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2017/0078

Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel

Magistratsvorlage 07.03.2017

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VERKEHRSLÖSUNGEN – Blees Eberhardt Saary Partnerschaft – Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplaner 
Robert-Bosch-Straße 7 –  64293 Darmstadt 
Tel. 06151 99282-01  –  E-Mail info@verkehrsloesungen.de  16_07_25_PBW-Kapellplatzviertel.docx 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Projektbeschreibung und Honorarangebot für  
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stadtplanungsamt – Abteilung Mobilität und öffentlicher Raum 
Bessunger Straße 125-127 
64295 Darmstadt 
V0.1, 25. Juli 2016

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Einleitung 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 2 von 26 
Inhalt 
1 Einleitung ......................................................................................................................................... 3 
2 Grundlagen ...................................................................................................................................... 4 
2.1 Derzeitiges Parkraumangebot ................................................................................................. 4 
2.2 Derzeitige Parkraumnachfrage ................................................................................................ 5 
2.3 Handlungsbedarf ..................................................................................................................... 6 
2.3.1 Zusammenfassung der Folgerungen aus den Analysen .................................................. 7 
2.3.2 Quartiersrundgänge im Kapellplatz-/Woogsviertel ........................................................ 7 
2.3.3 Intensivierung der Aktivität zum betrieblichen Mobilitätsmanagement beim Finanzamt
 Fehler! Textmarke nicht definiert. 
3 Konzept zur Parkraumbewirtschaftung ........................................................................................... 8 
3.1 Vorgehen in zwei Stufen ......................................................................................................... 8 
3.2 Maßnahmen im Kapellplatzviertel .......................................................................................... 8 
3.2.1 Flächendeckende Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten ....................................... 8 
3.2.2 Ausnahmegenehmigungen für Bewohner und besondere Gruppen ............................ 12 
3.2.3 Umwandlung der Mercksplätze (West und Ost) in private Parkplätze mit Abschrankung
 12 
3.2.4 Würthweg mit versenkbaren Pollern ............................................................................ 12 
3.2.5 Ladezonen in Mühlstraße und Soderstraße .................................................................. 13 
3.2.6 Lindenhofstraße als verkehrsberuhigten Bereich bzw. Fußgängerzone ausweisen ..... 13 
3.3 Ergänzende Maßnahmen des Mobilitätsmanagements ....................................................... 14 
4 Kosten- und Einnahmenschätzung ................................................................................................ 16 
4.1 Kostenabschätzung................................................................................................................ 16 
4.2 Einnahmenabschätzung ........................................................................................................ 16 
5 Hinweise zur Umsetzung ............................................................................................................... 18 
5.1 Ausblick auf Maßnahmen im Woogsviertel .......................................................................... 18 
Anhang .................................................................................................................................................. 20

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Einleitung 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 3 von 26 
1 Einleitung 
Die Quartiere rund um die Darmstädter Innenstadt sind einem hohen Parkdruck ausgesetzt. Ursa-
chen sind sowohl das aufgrund der historisch gewachsenen städtebaulichen Strukturen geringe Park-
raumangebot als auch der auf die Quartiere ausstrahlende Parkdruck der Tagesbevölkerung (Berufs- 
und Ausbildungseinpendler, Kunden und Besucher) in der Innenstadt. 
Bereits im 2005 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan sieht das Handlungskonzept die flächende-
ckende und einheitliche Erhebung von Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum der City und die 
Einführung von Bewohnerparken in den umgebenden Wohnquartieren vor. 2011/12 wurden durch 
VERKEHRSLÖSUNGEN BLEES Grundzüge einer generellen Stellplatzstrategie für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt entwickelt, in denen die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer flächendeckenden Park-
raumbewirtschaftung bestätigt wird. Darauf aufbauend entstand 2012/13 ein allgemeines Park-
raumbewirtschaftungskonzept, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Bewirtschaftung definiert 
werden.  
Im Projekt „Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere“ werden 
diese Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung pilothaft auf zwei Quartiere angewendet und es wird 
für diese Quartiere ein konkretes Umsetzungskonzept zur Bewirtschaftung erstellt. Auf diese Weise 
soll exemplarisch geprüft werden, ob die Eckpunkte in der Praxis umsetzbar sind und welche Modifi-
kationen gegebenenfalls erforderlich sind. 
Pilotquartiere sind das Johannesviertel nördlich der Innenstadt sowie ein Quartier, das sich aus dem 
nördlichen Teil des Kapellplatzviertels und dem westlichen Teil des Woogsviertels zusammensetzt. 
Der vorliegende Bericht stellt den ersten Teil des Umsetzungskonzeptes für das Kapell-
platz/Woogsviertel dar. Es werden konkrete Maßnahmen zur Bewirtschaftung im Kapellplatzviertel 
dargestellt und erste Ansätze für eine Parkraumbewirtschaftung im Woogsviertel entwickelt.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Grundlagen 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 4 von 26 
2 Grundlagen 
Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse des „Zwischenberichts zur Analyse“ zusammenge-
fasst, welche die Grundlage des Parkraumbewirtschaftungskonzepts Kapellplatzviertel bilden. 
Das untersuchte Gebiet Kapell-/Woogsviertel teilt sich in die Bereiche A und B im Kapellplatzviertel 
und den Bereich C, den westlichen Teil des Woogsviertels, auf (Abbildung 1). 
 
Abbildung 1: Gebietseinteilung Kapellplatz-/Woogsviertel 
 
2.1 Derzeitiges Parkraumangebot 
Im Kapellplatz-/Woogsviertel sind insgesamt ca. 3060 Abstellplätze vorhanden (Abbildung 2). Diese 
verteilen sich mit 1266 Stellplätzen auf private Flächen und halböffentliche Tiefgaragen und mit 1774 
Parkständen auf den öffentlichen Raum. Davon befinden sich etwas mehr als 500 Parkplätze auf 
Großparkierungsanlagen: der Justus-Liebig-Garage, dem Parkplatz am Jugendstilbad (Mercksplatz 
West) und dem östlichen Mercksplatz. Bei den öffentlichen Stellplätzen wurde zunächst nicht be-
rücksichtigt, ob es sich um legale Parkstände handelt oder ob regelwidrig auf dem Gehweg geparkt 
wird. Im Kapellplatzviertel finden sich bereits Parkplätze, die bewirtschaftet sind: Kostenpflichtig sind 
23% der Parkplätze (via Parkscheinautomaten), 5% der Parkplätze haben eine Parkdauerbeschrän-
kung. 
Mit einer Gesamtzahl von 3.060 Abstellplätzen besteht im Quartier ein Parkraumangebot von im-
merhin 0,72 Abstellplätzen pro Einwohner; lässt man die Großparkierungsanlagen außer Acht, be-
trägt die Quote 0,56 Abstellplätze pro Einwohner. Das Verhältnis vorhandener Abstellplätze zu im 
Quartier zugelassenen Pkw liegt bei 2,03, d.h. es sind rechnerisch doppelt so viele Abstellmöglichkei-
ten verfügbar wie Pkw von Bewohnern im Quartier zugelassen sind. Selbst wenn man die Großpar-
kierungsanlagen außen vor lässt, liegt das Verhältnis noch bei 1,59 Abstellplätzen je zugelassenem 
Pkw1. 
 
                                                           
1 Bei der Beurteilung der genannten Quoten ist zu berücksichtigen, dass einerseits die Pkw der Quartiersbewohner zum Teil 
nicht in Darmstadt zugelassen sind (bei einer Erhebung nachts betrug der Anteil der im Straßenraum abgestellten Kfz mit 
fremdem – nicht Darmstädter – Kennzeichen 32%) und dass andererseits nicht alle im Quartier zugelassenen Pkw auch 
tatsächlich im Quartier geparkt werden.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Grundlagen 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 5 von 26 
 
Abbildung 2: Abstellplatzangebot im Quartier Kapellplatz-/Woogsviertel nach verschiedenen Merkmalen 
(tagsüber, gerundete Werte) 
 
2.2 Derzeitige Parkraumnachfrage 
Die Parkraumnachfrage im öffentlichen Straßenraum ist sowohl tagsüber als auch nachts hoch und 
kann als ausgelastet, zum Teil sogar als überlastet, beschrieben werden (Abbildung 3). Fremdparker 
haben tagsüber einen Anteil von 57 % an der Parkraumnachfrage und sind somit ein beachtenswer-
ter Faktor im ruhenden Verkehr. Behinderndes Parken auf Gehwegen ist vor allem im Woogsviertel 
ein großes Problem.  Dabei verbleiben entlang ganzer Straßenabschnitte Gehwegbreiten von weniger 
als einem Meter. Der Gehweg kann dadurch für Fußgänger nicht mehr komfortabel genutzt werden - 
erschwert sind die Bedingungen zusätzlich bei Nutzung von Kinderwagen, Trolleys, Rollstühlen und 
Rollatoren.  
(* ohne Großparkierungsanlagen) 
Abbildung 3: Kennwerte der Stellplatznachfrage im öffentlichen Straßenraum Kapellplatzvier-
tel/Woogsviertel 
 
Die Parkraumnachfrage auf privaten Grundstücken kann nicht direkt erhoben werden, da diese nicht 
immer vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind. Zur Auslastung des privaten Stellplatzangebots 
durch Bewohner lässt sich aber folgende Plausibilitätsbetrachtung anstellen: 
  
Angebot 
[Parkplätze] 
Nachfrage 
[Anzahl geparkte Pkw / Auslastung] 
Bewohner 
[Anzahl Bewohner-Pkw / 
Anteil an Gesamtnachfrage] 
Gebiet 09:00 01:00 09:00 01:00 09:00 
Gebiet A 615 615 444 72,3 % 169 27,5 % 109 24,5 % 
Gebiet A* 103 103 81 79,0 % 47 45,6 % 16 19,8 % 
Gebiet B 399 410 380 95,2 % 316 77,1 % 153 40,3 % 
Gebiet C 760 760 664 87,4 % 728 95,8 % 373 56,2 % 
Summe A…C 1.774 1.785 1.488 83,9 % 1.213 68,0 % 635 42,7 % 
Summe A…C * 1.262 1.273 1.125 89,2 % 1.091 85,7 % 542 48,2 %

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Grundlagen 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 6 von 26 
Ausgangspunkt ist die Anzahl der von Bewohnern im Quartier zugelassenen Pkw, die sich nach Hoch-
rechnungen aus Angaben des Amts für Statistik der Stadt Darmstadt auf rund 1.500 beläuft. Unter 
der Annahme, dass nachts all diese Bewohner-Pkw – und nur diese – im Quartier geparkt sind, und 
angesichts der Tatsache, dass 1.213 Pkw im öffentlichen Straßenraum geparkt sind, verbleiben nur-
mehr knapp 300 Pkw, die im privaten Raum abgestellt sein müssen. Im Vergleich zu einem Angebot 
von rund 1.100 Stellplätzen2 im privaten Raum erscheint diese Zahl außerordentlich gering und wäre 
so zu interpretieren, dass der öffentliche Raum faktisch überlastet ist, während das Stellplatzangebot 
im privaten Raum zu weniger als einem Drittel ausgelastet ist. Selbst unter der Annahme, dass zu den 
im Quartier zugelassenen Kfz noch solche hinzuzurechnen sind, die Quartiersbewohnern gehören, 
aber nicht in Darmstadt zugelassen sind (vgl. Fußnote 1 auf Seite 4), sollten im privaten Raum noch 
nennenswerte freie Kapazitäten zur Verfügung stehen. 
Würden die Parkmöglichkeiten mit behinderndem Parken wegfallen, würde die Auslastung der vor-
handenen Parkplätze entsprechend steigen, da die Nachfrage zunächst konstant bleibt. Im privaten 
Raum scheinen entsprechend der Erhebung und nach den vorgenannten Plausibilitätsbetrachtungen 
jedoch Kapazitäten ungenutzt zu sein. Im Einzelnen beträgt die Auslastung, wenn die Parkmöglichkei-
ten mit behinderndem Parken außen vor gelassen werden, nachts 78% (mit behinderndem Parken 
68%) und tagsüber 97% (mit behinderndem Parken 84%). In dem stark von behindernden Parken 
geprägten östlichen Gebiet C (Woogsviertel) beträgt die Auslastung dann nachts rund 136% und tags 
rund 124%. 
 
2.3 Exkurs: Aktivitäten zu betrieblichem Mobilitätsmanagement beim Finanzamt 
Das Finanzamt Darmstadt als einer der größten Verkehrserzeuger im Kapellplatzviertel spielt für die 
Parkraumfrage eine besondere Rolle, zumal es gegenwärtig eigene Aktivitäten entwickelt. Das Fi-
nanzamt hat bereits am Programm „südhessen effizient mobil“ teilgenommen und erste Maßnah-
men umgesetzt. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören ÖPNV-Abfahrtspläne und Umbaumaß-
nahmen. Eine Abschrankung der vorhandenen, stark nachgefragten Parkplätze in Kombination mit 
einer Bewirtschaftung ist geplant. Eine Vergabe der Stellplätze soll nach sozial verträglichen Kriterien 
erfolgen. Da die Liegenschaft seitens des Finanzamts nur angemietet ist, lassen sich die nötigen 
Baumaßnahmen nur in Absprache mit dem Vermieter umsetzen. Ein JobTicket lässt sich beim Finanz-
amt nur schwer einführen, da das Finanzamt Darmstadt eine solche Maßnahme nicht allein einfüh-
ren kann und durch arbeits- bzw. rechtliche Maßgaben eingeschränkt wird. Auf Ministeriumsebene 
wird eine Strategie zur pilothaften Einführung eines JobTickets im Rahmen des Projekts „CO2-
neutrale Landesregierung“ diskutiert. Eine Umsetzung ist prinzipiell geplant, allerdings eher langfris-
tig zu erwarten.  
  
                                                           
2 ohne die halböffentlichen Tiefgaragen von Finanzamt und Jugendstilbad

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Grundlagen 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 7 von 26 
2.4 Handlungsbedarf 
2.4.1 Zusammenfassung der Folgerungen aus den Analysen 
Zusammenfassend stellen die hohe Auslastung bzw. die Überlastung des öffentlichen Parkraums und 
– damit in engem Zusammenhang stehend – behinderndes und verkehrsgefährdendes Parken im 
Kapellplatz-/Woogsviertel Probleme dar, die im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung einer 
Lösung zugeführt werden müssen. Ein striktes Unterbinden regelwidrigen Parkens durch bauliche 
Maßnahmen und/oder verschärfte Kontrollen erscheint wenig erfolgversprechend, da dadurch das 
ohnehin nicht nachfragegerechte Abstellplatzangebot weiter verringert würde. Als grundlegende 
Lösungsansätze erscheinen daher folgende Strategien aus verkehrsplanerischer Sicht sinnvoll und 
werden im weiteren Verlauf geprüft bzw. ausgearbeitet: 
 Reduzierung der Parkraumnachfrage … 
 … von Fremdparken durch konsistente und gebiets- bzw. quartiersweite Bewirtschaftungs-
maßnahmen im öffentlichen Straßenraum, 
 … von Bewohnern durch Schaffung attraktiver Alternativen zum eigenen Pkw. 
 Ausweitung des Angebots an regelkonformen Abstellplätzen durch … 
 … Neuorganisation des Straßenraums, 
 … effizientere Nutzung von Stellplätzen auf privaten Flächen. 
 
2.4.2 Quartiersrundgänge im Kapellplatz-/Woogsviertel 
Im Kapellplatz-/Woogsviertel wurden im Sommer 2015 zwei öffentliche Quartiers-Rundgänge mit 
Anwohnern durchgeführt, um ein Meinungsbild der Quartiersangehörigen zur Parkraumsituation und 
zu möglichen Lösungen einzuholen3. 
Die Teilnehmenden im Kapellplatzviertel standen einer Parkraumbewirtschaftung tendenziell aufge-
schlossen gegenüber. Bei den teilnehmenden Anwohnern im Woogsviertel wurde die Befürchtung 
deutlich, dass sich die Situation auch mit Bewirtschaftung nicht verbessert und der Parkdruck sich in 
den Osten des Woogsviertels verlagert. Das Parken auf den Gehwegen im Woogsviertel wird von 
vielen Teilnehmenden zwiegespalten beurteilt: einerseits liegt auf der Hand, dass gerade Kinder und 
ältere Menschen durch das Gehwegparken unzumutbar behindert werden, andererseits wird auf-
grund des knappen Parkraumangebots keine Alternative zum Gehwegparken gesehen. 
Die anliegenden Schulen und Gewerbetreibenden fürchten eine Benachteiligung, wenn Schüler, Leh-
renden und Kunden zukünftig für das Parken bezahlen müssen. Außerdem weisen die Anwohner auf 
die größeren öffentlichen Einrichtungen (Finanzamt, Schulen, Elisabethenstift) hin, deren Mitarbeiter 
und Kunden tagsüber im Gebiet den Parkdruck verstärken. 
Einer Jahresgebühr zwischen 30 und 120 Euro für einen Anwohnerparkausweis stehen viele Teilneh-
menden der Begehung kritisch gegenüber. Ein Großteil der Anwohner ist offen für eine Kombination 
aus ÖPNV-Ticket und Anwohnerparkausweis, jedoch ist auch hier der finanzielle Rahmen entschei-
dend. 
                                                           
3 vgl. team ewen: Begleitung bei der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Darmstadt - Quartiers-Rundgang 
Kapellplatzviertel am 16. Juli 2015, Quartiers-Rundgang Woogsviertel am 20. Juli 2015 - - Kurzfassung der Ergebnisse. Darm-
stadt, August 2015

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Konzept zur Parkraumbewirtschaftung 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 8 von 26 
3 Konzept zur Parkraumbewirtschaftung 
Folgende Maßnahmen sind für eine Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel 
und im westlichen Bereich des Woogsviertels aus fachlicher Sicht sinnvoll. 
 
3.1 Vorgehen in zwei Stufen 
Eine Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes soll in Darmstadt sukzessive von der Innenstadt – 
dem Gebiet mit dem höchsten Parkdruck – ausgehend nach außen hin erfolgen. Das bedeutet, dass 
zunächst die näher an der Innenstadt gelegenen Bereiche, hier Kapellplatzviertel, bewirtschaftet 
werden, im Anschluss die weiter außen (Woogsviertel) gelegenen. 
Eine gestaffelte Einführung der Parkraumbewirtschaftung – zunächst im Kapellplatzviertel und mit 
zeitlichem Abstand im Woogsviertel – wird  aus meh-
reren Gründen empfohlen:  
Im Woogsviertel ist der Parkdruck (vor allem nachts) 
höher als im Kapellplatzviertel. Zusätzlich stellt im 
Woogsviertel das Phänomen des Gehwegparkens ein 
größeres Problem dar. Eine Bewirtschaftung und ein 
damit einhergehendes Verbot des Gehwegparkens 
würde den Parkdruck zusätzlich verstärken. 
Zusätzlich soll für die Schulen im Gebiet eine Lösung 
gefunden werden. Die Schulen im Gebiet nehmen 
momentan an einem Programm zur Analyse des Mo-
bilitätsverhaltens der Schüler und Lehrer („südhessen 
effizient mobil“) teil. Die Ergebnisse dieser Analysen 
sind voraussichtlich erst Mitte 2016 ausgewertet und 
können erst dann sinnvoll einbezogen werden. 
Im Woogsviertel sollen daher zunächst Einzelmaß-
nahmen erfolgen und eine Bewirtschaftung ggf. nach-
gelagert aufgegriffen werden. 
Der nebenstehende skizzenhafte Zeitplan stellt die 
Vorgehensweise im zeitlichen Ablauf dar. 
 
3.2 Maßnahmen im Kapellplatzviertel 
Zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel werden die nachfolgend darge-
stellten Maßnahmen empfohlen. 
 
3.2.1 Flächendeckende Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten und Handyparken 
Im gesamten Kapellplatzviertel soll eine Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes als Parkraum-
bewirtschaftungszone erfolgen. Dazu wird gemäß der aktuellen Parkgebührensatzung der Stadt 
Darmstadt eine Parkgebühr (Zone 1) mit Parkscheinautomaten bzw. per Handyparken erhoben. Die 
Parkgebühren betragen dann 0,80 € je angefangene halbe Stunde bzw. beim so genannten „Handy-
parken“ 2,7 Cent pro Minute.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Konzept zur Parkraumbewirtschaftung 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 9 von 26 
Die Bewirtschaftung zielt darauf ab, das Parken im öffentlichen Raum in Wert zu setzen und den öf-
fentlichen Raum als kostenlose Alternative zu Parkplätzen und -häusern diesen anzugleichen. Das  
Kapellplatzviertel als innenstadtnahes Quartier ist bei Besuchern der Innenstadt durch die kostenlo-
sen Parkplätze beliebt und einem besonders hohen externen Parkdruck ausgesetzt. 
Im Zuge dessen sind die Aufstellung von Parkscheinautomaten und eine entsprechende Beschilde-
rung der Bereiche, in denen ein Parkschein benötigt wird, notwendig. Vorgeschlagen wird eine Um-
setzung durch Parkraumbewirtschaftungszonen (siehe Abbildung 4). Durch die Einrichtung von Zonen 
ist nur an den Zufahrten zur Zone eine Beschilderung notwendig (Beginn der Parkraumbewirtschaf-
tungszone (Zeichen 314.1 StVO) mit Parkschein (Zeichen 1052-33 StVO), Ende der Parkraumbewirt-
schaftungszone (Zeichen 314.2 StVO)). Die Schilder müssen gut sichtbar und begreifbar sein. Es muss 
klar werden, dass innerhalb der Zone jeder Parkvorgang kostenpflichtig ist. 
Vorschläge zu den jeweiligen Aufstellorten von Beschilderung und Parkscheinautomaten sind in Ab-
bildung 4 dargestellt. Parkscheinautomaten sollten ca. alle 150 m aufgestellt werden und gut sichtbar 
sein. Die genauen Standorte der neu aufzustellenden Parkscheinautomaten sind im Anhang detail-
liert beschrieben.  
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel muss auch zum Anlass genommen 
werden, das Handyparken in Darmstadt auf eine neue organisatorische Basis zu stellen. Es wird 
empfohlen, dass die Stadt Darmstadt sich dem bewährten Regionalportal Handy-Parken der ivm 
GmbH anschließt. Auf diese Weise ist es den Park-Nachfragern möglich, zwischen verschiedenen 
Handparken-Anbietern auszuwählen. Zudem ist die Abrechnung für alle Akteure transparenter als im 
gegenwärtigen, seit 2007 als „Versuch“ laufenden System. 
 
Der Bewirtschaftungszeitraum wird klar definiert und in weiten Teilen möglichst einheitlich. Im Ka-
pellplatzviertel werden bereits werktags an einigen Straßenzügen und auf dem westlichen Mercks-
platz zwischen 8.00 und 18.30 Uhr Parkgebühren erhoben. Dieser Zeitraum sollte ausgedehnt wer-
den auf Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr, da dies den Öffnungszeiten der Geschäfte in der 
Innenstadt entspricht. Der Zeitraum ist ebenfalls auf dem westlichen Mercksplatz anzuwenden. 
Eine Begrenzung der Parkdauer erfolgt einheitlich im gesamten Kapellplatzviertel auf 2 Stunden (an 
Parkscheinautomaten: Höchstparkdauer 2 Stunden). Lediglich auf dem westlichen Mercksplatz sollte 
eine Höchstparkdauer von wie bisher 4 Stunden bestehen bleiben. 
Verschiedentlich wird im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Parkraumbewirtschaftung in 
Darmstadt die Ausgabe von Tages-, Mehrtages-, Wochen- oder gar Monats-Parkausweisen diskutiert. 
Derartige Parktarife würden es beispielsweise Arbeitnehmern ermöglichen, wie bisher – wenngleich 
gegen Entgelt – im Quartier zu parken. Mit der Einführung solcher Dauertarife könnten insbesondere 
die zu erwartenden Widerstände der entsprechenden Parkraumnachfrager abgefedert werden. Aus 
verkehrlicher Sicht ist allerdings der Nutzen solcher Dauertarife fraglich, da sie den Parkdruck durch 
Gebietsfremde Parker nur bedingt zu reduzieren imstande sind. Ferner sind Dauertarife auch recht-
lich kritisch zu beurteilen. So gibt die Verwaltungsvorschrift zur StVO vor, dass die Erhebung von 
Parkgebühren „vor allem dort anzuordnen [ist], wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und 
deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze ge-
nau begrenzte Zeit parken können.“4 In der einschlägigen Kommentierung wird daraus gefolgert, 
dass eine Höchstparkdauer festgesetzt werden muss und bei Fehlen einer solchen „die Parkraumbe-
wirtschaftung den Charakter einer ‚Parkraumsteuer‘ oder ‚Straßenbenutzungsgebühr‘ (City-Maut) 
                                                           
4 Rn. 2 VwV-StVO zu § 13 Abs. 1

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Konzept zur Parkraumbewirtschaftung 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 10 von 26 
[hätte], die mangels gesetzlicher Grundlage rechtswidrig wäre.“5 
Ungeachtet der Frage, ob diese rechtliche Regelung noch zeitgemäß ist, wird aus den vorgenannten 
Gründen empfohlen, keine Dauer-Parktarife anzubieten. 
Für die Bewohner des Kapellplatzviertels wird eine ergänzende Regelung vorgesehen, mehr dazu im 
folgenden Abschnitt (3.2.2 Ausnahmegenehmigungen für Bewohner und besondere Gruppen). 
 
 
                                                           
5 Schurig, Roland; Marquardt, Andreas: Kommentar zur Stratßenverkehrs-Ordnung. 13. Auflage. Bonn 2009, S. 192

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Konzept zur Parkraumbewirtschaftung 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 11 von 26 
 
Abbildung 4: Übersichtskarte zur Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Konzept zur Parkraumbewirtschaftung 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 12 von 26 
3.2.2 Ausnahmegenehmigungen für Bewohner und besondere Gruppen 
Die Bewohner des Quartiers werden von der regulären Parkraumbewirtschaftung ausgenommen. 
Dazu wird aus verkehrsplanerischer Sicht empfohlen, für die Bewohner stattdessen die Möglichkeit 
zum Erwerb einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO zu ermöglichen. Anders als bei einer Be-
wirtschaftung des öffentlichen Straßenraums nach §45 StVO (Bewohnerparken in städtischen Quar-
tieren mit erheblichem Parkraummangel) wird die Ausnahme bei einer Bewirtschaftung nach § 46 
StVO nicht im Straßenraum gekennzeichnet.  
Eine solche Ausnahmegenehmigung sollte erteilt werden, sofern ein Wohnsitz im Geltungsbereich 
der Parkraumbewirtschaftungszone angemeldet ist. 
Die Ausnahmegenehmigung sollte sich an den lokalen Preisen für private Stellplätze orientieren. 
Nach vorliegenden Erfahrungen sind ebenerdige, nicht überdachte Stellplätze auf privaten Flächen 
für monatlich ca. 40 Euro zu mieten. Da die Abstellmöglichkeit im öffentlichen Straßenraum keine 
Stellplatzgarantie bietet, wird eine Gebühr von monatlich 10 Euro bzw. 120 Euro pro Jahr empfohlen. 
Um die Belange von Besuchern der Anwohner zu berücksichtigen wird empfohlen, sogenannte Besu-
cherausweise bzw. -blöcke auszugeben. So erhält jeder Haushalt im Quartier jährlich per Post oder 
Postwurfsendung automatisch 10 Besucherkarten mit Ausnahmegenehmigungen, auf denen Besu-
cher ihr Pkw-Kennzeichen und das Datum eintragen und damit für einen festzulegenden Zeitraum in 
der bewirtschafteten Zone kostenfrei parken darf. Durch solche Besucherausweise wird ein Angebot 
für die Anwohner und deren Besucher geschaffen und signalisiert, dass Dauerparken nur für Anwoh-
ner und deren Besucher zulässig ist. Bei Bedarf können Bewohner des Quartiers zusätzliche Besu-
cherausweise erwerben. Der Vertrieb der Besucherausweise muss in der Stadtverwaltung als neuer 
Prozess implementiert werden. 
Für den Wirtschaftsverkehr (z.B. Handwerker) kann die bisherige Ausnahmeregelung in Form des 
rhein-main-weiten Handwerkerausweises beibehalten werden.  
 
3.2.3 Bewirtschaftung des Mercksplatzes (West und Ost) mit Abschrankung 
Die beiden Teile des Mercksplatzes (West und Ost) sollten mittels Abschrankung in private Parkplätze 
umgewandelt werden, da auf solchen die Parkraumbewirtschaftung flexibler gehandhabt werden 
kann. Auf privaten Parkplätzen können auch Dauer-Parktarife (z.B. Wochen-, Monats- und Jahresti-
ckets) und Tarife und Parkhächstdauer angeboten werden, was im öffentlichen Straßenraum nach 
StVO nicht rechtssicher möglich ist (s. Abschnitt 3.2.1). Hier könnten Parkmöglichkeiten für z.B. Be-
schäftigte des Finanzamtes oder der im Quartier liegenden Schulen zu günstigen Konditionen ge-
schaffen werden. Die Höhe der Parkgebühren sollte sich an den Kosten eines Stellplatzes im Quartier 
bzw. der Höhe der zukünftigen Parkgebühren für die Beschäftigten beim Finanzamt orientieren. 
 
3.2.4 Würthweg mit versenkbaren Pollern 
Der Würthweg wird nach Aussagen von Anwohnern insbesondere zu Zeiten des Heinerfestes, aber 
auch das restliche Jahr z.B. an Wochenenden, gerne widerrechtlich als Parkplatz genutzt. Insbeson-
dere die Zufahrt durch Rettungsfahrzeuge wird dadurch oftmals blockiert. Daher wird zunächst vor-
geschlagen, im Würthweg verstärkte Kontrollen durchzuführen. Sollte eine verstärkte Kontrolle nicht 
zum Erfolg führen, sollte geprüft werden, ob der Würthweg in einen Privatweg umgewidmet werden 
bzw. durch versenkbare Poller nur für Anwohner und Rettungsfahrzeuge zugänglich gemacht werden 
kann.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Konzept zur Parkraumbewirtschaftung 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 13 von 26 
3.2.5 Ladezonen in Mühlstraße und Soderstraße  
In der Mühlstraße und in der Soderstraße werden Ladezonen für die örtliche Gastronomie und für 
Dienstleister eingerichtet (siehe Karte im Anhang). Diese können durch ein eingeschränktes Halte-
verbot (Zeichen 286 StVO) sowie die Zusatzmarkierung „Ladezone“ oder das nicht-StVO-konforme, 
aber verbreitete Zusatzschild „Ladezone“ gekennzeichnet werden. In der Mühlstraße ist bereits eine 
Ladezone vorhanden. 
 
3.2.6 Lindenhofstraße als verkehrsberuhigten Bereich bzw. Fußgängerzone ausweisen 
Die Lindenhofstraße wird momentan häufig durch Parkplatzsuchende angefahren. Aufgrund der be-
grenzten Anzahl von nur rund 12 bis 16 Stellplätzen sowie der Tatsache, dass die Lindenhofstraße 
Sackgasse ist, ist der Anteil erfolgloser Parksuchfahrten im westlichen Abschnitt zwischen Stadtbiblio-
thek und Mühlstraße erheblich. Zugleich ist die Lindenhofstraße hier eine stark genutzte Fußverkehr-
sachse zwischen der Innenstadt und Jugendstilbad bzw. Mercksplatz. Aufgrund der sehr schmalen 
Gehwege und des hohen Fußverkehrsaufkommens sind Fußgänger regelmäßig gezwungen, die Fahr-
bahn zu benutzen. Dabei kommt es zu Konflikten mit dem Parksuchverkehr, insbesondere am westli-
chen Ende der Lindenhofstraße, wo die Kfz nur durch Rangiervorgänge wenden können (Abbildung 
5). 
 
Abbildung 5: Fußgänger und wendender Parksuchverkehr in der Lindenhofstraße (eigene Aufnahme) 
 
Zur Lösung dieses Konflikts und zur Aufwertung der Lindenhofstraße als wichtige Nahmobilitätsachse 
zwischen der Innenstadt und den östlich gelegenen Einrichtungen und Quartieren wird empfohlen, 
künftig nur noch im östlichen Abschnitt Parken zuzulassen und die Lindenhofstraße im westlichen 
Abschnitt als Fußgängerzone (Beschilderung mit Zeichen 242.1 bzw. 242.2 StVO) auszuweisen. Dort 
entfallen die bestehenden rund 12 bis 16 Stellplätze. Die östliche Lindenhofstraße sollte als Ver-
kehrsberuhigter Bereich (Beschilderung mit Zeichen 325.1 bzw. 325.2 StVO) ausgewiesen werden 
(siehe Karte im Anhang). Zugleich sind die Parkstände im östlichen Abschnitt zu markieren und eben-
falls zu bewirtschaften (Zeichen 314 StVO mit Zusatzzeichen „mit Parkschein“).

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Konzept zur Parkraumbewirtschaftung 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 14 von 26 
Exkurs/Ausblick: Entwicklung des Bereichs Woogsplatz – Mühlstraße – Lindenhofstraße 
Die Empfehlungen im Kapellplatzviertel basieren auf dem heutigen Ausbaustand der Straßen und 
Wege. Insbesondere im Bereich Woogsplatz – Mühlstraße – Lindenhofstraße bestehen erhebliche 
Potenziale für eine attraktivere Freiraumgestaltung und städtebauliche Aufwertung, mit der auch 
eine dringend erforderliche Verbesserung der verschiedenen Fuß- und Radwegebeziehungen zwi-
schen der Innenstadt und dem Woogsviertel einher gehen sollte. Beispiele für Handlungsbedarfe sind 
neben der oben bereits genannten Lindenhofstraße die zu schmalen Gehwege in der Mühlstraße und 
die ungeordneten Übergänge zwischen Mercksplatz und Lindenhofstraße. 
 
3.3 Ergänzende Maßnahmen des Mobilitätsmanagements 
Der in den vorgenannten Maßnahmen zum Tragen kommende klassische verkehrsplanerische Ansatz 
der Parkraumbewirtschaftung ist imstande, das Parken zu ordnen, die Parkraumnachfrage zu verrin-
gern und insbesondere die Quartiersbewohner von störendem und übermäßigem Parksuchverkehr 
zu entlasten. Um noch weitergehende, nachhaltige Wirkungen zu erzielen sollte darüber hinaus die 
Einführung der Parkraumbewirtschaftung als Anlass genutzt werden, im Quartier ergänzende Maß-
nahmen des Mobilitätsmanagements einzuführen. Die Maßnahmen sollten für Kapellplatz- und 
Woogsviertel gemeinsam implementiert werden. Folgende Maßnahmen werden als Ergänzung vor-
geschlagen und sollten geprüft werden: 
- Quartiersmobilitätsplan/-paket 
Ein Mobilitätsplan des Quartiers kann beispielsweise folgende Informationen enthalten:  
- Entfernungsabschätzungen in Minuten/Metern 
- Fußwege und Abkürzungen 
- Fahrradrouten und Fahrradabstellanlagen 
- Hinweise zum Parken 
- Lage von Haltestellen mit Linien sowie Verweis auf Mobilitätsberatungmöglichkei-
ten/Link 
- Ggf. Freizeit- und Sportangebote 
Weitere zusätzliche Inhalte eines quartiersspezifischen Mobilitätspaketes können sein: 
- Informationen über Zeitkarten des ÖPNV 
- Informationen über Kurse zur ÖPNV-Nutzung für Senioren und Kinder 
- Informationen über Stellplatzsharing (s.u.) 
Die Informationen können den Bewohnern bei Beantragung der Ausnahmegenehmigung ausge-
händigt werden oder an alle interessierten Bürger, z.B. über das Bürgerbüro, verteilt werden.  
 
- Mieterticket/Schnupperticket 
Ein Mieterticket kann beispielsweise für Mieter bestimmter Wohnungsbaugesellschaften oder 
ggf. auch für ein gesamtes Quartier angeboten werden. Dazu ist meist ein Großabnehmer not-
wendig. Ein Quartiersticket könnte beispielsweise ebenfalls mit der Ausnahmegenehmigung zum 
Parken für Bewohner kombiniert werden. 
 
- Stellplatzsharing 
Private Parkplätze können via Smartphone-App oder Onlineportale stunden- oder tageweise 
vermietet werden. Dadurch werden leer stehende Privatparkplätze auch für Besucherverkehr 
verfügbar gemacht und Parksuchverkehr in innenstadtnahen Lagen reduziert. Dieses Modell wird 
in internationalen Großstädten schon erfolgreich angeboten. In Deutschland ist z.B. die App 
„Ampido“ recht verbreitet. Da ein solches Portal nur erfolgreich ist, wenn möglichst viele Stell-

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Konzept zur Parkraumbewirtschaftung 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 15 von 26 
plätze angeboten werden und diese aktuell sind. Im Rahmen der Einführung der Parkraumbe-
wirtschaftung könnte eine Kooperation mit dem jeweiligen Anbieter eingegangen werden oder 
auf solche Angebote hingewiesen werden. 
 
- Lastenradverleih 
In vielen Städten können mittlerweile Lastenräder kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr 
ausgeliehen werden. Lastenräder sind zunehmend eine Alternative zum Pkw für Transporte oder 
zum Fahrradanhänger. Auch in Darmstadt sind zunehmend mehr Lastenräder unterwegs. Bei 
Etablierung eines solchen Ausleihmöglichkeit in der Nähe des Kapellplatz-/Woogsviertels kann 
bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung darauf hingewiesen werden.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Kosten- und Einnahmenschätzung 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 16 von 26 
4 Kosten- und Einnahmenschätzung 
4.1 Kostenabschätzung 
Die folgende überschlägige Abschätzung der Kosten soll dabei helfen, die Maßnahmen und deren 
Umsetzung einzuordnen. 
Maßnahme Kosten pro Stück Anzahl geschätzte Kosten 
   
einmalig 
laufende 
Kosten/Jahr 
flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomaten 
Beschilderung 300 €  6             1.800 €  
 Parkscheinautomaten 5.000 €  11           55.000 €  10.582 €  
Bewohnerparken mit Ausnahmegenehmigung 
Bearbeitung Ausnahmegenehmigung  ?  
  
 ?  
Zusätzliche Kontrolle  (Vollzeitstelle) 35.000 €  1  -  35.000 €  
Würthweg mit versenkbarem Poller 
Versenkbarer Poller 25.000 €  1           25.000 €  500 € 
Ladezonen in Mühlstraße und Soderstraße 
Beschilderung 300 €  4             1.200 €  
 Markierung (je Buchstabe) 50 €  8                 400 €  
 Lindenhofstraße ohne Parken 
Beschilderung 300 €  6             1.800 €  
 Ergänzende Maßnahmen 
Erstellung Quartiersplan 
  
            5.000 €  
 Zusammenstellung Informationspaket 
  
            1.000 €  
 Lastenradverleih 
  
            3.000 €  500 €  
Gesamtkosten 
  
94.200 €  46.582 €  
 
 
4.2 Einnahmenabschätzung 
Eine Einnahmenschätzung kann anhand zwei verschiedener Verfahren erstellt werden: 
(1) Annahmen zur Abnahme von Ausnahmegenehmigungen durch Bewohner und voraussichtli-
chen Auslastung der vorhandenen Stellplätze durch Fremdparker und damit verbundenen 
Einnahmen 
(2) Schätzung anhand von Einnahmen bestehender Parkscheinautomaten in ähnlicher Lage im 
Stadtgebiet Darmstadts. 
 
(1) 
Für die Auslastung der der vorhandenen Stellplätze wurde angenommen, dass 80 % der bisher nachts 
im Quartier abgestellten Pkw eine Ausnahmegenehmigung abnehmen bzw. beantragen. Die Einnah-
men aus der Parkraumbewirtschaftung beziehen sich auf die tagsüber verfügbaren Stellplätze (vor 
Einschränkung des Gehwegparkens) abzüglich der tagsüber durch Bewohner belegten Stellplätze. In 
der Bewirtschaftungszeit von 8 bis 20 Uhr an 6 Tagen die Woche beträgt die geschätzte durchschnitt-
liche Auslastung 33 % (4 Stunden pro Tag).

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Kosten- und Einnahmenschätzung 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 17 von 26 
Annahme Einnahmen in Euro 
Ausnahmegenehmigung für Bewohner: 80 % der 363 bisher nachts abge-
stellten Bewohner-Pkw, 290 Ausnahmegenehmigungen; 
Gebühr je Parkgenehmigung: 120 Euro 
       34.848 €  
monatliche Einnahmen durch 33 % bezahlte Stellplätze (4 Stunden) der 12 
Bewirtschaftungsstunden je Stellplatz und Tag (24 Bewirtschaftungstage); 
333 Stellplätze (502 Stellplätze gesamt abzüglich 169 tagsüber abgestell-
ter Bewohner-Pkw) 
               50.637 €  
jährliche Einnahmen durch Parkraumbewirtschaftung bei 33 % Belegung           607.648 €  
jährliche Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerpark-
ausweise 
             642.496 €  
laufende jährliche Kosten       - 46.582 €  
jährlicher Gewinn aus Parkraumbewirtschaftung              595.914 €  
 
 
(2) 
Für die Schätzung anhand bestehende Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in Darmstadt 
wurden vergleichsweise Einnahmen aus Parkscheinautomaten in der Nähe der Innenstadt (Grafen-
straße, Elisabethstraße, Adelungstraße) betrachtet. Die dortigen Einnahmen wurden als Durch-
schnittwert für die Einnahmen eines Parkscheinautomaten in Innenstadtnähe herangezogen. Mit 
Hilfe der Anzahl der dortigen Stellplätze lassen sich die durchschnittliche Auslastung und die durch-
schnittlichen Einnahmen je Stellplatz ermitteln. 
Annahme Einnahmen in Euro 
80 % der 363 bisher nachts abgestellten Bewohner-Pkw, 290 Ausnahme-
genehmigungen; 
Gebühr je Parkgenehmigung: 120 Euro 
          34.800 €  
monatliche Einnahmen durch 51 % Stellplatzbelegung (6 Stunden) der 12 
Bewirtschaftungsstunden je Stellplatz und Tag (24 Bewirtschaftungstage); 
333 Stellplätze (502 Stellplätze gesamt abzüglich 169 tagsüber abgestell-
ter Bewohner-Pkw) 
         
          78.258 €  
 
jährliche Einnahmen durch Parkraumbewirtschaftung         939.092 €  
jährliche Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerpark-
ausweise 
         
        973.940 €  
laufende jährliche Kosten - 46.582 €  
jährlicher Gewinn aus Parkraumbewirtschaftung         927.358 €  
 
Aus den vorangegangenen Einnahmenschätzungen wird ersichtlich, dass durch die Einführung einer 
Parkraumbewirtschaftung hohe Gewinne erzielt werden können. Durch die Einnahmen lassen sich 
auch die Investitionskosten sowie die laufenden Kosten leicht abdecken. Bei Einnahmen in dieser 
Höhe sollte ernsthaft über die ergänzenden Maßnahmen und Mobilitätsangebote für die Bewohner 
nachgedacht werden.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Hinweise zur Umsetzung 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 18 von 26 
5 Hinweise zur Umsetzung 
Bei der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen ist folgendes zu beachten: 
(1) Intensive Öffentlichkeitsarbeit bei Vorbereitung und Einführung 
Neben der bereits durchgeführten Bürgerbeteiligung im Rahmen der Konzeption der Parkraum-
bewirtschaftung sollte die Öffentlichkeit auch bei der weiteren Vorbereitung und bei der Einfüh-
rung der Bewirtschaftung eingebunden werden. Dazu sollten die Bewohner des Kapellplatzvier-
tels und sonstige Anlieger frühzeitig über die Maßnahmen per Post, über die lokale Presse und 
über Aushänge im Gebiet informiert werden. 
Zusätzlich zur frühzeitigen Information sollte ein Übergangszeitraum von zwei bis vier Wochen 
eingeplant werden, in dem Autofahrer, die ohne Parkschein oder Ausnahmegenehmigung par-
ken, anstatt einer Strafe nur auf die neue Regelung hingewiesen werden. 
(2) Beobachtung des Gehwegparkens 
Gehwegparken spielt im Kapellplatzviertel bisher nur eine untergeordnete Rolle und stellt somit 
keinen konkreten Handlungsbedarf dar. Das Thema Gehwegparken sollte aber beobachtet und 
bei Bedarf angegangen werden. 
(3) Kontrolle 
Die Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen sollte nach der oben genannten Einführungs-
phase konsequent kontrolliert und bei Nicht-Einhaltung sanktioniert werden. Dazu ist ggf., insbe-
sondere direkt nach der Einführung, ein Mehraufwand an Überwachungspersonal notwendig. 
Ohne eine konsequente Kontrolle werden die Maßnahmen bei der Bevölkerung nicht ernst ge-
nommen. Für die Bewohner, die von der Parkraumbewirtschaftung profitieren sollen, wird kein 
Effekt auf den Parkdruck im Quartier sichtbar. 
(4) Erfolgskontrolle 
Ob die oben vorgeschlagenen Maßnahmen wirklich erfolgreich sind, lässt sich nur nach einem 
ausreichend langen Test-Zeitraum von mindestens neun bis zwölf Monaten ausmachen. Dabei ist 
wichtig zu prüfen, 
- ob die neuen Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung eingehalten werden, 
- wie die Anwohner mit der neuen Regelung zurechtkommen, 
- ob und wie stark eine Verdrängung des Parkdrucks in die umliegenden Quartiere stattge-
funden hat  
 
(5) Einarbeiten neuer Erkenntnisse aus Analyse des Mobilitätsverhaltens an der Alice-Eleonoren-
Schule 
Auch an der Alice-Eleonoren-Schule werden im Rahmen des Programms „südhessen effizient 
mobil“ Analysen zur Mobilität der Schüler und Lehrer durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analy-
sen werden ebenfalls bis Mitte 2016 zur Verfügung stehen. Diese sollten in das Konzept aufge-
nommen und dieses ggf. entsprechend überarbeitet werden.  
 
Ausblick auf Maßnahmen im Woogsviertel 
Für das Woogsviertel soll zunächst keine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung eingeführt wer-
den. Stattdessen werden im Folgenden einige Einzelmaßnahmen empfohlen, mit denen zunächst 
begonnen werden kann. Nach Beginn der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel sollte die

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Hinweise zur Umsetzung 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 19 von 26 
Situation im Woogsviertel beobachtet und das Thema Parkraumbewirtschaftung bei Bedarf angegan-
gen werden. 
(1) Kein Gehwegparken entlang der empfohlenen Schulwege 
Um für Schulkinder den Weg zur Schule sicher zu gestalten, sollte auf den empfohlenen Schulwe-
gen aus den Schulwegeplänen nicht auf den Gehwegen geparkt werden. Im Woogsviertel sind 
davon die Kiesstraße und die Soderstraße betroffen. Entlang dieser Straßen sollte das Parken am 
Straßenrand nur einseitig zugelassen werden. So können die Gehwege frei und die Straßen be-
fahrbar bleiben. 
(2) Umwandlung von Straßenzügen in verkehrsberuhigte Bereiche mit Umwandlung der Gehwege in 
Parkstreifen 
Es wird vorgeschlagen, einige Straßenzüge im Woogsviertel in verkehrsberuhigte Bereiche um-
zuwandeln. Die Gehwege werden dabei in Parkstreifen umgewandelt. Die vorhandenen Grund-
stückszufahrten und Hauseingänge müssen dabei freigehalten werden. Beispielsweise die Wien-
erstraße und die Gervinusstraße kämen für diese Maßnahme in Frage, da hier nur eine geringe 
Anzahl an Parkplätzen wegfallen würde.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Anhang 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 20 von 26 
Anhang 
Hinweise zu den Standorten der Parkscheinautomaten 
 
Abbildung 6: Standorte der neu aufzustellenden Parkscheinautomaten mit Nummerierung (in rot) 
 
1 - Am kleinen Woog/Große Bachgasse 
Der Parkscheinautomat kann auf dem Platz vor dem Haus „Am kleinen Woog 1“ aufgestellt werden. 
An dieser Stelle ist die Sichtbarkeit von beiden Enden der Straße gewährleistet.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Anhang 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 21 von 26 
2 - Am Kapellplatz 
Der Parkscheinautomat kann am Ende der Parkplatzreihe (Längsparker) aufgestellt werden. Der letz-
te Parkplatz ist entsprechend einzukürzen. 
 
 
3 - Woogsplatz 
Der Parkscheinautomat ist so zu platzieren, dass er bei Auffahrt auf den Woogsplatz wahrgenommen 
wird. Dabei kann momentan ungenutzter Raum (bedingt durch die Form des Platzes) oder ein Teil 
eines Stellplatzes genutzt werden.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Anhang 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 22 von 26 
4 - Südliche Mühlstraße 
Der Gehweg in der Mühlstraße ist so schmal, dass bei Aufstellung eines Parkscheinautomaten die 
verbleibende Gehwegbreite nicht ausreichend wäre. Daher ist der Parkscheinautomat im Straßen-
raum zu installieren. Dabei ist darauf zu achten, dass vom Parkscheinautomat nicht auf die Balkone 
der Wohnbebauung geklettert werden kann.  
 
 
5 - Nördliche Mühlstraße 
Der Gehweg ist hier sehr schmal, sodass der Parkscheinautomat im Straßenraum zu installieren ist. 
Durch die Installation im Straßenraum ist der Parkscheinautomat trotz Krümmung der Straße von 
allen Seiten sichtbar.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Anhang 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 23 von 26 
6 - Riedlingerstraße (West 1) 
Die Installation eines Parkscheinautomaten würde die Gehwegbreite deutlich reduzieren. 
Insbesondere wären die Fenster der Bebauung aber durch einen Parkscheinautomaten leicht 
erreichbar und somit einbruchgefährdet. Daher wird empfohlen, den Parkscheinautomaten in 
diesem Bereich im Straßenraum zu installieren. 
 
 
7 - Riedlingerstraße (Ost 1) 
In diesem mittleren Abschnitt der Riedlingerstraße ist ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden, 
sodass direkt an der Hauswand des libanesischen Restaurants ein Parkscheinautomat aufgestellt 
werden kann.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Anhang 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 24 von 26 
8 - Soderstraße 
In diesem Bereich der Soderstraße befindet sich auf der Südseite ein sehr breiter Gehweg. Der Park-
scheinautomat kann dort ohne Einschränkung der Fußgänger aufgestellt werden. Ggf. kann der Park-
scheinautomat in direkter Nähe zum Verteilerkasten (siehe Bild) aufgestellt werden, um das Straßen-
bild nicht zusätzlich zu beeinträchtigen. 
 
 
9 - Riedlingerstraße (West 2) 
Die Breite des Gehwegs ist auch bei Aufstellung eines Parkscheinautomaten ausreichend. Der genaue 
Standort ist in der Karte markiert. Bei einer Aufstellung im nördlichen Bereich des Straßenabschnitts 
würden die Bäume das ggf. vorhandene Solarpaneel verdecken, daher ist eine Aufstellung im südli-
chen Bereich (s. Karte) anzustreben.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Anhang 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 25 von 26 
10 - Riedlingerstraße (Ost 2) 
Für den hier zu installierenden Parkscheinautomaten ist auf einer der beiden Seiten der Einmündung 
etwas von dem Grünstreifen wegzunehmen. Der Parkscheinautomat wird so bei Einfahrt zu dem 
Parkstreifen direkt wahrgenommen. 
 
 
 
11 - Lindenhofstraße 
In der Lindenhofstraße befindet sich mittig zwischen Teichhausstraße und Riedlingerstraße ein Vor-
sprung, auf dem ein Parkscheinautomat aufgestellt werden kann. Alternativ sind auf der nördlichen 
Straßenseite auch ein Grünstreifen und ein breiter Gehweg vorhanden, der für die Aufstellung eines 
Parkscheinautomatens genutzt werden könnte. 
 
 
 
12 - Adolf-Spieß-Straße 
In der Adolf-Spieß-Straße ist der Gehweg auf der nördlichen Straßenseite sehr breit ausgebaut, so-
dass ein Parkscheinautomat ohne Einschränkung der Fußgänger aufgestellt werden kann.

Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel 
Anhang 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 26 von 26

2017/0078

7456 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
31.03.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0078 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:   066-080-1000 Investitionsnummer:  08066-0802 
Kostenträger:  5460-11 Sachkonto: 0775010/ 6063000  
 
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel  
 
Vorlage vom: 07.03.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.  
2. Der Plan ist entsprechend umzusetzen.  
3. Ein Jahr nach der Umsetzung ist dem Parkbeirat ein Erfahrungsbericht vorzulegen.  
4. Die Parkscheinautomaten werden aus der Kostenstelle 066 -080-1000, Investitionsnummer 
08066-0802, Sachkonto 0775010 finanziert.  
5. Die Beschilderung werden aus  der Kostenstelle 066 -080-1000, Sachkonto 6063000 
finanziert. 
 
 
Anlagen: Ergebnisbericht  Parkraumkonzept  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.03.2017 
 
Mit der Magistratsvorlage MV 2014/0386 wurde die Einführung der Parkraumbewi rt-
schaftung in den Modellquartieren Kapellplatz -, Woogs- und Johannesviertel beschlossen. Es 
ist in jedem der drei Modellquartiere ein Rundgang mit Bürger n erfolgt. Hier konnten 
Anregungen zur Parkraumbewirtschaftung und Hinweise auf Probleme gegeben werd en. Ein 
externes Ingenieurbüro ist mit der Erarbeitung der Parkraumkonzepte beauftragt worden. Die 
Anregungen der Bürger sind in die Konzepte eingeflossen. Die Arbeiten für das Konzept des 
Kapellplatzviertels sind abgeschlossen. Am 14.11.2016 hat eine Info rmationsveranstaltung 
für die Bürger im Kapellplatzviertel stattgefunden. Dort sind die Ergebnisse des Konzepts 
vorgestellt worden.  
 
Konzept 
 
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets Kirchstraße, Landgraf -Georg-
Straße, Teichhausstraße und Ni eder-Ramstädter-Straße (siehe Anlage Ergebnisbericht 
Parkraumbewirtschaftung, Abbildung 4). Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet 
Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Diese Parkscheinautomaten sind mit einem EC -
Karten Terminal ausgestattet, um de n Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungsmittel 
anzubieten.  
 
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone I) 80 Cent pro 30 
Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur Innenstadt 
von montags b is samstags von 8 bis 20 Uhr mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden 
vorgesehen. Auf dem westlichen Mercksplatz wird die Höchstparkdauer weiterhin vier 
Stunden betragen.  
 
Bewohner des Gebiets können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken nach § 46 für 120 
Euro pro Jahr beantragen. Mit der Ausnahmegenehmigung werden Bewohner von dem 
Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer befreit.  
 
Für Besucher von Bewohnern wird vorgeschlagen, Besucherkarten einzuführen. Solche 
Besucherkarten werden beispielsweise in den Städten Heidelberg und Mainz angeboten. Es 
sind Bögen mit neun Tageskarten und einer Wochenkarte erhältlich. Diese Besucherkarten 
sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der Parkzone gültig, hierfür ist das Kfz -Kennzeichen 
und das Datum auf der Karte einzutragen und sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die 
Besucher sind damit von dem Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und 
von der Höchstparkdauer befreit. Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird folgende 
Handhabung vorgeschlagen: Jeder volljährige Bewohner einer Parkzone kann Bögen mit je 
neun Besucher -Tageskarten und einer Besucher -Wochenkarte bei der 
Straßenverkehrsbehörde kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Eine Begrenzung in der 
Anzahl an zu erwerbe nden Bögen mit Besucherkarten ist zunächst nicht vorgesehen. Die 
Besucherkarten können unabhängig vom Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer 
Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben werden. Um den Mehraufwand durch die 
Genehmigung und Ausgabe von weiteren A usnahmegenehmigungen und Besucherkarten, ist 
die Schaffung einer neuen Stelle in der Straßenverkehrsbehörde vorzusehen.  
 
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken für das Entrichten der 
Parkgebühren angeboten. Diese Zahlungsmethode wir d bereits in der Innenstadt angeboten 
und wird um das Kapellplatzviertel erweitert.

- 4 - 
 
Veränderungen in der Verkehrsregelung  
 
Die Lindenhofstraße wird westlich der Mühlstraße als Fußgängerzone ausgewiesen, um den 
Anteil an erfolglosem Parksuchverkehr zu re duzieren und die Konflikte zwischen hohem 
Fußgängeraufkommen und Parksuchverkehr zu unterbinden. Die Andienung des Jugendstil -
bades ist dabei weiterhin zu gewährleisten.  
 
Zwischen der Mühlstraße und der Zufahrt des Mercksplatzes West wird die Lindenhofstra ße 
als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, um diese Straße als Nahmobilitätsachse 
zwischen Innenstadt und den östlich gelegenen Quartieren aufzuwerten. Durch diese 
Veränderungen entfallen in der Lindenhofstraße westlich der Mühlstraße 12 bis 16 
Stellplätze. 
 
Obwohl der Würthweg nur für Anlieger frei ist, werden dort Fahrzeuge widerrechtlich geparkt. 
Hinzu kommt, dass die Andienung von Gastronomie der Landgraf -Georg-Straße über den 
Würthweg erfolgt. Hierdurch ist die Zufahrt, auch für Rettungsfahrzeuge, nicht gewährleistet. 
Falls vermehrte Kontrollen nicht zielführend sind, kann die Zufahrt des Würthweges mit 
versenkbaren Pollern versehen werden. Dadurch wird die Zufahrt des Würthweges 
ausschließlich für Bewohner und Rettungsfahrzeuge ermöglicht.  
 
Kontrolle 
 
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der 
Parkraumbewirtschaftung sind notwendig, um die neuen Regelungen zu etablieren. 
Ansonsten kann keine Veränderung im Parkverhalten erreicht werden und die Bewohner 
erfahren keine Verbesserung in der Parksituation. Um die Kontrolle zu gewährleisten, ist bei 
der Kommunalpolizei die Schaffung einer weiteren Stelle vorzusehen. Diese wird von dort im 
Rahmen der Stellenplananträge für 2018 unter Berufung auf diese Vorlage beantrag t werden. 
 
Gehwegparken  
 
Das Gehwegparken ist im Kapellplatz viertel derzeit nur an wenigen Stellen vorhanden. Es 
betrifft die Straßenzüge Woogsplatz, Soderstraße (Abschnitt Riedlingerstraße bis 
Teichhausstraße), sowie Riedlingerstraße (Abschnitt Soderstraße bis Lindenhofstraße). Hier 
wird derzeit illegal mit zwei R eifen auf dem Gehweg geparkt, obwohl die Breite des 
Straßenquerschnitts das Parken auf der Fahrbahn zulässt. Mit der Einführung der 
Parkraumbewirtschaftung sind die Stellplätze auf der Fahrbahn zu markieren, um das 
Gehwegparken künftig zu unterbinden.  
 
Kosten Infrastruktur  
 
 Parkscheinautomaten (12 Stück) mit EC -Karten Terminal  
 Beschilderung 
 Die Einnahmen werden die Kosten in die Infrastruktur decken.

- 5 - 
Darmstadt, den 07. März 2017 
III/61/4 re 
Nst. 2131 
 
 
 
Dezernat II    Dezernat III 
 
 
 
 
Rafael Reißer    Dr. Barbara Boczek  
Bürgermeister     Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 11
TOP 15
TOP 137
TOP 15

Orte (18)

  • Teichhausstraße
  • Mühlstraße 12
  • Lindenhofstraße
  • Soderstraße
  • Riedlingerstraße
  • Robert-Bosch-Straße 7
  • Bessunger Straße 125
  • Adelungstraße
  • Kiesstraße
  • Gervinusstraße
  • Würthweg
  • Kapellplatz
  • Woogsplatz
  • Landgraf-Georg-Straße
  • Große Bachgasse
  • Kirchstraße
  • Am Kleinen Woog 1
  • Sackgasse

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0078
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.03.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00