2013/0111
Übertragung der Werberechte auf öffentlichen Flächen auf die Darmstadt Marketing GmbH
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2013/0111
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 11.09.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Rechtsamt Finanzverwaltung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0111 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 575010 Kostenstelle: 015-001-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 5750-11 Sachkonto: 7127060 Betreff: Übertragung der Werberechte auf öffentlichen Flächen auf die Darmstadt Marketing GmbH Vorlage vom: 10.09.2013 Beschlussvorschlag: Der Übertragung der derzeit dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement zugeordneten Werberechte auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Darmstadt im Wert von ca. 800.000,00 Euro jährlich auf die Darmstadt Marketing GmbH wird zugestimmt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.09.2013 Für Darmstadt existiert aktuell eine umfassende Anzahl von Verträgen über Außenwerberechte mit der DSM/Ströer (Deutsche Städte Medien GmbH). Daraus wurden beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement jährliche Erträge zwischen 350.000 und 380.000 Euro erzielt. Durch die Neuausschreibung der Werberechte wird ein Ergebnis von rund 800.000 Euro jährlich erwartet. Die Verträge über die Außenwerberechte auf öffentlichen städtischen Grundstücken mit dem derzeitigen Konzessionsnehmer DSM/Ströer enden zum 31.12.2013. Mit Ablauf der Werbeverträge am 31.12.2013 gehen verschiedene Werbeträger in das Eigentum der Stadt über. Diese Werbeträger sollen dem neuen Konzessionsnehmer zur Nutzung überlassen werden. Das im Dezember 2012 eingeleitete Vergabeverfahren erfolgte in Form eines mehrstufigen Verhandlungsverfahrens. In strukturiert durchgeführten Verfahrensrunden wurden die Bieter über die Stufen indikativer Angebote zu verbindlichen finalen Angeboten entsprechend der definierten Zielstellungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt hingeführt. Im Gegensatz zum derzeitigen Werbevertrag mit Ströer sollen dem künftigen Konzessionsnehmer die in das Eigentum der Stadt übergehenden Werbeträger überlassen werden. Durch die Überlassung dieses Inventars handelt es sich bei dem künftigen Werbevertrag nicht mehr um die bloße Übertragung eines Werberechtes (die bei Körperschaften des öffentlichen Rechtes dem Bereich der Vermögensverwaltung zuzurechnen und daher steuerlich nicht relevant ist), sondern um eine Betriebsverpachtung gemäß § 4 Abs. 4 KStG. Damit würde durch die Neuvergabe der Werberechte durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement ein Betrieb gewerblicher Art begründet. Das hat unter anderem zur Folge, dass der festzustellende Gewinn der Körperschaftssteuer (in Höhe von 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf, zusammen 15,825 %) sowie der Gewerbesteuer unterliegt. Die hierdurch auf Ebene des Betriebs gewerblicher Art insgesamt entstehende Steuerbelastung kann überschlägig mit rund 30 % veranschlagt werden. Sofern Gewinne des Betriebs gewerblicher Art nach Steuern nicht durch Bildung einer Rücklage beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement verbleiben, sondern an den Hoheitsbereich der Stadt ausgeschüttet und dort für die Verwirklichung hoheitlicher Aufgaben verwendet werden, unterliegt die Ausschüttung der Kapitalertragssteuer (in Höhe von 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf). Die zu übertragende Aufgabe und die Möglichkeit der Ausübung der Konzession ergänzt das seitherige Tätigkeitsfeld der Gesellschaft ideal und führt zu einer Verbesserung der Verflechtung und Verzahnung der verschiedenen werbenden Tätigkeiten in Darmstadt. Die Übertragung der Rechte ist an den Laufzeitbeginn des Konzessionsvertrages (1. Januar 2014) gekoppelt. Die Übertragung der Werberechte erfolgt als Einlage von der Wissenschaftsstadt Darmstadt als alleiniger Gesellschafter der Darmstadt Marketing GmbH zur Stärkung des Eigenkapitals - 4 - und der Ertragslage der Gesellschaft. Die Liquidität der Darmstadt Marketing GmbH verbessert sich in Höhe der aus den Werberechten zu erzielenden Erträge. Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement kann aus zeitlichen Gründen nicht zeitgerecht eingebunden werden, eine entsprechende Vorlage wird nachgereicht. Darmstadt, 10.09.2013 Der Dezernent I: Die Dezernentin III: Der Dezernent IV: Jochen Partsch Brigitte Lindscheid André Schellenberg Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0111
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.09.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00