mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Klarheit schaffen bei KAG-Beiträgen

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/0589/2019 vom 02.05.2019

Stand: Am 16.05.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (SPD BV5)

    PDF

    Herunterladen: Antrag nach § 3 (SPD BV5)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 02.05.2019 AN/0589/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 Klarheit schaffen bei KAG -Beiträgen - Antrag der SPD -Fraktion - Die Bezirksvertretung möge beschließen : Die Verwaltung wird gebeten, bei allen Maßnahmen vorab zu prüfen, ob und in welcher Höhe KAG -Beiträge erhoben werden sollen. Weiterhin ist bei Vor entwurfsplanungen, bei denen die voraussichtlichen Baukosten angegeben werden, auch der jeweilige Prozentsatz der Belastungen für Anwohner anzugeben. Bei Ausführungsplanungen und Baubeschlüssen ist das beschlussfassende Gremien jeweils möglichst konkret über die Höhe der Belastungen für die Bewohner in Kenntnis zu setzen. Sofern Generalsanierungen von Straßen vorgeschlagen werden ist darzulegen, welche Maßnahmen zur Instandhaltung bisher durchgeführt wurden. Begründung: Die bisherige Praxis zur Festset zung von KAG-Beiträgen ist für die Bezirksvertretung und für die zahlungspflichtigen Bewohner meist intransparent und sorgt häufig im Nachhinein für unangenehme Überraschungen. /-2- - 2 - Es ist ein Gebot der Klarheit, bereits im Vorfeld einer Beschlussfassun g über eine mögliche KAG -Pflicht und deren voraussichtlicher Höhe informiert zu werden. Hierbei geht es nicht um eine centgenaue verbindliche Festlegung je qm Grundstücksfläche sondern um grundsätzliche Aussagen über den Prozentsatz und die voraussichtliche Höhe unter Zugrundelegung der geschätzten Kosten der jeweiligen Maßnahme. Es macht bei der Beschlussfassung schon einen großen Unterschied, ob ausschließlich über die Verwendung von Haushaltsmitteln oder über zusätzliches Geld der betroffenen Bürgerinne n und Bürger zu entscheiden ist. gez. Baumann gez. Schößle r
  • Sachstandsbericht BV

    PDF

    Herunterladen: Sachstandsbericht BV

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0589/2019 Stand: 03.06.2025 Sachstandsbericht Klarheit schaffen bei KAG-Beiträgen - Antrag der SPD-Fraktion - Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, bei allen Maßnahmen vorab zu prüfen, ob und in welcher Höhe KAG-Beiträge erhoben werden sollen. Weiterhin ist bei Vorentwurfsplanungen, bei denen die voraussichtlichen Baukosten angege- ben werden, auch der jeweilige Prozentsatz der Belastungen für Anwohner anzugeben. Bei Ausführungsplanungen und Baubeschlüssen ist das beschlussfassende Gremien jeweils möglichst konkret über die Höhe der Belastungen für die Bewohner in Kenntnis zu setzen. Sofern Generalsanierungen von Straßen vorgeschlagen werden ist darzulegen, welche Maß- nahmen zur Instandhaltung bisher durchgeführt wurden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Beschluss hat sich in der Sache schon zum Zeitpunkt der Beschlussfassung erle- digt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der Förderrichtlinie Straßenausbaubei- träge rückwirkend zum 01.01.2018 für alle seitdem beschlossenen straßenbaubei- tragspflichtigen Maßnahmen grundsätzlich eine vollständige Förderung des Anlie- ger*innenanteils beschlossen. Für straßenbauliche Maßnahmen, die ab dem 01.01.2024 beschlossen werden, hat das Land die Beitragserhebung auch formell abgeschafft. Finanziell bezuschusst das Land nunmehr die entsprechenden Straßenbaumaßnahmen über die seit 01.01.2024 geltende Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung. Nächste Schritte: 2 Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf

  1. 16.05.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.13, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz