V/0893/2016
Eugen-Müller-Straße
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Straßenbau Eugen-Müller-Straße-Lageplan 1(3)
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Beschlussvorlage
7565 Zeichen
V/0893/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Eugen-Müller-Straße
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
06.12.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Pläne 10443 Blatt 1 bis 2 vom
September 2016) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
Der Anregung nach § 24 GO Nr. 209/2014 vom 08.11.2014 wird damit gefolgt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 700.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 280.000 €.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen / Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2018 700.000
Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2020 280.000
Saldo 420.000
Vorlagen-Nr.:
V/0893/2016
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
10.11.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0893/2016
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan entwurf 2017 bei den o.g.
Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü hrung unter
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssat zung 2017 bzw. der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
1. Voraussetzung:
Die Trennkanalisation in der Eugen -Müller-Straße und Propsteistraße muss aus baulichen Grü nden
erneuert werden.
Die geplanten Kanalbauarbeiten werden in der Vorlage V0700/2016 zur Beschlussfassung vorge-
legt.
Aufgrund der massiven Leitungsarbeiten und des vorhandenen Aufbaus der Straße ist eine Wieder-
herstellung der Straße nicht möglich, so dass eine komplette Erneuerung erfolgen muss.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Im Rahmen der geplanten Bauarbeiten werden Oberflächenarbeiten im Bereich der Fahrbahn der
Eugen-Müller-Straße vom Mauritz-Lindenweg bis zur Propsteistraße durchgeführt.
In den Anschlussbereichen Kapitelstraße, Dechaneischanze und Propsteistraße werden Oberflä-
chenarbeiten im Bereich der Kanaltrassen vorgenommen.
Nach dem vorliegenden Bodengutachten entspricht der bisherige Ausbauzustand der Fahrbahn
nicht dem heute erforderlichen technischen Standard. Der entsprechend den heutigen Erfordernis-
sen der Haltbarkeit, der Frostsicherheit und des gestiegenen Verkehrsaufkommens geplante Aus-
bau beinhaltet den erstmaligen Einbau von ausreichend dimensionierten Schotter- und Asphalttrag-
schichten.
Die Nebenanlagen verfügen nur zum Teil über einen frostsicheren Aufbau.
Aufgrund der oben beschriebenen massiven Leitungsarbeiten und des vorhandenen geringen Auf-
baus der Eugen-Müller-Straße ist eine Wiederherstellung der Straße nicht möglich, so dass eine
komplette Erneuerung erfolgen muss.
Die Straße erhält einen Gesamtaufbau gem. Belastungsklasse 1,8 von 60 cm. Dieser besteht aus 3
cm Asphaltdeckschicht, 12 cm Asphalttragschicht und 45 cm Schottertragschicht.
Die Bürger wurden im Rahmen von zwei Bürgerversammlungen am 08.04.2014 und 31.05.2016
über die geplante Baumaßnahme und die finanziellen Auswirkungen (Zahlung von Anliegerbeiträ-
gen gem. KAG) informiert.
Auf Grundlage der dort gemachten Anregungen wurde die Verkehrsplanung folgendermaßen ange-
passt: Die vorh. Aufteilung der Verkehrsfläche (Geh- und Radweg) bleibt erhalten. Die Nebenanla-
gen werden nicht erneuert. Baugruben für kreuzende Versorgungsleitungen in diesem Bereich wer-
den im Bestand geschlossen. Der vorh. Baumbestand bleibt ebenfalls bestehen und wird im Rah-
men der Baumaßnahme geschützt. Somit kommt es zu keiner Neugestaltung des Straßenraums
und der Charakter der Eugen-Müller-Straße bleibt erhalten.
Nach der Kanalsanierung erfolgt die verbesserte Wiederherstellung der kompletten Fahrbahn. Hier-
bei wird die erstmalige Erstellung eines frostsicheren Oberbaus durchgeführt.
Zur geplanten Wiederherstellung der Verkehrsflächen wurde folgende Anregung gemäß § 24 GO
eingereicht:
Anregung Nr. 209 / 2014 vom 08.11.2014 der Anlieger Eugen-Müller-Straße 20 und 23:
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„Es wird beantragt, d ie vorgesehene Sanierung der Eugen -Müller-Straße auf Umbau und Sani erung
von Kanal und Fahrbahn zu beschränken.“
Der Anregung wurde gefolgt.
münsterNETZ plant die Erneuerung der Wasser- und Stromleitungen. Bedingt durch die vorh. Versor-
gungsleitungen und Bäume in den westlichen Nebenanlagen ist eine Verlegung im Straßenb ereich
erforderlich.
3. Ausschreibung und Bau:
Im Rahmen der Baumaßnahme werden ca. 5.000 m² Verkehrsflächen erneuert.
Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss. Der Baubeginn ist fü r Mitte 2017 geplant. Die
Bauzeit wird voraussichtlich 20 Monate betragen.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Es entstehen Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgaben gesetz Nordrhein -Westfalen (KAG
NRW)
Nach dem vorliegenden Baugrundgutachten ist die Fahrbahn der Eugen -Müller-Straße nicht frosts i-
cher ausgebaut im Sinne der RStO Ausgabe 2012 (Richtlinien über die Standardisierung des Obe r-
baus von Verkehrsflächen).
Im Rahmen des geplanten Ausbaues der Straße nach der erforderlichen Kanalsanierung erhält die
Fahrbahn erstmalig einen frostsicheren Oberbau. Diese geplante Verbesserungsmaßnahme ist be i-
tragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW).
Aufgrund der Bestimmungen in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster vom 01.01.2013
beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer Einstufung der E ugen-
Müller-Straße als Haupterschließungsstraße mit 60 % an den beitragsfähigen Kosten.
Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ergeben sich für den Ausbau der Fahrbahn beitragsfäh i-
ge Kosten in Höhe von voraussichtlich 466.000,00 €. Die umlagefähigen Kosten betragen bei einer
Anliegerbeteiligung von 60 % demnach 279.600,00 €. Der voraussichtliche Verteilerwert pro m² ve r-
vielfältigter Grundstücksfläche beträgt ca. 15,00 €.
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße vom rd. 500 m², dreigescho ssig
bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 9.750,00 € rechnen.
Bei einer viergeschossigen Bebauung ist ein Beitrag vo n ca. 11.250,00 € zu erwarten. Die Beitrags-
höhen liegen zwischen 750,00 € (für Wohnungsteileigentum) und 19.800,00 €.
Im Rahmen des Service-Versprechens des Tiefbauamtes wurden sämtliche Grundstückseigentümer /
Erbbauberechtigten persönlich angeschrieben und in zwei Bürgerinformationsveranstaltu ngen über
die voraussichtlich anfallenden grundstücksbezogenen Beiträge informiert.
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5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Für die geplanten Straßenbauarbeiten sind keine Genehmigungen erforderlich
6. Liegenschaftliche Regelungen:
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Information s-
schreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme informiert.
i. V.
gez.
Peck
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Eugen-Müller-Straße 20
- Propsteistraße
- Mauritz-Lindenweg
- Kapitelstraße
- Dechaneischanze
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0893/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37