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V/0038/2012

Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0080/2011 vom 20.12.2011

Vorlagen 12.01.2012

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 08.02.2012, TOP 2.13

Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

8 Zeichen

Anlage 2

Beschlussvorlage

1973 Zeichen

V/0038/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0080/2011 vom 20.12.2011 
"Nutzung des Instruments der Ausgleichszahlung nach § 13 Bundesnaturschutzgesetz" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltun g wird beauftragt, die im Antrag der SPD -Fraktion Nr. A -R/0080/2011 (Anlage 1) 
„Nutzung des Instruments der Ausgleichszahlung nach § 13 Bundesnaturschutzgesetz“ enthalt e-
nen Anliegen und Forderungen zusammen mit der Beschlussvorlage zum Antrag A -R/0041/2011 
(Anlage 2) „Flächenverbrauch stoppen: Keine Heranziehung weiterer landwirtschaftlicher Nutzfl ä-
chen für Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen“ aufzubereiten und diese nach Vorberatung im Au s-
schuss für Umweltschutz und Bauwesen sowie im Ausschuss für Stadtplanung , Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wirtschaft dem Hauptausschuss bzw. Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
Begründung: 
 
Im Antrag Nr. A -R/0080/2011 der SPD -Fraktion werden naturschutzrechtliche Belange angespr o-
chen, zu denen bereits im Rahmen der sich in de r Erarbeitung befindlichen Beschlussvorlage zum 
Antrag Nr. A -R/0041/2011 der CDU -Fraktion Stellung bezogen wird. Insofern sollte die Bearbe i-
tung der Anträge beider Fraktionen innerhalb einer gemeinsamen Vorlage erfolgen, deren Inhalte 
von den Fachausschüssen (Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Ausschuss für Stadtpl a-
nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft) beraten werden sollten. Eine abschließende B e-
schlussfassung erfolgt im Hauptausschuss bzw., sofern sich im Rahmen der Aufbereitung bzw. 
Beratung satzungsrelevante Aspekte ergeben, im Rat. 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen  
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0038/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Sailer 
Ruf: 
492 67 28 
E-Mail: 
Sailer@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.01.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlage 1

4101 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0080/2011 
 
 
Antrag 
 
 
 
 
 
06.12.2011 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de 
     www.spd-muenster.de 
              
Nutzung des Instruments der Ausgleichszahlung nach § 13 
Bundesnaturschutzgesetz  
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
1. Das Instrument der Ersatzzahlung für Ausgleichs- und 
Kompensationsmaßnahmen gemäß § 13 des Bundesnaturschutzgesetzes 
(BNatSchG) stärker zu berücksichtigen. 
 
2. Die Gründung einer Institution (z.B. Stiftung, Sondervermögen oder ähnliche 
Einrichtung) zu prüfen, die Naturschutzmaßnahmen und Naturschutzprojekte 
der Stadt und des ehrenamtlichen Naturschutzes koordiniert und die 
finanziellen Einnahmen aus dem unter Punkt 1 genannten Instrument für eine 
langfristige Sicherstellung dieser Maßnahmen und Projekte verwaltet und 
gemeinnützig investiert.  
 
3. Eine direkte Anbindung an die Genehmigungsbehörde(n) der Stadt, in denen 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Tragen kommen, ist vorzusehen. 
 
 
Begründung:
 
In vielen Genehmi gungsverfahren und Planverfahren müssen die Belange des 
Umwelt- und Naturschutzes bei sogenannten Eingriffen in Natur- und Landschaft 
berücksichtigt und die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen geprüft werden. Da 
Umweltauswirkungen meistens nicht zu vermeiden sind, müssen geeignete 
Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Aufgrund der 
immer stärker werdenden Überplanung von Freiflächen und des vielfältigen 
Nutzungsdrucks (z.B. Landwirtschaft, Ausgleichsflächen, Bau- und Verkehrsflächen, 
Erholung, Naturschutz) wurde und wird deutlich, dass Freiflächen nicht unendlich zur 
Verfügung stehen und die Nutzung der Flächen besser koordiniert werden muss.  
 
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), 
das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690) 
geändert worden ist, sieht in § 13 das Instrument der Ersatzzahlung vor: 
 
Anlage 1

2 
 
§ 13 Allgemeiner Grundsatz 
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landsch aft sind vom Verursacher 
vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch 
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen 
Ersatz in Geld zu kompensieren. 
 
Einige Kreise und Behörden der Länder haben dieses Instrument gezielt 
aufgegriffen, um  Naturschutzprojekte und -maßnahme n wie Pflege und Entwicklung 
von NSG´s, Naturdenkmälern u.ä. langfristig finanzi ell abzusichern. Dem liegt die 
Erkenntnis zugrunde, dass Kompensationsmaßnahmen an  Ort und Stelle des 
Eingriffs oft nicht den erwünschten Erfolg bringen.  Vielmehr hat es sich als sinnvoll 
erwiesen, bereits für den Schutz der Natur deklarie rte Flächen weiter zu entwickeln 
und deren Bestand sicherzustellen. Denkbar sind auc h Förderungen von 
ehrenamtlichen Naturschutzprojekten, wenn sie den S chutz von Tier- und 
Pflanzenarten oder Pflege- und Entwicklungsmaßnahme n schutzwürdiger Biotope 
sicherstellen.  
 
Die Einnahme, Zuweisung und zweckgebundene Verwendu ng dieser finanziellen 
Mittel wird oft über eine kreiseigene Naturschutzst iftung geregelt, die eng mit der 
Genehmigungsbehörde zusammenarbeitet.     
 
Auch im Gebiet der Stadt Münster besteht ein vielfä ltiger Nutzungsdruck auf 
Freiflächen. Das Instrument der Ersatzzahlung kann helfen, die Pflege- und 
Entwicklung von Naturschutzflächen sinnvoll zu gest alten und weniger sinnvolle 
Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen am Ort des E ingriffs (meist mit 
negativen, kumulativen Wirkungen des Umfeldes) zu ersetzen. 
 
 
 
Holger Wigger      Dr. Michael Jung   Anne Schulze Wintzler 
Dr. Fritz Baur      Marianne Koch   Petra Seyfferth  
Thomas Fastermann     Dr. Thorsten Kornblum  Beate Vilhjalmsson 
Philipp Gabriel          Gaby Kubig-Steltig  Lars W ieneke 
Beanka Ganser      Thomas Marquardt    Maria Winkel  
Anne Hakenes      Robert von Olberg   Karl-Heinz Wi nter 
Ralf Hubert       Kurt Pölling

Beratungsverlauf (1)

08.02.2012 Hauptausschuss
TOP 2.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0038/2012
Typ
Vorlagen
Datum
12.01.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37