2138/2017
Situation Mathildenstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
3792 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/12; 661/11 Vorlagen-Nummer 2138/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Situation Mathildenstraße hier: Ersetzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der SPD- Fraktionvom 04.05.2017, TOP 5.1.1.1 Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt: Zur Entlastung der Anwohner/innen der Mathildenstraße durch Optimierung des Lieferverkehrs wird die Verwaltung beauftragt, dort folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Ladezone hinter der Kreuzung zur Adolphstraße wird vorverlegt. Der Beginn liegt künftig zwischen den Häusern Nr. 35 und 37, das Ende zwischen den Häusern 33 und 31. 2. Auf der frei gewordenen Fläche vor dem Haus Nr. 37 wird absolutes Halteverbot angeordnet. Es werden bis zum Kreuzungsbereich Adolphstraße Fahrradnadeln auf der Fahrbahn aufgestellt, die ein verbotswidriges Abstellen von Kraftfahrzeugen verhindern sollen. Diese sollen so aufgestellt werden, dass die Fahrräder parallel zur Bordsteinkante abgestellt werden. Bei der Auswahl des Modells und der Aufstellungsart ist darauf zu achten, dass abgestellte Fahrräder nicht behindernd in den neu geschaffenen Raum für das Abbiegen von Lkw ragen können. 3. Die Ladezone vor der Anlieferung des Rewe-Marktes wird verkleinert. Der Beginn bleibt unver- ändert vor Haus Nr. 11-13, das Ende der Ladezone wird vorverlegt zwischen die Häuser 3 und 5- 7. Die Fläche vor dem Haus Nr. 3 wird in die reguläre Parkraumbewirtschaftung integriert. 4. Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten in der Mathildenstraße werden neben der Fahrbahn auch die Gehwege neu erstellt. Um den Anforderungen mobilitätseingeschränkter Menschen gerecht zu werden, sind diese so zu gestalten, dass kein Gefälle mehr zur Fahrbahn hin vorliegt. Zur Ko- ordinierung dieser Maßnahme setzt sich die Verwaltung ins Benehmen mit den Stadtentwässe- rungsbetrieben Köln. 5. Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern eine Umkehrung der Einbahnstraße in der Mathildenstra- ße zwischen der Deutzer Freiheit und der Adolphstraße zu einer weiteren Optimierung des Lie- ferverkehrs und damit verbunden einer Entlastung für die Anwohner/innen beitragen kann und welche Auswirkungen für den Verkehrsraum um die Deutzer Freiheit herum dadurch entstehen würden. Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1-3: Die unter Punkt 1 bis 3 beschlossenen Maßnahmen wurden durch die Verkehrsanordnung 1.16a.121 vom 6.7.2017 angeordnet. Die Umsetzung der Maßnahmen durch den städtischen Bauhof erfolgt nach Abschluss der Kanal-, Gehweg- und Straßenbaumaßnahmen. 2 Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 5: Die Verwaltung hat die vorgeschlagene Drehung der Einbahnstraße der Mathildenstraße geprüft. Durch die Drehung der Einbahnstraße werden die Bewohner der Mathilden- und der Düppelstraße aus Richtung Gotenring kommend (also alle Bewohnerverkehre aus Osten) benachteiligt. Diese müssten dann der Arminiusstraße bis zum Ende folgen. Hier würde man dann rechts auf die Siegbur- ger Straße abbiegen und die nächste Möglichkeit wieder rechts, um so über die Deutzer Freiheit das Ziel Mathildenstraße bzw. Düppelstraße zu erreichen. Dabei müssen drei zusätzliche Knotenpunkte mit Lichtsignalanlagen überquert werden. Die Mathildenstraße und Düppelstraße sind dann nur noch über die Deutzer Freiheit erreichbar. Die Wege und Reisezeiten für die Bewohner würden damit deut- lich erhöht (s. Anlage 1). Durch die Umsetzung der Punkte 1 und 2 bekommt der Lieferverkehr ausreichend Platz um in die Mathildenstraße einzufahren. Eine Drehung der Einbahnstraße erübrigt sich daher. Aus den vorgenannten Gründen wird die jetzige Verkehrsführung in der Mathildenstraße beibehalten.
Anlage 1 Mathildenstraße Deutz
114 Zeichen
(0) LSA Anlage 1 | — Route im Bestand — Route bei Drehung Einbahnstraße Mathildenstraße und Düppelstraße NEE ER
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Mathildenstraße
- Adolphstraße
- Düppelstraße
- Arminiusstraße
- Deutzer Freiheit
- Gotenring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2138/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 02.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27