2022/0297
Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt - Beauftragung HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister
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anlage 2
576 Zeichen
Anlage 1 Gegenüberstellung möglicher Vertragsgrundlagen Grafischer Überblick über die Entscheidungskriterien im Hinblick auf die verschiedenen Lösungen Einheitliche Lösung Einhaltung des Beihilfenrechts Anwendbar ohne Endkund:innenbeziehung Inhaltliche Einengung Umsatzsteuer1 Aufgabenübertragung Ja gestaltbar Ja Nein Noch zu prüfen ÖDA Nein gestaltbar Ja Teilweise möglich Noch zu prüfen DAWI Nein gestaltbar Nein Nein Noch zu prüfen 1 Von den rechtlichen Beratern nicht geprüft! Nur Wiedergabe der Schilderungen des Mandanten. Es ist steuerlicher Rat einzuholen.
2022/0297
8368 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.09.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0297
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547010
Kostenstelle: 066-000-0510 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-22 Sachkonto: 7123000
Betreff: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt - Beauftragung HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister
Vorlage vom: 19.09.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitäts -
dienstleisters an die HEAG mobilo wird inhaltlich zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen, insbesondere
gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die Inkraftsetzung zu schaffen.
3. Die anstehenden Kosten werden über den Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -000-
0510, Sachkonto 7123000 finanziert und sind größtenteils bereits etatisiert. Die
notwendigen zusätzlichen Mittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 3 werden in den
Haushaltsjahre n 2024 und 2025 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023
angepasst.
- 2 -
Anlagen: Anlage 1 Gegenüberstellung möglicher Vertragsgrundlagen
Anlage 2 Aufgabenübertragungsregelung
Anlage 3 Kostenansätze Mobilitätsdienstleister
Datenschutzrelevante Anlage: Kostenansätze
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.09.2022
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte eine multi - und intermodale Verkehrsmittelwahl
fördern und die Angebotsstruktur an nachhaltiger Mobilität als einen zentralen Baustein der
Mobilitätswende langfristig verbessern. Dies hat wesentliche Bedeutung für die individuelle
Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, den Klimaschutz und Stadtentwicklung.
Um ihre Weiterentwicklung zu einer integ rierten Mobilitätsverwaltung voranzutreiben, wurde
die Verwaltung mit Beschluss der Stadtverordneten -Versammlung vom 30.09.2021 daher
beauftragt, die Betrauung der HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister der
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie alle weiteren erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten
und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen (Magistratsvorlage 2021/0267). Die
konkreten konzeptionellen und strategischen Inhalte der Handlungsfelder wurden seit dem
fortlaufend durch das Mobilitätsamt weiterentwic kelt.
Gestaltungsvarianten
Zu diesem Zweck wurden von der Verwaltung in Kooperation mit der HEAG mobilo, neben der
Ausgestaltung der Aufgabenfelder und der Zusammenarbeit auch die rechtlichen und
finanziellen Voraussetzungen für eine Beauftragung der HE AG mobilo als
Mobilitätsdienstleister für die Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Die
Rechtsanwaltskanzlei BBG und Partner hat in Absprache mit der HEAG mobilo sowie der
Wissenschaftsstadt Darmstadt mögliche Gestaltungsvarianten einer Übertragung der
Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters an die HEAG mobilo erarbeitet und
miteinander verglichen (Anlage 1). Sowohl eine Angliederung einzelner Handlungsfelder an
den bestehenden „Öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentli cher
Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die
HEAG mobilo GmbH“ (im Folgenden: ÖDA Strab) sowie eine eigenständige
Aufgabenübertragungsregelung werden als gangbare Lösungen bewertet. Die ursprünglich
angedachte Rahmenbetrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen
Interesse (DAWI) schied hingegen als Gestaltungsalternative aus: das Tätigkeitsspektrum der
HEAG mobilo wird in erster Linie auf betreiberübergreifender Regieebene im Bereich der
Unterstützung der Wissenschaftsstadt bei Planung, Konzeption, Vergabe, Koordinierung,
Controlling, Marketing und Integration von, dem ÖPNV vor - und nachgelagerten
Mobilitätsangeboten sein. Eine betrauungsfähige DAWI liegt hingegen nur vor, wenn die
Tätigkeit an einem Endkundenmarkt angeboten wird, wofür es jeweils bereits
hochspezialisierte privatwirtschaftliche Anbieter gibt.
Im Ergebnis kann die Übertragung aller geplanten Tätigkeiten des Mobilitätsdienstleisters
bestmöglich im Rahmen einer eigenständigen Auf gabenübertragungsregelung gewährleistet
werden (Aufgabenübertragungsregelung Anlage 2). Denn die Aufgabenübertragungslösung
trägt als umfassende Basis für sämtliche angedachten Tätigkeitsbereiche des
Mobilitätsdienstleisters. Die Nutzung des ÖDA Strab komm t hingegen nur für einzelne
Handlungsfelder mit engem Bezug zum ÖPNV als Annextätigkeit in Betracht und ist daher
nicht näher in Betracht zu ziehen.
In der Aufgabenübertragungsregelung werden die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und
Pflichten sowie Koope rationsstrukturen des Mobilitätsdienstleisters festgehalten. Die Details
zu den einzelnen Handlungsfeldern, nach Maßgabe der Magistratsvorlage 2021/0267,
werden sukzessive von der Wissenschaftsstadt Darmstadt – in Absprache mit dem
- 4 -
Mobilitätsdienstleister – erarbeitet, der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorgelegt und dem Aufgabenübertragungsvertrag bei erfolgtem Beschluss in Form von
Anlagen angefügt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für eine angemessenen
Finanzausstattung zu sorgen, u m der HEAG mobilo die Wahrnehmung der vorgenannten
Aufgaben zu ermöglichen (Anlage 3). Die Finanzierung der Tätigkeit der HEAG mobilo ist auf
eine reine Aufwandsdeckung beschränkt. Einen Gewinn erwirtschaftet die HEAG mobilo mit
diesen Aufgaben nicht. Ein wesentliches Regelungselement ist zudem die beihilferechtlich
gebotene Trennungsrechnung zwischen Ihren Aufgaben als ÖPNV Betreiber und
Mobilitätsdienstleister.
Entsprechende Haushaltsmittel sind bereits im aktuellen Haushalt vorgesehen. Der sich
ergebende zusätzliche Mittelbedarf in den Jahren 2024 und 2025 wird im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2023 eingeplant.
Erstes avisiertes Handlungsfeld Carsharing
Das erste der vorgenannten und der Stavo zur Entscheidung vorzulegende Handlungsfeld
wird die Etabl ierung Planung, Vergabe und Monitoring eines flächendeckend zur Verfügung
stehendenden, allgemein zugänglichen, qualitativ hochwertigen sowie preislich attraktiven
Carsharing-Systems sein. Hierdurch soll der Umweltverbund (ÖPNV, Rad - und Fußverkehr
sowie shared mobility) in Darmstadt erweitert und somit weiter gestärkt werden. Damit wird
auch dem am 11.02.2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen
„Grundsatzbeschluss Carsharing“ (Magistratsvorlage 2021/0004) Rechnung getragen, die
Ausweitung des Darmstädter Carsharing -Angebotes durch die Nutzung der neuen
Möglichkeiten der StVO aktiv voran zu treiben. Diese Aufgabe sowie die Beauftragung
weiterer Handlungsfelder erfolgt jeweils durch gesonderte Beschlüsse (Vorlagen).
Die Kostenkalkulation für d ie bisher angedachten Aufgaben ist mit Stand vom 29. August
2022 als Anlage 3 angefügt. Hier kann es aufgrund von unvorhergesehener Kostensteigerung
aber auch durch Veränderungen im Aufgabenzuschnitt noch Änderungen geben, die dann für
das jeweilige Hausha ltsjahr im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellungen angepasst
werden.
Anpassung der Satzung der HEAG mobilo erforderlich:
Eine vollständige Wahrnehmung der Aufgaben als Mobilitätsdienstleister als eigenständiges
Betätigungsfeld macht eine entsprechend e Erweiterung des Unternehmensgegenstandes in
der Satzung der HEAG mobilo erforderlich. Die erforderlichen vorgelagerten verwaltungs - und
gesellschaftsrechtlichen Schritte einschließlich der Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
und innerhalb der Gesellschaf terversammlung der HEAG mobilo sind hierbei von der
Verwaltung zu beachten.
Die Aufgabenübertragungsregelung wurde durch das Rechtsamt geprüft.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Michael Kolmer André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 8
309 Zeichen
Punkt 19: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt - Beauftragung HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister (V-Nr. 2022/0297) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD und UWIGA/WGD Stimmenthaltung: SPD, Die Linke., FDP und Stadtve. Dietrich (FW)
anlage 5
8443 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.09.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
III 66
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0297
Magistratsbeschluss -Nr.
355
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547010
Kostenstelle: 066-000-0510 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-22 Sachkonto: 7123000
Betreff: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt - Beauftragung HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister
Vorlage vom: 19.09.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitäts -
dienstleisters an die HEAG mobilo wird inhaltlich zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen, insbesondere
gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die Inkraftsetzung zu schaffen.
3. Die anstehenden Kosten werden über den Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -000-
0510, Sachkonto 7123000 finanziert und sind größtenteils bereits etatisiert. Die
notwendigen zusätzlichen Mittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 3 werden in den
Haushaltsjahre n 2024 und 2025 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023
angepasst.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1 Gegenüberstellung möglicher Vertragsgrundlagen
Anlage 2 Aufgabenübertragungsregelung
Anlage 3 Kostenansätze Mobilitätsdienstleister
Datenschutzrelevante Anlage: Kostenansätze
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 28.09.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.09.2022
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte eine multi - und intermodale Verkehrsmittelwahl
fördern und die Angebotsstruktur an nachhaltiger Mobilität als einen zentralen Baustein der
Mobilitätswende langfristig verbessern. Dies hat wesentliche Bed eutung für die individuelle
Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, den Klimaschutz und Stadtentwicklung.
Um ihre Weiterentwicklung zu einer integrierten Mobilitätsverwaltung voranzutreiben, wurde
die Verwaltung mit Beschluss der Stadtverordneten -Versammlung vom 30.09.2021 daher
beauftragt, die Betrauung der HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister der
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie alle weiteren erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten
und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen (Magistratsvorlage 202 1/0267). Die
konkreten konzeptionellen und strategischen Inhalte der Handlungsfelder wurden seit dem
fortlaufend durch das Mobilitätsamt weiterentwickelt.
Gestaltungsvarianten
Zu diesem Zweck wurden von der Verwaltung in Kooperation mit der HEAG mobilo, neben der
Ausgestaltung der Aufgabenfelder und der Zusammenarbeit auch die rechtlichen und
finanziellen Voraussetzungen für eine Beauftragung der HEAG mobilo als
Mobilitätsdienstleister für die Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Die
Rechtsanwaltskanzle i BBG und Partner hat in Absprache mit der HEAG mobilo sowie der
Wissenschaftsstadt Darmstadt mögliche Gestaltungsvarianten einer Übertragung der
Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters an die HEAG mobilo erarbeitet und
miteinander verglichen (Anlage 1). Sowohl eine Angliederung einzelner Handlungsfelder an
den bestehenden „Öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher
Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die
HEAG mobilo Gm bH“ (im Folgenden: ÖDA Strab) sowie eine eigenständige
Aufgabenübertragungsregelung werden als gangbare Lösungen bewertet. Die ursprünglich
angedachte Rahmenbetrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen
Interesse (DAWI) schied hingegen al s Gestaltungsalternative aus: das Tätigkeitsspektrum der
HEAG mobilo wird in erster Linie auf betreiberübergreifender Regieebene im Bereich der
Unterstützung der Wissenschaftsstadt bei Planung, Konzeption, Vergabe, Koordinierung,
Controlling, Marketing und Integration von, dem ÖPNV vor - und nachgelagerten
Mobilitätsangeboten sein. Eine betrauungsfähige DAWI liegt hingegen nur vor, wenn die
Tätigkeit an einem Endkundenmarkt angeboten wird, wofür es jeweils bereits
hochspezialisierte privatwirtschaftliche Anb ieter gibt.
Im Ergebnis kann die Übertragung aller geplanten Tätigkeiten des Mobilitätsdienstleisters
bestmöglich im Rahmen einer eigenständigen Aufgabenübertragungsregelung gewährleistet
werden (Aufgabenübertragungsregelung Anlage 2). Denn die Aufgabenüb ertragungslösung
trägt als umfassende Basis für sämtliche angedachten Tätigkeitsbereiche des
Mobilitätsdienstleisters. Die Nutzung des ÖDA Strab kommt hingegen nur für einzelne
Handlungsfelder mit engem Bezug zum ÖPNV als Annextätigkeit in Betracht und ist daher
nicht näher in Betracht zu ziehen.
In der Aufgabenübertragungsregelung werden die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und
Pflichten sowie Kooperationsstrukturen des Mobilitätsdienstleisters festgehalten. Die Details
zu den einzelnen Handlungsfeldern, nach Maßgabe der Magistratsvorlage 2021/0267,
- 5 -
werden sukzessive von der Wissenschaftsstadt Darmstadt – in Absprache mit dem
Mobilitätsdienstleister – erarbeitet, der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorgelegt und dem Aufgabenübertragungsve rtrag bei erfolgtem Beschluss in Form von
Anlagen angefügt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für eine angemessenen
Finanzausstattung zu sorgen, um der HEAG mobilo die Wahrnehmung der vorgenannten
Aufgaben zu ermöglichen (Anlage 3). Die Finanzierung der Tätigkeit der HEAG mobilo ist auf
eine reine Aufwandsdeckung beschränkt. Einen Gewinn erwirtschaftet die HEAG mobilo mit
diesen Aufgaben nicht. Ein wesentliches Regelungselement ist zudem die beihilferechtlich
gebotene Trennungsrechnung zwischen Ihren Auf gaben als ÖPNV Betreiber und
Mobilitätsdienstleister.
Entsprechende Haushaltsmittel sind bereits im aktuellen Haushalt vorgesehen. Der sich
ergebende zusätzliche Mittelbedarf in den Jahren 2024 und 2025 wird im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2023 eingepla nt.
Erstes avisiertes Handlungsfeld Carsharing
Das erste der vorgenannten und der Stavo zur Entscheidung vorzulegende Handlungsfeld
wird die Etablierung Planung, Vergabe und Monitoring eines flächendeckend zur Verfügung
stehendenden, allgemein zugänglic hen, qualitativ hochwertigen sowie preislich attraktiven
Carsharing-Systems sein. Hierdurch soll der Umweltverbund (ÖPNV, Rad - und Fußverkehr
sowie shared mobility) in Darmstadt erweitert und somit weiter gestärkt werden. Damit wird
auch dem am 11.02.2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen
„Grundsatzbeschluss Carsharing“ (Magistratsvorlage 2021/0004) Rechnung getragen, die
Ausweitung des Darmstädter Carsharing -Angebotes durch die Nutzung der neuen
Möglichkeiten der StVO aktiv voran zu treiben . Diese Aufgabe sowie die Beauftragung
weiterer Handlungsfelder erfolgt jeweils durch gesonderte Beschlüsse (Vorlagen).
Die Kostenkalkulation für die bisher angedachten Aufgaben ist mit Stand vom 29. August
2022 als Anlage 3 angefügt. Hier kann es aufgru nd von unvorhergesehener Kostensteigerung
aber auch durch Veränderungen im Aufgabenzuschnitt noch Änderungen geben, die dann für
das jeweilige Haushaltsjahr im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellungen angepasst
werden.
Anpassung der Satzung der HEAG mo bilo erforderlich:
Eine vollständige Wahrnehmung der Aufgaben als Mobilitätsdienstleister als eigenständiges
Betätigungsfeld macht eine entsprechende Erweiterung des Unternehmensgegenstandes in
der Satzung der HEAG mobilo erforderlich. Die erforderlichen vorgelagerten verwaltungs - und
gesellschaftsrechtlichen Schritte einschließlich der Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
und innerhalb der Gesellschafterversammlung der HEAG mobilo sind hierbei von der
Verwaltung zu beachten.
Die Aufgabenübertragungsregelung wurde durch das Rechtsamt geprüft.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Michael Kolmer André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 6
322 Zeichen
Punkt 17: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt - Beauftragung HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister (V-Nr. 2022/0297) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD, Die Linke. und FDP
anlage 3
24600 Zeichen
Anlage 2_Aufgabenübertragungsregelung Stand 16.09.2022 Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitäts- dienstleisters der Wissenschaftsstadt Darmstadt gegenüber der HEAG mobilo GmbH - nachfolgend "HEAG mobilo" genannt – gemeinsam bezeichnet als "die Beteiligten" Präambel Die Wissenschaftsstadt Darmstadt trägt im Rahmen der Daseinsvorsorge die Ge- währleistungsverantwortung für die Sicherstellung der Mobilitätsbedürfnisse in ihrem Wirkungskreis. Dies umfasst neben der Bereitstellung eines leistungsfähigen öffentli- chen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch die Verfügbarkeit weiterer Mobilitätsange- bote jenseits des ÖPNV insbesondere im erweiterten Umweltverbund. So zählen u.a. moderne, attraktive Angebote der Mikromobilität und der Shared Mobility als Be- standteile eines gesamthaft geplanten und integriert bereitgestellten Mobilitätsange- botes zu den unverzichtbaren Voraussetzungen für einen nachhaltigen städtischen Verkehr. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat ihre Verkehrsaufgaben im Mobilitätsamt ge- bündelt. Sie ist zuständige Aufgabenträgerin und als zuständige örtliche Behörde für den ÖPNV für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevöl- kerung auf ihrem Gebiet (§§ 1, 4 Regionalisierungsgesetz – RegG, § 8 Abs. 3 Per- sonenbeförderungsgesetz – PBefG, Art. 2 lit. b Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, § 5 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen – ÖPNVG Hes- sen) zuständig. Als solche trägt sie die Verantwortung für Planung, Organisation, Ausgestaltung und Finanzierung des ÖPNV, sofern er auf Genehmigungen nach dem PBefG beruht. Dabei kooperiert sie mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg im - 2 - Zweckverband Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA). Sie be- dient sich der DADINA als lokaler Aufgabenträgerorganisation für Regie-Aufgaben (§ 6, § 7 Abs. 2 ÖPNVG Hessen), soweit sie diese im Stadtverkehr nach der Satzung der DADINA nicht selbst wahrnimmt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die HEAG mobilo mit dem „Öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öf- fentlicher Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH“ (im Folgenden: ÖDA Strab) mit der Erbrin- gung von ÖPNV-Dienstleistungen mit der Erbringung von Personenverkehrsdiensten unter Einsatz von Straßenbahnen betraut. Für die Mobilitätsangebote jenseits des ÖPNV strebt die Wissenschaftsstadt Darm- stadt eine integrierte Mobilitätsverwaltung auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2021 an. Sie will sich hierbei der HEAG mobilo als Aufgabenträgerorganisation für Regie- Aufgaben in Bezug auf integrierte Mobilitätsangebote bedienen (im Folgenden: inte- grierter Mobilitätsdienstleister). Hierbei setzt die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf strategischer Ebene die Rahmenvorgaben für die Entwicklung der den ÖPNV ergän- zenden Mobilitätsangebote. In diesem Rahmen wird es nach dem Gesellschaftsver- trag satzungsgemäße Aufgabe der HEAG mobilo, in Unterstützung des Mobilitätsam- tes auf der betreiberübergreifenden Regie-Ebene planende, koordinierende und or- ganisierende Tätigkeiten zur Durchführung öffentlicher Aufgaben dauerhaft auszu- führen. Die Ansiedlung dieser Aufgaben bei der HEAG mobilo als Aufgabenträgeror- ganisation für integrierte Mobilitätsdienste jenseits des ÖPNV dient dazu, fachliches Know-how und personelle Ressourcen in einer handlungsfähigen, mit einem klaren Aufgabenprofil ausgestatteten Einheit zu nutzen und weiter auszubauen, um eine kompetente und kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen. Die HEAG mobilo wird hierbei auf der Regie-Ebene als zentraler Ansprechpartner für die Wis- senschaftsstadt Darmstadt fungieren. Die HEAG mobilo strebt jenseits des ÖPNV keine wirtschaftliche Betätigung als Betreiber an. Gegenstand der hiesigen Aufga- benübertragungsregelungen sind ausschließlich Regie-Aufgaben als integrierter Mo- bilitätsdienstleister zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kontrolliert die HEAG mobilo gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. Die HEAG mobilo ist ausschließlich für die sie kontrol- lierenden Gebietskörperschaften tätig. Soweit es sich bei der hiesigen Aufgaben- übertragung um eine Beauftragung handelt, erfolgt diese als Inhousegeschäft nach § 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Inhaltsverzeichnis - 3 - § 1 Gegenstand § 2 Aufgabenverteilung § 3 Hoheitliche Befugnisse § 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften und Regelwerken § 5 Laufzeit, Aufbewahrung von Unterlagen § 6 Tätigkeitsübergreifende Vorgaben und Pflichten der HEAG mobilo § 7 Abstimmung zwischen Wissenschaftsstadt Darmstadt und HEAG mobilo § 8 Aufsicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt § 9 Jahresbericht § 10 Finanzierung § 11 Anlagenspiegel § 1 Gegenstand (1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt überträgt der HEAG mobilo die Wahr- nehmung von Regie-Aufgaben mit Mobilitätsbezug, die keine Aufgaben im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs sind, nach näherer Maßga- be dieser Aufgabenübertragungsregelung und künftiger Ergänzungen und Anlagen. Diese Aufgabenübertragungsregelung umfasst nur diejenigen Tä- tigkeitsfelder, die in den Anlagen näher bezeichnet sind. Sie bildet zugleich einen Rahmen für diese und künftige Tätigkeiten, um eine transparente und einheitliche Handhabung zu gewährleisten. Mit umfasst sind auch Dienst- leistungen, die die HEAG mobilo im Verhältnis zur Wissenschaftsstadt Darmstadt erbringt, insbesondere die Unterstützung bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. (2) Die Aufgabenverteilung zwischen Wissenschaftsstadt Darmstadt, der HEAG mobilo und ggf. Anbietern von Shared Mobility- und sonstigen mobili- tätsbezogenen Dienstleistungen richtet sich nach den Anlagen dieser Auf- gabenübertragungsregelung. Soweit einzelne Tätigkeiten in diesen Anlagen nicht explizit genannt sind und es keine zwingende gesetzliche Aufgaben- zuweisung gibt, übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen 1. die Wissenschaftsstadt Darmstadt alle strategischen Aufgaben und trifft die grundlegenden strategischen Entscheidungen; - 4 - 2. die HEAG mobilo alle Regie-, Koordinierungs-, Planungs-, Überwa- chungs-, Marketing- und Vertriebsleistungen im Zusammenhang mit Angeboten der Shared Mobility sowie nach Maßgabe etwaiger Anla- gen zu dieser Aufgabenübertragungsregelung anderen mobilitätssbe- zogenen Bereichen im Sinne einer Wahrnehmung öffentlicher Aufga- ben; 3. die Anbieter von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen alle operativen Aufgaben im Rahmen der wirtschaft- lichen Betätigung. (3) Die HEAG mobilo muss die ihr übertragenen Aufgaben nicht vollständig selbst durchführen, sondern kann sie in Kooperation mit Anbietern von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen er- füllen. (4) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann für die von dieser Aufgabenüber- tragung umfassten Tätigkeiten unter Bezugnahme auf diese Aufgabenüber- tragungsregelung in Anlagen konkretisierende Vorgaben festlegen (1. Ab- schnitt§ 11); die Einholung diesbezüglich erforderlicher Gremienbeschlüsse obliegt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. (5) Die HEAG mobilo stimmt sich eng mit dem Mobilitätsamt der Wissen- schaftsstadt Darmstadt ab. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann für die- se Zusammenarbeit nach vorheriger Anhörung der HEAG mobilo organisa- torische Vorgaben treffen. (6) Die HEAG mobilo übernimmt die Tätigkeiten gemäß dieser Aufgabenüber- tragungsregelung und stellt die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt ge- wollten Dienstleistungen sicher. (7) Ausschließliche oder besondere Rechte im Sinne des Rechts der Europäi- schen Union werden der HEAG mobilo nicht gewährt. § 2 Aufgabenverteilung (1) Zu den Aufgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 1 Abs. (2) Nr. 1 gehören insbesondere: 1. Festlegung von Zielen der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Bereich der Shared Mobility und sonstigen mobilitätsbezogenen Bereichen; 2. Vorgaben gegenüber der HEAG mobilo; 3. Wahrnehmung aller hoheitlichen Aufgaben; - 5 - 4. Überwachung des Betriebs von Shared Mobility- und sonstigen mobi- litätsbezogenen Dienstleistungen auf strategischer Ebene und Wei- terentwicklung der strategischen Vorgaben; 5. Wahrnehmung ihrer polizei- und ordnungsrechtlichen Aufgaben, die ihr nach dem Gesetz zugewiesen sind, und Überwachung der Einhal- tung von hoheitlich begründeten Vorgaben, die gegenüber den Anbie- tern von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienst- leistungen ergangen sind; 6. Abschluss von Verträgen im Rahmen von Beschaffungen von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen; 7. ggf. Zahlung von Ausgleichsleistungen gegenüber Anbietern von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistun- gen; 8. Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung einer umfassenden verkehrs- trägerübergreifenden städtischen Mobilitätsdatenbasis und deren Nutzung durch geeignete Softwareapplikationen, insbesondere zur Planung von Shared Mobility-Angeboten, Infrastruktur- und Ver- kehrslenkungsmaßnahmen sowie zum Monitoring der Leistungsquali- tät von Shared Mobility-Dienstleistern und des allgemeinen Verkehrs- aufkommens und -flusses. (2) Zu den Aufgaben der HEAG mobilo gemäß § 1 Abs. (2) Nr. 2 gehören ins- besondere: 1. Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Etablierung, Überwachung und Weiterentwicklung des Betriebs von Shared Mobili- ty- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen; 2. Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt beim Aufbau, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der städtischen Mobilitätsdatenba- sis (Abs. (1) Nr. 8). 3. Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Entwicklung, Konzeptionierung, Einrichtung, dem Betrieb und der Weiterentwick- lung von Datenbanken und digitalen Instrumenten zur Planung, Überwachung und Steuerung des allgemeinen Verkehrsaufkommens, der Nutzung der Infrastruktur, insbesondere des öffentlichen Straßen- raums, und Mobilitätsangeboten aller Art sowie zur Angebotsverknüp- fung in Software-Applikationen, insbesondere mittels Auskunfts- und/oder Buchungsapps; 4. Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Wahrneh- mung ihrer hoheitlichen Aufgaben; - 6 - 5. Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Konzipie- rung und Durchführung von Vergabeverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung von Shared Mobility- und sonstigen mobilitätsbezo- genen Dienstleistungen, ggf. auch als Vergabestelle; 6. Ggf. Organisation, Beschaffung und Beistellung von Assets für den Betrieb von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen; 7. Markterkundungen, Potentialanalysen und Marktforschung; 8. regelmäßige wirtschaftliche und verkehrliche Evaluation der Shared Mobility-Systeme und sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistun- gen im Zuständigkeitsbereich der HEAG mobilo; 9. Kooperationsgespräche mit den Anbietern von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen; 10. Entwicklung und Überprüfung von Qualitätsvorgaben an den Betrieb von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleis- tungen; 11. Überwachung der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen von Anbie- tern von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienst- leistungen gegenüber der HEAG mobilo oder der Wissenschaftsstadt Darmstadt; 12. Entwicklung von Tarifgestaltungen, die eine Verknüpfung von ÖPNV und Shared Mobility-Angeboten fördern, insbesondere Vergünstigun- gen für ÖPNV-Zeitkarteninhaber:innen; 13. Entwicklung von räumlichen Bedienkonzepten für Shared Mobility- Angebote; 14. Entwicklung von möglichst wirtschaftlichen Betriebskonzepten; 15. Entwicklung und ggf. Umsetzung von Konzepten für den einheitlichen Zugang zu Shared Mobility-Dienstleistungen, insbesondere einer „einheitlichen Benutzeroberfläche“/einheitlicher Buchungs- und/oder Informationsapps, ggf. auch durch (offene) Schnittstellen; 16. Entwicklung von Kooperationsmodellen mit den Anbietern von Shared Mobility- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen, ÖPNV-Unternehmen, -Aufgabenträgern und -Verbünden sowie ande- ren Kommunen und kommunalen Unternehmen; 17. Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Entwicklung und Umsetzung von Design- und Marketingkonzepten, z. B. einer - 7 - (Dach-) Marke zur Integration von Shared Mobility-Dienstleistungen in ein Gesamtsystem mit dem ÖPNV; 18. Unterstützung von Anbietern von Shared Mobility- und sonstigen mo- bilitätsbezogenen Leistungen beim Vertrieb; 19. Verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsberatung; 20. Entwicklung von Vorschlägen für die Erstellung oder Fortschreibung von Anlagen zu dieser Aufgabenübertragungsregelung zur innovati- ven Weiterentwicklung oder Etablierung von Shared Mobility- Dienstleistungen oder des infrastrukturellen oder regulatorischen Rahmens innerhalb der Zuständigkeiten der Wissenschaftsstadt Darmstadt oder im Rahmen interkommunaler Kooperation. § 3 Hoheitliche Befugnisse Durch diese Aufgabenübertragungsregelung werden keine hoheitlichen Befugnisse auf die HEAG mobilo übertragen. Die HEAG mobilo unterstützt jedoch die Wissen- schaftsstadt Darmstadt im Innenverhältnis bei der Ausübung ihrer hoheitlichen Be- fugnisse. Die Letztentscheidung über den Erlass hoheitlicher Maßnahmen ist von der Wissenschaftsstadt Darmstadt in eigener Verantwortung zu fällen. § 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften und Regelwerken (1) Die Inhalte dieser Aufgabenübertragungsregelung führen nicht zu einer Veränderung bestehender gesetzlicher oder vertraglicher oder in sonstiger Weise begründeter Rechte und Pflichten der HEAG mobilo. (2) Behördliche Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren werden durch diese Aufgabenübertragungsregelung weder ersetzt noch geregelt. Die gesell- schaftsrechtlichen Zuständigkeiten zur Beschlussfassung in allen Angele- genheiten der HEAG mobilo bleiben unberührt. (3) Anlagen zu dieser Aufgabenübertragungsregelung gemäß § 1 Abs. (1) ge- hen den allgemeinen Regelungen der Aufgabenübertragungsregelung im Zweifel vor. § 5 Laufzeit, Aufbewahrung von Unterlagen (1) Die Aufgabenübertragungsregelung tritt am TT.MM.202X in Kraft. - 8 - (2) Die Aufgabenübertragungsregelung endet, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt Einzelpflichten oder Rechte der HEAG mobilo, die Gegenstand dieser Aufgabenübertragungsregelung sind, aus zwingenden Gründen (z. B. Gesetz, Rechtsprechung) nach anderen, mit dieser Aufgabenübertra- gungsregelung unvereinbaren Rechtsvorschriften regeln muss. Gilt dies nur für Einzelbestandteile dieser Aufgabenübertragungsregelung oder Teile von Einzelpflichten, so wird die Aufgabenübertragungsregelung im Übrigen fort- gesetzt, sofern dies den Zielen dieser Aufgabenübertragungsregelung dient und für Wissenschaftsstadt Darmstadt und die HEAG mobilo zumutbar ist. (3) Die Aufgabenübertragung kann im Übrigen von der Wissenschaftsstadt Darmstadt ganz oder teilweise frei beendet werden, wenn dies mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf, mindestens aber ein Jahr im Voraus an- gekündigt wird. (4) Die Unterlagen, die im Zusammenhang mit dieser Aufgabenübertragungs- regelung erstellt oder verwendet werden, insbesondere die Trennungsrech- nungen, sind für einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Ende der Auf- gabenübertragungsregelung aufzubewahren. § 6 Tätigkeitsübergreifende Vorgaben und Pflichten der HEAG mobilo (1) Die Übertragung der Aufgaben an die HEAG mobilo erfolgt durch die Wis- senschaftsstadt Darmstadt. Der rechtliche Status der HEAG mobilo im Ver- hältnis zu Nutzenden, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bleibt unbe- rührt. (2) Die HEAG mobilo erbringt im Rahmen dieser Aufgabenübertragung keine Dienstleistungen im Auftrag von Dritten. (3) Die HEAG mobilo unterliegt grundsätzlich nicht zwingend den gleichen rechtlichen Bindungen, denen die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterliegt. Sie soll aber unbeschadet Abs. (5) bei der Wahrnehmung der ihr übertra- genen Aufgaben alle rechtlichen Bindungen beachten, denen die Wissen- schaftsstadt Darmstadt unterliegt. Interne Regelwerke der Wissenschafts- stadt Darmstadt stellt diese der HEAG mobilo hierfür zur Verfügung. (4) Unbeschadet Abs. (5) handelt die HEAG mobilo unternehmensneutral und sichert die Diskriminierungsfreiheit gegenüber Anbietern von Shared Mobili- ty- oder sonstigen mobilitätsbezogenen Dienstleistungen. (5) Die HEAG mobilo darf sich im Innenverhältnis zur Leistungserstellung an- derer Unternehmen oder Dienstleister bedienen und trägt für eine ord- nungsgemäße Leistungserbringung beauftragter Unternehmen nach Maß- - 9 - gabe dieser Aufgabenübertragung Sorge. Sie beachtet Vorgaben der Wis- senschaftsstadt Darmstadt für die Auftragsvergabe an andere Unterneh- men. Im Übrigen nimmt sie Vergaben auf der Grundlage des für sie gelten- den Vergaberechts vor. Nicht ausgeschlossen sind Konzessionsvergaben, die ausgewählten Dienstleistern gestatten, unmittelbar im Verhältnis zur Endnutzenden tätig zu werden. § 7 Abstimmung zwischen Wissenschaftsstadt Darmstadt und HEAG mobilo (1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt legt in einem jährlichen Tätigkeitsplan den Rahmen für die eigenverantwortliche Erfüllung der Aufgaben der HEAG mobilo nach dieser Aufgabenübertragungsregelung fest. Hierfür übersendet die Wissenschaftsstadt Darmstadt der HEAG mobilo ihre strategischen Zie- le und Vorgaben. Auf dieser Grundlage entwickelt die HEAG mobilo einen Entwurf für den Tätigkeitsplan. Dieser wird zwischen der Wissenschafts- stadt Darmstadt und der HEAG mobilo so rechtzeitig abgestimmt und durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt finalisiert, dass er für die Haushaltspla- nung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie bei der Plan- Trennungsrechnung gemäß § 10 berücksichtigt werden kann. (2) Zur gemeinsamen Abstimmung und zur Überprüfung der Umsetzung des Tätigkeitsplans nach Abs. (1) veranstalten das Mobilitätsamt für die Wis- senschaftsstadt Darmstadt und die HEAG mobilo einen monatlichen Jour Fix, der von der HEAG mobilo organisiert und fachlich vorbereitet wird. Im Rahmen des Jour Fix berichtet die HEAG mobilo über den aktuellen Sach- stand ihrer Tätigkeiten und die kurz-, mittel und langfristigen Planungen. Die Besprechungsergebnisse werden von der HEAG mobilo dokumentiert. Der Termin des Jour Fix wird einvernehmlich bestimmt. Die Frequenz kann ein- vernehmlich angepasst werden. Wissenschaftsstadt Darmstadt und HEAG mobilo bestimmen je für sich, wie viele und welche Vertretungspersonen zum Jour Fix entsandt werden. § 8 Aufsicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt (1) Unbeschadet § 4 unterliegt die HEAG mobilo im Hinblick auf ihre Verpflich- tungen aus dieser Aufgabenübertragungsregelung der Aufsicht der Wissen- schaftsstadt Darmstadt nach Maßgabe der folgenden Absätze. (2) Die Aufsicht bezieht sich auf Recht- und Zweckmäßigkeitserwägungen. - 10 - (3) Die Aufsicht wird durch das Mobilitätsamt ausgeübt. Das Mobilitätsamt kann Weisungen erteilen und Auskunft verlangen. (4) Soweit durch die Aufsicht zusätzliche Aufwände auf Seiten der HEAG mobi- lo entstehen, sind diese nach Maßgabe dieser Aufgabenübertragungsrege- lung gemäß § 10 auszugleichen. § 9 Jahresbericht Die HEAG mobilo erstellt einen jährlichen schriftlichen Bericht über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Sie orientiert sich für den Aufbau an den Bestimmungen des ÖDA für den Straßenbahnverkehr für das Berichtswesen, soweit nicht mit dieser Aufgabenübertragung und ihren Anlagen anderweitige Vorgaben für das Berichtswe- sen festgelegt werden. § 10 Finanzierung (1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt sorgt für eine angemessenen Finanz- ausstattung, um der HEAG mobilo die Wahrnehmung ihrer satzungsgemä- ßen Aufgaben als integrierter Mobilitätsdienstleister im Einklang mit der hie- sigen Aufgabenübertragungsregelung zu ermöglichen. Die Finanzierung der Tätigkeit der HEAG mobilo ist auf eine reine Aufwandsdeckung beschränkt. Einen Gewinn erwirtschaftet die HEAG mobilo mit diesen Aufgaben nicht. (2) Alle Kosten, die der HEAG mobilo im Rahmen der Aufgabenerfüllung ent- stehen, sind in der jährlichen Trennungsrechnung detailliert darzulegen. Für die Trennungsrechnung gelten die Regelungen des der HEAG mobilo von der Wissenschaftsstadt Darmstadt erteilten ÖDA Strab. (3) 1Für die Planung des jährlichen Finanzbedarfs und die Feststellung der auszugleichenden Ist-Aufwanddeckungsfehlbeträge und die Abbildung in Plan- und Ist-Trennungsrechnungen für die hiesige Aufgabenübertragung sind die Bestimmungen des ÖDA Strab entsprechend anzuwenden. 2Sämtliche von dieser Aufgabenübertragung umfassten Tätigkeiten sind als ein Betriebszweig in einer Plan- und Ist-Trennungsrechnung mit einer Plan- Ausgleichsleistung für das folgende Wirtschaftsjahr auszuweisen. 3In der für den ÖDA Strab zu erstellenden Plan- und Ist-Trennungsrechnung werden die von dieser Aufgabenübertragung umfassten Tätigkeiten gesamthaft in einer Spalte „Tätigkeit als integrierter Mobilitätsdienstleister für die Wissen- schaftsstadt Darmstadt“ ausgewiesen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt leistet vierteljährliche Abschlagszahlungen auf den Plan-Ausgleich an die - 11 - HEAG mobilo. 5Für diese Tätigkeiten wird zusätzlich zur vorgenannten Plan-Trennungsrechnung eine vorläufige Plan-Trennungsrechnung für das Folgejahr aufgestellt. 6Diese dient als Grundlage für die Haushaltsanmel- dung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie für die Wirtschaftsplanung der HEAG mobilo. 7Hierfür erstellt die HEAG mobilo unter entsprechender Anwendung der Grundsätze des ÖDA Strab auf der bis dahin verfügbaren vorläufigen Zahlenbasis und auf der Grundlage des bis dahin abgestimm- ten, ggf. noch vorläufigen Tätigkeitsplans nach § 7 Abs. (1) einen Entwurf der vorläufigen Plan-Trennungsrechnung, die die vorläufige Plan- Ausgleichsleistung für die von der hiesigen Aufgabenübertragung umfass- ten Tätigkeiten ausweist. 8Diesen Entwurf legt die HEAG mobilo der Wis- senschaftsstadt Darmstadt im Januar eines Jahres für das darauffolgende Jahr vor. 9Soweit die Wissenschaftsstadt Darmstadt diesem Entwurf nicht zustimmt, passt sie den Tätigkeitsplan für das Folgejahr in Abstimmung mit der HEAG mobilo so an, dass die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt voraussichtlich aufzubringende vorläufige Plan-Ausgleichsleistung und die verfügbaren Haushaltsmittel in Deckung gebracht werden; andernfalls gilt der vorgelegte Entwurf als zugestimmt. 10Die so abgestimmte vorläufige Plan-Trennungsrechnung wird sodann bei der Erstellung der Plan- Trennungsrechnung nach den Regeln des ÖDA Strab berücksichtigt. 11Soweit sich aus der Plan-Trennungsrechnung oder durch Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt ergibt, dass die Plan-Ausgleichsleistung über die vorläufige Plan-Ausgleichsleistung hinausgehen wird, informiert die HEAG mobilo die Wissenschaftsstadt Darmstadt unverzüglich. 12Die Wis- senschaftsstadt Darmstadt trifft auf Grundlage dieser Information und nach Absprache mit der HEAG mobilo eine Entscheidung darüber, ob und inwie- fern sie den Tätigkeitsplan bzw. ihre Vorgaben aufrechterhält oder aber an- passt bzw. eine andere Vorgehensweise wählt, um die Plan- Ausgleichsleistung und die verfügbaren Haushaltsmittel in Deckung zu bringen und damit die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt auszuglei- chenden Ist-Aufwanddeckungsfehlbeträge sicherzustellen. (4) Die Plan-Ausgleichsleistungen dürfen während eines Wirtschaftsjahres ent- sprechend § 9 Abs. 4 ÖDA angepasst werden. Dasselbe gilt für Maßnah- men aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen. § 10 Abs. (3) Sätze 9 ff. gelten entsprechend. (5) Zur Begrenzung der von der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach vorste- henden Regeln gewährten Finanzierung erfolgt jährlich eine Überkompen- sationskontrolle für das jeweils abgeschlossene Wirtschaftsjahr auf der Grundlage der Ist-Trennungsrechnung, die nach den Vorgaben des ÖDA aufzustellen ist. Ergibt diese Kontrolle eine Überkompensation von nicht - 12 - mehr als 10 % des durchschnittlichen jährlichen Finanzbedarfs der hiesigen Aufgaben, ist ein Vortrag auf das nachfolgende Wirtschaftsjahr zulässig. Al- ternativ kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Rückzahlung oder ei- ne Verwendung als Ausgleichsleistung im Rahmen des ÖDA für den Stra- ßenbahnverkehr bestimmen. § 11 Anlagenspiegel Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags: Anlage 1 …. Anlage 2 ….
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Punkt 10: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt - Beauftragung HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister (V-Nr. 2022/0297) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, Die Linke., UFFBASSE und AfD
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0297
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.09.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00