise auch 
Arsenkonzentrationen vorgefunden. Die ermittelten Feststoffkonzentrationen von max. circa 
45.000 mg/kg Zink und circa 49.000 mg/kg Blei sind als extrem erhöht einzustufen. Die Eluatunter-
suchungen ergaben eine Überschreitung der Prüfwerte gemäß BBodschV (0,2 µg/l) für Blei (0,2 
µg/l) in den Bereichen der anthropogenen Auffüllungen. In den Proben der gewachsenen Böden 
wurden Schwermetallkonzentrationen nachgewiesen; die LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemein-
schaft Wasser) Schwellenwerte wurden hier nicht überschritten. 
Für beide Flächen liegen keine Erkenntnisse über eine Grundwassergefährdung vor. Im Umfeld 
des Änderungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung liegen Hinweise für mehrere Altlas-
tenverdachtsflächen vor. Indirekte negative Auswirkungen auf die Darstellung der FNP-Änderung 
sind nicht zu erwarten. 
Prognose (Planung): Die Änderungen von Gewerbe-/Industriegebiet zu einer gemischten Bauflä-
che im Flächennutzungsplan lassen eine zumindest temporäre Entsiegelung von Flächen und Ein-
griffe in belastete Bodenbereiche erwarten. 
Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen: Im Zuge der Umsetzung des parallel in Aufstellung befind-
lichen Bebauungsplanes sind Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von negativen Auswir-
kungen durch Altlasten auf die geplante Wohnnutzung zu formulieren und festzusetzen. 
Bewertung: Durch die vorgesehenen Änderungen des Flächennutzungsplanes sind Eingriffe in 
durch Altlasten beeinträchtigte Bodenbereiche nicht auszuschließen. Durch eine Auskofferung 
bzw. einen Bodenaustausch wird im Rahmen der Umsetzung der Planung sichergestellt, dass 
keine negativen Auswirkungen auf mögliche sensible Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinder-
spielplatz entstehen. Regelungen dazu werden im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfah-
ren gesichert. 
7.3.5 Gefahrenschutz 
Bestand: 
Explosionsgefahr/Gefahrgüter: Im Bereich des Mülheimer Hafens befinden sich Liegestellen für 
Gefahrgüter transportierende Schiffe, sogenannte Kegel-Schiffe. Die Schutzabstände der Liege-
stellen zu Wohngebieten, Ingenieurbauwerken und Tanklagern betragen gemäß der Verordnung 
über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN 2019 100 m bzw. 300 m. 
Der westliche Teil des Änderungsbereiches befindet sich innerhalb des vom Bundesschifffahrtsamt 
festgesetzten Schutzradius von 100 m.

Anlage 4 
- 28 - 
/ 29 
Hochwasserschutz: Der gesamte westliche Teil des Änderungsbereiches liegt innerhalb des ge-
setzlich festgelegten Überschwemmungsbereichs des Rheins (Siehe auch Kapitel 4.9 „Hochwas-
ser“ der Begründung). Die überflutungsgefährdeten Bereiche sind gemäß Kölner Pegel bis 
11,90 m geschützt. Es wurde ein Gutachten erarbeitet, in dem das aktuell vorhandene Retentions-
volumen im Falle eines 100- und 200-jährlichen Hochwasserereignisses berechnet und dargestellt 
wird. Im Falle eines 200-jährlichen Hochwassers würden der gesamte westliche Teil des Ände-
rungsbereiches sowie Bereiche zwischen den Bestandsgebäuden und im Bereich des südlichen 
Parkplatzes überflutet werden. 
Prognose (Planung): 
Explosionsgefahr/Gefahrgüter: Die FNP-Änderung berücksichtigt den 100 m-Schutzradius. Inner-
halb des Radius wird ein Gewerbegebiet ausgewiesen. 
Hochwasserschutz: Die Planung des parallel zur FNP-Änderung in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplanes 69472/01 „Lindgens-Areal“ erfolgte unter dem Gesichtspunkt, dass es zu keiner Verrin-
gerung des Retentionsvolumens innerhalb des Plangebiets kommen darf (vgl. § 78 Absatz 3 Satz 1 
Nr. 1 WHG). Das Retentionsvolumen der Planung wurde im Rahmen eines Gutachtens überprüft 
und für ein HQ100 mit 26.150 m³ angegeben. Für das HQ200 wird ein Retentionsvolumen von etwa 
35.190 m³ ermittelt. Die Ergebnisse zeigen somit, dass bei Umsetzung der Planung das Retentions-
volumen kompensiert werden kann. Die Planung geht von einer Überflutung der Flächen aus. Woh-
nen ist im Plangebiet erst ab einem Höhenniveau von 48,1 m über NHN vorgesehen und damit 
deutlich oberhalb der Wasserspiegellage eines HQ200, welche bei 46,3 m über NHN liegt. Unterhalb 
der Wohnnutzung handelt es sich um gewerbliche Nutzung, Lagerflächen und Tiefgaragen. Unter-
halb einer Höhenlage von 46,30  m über NHN sind bei Neubauten nur Stellplätze, Garagen, Keller 
und Abstellräume zulässig. 
Die Gebäude zwischen Hafenstraße und Deutz-Mühlheimer Straße sind auch bei HQ200 über die 
Deutz-Mühlheimer Straße erreichbar. Die Gebäude westlich der Hafenstraße sind in diesem Fall 
vollständig von Wasser umgeben, werden aber durch Verbindungsstege mit den Gebäuden östlich 
der Hafenstraße verbunden und sind hierüber erreichbar. Dies gilt auch für Rettungskräfte  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Explosionsgefahr/Gefahrgüter: Eine Differenzierung von Flächennutzungen im Rahmen der Flä-
chennutzungsplan-Änderung wurde aufgrund der geplanten kleinräumigen Nutzungsmischung 
nicht vorgenommen. Innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung wird durch Festsetzung der zuläs-
sigen Gebietsnutzungen sichergestellt, dass innerhalb des Schutzabstandes gemäß ADN 2019 
keine sensiblen Nutzungen wie Kita oder Kinderspielplätze angesiedelt werden. 
Hochwasserschutz: Das Retentionsvolumen des Plangebiets wird bei Planumsetzung kompensiert. 
Eine Wohnnutzung im Plangebiet ist nur oberhalb von 46,3 m über NHN zulässig und somit oberhalb 
des Pegels des 200-jährlichen Hochwassers. Die Gebäude westlich der Hafenstraße werden über 
vier festinstallierte Fußgängerstege mit dem östlichen, hochwassersicheren Plangebiet verbunden. 
Die Zugänglichkeit bzw. Entfluchtung der Gebäude im Hochwasserfall wird somit sichergestellt. 
Bewertung: 
Explosionsgefahr/Gefahrgüter: Bei Einhaltung der vorgegebenen Schutzabstände für Wohnbebau-
ung sind keine Verstöße gegen die Anforderungen an den Gefahrenschutz gemäß ADN 2019 zu 
erwarten. 
Hochwasser: Die parallel durchgeführte verbindliche Bauleitplanung stellt sicher, dass es zu keiner 
Verschlechterung des Hochwasserschutzes bzw. einer Verschiebung von Überschwemmungsge-
bieten kommen wird. Ebenso wird für den Hochwasserfall eine Entfluchtung von überschwemmten 
Bereichen des Änderungsgebietes sichergestellt. 
7.3.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (BauGB §1 Abs. 6 Nr. 7 d)  
Bestand/Nullvariante: 
Baudenkmäler: Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich vier gemäß § 3 Denkmalschutz-
gesetz (DSchG) geschützte Industriegebäude der ehemaligen Mennige- und Bleiweißfabrik Lind-
gens und Söhne. Die Gebäude befinden sich zentral bis südlich im Änderungsbereich und umfas-
sen drei Industriegebäude aus dem späten 19. Jahrhundert sowie eine große Fabrikationshalle 
aus dem frühen 20. Jahrhundert. Das Gebäudeensemble ist auf Grund seiner Bedeutung für die

Anlage 4 
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/ 30 
Entwicklung des Industrialisierungsprozesses als auch für die Geschichte der über 100 Jahre ent-
wickelten Industriekultur erhaltenswert.  
Bodendenkmäler: Im Änderungsbereich sind keine Bodendenkmäler bekannt. Es ist mit Bodenfun-
den frühindustrieller Fertigungsanlagen zu rechnen.  
Prognose (Planung): 
Baudenkmäler: Auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen alle denkmal-
geschützten Gebäude erhalten, saniert und einer neuen Nutzung zugeführt und damit langfristig 
erhalten werden. 
Bodendenkmäler: Aufgrund der Historie des Geländes ist im Änderungsbereich mit archäologi-
schen Funden zu rechnen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Baudenkmäler: Im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wird der Denkmalschutz 
nachrichtlich übernommen. Auf der Ebene der FNP-Änderung sind hierzu keine Regelungen not-
wendig. 
Bodendenkmäler: Vor Beginn von Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen ist das Römisch-Germani-
sche Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu benachrichtigen. Dies wird 
auf der Ebene des Bebauungsplanes sichergestellt. 
Bewertung: Bei Beachtung einer fachgerechten und den denkmalpflegerischen Belangen ange-
passten Gebäudesanierung wird der dauerhafte Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude gesi-
chert. Durch eine archäologische Baubegleitung können ggf. vorhandene Funde gesichert werden. 
Die Berücksichtigung dieser Belange wird im Rahmen des Bebauungsplanes "Lindgens-Areal" si-
chergestellt. 
Negative Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Rahmen der FNP-Änderung 
nicht zu erwarten. 
7.3.7 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
Die aktuelle Planung basiert auf der Grundlage des städtebaulichen Masterplans Innenstadt Köln 
von 2008, des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes von 2009, der Ergebnisse des Werk-
stattverfahrens "Mülheimer Süden inklusive Hafen" aus dem Jahr 2014 und des städtebaulichen 
Entwicklungskonzeptes "Revitalisierung des Industrieareals Lindgens & Söhne Köln-Mülheim" von 
2013. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans soll die Entwicklung des ehemaligen Indust-
riestandortes zu einem gemischten Quartier mit einer Wohnnutzung und nicht störendem Gewerbe 
gewährleistet werden. Aufgrund der innerstädtischen Lage und vorhandener Infrastruktur ist der 
Änderungsbereich für die Bebauung mit Wohn- und Gewerbegebäuden geeignet. Der Änderungs-
bereich der 208. FNP-Änderung ist planerisch im Zusammenhang mit den umgebenden ehemali-
gen Industrieflächen zu sehen, welche mit der 216. FNP-Änderung entwickelt werden. Eine Revita-
lisierung der Fläche für industrielle Nutzungen ist insbesondere vor dem Hintergrund der vorhande-
nen Gebäudestrukturen, die für moderne Industrieunternehmen nicht geeignet sind und die für ei-
nen Schwerlastverkehr als ungünstig zu bewertende Erschließung durch Wohngebiete von Deutz 
und Mülheim als nicht realistisch. Mit der Revitalisierung der Fläche der 208. FNP-Änderung ist 
auch eine Umsetzung gemischter Nutzungen im Umfeld möglich, so dass im Umkehrschluss eine 
Beibehaltung der industriellen Ausweisung im Änderungsbereich und auch im Bereich benachbar-
ter Flächen die geplante Umstrukturierung einschränken und verzögern würde. Auf eine Standort-
alternativenprüfung wurde daher verzichtet. 
7.3.8 Zusätzliche Angaben 
7.3.8.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf Schwierigkeiten bei 
der Zusammenstellung der Angaben  
Die umweltbezogenen und für das Vorhaben relevanten Informationen erlauben eine Einschätzung 
der zu erwartenden Umweltfolgen. Die Ergebnisse im Umweltbericht beruhen auf den unten aufge-
führten Gutachten und Unterlagen. Technische Verfahren wurden in den der Umweltprüfung zu-

Anlage 4 
- 30 - 
/ 31 
grundeliegenden Untersuchungen verwendet wie z. B. Rammkernsondierungen und Laboruntersu-
chungen zu Boden- und Grundwasseruntersuchungen oder die edv-gestützte Simulation von 
Lärmausbreitung. 
7.3.8.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) 
Die Prognosen im Rahmen der Umweltprüfung zu den Auswirkungen der geplanten Flächennut-
zungsplan-Änderung und der parallelen Bebauungsplan-Aufstellung sind ausreichend belastbar, 
sodass im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung keine Maßnahmen zur Überwachung er-
heblicher Auswirkungen erforderlich sind. 
7.3.8.3 Zusammenfassung 
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 69472/01 – Arbeitstitel: Lind-
gens-Areal in Köln Mülheim – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wer-
den, um auf einer Gesamtfläche von circa 4,6 ha ein Stadtquartier mit Wohn- und Gewerbenut-
zung zu realisieren. Hierfür wird vorbereitend mit der 208. FNP-Änderung der Flächennutzungs-
plan der Stadt Köln geändert. 
Die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter "Flora und Fauna", "Landschaft/Ortsbild", "Wasser", 
"Klima und Luft", "Mensch, Gesundheit, Bevölkerung" und "Kultur und sonstige Sachgüter" wurden 
beschrieben und bewertet. Dazu erfolgte eine Bestandsaufnahme. Durch die Innenstadtlage des 
Änderungsbereiches sowie die historische und teilweise aktuelle Nutzung als Gewerbegebiet sind 
teilweise erhebliche Vorbelastungen der zu betrachtenden Schutzgüter gegeben. 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als nicht betroffen eingestuft: 
• Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete: Es befinden 
sich keine Schutzgebiete im Umfeld des Änderungsbereiches. 
• Landschaftsplan: Für das Gebiet trifft der Landschaftsplan keine Schutzausweisungen. 
• Oberflächengewässer: Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich weder vorhanden 
noch geplant. Die Wasserfläche des Köln-Mülheimer Hafens befindet sich circa 60 m westlich 
des Änderungsbereiches. Indirekte Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Wasserfläche 
des Rheins sind nicht zu erwarten. 
• Biologische Vielfalt: Auf Grund der starken anthropogenen Überformung des Änderungsberei-
ches ist die Artenvielfalt kaum ausgeprägt. 
• Eingriff/Ausgleich: Das Änderungsbereich ist als Innenbereich gem. §34 Baugesetzbuch dar-
gestellt. Eine Ausgleichsverpflichtung gem. § 1 a Abs. 3 Baugesetzbuch besteht nicht. 
• Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes: Der Luftreinhalteplan ist in Form der Umweltzone betroffen und wird unter 
Punkt Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (…) weiter unten mit betrachtet. 
• Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Regelungen zur Energieeinsparung oder zur Gewin-
nung regenerativer Energie sind im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen und nicht betrof-
fen. 
• Gefahrenschutz (Magnetfeldbelastung): Eine im Nordwesten des Änderungsbereiches vorhan-
dene Trafostation ist nicht mehr in Betrieb. Geeignete Abstände zu geplanten Trafostationen 
werden im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. 
• Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Ab-
fällen und Abwässern: Eine fachgerechte Planung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des 
Änderungsbereiches wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erstellt. 
• Erschütterungen: Im näheren Umfeld des Änderungsbereiches befinden sich keine Erschütte-
rungen verursachende Nutzungen. Gleisanlagen der Deutschen Bahn befinden sich circa 
250 m westlich des Änderungsbereiches, Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind 
demnach nicht zu erwarten. 
• Abwasser: Die Entwässerung des Änderungsbereiches soll im Trennsystem erfolgen. Anfal-
lendes Niederschlagswasser kann über den bestehenden Regenwasserkanal in der Hafen-
straße abgeführt werden. 
• Niederschlagswasser/Starkregen: Für den Änderungsbereich besteht keine Pflicht zur Versi-
ckerung von Niederschlagswasser. Anfallendes Niederschlagswasser soll zukünftig in die öf-
fentliche Kanalisation eingeleitet werden. Zur Minderung des Niederschlagsabflusses und Er-
höhung der Niederschlagsversickerung sind neue Grünflächen und eine extensive oder inten-
sive Dachbegrünung vorgesehen.

Anlage 4 
- 31 - 
/ 32 
• Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Für die Stadt Köln liegt ein Luftreinhalteplan 
vor, welcher 2019 fortgeschrieben wurde. Die Festsetzungen und Darstellungen des Bebau-
ungsplans widersprechen den Regelungen des Luftreinhalteplans nicht. 
• Pflanzen: Der Bestand wird heute zu circa 90 % von versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen 
geprägt. Es handelt sich überwiegend um Industriegebäude mit asphaltierten und geschotter-
ten Platzflächen. Erhaltenswerte Baumbestände befinden sich in Form einer alten Platanen-
allee entlang der Deutz-Mülheimer-Straße Die geplanten FNP-Änderungen schaffen die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und weitere Entwicklung von Vegetationsflä-
chen. 
• Boden: Natürlich gewachsener Boden ist im Änderungsbereich kaum vorhanden. Als oberste 
Bodenschicht wurden flächendeckend anthropogene Auffüllungen vorgefunden. Die Auffüllun-
gen sind zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet und werden bei Umsetzung der Planung 
in großen Bereichen entsorgt und durch unbelasteten Boden ersetzt. 
• Klima: Der klimatische Ist-Zustand wird mit der Umsetzung der Planung nicht grundsätzlich 
verschlechtert. 
• Emission und Immission von Luftschadstoffen: Die Grenzwerte der 39. BImSchV für die Luft-
schadstoffe NO2, PM10 und PM2,5 werden innerhalb des Änderungsbereiches und seiner 
Umgebung eingehalten. Aufgrund der Flächennutzungsplanänderung sind keine verkehrs- o-
der nutzungsbedingten Verschlechterungen der Luftqualität zu erwarten. 
• Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge zwischen einzelnen Umweltbelangen sind im Ände-
rungsbereich vorhanden, jedoch in schwacher Ausprägung. Durch die geplante Umstrukturie-
rung auf Basis der geplanten Flächenausweisungen werden diese Wechselwirkungen und 
Wirkungsgefüge nicht erheblich verändert. 
• Gefahrenschutz (Kampfmittel): Es bestehen aufgrund von Luftbildauswertungen vermehrte 
Hinweise auf Kampfhandlungen im Bereich des Änderungsbereiches. Es wird eine Überprü-
fung auf Kampfmittel der zu überbauenden Fläche von der Bezirksregierung Düsseldorf, 
Kampfmittelbeseitigungsdienst, empfohlen. 
• Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Um-
weltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, 
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, 
Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen: Das Stadt-
gebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998-1/NA (2011). Dort werden vier 
Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach können in Köln leichte Erd-
beben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden. Sonstige schwere 
Unfälle oder (Natur-)Katastrophen sind für das Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzuneh-
men. Die Anforderungen an Rettungswege und Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungs-
kräfte werden im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan berücksichtigt. 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als betroffen eingestuft: 
 
• Tiere: Aufgrund der vor Ort vorhandenen Strukturen bietet der Änderungsbereich heute einge-
schränkt wildlebenden Tieren Lebensraum. Die großflächige Überprägung und Umgestaltung 
des Änderungsbereiches verursacht Betroffenheiten für diese Arten und stellt eine temporäre 
Verschlechterung gegenüber dem heutigen Ist-Zustand dar. Der Anteil an Vegetationsfläche 
wird nach Umsetzung der Planung höher sein als zum aktuellen Zeitpunkt, das Habitatangebot 
für Tierarten wird somit zukünftig vergrößert. 
Bei Einhaltung der im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan genannten Vermei-
dung- und Minderungsmaßnahmen sowie der Durchführung der vorgezogenen Ausgleichs-
maßnahmen sind keine signifikanten Konflikte in Bezug auf die Tötung und Störung geschütz-
ter Tierarten oder die Zerstörung derer Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten. Auf 
Ebene der FNP-Änderung sind keine Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig. 
• Landschaft/Ortsbild: Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für die Umnutzung eines industriell geprägten Stadtteils zu einem Stadtquartier 
mit gemischter Nutzung. Das Ortsbild wird sich durch die Planumsetzung verändern, ortsbild-
prägende Gebäude werden erhalten und neuen Nutzungen zugeführt.

Anlage 4 
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/ 33 
• Grundwasser: Von den im Boden vorhandenen Schadstoffen geht eine potentielle Gefahr für 
das Grundwasser aus. Durch die vorgesehene Nutzungsänderung werden temporär belastete 
Bodenbereiche entsiegelt, was zu Schadstoffeinträgen in das Grundwasser führen könnte. 
Durch Flächenversiegelung und die Entnahme von belastetem Bodenmaterial wird die Gefähr-
dung gemindert. Vor dem Hintergrund der bereits heute vorhandenen Belastungen des Grund-
wassers sind keine negativen Auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung für das 
Grundwasser zu erwarten. 
• Lärm: Die Lärmsituation wird sich durch die Änderung der Darstellungen im Flächennutzungs-
plan nicht wesentlich verändern. Die Erhöhung des Lärms der Kfz-Verkehre durch die Umset-
zung der Planung ist aufgrund der Höhe des vorhandenen Straßenverkehrslärms vernachläs-
sigbar gering. Die Lärmimmissionen des einwirkenden Schienenverkehrs und Schiffsverkehrs 
vor den Fassaden der geplanten Gebäude sind im Vergleich zu den Lärmeinwirkungen aus 
dem Straßenverkehr von untergeordneter Bedeutung. Langfristig sind keine erheblich stören-
den Nutzungen innerhalb des Änderungsbereiches vorgesehen. Eine Störung durch neue Ge-
werbelärmquellen wird somit ausgeschlossen. Die Gewerbelärm-Immissionen aus den Hafen-
nutzungen führen am Tag nicht zu einer Überschreitung der anzulegenden Immissionsricht-
wert, in der Nacht kommt es zu einer sehr geringfügigen Überschreitung. 
• Altlasten: Im Änderungsbereich befinden sich die zwei Altlastenverdachtsflächen Nr. 901265 
und Nr. 901249. Die Erkundung des Bodens stellte hohe Blei-, Zink-, Arsen- und stellenweise 
PAK-Konzentrationen fest. Die vorgesehene Nutzungsänderung führt zu Eingriffen und Entsie-
gelung von Altlastenflächen. Durch eine Auskofferung bzw. Bodenaustausch wird im Rahmen 
der Umsetzung der Planung sichergestellt, dass keine negativen Auswirkungen auf geplante 
sensible Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinderspielplatz entstehen. Regelungen dazu wer-
den im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren gesichert. 
• Gefahrenschutz: Explosionsgefahr/Gefahrgüter/Hochwasser: Empfindliche Nutzungen werden 
außerhalb des Schutzradius der Gefahrgutliegeplätze im Mülheimer Hafen realisiert. Die paral-
lel durchgeführte verbindliche Bauleitplanung berücksichtigt die Belange des Hochwasser-
schutzes wie Retentionsvolumina, Überflutung von Gebäuden und Entfluchtung im Hochwas-
serfall. 
• Kultur- und sonstige Sachgüter: Im Änderungsbereich vorhandene denkmalgeschützte Ge-
bäude werden erhalten, umgenutzt und somit dauerhaft erhalten. Negative Auswirkungen auf 
Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten. 
7.3.8.4 Referenzliste der Quellen 
In der Umweltprüfung wurden folgende für den Änderungsbereich relevante Gutachten und Unter-
lagen ausgewertet:  
• ACCON Köln: Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch 
die gewerblichen Tätigkeiten sowie den Schiffsverkehr im Mülheimer Hafen an den östlich ge-
legenen Neubauvorhaben im Rahmen der 208. Und 216. FNP Änderung des Flächennut-
zungsplanes, Köln, 10/2019; 
• ADU
 COLOGNE GmbH: "Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immis-
sionen zum Bebauungsplan Nr. 69472/01 „Lindgens-Areal“ in Köln -Mülheim, 
B22100551(1)_ver04Nov2022, 04.11.2022, Köln. 
• Bernard Gruppe:  Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Lindgens-Areal in Köln 
20.07.2022, Köln. 
• Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der Planungshin-
weiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ aus: Klimawandelgerechte Metropole Köln, Ab-
schlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013; 
• Labor Dr. Rabe HygieneConsult: Auszug aus der Karte „Luftgüte in Köln“ aus: Ermittlung der 
Luftqualität in Köln mit Flechten als Bioindikatoren, Essen, 12/2003; 
• Hygiene-Institut des Ruhrgebiets: Immissionsbelastung durch schwermetallhaltigen Staubnie-
derschlag im Bereich des Baufeld 3, Juni 2016, Gelsenkirchen. 
• iMA Cologne GmbH: Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten Immissionen im .  Be-
reich des Planvorhabens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69472/01 Arbeitstitel: 
„Lindgens-Areal in Köln-Mülheim“, 27.10.2022, Köln. 
• Kühn Geoconsulting: "Bericht – Nutzungs- und planungsorientierte Bodenuntersuchung gemäß 
Bodenschutzrecht", Lindgens-Areal in Köln-Mülheim Stand 18.01.2016, Januar 2016, Bonn. 
• LAND Germany GmbH: Bebauungsplan Nr. 69472/01, Lindgens -Areal in Köln-Mülheim, Grün-
ordnungsplan, Stand 08.11.2023, Düsseldorf.

Anlage 4 
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/ 34 
• Naturgutachten Oliver Tillmanns: Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Lindgens-
Areal" in Köln-Mülheim, Stand 05. August 2019, Grevenbroich.  
• Ruiz Rodriguez Zeisler Blank Ingenieurgemeinschaft für Wasserbau und Wasserwirtschaft: Lind-
gens-Areal in Köln-Mülheim. Dokumentation des auszugleichenden Retentionsvolumen, 2022, 
Wiesbaden. 
• Ruiz Rodriguez Zeisler Blank Ingenieurgemeinschaft für Wasserbau und Wasserwirtschaft: Lind-
gens-Areal in Köln- Mülheim. Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag für Flusshochwasser als An-
lage zum Bebauungsplanverfahren, 2023, Wiesbaden. 
• Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB, AöR): Planungskonzept Mülheimer Süden inkl. Ha-
fen, Fachbeitrag Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge, Köln 08/2014. 
• Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB, AöR): Hochwasserkarten, Köln, 2023. 
• Stadt Köln: Altlastenkataster, Auszug, Köln, 2023 
• Zentralkommission für die Rheinschifffahrt: ADN 2019 Europäisches Übereinkommen über die 
internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) 
https://www.ccr-zkr.org/files/conventions/adn/ADN_2019de.pdf 
 
8  Abschließende städtebauliche Einschätzung 
Die großflächige Wiederaufnahme einer industriellen Nutzung ist aufgrund der herangerückten 
Wohnbebauung in einem Großteil des Änderungsbereichs nicht mehr möglich. Durch die rasante 
Expansion der Stadt vor allem in den mittleren Jahren des 20. Jahrhunderts wurde das einst absei-
tig gelegene Industrieareal zu einem integrierten Bestandteil der Kernstadt und ihrem direkten 
Randbereich. 
Dem enormen Druck auf verfügbaren und bezahlbaren Wohnraum in der Gesamtstadt kann durch 
die Bereitstellung neuer Wohnbauflächen begegnet werden. Hierzu kann dieses Areal in geeigne-
ter Weise beitragen. Vor allem hinsichtlich der Entwicklung im innerstädtischen Kontext eignet sich 
die Fläche als Wohn- und Dienstleistungsstandort, da notwendige Infrastrukturen vorhanden sind. 
Die Umnutzung und Revitalisierung der ehemaligen Industriefläche verhindert die Neunutzung von 
bisher landwirtschaftlich oder zur Naherholung genutzten Flächen im Außenbereich von Mülheim 
für die zukünftig erforderliche Wohnbebauung. Die dort noch vorhandenen naturnahen Bodenver-
hältnisse bleiben so erhalten, ebenso Lebensstätten von Tierarten des Offenlandes.  
Mit der Aufgabe der industriellen Nutzung und der Umnutzung zum gemischten Quartier gehen für 
bestimmte Umweltbelange des Naturhaushaltes (Boden, Grundwasser) leichte Verbesserungen 
einher. Gleichzeitig erfordern die Ansiedlung von teilweise Gewerbe, Wohnen und Kitas in einem 
lärm- und luftschadstoffvorbelastetem Bereich, Maßnahmen zur Schaffung gesunder Wohnverhält-
nisse. Diese Vorbelastungen entsprechen vielen kernstädtischen Standorten und sind im parallel 
verlaufenden Bebauungsplan bewältigbar. Mit Konkretisierung der Planung wurde auch der die 
Herausforderung mit dem Umgang des Hochwasserschutzes und der angrenzenden Hafennut-
zung zunehmend vertiefend betrachtet. Hierfür fand eine ausführliche Abstimmung zwischen der 
Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde, den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB) 
und dem Stadtplanungsamt statt. Zwar gelten für den Änderungsbereich die Verbots- und Geneh-
migungstatbestände laut Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz sowie sonstige Rege-
lungen wie beim Bauen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet, sodass Bebauung hier 
nur unter bestimmten Auflagen zugelassen und alle Baumaßnahmen vor Ihrer Durchführung einer 
Genehmigung der Bezirksregierung Köln bedürfen. Doch konnte für das Lindgens-Areal in Abstim-
mungen mit der Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde letztlich unter bestimmten Vo-
raussetzungen Einvernehmen zum „Bauen im Überflutungsgebiet“ hergestellt werden. Es wurden 
Berechnungen und Bedingungen aufgestellt, unter dessen Voraussetzungen eine Genehmigungs-
fähigkeit besteht. Die Grundzüge dieses Konzepts wurden in einer Anlage (7) zusammengefasst 
und sind Bestandteil der verbindlichen Bauleitplanung, die Konkretisierung erfolgt im jeweiligen 
Baugenehmigungsverfahren. Damit ist die Eignung des Standortes für eine gemischte Nutzung mit 
überwiegender Wohnnutzung auch unter Aspekten des Gefahrenschutzes sicher umsetzbar. Mit 
der Lage am neuen Rheinboulevard und dem Anschluss an das vorhandene Wohnquartier Mül-
heim entsteht ein Wohn- und Arbeitsstandort, der eine hohe Akzeptanz auf dem Wohnungsmarkt 
und dem Markt für gewerbliche Immobilien finden wird. Und im Zusammengehen mit den östlich 
und südlich der 208. FNP-Änderung geplanten Revitalisierungsplanungen entwickeln sich zukünf-
tig Synergieeffekte, die die Weiterentwicklung des gesamten Bereiches zwischen Mülheim-Süd 
und Deutz Nord zu einem attraktiven gemischten Stadtteil positiv beeinflussen werden

Anlage 4 
- 34 - 
 
In abschließender Gegenüberstellung aller städtebaulichen als auch umweltbezogenen Belange 
überwiegen die Belange des Interesses an der Realisierung von Wohnungsbau und Dienstleis-
tungsstandorten gegenüber dem Erhalt des Industriegebietes an dieser Stelle. Den Umweltbelan-
gen kann in ihren Auswirkungen voraussichtlich begegnet werden, allerdings müssen diese im 
Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan-Verfahrens vertiefend behandelt 
werden.

Anlage 3 - Beabsichtigte Darstellung

983 Zeichen

W
 
 
GI
 
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Messe
W
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MISO
Musikalienhandel
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Hafen
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Hafen
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Hafen
 SO
Messe
 
W
SO*
grfl. Einz.handel, Nahver
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M
GE
Anlage 3 
0 100 200 300 40050
m
208. Änderung des Flächennutzungsplanes 
"Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim
- beabsichtigte Darstellung -
1:7.500M.:
Legende
Änderungsbereich
Kerngebiet
Mischgebiet
Böden, erheblich mit umwelt-
gefährdenden Stoffen belastet
Fläche für Ver- und Entsorgung
Alteneinrichtung
Bad
Brunnen
Dauerkleingärten
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Parkanlage
Post
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sporthalle
Sportplatz
Umspannwerk
Verwaltung
Wohnen, immissionsbelastet
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Gemischte Baufläche
Sonderbaufläche
Industriegebiet
Gewerbegebiet
W
WB
M
MK
MI
SO
GI
GE

Beratungsverlauf (2)

20.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Deutz-Mülheimer Straße
  • Hafenstraße 12
  • Windmühlenstraße
  • Danzierstraße
  • Grünstraße
  • Mülheimer Straße
  • Auenweg
  • Wiener Platz
  • Rendsburger Platz
  • Mülheimer Brücke
  • An der Schanz
  • Niederländer Ufer
  • Mülheimer Hafen
  • Stadtautobahn
  • Zoobrücke
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
1816/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.06.2024
Erstellt
04.06.2024 15:08