Anfrage zu Konsequenzen der Mißachtung der Beteiligungsrechte des Integrationsrates
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0627/2018 vom 23.04.2018
Stand: Am 11.06.2018 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Turan Özkücük - Anfrage zu Konsequenzen Mißachtung des Integrationsrates
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Turan Özküçük Köln, d. 20.04.2018 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 07.05.2018 Konsequenzen der Mißachtung der Beteiligungsrechte des Integrationsrates AN/0627/2018 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, es ist bereits in der laufenden Legislaturperiode mehrfach vorgekommen, dass die Jugend- verwaltung das gesetzliche Recht des Integrationsrates geschnitten und seine Beteiligungs- rechte bei mehreren Vorlagen missachtet hat. Da im Rechtsstaat jeder Rechtsbruch Konse- quenzen hat, muss es für diese Ignoranz auch Konsequenzen geben. Ich frage deshalb die Verwaltung: Welche Möglichkeiten hat der Integrationsrat die Jugendverwaltung zu zwingen, das Gesetz einzuhalten? Mit freundlichen Grüßen Turan Özküçük
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