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Entsiegelung des Niehler Kirchwegs im Nippeser Tälchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1629/2021 vom 02.06.2021

Stand: Am 17.06.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 3 Niehler Kirchweg Entsiegelung Fahrbahn-Gehwege

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    KölnGIS Mittelpunkt: 356006, 5648377 1:625 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 26.03.2021Seite 1 / 1
  • Anlage 2 Niehler Kirchweg Entsiegelung Gehwege

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 1629/2021 Freigabedatum 02.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entsiegelung des Niehler Kirchwegs im Nippeser Tälchen Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der Entsiegelung der Gehwege auf dem Niehler Kirchweg auf rund 120 m Länge zwischen der vorhandenen Abpollerung zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme mit konsumtiven Gesamtkosten in Höhe von rd. 50.000 €. Alternative: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Entsiegelung der gesamten Fahrbahn auf dem Niehler Kirchweg auf rund 120 m Länge zwischen der vorhandenen Abpollerung und beauftragt die Verwal- tung mit der Herstellung einer 3 m breiten Wegeverbindung mit einer wassergebundenen Deckschicht mit investiven Gesamtkosten in Höhe von rd. 200.000 €. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung vom 31.01.2020 wurde die Verwaltung gebeten, „das Teil- stück des Niehler Kirchwegs in der Grünanlage Nippeser Tälchen mit dem Ziel zu entwidmen, eine Entsiegelung vornehmen zu können. Bei der Entwidmung ist zu beachten, dass die über den Niehler Kirchweg zu erreichenden Parkplätze am Rande des Nippeser Tälchens auch künftig angefahren werden können.“ Die verkehrliche Verbindung des Niehler Kirchwegs durch die Parkanlage zur Mauenheimer Straße wurde für Kfz bereits im Mai 2014 durch eine entsprechende beidseitige Abpollerung unterbunden. Seitdem ist dieser ca. 150 m lange Abschnitt nur noch für Radfahrende und zu Fuß Gehende sowie als Rettungsweg für die Kleingärten und Eckewartstraße 13a/b von Bedeutung. Das Verfahren zur Aufhebung der Widmung als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung ist bereits eingeleitet worden, da auf die durchgehende Kfz-Verbindung verzichtet werden kann. Laut aktuellem Bebau- ungsplan ist in diesem Abschnitt bereits eine Fuß- und Radverbindung vorgesehen. Aufgrund des höheren Fahrkomforts für die Radfahrenden sollte die höhere Qualität einer Asphalt- oberfläche gegenüber einer in Grünanlagen üblichen wassergebundenen Wegedecke im Bereich der Fahrbahn erhalten bleiben. 3 Zur beschlossenen Entsiegelung werden hierbei lediglich die vorhandenen beidseitigen Gehwege um jeweils ca. 2 m zurückgebaut, so dass eine Restfahrbahnbreite von mindestens 4 m erhalten bleibt. Der zurückgebaute beidseitige Streifen wird mit Mutterboden angedeckt und mit einer Rasenansaat versehen (siehe Anlage 2). Die Kosten hierfür betragen ca. 50.000 € (konsumtiv). Dies stellt die ein- fachste, kostengünstigste und schnellste Möglichkeit dar, das Vorhaben zu realisieren. Alternativ werden die gesamte Fahrbahn und die Gehwege hierzu auf rund 120 m Länge zwischen der vorhandenen Abpollerung entfernt und durch eine für Grünanlagen übliche wassergebundene Decke in 4 m Breite und beidseitiger Mutterbodenandeckung mit Rasenansaat ersetzt, um so die größtmögliche Entsiegelungsfläche zu erhalten (siehe Anlage 3) und so den Charakter der Grünanla- ge noch deutlicher hervorzuheben. Die Kosten hierfür betragen ca. 200.000 € (investiv). Der geringe- re Fahrkomfort der wassergebundenen Oberfläche für Radfahrer*innen und der größere Zeitbedarf zur Realisierung stellen eine zusätzliche Einschränkung dar. Daher favorisiert die Verwaltung die vorangestellte Beschlussvariante. Die Parkplätze am Rande des Nippeser Tälchens, des Bürgerzentrums Nippes, die Zufahrt zum Bolz- und Festplatz und der Rettungsweg bzw. die Feuerwehrzufahrt bleiben bei beiden Lösungen über die restliche bestehende Fahrbahn erreichbar. Finanzierung Die Gesamtkosten für die Entsiegelung der Gehwegflächen und der erforderlichen Anpassungen in der Grünanlage betragen ca. 50.000 €. Die Finanzmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13 - Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung. Klimabewertung Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine sichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente so- wie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt die hier vorgesehene bedarfsgerechte Entsiegelung von Teilen der Verkehrsflächen auch zu einer kleinklimatischen positiven Entwicklung bei. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Stadtplanausschnitt Variante 1 Entsiegelung Gehwege 3. Stadtplanausschnitt Variante 2 Entsiegelung Fahrbahn + Gehwege

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.28, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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