2022/0175
Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt für die Rechtskreise SGB II und SGB XII
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anlage 4
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Punkt 4: Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt für die Rechtskreise SGB II und SGB XII (V-Nr. 2022/0175) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2022/0175
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.06.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0175
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 311100/312020
Kostenstelle: 050-002-1000/050-006-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3111-10/3120-10 Sachkonto: 7230100/7270100
Betreff: Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt
für die Rechtskreise SGB II und SGB XII
Vorlage vom: 02.06.2022
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen die ab 01.07.2022 gültigen
Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt zur Kenntnis.
Anlagen: - Betriebskostenspiegel Hessen
- Übersicht der bisherigen und neuen Mietobergrenzen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.06.2022:
Mit Beschluss des Magistrats vom 25.05.2022 wurde der Fortschreibung des qualifizierten
Mietspiegels 2022 zugestimmt. Eine Veröffentlichung erfolgte am 01.06.2022. Unter
Berücksichtigung der anerkennungsfähigen Betriebskosten gemäß dem als Anlage 3
beigefügten aktuell veröffentlichen Betriebskostenspiegel für Hessen 1, treten zum 01.07.2022
folglich die als Anlage 1 beigefügten Mietobergrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt
für die Rechtskreise SGB II und SGB XII in Kraft. Die Steigerung ist in den aktuellen Planungen
für die Haushaltsjahre 2022 ff. bereits berücksichtigt.
Da die Festsetzung der Mietobergrenzen gemäß schlüssigem Konzept an den vom Magistrat zu
beschließenden Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt gekoppelt ist, wurde mit
Beschluss des Magistrats vom 30.05.2018 (Vorlage Nr. 2018/0139) bzw. der
Stadtverordnetenversammlung vom 14.06.2018 festgelegt, dass die zukünftigen
Angemessenheitsgrenzen zur Verwaltungsvereinfachung per Verwaltungsverfügung festgesetzt
und den Gremien zur Kenntnis gegeben werden.
Darmstadt, 02.06.2022
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
1 Betriebskostenspiegel für Hessen, Deutscher Mieterbund e. V. in Kooperation mit der mindUp
GmbH, Daten 2019, Datenerfassung 2020/2021
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Anlage 1 – Übersicht der neuen Mietobergrenzen ab 01.07.2022
Person(en) m²- Preis Grundmiete Betriebskosten
= 2,04 €/m²
Mietobergrenzen
1 11,61 € 580,67 € 102,00 € 683 €
2 11,13 € 667,80 € 122,40 € 790 €
3 10,64 € 798,25 € 153,00 € 951 €
4 10,38 € 902,89 € 177,48 € 1.080 €
5 10,17 € 1.007,29 € 201,96 € 1.209 €
6 10,02 € 1.111,81 € 226,44 € 1.338 €
7 9,89 € 1.215,86 € 244,80 € 1.461 €
8 9,78 € 1.320,08 € 275,40 € 1.595 €
Anlage 2 – Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Grenzen
Person(en) Angemessenheitsgrenze
ALT
Angemessenheitsgrenze
NEU
Differenz
in
Euro
In
Prozent
*
1 549 €
683 €
134 € 24%
2
636 €
790 €
154 € 24%
3 783 €
951 €
168 € 21%
4 928 €
1.080 €
152 € 16%
5 1.059 €
1.209 €
150 € 14%
6 1.169 €
1.338 €
169 € 14%
7 1.338 €
1.461 €
123 € 9%
8 1.474 €
1.595 €
121 € 8%
* die prozentualen Werte sind unter Berücksichtigung von zwei Dezimalstellen entsprechend
gerundet
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r r Gebäudereinigung en 0,20 € Betriebskostenspiegel _—_ fürHesen Gartenpflege L 0,11€ Grundsteuer NN 0,23€ Beleuchtung . 0,06 € 0,50 € bis 1,59 € WEHHE Hausa nn 0,38 € Aufzug 0,20 € Hauswart* FH 0,17€ _ Straßenreinigung 0,05€ Antenne/Kabel 0,16€ Angaben pro m? pro Monat Müllbeseitigung 0,21€ Sonstige Sl 0,05€ * Kosten für Gebäudereinigung bzw. Gartenpflege oder © Deutscher Mieterbund e.V. in Kooperation mit der mindUp GmbH Winterdienst werden separat abgerechnet. Daten 2019; Datenerfassung 2020/2021
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0175
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.06.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00