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1629/2021

Entsiegelung des Niehler Kirchwegs im Nippeser Tälchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 17.06.2021, TOP 9.1.28

Anlage 3 Niehler Kirchweg Entsiegelung Fahrbahn-Gehwege

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Ansehen

Anlage 2 Niehler Kirchweg Entsiegelung Gehwege

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 Niehler Kirchweg Entsiegelung Fahrbahn-Gehwege

129 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 356006, 5648377
1:625
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 26.03.2021Seite 1 / 1

Anlage 2 Niehler Kirchweg Entsiegelung Gehwege

129 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 356006, 5648377
1:625
 
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Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 26.03.2021Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5630 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 1629/2021 
Freigabedatum 
02.06.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entsiegelung des Niehler Kirchwegs im Nippeser Tälchen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der Entsiegelung der Gehwege auf dem Niehler Kirchweg auf 
rund 120 m Länge zwischen der vorhandenen Abpollerung zu und beauftragt die Verwaltung mit der 
Umsetzung der Maßnahme mit konsumtiven Gesamtkosten in Höhe von rd. 50.000 €. 
 
 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Entsiegelung der gesamten Fahrbahn auf dem Niehler 
Kirchweg auf rund 120 m Länge zwischen der vorhandenen Abpollerung und beauftragt die Verwal-
tung mit der Herstellung einer 3 m breiten Wegeverbindung mit einer wassergebundenen Deckschicht 
mit investiven Gesamtkosten in Höhe von rd. 200.000 €. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  50.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung vom 31.01.2020 wurde die Verwaltung gebeten, „das Teil-
stück des Niehler Kirchwegs in der Grünanlage Nippeser Tälchen mit dem Ziel zu entwidmen, eine 
Entsiegelung vornehmen zu können. 
Bei der Entwidmung ist zu beachten, dass die über den Niehler Kirchweg zu erreichenden Parkplätze 
am Rande des Nippeser Tälchens auch künftig angefahren werden können.“ 
Die verkehrliche Verbindung des Niehler Kirchwegs durch die Parkanlage zur Mauenheimer Straße 
wurde für Kfz bereits im Mai 2014 durch eine entsprechende beidseitige Abpollerung unterbunden. 
Seitdem ist dieser ca. 150 m lange Abschnitt nur noch für Radfahrende und zu Fuß Gehende sowie 
als Rettungsweg für die Kleingärten und Eckewartstraße 13a/b von Bedeutung. Das Verfahren zur 
Aufhebung der Widmung als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung ist bereits eingeleitet 
worden, da auf die durchgehende Kfz-Verbindung verzichtet werden kann. Laut aktuellem Bebau-
ungsplan ist in diesem Abschnitt bereits eine Fuß- und Radverbindung vorgesehen. 
Aufgrund des höheren Fahrkomforts für die Radfahrenden sollte die höhere Qualität einer Asphalt-
oberfläche gegenüber einer in Grünanlagen üblichen wassergebundenen Wegedecke im Bereich der 
Fahrbahn erhalten bleiben.

3 
Zur beschlossenen Entsiegelung werden hierbei lediglich die vorhandenen beidseitigen Gehwege um 
jeweils ca. 2 m zurückgebaut, so dass eine Restfahrbahnbreite von mindestens 4 m erhalten bleibt. 
Der zurückgebaute beidseitige Streifen wird mit Mutterboden angedeckt und mit einer Rasenansaat 
versehen (siehe Anlage 2). Die Kosten hierfür betragen ca. 50.000 € (konsumtiv). Dies stellt die ein-
fachste, kostengünstigste und schnellste Möglichkeit dar, das Vorhaben zu realisieren. 
Alternativ werden die gesamte Fahrbahn und die Gehwege hierzu auf rund 120 m Länge zwischen 
der vorhandenen Abpollerung entfernt und durch eine für Grünanlagen übliche wassergebundene 
Decke in 4 m Breite und beidseitiger Mutterbodenandeckung mit Rasenansaat ersetzt, um so die 
größtmögliche Entsiegelungsfläche zu erhalten (siehe Anlage 3) und so den Charakter der Grünanla-
ge noch deutlicher hervorzuheben. Die Kosten hierfür betragen ca. 200.000 € (investiv). Der geringe-
re Fahrkomfort der wassergebundenen Oberfläche für Radfahrer*innen und der größere Zeitbedarf 
zur Realisierung stellen eine zusätzliche Einschränkung dar.  
Daher favorisiert die Verwaltung die vorangestellte Beschlussvariante. 
Die Parkplätze am Rande des Nippeser Tälchens, des Bürgerzentrums Nippes, die Zufahrt zum Bolz- 
und Festplatz und der Rettungsweg bzw. die Feuerwehrzufahrt bleiben bei beiden Lösungen über die 
restliche bestehende Fahrbahn erreichbar. 
 
Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten für die Entsiegelung der Gehwegflächen und der erforderlichen Anpassungen in 
der Grünanlage betragen ca. 50.000 €. Die Finanzmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 für das 
Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13 - Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung. 
 
 
Klimabewertung 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die 
hier dargestellte Maßnahme fördert eine sichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur 
Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente so-
wie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung.  
Somit trägt die hier vorgesehene bedarfsgerechte Entsiegelung von Teilen der Verkehrsflächen auch 
zu einer kleinklimatischen positiven Entwicklung bei.  
 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Stadtplanausschnitt Variante 1 Entsiegelung Gehwege 
3. Stadtplanausschnitt Variante 2 Entsiegelung Fahrbahn + Gehwege

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Mauenheimer Straße
  • Niehler Kirchweg
  • Kirchweg
  • Nippeser Tälchen
  • Eckewartstraße 13a
  • Am Rande

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Details

Aktenzeichen
1629/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.06.2021
Erstellt
29.04.2021 12:09