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242186-01 ST

Bürgerantrag: Schulwegsicherung Haager Weg/Kiefernweg

Stellungnahme der Verwaltung 01.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 28.10.2025, TOP 6.10.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

3674 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
242186-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
61 Stadtplanungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Bürgerantrag: Schulwegsicherung Haager 
Weg/Kiefernweg 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
Die inhaltliche Behandlung dieses Bürgerantrages ist wegen der geringen 
Flächenverfügbarkeit und der Knotengeometrie komplex. Eine kurzfristige 
Lösung ist daher schwierig. 
Feste Einbauten, wie zum Beispiel rotweiß gestreifte Poller oder Baken sind als 
„Verkehrseinrichtung gemäß § 43 Absatz 1, 3 StVO + Anlage 4“ grundsätzlich 
anordnungspflichtig und müssen einen Sicherheitsabstand zur Fahrbahn 
einhalten. Je nach zulässiger Geschwindigkeit sind dies 30 cm im Kiefernweg 
bzw. 50 cm im Haager Weg. An der in Rede stehenden Kreuzung liegen 
folgende Querschnitte vor: Die Fahrbahn des Haager Wegs ist in diesem 
Bereich ca. 7 m breit. Die begleitenden Gehwege ca. 1,50 m. Die Fahrbahn des 
Kiefernwegs ist ca. 6,50 m breit, die Gehwege ca. 1,20 m. Daraus folgt, dass 
die nutzbare Restgehwegbreite im Einmündungsbereich teilweise kleiner als 90 
cm wäre (zw. Poller und Grundstückseinfassung). In diesem Fall kommt die 
Anordnung eines Pollers also nicht in Betracht, da der Gehweg zu schmal ist. 
Der Poller würde ein Hindernis auf dem Gehweg darstellen und eine sichere 
und hindernisfreie Fortbewegung auch aus Sicht älterer und 
mobilitätseingeschränkter Fußgänger nicht mehr gewährleisten. Die Einengung 
ist im Sinne der Barrierefreiheit grundsätzlich nicht zulässig.  
Auch muss an der Einmündung die Sicht der aus dem Kiefernweg in den 
Haager Weg abfahrenden Verkehrsteilnehmer freigehalten werden. Eine Bake 
würde dort ein nicht zulässiges Sichthindernis darstellen. Wartepflichtige 
Verkehrsteilnehmer könnten nicht mehr frei in die vorfahrtsberechtigte Straße 
einsehen. Aufgrund der o.g. Gründe, insbesondere der schmalen Gehwege, ist 
demnach das Aufstellen von Baken zum Schutz der Fußgänger ebenfalls nicht 
möglich.  
Bei den im Antrag genannten Beispielen vermeintlich vergleichbarer Stellen 
sind die Gehwegbreiten und verbleibenden Restgehwegbreiten zwischen Poller 
und Grundstücksgrenze der anliegenden Grundstücke deutlich größer. 
Um dem Hinweis des Antragstellers zur Notwendigkeit einer Verbesserung der 
Verkehrssicherheit nachzugehen, untersucht die Verwaltung derzeit, inwiefern 
eine Vollsignalisierung des Knotens die Situation für den Bus- und Fußverkehr 
verbessern könnte und ob eine zurückgesetzte Haltelinie, für den aus dem 
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Seite 2  
 
 
—
—
Kiefernweg ausfahrenden Verkehr, das Abbiegen der Busse erleichtern könnte.  
Formal wäre auch die Reduzierung der Fahrbahnbreite des Haager Weges von 
derzeit ca. 7 m gemäß Richtlinie zulässig. Eine Überplanung des Knotens mit 
einer damit einhergehenden Veränderung des Querschnitts des Haager Weges 
wäre jedoch allenfalls als äußerst langfristige Maßnahme denkbar, da eine 
Vielzahl von Maßnahmen mit hoher Priorität (z. B. Hohe Straße, Lievelingsweg, 
Bornheimer Straße, Endenicher Straße, B 56 in Beuel) anstehen.  
Die Verwaltung wird die politischen Gremien über die Ergebnisse informieren 
und ggfs. Maßnahmen zum Beschluss empfehlen. 
Beschlussvorschlag: 
Der Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der 
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung 
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW 
für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der 
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen. 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

28.10.2025 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.10.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hohe Straße
  • Bornheimer Straße
  • Endenicher Straße
  • Kiefernweg
  • Haager Weg
  • Lievelingsweg

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Details

Vorlagen-Nr.
242186-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
01.10.2025
Erstellt
27.08.2025 10:19