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AN/1663/2022

Interimskosten Depot – Nutznießer in Steueroase Delaware?

Die Linke. Anfrage nach § 4 19.09.2022

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 07.02.2023, TOP 4.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

4743 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Jörg Detjen 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.09.2022 
AN/1663/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rechnungsprüfungsausschuss 08.11.2022 
 
Interimskosten Depot – Nutznießer in Steueroase Delaware? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Detjen, 
 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die kommende Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses zu setzen. 
 
Der WDR hat in seiner Sendereihe „die story“ über die Sanierung von Oper und 
Schauspielhaus durch die Bühnen der Stadt Köln berichtet und bemängelt, dass die 
Erbbau- und Mietverträge für die Interimsspielstätten mit Unternehmen abgeschlossen 
wurden, die ihren Sitz bzw. Verbindungen zu weltweiten Unternehmen haben, die ihren 
Sitz in Steueroasen bezogen haben. 
 
Am 6./8.08.2012 hat die Stadt Köln das erste Mal einen Mietvertrag über das Depot mit 
der „BEBAU Schanzenstrasse LLC“, 500 Delaware Avenue, 11 th Floor, Wilmington DE 
19801, Delaware, USA, geschlossen. Bereits in 2010 hatten die Bühnen zudem 
verschiedene Räumlichkeiten für die Bühnenwerkstatt, Kostümabteilung und Verwaltung 
von der Delaware-Gesellschaft angemietet. 
Hinter dieser Briefkastenfirma stand der US-Hedgefonds „Baupost Group LLC“ aus 
Delaware. Der Mietvertrag für das Depot endete erstmals am 30.9.2015 und wurde 
danach mehrfach verlängert. Die Baupost Group beauftragte für ihre Immobilien-
Geschäfte einen Vermögensverwalter. Das war die Firma BEOS AG, (HRB 133814,

Amtsgericht Berlin), an die die Mietzahlungen flossen. Im Dezember 2018 wurde die 
Kölner Immobilie der BEBAU Schanzenstraße LLC als „Sondervermögen“ an einen 
Spezial-Alternativ-Investment-Fonds mit dem Namen „BEOS Corporate Real Estate Fund 
Germany II“ veräußert. Dieser Fonds ist weder publikationspflichtig noch wird er als 
Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
1. Der Geschäftsleitung der Bühnen war mit Abschluss der insgesamt neun 
Mietverträge bekannt, dass die BEBAU Schanzenstrasse LLC ihren Firmensitz in 
der Steueroase Delaware hat. Hat die Geschäftsleitung diese Tatsache dem 
Betriebsausschuss der Bühnen mitgeteilt? Und wenn nicht, warum? 
 
2. Die Bühnen der Stadt Köln haben zwischen 2010 und 2018 Millionenbeträge an 
eine Briefkastenfirma in einer Steueroase gezahlt. Sind die Kämmerei oder andere 
städtische Stellen hierüber informiert worden und wenn nicht, warum ist das 
unterblieben? 
 
3. Welche Verantwortlichen der Bühnen haben seinerzeit die Verträge ausverhandelt 
und unterschrieben?  
 
4. Hat die Verwaltung bei den Verträgen um das Depot und dem Staatenhaus gegen 
die Grundsätze des PCGK-Kodex der Stadt Köln und gegen die 
Selbstverpflichtungsgrundsätze von Transparency International e.V. verstoßen?  
 
 
Begründung: 
Der WDR-Bericht erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadt Köln. Bereits der Bericht der 
Verwaltung über das Agieren der Betriebsleitung Bühnen beim Greensill-Geschäft hat 
nachdenklich gestimmt. 
Grundsätzlich hat unser Stadtrat im neuen PCGK-Kodex für die Stadt Köln in der 
Präambel festgelegt: 
- das öffentliche Interesse und die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinw ohl 
durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abzusichern; 
- durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen 
aus Verw altung und Politik zu erhöhen; 
- den Informationsfluss zw ischen den Beteiligungsunternehmen und -verw altung zu 
verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu 
erleichtern. 
 
2020 wurde die Stadt Köln als korporatives Mitglied von Transparency International e.V. 
(TI) aufgenommen. Mit dieser Mitgliedschaft ist die Stadt Köln auch eine 
Selbstverpflichtung eingegangen, in deren aktuellen Präambel es heißt:

„Die Unterzeichner verpflichten sich zu einer Gemeinw ohlorientierung sow ie der Achtung 
der Menschen- und Bürgerrechte, w ie sie beispielsw eise in der UN-
Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU oder auch im 
Grundgesetz der Bundesrepubli k Deutschland festgeschrieben sind. Das sehen sie als 
eine Grundvoraussetzung für alle zivilgesellschaftlichen Organisationen an. 
… Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der 
Gemeinschaft selbstverständlich sein.“ 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

07.02.2023 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1663/2022
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
19.09.2022
Erstellt
19.09.2022 19:17