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2013/0111

Übertragung der Werberechte auf öffentlichen Flächen auf die Darmstadt Marketing GmbH

Magistratsvorlage 10.09.2013

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2013/0111

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2013/0111

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.09.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Rechtsamt 
Finanzverwaltung an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0111 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 575010 
Kostenstelle: 015-001-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5750-11 Sachkonto: 7127060 
 
Betreff: Übertragung der Werberechte auf öffentlichen Flächen auf die Darmstadt Marketing 
GmbH 
 
Vorlage vom: 10.09.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Übertragung der derzeit dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement zugeordneten Werberechte auf 
öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Darmstadt im Wert von ca. 800.000,00 Euro jährlich auf die 
Darmstadt Marketing GmbH wird zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.09.2013  
 
 
Für Darmstadt existiert aktuell eine umfassende Anzahl von Verträgen über Außenwerberechte mit 
der DSM/Ströer (Deutsche Städte Medien GmbH). 
 
Daraus wurden beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement jährliche Erträge zwischen 350.000 und 
380.000 Euro erzielt. Durch die Neuausschreibung der Werberechte wird ein Ergebnis von rund 
800.000 Euro jährlich erwartet. 
 
Die Verträge über die Außenwerberechte auf öffentlichen städtischen Grundstücken mit dem 
derzeitigen Konzessionsnehmer DSM/Ströer enden zum 31.12.2013.   
 
Mit Ablauf der Werbeverträge am 31.12.2013 gehen verschiedene Werbeträger in das Eigentum der 
Stadt über. Diese Werbeträger sollen dem neuen Konzessionsnehmer zur Nutzung überlassen 
werden. 
Das im Dezember 2012 eingeleitete Vergabeverfahren erfolgte in Form eines mehrstufigen 
Verhandlungsverfahrens. In strukturiert durchgeführten Verfahrensrunden wurden die Bieter über 
die Stufen indikativer Angebote zu verbindlichen finalen Angeboten entsprechend der definierten 
Zielstellungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt hingeführt. 
 
Im Gegensatz zum derzeitigen Werbevertrag mit Ströer sollen dem künftigen Konzessionsnehmer 
die in das Eigentum der Stadt übergehenden Werbeträger überlassen werden. Durch die 
Überlassung dieses Inventars handelt es sich bei dem künftigen Werbevertrag nicht mehr um die 
bloße Übertragung eines Werberechtes (die bei Körperschaften des öffentlichen Rechtes dem 
Bereich der Vermögensverwaltung zuzurechnen und daher steuerlich nicht relevant ist), sondern um 
eine Betriebsverpachtung gemäß § 4 Abs. 4 KStG. Damit würde durch die Neuvergabe der 
Werberechte durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement ein Betrieb gewerblicher Art 
begründet. Das hat unter anderem zur Folge, dass der festzustellende Gewinn der 
Körperschaftssteuer (in Höhe von 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf, zusammen 
15,825 %) sowie der Gewerbesteuer unterliegt. Die hierdurch auf Ebene des Betriebs gewerblicher 
Art insgesamt entstehende Steuerbelastung kann überschlägig mit rund 30 % veranschlagt werden. 
Sofern Gewinne des Betriebs gewerblicher Art nach Steuern nicht durch Bildung einer Rücklage 
beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement verbleiben, sondern an den Hoheitsbereich der Stadt 
ausgeschüttet und dort für die Verwirklichung hoheitlicher Aufgaben verwendet werden, unterliegt 
die Ausschüttung der Kapitalertragssteuer (in Höhe von 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag 
hierauf). 
 
Die zu übertragende Aufgabe und die Möglichkeit der Ausübung der Konzession ergänzt das 
seitherige Tätigkeitsfeld der Gesellschaft ideal und führt zu einer Verbesserung der Verflechtung 
und Verzahnung der verschiedenen werbenden Tätigkeiten in Darmstadt. 
Die Übertragung der Rechte ist an den Laufzeitbeginn des Konzessionsvertrages                (1. 
Januar 2014) gekoppelt. 
 
Die Übertragung der Werberechte erfolgt als Einlage von der Wissenschaftsstadt Darmstadt als 
alleiniger Gesellschafter der Darmstadt Marketing GmbH zur Stärkung des Eigenkapitals

- 4 - 
 
und der Ertragslage der Gesellschaft. Die Liquidität der Darmstadt Marketing GmbH verbessert sich 
in Höhe der aus den Werberechten zu erzielenden Erträge. 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement kann aus zeitlichen Gründen 
nicht zeitgerecht eingebunden werden, eine entsprechende Vorlage wird nachgereicht. 
 
 
 
 
Darmstadt, 10.09.2013 
 
 
 
 
Der Dezernent I:  Die Dezernentin III:  Der Dezernent IV: 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Brigitte Lindscheid  André Schellenberg 
Oberbürgermeister  Stadträtin   Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0111
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.09.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00