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AN/0810/2018

Aktivität des Ordnungsamts am 07.07. 2016 Zülpicher Straße

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 22.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 10.12.2018, TOP 7.3.30

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2761 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf    
 
 
An die Bezirksbürgermeisterin 
Helga Blömer-Frerker 
  
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Köln 17.05 2018  
 
Aktivität des Ordnungsamts am 07.07. 2016 Zülpicher Straße    
 
Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin 
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin  
 
Wir bitten Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: 
„Ein Mann spielt Gitarre, eine Frau singt dazu – und vielleicht werden die Menschen irgendwann auf 
der Zülpicher Straße tanzen“. So endet der Bericht im Kölner Stadt Anzeiger. Dass es dazu nicht 
kommen konnte, war dem Kölner Ordnungsamt zu verdanken.  
 
Am Do 07.07. 2016 gab es einen Einsatz des Ordnungsamtes beim angemeldeten „autofreien 
Picknick“ auf der Zülpicher Straße. In absolut ruhiger und zu entspannter Atmosphäre waren über 200 
Menschen am Ort. Eine Sängerin unterstütze mit Gitarrenbegleitung und leiser soften Musik das 
Ereignis. Mit einer kleinen Verstärkeranlage. Diese war der Anlass für einen Einsatz des 
Ordnungsamtes mit drei Personen  
 
Auf welcher Grundlage kam es zu diesem Einsatz und mit welcher Grundlage wurde der Musikbeitrag 
unterbunden?  
Weshalb nutze das Ordnungsamt seinen Ermessenspielraum nicht? 
(Beim einzigen Ole-Konzert auf den Stadionvorwiesen durfte mit einer Ausnahmegenehmigung bis 
23.00 Uhr gespielt werden. Um 23.30 Uhr war das Konzert der Höhner in 1,3 km Entfernung deutlich 
zu hören. Das Ordnungsamt weigerte sich aufgrund einer Lärmbelästigung einzuschreiten. Die 
verantwortliche Kollegin vor Ort fand es nicht zu laut und das Konzert abzubrechen fände sie 
unangemessen. Es gäbe schließlich einen Ermessenspielraum. Das Konzert endete dann um 23.50 
Uhr) 
 Geht das Ordnungsamt mit gleicher Konsequenz gegen den verstärkten Lärm von Mopeds, Vespas, 
Motorräder und Autos mit frisierten Motoren und Auspuffanlagen vor. Dieser Lärm ist bedeutend 
schlimmer als der kleine Konzertlärm? (U.a. kommt dies an der Zülpcher Straße im Bereich der 
Sperrung ständig vor.) 
Es befanden sich zwei PKWS (darunter ein BMW mit Kennzeichen LM-LX 6126) falsch geparkt im 
gesperrten  Bereich. Die drei vom Ordnungsamt haben diesen Verstoß nicht geahndet. Gab es dafür 
Gründe? (Der BMW stand von 17.00 bis 20.15Uhr in der Parkbucht neben den Glascontainern, wo 
das Parken wegen der Sperrung nicht erlaubt ist. Bitte diesen Hinweis als Anzeige werten.)      
 
Begründung. Diese Anfrage wurde zur BV vom 5. 9. 2016 eingereicht und bis heute nicht 
beantwortet.  
 
Mit freundlichen Grüßen              Claudia Pinl                             Roland Schüler

Beratungsverlauf (2)

28.05.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.12.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.3.30 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Zülpicher Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/0810/2018
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
22.05.2018
Erstellt
22.05.2018 10:04