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2138/2017

Situation Mathildenstraße

Mitteilung BV 02.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 14.09.2017, TOP 11.5

Mitteilung BV

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Anlage 1 Mathildenstraße Deutz

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Mitteilung BV

3792 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
661/12; 661/11 
Vorlagen-Nummer 
 2138/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 
 
Situation Mathildenstraße 
hier: Ersetzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der SPD-
Fraktionvom 04.05.2017, TOP 5.1.1.1 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt:  
Zur Entlastung der Anwohner/innen der Mathildenstraße durch Optimierung des Lieferverkehrs wird 
die Verwaltung beauftragt, dort folgende Maßnahmen umzusetzen: 
 
1.  Die Ladezone hinter der Kreuzung zur Adolphstraße wird vorverlegt. Der Beginn liegt künftig 
zwischen den Häusern Nr. 35 und 37, das Ende zwischen den Häusern 33 und 31. 
 
2. Auf der frei gewordenen Fläche vor dem Haus Nr. 37 wird absolutes Halteverbot angeordnet. Es 
werden bis zum Kreuzungsbereich Adolphstraße Fahrradnadeln auf der Fahrbahn aufgestellt, die 
ein verbotswidriges Abstellen von Kraftfahrzeugen verhindern sollen. Diese sollen so aufgestellt 
werden, dass die Fahrräder parallel zur Bordsteinkante abgestellt werden. Bei der Auswahl des 
Modells und der Aufstellungsart ist darauf zu achten, dass abgestellte Fahrräder nicht behindernd 
in den neu geschaffenen Raum für das Abbiegen von Lkw ragen können. 
 
3. Die Ladezone vor der Anlieferung des Rewe-Marktes wird verkleinert. Der Beginn bleibt unver-
ändert vor Haus Nr. 11-13, das Ende der Ladezone wird vorverlegt zwischen die Häuser 3 und 5-
7. Die Fläche vor dem Haus Nr. 3 wird in die reguläre Parkraumbewirtschaftung integriert. 
 
4. Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten in der Mathildenstraße werden neben der Fahrbahn auch 
die Gehwege neu erstellt. Um den Anforderungen mobilitätseingeschränkter Menschen gerecht 
zu werden, sind diese so zu gestalten, dass kein Gefälle mehr zur Fahrbahn hin vorliegt. Zur Ko-
ordinierung dieser Maßnahme setzt sich die Verwaltung ins Benehmen mit den Stadtentwässe-
rungsbetrieben Köln. 
 
5. Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern eine Umkehrung der Einbahnstraße in der Mathildenstra-
ße zwischen der Deutzer Freiheit und der Adolphstraße zu einer weiteren Optimierung des Lie-
ferverkehrs und damit verbunden einer Entlastung für die Anwohner/innen beitragen kann und 
welche Auswirkungen für den Verkehrsraum um die Deutzer Freiheit herum dadurch entstehen 
würden.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1-3: 
 
Die unter Punkt 1 bis 3 beschlossenen Maßnahmen wurden durch die Verkehrsanordnung 1.16a.121 
vom 6.7.2017 angeordnet. Die Umsetzung der Maßnahmen durch den städtischen Bauhof erfolgt 
nach Abschluss der Kanal-, Gehweg- und Straßenbaumaßnahmen.

2 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 5: 
 
Die Verwaltung hat die vorgeschlagene Drehung der Einbahnstraße der Mathildenstraße geprüft.  
 
Durch die Drehung der Einbahnstraße werden die Bewohner der Mathilden- und der Düppelstraße 
aus Richtung Gotenring kommend (also alle Bewohnerverkehre aus Osten) benachteiligt. Diese 
müssten dann der Arminiusstraße bis zum Ende folgen. Hier würde man dann rechts auf die Siegbur-
ger Straße abbiegen und die nächste Möglichkeit wieder rechts, um so über die Deutzer Freiheit das 
Ziel Mathildenstraße bzw. Düppelstraße zu erreichen. Dabei müssen drei zusätzliche Knotenpunkte 
mit Lichtsignalanlagen überquert werden. Die Mathildenstraße und Düppelstraße sind dann nur noch 
über die Deutzer Freiheit erreichbar. Die Wege und Reisezeiten für die Bewohner würden damit deut-
lich erhöht (s. Anlage 1).  
 
Durch die Umsetzung der Punkte 1 und 2 bekommt der Lieferverkehr ausreichend Platz um in die 
Mathildenstraße einzufahren. Eine Drehung der Einbahnstraße erübrigt sich daher. 
 
Aus den vorgenannten Gründen wird die jetzige Verkehrsführung in der Mathildenstraße beibehalten.

Anlage 1 Mathildenstraße Deutz

114 Zeichen

(0) LSA Anlage 1
| — Route im Bestand

— Route bei Drehung
Einbahnstraße

Mathildenstraße und
Düppelstraße

NEE ER

Beratungsverlauf (1)

14.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 11.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Mathildenstraße
  • Adolphstraße
  • Düppelstraße
  • Arminiusstraße
  • Deutzer Freiheit
  • Gotenring

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Details

Aktenzeichen
2138/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
02.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27