Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Seeck betreffend "Baulicher Zustand des Gymnasiums Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1"
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3159/2022 vom 29.09.2022
Stand: Am 21.11.2022 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 29.09.2022 3159/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.11.2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Seeck betreffend "Baulicher Zustand des Gymnasiums Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1" Zur Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 22. August fragte Ratsmitglied Seeck, SPD-Fraktion: 1. Ist dem Dezernat VI, Planen und Bauen das Schreiben der Oberbürgermeisterin an das Gymnasi- um zu den baulichen Maßnahmen bekannt? 2. Wie ist der aktuelle Sachstand bei den Planungen zur Sanierung? 3. Wie wird bei der Aufstellung von Schulcontainern sichergestellt, dass keine Beeinträchtigung der benachbarten Sportanlage (Sportplatz und Leichtathletikanlage) erfolgt? Antwort der Verwaltung zu 1) Dem Dezernat VI, Planen und Bauen, ist das Schreiben der Oberbürgermeisterin an das Gymnasium bekannt, da es dieses mitgezeichnet hat. zu 2) Aktuell werden Entwurfsvarianten des Interims überprüft. Die Gymnastikhalle wurde vollständig abge- brochen die Betonuntersuchung der denkmalgeschützten Gebäudetrakte wurden durchgeführt. Es erfolgten Abstimmungen mit dem Kampfmittelräumdienst und die benötigten Vorarbeiten werden ein- geleitet. Als nächstes wird die Projektsteuerung beauftragt. Ein Bodengutachten und ein Baugutach- tens der denkmalgeschützten Gebäude müssen erstellt werden. In den Herbstferien wurden die Kampfmitteluntersuchung und die Untersuchung auf mögliche Bauschäden der Bestandsgebäude durchgeführt. Zu 3) Die Aufstellung der Schulersatzbauten für das Interim wird derzeit mit allen Beteiligten besprochen und abgestimmt. Ziel ist es, bei der Festlegung einer Auslagerungsfläche mögliche Beeinträchtigun- gen auszuschließen oder möglichst gering zu halten. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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21.11.2022
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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