V/0038/2012
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0080/2011 vom 20.12.2011
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Anlage 2
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Anlage 2
Beschlussvorlage
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V/0038/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0080/2011 vom 20.12.2011 "Nutzung des Instruments der Ausgleichszahlung nach § 13 Bundesnaturschutzgesetz" Beratungsfolge 08.02.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltun g wird beauftragt, die im Antrag der SPD -Fraktion Nr. A -R/0080/2011 (Anlage 1) „Nutzung des Instruments der Ausgleichszahlung nach § 13 Bundesnaturschutzgesetz“ enthalt e- nen Anliegen und Forderungen zusammen mit der Beschlussvorlage zum Antrag A -R/0041/2011 (Anlage 2) „Flächenverbrauch stoppen: Keine Heranziehung weiterer landwirtschaftlicher Nutzfl ä- chen für Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen“ aufzubereiten und diese nach Vorberatung im Au s- schuss für Umweltschutz und Bauwesen sowie im Ausschuss für Stadtplanung , Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft dem Hauptausschuss bzw. Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Im Antrag Nr. A -R/0080/2011 der SPD -Fraktion werden naturschutzrechtliche Belange angespr o- chen, zu denen bereits im Rahmen der sich in de r Erarbeitung befindlichen Beschlussvorlage zum Antrag Nr. A -R/0041/2011 der CDU -Fraktion Stellung bezogen wird. Insofern sollte die Bearbe i- tung der Anträge beider Fraktionen innerhalb einer gemeinsamen Vorlage erfolgen, deren Inhalte von den Fachausschüssen (Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Ausschuss für Stadtpl a- nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft) beraten werden sollten. Eine abschließende B e- schlussfassung erfolgt im Hauptausschuss bzw., sofern sich im Rahmen der Aufbereitung bzw. Beratung satzungsrelevante Aspekte ergeben, im Rat. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen Vorlagen-Nr.: V/0038/2012 Auskunft erteilt: Herr Sailer Ruf: 492 67 28 E-Mail: Sailer@stadt-muenster.de Datum: 11.01.2012 Öffentliche Beschlussvorlage
Anlage 1
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0080/2011
Antrag
06.12.2011
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
Nutzung des Instruments der Ausgleichszahlung nach § 13
Bundesnaturschutzgesetz
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Das Instrument der Ersatzzahlung für Ausgleichs- und
Kompensationsmaßnahmen gemäß § 13 des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) stärker zu berücksichtigen.
2. Die Gründung einer Institution (z.B. Stiftung, Sondervermögen oder ähnliche
Einrichtung) zu prüfen, die Naturschutzmaßnahmen und Naturschutzprojekte
der Stadt und des ehrenamtlichen Naturschutzes koordiniert und die
finanziellen Einnahmen aus dem unter Punkt 1 genannten Instrument für eine
langfristige Sicherstellung dieser Maßnahmen und Projekte verwaltet und
gemeinnützig investiert.
3. Eine direkte Anbindung an die Genehmigungsbehörde(n) der Stadt, in denen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Tragen kommen, ist vorzusehen.
Begründung:
In vielen Genehmi gungsverfahren und Planverfahren müssen die Belange des
Umwelt- und Naturschutzes bei sogenannten Eingriffen in Natur- und Landschaft
berücksichtigt und die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen geprüft werden. Da
Umweltauswirkungen meistens nicht zu vermeiden sind, müssen geeignete
Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Aufgrund der
immer stärker werdenden Überplanung von Freiflächen und des vielfältigen
Nutzungsdrucks (z.B. Landwirtschaft, Ausgleichsflächen, Bau- und Verkehrsflächen,
Erholung, Naturschutz) wurde und wird deutlich, dass Freiflächen nicht unendlich zur
Verfügung stehen und die Nutzung der Flächen besser koordiniert werden muss.
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),
das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690)
geändert worden ist, sieht in § 13 das Instrument der Ersatzzahlung vor:
Anlage 1
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§ 13 Allgemeiner Grundsatz
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landsch aft sind vom Verursacher
vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen
Ersatz in Geld zu kompensieren.
Einige Kreise und Behörden der Länder haben dieses Instrument gezielt
aufgegriffen, um Naturschutzprojekte und -maßnahme n wie Pflege und Entwicklung
von NSG´s, Naturdenkmälern u.ä. langfristig finanzi ell abzusichern. Dem liegt die
Erkenntnis zugrunde, dass Kompensationsmaßnahmen an Ort und Stelle des
Eingriffs oft nicht den erwünschten Erfolg bringen. Vielmehr hat es sich als sinnvoll
erwiesen, bereits für den Schutz der Natur deklarie rte Flächen weiter zu entwickeln
und deren Bestand sicherzustellen. Denkbar sind auc h Förderungen von
ehrenamtlichen Naturschutzprojekten, wenn sie den S chutz von Tier- und
Pflanzenarten oder Pflege- und Entwicklungsmaßnahme n schutzwürdiger Biotope
sicherstellen.
Die Einnahme, Zuweisung und zweckgebundene Verwendu ng dieser finanziellen
Mittel wird oft über eine kreiseigene Naturschutzst iftung geregelt, die eng mit der
Genehmigungsbehörde zusammenarbeitet.
Auch im Gebiet der Stadt Münster besteht ein vielfä ltiger Nutzungsdruck auf
Freiflächen. Das Instrument der Ersatzzahlung kann helfen, die Pflege- und
Entwicklung von Naturschutzflächen sinnvoll zu gest alten und weniger sinnvolle
Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen am Ort des E ingriffs (meist mit
negativen, kumulativen Wirkungen des Umfeldes) zu ersetzen.
Holger Wigger Dr. Michael Jung Anne Schulze Wintzler
Dr. Fritz Baur Marianne Koch Petra Seyfferth
Thomas Fastermann Dr. Thorsten Kornblum Beate Vilhjalmsson
Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Lars W ieneke
Beanka Ganser Thomas Marquardt Maria Winkel
Anne Hakenes Robert von Olberg Karl-Heinz Wi nter
Ralf Hubert Kurt Pölling
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0038/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.01.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37