2021/0297
Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 - Vorschlag # xxx: Idee 198 (Sicherheit für Kinder, Radfahrer, Fußgänger in der Bessunger Straße, Bitte Tempo 30)
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Punkt 6: Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 - Vorschlag # xxx: Idee 198 (Sicherheit für Kinder, Radfahrer, Fußgänger in der Bessunger Straße, Bitte Tempo 30) (V-Nr. 2021/0297) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2021/0297
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.09.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0297
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 - Vorschlag # xxx: Idee 198 (Sicherheit für
Kinder, Radfahrer, Fußgänger in der Bessunger Straße, Bitte Tempo 30)
Vorlage vom: 23.09.2021
Beschlussvorschlag :
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.09.2021
Für den Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 „Unser Vorschlag für die Politik“ wurde
folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft eingebracht:
Sicherheit für Kinder, Radfahrer, Fußgänger in der Bessunger Straße. Bitte Tempo 30
Der Vorschlag erhielt:
In der Online Abstimmung 124 Ja -Stimmen mit 7 Nein -Stimmen.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt bundesweit grundsätzlich eine innerörtliche
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sind in der StVO wie folgt
festgelegt:
- Einrichtung von Tempo 30 Zonen in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger - und
Fahrradverkehrsdichte (in Da rmstadt flächendeckend in allen Wohngebieten erfolgt).
- Wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die um
mindestens 30 Prozent über der vergleichbarer Straßen liegt. Zur Beurteilung werden u.a.
Unfallzahlen hera ngezogen, es ist stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
- Vor besonders schutzbedürftigen Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Alten - und
Pflegeheimen sowie Krankenhäusern, begrenzt auf maximal 300 Metern Länge.
- Zum Schutz der Bevölkerung v or Lärm (bei Überschreitung von 70 dB(A) tags und 60 dB
(A) nachts und Abgasen (im Einvernehmen mit der Gemeinde und nur mit Zustimmung des
Regierungspräsidiums).
Da die nach der geltenden StVO abschließend aufgezählten Sachverhalte aktuell auf die
Bessunger Straße zwischen Heidelberger Straße und Donnersbergring nicht zutreffen, fehlt
derzeit die Rechtsgrundlage für die angeregte Geschwindigkeitsreduzierung.
Insofern ist der Abschnitt der Bessunger Straße zwischen Heidelberger Straße und
Donnersbergring nicht mit den bestehenden Tempo 30 Zonen – östlich der Bessunger Straße
und westlich – vergleichbar.
Grundsätzlich ist die Ausweitung und Weiterentwicklung von Tempo 30 -Bereichen, wo dies
möglich und sinnvoll ist auch auf Hauptverkehrsstraßen, ein wichtiges Ziel des Magistrats
und Teil seiner Mobilitätsstrategie. Durch die auf diese Weise erzielte Geschwindigkeits -
reduktion ergeben sich vielfältige und umfassende positive Auswirkungen unter anderem in
den Bereichen Lärmentlastung, Luftreinhaltung, Aufenthaltsqualität und städtebauliche
Entwicklungsmöglichkeiten sowie Verkehrssicherheit. Nicht zuletzt ermöglicht sie im Sinne
der ökologischen Mobilitätswende eine gerechtere Aufteilung der zur Verfügung stehenden
Verkehrsflächen und Umverteilung zuguns ten der Mobilitätsträger des Umweltverbundes
sowie einen verbesserten Verkehrsfluss für den motorisierten Individualverkehr (MIV) selbst.
Daher hatte sich der Magistrat in der Vergangenheit bereits beim Bund um die Zustimmung
für einen Modellversuch zur f lächendeckenden Erprobung von Tempo 30 bemüht, leider
bisher mit abschlägigem Ergebnis.
- 4 -
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich daher vor kurzem der sich im Umfeld des
Deutschen Städtetags und von diesem unterstützten „Städteinitiative Tempo 30“ ange -
schlossen, die explizit kritisiert, dass die Kommunen nach wie vor nicht die Möglichkeit
haben, zu entscheiden, wann und wo Verkehrsgeschwindigkeiten angepasst und ortsbe -
zogen angeordnet werden können. Die Initiative zielt darauf ab, die zulässige Höchst -
geschwindigkeit endlich überall über die zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörden so
anordnen zu können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt -, verkehrs- und
städtebaubezogenen Belange angemessen ist.
Bis zu einer Änderung der Straßenverkehrs ordnung in dieser Art, wird die Stadt, dort wo es
zurzeit rechtlich möglich ist, einen Antrag auf die Genehmigung von Tempo 30 bei der
zuständigen Oberen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Darmstadt, den 23 .09.2021
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Orte (3)
- Bessunger Straße
- Heidelberger Straße
- Donnersbergring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0297
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.09.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00