AN/0810/2018
Aktivität des Ordnungsamts am 07.07. 2016 Zülpicher Straße
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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
2761 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf An die Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln 17.05 2018 Aktivität des Ordnungsamts am 07.07. 2016 Zülpicher Straße Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin Sehr geehrte Oberbürgermeisterin Wir bitten Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: „Ein Mann spielt Gitarre, eine Frau singt dazu – und vielleicht werden die Menschen irgendwann auf der Zülpicher Straße tanzen“. So endet der Bericht im Kölner Stadt Anzeiger. Dass es dazu nicht kommen konnte, war dem Kölner Ordnungsamt zu verdanken. Am Do 07.07. 2016 gab es einen Einsatz des Ordnungsamtes beim angemeldeten „autofreien Picknick“ auf der Zülpicher Straße. In absolut ruhiger und zu entspannter Atmosphäre waren über 200 Menschen am Ort. Eine Sängerin unterstütze mit Gitarrenbegleitung und leiser soften Musik das Ereignis. Mit einer kleinen Verstärkeranlage. Diese war der Anlass für einen Einsatz des Ordnungsamtes mit drei Personen Auf welcher Grundlage kam es zu diesem Einsatz und mit welcher Grundlage wurde der Musikbeitrag unterbunden? Weshalb nutze das Ordnungsamt seinen Ermessenspielraum nicht? (Beim einzigen Ole-Konzert auf den Stadionvorwiesen durfte mit einer Ausnahmegenehmigung bis 23.00 Uhr gespielt werden. Um 23.30 Uhr war das Konzert der Höhner in 1,3 km Entfernung deutlich zu hören. Das Ordnungsamt weigerte sich aufgrund einer Lärmbelästigung einzuschreiten. Die verantwortliche Kollegin vor Ort fand es nicht zu laut und das Konzert abzubrechen fände sie unangemessen. Es gäbe schließlich einen Ermessenspielraum. Das Konzert endete dann um 23.50 Uhr) Geht das Ordnungsamt mit gleicher Konsequenz gegen den verstärkten Lärm von Mopeds, Vespas, Motorräder und Autos mit frisierten Motoren und Auspuffanlagen vor. Dieser Lärm ist bedeutend schlimmer als der kleine Konzertlärm? (U.a. kommt dies an der Zülpcher Straße im Bereich der Sperrung ständig vor.) Es befanden sich zwei PKWS (darunter ein BMW mit Kennzeichen LM-LX 6126) falsch geparkt im gesperrten Bereich. Die drei vom Ordnungsamt haben diesen Verstoß nicht geahndet. Gab es dafür Gründe? (Der BMW stand von 17.00 bis 20.15Uhr in der Parkbucht neben den Glascontainern, wo das Parken wegen der Sperrung nicht erlaubt ist. Bitte diesen Hinweis als Anzeige werten.) Begründung. Diese Anfrage wurde zur BV vom 5. 9. 2016 eingereicht und bis heute nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Claudia Pinl Roland Schüler
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungOrte (1)
- Zülpicher Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0810/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 22.05.2018
- Erstellt
- 22.05.2018 10:04