1816/2024
208. Änderung des Flächennutzungsplanes, Arbeitstitel: "Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim - Mitteilung über die erneute Veröffentlichung (ehem. Offenlage) nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB
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Anlage 1b - Lage beider Änderungsbereiche
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216 208 Anlage 1b Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. ¯ Änderungsbereich 1:15.000M.: 208. und 216. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Lindgens-Areal" / "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" in Köln-Mülheim - Lage beider Änderungsbereiche - 208. Änderung des FNP - "Lindgens-Areal" 216. Änderung des FNP - "Mülheim-Süd und Hafen"
Anlage 2 - Bisherige Darstellung
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GI GE W GI W SO Messe W MI GE M W GE GE W MISO Musikalienhandel SO Hafen SO Hafen SO Messe SO Messe SO Hafen SO Messe W SO* grfl. Einz.handel, Nahver GE Anlage 2 0 100 200 300 40050 m 208. Änderung des Flächennutzungsplanes "Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim - bisherige Darstellung - 1:7.500M.: Legende Änderungsbereich Kerngebiet Mischgebiet Böden, erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet Fläche für Ver- und Entsorgung Alteneinrichtung Bad Brunnen Dauerkleingärten Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Parkanlage Post Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sporthalle Sportplatz Umspannwerk Verwaltung Wohnen, immissionsbelastet Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Wasserfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Gemischte Baufläche Sonderbaufläche Industriegebiet Gewerbegebiet W WB M MK MI SO GI GE
Anlage 1a - Lage Änderungsbereich
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Anlage 1a Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. ¯ Änderungsbereich 1:15.000M.: 208. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim - Lage des Änderungsbereiches -
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/611/1 Vorlagen-Nummer 1816/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 208. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 9, Mülheim, Arbeitstitel: "Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim hier: Mitteilung über die erneute Veröffentlichung (ehemals Offenlage) des Entwurfs nach § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB Änderungsbereich, Anlass und Ziel der Planung: Der Änderungsbereich umfasst die rund 4,6 Hektar (ha) große Fläche im Bereich des Mülheimer Südens. Mit dem Projekt wird die planungsrechtliche Möglichkeit zur Entwicklung eines durch- mischten Stadtquartiers mit einer Mischnutzung aus Wohnen, das Wohnen nicht wesentlich störendem Gewerbe und Dienstleistern ermöglicht. Auch der Bedarf an einer Kindereinrichtung (KiTa) wird dargestellt. Damit wird die Darstellung eines Gewerbegebietes (GE), einer gemisch- ten Baufläche (M) sowie ein Signet „Kindertageseinrichtung unbestimmter Standort“ beabsich- tigt. Verfahrensstand: Der Rat der Stadt Köln hat bereits am 21.03.2024 den Feststellungbeschluss (2247/2023) zum Projekt gefasst. Während des Genehmigungsverfahrens wurde ein Mangel im Bekanntma- chungstext zur zuletzt durchgeführten erneuten Offenlage (Veröffentlichung) nach § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB festgestellt. Um diesen Mangel im Verfahren zu beheben, muss dieser Verfahrensschritt der erneuten Veröffentlichung wiederholt und an- schließend ein erneuter Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln eingeholt werden. Die Wiederholung der Schritte dient demnach ausschließlich der Rechtssicherheit des Planver- fahrens, um eine Genehmigung zu ermöglichen. Die Planungsabsichten sowie Unterlagen dieser Mitteilungsvorlage sind inhaltlich identisch mit denen des gefassten Feststellungsbeschlusses vom 21.03.2024 (2247/2023). Um das Projekt zeitnah zu einem Abschluss bringen zu können und um damit das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren sowie eine darauffolgende Baugenehmigung nicht zu behindern, ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung) mit Start vor den Sommerferien und damit die Mitteilung im Stadtentwicklungsausschuss am 20.06.2024 erfor- derlich. Die Bezirksvertretung Mülheim wird über diese Beteiligungsabsicht zunächst informiert und die Mitteilung in der nächst möglichen Sitzung behandelt. 2 Anlagen 1a Lage des Änderungsbereiches 1b Lage beider Änderungsbereiche (208. und 216. FNP-Änderung) 2 Bisherige Darstellung 3 Beabsichtigte Darstellung 4 Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Ab- satz 3 BauGB und Umweltbericht nach § 2a und Anlage 1 BauGB
Anlage 4 - Begründung
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Anlage 4
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Begründung des Entwurfs zur Beteiligung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a
in Verbindung mit §2 Absatz 4 BauGB
Zur 208. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim
Arbeitstitel: „Lindgens-Areal“ in Köln-Mülheim
Diese FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
69472/01; Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim– gemäß § 8 Absatz 3 BauGB
1 Gebietsbeschreibung
Der Änderungsbereich der 208. Änderung des FNP liegt im südlichen Bereich des Stadtbe-
zirks Köln-Mülheim und umfasst das Lindgens-Areal mit dem größten Teil der ehemaligen
Produktionsstätten der Firma Lindgens & Söhne GmbH & Co. KG sowie ein angrenzendes
städtisches Grundstück. Es wird begrenzt von der Deutz-Mülheimer Straße im Südosten,
dem Auenweg im Süden, dem Rheinboulevard im Nordwesten sowie im Norden von der
Fußgängerbrücke ("Katzenbuckel") über das Hafenbecken des Mülheimer Hafens. Die Ab-
grenzung entspricht dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
69472/01 mit dem Arbeitstitel „Lindgens-Areal in Köln-Mülheim“.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 4,6 Hektar (ha).
Abbildung 1: Darstellung des rechtkräftigen Flächennutzungsplans (FNP) mit den Änderungsbereichen der 208.
und 216. FNP-Änderungen sowie der 194. FNP-Änderung
Diese 208. Änderung des FNP wurde aus verfahrenstechnischen Gründen aus dem Gesamt-
zusammenhang der 216. Änderung "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" herausgelöst
(siehe Abbildung 1). Grund war die zum Einleitungsbeschluss der 216. Änderung bereits fort-
geschrittene Bebauungsplanung zum Lindgens-Areal. Die Planungsinhalte und -ziele der
beiden Änderungsverfahren wurden kontinuierlich aufeinander abgestimmt, sodass wichtige
Verfahrensschritte wie die Beteiligungen und Offenlagen für beide Verfahren weitestgehend
synchron durchgeführt wurden.
2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Der rechtsrheinische Kölner Stadtraum mit den Stadtteilen Deutz, Mülheim, Kalk und Hum-
boldt-Gremberg stellte fast 150 Jahre lang den größten gewerblich-industriell geprägten Ver-
flechtungsraum innerhalb des Kölner Stadtgebietes dar. Noch in den 1970er und 1980er
Jahren wurde von einer relativ stabilen gewerblichen Situation ausgegangen, so dass zur
Standortsicherung und -entwicklung diese Gewerbe- und Industriegebiete in den (1984
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rechtskräftig gewordenen) FNP aufgenommen wurden. Historisch bedingt liegen diese ehe-
maligen Industriegebiete in Köln im Randbereich zur Kernstadt. Lindgens & Söhne, Van der
Zypen und Charlier, Eugen Langen, Bergmann & Simons, Nikolaus August Otto, Ferdinand
Kohlstadt sind Namen, die mit dem industriellen Aufschwung Mülheims eng verbunden sind.
Durch die rasant voranschreitende Stadtentwicklung im Zuge der Industrialisierung wurden
sie schnell von ergänzenden Siedlungsstrukturen eingeholt und umfasst; die Eisenbahn und
Vorortbahnen spielten dabei eine mitentscheidende Rolle.
Doch der Niedergang der Montanindustrie und damit der Rückzug der Industrie hinterließ am
Ende des 20. Jahrhunderts zwischen Rhein und Eisenbahnring über 160 ha Industriebrache
und setzt sich bis heute fort.
Grundsätzlich stehen den negativen Folgen des wirtschaftlichen Strukturwandels neue
Chancen und Möglichkeiten zum zukunftsorientierten Ausbau des Wirtschaftsstandortes
Köln im Allgemeinen und insbesondere des Rechtsrheinischen gegenüber. Die sich in der
Nachbarschaft befindliche Koelnmesse als internationaler Handels- und Kongressstandort
und die dort ansässigen Großunternehmen (RTL, Talanx Asset Management, Lufthansa) wir-
ken als Ansiedlungsmagneten mit überregionaler und teils internationaler Bedeutung. Drei
achsiale Straßenerschließungen in Nord-Süd-Richtung, die tangierende Stadtbahnstrecke
und der Deutzer Bahnhof als Knotenpunkt der regionalen und überregionalen Bahnverbin-
dungen mit Flughafenanschluss ergänzen die guten Standortvoraussetzungen.
Dieser Strukturwandel zum Dienstleistungsstandort und damit verbundene Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen haben viele Viertel - auch der großen wirtschaftlichen, kulturel-
len und sozialen Anziehungskraft Kölns geschuldet - relativ zügig wieder aufleben lassen. Es
verblieben die aufgelassenen Industriebereiche, deren neue Inwertsetzung aufgrund des
stark zunehmenden Flächendrucks, der auf Köln lastet, schnell fortschreiten muss. Eine er-
neute Produktionsaufnahme industrieller Nutzungen muss an dieser Stelle ausgeschlossen
werden, obgleich die Nähe zum Mülheimer Hafen zunächst günstige Grundvoraussetzungen
bieten könnte. Die Wohnbebauung ist - historisch und neuzeitlich - an die ehemaligen Flä-
chen herangerückt, die Verkehrsinfrastruktur erfüllt nicht die Voraussetzungen, um weitere
umfangreiche Logistikprozesse aufnehmen zu können und die Randlage zur Messe und zur
erweiterten Innenstadt erlaubt keine (Neu-)Etablierung von Industrien oder Betrieben mit ei-
nem gewissen Konfliktpotential.
Die ganzheitliche Entwicklung des Gesamtareals und seiner Teilbereiche zog Planerforder-
nisse nach sich und stieß umfassende Planungs- und Beteiligungsprozesse an.
Zunächst fokussierten sich räumliche und inhaltliche Entwicklungs- und Erneuerungsschwer-
punkte im Rechtsrheinischen Entwicklungskonzept (REK) auf den Stadtteil Kalk. Mit dem
REK-Nord und den darin definierten, zukünftigen Nutzungsstrukturen wurden anschließend
und ab 2005 auch die Grundlagen für eine Erneuerung der Stadtviertel Deutz-Nord, Mül-
heim-Süd und Buchforst geschaffen.
Auf diesen Grundlagen baute - für den Stadtteil Mülheim - das Strukturförderprogramm "Mül-
heim 2020" auf, welches vor allem wirtschaftliche, bauliche und soziale Ziele verfolgt. Gene-
relle wirtschaftsstrukturelle Entwicklungsziele sind dabei
- der Wiederauf- und -ausbau des Wirtschaftsstandortes mit gesamtstädtischen und lo-
kalen Beschäftigungseffekten und
- die Standortentwicklung einer neuen, städtebaulich eigenständigen Identität mit Ver-
netzung in die benachbarten Siedlungsbereiche.
Auf Grundlage der städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 ist bis 2029 von ei-
nem Gesamtwohnungsbedarf von knapp 65 000 Wohneinheiten (WE) auszugehen.
Diese zunehmenden Bedarfe an Wohn- und Arbeitsraum in Köln weisen eine konstante
Nachfrage auf. Um diesen enormen Bedarf auf dem Kölner Stadtgebiet umzusetzen,
sind städtebauliche Großprojekte wie die Entwicklung der Quartiere südlich des Mülhei-
mer Hafens prädestiniert und dringend notwendig. Unterstützend für die Abbildung und
auch mögliche Umsetzung der Bedarfe von Wohnungsbau gibt es außerdem auch das
Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen).
Anlage 4
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Auf Basis dieser Prozesse soll die Entwicklung eines modernen Stadtquartiers betrieben
werden, welche das gesamte Areal, damit auch den Bereich des ehemaligen Lindgens-
Areals, für eine attraktive Wohn- und Dienstleistungsnutzung qualifiziert.
3 Verfahrensverlauf
3.1 Verfahren zum parallel laufenden (gleichnamigen) Bebauungsplan
(2827/2014) Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes und die frühzeitige Betei-
ligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB:
Stadtentwicklungsausschuss 27.11.2014
Bezirksvertretung Mülheim 01.12.2014
Stadtentwicklungsausschuss 22.01.2015
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
vom 28.01.2015 bis 06.02.2015 einschließlich
mit Abendveranstaltung am 28.01.2015
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 1 BauGB
vom 09.02.2015 bis zum 12.03.2015 einschließlich
mit Scoping am 02.03.2015
Beschluss über Anregungen und Stellungnahmen sowie Vorgabenbeschluss:
(0530/2015) Bezirksvertretung Mülheim 09.03.2015
(0914/2015) Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2015
3.2 Verfahren zur 208. Änderung des FNP
(3905/2016) Mitteilung über die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Bezirksvertretung Mülheim 29.05.2017
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017
Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
vom 28.09.2017 bis 27.10.2017 einschließlich
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
vom 27.09.2017 bis 03.11.2017 einschließlich
Erneute Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB auf-
grund der Anpassung an neues Baurecht (zeitgleich mit der Offenlage zur 216. FNP-Ände-
rung, „Mülheim Süd und Hafen“):
vom 22.02.2018 bis 23.03.2018 einschließlich
Erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2
BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB auf Grund der Anpassung an neues Bau-
recht (zeitgleich mit der Offenlage zur 216. FNP-Änderung, „Mülheim Süd und Hafen“):
vom 22.02.2018 bis 29.03.2018 einschließlich
(3155/2020
) Mitteilung über die erneuten Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB im Verbindung
mit § 4a Absatz 3 BauGB:
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021
Bezirksvertretung Mülheim 03.05.2021
Erneute Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB auf
Grund der Anpassung der Planungsinhalte (zeitgleich mit der Offenlage zur 216. FNP-Ände-
rung, „Mülheim Süd und Hafen“):
vom 29.04.2021 bis 27.05.2021 einschließlich
Anlage 4
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Erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2
BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB auf Grund der Anpassung der Planungsin-
halte (zeitgleich mit der Offenlage zur 216. FNP-Änderung, „Mülheim Süd und Hafen“):
vom 19.03.2021 bis 05.05.2021 einschließlich
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse von Februar bis März 2018 gingen Bedenken ein, vor
allem hinsichtlich einer heranrückenden Wohnnutzung und daraus resultierenden Verkehrs -
bzw. Lärmkonflikten. Vorhandene Unternehm en vor allem im Bereich n ahe des Hafens und
Ufers befürchteten Einschränkungen für ihre vorhandenen Betriebe. Dies löste eine intensive
Prüfung der Planungen und neue gutachterliche Untersuchungen aus, um eine sachgerechte
Berücksichtigung und Klärung der Konflikte herbei zu führen. Ausführliche Abstimmungen lös-
ten letztlich eine Überarbeitung des Umweltberichtes und Anpassungen der Plandarstellung
aus. Mit diesen Planunterlagen wurden im April bis Mai 2021 eine erneute Offenlage sowie
eine erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Aus die-
sen Beteiligungsprozessen ergaben sich lediglich redaktionelle Ergänzungen informativer Art.
(2247/2023) Feststellungsbeschluss:
Bezirksvertretung Mülheim 29.01.2024
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024
Rat 06.02.2024
Bezirksvertretung Mülheim 04.03.2024
Rat 21.03.2024
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die 208. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes festgestellt (2247/2023). Zuvor wurde die Vorlage in der Bezirksvertretung 9
(Mülheim) am 29.01.2024 zurückgestellt, da Fragen zum Thema des Bauens im Hochwasser-
schutz bestanden. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte zwischenzeitig am 01.02.2024 un-
geändert empfohlen. Der Rat stellte am 06.02.2024 die Vorlage zunächst zurück, um die Be-
ratung der Bezirksvertretung 9 abzuwarten. Diese hat die Vorlage in ihrer Sitzung am
04.03.2024 schließlich ungeändert beschlossen, sodass die Vorlage abschließend im Rat der
Stadt Köln am 21.03.2024 behandelt und ungeändert beschlossen wurde.
Während des angestrebten Genehmigungsverfahrens wurde ein Mangel im Bekanntma-
chungstext zur zuletzt durchgeführten erneuten Offenlage (Veröffentlichung) aus 2021 festge-
stellt. Um diesen Mangel im Verfahren zu beheben, muss der Verfahrensschritt der erneuten
Veröffentlichung nach § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB wiederholt
und anschließend ein erneuter Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln eingeholt
werden.
Die Planungsabsichten sowie Unterlagen sind inhaltlich identisch mit denen des bereits ge-
fassten Feststellungsbeschlusses vom 21.03. 2024 (2247/2023). Die Wiederholung der
Schritte dient demnach ausschließlich der Rechtssicherheit des Planverfahrens, um eine Ge-
nehmigung zu ermöglichen.
Anlage 4
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4 Berücksichtigung anderer Planungen und Planungsvorgaben
4.1 Regionalplanung in Verbindung mit Landesentwicklungsplan NRW
Abbildung 2: Ausschnitt gültiger Regionalplan
Im Regionalplan ist der Änderungsbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) darge-
stellt. Der überwiegende Teil in Richtung Uferkante wird zudem mit der Schraffur „Über-
schwemmungsbereich“ (G7 UESB Rhein-Nord) überlagert.
Abbildung 3: Ausschnitt Regionalplan-Entwurf (Stand: Offenlage August 2022)
In seiner Sitzung am 10.12.2021 hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln den Auf-
stellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Regionalplanes gefasst und damit auch den
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Planentwurf des neuen Regionalplanes für das weitere Verfahren beschlossen. Der Entwurf
zur Regionalplan-Neuaufstellung legt für den Änderungsbereich weiterhin einen ASB mit
Überlagerung eines Überschwemmungsbereiches fest.
Im Rahmen einer landesplanerischen Anfrage gemäß § 34 Absatz 5 Landesplanungsgesetz
(LPlG) vom 11.02.2021 wurde der Bezirksregierung Köln das Planungskonzept sowie diese
textliche Begründung zur 208. FNP-Änderung vorgelegt, um eine Klärung herbeizuführen, ob
die beabsichtigte Planung als aus den Zielen der Raumordnung entwickelt bewertet werden
kann. In ihrem Antwortschreiben vom 04.03.2021 bestätigte die Bezirksregierung Köln, dass
gegen die Planung keine raumordnerischen Bedenken erhoben werden, sofern eine wasser-
rechtliche Ausnahmeregelung gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz erteilt werden kann.
Gemäß Ziel 2-3 LEP NRW hat sich die Siedlungsentwicklung innerhalb der regionalplane-
risch festgelegten Siedlungsbereiche zu vollziehen. Die geplante Nutzung entspricht der
Funktion eines ASB.
Gemäß Ziel 7.4-6 LEP NRW i.V.m. Ziel 3 Kap. D.1.4 Regionalplan Köln sind raumbedeut-
same Planungen und Maßnahmen innerhalb der festgelegten ÜSB ausnahmsweise möglich,
wenn entsprechende wasserrechtliche Ausnahmemöglichkeiten anwendbar sind. Dies gilt
insbesondere für die Umnutzung baulicher Siedlungsstrukturen, sofern das Retentionsvolu-
men erhalten bleibt oder nach Möglichkeit vergrößert wird.
Das Retentionsvolumen der Planung wurde im Rahmen eines Gutachtens überprüft. Die Er-
gebnisse zeigen, dass bei Umsetzung der Planung entsprechend der aktuellen Annahmen
das Retentionsvolumen kompensiert werden kann. Weitere Ausführungen können den Kapi-
teln 4.9 „Hochwasser“ und dem Umweltbericht entnommen werden.
4.2 Landschaftsplan
Abbildung 4: Ausschnitt Landschaftsplan
Der Änderungsbereich liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans.
Der Nachweispflicht der nachrichtlichen Übernahme von Landschaftsschutzgebieten im Rah-
men des Flächennutzungsplanes gemäß § 5 Absatz 4 BauGB wird mit diesem Planaus-
schnitt in der Begründungsurkunde nachgegangen.
Anlage 4
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4.3 Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept Teilraum Nord (REK-Nord)
Das REK-Nord, welches vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2009 als teilräumliche Entwick-
lungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Num-
mer 11 BauGB beschlossen worden ist, umfasst den nördlichen rechtsrheinischen Kölner
Kernraum zwischen Deutzer Bahnhof und Bezirkszentrum Mülheim / Wiener Platz sowie den
Stadtteil Buchforst. Dieser circa 530 ha große Änderungsbereich beinhaltet unter anderem
die Koelnmesse, den Mülheimer Hafen, circa 90 ha altindustrielle Flächen sowie vier Wohn-
bereiche.
Da die Grundstücke zu großen Teilen auf dem Altstandort früherer Bleifarbenproduktion lie-
gen, ist vor einer Umnutzung von einem Bodensanierungsbedarf auszugehen (näheres siehe
Kapitel 5.7 „Altlasten). Gleiches gilt für die ehemaligen Fabrikbauten westlich der Hafen-
straße im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet (die Hochwasserschutzlinie verläuft östlich
der Hafenstraße). Gemäß REK-Nord werden für diese Gebäude kaum Möglichkeiten für eine
Umnutzung gesehen.
Als verkehrliches Ziel wird im REK-Nord unter anderem die verkehrliche Qualifizierung und
Verlängerung des Auenwegs zur Entlastung der Deutz-Mülheimer Straße formuliert.
4.4 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln
Auch im Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln des Büros Albert Speer & Partner aus
dem Jahr 2008 wird Bezug auf den rechtsrheinischen Kernraum genommen:
"Während die linke Rheinseite ein überwiegend kompaktes Gefüge aus mittelalterlichen
Strukturen, gründerzeitlichen Mustern und städtebaulichen Elementen der Nachkriegszeit
aufweist, bildet sich auf der rechten Rheinseite eine Gemengelage aus Quartieren unter-
schiedlichster städtebaulicher Struktur, Größe und Nutzung ab."
"Zum Stadtraum Rhein bildet der Auenweg mit dem Strang der ICE-Trasse gegenwärtig eine
für innerstädtische Maßstäbe extrem vernachlässigte Zone. Hier stoßen die Rückseiten
zweier komplementärer Großformen aneinander."
Als Ziel formuliert der Masterplan die städtebauliche Arrondierung der einzelnen Quartiere,
ihre Vernetzung und die Auflösung ungestalteter Übergangsbereiche (Grauzonen). Zum
Rheinraum soll sich die rechte Rheinseite mittel- bis langfristig als die rechte Innenstadthälfte
Kölns mit einer klaren Stadtkante entlang einem weiten, von parkartigem Grün dominierten
Uferraum entwickeln.
4.5 Städtebauliches Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen"
Im Herbst 2013 wurde in einem Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen" unter
umfangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit, der Grundstückseigentümer und der Politik ein
städtebaulicher Rahmenplan entwickelt, um den Transformationsprozess im Mülheimer Sü-
den hin zu einem gemischt genutzten, lebendigen Stadtteil weiter voranzutreiben. Dadurch
sollte eine zusammenhängende Planung ermöglicht werden, die grundstücksbezogene "In-
sellösungen" verhindert. Die Entwurfsansätze der verschiedenen Planungsbüros wurden in
ein städtebauliches Planungskonzept zusammengeführt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Es
bildet die Grundlage und steckt den Rahmen für das Nutzungskonzept und den städtebauli-
chen Entwurf für das Gesamtareal mit allen Teilbereichen, somit auch das Lindgens-Areal.
4.6 Bebauungsplan 69472/01 –Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim–
Die 208. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „Lindgens-Areal“ in Köln-
Mülheim wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB zum gleichnamigen Bebau-
ungsplan 69472/01 durchgeführt. Die Bauleitplanverfahren werden stets miteinander und mit
den weiteren Teilplanungen im Bereich des Mülheimer Hafens abgestimmt.
4.7 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen)
Der Rat der Stadt Köln hat mit Entscheidung vom 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept
Wohnen (STEK Wohnen) mit den darin formulierten wohnungspolitischen Zielsetzungen und
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einem integralen Handlungsprogramm beschlossen, um die Herausforderungen des Einwoh-
nerwachstums als Chance für die Stadt Köln zu nutzen. Im Rahmen des STEK Wohnen und
seinem Handlungsprogramm kommt vor allem auch der Schaffung preiswerten Wohnraums
besondere Bedeutung zu. Im Vorgriff auf das STEK Wohnen wurde 2010 das "Handlungs-
konzept Preiswerter Wohnungsbau" beschlossen. Seit 2013 folgte die Anwendung des "Ko-
operative Baulandmodells Köln", dessen Fortschreibung am 04.04.2017 beschlossen wurde
und in dieser Fassung seit der Bekanntmachung vom 10.05.2017 gilt.
4.8 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK) 2010
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln be-
schlossen. Seine Ziele sind unter anderem die Förderung der Attraktivität der Kölner City, die
Stärkung der Haupt- und Nebenzentren in ihrer Versorgungsfunktion und als Mittelpunkte
des öffentlichen Lebens sowie die Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben.
Der Angebotsschwerpunkt im Stadtbezirk Mülheim liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Im
Vergleich zu anderen Stadtbezirken nimmt letzterer einen überdurchschnittlichen Verkaufs-
flächenanteil ein. Dagegen liegen die Verkaufsflächenanteile des mittelfristigen und insbe-
sondere des langfristigen Bedarfs unter dem Durchschnitt der Stadtbezirke 2 bis 9 (alle Be-
zirke außer der Innenstadt), was unter anderem auf ein geringes Angebot im Bezirkszentrum
sowie das Fehlen großer Möbelhäuser zurückzuführen ist (Erhebung: 2006).
Mit insgesamt 15 zentralen Versorgungsbereichen, davon allein neun voll ausgestatteten
Stadtteilzentren, verfügt der Stadtbezirk Mülheim über die räumlich und hierarchisch am bes-
ten ausgebildete Systematik zur Versorgung der Stadtbezirke 2 bis 9. Die hohe Konzentra-
tion auf die zentralen Versorgungsbereiche ist auch auf die relativ kompakte Siedlungsstruk-
tur des Stadtbezirks zurückzuführen.
Der Änderungsbereich der umfassenden 216. FNP-Änderung „Mülheim Süd und Hafen“ ver-
fügt über den zentralen Versorgungsbereich Stegerwaldsiedlung. Da die 216. und 208. FNP-
Änderung („Lindgens-Areal“) in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang stehen, bedient
der zentrale Versorgungsbereich Stegerwaldsiedlung beide FNP-Änderungen gleicherma-
ßen.
4.8.1 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) Köln 2020
Mit dem Ratsbeschluss vom 09.02.2023 erfolgte eine Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts (Vorlage 1538/2020). Damit werden die landesplanerischen Vorgaben zur
Steuerung des Einzelhandels, die sich aus der Neufassung des LEP NRW ergeben haben,
umgesetzt. Zum Zeitpunkt der Offenlage (2021) war das aktualisierte Einzelhandels- und
Zentrenkonzept Köln noch in Erarbeitung und noch nicht anwendungs- und beschlussreif.
Daher wurde für das Verfahren zunächst die Fassung vom 17.12.2013 als Grundlage heran-
gezogen. Hiermit werden die Informationen redaktionell aktualisiert.
13 der 15 im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen Versor-
gungsbereiche im Stadtbezirk Mülheim haben sich im Kontext ihrer jeweiligen Funktionszu-
weisung in der Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des EHZK 2020
unverändert bleiben. Dabei wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versor-
gungsbereiche überprüft und bei Bedarf teilweise angepasst. Zusätzlich zu den 15 zentralen
Versorgungsbereichen im Bezirk Mülheim wird das geplante Nahversorgungszentrum Mül-
heim-Süd im Kontext der perspektivischen Quartiersentwicklung auf dem ehemaligen Areal
der Deutz AG zur Sicherstellung der zukünftigen Versorgung der dortigen Bewohnerinnen
und Bewohner konzeptionell neu ausgewiesen.
Anlage 4
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4.9 Hochwasserschutz
Abbildung 5: Ausschnitt Hochwassergefahrenkarte
Der Rat der Stadt Köln hat im Februar 1996 das Hochwasserschutzkonzept Köln als ganz-
heitlichen kommunalen Aktionsplan beschlossen. Dieser zeigt auf, wie der vorsorgende
Hochwasserschutz mit dem Ausbau technischer Hochwasserschutzanlagen gewährleistet
werden soll. Die erforderlichen Rechtsgrundlagen der bestehenden Hochwasserschutzanla-
gen wurden mit mehreren Planfeststellungsverfahren geschaffen.
Gemäß § 5 Absatz 4a BauGB sollen festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des §
76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, Risikogebiete außerhalb von Überschwem-
mungsgebieten im Sinne des § 78b Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Hoch-
wasserentstehungsgebiete im Sinne des § 78d Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes
nachrichtlich übernommen werden. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im
Sinne des § 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne
des § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bestimmte Gebiete sollen im Flä-
chennutzungsplan vermerkt werden. Dieser Nachweispflicht der nachrichtlichen Übernahme
im Rahmen des Flächennutzungsplanes wird mit dem obenstehenden Planausschnitt der
Hochwassergefahrenkarte in der Begründungsurkunde nachgegangen.
Der Änderungsbereich liegt im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 17 Deutz - Stammheim
(siehe Abbildung 4: Hochwassergefahrenkarte). Danach werden die überflutungsgefährdeten
Bereiche bis 11,90 m KP (Kölner Pegel) geschützt. Nach dem Hochwasserschutzkonzept
und den rechtsgültigen Planfeststellungsbeschlüssen befinden sich Teile des Änderungsbe-
reiches, insbesondere die Grundstücke westlich der Hafenstraße, im gesetzlich festgesetz-
ten Überschwemmungsgebiet des Rheins. Dieses wird durch die vorhandenen bzw. konzi-
pierten Hochwasserschutzanlagen begrenzt. An Stellen ohne Hochwasserschutz erfolgt die
Festlegung in der Regel auf der Linie des 100-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW
100), was der Überflutungslinie von 11,30 m Kölner Pegel entspricht.
Zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses zum Hochwasserschutz aus ca. 2004 wa-
ren die städtebaulichen Planungen noch weitestgehend ungeklärt, sodass damals für den
Planfeststellungsabschnitt 17, zwischen Zoobrücke und Hafenstraße 12 keine städtische
Hochwasserschutzanlage festgestellt wurde. Mit Konkretisierung der Planung wurde auch
der Hochwasserschutz zunehmend vertiefend betrachtet.
Anlage 4
- 10 -
/ 11
Daher betreffen die planfestgestellten Hochwasserschutzanlagen nur einen Teil der Uferlinie
des Rheins auf Kölner Stadtgebiet. Die übrigen Bereiche werden als „Bereiche ohne bauli-
che Ertüchtigung“ zusammengefasst. Im Hinblick auf die Konkretisierung dieser Planungen
wurde der Hochwasserschutz im Bereich des Mülheimer Südens zunehmend vertiefend be-
trachtet. Hierfür fand eine ausführliche Abstimmung zwischen der Bezirksregierung Köln als
obere Wasserbehörde, den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB) und dem Stadtpla-
nungsamt statt.
Für das Lindgens-Areal konnte in Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln als obere
Wasserbehörde letztlich unter bestimmten Voraussetzungen Einvernehmen zum „Bauen im
Überflutungsgebiet“ hergestellt werden. Sie hat das gesetzliche Überschwemmungsgebiet
(100-jährliches Hochwasser) in diesem Uferbereich vorläufig in der Form gesichert, als wenn
keine Gebäude bestehen würden. Für rheinseitige Bauvorhaben im Planbereich gelten damit
die Verbots- und Genehmigungstatbestände laut Wasserhaushaltsgesetz und Landeswas-
sergesetz sowie sonstige Regelungen wie beim Bauen in einem festgesetzten Überschwem-
mungsgebiet. Eine Bebauung ist hier also nur unter bestimmten Auflagen zugelassen und
alle Baumaßnahmen bedürfen vor Ihrer Durchführung einer Genehmigung der Bezirksregie-
rung Köln.
Die Bedingungen für eine Genehmigung einer wasserangepassten Bauweise sind unter an-
derem:
-Ausgleich des Wassereingriffs bzw. des Retentionsraums
-Nachweis eines privaten Hochwasserschutzes für neue Gebäude im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens
-Beginn von Baumaßnahmen erst nach Fertigstellung des Ausgleichs für den Eingriff in
den Retentionsraum
-Risiko- und Gefährdungsanalyse für ein 100- und 200-jähriges Hochwasserereignis
-Erstellung einer Grundlage für eine Alarm- und Einsatzplanung für Bewohnende
-Erhalten der Verteidigungslinie entlang der Deutz-Mülheimer Straße, da ein privater
Hochwasserschutz dauerhaft nicht die gleichen Sicherheiten gewährleisten kann, wie
öffentliche Hochwasserschutzanlagen und eventuell geflutete Gebäude das Stadtge-
biet nicht gefährden dürfen.
Die Berechnungen hierfür wurden durch ein qualifiziertes Fachbüro erstellt und somit die Ge-
nehmigungsfähigkeit im Rahmen der Bauleitplanung nachgewiesen. Bei allen geplanten Nut-
zungen unterhalb der HQ-200-Wasserspiegellage handelt es sich um gewerbliche bzw. La-
gernutzungen und Tiefgaragen. Sämtliche Wohnbebauung ist oberhalb des HQ-200-Niveaus
vorgesehen. Die Möglichkeit einer mobilen Wand in der Hafenstr. wurde zwar untersucht,
kann aber aus sicherheitstechnischen und bautechnischen Gründen nicht realisiert werden.
Die Grundzüge dieses Konzepts werden Bestandteil der verbindlichen Bauleitplanung, die
Konkretisierung erfolgt im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren. Weitere Erläuterungen
zum Hochwasserschutz sind der Feststellungsbeschlussvorlage in Anlage 7 beigefügt bezie-
hungsweise als Anlage dem Umweltbericht herangezogen.
Der Nachweispflicht der nachrichtlichen Übernahme von Überschwemmungsbereichen bzw.
Hochwasserrisikogebieten im Rahmen des Flächennutzungsplanes gemäß § 5 Absatz 4
BauGB wird mit dem Planausschnitt (Abbildung 5: Hochwassergefahrenkarte) in der Begrün-
dungsurkunde nachgegangen.
4.10 Fachbeitrag Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge
Die wachsenden Anforderungen der Überflutungsvorsorge erfordern in Zukunft einen verän-
derten Umgang mit den Niederschlagsabflüssen, der sowohl die zusätzliche Flächenversie-
gelung durch Neuerschließung als auch mögliche Veränderungen des Niederschlagsgesche-
hens infolge des Klimawandels berücksichtigt. Neben dem Objektschutz gilt es, integrierte
Maßnahmen an der Oberfläche zu ergreifen, mit denen künftige Beeinträchtigungen durch
Starkniederschläge vermieden bzw. abgemildert werden können.
Anlage 4
- 11 -
/ 12
Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln
durch das Büro Städtebau MUST der Fachbeitrag "Niederschlagsentwässerung und Starkre-
genvorsorge" zum Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" erarbeitet. Die
hauptsächliche Intention ist, dass den Themen Starkregenvorsorge und Regenwasserbewirt-
schaftung im Rahmen der weiteren Planungen ausreichend Aufmerksamkeit zukommt und
dass stadt- und freiraumplanerische Maßnahmen an der Oberfläche künftig mit den Belan-
gen der Überflutungsvorsorge abgestimmt werden.
Er formuliert Planungshinweise für eine "wassersensible" Stadtgestaltung, die das Ziel ver-
folgt, zunächst nach ortsnahen Lösungen zur Versickerung, Verdunstung, Nutzung sowie
Speicherung und gedrosselter Ableitung von Regenwasser zu suchen.
4.11 Wasserschutz
Abbildung 6: Ausschnitt zu den Wasserschutzzonen
Der Änderungsbereich liegt außerhalb der Wasserschutzzonen. Der Nachweispflicht der
nachrichtlichen Übernahme von Wasserschutzzonen im Rahmen des Flächennutzungspla-
nes gemäß § 5 Absatz 4 BauGB wird mit diesem Planausschnitt in der Begründungsurkunde
nachgegangen.
5 Der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan
5.1 Bestehende Nutzungen
Der Änderungsbereichsteil östlich der Hafenstraße umfasst zum einen den ehemaligen Stör-
fallbetrieb Penox GmbH, zum anderen die Fläche einer Reihe unterschiedlich großer und
zum Teil unter Denkmalschutz stehender ehemaliger Produktions- und Garagenhallen in
Backsteinarchitektur. Sie wurden in Teilen bereits umgenutzt, unter anderem in den Veran-
staltungsort Harbour Club des Hotels The New Yorker. Weitere Hallen sind durch gewerbli-
che Nutzungen und als Lagerflächen zwischengenutzt. Außerdem befinden sich zwei Wohn-
häuser auf der Fläche, sowie teilversiegelte Pkw-Stellflächen. An der Deutz-Mülheimer
Straße befindet sich ein viergeschossiges Gebäude als vereinzelter Teil einer Blockrandbe-
bauung. Hier sind verschiedene Künstlerateliers und die Lindgens Kantine im Erdgeschoss
untergebracht.
Das Areal westlich der Hafenstraße beinhaltet zwei größere ehemalige Produktionshallen,
die mit ihrer historischen Backsteinarchitektur eine erhaltenswerte Bausubstanz darstellen.
Sie sind bereits teilweise durch neue Nutzungen belegt, die erhalten bleiben (Dock One des
Anlage 4
- 12 -
/ 13
Hotels The New Yorker, Grillfachhandel Santos). Die nördliche Brachfläche wird zeitweise
als Lagerfläche zwischengenutzt.
5.2 Bisherige Darstellung im FNP
Im rechtskräftigen FNP ist der Änderungsbereich als Industriegebiet (GI) dargestellt. Ein
schmaler Bereich am südöstlichen Rand des Änderungsbereiches ist als Gewerbegebiet
(GE) dargestellt.
5.3 Zukünftige Darstellung im FNP
Die Änderung beabsichtigt künftig die überwiegende Darstellung einer gemischten Baufläche
(M). Dadurch soll die planungsrechtliche Möglichkeit zur Entwicklung eines durchmischten
Stadtquartiers mit einer Mischnutzung aus Wohnen, das Wohnen nicht wesentlich störendem
Gewerbe und Dienstleistern ermöglicht werden.
Im ufernahen Bereich wird auf die Darstellung einer gemischten Baufläche verzichtet und
stattdessen die Darstellung eines Gewerbegebietes (GE) weiterverfolgt. Zudem wird zentral
im Änderungsbereich das Signet „Kindereinrichtung, unbestimmter Standort“ ergänzt um den
grundsätzlichen Bedarf an Kindertageseinrichtungen abzubilden. Zudem wird eine Kenn-
zeichnung von „Boden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet“ eingefügt.
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung beabsichtigte FNP- Dar-
stellung
ha % ha %
Gemischte Baufläche (M) - - 3,0 65
Gewerbegebiet (GE) 0,1 2 1,6 35
Industriegebiet (GI) 4,5 98 - -
Signet „Kindereinrichtung,
unbestimmter Standort“
- 1
Kennzeichnung „Boden er-
heblich mit umweltgefährden-
den Stoffen belastet“
- 1
SUMME 4,6 100 4,6 100
5.4 Grün und Freiraum
Im Änderungsbereich selbst wird keine Darstellung von Grünflächen vorgesehen. Es werden
private Spielflächen und Grünflächen entstehen, welche im Bebauungsplan-Entwurf berück-
sichtigt sind, jedoch nicht der Darstellungsschärfe des FNP entsprechen. Zudem wird nord-
östlich an den Änderungsbereich angrenzen im Rahmen der 216. FNP-Änderung „Mülheim
Süd und Hafen“ in der Grünfläche ein Signet „Spielplatz“ ergänzt.
Unmittelbar angrenzend an den Änderungsbereich befindet sich im Westen der neue Rhein-
boulevard mit großzügigen Grünflächen. Dieser stellt eine Wege- und Freiraumverbindung
entlang des Rheins bzw. des Mülheimer Hafens her. Er dient auch als Verknüpfung zu den
westlich und südlich des Mülheimer Hafens anschließenden Grünflächen Jugendpark und
Rheinpark. Quer dazu werden die bereits lange geplanten und auch im Rahmen des Werk-
stattverfahrens "Mülheimer Süden inklusive Hafen" vorgesehenen Freiraumachsen "Grünzug
Mülheim Süd" (unmittelbar nördlich des Änderungsbereichs) und "Grünzug Charlier" (südlich
des Änderungsbereichs zwischen Gießereigelände und Euroforum) als Grünflächen dienen
und die östlichen Stadtteile mit dem Rheinboulevard verknüpfen. Ein weiterer schmaler Strei-
fen Grünfläche wird zudem südöstlich an den Änderungsbereich angrenzend in die Planung
aufgenommen.
Anlage 4
- 13 -
/ 14
5.5 Verkehr und technische Infrastruktur
Der Änderungsbereich ist als Innenstadtrandbereich mit seinen herausgehobenen Dienstleis-
tungsstandorten und weiteren, überregional ausstrahlenden Einrichtungen (Messe, Lanxes-
sArena) traditionell ein stark verkehrsbelastetes Gebiet. Dadurch ist der Änderungsbereich
und dessen Umgebung selbst, aber auch das Zentrum von Mülheim verkehrliches Durch-
gangsgebiet von der linksrheinischen Innenstadt insbesondere zu den nördlichen rechtsrhei-
nischen Stadtteilen und dem angrenzenden Umland. Die in West-Ost-Richtung querende
Stadtautobahn/Zoobrücke nimmt einen Großteil der innerstädtischen Quellverkehre auf, die
über das Autobahnkreuz Köln-Ost auf das Bundesautobahn(BAB)-Netz wechseln, wirkt aber
über den Messekreisel auch als Verteiler in die umliegenden Stadtteile.
Die detaillierten Auswirkungen durch die verkehrliche Mehrbelastung der Planung wurden
durch ein Verkehrsgutachten untersucht und thematisch im Umweltbericht zusammenge-
fasst. Zur Bewältigung der verkehrlichen Situation wurde im Zusammenhang mit den Pla-
nungskonzepten zur Gesamtentwicklung des Mülheimer Südens ein Verkehrs- und Mobili-
tätskonzept aufgestellt und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt. Im
Zuge des Mobilitätskonzeptes gibt es Überlegungen zu Carsharing-Angeboten, sowie einer
Begrenzung der Stellplätze, um die Attraktivität moderner Ansätze des MIV, sowie anderer-
seits die Angebote des ÖPNV sowie Fuß-und Radwegeverkehrs zu bestärken. Die konkreten
Maßnahmen sind der Bebauungsplanung zu entnehmen.
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Die verkehrliche Erschließung wird über die bestehenden Straßen, Deutz-Mülheimer Straße,
Auenweg und Hafenstraße, erfolgen.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Aufgrund der bisherigen Nutzung durch großflächige Industrieunternehmen besteht im Ge-
biet keine kleinteilige ÖPNV-Erschließung. Regionalbuslinien verkehren zwischen Köln-Mül-
heim und Köln-Zentrum über die Straßen Danzierstraße, Deutz-Mülheimer Straße und Auen-
weg. Die nächsten Haltestellen zum Änderungsbereich sind die Haltestelle „Auenweg“ an der
Deutz-Mülheimer Straße, "Windmühlenstraße" an der Danzierstraße in circa 400 m Entfer-
nung im Osten des Areals sowie die Haltestelle "Thermalbad" am Auenweg auf Höhe der
Zoobrücke in circa 1.100 m Entfernung. Der nördliche Bereich des Änderungsbereichs ist
dadurch ausreichend erschlossen.
Die nächste Stadtbahnhaltestelle ist die Haltestelle "Grünstraße" der Linie 4. Sie befindet
sich am Bergischen Ring/Ecke Rendsburger Platz in circa 800 m Entfernung. Die nächste S-
Bahn-Haltestelle "Köln-Buchforst" befindet sich weiter östlich am Nordrand des Stadtteils
Buchforst in circa 1.300 m Entfernung. Beide Haltepunkte können keine ausreichende Er-
schließung gewährleisten.
Es ist geplant, entlang der Deutz-Mülheimer-Straße und Danzierstraße eine Stadtbahnlinie
zu ergänzen. Diese soll Haltepunkte innerhalb des Plangebietes der 216. FNP-Änderung er-
halten.
Fuß- und Radverkehr
Neben den straßenbegleitenden Fuß- und Radwegeverbindungen entlang der Deutz-Mülhei-
mer Straße, des Auenwegs und der Hafenstraße besteht mit dem Rheinboulevard eine wei-
tere bedeutsame Wegeverbindung. Darüber hinaus sind im Jugendpark Fußwegeverbindun-
gen entlang des Rheins bzw. entlang des Hafenbeckens vorhanden, die über eine Fußgän-
gerbrücke, den so genannten "Katzenbuckel", an den Rheinboulevard bzw. die Hafenstraße
angebunden sind. Weitere Wegeverbindungen sollen zukünftig im Grünzug Mülheim Süd so-
wie im Grünzug Charlier entstehen. Zur besseren Vernetzung des neuen Quartiers und der
östlich angrenzenden Siedlungsbereiche mit dem Rhein bzw. Rheinboulevard sollen mit dem
Planungskonzept zusätzliche fußläufige Verbindungen in Ost-West-Richtung entstehen.
5.6 Soziale Infrastruktur
Die kleinräumige Versorgung mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wird in den einzel-
nen Bebauungsplänen ermittelt und konkretisiert dargestellt. Dazu zählen für den Ände-
rungsbereich der 208. FNP-Änderung vor allem private Spielplätze und Kindertageseinrich-
tungen. Private Spiel- und Grünflächen werden im Rahmen der FNP-Änderung jedoch nicht
Anlage 4
- 14 -
/ 15
dargestellt. Der grundsätzliche Bedarf an Kindertageseinrichtungen hingegen wird mit dem
Signet „Kindereinrichtung, unbestimmter Standort“ abgebildet.
Der Bedarf an Schulstandorten wird innerhalb des Gesamtkonzeptes in den angrenzenden
Teilbereichen anerkannt und in der 216. FNP-Änderung auch verortet mit der Darstellung als
Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Eine Gemeinbedarfsfläche mit zwei Signets
„Schule“ befindet sich im Deutz-Areal, eine Fläche mit Signet zudem im Teilbereich Eurofo-
rum West. Die Neuplanung löst außerdem für das gesamte Stadtquartier einen hohen Bedarf
an Kindertageseinrichtungen aus, welche jedoch im FNP nicht immer parzellenscharf veror-
tet werden und einen sehr begrenzten, kleinräumigen Wirkungsraum aufweisen. Daher wer-
den nicht sämtliche Standorte einzeln verortet, sondern im Änderungsbereich der 208. FNP-
Änderung ein Signet „Kindereinrichtung, unbestimmter Standort“ aufgenommen, um den
grundsätzlichen Bedarf abzubilden und zu sichern.
Ein weiteres Signet „Kindertageseinrichtung, unbestimmter Standort“ wird auch in die 216.
FNP-Änderung, „Mülheim Süd und Hafen“, aufgenommen.
5.7 Altlasten
Im Änderungsbereich befinden sich im südlichen Bereich des Änderungsbereiches zwischen
der Hafenstraße und dem Mülheimer Hafen zwei Altlastenverdachtsflächen Es handelt sich
um eine Altablagerung (Nr. 901265) und eine Fläche mit schädlicher Bodenveränderung (Nr.
901249). Die Erkundung des Bodens stellte hohe Blei-, Zink-, Arsen- und stellenweise PAK-
Konzentrationen fest, die als extrem erhöht einzustufen sind, obgleich keine Erkenntnisse
über eine Grundwassergefährdung vorliegen. Indirekte negative Auswirkungen auf die Dar-
stellung der FNP-Änderung sind nicht zu erwarten. Doch durch die vorgesehenen Änderun-
gen des Flächennutzungsplanes sind Eingriffe in durch Altlasten beeinträchtigte Bodenberei-
che nicht auszuschließen. Durch eine Auskofferung bzw. Bodenaustausch wird im Rahmen
der Umsetzung der Planung sichergestellt, dass keine negativen Auswirkungen auf geplante
sensible Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinderspielplatz entstehen. Regelungen dazu
werden im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren gesichert.
Im Rahmen der 208. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde als Hinweis auf dieses
Vorkommen von Altlasten redaktionell eine Kennzeichnung „Boden erheblich mit umweltge-
fährdenden Stoffen belastet“ ergänzt.
5.8 Denkmäler
Im Änderungsbereiche befinden sich vier denkmalgeschützte Industriegebäude der ehemali-
gen Mennige- und Bleiweißfabrik Lindgens und Söhne, davon drei Industriegebäude aus
dem späten 19. Jahrhundert sowie eine große Fabrikationshalle aus dem frühen 20. Jahr-
hundert. Die Gebäude werden als erhaltenswert erachtet. Im parallel in Aufstellung befindli-
chen Bebauungsplan wird der Denkmalschutz nachrichtlich übernommen und in der Planung
berücksichtigt. Negative Auswirkungen sind im Rahmen der FNP-Änderung nicht zu erwar-
ten. Die untere Denkmalbehörde Köln bestätigte, dass die Unterlagen zur 208. Änderung des
Flächennutzungsplanes den Belang ausreichend würdigt und alle weiteren Regelungen
hierzu über den parallel durchgeführten Bebauungsplan und dem nachfolgenden Bauan-
tragsverfahren getroffen werden. Da es sich hier um Einzeldenkmäler und nicht um denkmal-
geschützte Mehrheiten (Denkmalbereiche) im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW han-
delt, erfolgt im FNP keine nachrichtliche Übernahme dieser Denkmäler in die Plandarstellung
gemäß § 5 Abs. 4 Baugesetzbuch.
6 Auswirkungen der Planänderung
Mit der 208. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Möglichkeit eröffnet, das ehemals
überwiegend industriell genutzte Areal im Mülheimer Süden zu einem hochwertigen ge-
mischten Quartier in stadträumlich zentraler Lage zu entwickeln, das dem städtischen Pla-
nungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" entspricht. Die geplante Entwicklung leis-
tet einen Beitrag zur Deckung der massiven Wohnraumnachfrage innerhalb Kölns sowie zur
Deckung der Nachfrage nach gut erschlossenen Gewerbestandorten im zentralen Bereich
der Stadt. Durch die Revitalisierung solcher Innenbereichsflächen wird die Flächeninan-
spruchnahme durch Siedlungsdispersion im Außenbereich reduziert. Dies unterstützt auch
Anlage 4
- 15 -
/ 16
das Flächensparziel der Bundesregierung und des Deutschen Nachhaltigkeitsrats. Eine „Zu-
sammenfassende städtebauliche Einschätzung“ (Kapitel 8) auf Basis der Erkenntnisse aus
dem Umweltbericht ist an dessen Ende (letzte Seite) zu finden.
Anlage 4
- 16 -
/ 17
7 Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB
7.1 Einleitung
Für das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung gemäß § 2
Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a
BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt.
7.1.1 Inhalt und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Die 208. Änderung des Flächennutzungsplanes in Köln-Mülheim – Arbeitstitel: „Lindgens-
Areal“ in Köln-Mülheim – hat zum Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städ-
tebauliche Entwicklung des ehemaligen Standorts der Firma Lindgens & Söhne zu schaffen.
Aus einem bisher industriell genutzten Gebiet soll ein Stadtquartier mit den Nutzungen Woh-
nen, Dienstleistungen und Gewerbe entwickelt werden. Ausführlich sind die Inhalte des Flä-
chennutzungsplanes in Kapitel 5 („Der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan“) der Be-
gründung beschrieben.
7.1.2 Beschreibung Bestand (derzeitiger Umweltzustand)
Der Änderungsbereich wird im wesentlich geprägt von den Gebäuden / Hallen eines ehe-
mals Bleioxid produzierenden Betriebes. Weiterhin sind dort zwei Wohnhäuser, eine teilver-
siegelte Pkw-Stellfläche sowie kleine Gewerbebetriebsflächen vorhanden. Der Biotopbe-
stand wird im Wesentlichen geprägt durch mehrere alte Laubbäume und kleinere Sukzessi-
onsflächen. Aufgrund der früheren Produktion von Bleioxiden liegt eine Bleistaubbelastung
vor. Der Änderungsbereich ist durch den Straßenverkehr auf der Deutz-Mülheimer Straße
und auf dem Auenweg sowie den gewerblichen Nutzungen und dem Schiffsverkehr im Mül-
heimer Hafen lärmvorbelastet.
7.1.3 Beschreibung Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung)
Ohne eine Änderung des FNP würde das Gelände weiterhin als Industriefläche ausgewiesen
und nicht für die geplante Revitalisierung zur Verfügung stehen. Damit würde sich an dem
derzeitigen Umweltzustand zukünftig wenig verändern. Entsprechend kann die Nullvariante
mit dem Bestand gleichgesetzt werden und wird im Weiteren nicht betrachtet.
7.1.4 Beschreibung Planung
Der Bereich zwischen Deutz-Mülheimer Straße, Hafenstraße und Auenweg wird als ge-
mischte Baufläche ausgewiesen. Des Weiteren wird auch ein kleiner Bereich westlich der
Hafenstraße im zentralen Teil als gemischte Baufläche ausgewiesen. Der übrige Teil des Än-
derungsbereiches zwischen Hafenstraße und Rheinboulevard (Grünfläche) wird als Gewer-
begebiet ausgewiesen.
Hinweis: In den nachfolgenden Kapiteln werden Werte und Beschreibungen teilweise für
Mischgebiete (MI) angegeben. Diese gelten gleichermaßen für die Ausweisung gemischter
Bauflächen (M) und werden daher gleichgesetzt.
7.1.5 Bedarf an Grund und Boden / Fläche
Die Größe des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes beträgt circa 4,6 ha. Die be-
stehenden und geplanten Nutzungen sind wie folgt aufgegliedert:
Tabelle 2: Bedarf an Grund und Boden
Bestand ha Planung ha
Gewerbegebiet (GE) 0,1 Gemischtes Baugebiet (M) 3,0
Industriegebiet (GI) 4,5 Gewerbegebiet (GE) 1,6
Summe 4,6 Summe 4,6
7.1.6 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Er-
lasse, Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die
Anlage 4
- 17 -
/ 18
jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden
sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG,
Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzge-
setz (BNatschG – Arten-, Landschafts - und Biotopschutz) und Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen)
und seiner Verordnung sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landesebene greifen
weitere Regelungen wie das Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen (LNG NW – Schutz
des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie
Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan.
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt
Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewer-
tung der einzelnen Schutzgüter näher beschrieben.
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan- Än-
derungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu er-
warten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt.
Für die durch die FNP -Änderung als erheblich betroffen bewerteten Umweltbelange werden
die Umweltziele und deren Berücksichtigung nachfolgend in tabellarischer Form dargestellt.
Anlage 4
- 18 -
/ 19
Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes
Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeu-
tung / europäische
Vogelschutzgebiete
BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Arten, Beach-
tung der Schutzziele
Landschaft
Landschaftsplan
BauGB, BNatSchG,
DSchG; LNatSchG NRW
Schutzziele der LP-Schutzausweisung,
Entwicklungsziele umsetzen;
Schutz, Pflege und Entwicklung der Viel-
falt, Eigenart, Schönheit und Erholungs-
wert von Natur und Landschaft
Pflanzen BNatSchG, LNatSchG
NRW Baumschutzsatzung
Stadt Köln
Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung ge-
schützter Biotope und Naturbestände,
Vermeidung von Eingriffen;
Tiere BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW
Vermeidung Verschlechterung Erhal-
tungszustand; Schutz wild-lebender Tiere
und Lebensgemeinschaften, Vermeidung
Tötung (Tötungsverbot)
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW
Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenar-
ten, Erhalt von Lebensräumen, Stärkung
der Biotopvernetzung, Entwicklung und
Wiederherstellung der Tier- und Pflan-
zenwelt z.B. bei Eingriffe; Schutz der na-
türlichen Lebensgrundlagen
Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch,
LNatSchG
Ausgleich von Eingriffen in den Natur-
haushalt ; Ausgleich bzw. Ersatzmaß-
nahmen nachhaltig und standortgerecht
Fläche Baugesetzbuch Schonender Umgang mit Boden, Innen-
entwicklung vor Außenentwicklung, Revi-
talisierung von vorgenutzten Flächen
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch,
LNatSchG
Ausgleich von Eingriffen in das Land-
schaftsbild; Wahrung und Entwicklung
der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und dem
Erholungswert von Landschaft- und Orts-
bild; Wahrung des Charakters der Kultur-
landschaft
Boden BauGB; BBoSchG,
BBoSchV, LBoSchG NRW
sparsamer Umgang mit Grund und Bo-
den, Innenentwicklung;
Entsiegelung; Sicherung und Entwick-
lung von Bodenfunktionen, Abwendung
schädlicher Bodenveränderungen und
Einträge,
Oberflächenwasser WHG, Wasserrahmen-
richtlinie, HWRM-RL
naturnahe Gestaltung von Fließgewäs-
sern; Reinhaltung, Schutz und Pflege
von Gewässern; Deckung Wasserbedarf;
Vermeidung negativer Veränderungen;
Anlage 4
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/ 20
Sanierung; naturnaher Aus- bzw. Rück-
bau
Grundwasser WHG, Landeswasserge-
setz NW, Wasserschutz-
zonen-Verordnung
Versickerung von Niederschlagswasser,
Berücksichtigung der Ge- und Verbote;
Vermeidung von Einträgen; Grundwas-
serneubildung erhalten und verbessern
Klima, Kaltluft/Venti-
lation
Klimaschutzgesetz NRW,
Klimaschutzkonzept Köln
BNatDchG, LNatSchG,
BWaldG, LFoG NRW
Vermeidung bioklimatisch belasteter
Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer Ent-
lastungsbereiche und Bereiche mit Kalt-
luftentstehung; Erhalt und Planung von
Frischluftzufuhr durch Grünflächen; Ver-
besserung des Mikroklimas durch Baum-
pflanzungen und Grünflächen; Maßnah-
men zur Klimawandelanpassung
Luftschadstoffe –
Emissionen/Immissio-
nen
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; BauGB, 39. BIm-
SchV, TA Luft; Zielwerte
der LAI
Schaffung und Erhalt gesunder Wohn-
und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden von
Emissionen und Konflikten; Erhalt und
Verbesserung der Luftgüte; Einhaltung
Grenzwerte der 39. BImSchV
Erhaltung der best-
möglichen Luftquali-
tät in Gebieten, in de-
nen die durch Rechts-
verordnung zur Er-fül-
lung von bindenden
Beschlüssen der Eu-
ropäischen Gemein-
schaft festgelegten
Immissionsgrenz-
werte nicht über-
schritten werden
BauGB; Bundesimmissi-
onsschutz-gesetz; Luft-
reinhalteplan Köln 2021
Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV
Vermeidung von
Emissionen (nicht
Lärm/Luft, insbeson-
dere Licht, Gerüche),
sachgerechter Um-
gang mit Abfällen und
Abwässern
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Lichterlass NW;
LAI Hinweise; TA-Luft, An-
hang 7, LWG NRW;
Vermeidung von Emissionen; Konfliktbe-
wältigung; Sicherstellung der sach- und
fachgerechten Entsorgung
Erneuerbare Ener-
gien/Energieeffizienz
BauGB; Beschluss Stadt-
entwicklungsausschuss
zur solaren Optimierung;
EEG 2023, GEG 2023,
EnergieeinsparVO, Be-
schluss des Rates der
Stadt Köln zur Klimaneut-
ralität bis 2035 (06/2021),
Leitlinien Klimaschutz der
Stadt Köln (03/2022)
Energieeffizient Planen, Verringerung /
Vermeidung von Klimagas-Emissionen,
energetisch optimierte Baustandards
Lärm Bundesimmissionsschutz-
gesetz; TA Lärm; DIN
4109; DIN 18005; DIN
45691; 16. BImSchV; Frei-
Einhaltung der Orientierungs-, Richt- und
Grenzwerte; Konfliktvermeidung durch
Planung; Trennungsgrundsatz;
Anlage 4
- 20 -
/ 21
zeitlärmerlass; 18. BIm-
SchV, BauGB; Lärmakti-
onsplan Stufe III
Einhalt und Sicherung gesunder Wohn-
und Arbeitsverhältnisse
Altlasten BauGB; BBoSchG,
BBoSchV, LBoSchG
NRW, LAWA-Richtlinie,
LAGA Anforderungen
Vermeidung von Gefährdung durch die
Wirkpfade Boden-Mensch, Boden-Luft,
Boden-Grundwasser; Sanierung;
Erschütterungen Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Abstandserlass;
DIN 4150 Teil 1 und 2
Einhaltung der Werte der DIN 4150 Teil
2; Konfliktvermeidung
Gefahrenschutz:
- Hochwasser-
schutz
- Störfallrecht
- Magnetfeldbe-
lastung
- Starkregenvor-
sorge
WHG, LWG NRW,
HWRW-RL; Hochwasser-
schutzG II
Seveso-III-Richtlinie; KAS-
18, BImSchG; 12. BIm-
SchV
Bundesimmissionsschutz-
gesetz, Abstandserlass
NW, städtischer Vorsorge-
wert
WHG
Hochwassersichere Baugebiete, Hinweis
auf Hochwasserrisikogebiete; Hochwas-
serrisikoprophylaxe
Einhaltung von Achtungs- und angemes-
senen Sicherheitsabständen
Einhaltung ausreichender Abstände zu
sensiblen Nutzungen
Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; Ab-
leitung von Niederschlagswasser; Ver-
hindern von Starkregengefahren
Besonnung / Belich-
tung
Positionspapier „Versor-
gung mit Tageslicht / Be-
sonnung“ im Stadtpla-
nungsamt Köln, 10/2021
Sicherung gesunder Wohnverhältnisse
Kultur- und sonstige
Sachgüter
BauGB, Denkmalschutz-
gesetz; BNatSchG
Vermeidung der Beeinträchtigung von
Bau,- Klein und Bodendenkmälern; Na-
turdenkmalen, Resten historischer Kul-
turlandschaften oder deren Bestandteilen
7.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulierung
in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Ausweisungen der geplanten 208. Änderung des Flächennut-
zungsplanes „Lindgens-Areal“. Geprüft wird, welche dauerhaften Auswirkungen durch die Umset-
Anlage 4
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zung der Flächennutzungsplan-Änderung auf die Umweltbelange entstehen können und welche Ein-
wirkungen auf die geplanten Nutzungen im Änderungsbereich aus der Umgebung dauerhaft einwir-
ken können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft anzunehmende Einwir-
kungen geprüft, nicht jedoch vorübergehende, außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereig-
nisse. Diese Prüfung beinhaltet auch nicht die Untersuchung von Auswirkungen der Bauphase, da
hierzu im Regelungskanon des BauGB keine Festsetzungs- oder Darstellungsmöglichkeiten, weder
für die vorbereitende noch für die verbindliche Bauleitplanung, aufgeführt sind.
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwen-
det, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden.
Der Änderungsbereich der 208. FNP-Änderung ist eingebettet in den Bereich der 216. FNP-Ände-
rung. Für beide Änderungsbereiche befinden sich parallel Bebauungspläne in Aufstellung. Soweit
im Rahmen dieser Bebauungsplan-Verfahren Umweltuntersuchungen erstellt wurden, werden
diese zur Beschreibung und Bewertung der betroffenen Umweltauswirkungen der 208. FNP-Ände-
rung herangezogen. In die Bewertung wird einfließen, dass durch Minderungs- und Ausgleichs-
maßnahmen in den parallel durchgeführten Bebauungsplan-Verfahren „Lindgens-Areal“ negative
Aus- und Einwirkungen aufzufangen sein werden.
7.2.1 Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange
• Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete: solche Schutz-
gebiete liegen mehrere Kilometer entfernt (FFH-Gebiet Fischruhezonen im Rhein zwischen
Emmerich und Bad Honnef, Teilfläche bei Köln-Rodenkirchen, FFH-Gebiet Königsforst).
• Landschaftsplan: Für das Änderungsgebiet trifft der Landschaftsplan keine Schutzausweisun-
gen.
• Oberflächengewässer: Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich weder vorhanden
noch geplant. Die Wasserfläche des Köln-Mülheimer Hafens befindet sich circa 60 m westlich
des Änderungsbereiches. Indirekte Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Wasserfläche
des Rheins sind nicht zu erwarten. Zum Hochwasserschutz siehe Punkt 7.3.5 Gefahrenschutz.
• Biologische Vielfalt: Auf Grund der starken anthropogenen Überformung des Änderungsberei-
ches ist die Artenvielfalt kaum ausgeprägt.
• Eingriff/Ausgleich: Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird aufgrund
der vorhandenen Bebauung und Versiegelung als Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch
beurteilt. Eine Ausgleichsverpflichtung gem. § 1 a Abs. 3 Baugesetzbuch besteht nicht.
• Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser -, Abfall -, Immissions-
schutzrechtes: Der Luftreinhalteplan ist in Form der Umweltzone betroffen Die Gebietsauswei-
sungen werden nicht zu einer Zunahme von Schwerlastverkehr oder einer überdurchschnitt li-
chen Zunahme der Verkehrsmenge im und am Änderungsbereich führen. Dies auch, da im
Rahmen des Bauleitplan-Verfahren im Änderungsbereich ein Mobilitätskonzept erarbeitet wird.
Darin werden emissionsmindernde Maßnahmen wie Stärkung des ÖPNV (u. a. eine neue Stadt-
bahntrasse), Stärkung von carsharing, Stärkung des Radverkehrs und der eMobilität geprüft.
Grundsätzlich widerspricht die FNP-Änderung den Zielen des Luftreinhalteplans Köln nicht.
• Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Regelungen zur Energieeinsparung oder zur Gewin-
nung regenerativer Energie sind im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen und nicht betrof-
fen.
• Gefahrenschutz (Magnetfeldbelastung): Eine im Nordwesten des Änderungsbereiches vorhan-
dene Trafostation ist nicht mehr in Betrieb. Geeignete Abstände zu geplanten Trafostationen
werden im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt.
• Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Ab-
fällen und Abwässern: Eine fachgerechte Planung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des
Änderungsbereiches wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erstellt. Er-
hebliche Licht- oder Geruchsimmissionen liegen im Änderungsbereich heute und zukünftig
nicht vor.
• Erschütterungen: Im näheren Umfeld des Änderungsbereiches befinden sich keine Erschütte-
rungen verursachende Nutzungen. Gleisanlagen der Deutschen Bahn befinden sich circa
250 m westlich des Änderungsbereiches, Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind
demnach nicht zu erwarten.
Anlage 4
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• Abwasser: Die Entwässerung des Änderungsbereiches soll im Trennsystem stattfinden. Anfal-
lendes Niederschlagswasser kann über den bestehenden Regenwasserkanal in der Hafen-
straße abgeführt werden.
• Niederschlagswasser/Starkregen: Für den Änderungsbereich besteht keine Pflicht zur Versi-
ckerung von Niederschlagswasser. Das Änderungsbereich ist bereits heute zu circa zwei-drit-
teln versiegelt. Niederschlagswasser kann aktuell nur in Teilbereichen versickern. Die Pla-
nung auf Ebene des Bebauungsplans berücksichtigt die Empfehlung des Fachbeitrags "Nie-
derschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge" zum Planungskonzept Mülheimer Süden
inklusive Hafen von 2014 durch die Festsetzung von Grünflächen und Dachbegrünung. Diese
Maßnahmen mindern den Niederschlagsabfluss und entlasten somit die Kanalisation.
• Pflanzen: Der Änderungsbereich ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Industrie- bzw. Ge-
werbegebiet dargestellt, was eine Flächenversiegelung von bis zu 100% ermöglichen würde.
Der Bestand wird heute zu circa zwei-dritteln von versiegelten (bzw. 90% inklusive teilversie-
gelten) Flächen geprägt. Es handelt sich überwiegend um Industriegebäude mit asphaltierten
und geschotterten Platzflächen. Erhaltenswerte Baumbestände befinden sich in Form einer
alten Platanenallee entlang der Deutz-Mülheimer-Straße. Die geplante FNP-Änderung schafft
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die weitere Entwicklung von Ve-
getationsflächen. Die differenzierte Ausgestaltung von Grünflächen erfolgt auf der Basis des
Grünordnungsplanes (GOP) im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
planes. Hier sind neue Grünflächen und weitere Begrünungsmaßnahmen vorgesehen.
• Boden: Natürlich gewachsener Boden ist im Änderungsbereich kaum vorhanden. Als oberste
Bodenschicht wurden flächendeckend anthropogene Auffüllungen vorgefunden. Die Auffüllun-
gen sind zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet (siehe Kapitel 7.3.4 Altlasten) und wer-
den bei Umsetzung der Planung in großen Bereichen entsorgt und durch unbelasteten Boden
ersetzt.
• Klima: Gemäß Planungshinweiskarte "zukünftige Wärmebelastung" als Folge des Klimawan-
dels wird der östliche Teil des Änderungsbereiches zukünftig in der Klasse 3 - (wärme-)belas-
tete Siedlungsfläche eingeordnet und der westliche Teil in die Klasse 4 - klimaaktive Fläche.
Der klimatische Ist-Zustand im Änderungsbereich wird mit der Umsetzung der Planung nicht
grundsätzlich verschlechtert. Dazu tragen beispielsweise die im parallel in Aufstellung befindli-
chen Bebauungsplanes festgesetzten neuen Grünflächen, Baumstandorte und weitere Begrü-
nungsmaßnahmen wie die Dachbegrünung von Flachdächern.
• Emission und Immission von Luftschadstoffen / Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in
Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der
Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden:
Die Luftgüteuntersuchung aus 2001 - 2003 (Flechtenkartierung) weist für den Änderungsbe-
reich eine mittlere Luftgüte aus. Entsprechend ist der Änderungsbereich für eine Wohnnutzung
geeignet. Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für einen Rückgang der gewerblichen und industriellen Emissionen im Änderungsbereich.
Im Zuge der Planumsetzung ist innerhalb des Änderungsbereiches jedoch mit einem erhöhten
Verkehrsaufkommen zu rechnen. Gemäß der Luftschadstoffprognose, die für das parallel
durchgeführte Bebauungsplanverfahren erstellt wurde, werden die Grenzwerte der 39. BIm-
SchV, der Jahresmittelwerte von NO
2 und den Feinstaub-Fraktionen PM10 und PM2,5 an al-
len beurteilungsrelevanten Fassaden innerhalb des Änderungsbereiches für den Prognose-
Planfall 2025 eingehalten. Nach der Betriebsaufgabe der Firma Penox werden gemäß einer
Untersuchung und Einschätzung der Immissionsbelastung durch schwermetallhaltigen Staub-
niederschlag die Immissionsrichtwerte für die Schwermetalldeposition voraussichtlich sicher
eingehaltenen bzw. deutlich unterschrittenen. Aufgrund der Umsetzung der Flächennutzungs-
planänderung sind keine verkehrs- oder nutzungsbedingten Verschlechterungen der Luftquali-
tät zu erwarten.
• Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge zwischen einzelnen Umweltbelangen sind im Ände-
rungsbereich vorhanden, jedoch in schwacher Ausprägung. Durch die geplante Umstrukturie-
rung auf Basis der geplanten Flächenausweisungen werden diese Wechselwirkungen und
Wirkungsgefüge nicht erheblich verändert.
• Gefahrenschutz (Kampfmittel): Es bestehen aufgrund von Luftbildauswertungen vermehrte
Hinweise auf Kampfhandlungen im Bereich des Änderungsbereiches. Es wird eine Überprü-
fung auf Kampfmittel der zu überbauenden Fläche von der Bezirksregierung Düsseldorf,
Anlage 4
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Kampfmittelbeseitigungsdienst, empfohlen. In den parallel in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
• Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Um-
weltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen,
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000- Gebiete,
Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen: Das Stadt-
gebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998 -1/NA (2011). Dort werden vier
Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach können in Köln leichte Erd-
beben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden. Sonstige schwere
Unfälle oder (Natur-)Katastrophen sind für das Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzuneh-
men. Die Anforderungen an Rettungswege und Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungs-
kräfte werden im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan berücksichtigt.
7.3 Durch die Planung betroffene Umweltbelange
7.3.1 Natur und Landschaft
7.3.1.1 Tiere (BauGB §1 Abs.6 Nr.7a)
Bestand/Nullvariante: Es wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Dazu fanden
mehrere Begehungen zur Untersuchung der spezifischen Artengruppen im Zeitraum zwischen
März bis September 2015 statt.
Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen wurden die drei Fledermausarten Großer Abend-
segler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus mittels Detektor-Begehungen nachgewiesen. An
der Hafenstraße wurde in einem ungenutzten Trafohäuschen ein Quartier der Zwergfledermaus
festgestellt. Die Nutzung beschränkt sich allerdings auf Einzeltiere, so dass es sich um eine Ruhe-
stätte handelt. Hinweise auf ein individuenreiches Quartier (z. B. Wochenstube, Winterquartier)
wurden nicht festgestellt.
Im Untersuchungsraum konnten 37 Vogelarten nachgewiesen werden von denen 14 innerhalb des
Änderungsbereichs brüten. Weitere 5 Arten brüten in der näheren Umgebung des Änderungsge-
bietes. Die restlichen Arten sind als Nahrungsgäste und Durchzügler einzuordnen.
Unter den 18 Arten, die nicht im Änderungsbereich brüten, sind 12 Nahrungsgäste, die restlichen 6
Arten sind lediglich als Durchzügler einzuordnen. Für diese Arten stellt das Änderungsbereich
keine essentielle Funktion als Teillebensraum dar.
Von den nachgewiesenen Arten sind 9 Arten auf Grund ihrer Gefährdung und Schutzstatus als
planungsrelevant einzuordnen. Keine dieser Arten besitzt innerhalb des Untersuchungsraumes
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Die Arten wurden lediglich beim Überfliegen des Untersu-
chungsraumes beobachtet bzw. sind als Durchzügler einzuordnen.
Es wurden keine planungsrelevanten Insekten, Amphibien oder Reptilien im Änderungsbereich
nachgewiesen. Im Jahr 2019 wurde eine Aktualisierung der ASP vorgenommen und unter ande-
rem die Biotopstrukturen im Änderungsgebiet überprüft.
Prognose (Planung): Die Flächennutzungsplanänderung schafft die Voraussetzungen für die Um-
strukturierung des Änderungsbereiches. Es ist von einem Rückbau von Gebäuden sowie der Ro-
dung von Bäumen und gewachsener Gehölzstruktur auszugehen. Für Tierarten geeignete Habi-
tatstrukturen werden somit überprägt. Wertvolle Habitatstrukturen wie die Altholzbestände entlang
der Deutz-Mülheimer Straße sind nicht betroffen. Durch die geplante Ausweisung als gemischte
Baufläche und Gewerbefläche ist künftig mit einer Verbesserung des Angebotes von Vegetations-
flächen zu rechnen. Diese stellen potentielle Lebensräume für urbanophile Tierarten dar.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
wildlebender Vogelarten auf individueller- sowie populationsbezogener Ebene sind entsprechende
Maßnahmen im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan vorgesehen. Auf der Ebene der
FNP-Änderung sind keine Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Bewertung: Aufgrund der vor Ort vorhandenen Strukturen bietet der Änderungsbereich heute ein-
geschränkt wildlebenden Tieren Lebensraum. Die großflächige Überprägung und Umgestaltung
des Änderungsbereiches verursacht Betroffenheiten für diese Arten und stellt eine temporäre Ver-
schlechterung gegenüber dem heutigen Ist-Zustand dar. Verbotstatbestände gemäß § 44
BNatschG werden bei Umsetzung der Planung nicht ausgelöst, da geeignete Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen auf Ebene des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Be-
rücksichtigung finden.
Anlage 4
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7.3.1.2 Landschaft / Ortsbild (BauGB §1 Abs.6 Nr.7 a)
Bestand/Nullvariante: Im Änderungsbereich liegen heute teilweise denkmalgeschützte Industriege-
bäude, versiegelte Gewerbefläche sowie untergeordnet Brach- und Gartenflächen vor. Die Ge-
bäude und Einfriedungen im Änderungsbereich sind größtenteils in Klinkerbauweise errichtet.
Ebenfalls ortbildprägende sind die vorhanden sehr alten und großen Platanen entlang der Deutz-
Mülheimer Straße. Eine industrielle Nutzung ist nicht mehr vorhanden. Ein Teil der vorhandenen
Gebäude wird durch einen Eventbetrieb, einen Grillhandel und Gastronomie gewerblich genutzt.
Prognose(Planung): Der industriell geprägte Änderungsbereich soll künftig zu einem gemischten
Stadtquartier mit Wohnnutzung und nicht störendem Gewerbe entwickelt werden. Denkmalge-
schützte Bestandsgebäude bleiben erhalten und werden durch moderne Neubauten ergänzt. In-
nerhalb des Änderungsbereiches sollen neue Freiflächen entstehen.
Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Positiv auf die Belange des Ortsbildes
wirken im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan die Festsetzungen zur Sicherstellung
der Umsetzung der städtebaulichen Qualität aus dem Werkstatt-Verfahren "Mülheimer Süden in-
klusive Hafen". Dies betrifft beispielsweise die Erhaltung und Umnutzung denkmalwerter Bausub-
stanz sowie die Anlage von Frei- und Grünbereichen. Auf der Ebene der FNP-Änderung sind keine
Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Bewertung: Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Umnutzung eines industriell geprägten Stadtteils zu einem Stadtquartier mit gemischter Nut-
zung. Das Ortsbild wird sich durch die Planumsetzung verändern, ortsbildprägende Gebäude wer-
den erhalten und neuen Nutzungen zugeführt.
7.3.2 Wasser (BauGB §1 Abs.6 Nr.7 a)
7.3.2.1 Grundwasser
Bestand/Nullvariante: Der Änderungsbereich liegt im Grundwasserleiter des Rheingrabens. Der
Grundwasserkörper ist wegen Belastungen mit verschiedenen Stoffen in einem schlechten chemi-
schen Zustand. Basierend auf dem höchsten recherchierten Grundwasserstand von 41,27 m ü.
NHN beträgt der Grundwasserflurabstand bei einer durchschnittlichen Geländehöhe von 44-46 m
ü. NHN im Änderungsbereich circa 3-5 m. Bei mittleren und niedrigen Grundwasserständen
herrscht eine westliche bis nordwestliche Grundwasserfließrichtung auf den Rhein als Vorfluter zu.
Im Hochwasserfall kann sich die Grundwasserfließrichtung in nördliche bis nordöstliche Fließrich-
tungen verschieben.
Aufgrund der hohen Flächenversiegelung im Änderungsbereich kann Regenwasser nur in gerin-
gem Maße versickern und somit kaum zur Grundwasserneubildung beitragen.
Prognose (Planung): Durch die Umwandlung von Industriegebiet zu Gewerbegebiet und einer ge-
mischten Baufläche ist potentiell von einer Entsiegelung von Flächen auszugehen. Dies würde
eine größere Grundwasserneubildungsrate durch Niederschlagsversickerung bedeuten. Aufgrund
der industriellen Vornutzung ist der Boden im Änderungsbereich mit Schadstoffen belastet, die
durch niederschlagsbedingte Auswaschungen in den Grundwasserkörper gelangen könnten.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Die Gefährdung des Grundwassers durch die Auswaschung von im Boden befindlichen Schadstof-
fen wird durch Flächenversiegelung und die Entnahme von belastetem Bodenmaterial gemindert.
Insbesondere in den Bereichen der PAK-Konzentration ist ein Bodenaustausch vorzusehen. Die-
ser Bodenaustausch wird in den nachfolgenden Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren geregelt.
Bewertung: Vor dem Hintergrund der bereits heute vorhandenen Belastungen des Grundwassers
sind keine negativen Auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung für das Grundwasser
zu erwarten. Langfristig werden die heutigen Belastungen der Grundwasserqualität im Bereich des
Änderungsbereiches abnehmen.
7.3.3 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (BauGB §1 Abs.6 Nr.7 c)
7.3.3.1 Lärm
Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte:
Grundlage für die Beurteilung von Schallimmissionen im Städtebau ist die DIN 18005 (Schall-
schutz im Städtebau – Teil 1). Die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte ist anzu-
streben. Die Orientierungswerte beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (06:00-22:00 Uhr) und 8
Anlage 4
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Stunden in der Nacht (22:00-06:00 Uhr). Es wird durch die Flächennutzungsplanänderung die Um-
setzung eines gemischten Quartieres mit Wohnen, Dienstleitung und nicht störendem Gewerbe
vorbereitet. Entsprechend weist der Änderungsbereich überwiegend den Schutzcharakter eines
Mischgebietes (MI) bzw. gemischten Baufläche (M) gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO)
auf. Außerdem entspricht der Änderungsbereich teilweise dem Charakter eines Gewerbegebietes
(GE) gemäß BauNVO.
Tabelle 4: Orientierungswerte der DIN 18005 (Beiblatt1)
Gebietsausweisung Orientierungswerte in dB [A]
Straßen-/Schienenverkehr Industrie/Gewerbe, Freizeitlärm
Tag Nacht Tag Nacht
Mischgebiete (= gemischte
Baufläche)
60 50 60 45
Gewerbegebiete 65 55 65 50
Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird in der TA Lärm geregelt. Die Beurtei-
lungspegel beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) und 8 Stunden in der Nacht
(22.00 bis 6.00 Uhr).
Tabelle 5: Immissionsrichtwerte der TA-Lärm
Gebietsausweisung Immissionsrichtwerte in dB[A]
Tag Nacht
Mischgebiete (= gemischte Baufläche) 60 45
Gewerbegebiete 65 50
Bestand:
Für die parallel laufende Aufstellung des Bebauungsplanes 6972/01 –Arbeitstitel: „Lindgens-Areal“
in Köln-Mülheim– wurde eine schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immis-
sionen durchgeführt. Die Untersuchung berücksichtigt den Straßen-, Flug-, Schifffahrts- und Schie-
nenverkehr sowie den Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm.
Straßenverkehrslärm: Die Lärmsituation im Änderungsbereich wird durch den Verkehr auf den fol-
genden Straßen bestimmt: B55a (Zoobrücke), B51 (Mülheimer Brücke), Deutz-Mülheimer-Straße,
Danzierstraße, Auenweg, Hafenstraße, An der Schanz/Niederländer Ufer. Durch die hohe Ver-
kehrsbelastung ist der Änderungsbereich bereits heute stark durch Straßenverkehrslärm belastet.
Die DTV Werte liegen für die angrenzenden Bereiche der Deutz-Mülheimer Straße bei circa
10.900, für die Hafenstraße bei 1.100 und für den Auenweg bei 8.700 Fahrzeugen. Im Zuge der
Untersuchung wurden an drei Immissionsorten entlang der Deutz Mülheimer Straße die Auswir-
kungen des Straßenverkehrslärms auf die Umgebung untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass be-
reits heute an zwei der Immissionsorte Lärmpegel zur Tagzeit von größer 70 dB(A) und zur Nacht-
zeit von größer 60 dB(A) erreicht werden.
Schienenverkehrslärm: Die Lärmimmissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr, welche auf
den Änderungsbereich einwirken, werden durch die KVB-Stadtbahnlinien 13 und 18 sowie die
Gleistrassen 2621, 2651, 2653, 2658, 2659, 2670 bestimmt. Die Schienennetze befinden sich in
einer Entfernung von circa 250 m.
Schifffahrtslärm: Aufgrund der geringen Entfernung zum Mülheimer Hafen und dem Rhein wird der
Änderungsbereich von den Lärmemissionen der gewerblichen Rheinschifffahrt, dem Sportmotor-
bootsverkehr und den Schifffahrten des Schifffahrtsamts beeinträchtigt. An der geplanten nächst-
gelegenen Bebauung wird der anzuhaltende Orientierungswert tags und nachts eingehalten.
Fluglärm: Gemäß den Schallimmissionsplänen des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der
Stadt Köln liegt der Außenlärmpegel zum Flugverkehr bei max. 55 dB(A).
Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm: Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung zum Ge-
werbe- und Schiffsverkehrslärm im Mülheimer Hafen (10/2019) wurden gewerbliche Lärm-Immissi-
onen ermittelt, die auf die geplanten Änderungsbereiche östlich des Auenweg und westlich der Ha-
fenstraße einwirken. Dazu wurden alle gewerblichen Nutzungen einschließlich des Wasser- und
Schifffahrtsamtes emissionsseitig erfasst. Die Immissionen wurden im Änderungsbereich für zwei
Immissionsorte (IO11, IO12) westlich der Hafenstraße in der Immissionshöhe für das vierte Ge-
schoss am geplanten gemischten Baugebiet erfasst. Im Ergebnis wird am Tag an beiden IO der
Immissionsrichtwert (IRW) für eine gemischte Baufläche (M) eingehalten. In der Nacht wird der
Anlage 4
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IRW für eine gemischte Baufläche (M) am IO12 unterschritten, am IO11 knapp überschritten. Die
Überschreitung beträgt 0,6 dB(A). Diese Lärmuntersuchung wurde in das Lärmgutachten zum pa-
rallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Lindgens-Areal“ übernommen und auf die dort
aktualisierte Planung angepasst.
Änderungsbereich: Lärmemittenten innerhalb des Änderungsbereiches sind die bestehenden Ge-
werbenutzungen durch die Firma Santosgrills GmbH und die Eventhalle Dock One. Lärm wird vom
betriebsbedingten Pkw-Verkehr verursacht.
Prognose (Planung):
Durch die Umsetzung der FNP-Änderung und das darauf aufbauende Bebauungsplanverfahren
werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass erstmalig in größerem Umfang Wohnnutzung
im Änderungsbereich umgesetzt wird. Diese wird den teilweise erheblichen Lärmimmissionen aus
dem Umfeld ausgesetzt.
Straßenverkehrslärm: Im Änderungsbereich liegen gegenüber der östlich angrenzenden stark be-
fahrenen Deutz-Mülheimer Straße punktuell Werte der Beurteilungspegel von max. tags circa
74 dB(A) und nachts circa 64 dB(A). Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete bzw.
gemischte Bauflächen werden um bis zu 14 dB(A) tags und nachts deutlich überschritten. Entlang
der Hafenstraße werden in einigen Abschnitten Pegelbereiche von max. 60 dB(A) tags und
50 dB(A) nachts erreicht. Diese entsprechen den maximal tolerierbaren Orientierungswerten für
Mischgebiete. Die südlich gelegenen Bereiche entlang des Auenweges erreichen maximale Pegel-
bereiche von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts und überschreiten somit leicht die Orientierungs-
werte. Durch die Umnutzung des Änderungsbereiches (Nutzung durch Gewerbe, Dienstleistungen
und Wohnen) nimmt der öffentliche Straßenverkehr auf der Deutz-Mülheimer Straße und Hafen-
straße zu. Zur Ermittlung der Auswirkungen der Zunahme des Straßenverkehrs auf die Umgebung
wurde für drei Immissionspunkte an Bestandsgebäuden der Deutz-Mülheimer Straße / Danzier
Straße die zukünftige Zunahme der Verkehrslärm-Immissionen ermittelt. Die Ergebnisse zeigen,
dass an der Bestandsbebauung eine Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen von maximal 0,6
dB(A) zur Tages- und 0,7 dB(A) zur Nachtzeit stattfinden wird.
Schienenverkehrslärm: Die maßgeblich aus Südosten einwirkenden Lärmimmissionen des Schie-
nenverkehrs verursachen im südlichen Änderungsbereich zwischen Deutz-Mülheimer Straße und
Hafenstraße Werte der Beurteilungspegelklassen von Tags max. circa 55 dB(A) und nachts circa
50 dB(A). Die Orientierungswerte für eine gemischte Baufläche werden damit eingehalten. Die üb-
rigen Bereiche im Änderungsgebiet sind weniger stark von den Lärmemissionen des Schienenver-
kehrs betroffen und liegen daher ebenfalls innerhalb der Orientierungswerte.
Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm: Durch die Umnutzung des Änderungsbereiches ist die Ansied-
lung von nichtstörendem Gewerbe (Arztpraxen, Gastronomie, Büroräume) vorgesehen. Die durch
die geplante Nutzung verursachten Lärmimmissionen werden durch den gewerblich anteiligen
Pkw-Verkehr, den Pkw Parkplatzverkehr und durch haustechnische Anlagen bestimmt. Beste-
hende Gewerbenutzungen bleiben in Form der Firma Santosgrills GmbH und der Eventhalle Dock
One auch zukünftig erhalten.
Im Unterschied zur FNP-Änderung setzt der Bebauungsplan anstelle von Mischgebieten Urbane
Gebiete (MU) fest. Beide Gebiete haben im kritischen Zeitraum den gleichen Immissionsrichtwert
gemäß TA-Lärm von 45 dB(A).
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Aufgrund der Überschreitungen der Ori-
entierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete werden im parallel durchgeführten Bebauungs-
planverfahren geeignete Schallschutzmaßnahmen wie die Darstellung und Festsetzung von Lärm-
pegelbereichen gemäß DIN 4109 zum passiven Schallschutz bzw. zum Schutz von Außenwohnbe-
reichen festgesetzt. Damit kann eine Verträglichkeit zwischen der geplanten Wohnnutzung und auf
den Änderungsbereich einwirkenden Lärmimmissionen erreicht werden.
Die geringfügige Überschreitung des IRW nachts für eine gemischte Baufläche am IO11 durch den
Gewerbelärm im Mülheimer Hafen ist im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung durch den
Ausschluss von immissionsorten gemäß TA Lärm an den betreffenden Fassadenbereichen bewäl-
tigbar.
Im Rahmen der FNP-Änderung sind über die Darstellung von Gewerbefläche im westlichen Ände-
rungsbereich hinaus keine Minderungsmaßnahmen möglich.
Anlage 4
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Bewertung: Die Lärmsituation wird sich durch die Änderung der Darstellungen im Flächennut-
zungsplan nicht wesentlich verändern. Die Erhöhung des Lärms der Kfz-Verkehre durch die Um-
setzung der Planung ist aufgrund der Höhe des vorhandenen Straßenverkehrslärms vernachläs-
sigbar gering. Die Lärmimmissionen des einwirkenden Schienenverkehrs und Schiffsverkehrs vor
den Fassaden der geplanten Gebäude sind im Vergleich zu den Lärmeinwirkungen aus dem Stra-
ßenverkehr von untergeordneter Bedeutung. Langfristig sind keine störenden Nutzungen innerhalb
des Änderungsbereiches vorgesehen. Eine Störung durch neue Gewerbelärmquellen wird somit
ausgeschlossen. Die Gewerbelärm-Immissionen aus den Hafennutzungen führen am Tag nicht zu
einer Überschreitung der anzulegenden Immissionsrichtwert, in der Nacht kommt es zu einer sehr
geringfügigen Überschreitung.
Grundsätzlich ist der Standort dafür geeignet, die geplante gewerbliche und gemischte Nutzung
umzusetzen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass im parallel verlaufenden Bebauungsplan-Ver-
fahren die geschilderten Minderungs- und Schutzmaßnahmen festgesetzt werden.
7.3.4 Altlasten
Bestand/Nullvariante: Gemäß dem Altlastenkataster des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes
der Stadt Köln befinden sich im südlichen Bereich des Änderungsbereiches zwischen der Hafen-
straße und dem Mülheimer Hafen zwei Altlastenverdachtsflächen. Es handelt sich um eine Altabla-
gerung (Nr. 901265) und eine Fläche mit schädlicher Bodenveränderung (Nr. 901249). Zur Ab-
schätzung des Gefährdungspotentials durch Altlasten wurde eine nutzungs- und planungsorien-
tierte Bodenuntersuchung in Anlehnung an das untergesetzliche Regelwerk des Bundesboden-
schutzgesetzes (BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV),
durchgeführt. Es wurden die Wirkpfade Boden - Grundwasser, Boden - Mensch und Boden - Luft
untersucht.
In fast allen Teilen der anthropogenen Auffüllungen wurden erhöhte Blei-, Zink- und teilweise auch
Arsenkonzentrationen vorgefunden. Die ermittelten Feststoffkonzentrationen von max. circa
45.000 mg/kg Zink und circa 49.000 mg/kg Blei sind als extrem erhöht einzustufen. Die Eluatunter-
suchungen ergaben eine Überschreitung der Prüfwerte gemäß BBodschV (0,2 µg/l) für Blei (0,2
µg/l) in den Bereichen der anthropogenen Auffüllungen. In den Proben der gewachsenen Böden
wurden Schwermetallkonzentrationen nachgewiesen; die LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemein-
schaft Wasser) Schwellenwerte wurden hier nicht überschritten.
Für beide Flächen liegen keine Erkenntnisse über eine Grundwassergefährdung vor. Im Umfeld
des Änderungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung liegen Hinweise für mehrere Altlas-
tenverdachtsflächen vor. Indirekte negative Auswirkungen auf die Darstellung der FNP-Änderung
sind nicht zu erwarten.
Prognose (Planung): Die Änderungen von Gewerbe-/Industriegebiet zu einer gemischten Bauflä-
che im Flächennutzungsplan lassen eine zumindest temporäre Entsiegelung von Flächen und Ein-
griffe in belastete Bodenbereiche erwarten.
Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen: Im Zuge der Umsetzung des parallel in Aufstellung befind-
lichen Bebauungsplanes sind Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von negativen Auswir-
kungen durch Altlasten auf die geplante Wohnnutzung zu formulieren und festzusetzen.
Bewertung: Durch die vorgesehenen Änderungen des Flächennutzungsplanes sind Eingriffe in
durch Altlasten beeinträchtigte Bodenbereiche nicht auszuschließen. Durch eine Auskofferung
bzw. einen Bodenaustausch wird im Rahmen der Umsetzung der Planung sichergestellt, dass
keine negativen Auswirkungen auf mögliche sensible Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinder-
spielplatz entstehen. Regelungen dazu werden im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfah-
ren gesichert.
7.3.5 Gefahrenschutz
Bestand:
Explosionsgefahr/Gefahrgüter: Im Bereich des Mülheimer Hafens befinden sich Liegestellen für
Gefahrgüter transportierende Schiffe, sogenannte Kegel-Schiffe. Die Schutzabstände der Liege-
stellen zu Wohngebieten, Ingenieurbauwerken und Tanklagern betragen gemäß der Verordnung
über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN 2019 100 m bzw. 300 m.
Der westliche Teil des Änderungsbereiches befindet sich innerhalb des vom Bundesschifffahrtsamt
festgesetzten Schutzradius von 100 m.
Anlage 4
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/ 29
Hochwasserschutz: Der gesamte westliche Teil des Änderungsbereiches liegt innerhalb des ge-
setzlich festgelegten Überschwemmungsbereichs des Rheins (Siehe auch Kapitel 4.9 „Hochwas-
ser“ der Begründung). Die überflutungsgefährdeten Bereiche sind gemäß Kölner Pegel bis
11,90 m geschützt. Es wurde ein Gutachten erarbeitet, in dem das aktuell vorhandene Retentions-
volumen im Falle eines 100- und 200-jährlichen Hochwasserereignisses berechnet und dargestellt
wird. Im Falle eines 200-jährlichen Hochwassers würden der gesamte westliche Teil des Ände-
rungsbereiches sowie Bereiche zwischen den Bestandsgebäuden und im Bereich des südlichen
Parkplatzes überflutet werden.
Prognose (Planung):
Explosionsgefahr/Gefahrgüter: Die FNP-Änderung berücksichtigt den 100 m-Schutzradius. Inner-
halb des Radius wird ein Gewerbegebiet ausgewiesen.
Hochwasserschutz: Die Planung des parallel zur FNP-Änderung in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplanes 69472/01 „Lindgens-Areal“ erfolgte unter dem Gesichtspunkt, dass es zu keiner Verrin-
gerung des Retentionsvolumens innerhalb des Plangebiets kommen darf (vgl. § 78 Absatz 3 Satz 1
Nr. 1 WHG). Das Retentionsvolumen der Planung wurde im Rahmen eines Gutachtens überprüft
und für ein HQ100 mit 26.150 m³ angegeben. Für das HQ200 wird ein Retentionsvolumen von etwa
35.190 m³ ermittelt. Die Ergebnisse zeigen somit, dass bei Umsetzung der Planung das Retentions-
volumen kompensiert werden kann. Die Planung geht von einer Überflutung der Flächen aus. Woh-
nen ist im Plangebiet erst ab einem Höhenniveau von 48,1 m über NHN vorgesehen und damit
deutlich oberhalb der Wasserspiegellage eines HQ200, welche bei 46,3 m über NHN liegt. Unterhalb
der Wohnnutzung handelt es sich um gewerbliche Nutzung, Lagerflächen und Tiefgaragen. Unter-
halb einer Höhenlage von 46,30 m über NHN sind bei Neubauten nur Stellplätze, Garagen, Keller
und Abstellräume zulässig.
Die Gebäude zwischen Hafenstraße und Deutz-Mühlheimer Straße sind auch bei HQ200 über die
Deutz-Mühlheimer Straße erreichbar. Die Gebäude westlich der Hafenstraße sind in diesem Fall
vollständig von Wasser umgeben, werden aber durch Verbindungsstege mit den Gebäuden östlich
der Hafenstraße verbunden und sind hierüber erreichbar. Dies gilt auch für Rettungskräfte
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Explosionsgefahr/Gefahrgüter: Eine Differenzierung von Flächennutzungen im Rahmen der Flä-
chennutzungsplan-Änderung wurde aufgrund der geplanten kleinräumigen Nutzungsmischung
nicht vorgenommen. Innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung wird durch Festsetzung der zuläs-
sigen Gebietsnutzungen sichergestellt, dass innerhalb des Schutzabstandes gemäß ADN 2019
keine sensiblen Nutzungen wie Kita oder Kinderspielplätze angesiedelt werden.
Hochwasserschutz: Das Retentionsvolumen des Plangebiets wird bei Planumsetzung kompensiert.
Eine Wohnnutzung im Plangebiet ist nur oberhalb von 46,3 m über NHN zulässig und somit oberhalb
des Pegels des 200-jährlichen Hochwassers. Die Gebäude westlich der Hafenstraße werden über
vier festinstallierte Fußgängerstege mit dem östlichen, hochwassersicheren Plangebiet verbunden.
Die Zugänglichkeit bzw. Entfluchtung der Gebäude im Hochwasserfall wird somit sichergestellt.
Bewertung:
Explosionsgefahr/Gefahrgüter: Bei Einhaltung der vorgegebenen Schutzabstände für Wohnbebau-
ung sind keine Verstöße gegen die Anforderungen an den Gefahrenschutz gemäß ADN 2019 zu
erwarten.
Hochwasser: Die parallel durchgeführte verbindliche Bauleitplanung stellt sicher, dass es zu keiner
Verschlechterung des Hochwasserschutzes bzw. einer Verschiebung von Überschwemmungsge-
bieten kommen wird. Ebenso wird für den Hochwasserfall eine Entfluchtung von überschwemmten
Bereichen des Änderungsgebietes sichergestellt.
7.3.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (BauGB §1 Abs. 6 Nr. 7 d)
Bestand/Nullvariante:
Baudenkmäler: Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich vier gemäß § 3 Denkmalschutz-
gesetz (DSchG) geschützte Industriegebäude der ehemaligen Mennige- und Bleiweißfabrik Lind-
gens und Söhne. Die Gebäude befinden sich zentral bis südlich im Änderungsbereich und umfas-
sen drei Industriegebäude aus dem späten 19. Jahrhundert sowie eine große Fabrikationshalle
aus dem frühen 20. Jahrhundert. Das Gebäudeensemble ist auf Grund seiner Bedeutung für die
Anlage 4
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Entwicklung des Industrialisierungsprozesses als auch für die Geschichte der über 100 Jahre ent-
wickelten Industriekultur erhaltenswert.
Bodendenkmäler: Im Änderungsbereich sind keine Bodendenkmäler bekannt. Es ist mit Bodenfun-
den frühindustrieller Fertigungsanlagen zu rechnen.
Prognose (Planung):
Baudenkmäler: Auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen alle denkmal-
geschützten Gebäude erhalten, saniert und einer neuen Nutzung zugeführt und damit langfristig
erhalten werden.
Bodendenkmäler: Aufgrund der Historie des Geländes ist im Änderungsbereich mit archäologi-
schen Funden zu rechnen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Baudenkmäler: Im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wird der Denkmalschutz
nachrichtlich übernommen. Auf der Ebene der FNP-Änderung sind hierzu keine Regelungen not-
wendig.
Bodendenkmäler: Vor Beginn von Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen ist das Römisch-Germani-
sche Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu benachrichtigen. Dies wird
auf der Ebene des Bebauungsplanes sichergestellt.
Bewertung: Bei Beachtung einer fachgerechten und den denkmalpflegerischen Belangen ange-
passten Gebäudesanierung wird der dauerhafte Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude gesi-
chert. Durch eine archäologische Baubegleitung können ggf. vorhandene Funde gesichert werden.
Die Berücksichtigung dieser Belange wird im Rahmen des Bebauungsplanes "Lindgens-Areal" si-
chergestellt.
Negative Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Rahmen der FNP-Änderung
nicht zu erwarten.
7.3.7 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
Die aktuelle Planung basiert auf der Grundlage des städtebaulichen Masterplans Innenstadt Köln
von 2008, des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes von 2009, der Ergebnisse des Werk-
stattverfahrens "Mülheimer Süden inklusive Hafen" aus dem Jahr 2014 und des städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes "Revitalisierung des Industrieareals Lindgens & Söhne Köln-Mülheim" von
2013. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans soll die Entwicklung des ehemaligen Indust-
riestandortes zu einem gemischten Quartier mit einer Wohnnutzung und nicht störendem Gewerbe
gewährleistet werden. Aufgrund der innerstädtischen Lage und vorhandener Infrastruktur ist der
Änderungsbereich für die Bebauung mit Wohn- und Gewerbegebäuden geeignet. Der Änderungs-
bereich der 208. FNP-Änderung ist planerisch im Zusammenhang mit den umgebenden ehemali-
gen Industrieflächen zu sehen, welche mit der 216. FNP-Änderung entwickelt werden. Eine Revita-
lisierung der Fläche für industrielle Nutzungen ist insbesondere vor dem Hintergrund der vorhande-
nen Gebäudestrukturen, die für moderne Industrieunternehmen nicht geeignet sind und die für ei-
nen Schwerlastverkehr als ungünstig zu bewertende Erschließung durch Wohngebiete von Deutz
und Mülheim als nicht realistisch. Mit der Revitalisierung der Fläche der 208. FNP-Änderung ist
auch eine Umsetzung gemischter Nutzungen im Umfeld möglich, so dass im Umkehrschluss eine
Beibehaltung der industriellen Ausweisung im Änderungsbereich und auch im Bereich benachbar-
ter Flächen die geplante Umstrukturierung einschränken und verzögern würde. Auf eine Standort-
alternativenprüfung wurde daher verzichtet.
7.3.8 Zusätzliche Angaben
7.3.8.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf Schwierigkeiten bei
der Zusammenstellung der Angaben
Die umweltbezogenen und für das Vorhaben relevanten Informationen erlauben eine Einschätzung
der zu erwartenden Umweltfolgen. Die Ergebnisse im Umweltbericht beruhen auf den unten aufge-
führten Gutachten und Unterlagen. Technische Verfahren wurden in den der Umweltprüfung zu-
Anlage 4
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/ 31
grundeliegenden Untersuchungen verwendet wie z. B. Rammkernsondierungen und Laboruntersu-
chungen zu Boden- und Grundwasseruntersuchungen oder die edv-gestützte Simulation von
Lärmausbreitung.
7.3.8.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)
Die Prognosen im Rahmen der Umweltprüfung zu den Auswirkungen der geplanten Flächennut-
zungsplan-Änderung und der parallelen Bebauungsplan-Aufstellung sind ausreichend belastbar,
sodass im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung keine Maßnahmen zur Überwachung er-
heblicher Auswirkungen erforderlich sind.
7.3.8.3 Zusammenfassung
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 69472/01 – Arbeitstitel: Lind-
gens-Areal in Köln Mülheim – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wer-
den, um auf einer Gesamtfläche von circa 4,6 ha ein Stadtquartier mit Wohn- und Gewerbenut-
zung zu realisieren. Hierfür wird vorbereitend mit der 208. FNP-Änderung der Flächennutzungs-
plan der Stadt Köln geändert.
Die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter "Flora und Fauna", "Landschaft/Ortsbild", "Wasser",
"Klima und Luft", "Mensch, Gesundheit, Bevölkerung" und "Kultur und sonstige Sachgüter" wurden
beschrieben und bewertet. Dazu erfolgte eine Bestandsaufnahme. Durch die Innenstadtlage des
Änderungsbereiches sowie die historische und teilweise aktuelle Nutzung als Gewerbegebiet sind
teilweise erhebliche Vorbelastungen der zu betrachtenden Schutzgüter gegeben.
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als nicht betroffen eingestuft:
• Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete: Es befinden
sich keine Schutzgebiete im Umfeld des Änderungsbereiches.
• Landschaftsplan: Für das Gebiet trifft der Landschaftsplan keine Schutzausweisungen.
• Oberflächengewässer: Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich weder vorhanden
noch geplant. Die Wasserfläche des Köln-Mülheimer Hafens befindet sich circa 60 m westlich
des Änderungsbereiches. Indirekte Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Wasserfläche
des Rheins sind nicht zu erwarten.
• Biologische Vielfalt: Auf Grund der starken anthropogenen Überformung des Änderungsberei-
ches ist die Artenvielfalt kaum ausgeprägt.
• Eingriff/Ausgleich: Das Änderungsbereich ist als Innenbereich gem. §34 Baugesetzbuch dar-
gestellt. Eine Ausgleichsverpflichtung gem. § 1 a Abs. 3 Baugesetzbuch besteht nicht.
• Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes: Der Luftreinhalteplan ist in Form der Umweltzone betroffen und wird unter
Punkt Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (…) weiter unten mit betrachtet.
• Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Regelungen zur Energieeinsparung oder zur Gewin-
nung regenerativer Energie sind im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen und nicht betrof-
fen.
• Gefahrenschutz (Magnetfeldbelastung): Eine im Nordwesten des Änderungsbereiches vorhan-
dene Trafostation ist nicht mehr in Betrieb. Geeignete Abstände zu geplanten Trafostationen
werden im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt.
• Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Ab-
fällen und Abwässern: Eine fachgerechte Planung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des
Änderungsbereiches wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erstellt.
• Erschütterungen: Im näheren Umfeld des Änderungsbereiches befinden sich keine Erschütte-
rungen verursachende Nutzungen. Gleisanlagen der Deutschen Bahn befinden sich circa
250 m westlich des Änderungsbereiches, Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind
demnach nicht zu erwarten.
• Abwasser: Die Entwässerung des Änderungsbereiches soll im Trennsystem erfolgen. Anfal-
lendes Niederschlagswasser kann über den bestehenden Regenwasserkanal in der Hafen-
straße abgeführt werden.
• Niederschlagswasser/Starkregen: Für den Änderungsbereich besteht keine Pflicht zur Versi-
ckerung von Niederschlagswasser. Anfallendes Niederschlagswasser soll zukünftig in die öf-
fentliche Kanalisation eingeleitet werden. Zur Minderung des Niederschlagsabflusses und Er-
höhung der Niederschlagsversickerung sind neue Grünflächen und eine extensive oder inten-
sive Dachbegrünung vorgesehen.
Anlage 4
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/ 32
• Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Für die Stadt Köln liegt ein Luftreinhalteplan
vor, welcher 2019 fortgeschrieben wurde. Die Festsetzungen und Darstellungen des Bebau-
ungsplans widersprechen den Regelungen des Luftreinhalteplans nicht.
• Pflanzen: Der Bestand wird heute zu circa 90 % von versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen
geprägt. Es handelt sich überwiegend um Industriegebäude mit asphaltierten und geschotter-
ten Platzflächen. Erhaltenswerte Baumbestände befinden sich in Form einer alten Platanen-
allee entlang der Deutz-Mülheimer-Straße Die geplanten FNP-Änderungen schaffen die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und weitere Entwicklung von Vegetationsflä-
chen.
• Boden: Natürlich gewachsener Boden ist im Änderungsbereich kaum vorhanden. Als oberste
Bodenschicht wurden flächendeckend anthropogene Auffüllungen vorgefunden. Die Auffüllun-
gen sind zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet und werden bei Umsetzung der Planung
in großen Bereichen entsorgt und durch unbelasteten Boden ersetzt.
• Klima: Der klimatische Ist-Zustand wird mit der Umsetzung der Planung nicht grundsätzlich
verschlechtert.
• Emission und Immission von Luftschadstoffen: Die Grenzwerte der 39. BImSchV für die Luft-
schadstoffe NO2, PM10 und PM2,5 werden innerhalb des Änderungsbereiches und seiner
Umgebung eingehalten. Aufgrund der Flächennutzungsplanänderung sind keine verkehrs- o-
der nutzungsbedingten Verschlechterungen der Luftqualität zu erwarten.
• Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge zwischen einzelnen Umweltbelangen sind im Ände-
rungsbereich vorhanden, jedoch in schwacher Ausprägung. Durch die geplante Umstrukturie-
rung auf Basis der geplanten Flächenausweisungen werden diese Wechselwirkungen und
Wirkungsgefüge nicht erheblich verändert.
• Gefahrenschutz (Kampfmittel): Es bestehen aufgrund von Luftbildauswertungen vermehrte
Hinweise auf Kampfhandlungen im Bereich des Änderungsbereiches. Es wird eine Überprü-
fung auf Kampfmittel der zu überbauenden Fläche von der Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst, empfohlen.
• Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Um-
weltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen,
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete,
Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen: Das Stadt-
gebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998-1/NA (2011). Dort werden vier
Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach können in Köln leichte Erd-
beben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden. Sonstige schwere
Unfälle oder (Natur-)Katastrophen sind für das Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzuneh-
men. Die Anforderungen an Rettungswege und Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungs-
kräfte werden im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan berücksichtigt.
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als betroffen eingestuft:
• Tiere: Aufgrund der vor Ort vorhandenen Strukturen bietet der Änderungsbereich heute einge-
schränkt wildlebenden Tieren Lebensraum. Die großflächige Überprägung und Umgestaltung
des Änderungsbereiches verursacht Betroffenheiten für diese Arten und stellt eine temporäre
Verschlechterung gegenüber dem heutigen Ist-Zustand dar. Der Anteil an Vegetationsfläche
wird nach Umsetzung der Planung höher sein als zum aktuellen Zeitpunkt, das Habitatangebot
für Tierarten wird somit zukünftig vergrößert.
Bei Einhaltung der im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan genannten Vermei-
dung- und Minderungsmaßnahmen sowie der Durchführung der vorgezogenen Ausgleichs-
maßnahmen sind keine signifikanten Konflikte in Bezug auf die Tötung und Störung geschütz-
ter Tierarten oder die Zerstörung derer Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten. Auf
Ebene der FNP-Änderung sind keine Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
• Landschaft/Ortsbild: Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für die Umnutzung eines industriell geprägten Stadtteils zu einem Stadtquartier
mit gemischter Nutzung. Das Ortsbild wird sich durch die Planumsetzung verändern, ortsbild-
prägende Gebäude werden erhalten und neuen Nutzungen zugeführt.
Anlage 4
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• Grundwasser: Von den im Boden vorhandenen Schadstoffen geht eine potentielle Gefahr für
das Grundwasser aus. Durch die vorgesehene Nutzungsänderung werden temporär belastete
Bodenbereiche entsiegelt, was zu Schadstoffeinträgen in das Grundwasser führen könnte.
Durch Flächenversiegelung und die Entnahme von belastetem Bodenmaterial wird die Gefähr-
dung gemindert. Vor dem Hintergrund der bereits heute vorhandenen Belastungen des Grund-
wassers sind keine negativen Auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung für das
Grundwasser zu erwarten.
• Lärm: Die Lärmsituation wird sich durch die Änderung der Darstellungen im Flächennutzungs-
plan nicht wesentlich verändern. Die Erhöhung des Lärms der Kfz-Verkehre durch die Umset-
zung der Planung ist aufgrund der Höhe des vorhandenen Straßenverkehrslärms vernachläs-
sigbar gering. Die Lärmimmissionen des einwirkenden Schienenverkehrs und Schiffsverkehrs
vor den Fassaden der geplanten Gebäude sind im Vergleich zu den Lärmeinwirkungen aus
dem Straßenverkehr von untergeordneter Bedeutung. Langfristig sind keine erheblich stören-
den Nutzungen innerhalb des Änderungsbereiches vorgesehen. Eine Störung durch neue Ge-
werbelärmquellen wird somit ausgeschlossen. Die Gewerbelärm-Immissionen aus den Hafen-
nutzungen führen am Tag nicht zu einer Überschreitung der anzulegenden Immissionsricht-
wert, in der Nacht kommt es zu einer sehr geringfügigen Überschreitung.
• Altlasten: Im Änderungsbereich befinden sich die zwei Altlastenverdachtsflächen Nr. 901265
und Nr. 901249. Die Erkundung des Bodens stellte hohe Blei-, Zink-, Arsen- und stellenweise
PAK-Konzentrationen fest. Die vorgesehene Nutzungsänderung führt zu Eingriffen und Entsie-
gelung von Altlastenflächen. Durch eine Auskofferung bzw. Bodenaustausch wird im Rahmen
der Umsetzung der Planung sichergestellt, dass keine negativen Auswirkungen auf geplante
sensible Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinderspielplatz entstehen. Regelungen dazu wer-
den im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren gesichert.
• Gefahrenschutz: Explosionsgefahr/Gefahrgüter/Hochwasser: Empfindliche Nutzungen werden
außerhalb des Schutzradius der Gefahrgutliegeplätze im Mülheimer Hafen realisiert. Die paral-
lel durchgeführte verbindliche Bauleitplanung berücksichtigt die Belange des Hochwasser-
schutzes wie Retentionsvolumina, Überflutung von Gebäuden und Entfluchtung im Hochwas-
serfall.
• Kultur- und sonstige Sachgüter: Im Änderungsbereich vorhandene denkmalgeschützte Ge-
bäude werden erhalten, umgenutzt und somit dauerhaft erhalten. Negative Auswirkungen auf
Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten.
7.3.8.4 Referenzliste der Quellen
In der Umweltprüfung wurden folgende für den Änderungsbereich relevante Gutachten und Unter-
lagen ausgewertet:
• ACCON Köln: Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch
die gewerblichen Tätigkeiten sowie den Schiffsverkehr im Mülheimer Hafen an den östlich ge-
legenen Neubauvorhaben im Rahmen der 208. Und 216. FNP Änderung des Flächennut-
zungsplanes, Köln, 10/2019;
• ADU
COLOGNE GmbH: "Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immis-
sionen zum Bebauungsplan Nr. 69472/01 „Lindgens-Areal“ in Köln -Mülheim,
B22100551(1)_ver04Nov2022, 04.11.2022, Köln.
• Bernard Gruppe: Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Lindgens-Areal in Köln
20.07.2022, Köln.
• Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der Planungshin-
weiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ aus: Klimawandelgerechte Metropole Köln, Ab-
schlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013;
• Labor Dr. Rabe HygieneConsult: Auszug aus der Karte „Luftgüte in Köln“ aus: Ermittlung der
Luftqualität in Köln mit Flechten als Bioindikatoren, Essen, 12/2003;
• Hygiene-Institut des Ruhrgebiets: Immissionsbelastung durch schwermetallhaltigen Staubnie-
derschlag im Bereich des Baufeld 3, Juni 2016, Gelsenkirchen.
• iMA Cologne GmbH: Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten Immissionen im . Be-
reich des Planvorhabens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69472/01 Arbeitstitel:
„Lindgens-Areal in Köln-Mülheim“, 27.10.2022, Köln.
• Kühn Geoconsulting: "Bericht – Nutzungs- und planungsorientierte Bodenuntersuchung gemäß
Bodenschutzrecht", Lindgens-Areal in Köln-Mülheim Stand 18.01.2016, Januar 2016, Bonn.
• LAND Germany GmbH: Bebauungsplan Nr. 69472/01, Lindgens -Areal in Köln-Mülheim, Grün-
ordnungsplan, Stand 08.11.2023, Düsseldorf.
Anlage 4
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• Naturgutachten Oliver Tillmanns: Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Lindgens-
Areal" in Köln-Mülheim, Stand 05. August 2019, Grevenbroich.
• Ruiz Rodriguez Zeisler Blank Ingenieurgemeinschaft für Wasserbau und Wasserwirtschaft: Lind-
gens-Areal in Köln-Mülheim. Dokumentation des auszugleichenden Retentionsvolumen, 2022,
Wiesbaden.
• Ruiz Rodriguez Zeisler Blank Ingenieurgemeinschaft für Wasserbau und Wasserwirtschaft: Lind-
gens-Areal in Köln- Mülheim. Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag für Flusshochwasser als An-
lage zum Bebauungsplanverfahren, 2023, Wiesbaden.
• Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB, AöR): Planungskonzept Mülheimer Süden inkl. Ha-
fen, Fachbeitrag Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge, Köln 08/2014.
• Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB, AöR): Hochwasserkarten, Köln, 2023.
• Stadt Köln: Altlastenkataster, Auszug, Köln, 2023
• Zentralkommission für die Rheinschifffahrt: ADN 2019 Europäisches Übereinkommen über die
internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)
https://www.ccr-zkr.org/files/conventions/adn/ADN_2019de.pdf
8 Abschließende städtebauliche Einschätzung
Die großflächige Wiederaufnahme einer industriellen Nutzung ist aufgrund der herangerückten
Wohnbebauung in einem Großteil des Änderungsbereichs nicht mehr möglich. Durch die rasante
Expansion der Stadt vor allem in den mittleren Jahren des 20. Jahrhunderts wurde das einst absei-
tig gelegene Industrieareal zu einem integrierten Bestandteil der Kernstadt und ihrem direkten
Randbereich.
Dem enormen Druck auf verfügbaren und bezahlbaren Wohnraum in der Gesamtstadt kann durch
die Bereitstellung neuer Wohnbauflächen begegnet werden. Hierzu kann dieses Areal in geeigne-
ter Weise beitragen. Vor allem hinsichtlich der Entwicklung im innerstädtischen Kontext eignet sich
die Fläche als Wohn- und Dienstleistungsstandort, da notwendige Infrastrukturen vorhanden sind.
Die Umnutzung und Revitalisierung der ehemaligen Industriefläche verhindert die Neunutzung von
bisher landwirtschaftlich oder zur Naherholung genutzten Flächen im Außenbereich von Mülheim
für die zukünftig erforderliche Wohnbebauung. Die dort noch vorhandenen naturnahen Bodenver-
hältnisse bleiben so erhalten, ebenso Lebensstätten von Tierarten des Offenlandes.
Mit der Aufgabe der industriellen Nutzung und der Umnutzung zum gemischten Quartier gehen für
bestimmte Umweltbelange des Naturhaushaltes (Boden, Grundwasser) leichte Verbesserungen
einher. Gleichzeitig erfordern die Ansiedlung von teilweise Gewerbe, Wohnen und Kitas in einem
lärm- und luftschadstoffvorbelastetem Bereich, Maßnahmen zur Schaffung gesunder Wohnverhält-
nisse. Diese Vorbelastungen entsprechen vielen kernstädtischen Standorten und sind im parallel
verlaufenden Bebauungsplan bewältigbar. Mit Konkretisierung der Planung wurde auch der die
Herausforderung mit dem Umgang des Hochwasserschutzes und der angrenzenden Hafennut-
zung zunehmend vertiefend betrachtet. Hierfür fand eine ausführliche Abstimmung zwischen der
Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde, den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB)
und dem Stadtplanungsamt statt. Zwar gelten für den Änderungsbereich die Verbots- und Geneh-
migungstatbestände laut Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz sowie sonstige Rege-
lungen wie beim Bauen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet, sodass Bebauung hier
nur unter bestimmten Auflagen zugelassen und alle Baumaßnahmen vor Ihrer Durchführung einer
Genehmigung der Bezirksregierung Köln bedürfen. Doch konnte für das Lindgens-Areal in Abstim-
mungen mit der Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde letztlich unter bestimmten Vo-
raussetzungen Einvernehmen zum „Bauen im Überflutungsgebiet“ hergestellt werden. Es wurden
Berechnungen und Bedingungen aufgestellt, unter dessen Voraussetzungen eine Genehmigungs-
fähigkeit besteht. Die Grundzüge dieses Konzepts wurden in einer Anlage (7) zusammengefasst
und sind Bestandteil der verbindlichen Bauleitplanung, die Konkretisierung erfolgt im jeweiligen
Baugenehmigungsverfahren. Damit ist die Eignung des Standortes für eine gemischte Nutzung mit
überwiegender Wohnnutzung auch unter Aspekten des Gefahrenschutzes sicher umsetzbar. Mit
der Lage am neuen Rheinboulevard und dem Anschluss an das vorhandene Wohnquartier Mül-
heim entsteht ein Wohn- und Arbeitsstandort, der eine hohe Akzeptanz auf dem Wohnungsmarkt
und dem Markt für gewerbliche Immobilien finden wird. Und im Zusammengehen mit den östlich
und südlich der 208. FNP-Änderung geplanten Revitalisierungsplanungen entwickeln sich zukünf-
tig Synergieeffekte, die die Weiterentwicklung des gesamten Bereiches zwischen Mülheim-Süd
und Deutz Nord zu einem attraktiven gemischten Stadtteil positiv beeinflussen werden
Anlage 4
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In abschließender Gegenüberstellung aller städtebaulichen als auch umweltbezogenen Belange
überwiegen die Belange des Interesses an der Realisierung von Wohnungsbau und Dienstleis-
tungsstandorten gegenüber dem Erhalt des Industriegebietes an dieser Stelle. Den Umweltbelan-
gen kann in ihren Auswirkungen voraussichtlich begegnet werden, allerdings müssen diese im
Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan-Verfahrens vertiefend behandelt
werden.
Anlage 3 - Beabsichtigte Darstellung
983 Zeichen
W GI W SO Messe W MI GE W GE M GE W MISO Musikalienhandel SO Hafen SO Hafen SO Messe SO Messe SO Hafen SO Messe W SO* grfl. Einz.handel, Nahver GE M GE Anlage 3 0 100 200 300 40050 m 208. Änderung des Flächennutzungsplanes "Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim - beabsichtigte Darstellung - 1:7.500M.: Legende Änderungsbereich Kerngebiet Mischgebiet Böden, erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet Fläche für Ver- und Entsorgung Alteneinrichtung Bad Brunnen Dauerkleingärten Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Parkanlage Post Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sporthalle Sportplatz Umspannwerk Verwaltung Wohnen, immissionsbelastet Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Wasserfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Gemischte Baufläche Sonderbaufläche Industriegebiet Gewerbegebiet W WB M MK MI SO GI GE
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (16)
- Deutz-Mülheimer Straße
- Hafenstraße 12
- Windmühlenstraße
- Danzierstraße
- Grünstraße
- Mülheimer Straße
- Auenweg
- Wiener Platz
- Rendsburger Platz
- Mülheimer Brücke
- An der Schanz
- Niederländer Ufer
- Mülheimer Hafen
- Stadtautobahn
- Zoobrücke
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1816/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 04.06.2024 15:08