2017/0078
Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel
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VERKEHRSLÖSUNGEN – Blees Eberhardt Saary Partnerschaft – Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplaner
Robert-Bosch-Straße 7 – 64293 Darmstadt
Tel. 06151 99282-01 – E-Mail info@verkehrsloesungen.de 16_07_25_PBW-Kapellplatzviertel.docx
Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Projektbeschreibung und Honorarangebot für
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadtplanungsamt – Abteilung Mobilität und öffentlicher Raum
Bessunger Straße 125-127
64295 Darmstadt
V0.1, 25. Juli 2016
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Einleitung
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Inhalt
1 Einleitung ......................................................................................................................................... 3
2 Grundlagen ...................................................................................................................................... 4
2.1 Derzeitiges Parkraumangebot ................................................................................................. 4
2.2 Derzeitige Parkraumnachfrage ................................................................................................ 5
2.3 Handlungsbedarf ..................................................................................................................... 6
2.3.1 Zusammenfassung der Folgerungen aus den Analysen .................................................. 7
2.3.2 Quartiersrundgänge im Kapellplatz-/Woogsviertel ........................................................ 7
2.3.3 Intensivierung der Aktivität zum betrieblichen Mobilitätsmanagement beim Finanzamt
Fehler! Textmarke nicht definiert.
3 Konzept zur Parkraumbewirtschaftung ........................................................................................... 8
3.1 Vorgehen in zwei Stufen ......................................................................................................... 8
3.2 Maßnahmen im Kapellplatzviertel .......................................................................................... 8
3.2.1 Flächendeckende Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten ....................................... 8
3.2.2 Ausnahmegenehmigungen für Bewohner und besondere Gruppen ............................ 12
3.2.3 Umwandlung der Mercksplätze (West und Ost) in private Parkplätze mit Abschrankung
12
3.2.4 Würthweg mit versenkbaren Pollern ............................................................................ 12
3.2.5 Ladezonen in Mühlstraße und Soderstraße .................................................................. 13
3.2.6 Lindenhofstraße als verkehrsberuhigten Bereich bzw. Fußgängerzone ausweisen ..... 13
3.3 Ergänzende Maßnahmen des Mobilitätsmanagements ....................................................... 14
4 Kosten- und Einnahmenschätzung ................................................................................................ 16
4.1 Kostenabschätzung................................................................................................................ 16
4.2 Einnahmenabschätzung ........................................................................................................ 16
5 Hinweise zur Umsetzung ............................................................................................................... 18
5.1 Ausblick auf Maßnahmen im Woogsviertel .......................................................................... 18
Anhang .................................................................................................................................................. 20
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Einleitung
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1 Einleitung
Die Quartiere rund um die Darmstädter Innenstadt sind einem hohen Parkdruck ausgesetzt. Ursa-
chen sind sowohl das aufgrund der historisch gewachsenen städtebaulichen Strukturen geringe Park-
raumangebot als auch der auf die Quartiere ausstrahlende Parkdruck der Tagesbevölkerung (Berufs-
und Ausbildungseinpendler, Kunden und Besucher) in der Innenstadt.
Bereits im 2005 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan sieht das Handlungskonzept die flächende-
ckende und einheitliche Erhebung von Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum der City und die
Einführung von Bewohnerparken in den umgebenden Wohnquartieren vor. 2011/12 wurden durch
VERKEHRSLÖSUNGEN BLEES Grundzüge einer generellen Stellplatzstrategie für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt entwickelt, in denen die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer flächendeckenden Park-
raumbewirtschaftung bestätigt wird. Darauf aufbauend entstand 2012/13 ein allgemeines Park-
raumbewirtschaftungskonzept, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Bewirtschaftung definiert
werden.
Im Projekt „Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere“ werden
diese Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung pilothaft auf zwei Quartiere angewendet und es wird
für diese Quartiere ein konkretes Umsetzungskonzept zur Bewirtschaftung erstellt. Auf diese Weise
soll exemplarisch geprüft werden, ob die Eckpunkte in der Praxis umsetzbar sind und welche Modifi-
kationen gegebenenfalls erforderlich sind.
Pilotquartiere sind das Johannesviertel nördlich der Innenstadt sowie ein Quartier, das sich aus dem
nördlichen Teil des Kapellplatzviertels und dem westlichen Teil des Woogsviertels zusammensetzt.
Der vorliegende Bericht stellt den ersten Teil des Umsetzungskonzeptes für das Kapell-
platz/Woogsviertel dar. Es werden konkrete Maßnahmen zur Bewirtschaftung im Kapellplatzviertel
dargestellt und erste Ansätze für eine Parkraumbewirtschaftung im Woogsviertel entwickelt.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Grundlagen
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2 Grundlagen
Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse des „Zwischenberichts zur Analyse“ zusammenge-
fasst, welche die Grundlage des Parkraumbewirtschaftungskonzepts Kapellplatzviertel bilden.
Das untersuchte Gebiet Kapell-/Woogsviertel teilt sich in die Bereiche A und B im Kapellplatzviertel
und den Bereich C, den westlichen Teil des Woogsviertels, auf (Abbildung 1).
Abbildung 1: Gebietseinteilung Kapellplatz-/Woogsviertel
2.1 Derzeitiges Parkraumangebot
Im Kapellplatz-/Woogsviertel sind insgesamt ca. 3060 Abstellplätze vorhanden (Abbildung 2). Diese
verteilen sich mit 1266 Stellplätzen auf private Flächen und halböffentliche Tiefgaragen und mit 1774
Parkständen auf den öffentlichen Raum. Davon befinden sich etwas mehr als 500 Parkplätze auf
Großparkierungsanlagen: der Justus-Liebig-Garage, dem Parkplatz am Jugendstilbad (Mercksplatz
West) und dem östlichen Mercksplatz. Bei den öffentlichen Stellplätzen wurde zunächst nicht be-
rücksichtigt, ob es sich um legale Parkstände handelt oder ob regelwidrig auf dem Gehweg geparkt
wird. Im Kapellplatzviertel finden sich bereits Parkplätze, die bewirtschaftet sind: Kostenpflichtig sind
23% der Parkplätze (via Parkscheinautomaten), 5% der Parkplätze haben eine Parkdauerbeschrän-
kung.
Mit einer Gesamtzahl von 3.060 Abstellplätzen besteht im Quartier ein Parkraumangebot von im-
merhin 0,72 Abstellplätzen pro Einwohner; lässt man die Großparkierungsanlagen außer Acht, be-
trägt die Quote 0,56 Abstellplätze pro Einwohner. Das Verhältnis vorhandener Abstellplätze zu im
Quartier zugelassenen Pkw liegt bei 2,03, d.h. es sind rechnerisch doppelt so viele Abstellmöglichkei-
ten verfügbar wie Pkw von Bewohnern im Quartier zugelassen sind. Selbst wenn man die Großpar-
kierungsanlagen außen vor lässt, liegt das Verhältnis noch bei 1,59 Abstellplätzen je zugelassenem
Pkw1.
1 Bei der Beurteilung der genannten Quoten ist zu berücksichtigen, dass einerseits die Pkw der Quartiersbewohner zum Teil
nicht in Darmstadt zugelassen sind (bei einer Erhebung nachts betrug der Anteil der im Straßenraum abgestellten Kfz mit
fremdem – nicht Darmstädter – Kennzeichen 32%) und dass andererseits nicht alle im Quartier zugelassenen Pkw auch
tatsächlich im Quartier geparkt werden.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Grundlagen
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Abbildung 2: Abstellplatzangebot im Quartier Kapellplatz-/Woogsviertel nach verschiedenen Merkmalen
(tagsüber, gerundete Werte)
2.2 Derzeitige Parkraumnachfrage
Die Parkraumnachfrage im öffentlichen Straßenraum ist sowohl tagsüber als auch nachts hoch und
kann als ausgelastet, zum Teil sogar als überlastet, beschrieben werden (Abbildung 3). Fremdparker
haben tagsüber einen Anteil von 57 % an der Parkraumnachfrage und sind somit ein beachtenswer-
ter Faktor im ruhenden Verkehr. Behinderndes Parken auf Gehwegen ist vor allem im Woogsviertel
ein großes Problem. Dabei verbleiben entlang ganzer Straßenabschnitte Gehwegbreiten von weniger
als einem Meter. Der Gehweg kann dadurch für Fußgänger nicht mehr komfortabel genutzt werden -
erschwert sind die Bedingungen zusätzlich bei Nutzung von Kinderwagen, Trolleys, Rollstühlen und
Rollatoren.
(* ohne Großparkierungsanlagen)
Abbildung 3: Kennwerte der Stellplatznachfrage im öffentlichen Straßenraum Kapellplatzvier-
tel/Woogsviertel
Die Parkraumnachfrage auf privaten Grundstücken kann nicht direkt erhoben werden, da diese nicht
immer vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind. Zur Auslastung des privaten Stellplatzangebots
durch Bewohner lässt sich aber folgende Plausibilitätsbetrachtung anstellen:
Angebot
[Parkplätze]
Nachfrage
[Anzahl geparkte Pkw / Auslastung]
Bewohner
[Anzahl Bewohner-Pkw /
Anteil an Gesamtnachfrage]
Gebiet 09:00 01:00 09:00 01:00 09:00
Gebiet A 615 615 444 72,3 % 169 27,5 % 109 24,5 %
Gebiet A* 103 103 81 79,0 % 47 45,6 % 16 19,8 %
Gebiet B 399 410 380 95,2 % 316 77,1 % 153 40,3 %
Gebiet C 760 760 664 87,4 % 728 95,8 % 373 56,2 %
Summe A…C 1.774 1.785 1.488 83,9 % 1.213 68,0 % 635 42,7 %
Summe A…C * 1.262 1.273 1.125 89,2 % 1.091 85,7 % 542 48,2 %
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Grundlagen
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Ausgangspunkt ist die Anzahl der von Bewohnern im Quartier zugelassenen Pkw, die sich nach Hoch-
rechnungen aus Angaben des Amts für Statistik der Stadt Darmstadt auf rund 1.500 beläuft. Unter
der Annahme, dass nachts all diese Bewohner-Pkw – und nur diese – im Quartier geparkt sind, und
angesichts der Tatsache, dass 1.213 Pkw im öffentlichen Straßenraum geparkt sind, verbleiben nur-
mehr knapp 300 Pkw, die im privaten Raum abgestellt sein müssen. Im Vergleich zu einem Angebot
von rund 1.100 Stellplätzen2 im privaten Raum erscheint diese Zahl außerordentlich gering und wäre
so zu interpretieren, dass der öffentliche Raum faktisch überlastet ist, während das Stellplatzangebot
im privaten Raum zu weniger als einem Drittel ausgelastet ist. Selbst unter der Annahme, dass zu den
im Quartier zugelassenen Kfz noch solche hinzuzurechnen sind, die Quartiersbewohnern gehören,
aber nicht in Darmstadt zugelassen sind (vgl. Fußnote 1 auf Seite 4), sollten im privaten Raum noch
nennenswerte freie Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Würden die Parkmöglichkeiten mit behinderndem Parken wegfallen, würde die Auslastung der vor-
handenen Parkplätze entsprechend steigen, da die Nachfrage zunächst konstant bleibt. Im privaten
Raum scheinen entsprechend der Erhebung und nach den vorgenannten Plausibilitätsbetrachtungen
jedoch Kapazitäten ungenutzt zu sein. Im Einzelnen beträgt die Auslastung, wenn die Parkmöglichkei-
ten mit behinderndem Parken außen vor gelassen werden, nachts 78% (mit behinderndem Parken
68%) und tagsüber 97% (mit behinderndem Parken 84%). In dem stark von behindernden Parken
geprägten östlichen Gebiet C (Woogsviertel) beträgt die Auslastung dann nachts rund 136% und tags
rund 124%.
2.3 Exkurs: Aktivitäten zu betrieblichem Mobilitätsmanagement beim Finanzamt
Das Finanzamt Darmstadt als einer der größten Verkehrserzeuger im Kapellplatzviertel spielt für die
Parkraumfrage eine besondere Rolle, zumal es gegenwärtig eigene Aktivitäten entwickelt. Das Fi-
nanzamt hat bereits am Programm „südhessen effizient mobil“ teilgenommen und erste Maßnah-
men umgesetzt. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören ÖPNV-Abfahrtspläne und Umbaumaß-
nahmen. Eine Abschrankung der vorhandenen, stark nachgefragten Parkplätze in Kombination mit
einer Bewirtschaftung ist geplant. Eine Vergabe der Stellplätze soll nach sozial verträglichen Kriterien
erfolgen. Da die Liegenschaft seitens des Finanzamts nur angemietet ist, lassen sich die nötigen
Baumaßnahmen nur in Absprache mit dem Vermieter umsetzen. Ein JobTicket lässt sich beim Finanz-
amt nur schwer einführen, da das Finanzamt Darmstadt eine solche Maßnahme nicht allein einfüh-
ren kann und durch arbeits- bzw. rechtliche Maßgaben eingeschränkt wird. Auf Ministeriumsebene
wird eine Strategie zur pilothaften Einführung eines JobTickets im Rahmen des Projekts „CO2-
neutrale Landesregierung“ diskutiert. Eine Umsetzung ist prinzipiell geplant, allerdings eher langfris-
tig zu erwarten.
2 ohne die halböffentlichen Tiefgaragen von Finanzamt und Jugendstilbad
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Grundlagen
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2.4 Handlungsbedarf
2.4.1 Zusammenfassung der Folgerungen aus den Analysen
Zusammenfassend stellen die hohe Auslastung bzw. die Überlastung des öffentlichen Parkraums und
– damit in engem Zusammenhang stehend – behinderndes und verkehrsgefährdendes Parken im
Kapellplatz-/Woogsviertel Probleme dar, die im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung einer
Lösung zugeführt werden müssen. Ein striktes Unterbinden regelwidrigen Parkens durch bauliche
Maßnahmen und/oder verschärfte Kontrollen erscheint wenig erfolgversprechend, da dadurch das
ohnehin nicht nachfragegerechte Abstellplatzangebot weiter verringert würde. Als grundlegende
Lösungsansätze erscheinen daher folgende Strategien aus verkehrsplanerischer Sicht sinnvoll und
werden im weiteren Verlauf geprüft bzw. ausgearbeitet:
Reduzierung der Parkraumnachfrage …
… von Fremdparken durch konsistente und gebiets- bzw. quartiersweite Bewirtschaftungs-
maßnahmen im öffentlichen Straßenraum,
… von Bewohnern durch Schaffung attraktiver Alternativen zum eigenen Pkw.
Ausweitung des Angebots an regelkonformen Abstellplätzen durch …
… Neuorganisation des Straßenraums,
… effizientere Nutzung von Stellplätzen auf privaten Flächen.
2.4.2 Quartiersrundgänge im Kapellplatz-/Woogsviertel
Im Kapellplatz-/Woogsviertel wurden im Sommer 2015 zwei öffentliche Quartiers-Rundgänge mit
Anwohnern durchgeführt, um ein Meinungsbild der Quartiersangehörigen zur Parkraumsituation und
zu möglichen Lösungen einzuholen3.
Die Teilnehmenden im Kapellplatzviertel standen einer Parkraumbewirtschaftung tendenziell aufge-
schlossen gegenüber. Bei den teilnehmenden Anwohnern im Woogsviertel wurde die Befürchtung
deutlich, dass sich die Situation auch mit Bewirtschaftung nicht verbessert und der Parkdruck sich in
den Osten des Woogsviertels verlagert. Das Parken auf den Gehwegen im Woogsviertel wird von
vielen Teilnehmenden zwiegespalten beurteilt: einerseits liegt auf der Hand, dass gerade Kinder und
ältere Menschen durch das Gehwegparken unzumutbar behindert werden, andererseits wird auf-
grund des knappen Parkraumangebots keine Alternative zum Gehwegparken gesehen.
Die anliegenden Schulen und Gewerbetreibenden fürchten eine Benachteiligung, wenn Schüler, Leh-
renden und Kunden zukünftig für das Parken bezahlen müssen. Außerdem weisen die Anwohner auf
die größeren öffentlichen Einrichtungen (Finanzamt, Schulen, Elisabethenstift) hin, deren Mitarbeiter
und Kunden tagsüber im Gebiet den Parkdruck verstärken.
Einer Jahresgebühr zwischen 30 und 120 Euro für einen Anwohnerparkausweis stehen viele Teilneh-
menden der Begehung kritisch gegenüber. Ein Großteil der Anwohner ist offen für eine Kombination
aus ÖPNV-Ticket und Anwohnerparkausweis, jedoch ist auch hier der finanzielle Rahmen entschei-
dend.
3 vgl. team ewen: Begleitung bei der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Darmstadt - Quartiers-Rundgang
Kapellplatzviertel am 16. Juli 2015, Quartiers-Rundgang Woogsviertel am 20. Juli 2015 - - Kurzfassung der Ergebnisse. Darm-
stadt, August 2015
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Konzept zur Parkraumbewirtschaftung
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3 Konzept zur Parkraumbewirtschaftung
Folgende Maßnahmen sind für eine Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel
und im westlichen Bereich des Woogsviertels aus fachlicher Sicht sinnvoll.
3.1 Vorgehen in zwei Stufen
Eine Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes soll in Darmstadt sukzessive von der Innenstadt –
dem Gebiet mit dem höchsten Parkdruck – ausgehend nach außen hin erfolgen. Das bedeutet, dass
zunächst die näher an der Innenstadt gelegenen Bereiche, hier Kapellplatzviertel, bewirtschaftet
werden, im Anschluss die weiter außen (Woogsviertel) gelegenen.
Eine gestaffelte Einführung der Parkraumbewirtschaftung – zunächst im Kapellplatzviertel und mit
zeitlichem Abstand im Woogsviertel – wird aus meh-
reren Gründen empfohlen:
Im Woogsviertel ist der Parkdruck (vor allem nachts)
höher als im Kapellplatzviertel. Zusätzlich stellt im
Woogsviertel das Phänomen des Gehwegparkens ein
größeres Problem dar. Eine Bewirtschaftung und ein
damit einhergehendes Verbot des Gehwegparkens
würde den Parkdruck zusätzlich verstärken.
Zusätzlich soll für die Schulen im Gebiet eine Lösung
gefunden werden. Die Schulen im Gebiet nehmen
momentan an einem Programm zur Analyse des Mo-
bilitätsverhaltens der Schüler und Lehrer („südhessen
effizient mobil“) teil. Die Ergebnisse dieser Analysen
sind voraussichtlich erst Mitte 2016 ausgewertet und
können erst dann sinnvoll einbezogen werden.
Im Woogsviertel sollen daher zunächst Einzelmaß-
nahmen erfolgen und eine Bewirtschaftung ggf. nach-
gelagert aufgegriffen werden.
Der nebenstehende skizzenhafte Zeitplan stellt die
Vorgehensweise im zeitlichen Ablauf dar.
3.2 Maßnahmen im Kapellplatzviertel
Zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel werden die nachfolgend darge-
stellten Maßnahmen empfohlen.
3.2.1 Flächendeckende Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten und Handyparken
Im gesamten Kapellplatzviertel soll eine Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes als Parkraum-
bewirtschaftungszone erfolgen. Dazu wird gemäß der aktuellen Parkgebührensatzung der Stadt
Darmstadt eine Parkgebühr (Zone 1) mit Parkscheinautomaten bzw. per Handyparken erhoben. Die
Parkgebühren betragen dann 0,80 € je angefangene halbe Stunde bzw. beim so genannten „Handy-
parken“ 2,7 Cent pro Minute.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Konzept zur Parkraumbewirtschaftung
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Die Bewirtschaftung zielt darauf ab, das Parken im öffentlichen Raum in Wert zu setzen und den öf-
fentlichen Raum als kostenlose Alternative zu Parkplätzen und -häusern diesen anzugleichen. Das
Kapellplatzviertel als innenstadtnahes Quartier ist bei Besuchern der Innenstadt durch die kostenlo-
sen Parkplätze beliebt und einem besonders hohen externen Parkdruck ausgesetzt.
Im Zuge dessen sind die Aufstellung von Parkscheinautomaten und eine entsprechende Beschilde-
rung der Bereiche, in denen ein Parkschein benötigt wird, notwendig. Vorgeschlagen wird eine Um-
setzung durch Parkraumbewirtschaftungszonen (siehe Abbildung 4). Durch die Einrichtung von Zonen
ist nur an den Zufahrten zur Zone eine Beschilderung notwendig (Beginn der Parkraumbewirtschaf-
tungszone (Zeichen 314.1 StVO) mit Parkschein (Zeichen 1052-33 StVO), Ende der Parkraumbewirt-
schaftungszone (Zeichen 314.2 StVO)). Die Schilder müssen gut sichtbar und begreifbar sein. Es muss
klar werden, dass innerhalb der Zone jeder Parkvorgang kostenpflichtig ist.
Vorschläge zu den jeweiligen Aufstellorten von Beschilderung und Parkscheinautomaten sind in Ab-
bildung 4 dargestellt. Parkscheinautomaten sollten ca. alle 150 m aufgestellt werden und gut sichtbar
sein. Die genauen Standorte der neu aufzustellenden Parkscheinautomaten sind im Anhang detail-
liert beschrieben.
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel muss auch zum Anlass genommen
werden, das Handyparken in Darmstadt auf eine neue organisatorische Basis zu stellen. Es wird
empfohlen, dass die Stadt Darmstadt sich dem bewährten Regionalportal Handy-Parken der ivm
GmbH anschließt. Auf diese Weise ist es den Park-Nachfragern möglich, zwischen verschiedenen
Handparken-Anbietern auszuwählen. Zudem ist die Abrechnung für alle Akteure transparenter als im
gegenwärtigen, seit 2007 als „Versuch“ laufenden System.
Der Bewirtschaftungszeitraum wird klar definiert und in weiten Teilen möglichst einheitlich. Im Ka-
pellplatzviertel werden bereits werktags an einigen Straßenzügen und auf dem westlichen Mercks-
platz zwischen 8.00 und 18.30 Uhr Parkgebühren erhoben. Dieser Zeitraum sollte ausgedehnt wer-
den auf Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr, da dies den Öffnungszeiten der Geschäfte in der
Innenstadt entspricht. Der Zeitraum ist ebenfalls auf dem westlichen Mercksplatz anzuwenden.
Eine Begrenzung der Parkdauer erfolgt einheitlich im gesamten Kapellplatzviertel auf 2 Stunden (an
Parkscheinautomaten: Höchstparkdauer 2 Stunden). Lediglich auf dem westlichen Mercksplatz sollte
eine Höchstparkdauer von wie bisher 4 Stunden bestehen bleiben.
Verschiedentlich wird im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Parkraumbewirtschaftung in
Darmstadt die Ausgabe von Tages-, Mehrtages-, Wochen- oder gar Monats-Parkausweisen diskutiert.
Derartige Parktarife würden es beispielsweise Arbeitnehmern ermöglichen, wie bisher – wenngleich
gegen Entgelt – im Quartier zu parken. Mit der Einführung solcher Dauertarife könnten insbesondere
die zu erwartenden Widerstände der entsprechenden Parkraumnachfrager abgefedert werden. Aus
verkehrlicher Sicht ist allerdings der Nutzen solcher Dauertarife fraglich, da sie den Parkdruck durch
Gebietsfremde Parker nur bedingt zu reduzieren imstande sind. Ferner sind Dauertarife auch recht-
lich kritisch zu beurteilen. So gibt die Verwaltungsvorschrift zur StVO vor, dass die Erhebung von
Parkgebühren „vor allem dort anzuordnen [ist], wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und
deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze ge-
nau begrenzte Zeit parken können.“4 In der einschlägigen Kommentierung wird daraus gefolgert,
dass eine Höchstparkdauer festgesetzt werden muss und bei Fehlen einer solchen „die Parkraumbe-
wirtschaftung den Charakter einer ‚Parkraumsteuer‘ oder ‚Straßenbenutzungsgebühr‘ (City-Maut)
4 Rn. 2 VwV-StVO zu § 13 Abs. 1
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Konzept zur Parkraumbewirtschaftung
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[hätte], die mangels gesetzlicher Grundlage rechtswidrig wäre.“5
Ungeachtet der Frage, ob diese rechtliche Regelung noch zeitgemäß ist, wird aus den vorgenannten
Gründen empfohlen, keine Dauer-Parktarife anzubieten.
Für die Bewohner des Kapellplatzviertels wird eine ergänzende Regelung vorgesehen, mehr dazu im
folgenden Abschnitt (3.2.2 Ausnahmegenehmigungen für Bewohner und besondere Gruppen).
5 Schurig, Roland; Marquardt, Andreas: Kommentar zur Stratßenverkehrs-Ordnung. 13. Auflage. Bonn 2009, S. 192
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Konzept zur Parkraumbewirtschaftung
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Abbildung 4: Übersichtskarte zur Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel
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Konzept zur Parkraumbewirtschaftung
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3.2.2 Ausnahmegenehmigungen für Bewohner und besondere Gruppen
Die Bewohner des Quartiers werden von der regulären Parkraumbewirtschaftung ausgenommen.
Dazu wird aus verkehrsplanerischer Sicht empfohlen, für die Bewohner stattdessen die Möglichkeit
zum Erwerb einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO zu ermöglichen. Anders als bei einer Be-
wirtschaftung des öffentlichen Straßenraums nach §45 StVO (Bewohnerparken in städtischen Quar-
tieren mit erheblichem Parkraummangel) wird die Ausnahme bei einer Bewirtschaftung nach § 46
StVO nicht im Straßenraum gekennzeichnet.
Eine solche Ausnahmegenehmigung sollte erteilt werden, sofern ein Wohnsitz im Geltungsbereich
der Parkraumbewirtschaftungszone angemeldet ist.
Die Ausnahmegenehmigung sollte sich an den lokalen Preisen für private Stellplätze orientieren.
Nach vorliegenden Erfahrungen sind ebenerdige, nicht überdachte Stellplätze auf privaten Flächen
für monatlich ca. 40 Euro zu mieten. Da die Abstellmöglichkeit im öffentlichen Straßenraum keine
Stellplatzgarantie bietet, wird eine Gebühr von monatlich 10 Euro bzw. 120 Euro pro Jahr empfohlen.
Um die Belange von Besuchern der Anwohner zu berücksichtigen wird empfohlen, sogenannte Besu-
cherausweise bzw. -blöcke auszugeben. So erhält jeder Haushalt im Quartier jährlich per Post oder
Postwurfsendung automatisch 10 Besucherkarten mit Ausnahmegenehmigungen, auf denen Besu-
cher ihr Pkw-Kennzeichen und das Datum eintragen und damit für einen festzulegenden Zeitraum in
der bewirtschafteten Zone kostenfrei parken darf. Durch solche Besucherausweise wird ein Angebot
für die Anwohner und deren Besucher geschaffen und signalisiert, dass Dauerparken nur für Anwoh-
ner und deren Besucher zulässig ist. Bei Bedarf können Bewohner des Quartiers zusätzliche Besu-
cherausweise erwerben. Der Vertrieb der Besucherausweise muss in der Stadtverwaltung als neuer
Prozess implementiert werden.
Für den Wirtschaftsverkehr (z.B. Handwerker) kann die bisherige Ausnahmeregelung in Form des
rhein-main-weiten Handwerkerausweises beibehalten werden.
3.2.3 Bewirtschaftung des Mercksplatzes (West und Ost) mit Abschrankung
Die beiden Teile des Mercksplatzes (West und Ost) sollten mittels Abschrankung in private Parkplätze
umgewandelt werden, da auf solchen die Parkraumbewirtschaftung flexibler gehandhabt werden
kann. Auf privaten Parkplätzen können auch Dauer-Parktarife (z.B. Wochen-, Monats- und Jahresti-
ckets) und Tarife und Parkhächstdauer angeboten werden, was im öffentlichen Straßenraum nach
StVO nicht rechtssicher möglich ist (s. Abschnitt 3.2.1). Hier könnten Parkmöglichkeiten für z.B. Be-
schäftigte des Finanzamtes oder der im Quartier liegenden Schulen zu günstigen Konditionen ge-
schaffen werden. Die Höhe der Parkgebühren sollte sich an den Kosten eines Stellplatzes im Quartier
bzw. der Höhe der zukünftigen Parkgebühren für die Beschäftigten beim Finanzamt orientieren.
3.2.4 Würthweg mit versenkbaren Pollern
Der Würthweg wird nach Aussagen von Anwohnern insbesondere zu Zeiten des Heinerfestes, aber
auch das restliche Jahr z.B. an Wochenenden, gerne widerrechtlich als Parkplatz genutzt. Insbeson-
dere die Zufahrt durch Rettungsfahrzeuge wird dadurch oftmals blockiert. Daher wird zunächst vor-
geschlagen, im Würthweg verstärkte Kontrollen durchzuführen. Sollte eine verstärkte Kontrolle nicht
zum Erfolg führen, sollte geprüft werden, ob der Würthweg in einen Privatweg umgewidmet werden
bzw. durch versenkbare Poller nur für Anwohner und Rettungsfahrzeuge zugänglich gemacht werden
kann.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Konzept zur Parkraumbewirtschaftung
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3.2.5 Ladezonen in Mühlstraße und Soderstraße
In der Mühlstraße und in der Soderstraße werden Ladezonen für die örtliche Gastronomie und für
Dienstleister eingerichtet (siehe Karte im Anhang). Diese können durch ein eingeschränktes Halte-
verbot (Zeichen 286 StVO) sowie die Zusatzmarkierung „Ladezone“ oder das nicht-StVO-konforme,
aber verbreitete Zusatzschild „Ladezone“ gekennzeichnet werden. In der Mühlstraße ist bereits eine
Ladezone vorhanden.
3.2.6 Lindenhofstraße als verkehrsberuhigten Bereich bzw. Fußgängerzone ausweisen
Die Lindenhofstraße wird momentan häufig durch Parkplatzsuchende angefahren. Aufgrund der be-
grenzten Anzahl von nur rund 12 bis 16 Stellplätzen sowie der Tatsache, dass die Lindenhofstraße
Sackgasse ist, ist der Anteil erfolgloser Parksuchfahrten im westlichen Abschnitt zwischen Stadtbiblio-
thek und Mühlstraße erheblich. Zugleich ist die Lindenhofstraße hier eine stark genutzte Fußverkehr-
sachse zwischen der Innenstadt und Jugendstilbad bzw. Mercksplatz. Aufgrund der sehr schmalen
Gehwege und des hohen Fußverkehrsaufkommens sind Fußgänger regelmäßig gezwungen, die Fahr-
bahn zu benutzen. Dabei kommt es zu Konflikten mit dem Parksuchverkehr, insbesondere am westli-
chen Ende der Lindenhofstraße, wo die Kfz nur durch Rangiervorgänge wenden können (Abbildung
5).
Abbildung 5: Fußgänger und wendender Parksuchverkehr in der Lindenhofstraße (eigene Aufnahme)
Zur Lösung dieses Konflikts und zur Aufwertung der Lindenhofstraße als wichtige Nahmobilitätsachse
zwischen der Innenstadt und den östlich gelegenen Einrichtungen und Quartieren wird empfohlen,
künftig nur noch im östlichen Abschnitt Parken zuzulassen und die Lindenhofstraße im westlichen
Abschnitt als Fußgängerzone (Beschilderung mit Zeichen 242.1 bzw. 242.2 StVO) auszuweisen. Dort
entfallen die bestehenden rund 12 bis 16 Stellplätze. Die östliche Lindenhofstraße sollte als Ver-
kehrsberuhigter Bereich (Beschilderung mit Zeichen 325.1 bzw. 325.2 StVO) ausgewiesen werden
(siehe Karte im Anhang). Zugleich sind die Parkstände im östlichen Abschnitt zu markieren und eben-
falls zu bewirtschaften (Zeichen 314 StVO mit Zusatzzeichen „mit Parkschein“).
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
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Exkurs/Ausblick: Entwicklung des Bereichs Woogsplatz – Mühlstraße – Lindenhofstraße
Die Empfehlungen im Kapellplatzviertel basieren auf dem heutigen Ausbaustand der Straßen und
Wege. Insbesondere im Bereich Woogsplatz – Mühlstraße – Lindenhofstraße bestehen erhebliche
Potenziale für eine attraktivere Freiraumgestaltung und städtebauliche Aufwertung, mit der auch
eine dringend erforderliche Verbesserung der verschiedenen Fuß- und Radwegebeziehungen zwi-
schen der Innenstadt und dem Woogsviertel einher gehen sollte. Beispiele für Handlungsbedarfe sind
neben der oben bereits genannten Lindenhofstraße die zu schmalen Gehwege in der Mühlstraße und
die ungeordneten Übergänge zwischen Mercksplatz und Lindenhofstraße.
3.3 Ergänzende Maßnahmen des Mobilitätsmanagements
Der in den vorgenannten Maßnahmen zum Tragen kommende klassische verkehrsplanerische Ansatz
der Parkraumbewirtschaftung ist imstande, das Parken zu ordnen, die Parkraumnachfrage zu verrin-
gern und insbesondere die Quartiersbewohner von störendem und übermäßigem Parksuchverkehr
zu entlasten. Um noch weitergehende, nachhaltige Wirkungen zu erzielen sollte darüber hinaus die
Einführung der Parkraumbewirtschaftung als Anlass genutzt werden, im Quartier ergänzende Maß-
nahmen des Mobilitätsmanagements einzuführen. Die Maßnahmen sollten für Kapellplatz- und
Woogsviertel gemeinsam implementiert werden. Folgende Maßnahmen werden als Ergänzung vor-
geschlagen und sollten geprüft werden:
- Quartiersmobilitätsplan/-paket
Ein Mobilitätsplan des Quartiers kann beispielsweise folgende Informationen enthalten:
- Entfernungsabschätzungen in Minuten/Metern
- Fußwege und Abkürzungen
- Fahrradrouten und Fahrradabstellanlagen
- Hinweise zum Parken
- Lage von Haltestellen mit Linien sowie Verweis auf Mobilitätsberatungmöglichkei-
ten/Link
- Ggf. Freizeit- und Sportangebote
Weitere zusätzliche Inhalte eines quartiersspezifischen Mobilitätspaketes können sein:
- Informationen über Zeitkarten des ÖPNV
- Informationen über Kurse zur ÖPNV-Nutzung für Senioren und Kinder
- Informationen über Stellplatzsharing (s.u.)
Die Informationen können den Bewohnern bei Beantragung der Ausnahmegenehmigung ausge-
händigt werden oder an alle interessierten Bürger, z.B. über das Bürgerbüro, verteilt werden.
- Mieterticket/Schnupperticket
Ein Mieterticket kann beispielsweise für Mieter bestimmter Wohnungsbaugesellschaften oder
ggf. auch für ein gesamtes Quartier angeboten werden. Dazu ist meist ein Großabnehmer not-
wendig. Ein Quartiersticket könnte beispielsweise ebenfalls mit der Ausnahmegenehmigung zum
Parken für Bewohner kombiniert werden.
- Stellplatzsharing
Private Parkplätze können via Smartphone-App oder Onlineportale stunden- oder tageweise
vermietet werden. Dadurch werden leer stehende Privatparkplätze auch für Besucherverkehr
verfügbar gemacht und Parksuchverkehr in innenstadtnahen Lagen reduziert. Dieses Modell wird
in internationalen Großstädten schon erfolgreich angeboten. In Deutschland ist z.B. die App
„Ampido“ recht verbreitet. Da ein solches Portal nur erfolgreich ist, wenn möglichst viele Stell-
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Konzept zur Parkraumbewirtschaftung
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 15 von 26
plätze angeboten werden und diese aktuell sind. Im Rahmen der Einführung der Parkraumbe-
wirtschaftung könnte eine Kooperation mit dem jeweiligen Anbieter eingegangen werden oder
auf solche Angebote hingewiesen werden.
- Lastenradverleih
In vielen Städten können mittlerweile Lastenräder kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr
ausgeliehen werden. Lastenräder sind zunehmend eine Alternative zum Pkw für Transporte oder
zum Fahrradanhänger. Auch in Darmstadt sind zunehmend mehr Lastenräder unterwegs. Bei
Etablierung eines solchen Ausleihmöglichkeit in der Nähe des Kapellplatz-/Woogsviertels kann
bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung darauf hingewiesen werden.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Kosten- und Einnahmenschätzung
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 16 von 26
4 Kosten- und Einnahmenschätzung
4.1 Kostenabschätzung
Die folgende überschlägige Abschätzung der Kosten soll dabei helfen, die Maßnahmen und deren
Umsetzung einzuordnen.
Maßnahme Kosten pro Stück Anzahl geschätzte Kosten
einmalig
laufende
Kosten/Jahr
flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomaten
Beschilderung 300 € 6 1.800 €
Parkscheinautomaten 5.000 € 11 55.000 € 10.582 €
Bewohnerparken mit Ausnahmegenehmigung
Bearbeitung Ausnahmegenehmigung ?
?
Zusätzliche Kontrolle (Vollzeitstelle) 35.000 € 1 - 35.000 €
Würthweg mit versenkbarem Poller
Versenkbarer Poller 25.000 € 1 25.000 € 500 €
Ladezonen in Mühlstraße und Soderstraße
Beschilderung 300 € 4 1.200 €
Markierung (je Buchstabe) 50 € 8 400 €
Lindenhofstraße ohne Parken
Beschilderung 300 € 6 1.800 €
Ergänzende Maßnahmen
Erstellung Quartiersplan
5.000 €
Zusammenstellung Informationspaket
1.000 €
Lastenradverleih
3.000 € 500 €
Gesamtkosten
94.200 € 46.582 €
4.2 Einnahmenabschätzung
Eine Einnahmenschätzung kann anhand zwei verschiedener Verfahren erstellt werden:
(1) Annahmen zur Abnahme von Ausnahmegenehmigungen durch Bewohner und voraussichtli-
chen Auslastung der vorhandenen Stellplätze durch Fremdparker und damit verbundenen
Einnahmen
(2) Schätzung anhand von Einnahmen bestehender Parkscheinautomaten in ähnlicher Lage im
Stadtgebiet Darmstadts.
(1)
Für die Auslastung der der vorhandenen Stellplätze wurde angenommen, dass 80 % der bisher nachts
im Quartier abgestellten Pkw eine Ausnahmegenehmigung abnehmen bzw. beantragen. Die Einnah-
men aus der Parkraumbewirtschaftung beziehen sich auf die tagsüber verfügbaren Stellplätze (vor
Einschränkung des Gehwegparkens) abzüglich der tagsüber durch Bewohner belegten Stellplätze. In
der Bewirtschaftungszeit von 8 bis 20 Uhr an 6 Tagen die Woche beträgt die geschätzte durchschnitt-
liche Auslastung 33 % (4 Stunden pro Tag).
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Kosten- und Einnahmenschätzung
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 17 von 26
Annahme Einnahmen in Euro
Ausnahmegenehmigung für Bewohner: 80 % der 363 bisher nachts abge-
stellten Bewohner-Pkw, 290 Ausnahmegenehmigungen;
Gebühr je Parkgenehmigung: 120 Euro
34.848 €
monatliche Einnahmen durch 33 % bezahlte Stellplätze (4 Stunden) der 12
Bewirtschaftungsstunden je Stellplatz und Tag (24 Bewirtschaftungstage);
333 Stellplätze (502 Stellplätze gesamt abzüglich 169 tagsüber abgestell-
ter Bewohner-Pkw)
50.637 €
jährliche Einnahmen durch Parkraumbewirtschaftung bei 33 % Belegung 607.648 €
jährliche Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerpark-
ausweise
642.496 €
laufende jährliche Kosten - 46.582 €
jährlicher Gewinn aus Parkraumbewirtschaftung 595.914 €
(2)
Für die Schätzung anhand bestehende Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in Darmstadt
wurden vergleichsweise Einnahmen aus Parkscheinautomaten in der Nähe der Innenstadt (Grafen-
straße, Elisabethstraße, Adelungstraße) betrachtet. Die dortigen Einnahmen wurden als Durch-
schnittwert für die Einnahmen eines Parkscheinautomaten in Innenstadtnähe herangezogen. Mit
Hilfe der Anzahl der dortigen Stellplätze lassen sich die durchschnittliche Auslastung und die durch-
schnittlichen Einnahmen je Stellplatz ermitteln.
Annahme Einnahmen in Euro
80 % der 363 bisher nachts abgestellten Bewohner-Pkw, 290 Ausnahme-
genehmigungen;
Gebühr je Parkgenehmigung: 120 Euro
34.800 €
monatliche Einnahmen durch 51 % Stellplatzbelegung (6 Stunden) der 12
Bewirtschaftungsstunden je Stellplatz und Tag (24 Bewirtschaftungstage);
333 Stellplätze (502 Stellplätze gesamt abzüglich 169 tagsüber abgestell-
ter Bewohner-Pkw)
78.258 €
jährliche Einnahmen durch Parkraumbewirtschaftung 939.092 €
jährliche Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerpark-
ausweise
973.940 €
laufende jährliche Kosten - 46.582 €
jährlicher Gewinn aus Parkraumbewirtschaftung 927.358 €
Aus den vorangegangenen Einnahmenschätzungen wird ersichtlich, dass durch die Einführung einer
Parkraumbewirtschaftung hohe Gewinne erzielt werden können. Durch die Einnahmen lassen sich
auch die Investitionskosten sowie die laufenden Kosten leicht abdecken. Bei Einnahmen in dieser
Höhe sollte ernsthaft über die ergänzenden Maßnahmen und Mobilitätsangebote für die Bewohner
nachgedacht werden.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Hinweise zur Umsetzung
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 18 von 26
5 Hinweise zur Umsetzung
Bei der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen ist folgendes zu beachten:
(1) Intensive Öffentlichkeitsarbeit bei Vorbereitung und Einführung
Neben der bereits durchgeführten Bürgerbeteiligung im Rahmen der Konzeption der Parkraum-
bewirtschaftung sollte die Öffentlichkeit auch bei der weiteren Vorbereitung und bei der Einfüh-
rung der Bewirtschaftung eingebunden werden. Dazu sollten die Bewohner des Kapellplatzvier-
tels und sonstige Anlieger frühzeitig über die Maßnahmen per Post, über die lokale Presse und
über Aushänge im Gebiet informiert werden.
Zusätzlich zur frühzeitigen Information sollte ein Übergangszeitraum von zwei bis vier Wochen
eingeplant werden, in dem Autofahrer, die ohne Parkschein oder Ausnahmegenehmigung par-
ken, anstatt einer Strafe nur auf die neue Regelung hingewiesen werden.
(2) Beobachtung des Gehwegparkens
Gehwegparken spielt im Kapellplatzviertel bisher nur eine untergeordnete Rolle und stellt somit
keinen konkreten Handlungsbedarf dar. Das Thema Gehwegparken sollte aber beobachtet und
bei Bedarf angegangen werden.
(3) Kontrolle
Die Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen sollte nach der oben genannten Einführungs-
phase konsequent kontrolliert und bei Nicht-Einhaltung sanktioniert werden. Dazu ist ggf., insbe-
sondere direkt nach der Einführung, ein Mehraufwand an Überwachungspersonal notwendig.
Ohne eine konsequente Kontrolle werden die Maßnahmen bei der Bevölkerung nicht ernst ge-
nommen. Für die Bewohner, die von der Parkraumbewirtschaftung profitieren sollen, wird kein
Effekt auf den Parkdruck im Quartier sichtbar.
(4) Erfolgskontrolle
Ob die oben vorgeschlagenen Maßnahmen wirklich erfolgreich sind, lässt sich nur nach einem
ausreichend langen Test-Zeitraum von mindestens neun bis zwölf Monaten ausmachen. Dabei ist
wichtig zu prüfen,
- ob die neuen Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung eingehalten werden,
- wie die Anwohner mit der neuen Regelung zurechtkommen,
- ob und wie stark eine Verdrängung des Parkdrucks in die umliegenden Quartiere stattge-
funden hat
(5) Einarbeiten neuer Erkenntnisse aus Analyse des Mobilitätsverhaltens an der Alice-Eleonoren-
Schule
Auch an der Alice-Eleonoren-Schule werden im Rahmen des Programms „südhessen effizient
mobil“ Analysen zur Mobilität der Schüler und Lehrer durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analy-
sen werden ebenfalls bis Mitte 2016 zur Verfügung stehen. Diese sollten in das Konzept aufge-
nommen und dieses ggf. entsprechend überarbeitet werden.
Ausblick auf Maßnahmen im Woogsviertel
Für das Woogsviertel soll zunächst keine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung eingeführt wer-
den. Stattdessen werden im Folgenden einige Einzelmaßnahmen empfohlen, mit denen zunächst
begonnen werden kann. Nach Beginn der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel sollte die
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Hinweise zur Umsetzung
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 19 von 26
Situation im Woogsviertel beobachtet und das Thema Parkraumbewirtschaftung bei Bedarf angegan-
gen werden.
(1) Kein Gehwegparken entlang der empfohlenen Schulwege
Um für Schulkinder den Weg zur Schule sicher zu gestalten, sollte auf den empfohlenen Schulwe-
gen aus den Schulwegeplänen nicht auf den Gehwegen geparkt werden. Im Woogsviertel sind
davon die Kiesstraße und die Soderstraße betroffen. Entlang dieser Straßen sollte das Parken am
Straßenrand nur einseitig zugelassen werden. So können die Gehwege frei und die Straßen be-
fahrbar bleiben.
(2) Umwandlung von Straßenzügen in verkehrsberuhigte Bereiche mit Umwandlung der Gehwege in
Parkstreifen
Es wird vorgeschlagen, einige Straßenzüge im Woogsviertel in verkehrsberuhigte Bereiche um-
zuwandeln. Die Gehwege werden dabei in Parkstreifen umgewandelt. Die vorhandenen Grund-
stückszufahrten und Hauseingänge müssen dabei freigehalten werden. Beispielsweise die Wien-
erstraße und die Gervinusstraße kämen für diese Maßnahme in Frage, da hier nur eine geringe
Anzahl an Parkplätzen wegfallen würde.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Anhang
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 20 von 26
Anhang
Hinweise zu den Standorten der Parkscheinautomaten
Abbildung 6: Standorte der neu aufzustellenden Parkscheinautomaten mit Nummerierung (in rot)
1 - Am kleinen Woog/Große Bachgasse
Der Parkscheinautomat kann auf dem Platz vor dem Haus „Am kleinen Woog 1“ aufgestellt werden.
An dieser Stelle ist die Sichtbarkeit von beiden Enden der Straße gewährleistet.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Anhang
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 21 von 26
2 - Am Kapellplatz
Der Parkscheinautomat kann am Ende der Parkplatzreihe (Längsparker) aufgestellt werden. Der letz-
te Parkplatz ist entsprechend einzukürzen.
3 - Woogsplatz
Der Parkscheinautomat ist so zu platzieren, dass er bei Auffahrt auf den Woogsplatz wahrgenommen
wird. Dabei kann momentan ungenutzter Raum (bedingt durch die Form des Platzes) oder ein Teil
eines Stellplatzes genutzt werden.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Anhang
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 22 von 26
4 - Südliche Mühlstraße
Der Gehweg in der Mühlstraße ist so schmal, dass bei Aufstellung eines Parkscheinautomaten die
verbleibende Gehwegbreite nicht ausreichend wäre. Daher ist der Parkscheinautomat im Straßen-
raum zu installieren. Dabei ist darauf zu achten, dass vom Parkscheinautomat nicht auf die Balkone
der Wohnbebauung geklettert werden kann.
5 - Nördliche Mühlstraße
Der Gehweg ist hier sehr schmal, sodass der Parkscheinautomat im Straßenraum zu installieren ist.
Durch die Installation im Straßenraum ist der Parkscheinautomat trotz Krümmung der Straße von
allen Seiten sichtbar.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Anhang
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 23 von 26
6 - Riedlingerstraße (West 1)
Die Installation eines Parkscheinautomaten würde die Gehwegbreite deutlich reduzieren.
Insbesondere wären die Fenster der Bebauung aber durch einen Parkscheinautomaten leicht
erreichbar und somit einbruchgefährdet. Daher wird empfohlen, den Parkscheinautomaten in
diesem Bereich im Straßenraum zu installieren.
7 - Riedlingerstraße (Ost 1)
In diesem mittleren Abschnitt der Riedlingerstraße ist ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden,
sodass direkt an der Hauswand des libanesischen Restaurants ein Parkscheinautomat aufgestellt
werden kann.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Anhang
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 24 von 26
8 - Soderstraße
In diesem Bereich der Soderstraße befindet sich auf der Südseite ein sehr breiter Gehweg. Der Park-
scheinautomat kann dort ohne Einschränkung der Fußgänger aufgestellt werden. Ggf. kann der Park-
scheinautomat in direkter Nähe zum Verteilerkasten (siehe Bild) aufgestellt werden, um das Straßen-
bild nicht zusätzlich zu beeinträchtigen.
9 - Riedlingerstraße (West 2)
Die Breite des Gehwegs ist auch bei Aufstellung eines Parkscheinautomaten ausreichend. Der genaue
Standort ist in der Karte markiert. Bei einer Aufstellung im nördlichen Bereich des Straßenabschnitts
würden die Bäume das ggf. vorhandene Solarpaneel verdecken, daher ist eine Aufstellung im südli-
chen Bereich (s. Karte) anzustreben.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Anhang
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 25 von 26
10 - Riedlingerstraße (Ost 2)
Für den hier zu installierenden Parkscheinautomaten ist auf einer der beiden Seiten der Einmündung
etwas von dem Grünstreifen wegzunehmen. Der Parkscheinautomat wird so bei Einfahrt zu dem
Parkstreifen direkt wahrgenommen.
11 - Lindenhofstraße
In der Lindenhofstraße befindet sich mittig zwischen Teichhausstraße und Riedlingerstraße ein Vor-
sprung, auf dem ein Parkscheinautomat aufgestellt werden kann. Alternativ sind auf der nördlichen
Straßenseite auch ein Grünstreifen und ein breiter Gehweg vorhanden, der für die Aufstellung eines
Parkscheinautomatens genutzt werden könnte.
12 - Adolf-Spieß-Straße
In der Adolf-Spieß-Straße ist der Gehweg auf der nördlichen Straßenseite sehr breit ausgebaut, so-
dass ein Parkscheinautomat ohne Einschränkung der Fußgänger aufgestellt werden kann.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Kapellplatzviertel
Anhang
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 26 von 26
2017/0078
7456 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
31.03.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0078
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 066-080-1000 Investitionsnummer: 08066-0802
Kostenträger: 5460-11 Sachkonto: 0775010/ 6063000
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel
Vorlage vom: 07.03.2017
Beschlussvorschlag :
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.
2. Der Plan ist entsprechend umzusetzen.
3. Ein Jahr nach der Umsetzung ist dem Parkbeirat ein Erfahrungsbericht vorzulegen.
4. Die Parkscheinautomaten werden aus der Kostenstelle 066 -080-1000, Investitionsnummer
08066-0802, Sachkonto 0775010 finanziert.
5. Die Beschilderung werden aus der Kostenstelle 066 -080-1000, Sachkonto 6063000
finanziert.
Anlagen: Ergebnisbericht Parkraumkonzept
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.03.2017
Mit der Magistratsvorlage MV 2014/0386 wurde die Einführung der Parkraumbewi rt-
schaftung in den Modellquartieren Kapellplatz -, Woogs- und Johannesviertel beschlossen. Es
ist in jedem der drei Modellquartiere ein Rundgang mit Bürger n erfolgt. Hier konnten
Anregungen zur Parkraumbewirtschaftung und Hinweise auf Probleme gegeben werd en. Ein
externes Ingenieurbüro ist mit der Erarbeitung der Parkraumkonzepte beauftragt worden. Die
Anregungen der Bürger sind in die Konzepte eingeflossen. Die Arbeiten für das Konzept des
Kapellplatzviertels sind abgeschlossen. Am 14.11.2016 hat eine Info rmationsveranstaltung
für die Bürger im Kapellplatzviertel stattgefunden. Dort sind die Ergebnisse des Konzepts
vorgestellt worden.
Konzept
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets Kirchstraße, Landgraf -Georg-
Straße, Teichhausstraße und Ni eder-Ramstädter-Straße (siehe Anlage Ergebnisbericht
Parkraumbewirtschaftung, Abbildung 4). Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet
Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Diese Parkscheinautomaten sind mit einem EC -
Karten Terminal ausgestattet, um de n Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungsmittel
anzubieten.
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone I) 80 Cent pro 30
Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur Innenstadt
von montags b is samstags von 8 bis 20 Uhr mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden
vorgesehen. Auf dem westlichen Mercksplatz wird die Höchstparkdauer weiterhin vier
Stunden betragen.
Bewohner des Gebiets können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken nach § 46 für 120
Euro pro Jahr beantragen. Mit der Ausnahmegenehmigung werden Bewohner von dem
Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer befreit.
Für Besucher von Bewohnern wird vorgeschlagen, Besucherkarten einzuführen. Solche
Besucherkarten werden beispielsweise in den Städten Heidelberg und Mainz angeboten. Es
sind Bögen mit neun Tageskarten und einer Wochenkarte erhältlich. Diese Besucherkarten
sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der Parkzone gültig, hierfür ist das Kfz -Kennzeichen
und das Datum auf der Karte einzutragen und sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die
Besucher sind damit von dem Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und
von der Höchstparkdauer befreit. Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird folgende
Handhabung vorgeschlagen: Jeder volljährige Bewohner einer Parkzone kann Bögen mit je
neun Besucher -Tageskarten und einer Besucher -Wochenkarte bei der
Straßenverkehrsbehörde kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Eine Begrenzung in der
Anzahl an zu erwerbe nden Bögen mit Besucherkarten ist zunächst nicht vorgesehen. Die
Besucherkarten können unabhängig vom Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer
Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben werden. Um den Mehraufwand durch die
Genehmigung und Ausgabe von weiteren A usnahmegenehmigungen und Besucherkarten, ist
die Schaffung einer neuen Stelle in der Straßenverkehrsbehörde vorzusehen.
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken für das Entrichten der
Parkgebühren angeboten. Diese Zahlungsmethode wir d bereits in der Innenstadt angeboten
und wird um das Kapellplatzviertel erweitert.
- 4 -
Veränderungen in der Verkehrsregelung
Die Lindenhofstraße wird westlich der Mühlstraße als Fußgängerzone ausgewiesen, um den
Anteil an erfolglosem Parksuchverkehr zu re duzieren und die Konflikte zwischen hohem
Fußgängeraufkommen und Parksuchverkehr zu unterbinden. Die Andienung des Jugendstil -
bades ist dabei weiterhin zu gewährleisten.
Zwischen der Mühlstraße und der Zufahrt des Mercksplatzes West wird die Lindenhofstra ße
als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, um diese Straße als Nahmobilitätsachse
zwischen Innenstadt und den östlich gelegenen Quartieren aufzuwerten. Durch diese
Veränderungen entfallen in der Lindenhofstraße westlich der Mühlstraße 12 bis 16
Stellplätze.
Obwohl der Würthweg nur für Anlieger frei ist, werden dort Fahrzeuge widerrechtlich geparkt.
Hinzu kommt, dass die Andienung von Gastronomie der Landgraf -Georg-Straße über den
Würthweg erfolgt. Hierdurch ist die Zufahrt, auch für Rettungsfahrzeuge, nicht gewährleistet.
Falls vermehrte Kontrollen nicht zielführend sind, kann die Zufahrt des Würthweges mit
versenkbaren Pollern versehen werden. Dadurch wird die Zufahrt des Würthweges
ausschließlich für Bewohner und Rettungsfahrzeuge ermöglicht.
Kontrolle
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der
Parkraumbewirtschaftung sind notwendig, um die neuen Regelungen zu etablieren.
Ansonsten kann keine Veränderung im Parkverhalten erreicht werden und die Bewohner
erfahren keine Verbesserung in der Parksituation. Um die Kontrolle zu gewährleisten, ist bei
der Kommunalpolizei die Schaffung einer weiteren Stelle vorzusehen. Diese wird von dort im
Rahmen der Stellenplananträge für 2018 unter Berufung auf diese Vorlage beantrag t werden.
Gehwegparken
Das Gehwegparken ist im Kapellplatz viertel derzeit nur an wenigen Stellen vorhanden. Es
betrifft die Straßenzüge Woogsplatz, Soderstraße (Abschnitt Riedlingerstraße bis
Teichhausstraße), sowie Riedlingerstraße (Abschnitt Soderstraße bis Lindenhofstraße). Hier
wird derzeit illegal mit zwei R eifen auf dem Gehweg geparkt, obwohl die Breite des
Straßenquerschnitts das Parken auf der Fahrbahn zulässt. Mit der Einführung der
Parkraumbewirtschaftung sind die Stellplätze auf der Fahrbahn zu markieren, um das
Gehwegparken künftig zu unterbinden.
Kosten Infrastruktur
Parkscheinautomaten (12 Stück) mit EC -Karten Terminal
Beschilderung
Die Einnahmen werden die Kosten in die Infrastruktur decken.
- 5 -
Darmstadt, den 07. März 2017
III/61/4 re
Nst. 2131
Dezernat II Dezernat III
Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek
Bürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (18)
- Teichhausstraße
- Mühlstraße 12
- Lindenhofstraße
- Soderstraße
- Riedlingerstraße
- Robert-Bosch-Straße 7
- Bessunger Straße 125
- Adelungstraße
- Kiesstraße
- Gervinusstraße
- Würthweg
- Kapellplatz
- Woogsplatz
- Landgraf-Georg-Straße
- Große Bachgasse
- Kirchstraße
- Am Kleinen Woog 1
- Sackgasse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0078
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.03.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00