242186-01 ST
Bürgerantrag: Schulwegsicherung Haager Weg/Kiefernweg
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Sammeldokument öffentlich
3674 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242186-01 ST Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Schulwegsicherung Haager Weg/Kiefernweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die inhaltliche Behandlung dieses Bürgerantrages ist wegen der geringen Flächenverfügbarkeit und der Knotengeometrie komplex. Eine kurzfristige Lösung ist daher schwierig. Feste Einbauten, wie zum Beispiel rotweiß gestreifte Poller oder Baken sind als „Verkehrseinrichtung gemäß § 43 Absatz 1, 3 StVO + Anlage 4“ grundsätzlich anordnungspflichtig und müssen einen Sicherheitsabstand zur Fahrbahn einhalten. Je nach zulässiger Geschwindigkeit sind dies 30 cm im Kiefernweg bzw. 50 cm im Haager Weg. An der in Rede stehenden Kreuzung liegen folgende Querschnitte vor: Die Fahrbahn des Haager Wegs ist in diesem Bereich ca. 7 m breit. Die begleitenden Gehwege ca. 1,50 m. Die Fahrbahn des Kiefernwegs ist ca. 6,50 m breit, die Gehwege ca. 1,20 m. Daraus folgt, dass die nutzbare Restgehwegbreite im Einmündungsbereich teilweise kleiner als 90 cm wäre (zw. Poller und Grundstückseinfassung). In diesem Fall kommt die Anordnung eines Pollers also nicht in Betracht, da der Gehweg zu schmal ist. Der Poller würde ein Hindernis auf dem Gehweg darstellen und eine sichere und hindernisfreie Fortbewegung auch aus Sicht älterer und mobilitätseingeschränkter Fußgänger nicht mehr gewährleisten. Die Einengung ist im Sinne der Barrierefreiheit grundsätzlich nicht zulässig. Auch muss an der Einmündung die Sicht der aus dem Kiefernweg in den Haager Weg abfahrenden Verkehrsteilnehmer freigehalten werden. Eine Bake würde dort ein nicht zulässiges Sichthindernis darstellen. Wartepflichtige Verkehrsteilnehmer könnten nicht mehr frei in die vorfahrtsberechtigte Straße einsehen. Aufgrund der o.g. Gründe, insbesondere der schmalen Gehwege, ist demnach das Aufstellen von Baken zum Schutz der Fußgänger ebenfalls nicht möglich. Bei den im Antrag genannten Beispielen vermeintlich vergleichbarer Stellen sind die Gehwegbreiten und verbleibenden Restgehwegbreiten zwischen Poller und Grundstücksgrenze der anliegenden Grundstücke deutlich größer. Um dem Hinweis des Antragstellers zur Notwendigkeit einer Verbesserung der Verkehrssicherheit nachzugehen, untersucht die Verwaltung derzeit, inwiefern eine Vollsignalisierung des Knotens die Situation für den Bus- und Fußverkehr verbessern könnte und ob eine zurückgesetzte Haltelinie, für den aus dem Seite 1 von 2 Seite 2 — — Kiefernweg ausfahrenden Verkehr, das Abbiegen der Busse erleichtern könnte. Formal wäre auch die Reduzierung der Fahrbahnbreite des Haager Weges von derzeit ca. 7 m gemäß Richtlinie zulässig. Eine Überplanung des Knotens mit einer damit einhergehenden Veränderung des Querschnitts des Haager Weges wäre jedoch allenfalls als äußerst langfristige Maßnahme denkbar, da eine Vielzahl von Maßnahmen mit hoher Priorität (z. B. Hohe Straße, Lievelingsweg, Bornheimer Straße, Endenicher Straße, B 56 in Beuel) anstehen. Die Verwaltung wird die politischen Gremien über die Ergebnisse informieren und ggfs. Maßnahmen zum Beschluss empfehlen. Beschlussvorschlag: Der Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Hohe Straße
- Bornheimer Straße
- Endenicher Straße
- Kiefernweg
- Haager Weg
- Lievelingsweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 242186-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 01.10.2025
- Erstellt
- 27.08.2025 10:19