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Korvette "Köln"

Mitteilung Ausschuss 3918/2018 vom 14.12.2018

Stand: Am 04.02.2019 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/5 Vorlagen-Nummer 14.12.2018 3918/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Korvette "Köln" Patenschaft der Stadt Köln für die neue Korvette "KÖLN" Seit über 100 Jahren besteht bereits eine Patenschaft zwischen der Stadt Köln und deut- schen Marineschiffen, die mit dem Namen „Köln“ die Weltmeere befahren. Die Patenschaft wird durch den Freundeskreis Fregatte „Köln“ und der Marinekameradschaften ehrenamtlich unterstützt. Die erste Patenschaft wurde 1909 für den damaligen geschützten Kreuzer der kaiserlichen Marine übernommen. Auf dieses Schiff folgten vier weitere. Das letzte Schiff war die Fregatte „Köln“ (F211), die im Juli 2012 außer Dienst gestellt wurde. Mit Schreiben vom 27.07.2018 teilte das Marinekommando mit, dass die Bundesministerin der Verteidigung entschieden hat, eine der fünf neuen Korvetten der Deutschen Marine auf den Namen „KÖLN“ zu taufen. Die Korvette „Köln“ soll als erstes der fünf Schiffe in Dienst gestellt werden. Die Kiellegung (Baubeginn) ist für April 2019 geplant. Herr Bürgermeister Bartsch wird in Ver- tretung von Frau Oberbürgermeisterin Reker an der Zeremonie teilnehmen. Die Indienststellung der Korvette „Köln“ wird voraussichtlich im Jahr 2022 erfolgen. Im Gegensatz zum früheren stadtkölnischen Patenschiff Fregatte „Köln“ ist eine Korvette mit knapp 90 m wesentlich kleiner und verfügt auch nur über rd. 60 Personen Besatzung. (Fre- gatte rd. 130 m und 219 Mann Besatzung). Die Hauptaufgaben der Korvetten sind Überwachung und Aufklärung der Überwasserlage sowie Bekämpfung von Zielen auf See und an Land. Einsatzgebiete sind insbesondere Randmeere und Küstengewässer. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 04.02.2019

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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