AN/1663/2022
Interimskosten Depot – Nutznießer in Steueroase Delaware?
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Linke Anfrage nach § 4
4743 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Jörg Detjen Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.09.2022 AN/1663/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss 08.11.2022 Interimskosten Depot – Nutznießer in Steueroase Delaware? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Detjen, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die kommende Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu setzen. Der WDR hat in seiner Sendereihe „die story“ über die Sanierung von Oper und Schauspielhaus durch die Bühnen der Stadt Köln berichtet und bemängelt, dass die Erbbau- und Mietverträge für die Interimsspielstätten mit Unternehmen abgeschlossen wurden, die ihren Sitz bzw. Verbindungen zu weltweiten Unternehmen haben, die ihren Sitz in Steueroasen bezogen haben. Am 6./8.08.2012 hat die Stadt Köln das erste Mal einen Mietvertrag über das Depot mit der „BEBAU Schanzenstrasse LLC“, 500 Delaware Avenue, 11 th Floor, Wilmington DE 19801, Delaware, USA, geschlossen. Bereits in 2010 hatten die Bühnen zudem verschiedene Räumlichkeiten für die Bühnenwerkstatt, Kostümabteilung und Verwaltung von der Delaware-Gesellschaft angemietet. Hinter dieser Briefkastenfirma stand der US-Hedgefonds „Baupost Group LLC“ aus Delaware. Der Mietvertrag für das Depot endete erstmals am 30.9.2015 und wurde danach mehrfach verlängert. Die Baupost Group beauftragte für ihre Immobilien- Geschäfte einen Vermögensverwalter. Das war die Firma BEOS AG, (HRB 133814, Amtsgericht Berlin), an die die Mietzahlungen flossen. Im Dezember 2018 wurde die Kölner Immobilie der BEBAU Schanzenstraße LLC als „Sondervermögen“ an einen Spezial-Alternativ-Investment-Fonds mit dem Namen „BEOS Corporate Real Estate Fund Germany II“ veräußert. Dieser Fonds ist weder publikationspflichtig noch wird er als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Wir fragen die Verwaltung: 1. Der Geschäftsleitung der Bühnen war mit Abschluss der insgesamt neun Mietverträge bekannt, dass die BEBAU Schanzenstrasse LLC ihren Firmensitz in der Steueroase Delaware hat. Hat die Geschäftsleitung diese Tatsache dem Betriebsausschuss der Bühnen mitgeteilt? Und wenn nicht, warum? 2. Die Bühnen der Stadt Köln haben zwischen 2010 und 2018 Millionenbeträge an eine Briefkastenfirma in einer Steueroase gezahlt. Sind die Kämmerei oder andere städtische Stellen hierüber informiert worden und wenn nicht, warum ist das unterblieben? 3. Welche Verantwortlichen der Bühnen haben seinerzeit die Verträge ausverhandelt und unterschrieben? 4. Hat die Verwaltung bei den Verträgen um das Depot und dem Staatenhaus gegen die Grundsätze des PCGK-Kodex der Stadt Köln und gegen die Selbstverpflichtungsgrundsätze von Transparency International e.V. verstoßen? Begründung: Der WDR-Bericht erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadt Köln. Bereits der Bericht der Verwaltung über das Agieren der Betriebsleitung Bühnen beim Greensill-Geschäft hat nachdenklich gestimmt. Grundsätzlich hat unser Stadtrat im neuen PCGK-Kodex für die Stadt Köln in der Präambel festgelegt: - das öffentliche Interesse und die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinw ohl durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abzusichern; - durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Verw altung und Politik zu erhöhen; - den Informationsfluss zw ischen den Beteiligungsunternehmen und -verw altung zu verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu erleichtern. 2020 wurde die Stadt Köln als korporatives Mitglied von Transparency International e.V. (TI) aufgenommen. Mit dieser Mitgliedschaft ist die Stadt Köln auch eine Selbstverpflichtung eingegangen, in deren aktuellen Präambel es heißt: „Die Unterzeichner verpflichten sich zu einer Gemeinw ohlorientierung sow ie der Achtung der Menschen- und Bürgerrechte, w ie sie beispielsw eise in der UN- Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU oder auch im Grundgesetz der Bundesrepubli k Deutschland festgeschrieben sind. Das sehen sie als eine Grundvoraussetzung für alle zivilgesellschaftlichen Organisationen an. … Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der Gemeinschaft selbstverständlich sein.“ Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1663/2022
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 19.09.2022
- Erstellt
- 19.09.2022 19:17