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2021/0297

Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 - Vorschlag # xxx: Idee 198 (Sicherheit für Kinder, Radfahrer, Fußgänger in der Bessunger Straße, Bitte Tempo 30)

Magistratsvorlage 23.09.2021

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Punkt 6: Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 - Vorschlag # xxx: Idee 198 (Sicherheit 
für Kinder, Radfahrer, Fußgänger in der Bessunger Straße, Bitte Tempo 30) 
 (V-Nr. 2021/0297) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von 
der Vorlage Kenntnis.

2021/0297

4972 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.09.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlu ng 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0297 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 - Vorschlag # xxx: Idee 198 (Sicherheit für 
Kinder, Radfahrer, Fußgänger in der Bessunger Straße, Bitte Tempo 30)  
 
Vorlage vom: 23.09.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.09.2021 
 
Für den Bürgerhaushalt 2.0, zweite Runde 2019 „Unser Vorschlag für die Politik“ wurde 
folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft eingebracht:  
 
Sicherheit für Kinder, Radfahrer, Fußgänger in der Bessunger Straße. Bitte Tempo 30  
 
Der Vorschlag erhielt:  
In der Online Abstimmung 124 Ja -Stimmen mit 7 Nein -Stimmen. 
 
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt bundesweit grundsätzlich eine innerörtliche  
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.  
 
Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sind in der StVO wie folgt 
festgelegt: 
 
- Einrichtung von Tempo 30 Zonen in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger - und     
  Fahrradverkehrsdichte (in Da rmstadt flächendeckend in allen Wohngebieten erfolgt).  
 
- Wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die um  
  mindestens 30 Prozent über der vergleichbarer Straßen liegt. Zur Beurteilung werden u.a.  
  Unfallzahlen hera ngezogen, es ist stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.  
 
- Vor besonders schutzbedürftigen Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Alten - und  
  Pflegeheimen sowie Krankenhäusern, begrenzt auf maximal 300 Metern Länge.  
 
- Zum Schutz der Bevölkerung v or Lärm (bei Überschreitung von 70 dB(A) tags und 60 dB  
  (A) nachts und Abgasen (im Einvernehmen mit der Gemeinde und nur mit Zustimmung des  
  Regierungspräsidiums).  
 
Da die nach der geltenden StVO abschließend aufgezählten Sachverhalte aktuell auf die 
Bessunger Straße zwischen Heidelberger Straße und Donnersbergring nicht zutreffen, fehlt 
derzeit die Rechtsgrundlage für die angeregte Geschwindigkeitsreduzierung.  
 
Insofern ist der Abschnitt der Bessunger Straße zwischen Heidelberger Straße und 
Donnersbergring nicht mit den bestehenden Tempo 30 Zonen – östlich der Bessunger Straße 
und westlich – vergleichbar. 
 
Grundsätzlich ist die Ausweitung und Weiterentwicklung von Tempo 30 -Bereichen, wo dies 
möglich und sinnvoll ist auch auf Hauptverkehrsstraßen, ein wichtiges Ziel des Magistrats 
und Teil seiner Mobilitätsstrategie. Durch die auf diese Weise erzielte Geschwindigkeits - 
reduktion ergeben sich vielfältige und umfassende positive Auswirkungen unter anderem in 
den Bereichen Lärmentlastung, Luftreinhaltung, Aufenthaltsqualität und städtebauliche 
Entwicklungsmöglichkeiten sowie Verkehrssicherheit. Nicht zuletzt ermöglicht sie im Sinne 
der ökologischen Mobilitätswende eine gerechtere Aufteilung der zur Verfügung stehenden 
Verkehrsflächen und Umverteilung zuguns ten der Mobilitätsträger des Umweltverbundes  
sowie einen verbesserten Verkehrsfluss für den motorisierten Individualverkehr (MIV) selbst. 
Daher hatte sich der Magistrat in der Vergangenheit bereits beim Bund um die Zustimmung 
für einen Modellversuch zur f lächendeckenden Erprobung von Tempo 30 bemüht, leider 
bisher mit abschlägigem Ergebnis.

- 4 - 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich daher vor kurzem der sich im Umfeld des 
Deutschen Städtetags und von diesem unterstützten „Städteinitiative Tempo 30“ ange - 
schlossen, die explizit kritisiert, dass die Kommunen nach wie vor nicht die Möglichkeit 
haben, zu entscheiden, wann und wo Verkehrsgeschwindigkeiten angepasst und ortsbe - 
zogen angeordnet werden können. Die Initiative zielt  darauf ab, die zulässige Höchst - 
geschwindigkeit endlich überall über die zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörden so 
anordnen zu können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt -, verkehrs- und 
städtebaubezogenen Belange angemessen ist.  
Bis zu einer Änderung der Straßenverkehrs ordnung in dieser Art, wird die Stadt, dort wo es 
zurzeit rechtlich möglich ist, einen Antrag auf die Genehmigung von Tempo 30 bei der 
zuständigen Oberen Straßenverkehrsbehörde beantragen.  
 
Darmstadt, den 23 .09.2021 
 
Dezernat III 
 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

TOP 338
TOP 6

Orte (3)

  • Bessunger Straße
  • Heidelberger Straße
  • Donnersbergring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0297
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.09.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00