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2022/0297

Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt - Beauftragung HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister

Magistratsvorlage 19.09.2022

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576 Zeichen

Anlage 1 Gegenüberstellung möglicher Vertragsgrundlagen 
Grafischer Überblick über die Entscheidungskriterien im Hinblick auf die verschiedenen Lösungen 
Einheitliche Lösung Einhaltung des 
Beihilfenrechts 
Anwendbar ohne 
Endkund:innenbeziehung 
Inhaltliche 
Einengung Umsatzsteuer1 
Aufgabenübertragung Ja gestaltbar Ja Nein Noch zu prüfen 
ÖDA Nein gestaltbar Ja Teilweise möglich Noch zu prüfen 
DAWI Nein gestaltbar Nein Nein Noch zu prüfen 
1 Von den rechtlichen Beratern nicht geprüft! Nur Wiedergabe der Schilderungen des Mandanten. Es ist steuerlicher Rat einzuholen.

2022/0297

8368 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.09.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0297 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547010 
Kostenstelle:  066-000-0510 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5470-22 Sachkonto: 7123000 
 
Betreff: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt - Beauftragung HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister  
 
Vorlage vom: 19.09.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitäts -
dienstleisters an die HEAG mobilo wird inhaltlich zugestimmt.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen, insbesondere 
gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die Inkraftsetzung zu schaffen.  
3. Die anstehenden Kosten werden über den Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -000-
0510, Sachkonto 7123000 finanziert und sind größtenteils bereits etatisiert. Die 
notwendigen zusätzlichen Mittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 3 werden in den 
Haushaltsjahre n 2024 und 2025 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 
angepasst.

- 2 - 
Anlagen: Anlage 1 Gegenüberstellung möglicher Vertragsgrundlagen  
Anlage 2 Aufgabenübertragungsregelung  
Anlage 3 Kostenansätze Mobilitätsdienstleister  
 
Datenschutzrelevante Anlage:     Kostenansätze 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.09.2022 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte eine multi - und intermodale Verkehrsmittelwahl 
fördern und die Angebotsstruktur an nachhaltiger Mobilität als einen zentralen Baustein der 
Mobilitätswende langfristig verbessern. Dies hat wesentliche Bedeutung für die individuelle 
Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, den Klimaschutz und Stadtentwicklung.  
Um ihre Weiterentwicklung zu einer integ rierten Mobilitätsverwaltung voranzutreiben, wurde 
die Verwaltung mit Beschluss der Stadtverordneten -Versammlung vom 30.09.2021 daher 
beauftragt, die Betrauung der HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie alle weiteren  erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten 
und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen (Magistratsvorlage 2021/0267). Die 
konkreten konzeptionellen und strategischen Inhalte der Handlungsfelder wurden seit dem 
fortlaufend durch das Mobilitätsamt weiterentwic kelt. 
 
 
Gestaltungsvarianten  
 
Zu diesem Zweck wurden von der Verwaltung in Kooperation mit der HEAG mobilo, neben der 
Ausgestaltung der Aufgabenfelder und der Zusammenarbeit auch die rechtlichen und 
finanziellen Voraussetzungen für eine Beauftragung der HE AG mobilo als 
Mobilitätsdienstleister für die Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Die 
Rechtsanwaltskanzlei BBG und Partner hat in Absprache mit der HEAG mobilo sowie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt mögliche Gestaltungsvarianten einer Übertragung der 
Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters an die HEAG mobilo erarbeitet und 
miteinander verglichen (Anlage 1). Sowohl eine Angliederung einzelner Handlungsfelder an 
den bestehenden „Öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentli cher 
Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die 
HEAG mobilo GmbH“ (im Folgenden: ÖDA Strab) sowie eine eigenständige 
Aufgabenübertragungsregelung werden als gangbare Lösungen bewertet. Die ursprünglich 
angedachte Rahmenbetrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen 
Interesse (DAWI) schied hingegen als Gestaltungsalternative aus: das Tätigkeitsspektrum der 
HEAG mobilo wird in erster Linie auf betreiberübergreifender Regieebene im Bereich der 
Unterstützung der Wissenschaftsstadt bei Planung, Konzeption, Vergabe, Koordinierung, 
Controlling, Marketing und Integration von, dem ÖPNV vor - und nachgelagerten 
Mobilitätsangeboten sein. Eine betrauungsfähige DAWI liegt hingegen nur vor, wenn die 
Tätigkeit an einem Endkundenmarkt angeboten wird, wofür es jeweils bereits 
hochspezialisierte privatwirtschaftliche Anbieter gibt.  
 
Im Ergebnis kann die Übertragung aller geplanten Tätigkeiten des Mobilitätsdienstleisters 
bestmöglich im Rahmen einer eigenständigen Auf gabenübertragungsregelung gewährleistet 
werden (Aufgabenübertragungsregelung Anlage 2). Denn die Aufgabenübertragungslösung 
trägt als umfassende Basis für sämtliche angedachten Tätigkeitsbereiche des 
Mobilitätsdienstleisters. Die Nutzung des ÖDA Strab komm t hingegen nur für einzelne 
Handlungsfelder mit engem Bezug zum ÖPNV als Annextätigkeit in Betracht und ist daher 
nicht näher in Betracht zu ziehen.  
 
In der Aufgabenübertragungsregelung werden die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und 
Pflichten sowie Koope rationsstrukturen des Mobilitätsdienstleisters festgehalten. Die Details 
zu den einzelnen Handlungsfeldern, nach Maßgabe der Magistratsvorlage 2021/0267, 
werden sukzessive von der Wissenschaftsstadt Darmstadt – in Absprache mit dem

- 4 - 
Mobilitätsdienstleister – erarbeitet, der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung 
vorgelegt und dem Aufgabenübertragungsvertrag bei erfolgtem Beschluss in Form von 
Anlagen angefügt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für eine angemessenen 
Finanzausstattung zu sorgen, u m der HEAG mobilo die Wahrnehmung der vorgenannten 
Aufgaben zu ermöglichen (Anlage 3). Die Finanzierung der Tätigkeit der HEAG mobilo ist auf 
eine reine Aufwandsdeckung beschränkt. Einen Gewinn erwirtschaftet die HEAG mobilo mit 
diesen Aufgaben nicht. Ein wesentliches Regelungselement ist zudem die beihilferechtlich 
gebotene Trennungsrechnung zwischen Ihren Aufgaben als ÖPNV Betreiber und 
Mobilitätsdienstleister.  
Entsprechende Haushaltsmittel sind bereits im aktuellen Haushalt vorgesehen. Der sich 
ergebende zusätzliche Mittelbedarf in den Jahren 2024 und 2025 wird im Rahmen der  
Haushaltsberatungen 2023 eingeplant.  
 
Erstes avisiertes Handlungsfeld Carsharing  
 
Das erste der vorgenannten und der Stavo zur Entscheidung vorzulegende Handlungsfeld 
wird die Etabl ierung Planung, Vergabe und Monitoring eines flächendeckend zur Verfügung 
stehendenden, allgemein zugänglichen, qualitativ hochwertigen sowie preislich attraktiven 
Carsharing-Systems sein. Hierdurch soll der Umweltverbund (ÖPNV, Rad - und Fußverkehr 
sowie shared mobility) in Darmstadt erweitert und somit weiter gestärkt werden. Damit wird 
auch dem am 11.02.2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen 
„Grundsatzbeschluss Carsharing“ (Magistratsvorlage 2021/0004) Rechnung getragen, die 
Ausweitung des  Darmstädter Carsharing -Angebotes durch die Nutzung der neuen 
Möglichkeiten der StVO aktiv voran zu treiben. Diese Aufgabe sowie die Beauftragung 
weiterer Handlungsfelder erfolgt jeweils durch gesonderte Beschlüsse (Vorlagen).  
 
Die Kostenkalkulation für d ie bisher angedachten Aufgaben ist mit Stand vom 29. August 
2022 als Anlage 3 angefügt. Hier kann es aufgrund von unvorhergesehener Kostensteigerung 
aber auch durch Veränderungen im Aufgabenzuschnitt noch Änderungen geben, die dann für 
das jeweilige Hausha ltsjahr im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellungen angepasst 
werden. 
 
Anpassung der Satzung der HEAG mobilo erforderlich:  
 
Eine vollständige Wahrnehmung der Aufgaben als Mobilitätsdienstleister als eigenständiges 
Betätigungsfeld macht eine entsprechend e Erweiterung des Unternehmensgegenstandes in 
der Satzung der HEAG mobilo erforderlich. Die erforderlichen vorgelagerten verwaltungs - und 
gesellschaftsrechtlichen Schritte einschließlich der Abstimmung mit der Kommunalaufsicht 
und innerhalb der Gesellschaf terversammlung der HEAG mobilo sind hierbei von der 
Verwaltung zu beachten.  
 
Die Aufgabenübertragungsregelung wurde durch das Rechtsamt geprüft.  
 
 
Dezernat I    Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Michael Kolmer    André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Stadtrat    Stadtkämmerer

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309 Zeichen

Punkt 19: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt - Beauftragung HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister 
 (V-Nr. 2022/0297) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: AfD und UWIGA/WGD  
Stimmenthaltung: SPD, Die Linke., FDP und Stadtve. Dietrich (FW)

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.09.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
III 66 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0297 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
355 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547010 
Kostenstelle:  066-000-0510 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5470-22 Sachkonto: 7123000 
 
Betreff: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt - Beauftragung HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister  
 
Vorlage vom: 19.09.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitäts -
dienstleisters an die HEAG mobilo wird inhaltlich zugestimmt.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen, insbesondere 
gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die Inkraftsetzung zu schaffen.  
3. Die anstehenden Kosten werden über den Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -000-
0510, Sachkonto 7123000 finanziert und sind größtenteils bereits etatisiert. Die 
notwendigen zusätzlichen Mittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 3 werden in den 
Haushaltsjahre n 2024 und 2025 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 
angepasst.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Gegenüberstellung möglicher Vertragsgrundlagen  
Anlage 2 Aufgabenübertragungsregelung  
Anlage 3 Kostenansätze Mobilitätsdienstleister  
 
Datenschutzrelevante Anlage:     Kostenansätze 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 28.09.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.09.2022 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte eine multi - und intermodale Verkehrsmittelwahl 
fördern und die Angebotsstruktur an nachhaltiger Mobilität als einen zentralen Baustein der 
Mobilitätswende langfristig verbessern. Dies hat wesentliche Bed eutung für die individuelle 
Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, den Klimaschutz und Stadtentwicklung.  
Um ihre Weiterentwicklung zu einer integrierten Mobilitätsverwaltung voranzutreiben, wurde 
die Verwaltung mit Beschluss der Stadtverordneten -Versammlung vom 30.09.2021 daher 
beauftragt, die Betrauung der HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie alle weiteren erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten 
und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen (Magistratsvorlage 202 1/0267). Die 
konkreten konzeptionellen und strategischen Inhalte der Handlungsfelder wurden seit dem 
fortlaufend durch das Mobilitätsamt weiterentwickelt.  
 
 
Gestaltungsvarianten  
 
Zu diesem Zweck wurden von der Verwaltung in Kooperation mit der HEAG mobilo,  neben der 
Ausgestaltung der Aufgabenfelder und der Zusammenarbeit auch die rechtlichen und 
finanziellen Voraussetzungen für eine Beauftragung der HEAG mobilo als 
Mobilitätsdienstleister für die Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Die 
Rechtsanwaltskanzle i BBG und Partner hat in Absprache mit der HEAG mobilo sowie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt mögliche Gestaltungsvarianten einer Übertragung der 
Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters an die HEAG mobilo erarbeitet und 
miteinander verglichen (Anlage 1). Sowohl eine Angliederung einzelner Handlungsfelder an 
den bestehenden „Öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher 
Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die 
HEAG mobilo Gm bH“ (im Folgenden: ÖDA Strab) sowie eine eigenständige 
Aufgabenübertragungsregelung werden als gangbare Lösungen bewertet. Die ursprünglich 
angedachte Rahmenbetrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen 
Interesse (DAWI) schied hingegen al s Gestaltungsalternative aus: das Tätigkeitsspektrum der 
HEAG mobilo wird in erster Linie auf betreiberübergreifender Regieebene im Bereich der 
Unterstützung der Wissenschaftsstadt bei Planung, Konzeption, Vergabe, Koordinierung, 
Controlling, Marketing und  Integration von, dem ÖPNV vor - und nachgelagerten 
Mobilitätsangeboten sein. Eine betrauungsfähige DAWI liegt hingegen nur vor, wenn die 
Tätigkeit an einem Endkundenmarkt angeboten wird, wofür es jeweils bereits 
hochspezialisierte privatwirtschaftliche Anb ieter gibt. 
 
Im Ergebnis kann die Übertragung aller geplanten Tätigkeiten des Mobilitätsdienstleisters 
bestmöglich im Rahmen einer eigenständigen Aufgabenübertragungsregelung gewährleistet 
werden (Aufgabenübertragungsregelung Anlage 2). Denn die Aufgabenüb ertragungslösung 
trägt als umfassende Basis für sämtliche angedachten Tätigkeitsbereiche des 
Mobilitätsdienstleisters. Die Nutzung des ÖDA Strab kommt hingegen nur für einzelne 
Handlungsfelder mit engem Bezug zum ÖPNV als Annextätigkeit in Betracht und ist  daher 
nicht näher in Betracht zu ziehen.  
 
In der Aufgabenübertragungsregelung werden die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und 
Pflichten sowie Kooperationsstrukturen des Mobilitätsdienstleisters festgehalten. Die Details 
zu den einzelnen Handlungsfeldern,  nach Maßgabe der Magistratsvorlage 2021/0267,

- 5 - 
werden sukzessive von der Wissenschaftsstadt Darmstadt – in Absprache mit dem 
Mobilitätsdienstleister – erarbeitet, der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung 
vorgelegt und dem Aufgabenübertragungsve rtrag bei erfolgtem Beschluss in Form von 
Anlagen angefügt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für eine angemessenen 
Finanzausstattung zu sorgen, um der HEAG mobilo die Wahrnehmung der vorgenannten 
Aufgaben zu ermöglichen (Anlage 3). Die Finanzierung der  Tätigkeit der HEAG mobilo ist auf 
eine reine Aufwandsdeckung beschränkt. Einen Gewinn erwirtschaftet die HEAG mobilo mit 
diesen Aufgaben nicht. Ein wesentliches Regelungselement ist zudem die beihilferechtlich 
gebotene Trennungsrechnung zwischen Ihren Auf gaben als ÖPNV Betreiber und 
Mobilitätsdienstleister.  
Entsprechende Haushaltsmittel sind bereits im aktuellen Haushalt vorgesehen. Der sich 
ergebende zusätzliche Mittelbedarf in den Jahren 2024 und 2025 wird im Rahmen der  
Haushaltsberatungen 2023 eingepla nt.  
 
Erstes avisiertes Handlungsfeld Carsharing  
 
Das erste der vorgenannten und der Stavo zur Entscheidung vorzulegende Handlungsfeld 
wird die Etablierung Planung, Vergabe und Monitoring eines flächendeckend zur Verfügung 
stehendenden, allgemein zugänglic hen, qualitativ hochwertigen sowie preislich attraktiven 
Carsharing-Systems sein. Hierdurch soll der Umweltverbund (ÖPNV, Rad - und Fußverkehr 
sowie shared mobility) in Darmstadt erweitert und somit weiter gestärkt werden. Damit wird 
auch dem am 11.02.2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen 
„Grundsatzbeschluss Carsharing“ (Magistratsvorlage 2021/0004) Rechnung getragen, die 
Ausweitung des Darmstädter Carsharing -Angebotes durch die Nutzung der neuen 
Möglichkeiten der StVO aktiv voran zu treiben . Diese Aufgabe sowie die Beauftragung 
weiterer Handlungsfelder erfolgt jeweils durch gesonderte Beschlüsse (Vorlagen).  
 
Die Kostenkalkulation für die bisher angedachten Aufgaben ist mit Stand vom 29. August 
2022 als Anlage 3 angefügt. Hier kann es aufgru nd von unvorhergesehener Kostensteigerung 
aber auch durch Veränderungen im Aufgabenzuschnitt noch Änderungen geben, die dann für 
das jeweilige Haushaltsjahr im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellungen angepasst 
werden. 
 
Anpassung der Satzung der HEAG mo bilo erforderlich:  
 
Eine vollständige Wahrnehmung der Aufgaben als Mobilitätsdienstleister als eigenständiges 
Betätigungsfeld macht eine entsprechende Erweiterung des Unternehmensgegenstandes in 
der Satzung der HEAG mobilo erforderlich. Die erforderlichen vorgelagerten verwaltungs - und 
gesellschaftsrechtlichen Schritte einschließlich der Abstimmung mit der Kommunalaufsicht 
und innerhalb der Gesellschafterversammlung der HEAG mobilo sind hierbei von der 
Verwaltung zu beachten.  
 
Die Aufgabenübertragungsregelung wurde durch das Rechtsamt geprüft.  
 
 
Dezernat I    Dezernat III    Dezernat IV

Jochen Partsch    Michael Kolmer    André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Stadtrat    Stadtkämmerer

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322 Zeichen

Punkt 17: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt - Beauftragung HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister 
 (V-Nr. 2022/0297) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: SPD, Die Linke. und FDP

anlage 3

24600 Zeichen

Anlage 2_Aufgabenübertragungsregelung  Stand 16.09.2022 
 
 
Regelung  
zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitäts-
dienstleisters 
 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
gegenüber 
 
der HEAG mobilo GmbH 
- nachfolgend "HEAG mobilo" genannt – 
gemeinsam bezeichnet als "die Beteiligten" 
 
 
Präambel 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt trägt im Rahmen der Daseinsvorsorge die Ge-
währleistungsverantwortung für die Sicherstellung der Mobilitätsbedürfnisse in ihrem 
Wirkungskreis. Dies umfasst neben der Bereitstellung eines leistungsfähigen öffentli-
chen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch die Verfügbarkeit weiterer Mobilitätsange-
bote jenseits des ÖPNV insbesondere im erweiterten Umweltverbund. So zählen u.a. 
moderne, attraktive Angebote der Mikromobilität und der Shared Mobility als Be-
standteile eines gesamthaft geplanten und integriert bereitgestellten Mobilitätsange-
botes zu den unverzichtbaren Voraussetzungen für einen nachhaltigen städtischen 
Verkehr.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat ihre Verkehrsaufgaben im Mobilitätsamt ge-
bündelt. Sie ist zuständige Aufgabenträgerin und als zuständige örtliche Behörde für 
den ÖPNV für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevöl-
kerung auf ihrem Gebiet (§§ 1, 4 Regionalisierungsgesetz – RegG, § 8 Abs. 3 Per-
sonenbeförderungsgesetz – PBefG, Art. 2 lit. b Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, § 5 
Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen – ÖPNVG Hes-
sen) zuständig. Als solche trägt sie die Verantwortung für Planung, Organisation, 
Ausgestaltung und Finanzierung des ÖPNV, sofern er auf Genehmigungen nach 
dem PBefG beruht. Dabei kooperiert sie mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg im

- 2 - 
Zweckverband Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA). Sie be-
dient sich der DADINA als lokaler Aufgabenträgerorganisation für Regie-Aufgaben (§ 
6, § 7 Abs. 2 ÖPNVG Hessen), soweit sie diese im Stadtverkehr nach der Satzung 
der DADINA nicht selbst wahrnimmt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die 
HEAG mobilo mit dem „Öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öf-
fentlicher Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH“ (im Folgenden: ÖDA Strab) mit der Erbrin-
gung von ÖPNV-Dienstleistungen mit der Erbringung von Personenverkehrsdiensten 
unter Einsatz von Straßenbahnen betraut. 
Für die Mobilitätsangebote jenseits des ÖPNV strebt die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt eine integrierte Mobilitätsverwaltung auf der Grundlage des Beschlusses der 
Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2021 an.  
Sie will sich hierbei der HEAG mobilo als Aufgabenträgerorganisation für Regie-
Aufgaben in Bezug auf integrierte Mobilitätsangebote bedienen (im Folgenden: inte-
grierter Mobilitätsdienstleister). Hierbei setzt die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf 
strategischer Ebene die Rahmenvorgaben für die Entwicklung der den ÖPNV ergän-
zenden Mobilitätsangebote. In diesem Rahmen wird es nach dem Gesellschaftsver-
trag satzungsgemäße Aufgabe der HEAG mobilo, in Unterstützung des Mobilitätsam-
tes auf der betreiberübergreifenden Regie-Ebene planende, koordinierende und or-
ganisierende Tätigkeiten zur Durchführung öffentlicher Aufgaben dauerhaft auszu-
führen. Die Ansiedlung dieser Aufgaben bei der HEAG mobilo als Aufgabenträgeror-
ganisation für integrierte Mobilitätsdienste jenseits des ÖPNV dient dazu, fachliches 
Know-how und personelle Ressourcen in einer handlungsfähigen, mit einem klaren 
Aufgabenprofil ausgestatteten Einheit zu nutzen und weiter auszubauen, um eine 
kompetente und kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen. Die HEAG 
mobilo wird hierbei auf der Regie-Ebene als zentraler Ansprechpartner für die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt fungieren. Die HEAG mobilo strebt jenseits des ÖPNV 
keine wirtschaftliche Betätigung als Betreiber an. Gegenstand der hiesigen Aufga-
benübertragungsregelungen sind ausschließlich Regie-Aufgaben als integrierter Mo-
bilitätsdienstleister zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kontrolliert die HEAG mobilo gemeinsam mit dem 
Landkreis Darmstadt-Dieburg. Die HEAG mobilo ist ausschließlich für die sie kontrol-
lierenden Gebietskörperschaften tätig. Soweit es sich bei der hiesigen Aufgaben-
übertragung um eine Beauftragung handelt, erfolgt diese als Inhousegeschäft nach § 
108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). 
 
Inhaltsverzeichnis

- 3 - 
§ 1 Gegenstand 
§ 2 Aufgabenverteilung 
§ 3 Hoheitliche Befugnisse 
§ 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften und Regelwerken 
§ 5 Laufzeit, Aufbewahrung von Unterlagen 
§ 6 Tätigkeitsübergreifende Vorgaben und Pflichten der HEAG mobilo 
§ 7 Abstimmung zwischen Wissenschaftsstadt Darmstadt und HEAG mobilo 
§ 8 Aufsicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
§ 9 Jahresbericht 
§ 10 Finanzierung 
§ 11 Anlagenspiegel 
 
§ 1 Gegenstand 
(1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt überträgt der HEAG mobilo die Wahr-
nehmung von Regie-Aufgaben mit Mobilitätsbezug, die keine Aufgaben im 
Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs sind, nach näherer Maßga-
be dieser Aufgabenübertragungsregelung und künftiger Ergänzungen und 
Anlagen. Diese Aufgabenübertragungsregelung umfasst nur diejenigen Tä-
tigkeitsfelder, die in den Anlagen näher bezeichnet sind. Sie bildet zugleich 
einen Rahmen für diese und künftige Tätigkeiten, um eine transparente und 
einheitliche Handhabung zu gewährleisten. Mit umfasst sind auch Dienst-
leistungen, die die HEAG mobilo im Verhältnis zur Wissenschaftsstadt 
Darmstadt erbringt, insbesondere die Unterstützung bei der Wahrnehmung 
hoheitlicher Aufgaben.  
(2) Die Aufgabenverteilung zwischen Wissenschaftsstadt Darmstadt, der 
HEAG mobilo und ggf. Anbietern von Shared Mobility- und sonstigen mobili-
tätsbezogenen Dienstleistungen richtet sich nach den Anlagen dieser Auf-
gabenübertragungsregelung. Soweit einzelne Tätigkeiten in diesen Anlagen 
nicht explizit genannt sind und es keine zwingende gesetzliche Aufgaben-
zuweisung gibt, übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen 
1. die Wissenschaftsstadt Darmstadt alle strategischen Aufgaben und 
trifft die grundlegenden strategischen Entscheidungen;

- 4 - 
2. die HEAG mobilo alle Regie-, Koordinierungs-, Planungs-, Überwa-
chungs-, Marketing- und Vertriebsleistungen im Zusammenhang mit 
Angeboten der Shared Mobility sowie nach Maßgabe etwaiger Anla-
gen zu dieser Aufgabenübertragungsregelung anderen mobilitätssbe-
zogenen Bereichen im Sinne einer Wahrnehmung öffentlicher Aufga-
ben; 
3. die Anbieter von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen 
Dienstleistungen alle operativen Aufgaben im Rahmen der wirtschaft-
lichen Betätigung. 
(3) Die HEAG mobilo muss die ihr übertragenen Aufgaben nicht vollständig 
selbst durchführen, sondern kann sie in Kooperation mit Anbietern von 
Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen er-
füllen. 
(4) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann für die von dieser Aufgabenüber-
tragung umfassten Tätigkeiten unter Bezugnahme auf diese Aufgabenüber-
tragungsregelung in Anlagen konkretisierende Vorgaben festlegen (1. Ab-
schnitt§ 11); die Einholung diesbezüglich erforderlicher Gremienbeschlüsse 
obliegt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
(5) Die HEAG mobilo stimmt sich eng mit dem Mobilitätsamt der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt ab. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann für die-
se Zusammenarbeit nach vorheriger Anhörung der HEAG mobilo organisa-
torische Vorgaben treffen. 
(6) Die HEAG mobilo übernimmt die Tätigkeiten gemäß dieser Aufgabenüber-
tragungsregelung und stellt die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt ge-
wollten Dienstleistungen sicher. 
(7) Ausschließliche oder besondere Rechte im Sinne des Rechts der Europäi-
schen Union werden der HEAG mobilo nicht gewährt. 
§ 2 Aufgabenverteilung 
(1) Zu den Aufgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 1 Abs. (2) Nr. 
1 gehören insbesondere: 
1. Festlegung von Zielen der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Bereich 
der Shared Mobility und sonstigen mobilitätsbezogenen Bereichen; 
2. Vorgaben gegenüber der HEAG mobilo; 
3. Wahrnehmung aller hoheitlichen Aufgaben;

- 5 - 
4. Überwachung des Betriebs von Shared Mobility- und sonstigen mobi-
litätsbezogenen Dienstleistungen auf strategischer Ebene und Wei-
terentwicklung der strategischen Vorgaben; 
5. Wahrnehmung ihrer polizei- und ordnungsrechtlichen Aufgaben, die 
ihr nach dem Gesetz zugewiesen sind, und Überwachung der Einhal-
tung von hoheitlich begründeten Vorgaben, die gegenüber den Anbie-
tern von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienst-
leistungen ergangen sind; 
6. Abschluss von Verträgen im Rahmen von Beschaffungen von Shared 
Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen; 
7. ggf. Zahlung von Ausgleichsleistungen gegenüber Anbietern von 
Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistun-
gen; 
8. Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung einer umfassenden verkehrs-
trägerübergreifenden städtischen Mobilitätsdatenbasis und deren 
Nutzung durch geeignete Softwareapplikationen, insbesondere zur 
Planung von Shared Mobility-Angeboten, Infrastruktur- und Ver-
kehrslenkungsmaßnahmen sowie zum Monitoring der Leistungsquali-
tät von Shared Mobility-Dienstleistern und des allgemeinen Verkehrs-
aufkommens und -flusses.  
(2) Zu den Aufgaben der HEAG mobilo gemäß § 1 Abs. (2) Nr. 2 gehören ins-
besondere: 
1. Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Etablierung, 
Überwachung und Weiterentwicklung des Betriebs von Shared Mobili-
ty- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen; 
2. Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt beim Aufbau, dem 
Betrieb und der Weiterentwicklung der städtischen Mobilitätsdatenba-
sis (Abs. (1) Nr. 8). 
3. Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Entwicklung, 
Konzeptionierung, Einrichtung, dem Betrieb und der Weiterentwick-
lung von Datenbanken und digitalen Instrumenten zur Planung, 
Überwachung und Steuerung des allgemeinen Verkehrsaufkommens, 
der Nutzung der Infrastruktur, insbesondere des öffentlichen Straßen-
raums, und Mobilitätsangeboten aller Art sowie zur Angebotsverknüp-
fung in Software-Applikationen, insbesondere mittels Auskunfts- 
und/oder Buchungsapps;  
4. Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Wahrneh-
mung ihrer hoheitlichen Aufgaben;

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5. Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Konzipie-
rung und Durchführung von Vergabeverfahren im Zusammenhang mit 
der Beschaffung von Shared Mobility- und sonstigen mobilitätsbezo-
genen Dienstleistungen, ggf. auch als Vergabestelle; 
6. Ggf. Organisation, Beschaffung und Beistellung von Assets für den 
Betrieb von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen 
Dienstleistungen; 
7. Markterkundungen, Potentialanalysen und Marktforschung; 
8. regelmäßige wirtschaftliche und verkehrliche Evaluation der Shared 
Mobility-Systeme und sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistun-
gen im Zuständigkeitsbereich der HEAG mobilo; 
9. Kooperationsgespräche mit den Anbietern von Shared Mobility- oder 
sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen; 
10. Entwicklung und Überprüfung von Qualitätsvorgaben an den Betrieb 
von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleis-
tungen;  
11. Überwachung der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen von Anbie-
tern von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienst-
leistungen gegenüber der HEAG mobilo oder der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt; 
12. Entwicklung von Tarifgestaltungen, die eine Verknüpfung von ÖPNV 
und Shared Mobility-Angeboten fördern, insbesondere Vergünstigun-
gen für ÖPNV-Zeitkarteninhaber:innen; 
13. Entwicklung von räumlichen Bedienkonzepten für Shared Mobility-
Angebote; 
14. Entwicklung von möglichst wirtschaftlichen Betriebskonzepten; 
15. Entwicklung und ggf. Umsetzung von Konzepten für den einheitlichen 
Zugang zu Shared Mobility-Dienstleistungen, insbesondere einer 
„einheitlichen Benutzeroberfläche“/einheitlicher Buchungs- und/oder 
Informationsapps, ggf. auch durch (offene) Schnittstellen; 
16. Entwicklung von Kooperationsmodellen mit den Anbietern von Shared 
Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen, 
ÖPNV-Unternehmen, -Aufgabenträgern und -Verbünden sowie ande-
ren Kommunen und kommunalen Unternehmen; 
17. Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Entwicklung 
und Umsetzung von Design- und Marketingkonzepten, z. B. einer

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(Dach-) Marke zur Integration von Shared Mobility-Dienstleistungen in 
ein Gesamtsystem mit dem ÖPNV; 
18. Unterstützung von Anbietern von Shared Mobility- und sonstigen mo-
bilitätsbezogenen Leistungen beim Vertrieb; 
19. Verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsberatung; 
20. Entwicklung von Vorschlägen für die Erstellung oder Fortschreibung 
von Anlagen zu dieser Aufgabenübertragungsregelung zur innovati-
ven Weiterentwicklung oder Etablierung von Shared Mobility-
Dienstleistungen oder des infrastrukturellen oder regulatorischen 
Rahmens innerhalb der Zuständigkeiten der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt oder im Rahmen interkommunaler Kooperation. 
§ 3 Hoheitliche Befugnisse 
Durch diese Aufgabenübertragungsregelung werden keine hoheitlichen Befugnisse 
auf die HEAG mobilo übertragen. Die HEAG mobilo unterstützt jedoch die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt im Innenverhältnis bei der Ausübung ihrer hoheitlichen Be-
fugnisse. Die Letztentscheidung über den Erlass hoheitlicher Maßnahmen ist von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in eigener Verantwortung zu fällen. 
§ 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften und Regelwerken 
(1) Die Inhalte dieser Aufgabenübertragungsregelung führen nicht zu einer 
Veränderung bestehender gesetzlicher oder vertraglicher oder in sonstiger 
Weise begründeter Rechte und Pflichten der HEAG mobilo.  
(2) Behördliche Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren werden durch diese 
Aufgabenübertragungsregelung weder ersetzt noch geregelt. Die gesell-
schaftsrechtlichen Zuständigkeiten zur Beschlussfassung in allen Angele-
genheiten der HEAG mobilo bleiben unberührt.  
(3) Anlagen zu dieser Aufgabenübertragungsregelung gemäß § 1 Abs. (1) ge-
hen den allgemeinen Regelungen der Aufgabenübertragungsregelung im 
Zweifel vor. 
§ 5 Laufzeit, Aufbewahrung von Unterlagen 
(1) Die Aufgabenübertragungsregelung tritt am TT.MM.202X in Kraft.

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(2) Die Aufgabenübertragungsregelung endet, wenn die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt Einzelpflichten oder Rechte der HEAG mobilo, die Gegenstand 
dieser Aufgabenübertragungsregelung sind, aus zwingenden Gründen (z. 
B. Gesetz, Rechtsprechung) nach anderen, mit dieser Aufgabenübertra-
gungsregelung unvereinbaren Rechtsvorschriften regeln muss. Gilt dies nur 
für Einzelbestandteile dieser Aufgabenübertragungsregelung oder Teile von 
Einzelpflichten, so wird die Aufgabenübertragungsregelung im Übrigen fort-
gesetzt, sofern dies den Zielen dieser Aufgabenübertragungsregelung dient 
und für Wissenschaftsstadt Darmstadt und die HEAG mobilo zumutbar ist. 
(3) Die Aufgabenübertragung kann im Übrigen von der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ganz oder teilweise frei beendet werden, wenn dies mit einem 
angemessenen zeitlichen Vorlauf, mindestens aber ein Jahr im Voraus an-
gekündigt wird. 
(4) Die Unterlagen, die im Zusammenhang mit dieser Aufgabenübertragungs-
regelung erstellt oder verwendet werden, insbesondere die Trennungsrech-
nungen, sind für einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Ende der Auf-
gabenübertragungsregelung aufzubewahren. 
§ 6 Tätigkeitsübergreifende Vorgaben und Pflichten der HEAG mobilo 
(1) Die Übertragung der Aufgaben an die HEAG mobilo erfolgt durch die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt. Der rechtliche Status der HEAG mobilo im Ver-
hältnis zu Nutzenden, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bleibt unbe-
rührt.  
(2) Die HEAG mobilo erbringt im Rahmen dieser Aufgabenübertragung keine 
Dienstleistungen im Auftrag von Dritten.  
(3) Die HEAG mobilo unterliegt grundsätzlich nicht zwingend den gleichen 
rechtlichen Bindungen, denen die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterliegt. 
Sie soll aber unbeschadet Abs. (5) bei der Wahrnehmung der ihr übertra-
genen Aufgaben alle rechtlichen Bindungen beachten, denen die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt unterliegt. Interne Regelwerke der Wissenschafts-
stadt Darmstadt stellt diese der HEAG mobilo hierfür zur Verfügung. 
(4) Unbeschadet Abs. (5) handelt die HEAG mobilo unternehmensneutral und 
sichert die Diskriminierungsfreiheit gegenüber Anbietern von Shared Mobili-
ty- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen. 
(5) Die HEAG mobilo darf sich im Innenverhältnis zur Leistungserstellung an-
derer Unternehmen oder Dienstleister bedienen und trägt für eine ord-
nungsgemäße Leistungserbringung beauftragter Unternehmen nach Maß-

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gabe dieser Aufgabenübertragung Sorge. Sie beachtet Vorgaben der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt für die Auftragsvergabe an andere Unterneh-
men. Im Übrigen nimmt sie Vergaben auf der Grundlage des für sie gelten-
den Vergaberechts vor. Nicht ausgeschlossen sind Konzessionsvergaben, 
die ausgewählten Dienstleistern gestatten, unmittelbar im Verhältnis zur 
Endnutzenden tätig zu werden. 
§ 7 Abstimmung zwischen Wissenschaftsstadt Darmstadt und HEAG mobilo 
(1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt legt in einem jährlichen Tätigkeitsplan 
den Rahmen für die eigenverantwortliche Erfüllung der Aufgaben der HEAG 
mobilo nach dieser Aufgabenübertragungsregelung fest. Hierfür übersendet 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt der HEAG mobilo ihre strategischen Zie-
le und Vorgaben. Auf dieser Grundlage entwickelt die HEAG mobilo einen 
Entwurf für den Tätigkeitsplan. Dieser wird zwischen der Wissenschafts-
stadt Darmstadt und der HEAG mobilo so rechtzeitig abgestimmt und durch 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt finalisiert, dass er für  die Haushaltspla-
nung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie bei der Plan-
Trennungsrechnung gemäß § 10 berücksichtigt werden kann. 
(2) Zur gemeinsamen Abstimmung und zur Überprüfung der Umsetzung des 
Tätigkeitsplans nach Abs. (1) veranstalten das Mobilitätsamt für die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt und die HEAG mobilo einen monatlichen Jour 
Fix, der von der HEAG mobilo organisiert und fachlich vorbereitet wird. Im 
Rahmen des Jour Fix berichtet die HEAG mobilo über den aktuellen Sach-
stand ihrer Tätigkeiten und die kurz-, mittel und langfristigen Planungen. Die 
Besprechungsergebnisse werden von der HEAG mobilo dokumentiert. Der 
Termin des Jour Fix wird einvernehmlich bestimmt. Die Frequenz kann ein-
vernehmlich angepasst werden. Wissenschaftsstadt Darmstadt und HEAG 
mobilo bestimmen je für sich, wie viele und welche Vertretungspersonen 
zum Jour Fix entsandt werden. 
§ 8 Aufsicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(1) Unbeschadet § 4 unterliegt die HEAG mobilo im Hinblick auf ihre Verpflich-
tungen aus dieser Aufgabenübertragungsregelung der Aufsicht der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt nach Maßgabe der folgenden Absätze.  
(2) Die Aufsicht bezieht sich auf Recht- und Zweckmäßigkeitserwägungen.

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(3) Die Aufsicht wird durch das Mobilitätsamt ausgeübt. Das Mobilitätsamt kann 
Weisungen erteilen und Auskunft verlangen. 
(4) Soweit durch die Aufsicht zusätzliche Aufwände auf Seiten der HEAG mobi-
lo entstehen, sind diese nach Maßgabe dieser Aufgabenübertragungsrege-
lung gemäß § 10 auszugleichen. 
§ 9 Jahresbericht 
Die HEAG mobilo erstellt einen jährlichen schriftlichen Bericht über die Erfüllung der 
übertragenen Aufgaben. Sie orientiert sich für den Aufbau an den Bestimmungen des 
ÖDA für den Straßenbahnverkehr für das Berichtswesen, soweit nicht mit dieser 
Aufgabenübertragung und ihren Anlagen anderweitige Vorgaben für das Berichtswe-
sen festgelegt werden. 
§ 10 Finanzierung 
(1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt sorgt für eine angemessenen Finanz-
ausstattung, um der HEAG mobilo die Wahrnehmung ihrer satzungsgemä-
ßen Aufgaben als integrierter Mobilitätsdienstleister im Einklang mit der hie-
sigen Aufgabenübertragungsregelung zu ermöglichen. Die Finanzierung der 
Tätigkeit der HEAG mobilo ist auf eine reine Aufwandsdeckung beschränkt. 
Einen Gewinn erwirtschaftet die HEAG mobilo mit diesen Aufgaben nicht. 
(2) Alle Kosten, die der HEAG mobilo im Rahmen der Aufgabenerfüllung ent-
stehen, sind in der jährlichen Trennungsrechnung detailliert darzulegen. Für 
die Trennungsrechnung gelten die Regelungen des der HEAG mobilo von 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt erteilten ÖDA Strab. 
(3) 1Für die Planung des jährlichen Finanzbedarfs und die Feststellung der 
auszugleichenden Ist-Aufwanddeckungsfehlbeträge und die Abbildung in 
Plan- und Ist-Trennungsrechnungen für die hiesige Aufgabenübertragung 
sind die Bestimmungen des ÖDA Strab entsprechend anzuwenden. 
2Sämtliche von dieser Aufgabenübertragung umfassten Tätigkeiten sind als 
ein Betriebszweig in einer Plan- und Ist-Trennungsrechnung mit einer Plan-
Ausgleichsleistung für das folgende Wirtschaftsjahr auszuweisen. 3In der für 
den ÖDA Strab zu erstellenden Plan- und Ist-Trennungsrechnung werden 
die von dieser Aufgabenübertragung umfassten Tätigkeiten gesamthaft in 
einer Spalte „Tätigkeit als integrierter Mobilitätsdienstleister für die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt“ ausgewiesen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
leistet vierteljährliche Abschlagszahlungen auf den Plan-Ausgleich an die

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HEAG mobilo. 5Für diese Tätigkeiten wird zusätzlich zur vorgenannten 
Plan-Trennungsrechnung eine vorläufige Plan-Trennungsrechnung für das 
Folgejahr aufgestellt. 6Diese dient als Grundlage für die Haushaltsanmel-
dung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie für die Wirtschaftsplanung 
der HEAG mobilo. 7Hierfür erstellt die HEAG mobilo unter entsprechender 
Anwendung der Grundsätze des ÖDA Strab auf der bis dahin verfügbaren 
vorläufigen Zahlenbasis und auf der Grundlage des bis dahin abgestimm-
ten, ggf. noch vorläufigen Tätigkeitsplans nach § 7 Abs. (1) einen Entwurf 
der vorläufigen Plan-Trennungsrechnung, die die vorläufige Plan-
Ausgleichsleistung für die von der hiesigen Aufgabenübertragung umfass-
ten Tätigkeiten ausweist. 8Diesen Entwurf legt die HEAG mobilo der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt im Januar eines Jahres für das darauffolgende 
Jahr vor. 9Soweit die Wissenschaftsstadt Darmstadt diesem Entwurf nicht 
zustimmt, passt sie den Tätigkeitsplan für das Folgejahr in Abstimmung mit 
der HEAG mobilo so an, dass die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
voraussichtlich aufzubringende vorläufige Plan-Ausgleichsleistung und die 
verfügbaren Haushaltsmittel in Deckung gebracht werden; andernfalls gilt 
der vorgelegte Entwurf als zugestimmt. 10Die so abgestimmte vorläufige 
Plan-Trennungsrechnung wird sodann bei der Erstellung der Plan-
Trennungsrechnung nach den Regeln des ÖDA Strab berücksichtigt. 
11Soweit sich aus der Plan-Trennungsrechnung oder durch Vorgaben der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ergibt, dass die Plan-Ausgleichsleistung 
über die vorläufige Plan-Ausgleichsleistung hinausgehen wird, informiert die 
HEAG mobilo die Wissenschaftsstadt Darmstadt unverzüglich. 12Die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt trifft auf Grundlage dieser Information und nach 
Absprache mit der HEAG mobilo eine Entscheidung darüber, ob und inwie-
fern sie den Tätigkeitsplan bzw. ihre Vorgaben aufrechterhält oder aber an-
passt bzw. eine andere Vorgehensweise wählt, um die Plan-
Ausgleichsleistung und die verfügbaren Haushaltsmittel in Deckung zu 
bringen und damit die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt auszuglei-
chenden Ist-Aufwanddeckungsfehlbeträge sicherzustellen. 
(4) Die Plan-Ausgleichsleistungen dürfen während eines Wirtschaftsjahres ent-
sprechend § 9 Abs. 4 ÖDA angepasst werden. Dasselbe gilt für Maßnah-
men aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen. § 10 Abs. (3) Sätze 9 ff. 
gelten entsprechend. 
(5) Zur Begrenzung der von der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach vorste-
henden Regeln gewährten Finanzierung erfolgt jährlich eine Überkompen-
sationskontrolle für das jeweils abgeschlossene Wirtschaftsjahr auf der 
Grundlage der Ist-Trennungsrechnung, die nach den Vorgaben des ÖDA 
aufzustellen ist. Ergibt diese Kontrolle eine Überkompensation von nicht

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mehr als 10 % des durchschnittlichen jährlichen Finanzbedarfs der hiesigen 
Aufgaben, ist ein Vortrag auf das nachfolgende Wirtschaftsjahr zulässig. Al-
ternativ kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Rückzahlung oder ei-
ne Verwendung als Ausgleichsleistung im Rahmen des ÖDA für den Stra-
ßenbahnverkehr bestimmen. 
§ 11 Anlagenspiegel 
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags: 
Anlage 1 …. 
Anlage 2 ….

anlage 7

379 Zeichen

Punkt 10: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt - Beauftragung HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister 
 (V-Nr. 2022/0297) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, Die Linke., UFFBASSE und AfD

Beratungsverlauf (4)

TOP 17
TOP 10
TOP 355
TOP 19

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0297
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.09.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00