Mandari Insight

3144/2017

3. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln

Mitteilung Ausschuss 25.10.2017

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Mitteilung Ausschuss

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Ombudsstelle_3._Tätigkeitsbericht_final

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Mitteilung Ausschuss

7085 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
/ 
56 / 562/5 
Vorlagen-Nummer 25.10.2017 
 3144/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 
Integrationsrat 04.12.2017 
 
3. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
Gem. Ratsbeschluss vom 10.05.2016 und 28.06.2016 wurde eine unabhängige Anlaufstelle 
(Ombudsstelle) für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Flücht-
lingen außerhalb der Stadtverwaltung eingerichtet. Das beschlossene Feinkonzept sieht r e-
gelmäßige Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle an die Verwaltung und Politik vor. Beigefügt 
ist der 3. Tätigkeitsbericht zum Stand 30.06.2017.  
 
Im Berichtszeitraum 01.04.2017 - 30.06.2017 wurden 60 neue Beschwerden an die O m-
budsstelle herangetragen, davon wurden 29 an das Amt für Wohnungswesen zur Klärung 
weitergeleitet. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die  Rückmeldung an die O m-
budsstelle liegt bei 4 Arbeitstagen und ist den teilweise umfangreichen Recherchearbeiten 
zur vorgetragenen Beschwerde geschuldet. Teilweise erfolgten Rückmeldungen am selben 
Arbeitstag, in 2 Fällen verzögerte sich die Rückmeldung auf grund von Urlaubs -
/Krankheitsausfällen erheblich. 
 
Im dritten Tätigkeitsbericht werden unter TOP 4 Empfehlungen ausgesprochen. Die Verwa l-
tung ergänzt die Ausführungen der Ombudsstelle wie folgt: 
 
 
Beendigung der Hallenunterbringung, Bereitstellung auskömmlicher Ressourcen im 
Sinne der „Exit-Option“ und Verbesserung der Unterbringung in gewerblichen Objek-
ten 
 
Die Turnhallenunterbringung konnte im Sommer 2017 beendet werden. Künftig werden pri o-
risiert Objekte freigezogen, die über eine geringe Privatsphäre ve rfügen (z.B. Leichtbauha l-
len). Ebenso sollen gewerbliche Unterkünfte reduziert werden. Die Verwaltung stimmt mit der 
Empfehlung der Ombudsstelle überein, die Unterbringungssituation schnellstmöglich zu ve r-
bessern. Mit der Umsetzung diverser Bauprojekte wir d genau dieses Ziel verfolgt und vora n-
getrieben. 
 
 
Anwendung der EU-Aufnahmerichtlinie  
 
Wie bereits in der Stellungnahme zum zweiten Tätigkeitsbericht (Vorlage 1869/2017) darg e-
stellt und in der Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zum zweiten Tätigkeit sbericht 
weitergehend erläutert (Vorlage 2522/2017), ist seitens Bundesregierung nicht geplant, die

2 
 
EU-Aufnahmerichtlinie in deutsches Recht umzuwandeln. Seit Juli 2015 gilt die Richtlinie 
2013/33/EU daher unmittelbar. Die Stadt Köln versucht, die besonder en Bedürfnisse von a l-
len unterzubringenden Menschen zu identifizieren und im Rahmen der Möglichkeiten ad ä-
quat zu erfüllen. In den ersten Aufnahmegesprächen und auch im weiteren Verlauf der U n-
terbringung werden Gespräche mit den Bewohnern geführt, besondere  Bedarfe erfragt und 
eingereichte Atteste durch das Gesundheitsamt überprüft. Ergibt sich ein besonderer Bedarf, 
wird durch die Mitarbeiter/innen des Sozialen Dienstes versucht, zeitnah eine Verlegung zu 
erwirken. Aufgrund der rückläufigen Zahlen der ankom menden Schutzsuchenden und der 
neuen Bauprojekte ist es aktuell möglich, die Unterbringungssituation sukzessive zu verbe s-
sern, Objekte mit wenig Privatsphäre freizuziehen und Objekte mit abgeschlossenen 
Wohneinheiten zu errichten. Sollten sich die Flüchtli ngszahlen weiterhin rückläufig entw i-
ckeln, stellt mit der Realisierung der geplanten und im Bau befindlichen Projekte die Beend i-
gung der Unterbringung in Notunterkünften mit Gemeinschaftsverpflegung bis Ende 2018 ein 
erreichbares Ziel dar (Ausnahme: Erstaufnahmeeinrichtung Herkulesstr.). 
 
 
Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombudsstelle 
 
Die Abteilung Wohnraumversorgung übernimmt die koordinierte Beantwortung aller Anfragen 
der Ombudsstelle. Hierdurch ist eine direkte und zielgerichtete Kommunikation mit der O m-
budsstelle sichergestellt. Durch dieses Vorgehen haben die Mitarbeiter/innen der Ombud s-
stelle feste Ansprechpartner, die eine vollständige Rückmeldung sicherstellen können. 
Die Beantwortung und Klärung der konkreten E inzelfälle erfolgt stets in Rücksprache mit a l-
len involvierten Stellen der Stadtverwaltung. Die Rückmeldungen an die Ombudsstelle en t-
sprechen den ermittelten Sachverhalten bei städtischen Mitarbeitern, beauftragten Trägern 
sowie Wachdienstunternehmen. 
 
Die Ombudsstelle wird in ihrer Arbeit umfassend durch die Sicherstellung eines schnellen 
Informationsaustausches und Angeboten zu persönlichen Gesprächsterminen unterstützt. 
Angesprochene Sachverhalte konnten bisher schnell und direkt geklärt werden.  
Es gibt  feste Quartalsgespräche mit der Ombudsstelle im Amt für Wohnungswesen unter 
Teilnahme der Flüchtlingskoordination OB, die jeweils in der Mitte eines jeden Tätigkeitsb e-
richts liegen, um die Zusammenarbeit kontinuierlich zu verbessern. Darüber hinaus besteh t 
jederzeit die Möglichkeit der Kontaktierung der beiden genannten, städtischen Ansprechpar t-
ner.  
 
 
Übergang junge Flüchtlinge von 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie zu  
56 - Amt für Wohnungswesen 
 
Die Abläufe der Kooperation zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem jeweil i-
gen Jugendhilfeträger, den pädagogischen Fachkräften des Amtes für Wohnungswesen und 
den Flüchtlingseinrichtungen sind verstetigt. In regelmäßigen Abständen findet zudem ein 
fachlicher Austausch statt. 
Unbegleitete minderjährige Geflüchteten werden immer von beauftragten Jugendhilfeträgern 
betreut. Zu deren Aufgaben zählt auch die Vermittlung in eine wohnungsmäßige Anschlus s-
versorgung nach Ende der Jugendhilfemaßnahme. Das Ende kann mit Erreichen der Volljä h-
rigkeit erfolgen, aber auch bei weitergehendem Bedarf zeitlich danach liegen. Ist der Träger 
nicht in der Lage, einen Übergang in eine andere Wohnform sicher zu stellen, wird dieser 
weiter gehende Unterbringungsbedarf dem Sozialen Dienst signalisiert und dieser sorgt  für 
eine adäquate Unterbringung im System des Amtes für Wohnungswesen. Auch hier steht der 
Einzelfall im Vordergrund und wird individuell versorgt.

3 
 
 
Gewaltschutzkonzept der Verwaltung 
 
Die Verwaltung hat einzelne Bausteine und Teile des Landesschutzkonze ptes in Köln bereits 
übernommen und erfolgreich umgesetzt. Das zu entwickelnde Schutzkonzept der Stadt Köln 
wird die kommunalen Rahmenbedingungen berücksichtigen und den Schwerpunkt auf die 
soziale Integration ausrichten. 
Das Amt für Wohnungswesen legt Wer t auf die Feststellung, dass es bei dem Personenkreis 
der besonders vulnerablen Geflüchteten keine Beschränkungen auf einzelne Personengru p-
pen gibt. Die Bausteine des Konzeptes werden alle Schutzbedürftigen (Familien mit minde r-
jährigen Kindern und von beso nders Schutzbedürftigen wie Alleinerziehende, Kranke, Me n-
schen mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Minderjährige, Opfer von 
Menschenhandel, Folter- und Vergewaltigungsopfer, Menschen über 65, Schwangere, LS T-
BI-Geflüchtete, Traumatisierte) umfassen. 
Das Konzept wird selbstverständlich auch präventive Maßnahmen einschließen. 
 
 
gez. Dr. Rau

Ombudsstelle_3._Tätigkeitsbericht_final

171844 Zeichen

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln   1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
 
3. Tätigkeitsbericht 
 
Stand: 30.06.2017 
  
 
Ombudsstelle  
für Flüchtlinge in Köln 
 
Neue Maastrichter Str. 12-14 
(Hinterhof), 50672 Köln 
 
Tel. 0221/1686520-7/-8 
Fax 0221/1686520-9 
info@ombudsstelle.koeln 
http://ombudsstelle.koeln

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  2 
 
Inhalt 
 
Abkürzungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... 3 
1. Kurzzusammenfassung ................................ ................................ ................................ .. 4 
2. Organisatorische Aspekte der Tätigkeit im zweiten Quartal 2017 ................................ ... 6 
2.1 Personal ................................ ................................ ................................ .................. 6 
2.2 Vernetzung ................................ ................................ ................................ .............. 6 
2.3 Bekanntmachung ................................ ................................ ................................ .... 7 
3. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum ................................ ................... 7 
3.1 Übersichtsdarstellung ................................ ................................ ..............................  7 
3.2 Ergebnisse und Bewertungen zu Schwerpunktthemen ................................ ...........12 
3.2.1 Beschwerden mit Bezug zur Unterbringungsform ................................ ............12 
3.2.2 Schutzbedürftige Personengruppen ................................ ................................ 14 
3.2.3 Gewalt ................................ ................................ ................................ .............18 
3.2.4 Sexuelle Belästigung ................................ ................................ .......................19 
3.2.5 Religion ................................ ................................ ................................ ...........19 
3.2.6 Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Unterbringungsempfehlungen des 
Gesundheitsamtes ................................ ................................ ................................ ........20 
3.2.7 Obdachlosigkeit ................................ ................................ ............................... 20 
3.2.8 Zugang zur Gesundheitsversorgung ................................ ............................... 20 
3.2.9 Zwangsvollstreckung bei Nutzungsgebührenrückständen ............................... 20 
3.2.10 Asyl- und aufenthaltsrechtliche Probleme ................................ ........................21 
3.2.11 Polizei / Verhältnismäßigkeit ................................ ................................ ...........21 
3.2.12 Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die 
Ombudsstelle ................................ ................................ ................................ ................21 
4. Empfehlungen ................................ ................................ ................................ ...............23 
5. Anhang ................................ ................................ ................................ ..........................27 
5.1 Terminübersicht der Ombudsstelle für den Berichtszeitraum (01.04.2017- 
30.06.2017) ................................ ................................ ................................ ......................27 
5.2 Terminplanung für das 3. Quartal 2017 ................................ ................................ ..27 
5.3 Ombudsstelle: Website ................................ ................................ ..........................28 
5.4 Einzelfalldokumentation ................................ ................................ .........................30

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  3 
 
Abkürzungsverzeichnis 
ABH     Ausländerbehörde Köln 
AEMR     Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 
AfW     Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln 
AM     Projekt Auszugsmanagement 
and     Andere 
AsylG     Asylgesetz 
AufenthG    Aufenthaltsgesetz 
BA     Bundesagentur für Arbeit 
BAMF     Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
BeschV     Beschäftigungsverordnung 
BR     Bezirksregierung 
BtmG     Betäubungsmittelgesetz 
CAT     Anti-Folter-Konvention 
CRPD     Behindertenrechtskonvention 
Fl     Flüchtling 
Fw     Freiwillige_r 
GA     Gesundheitsamt Köln 
JA     Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 
JC     Jobcenter Köln 
NA     Notaufnahme 
OS     Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
Prof     Professionelle_r 
RTfF     Runder Tisch für Flüchtlingsfragen der Stadt Köln 
SPZ     Sozialpädiatrisches Zentrum 
TH     Turnhalle 
TzFo     Therapiezentrum für Folteropfer (Caritas Köln) 
WH     Wohnheim

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  4 
 
1. Kurzzusammenfassung 
 
In Umsetzung ihrer Aufträge 1 legt d ie Ombudsstelle nach Abschluss des zweiten Quartals 
2017 ihren dritten Tätigkeitsbericht vor. Er knüpft an den zweiten Bericht vom 07.04.2017 an 
und umfasst den Zeitraum 01.04.2017 – 30.06.2017. 
 
Gefolgt auf die Kurzzusammenfassung werden in Kapitel 2 zunächst wesentliche organisato-
rische Aspekte im zweiten Quartal 2017 hinsichtlich des Perso nals, der Vernetzung und der 
Bekanntmachung dargestellt. Kapitel 3 widmet sich der Auswertung der im Berichtszeitraum 
bearbeiteten Beschwerdefälle. Dazu wird eine quantitative Auswertung der Beschwerdever-
fahren im Berichtszeitraum vorgenommen und die Ergeb nisse und Bewertungen zu Schwer-
punktthemen werden dargestellt. Auf dieser Grundlage beruhen die Empfehlungen der Om-
budsstelle in Kapitel 4. Der Anhang enthält Terminübersichten, den Aushang der Ombuds-
stelle und die Dokumentation der einzelnen Beschwerdefälle. 
 
Im Berichtszeitraum bearbeitete die Ombudsstelle insgesamt 60 Beschwerden. Davon wurden 
drei Verfahren aus dem ersten und 16  Verfahren aus dem zweiten Berichtszeitraum fortge-
führt. 41 Beschwerden wurden neu erfasst. Hinweisgeber waren wieder in erster Linie Profes-
sionelle, im nahezu gleichen Umfang gingen Beschwerden von Flüchtlingen ein, die Zahl der 
Hinweise durch Freiwillige ist im 2. Quartal 2016 rückläufig. In den Aufgabenbereich der Om-
budsstelle fielen alle fortgeführten Verfahren und 31 neue Beschwerdefälle, bei drei Beschwer-
den ist diese Zuordnung noch ausstehend. 
Informationsanfragen richtete die Ombudsstelle an das Amt für Wohnungswesen, das Ge-
sundheitsamt sowie weitere Ämter und andere Akteure. Die überwiegende Mehrheit der Hin-
weise bezog sich erneut auf die Kategorie „Verstoß gegen Menschenwürde“, gefolgt von einer 
gleichen Anzahl an Hinweisen in den Kategorien „Diskriminierung“ und „Gewalt“. Der Katego-
rie „sexueller Übergriff“ wurde zum dritten Mal in Folge nur eine Beschwerde zugeordnet. 
Über ein Drittel der Beschwerden standen in Zusammenhang mit der Unterbringung in Turn-
hallen und Notaufnahmen, in Dreiviertel der Beschwerdeverfahren wurde die Situation schutz-
bedürftiger Personen thematisiert.  
 
Die Ombudsstelle beurteilte alle der fortgeführten Beschwerden aus dem ersten Berichtszeit-
raum als voll gerechtfertigt. Fortgeführt Beschwerden aus dem 2. Berichtszeitraum werden 
überwiegend (60 %) als gerechtfertigt, jeweils eine Beschwerde wurde von der Ombudsstelle 
als teilweise, nicht oder ungeklärt eingestuft. Drei der aus dem 2. Berichtszeitraum fortgeführ-
ten Beschwerden wurden im weiteren Bearbeitungsverlauf zurückgenommen. 
Unter den neu erfassten Beschwerden, von denen 56% noch unabgeschlossen sind, wurden 
20% als voll und 7 % als nicht gerech tfertigt beurteilt. In 63% der Fälle ist diese Bewertung 
noch ausstehend. In einem Viertel der fortgeführten Verfahren wurde, bezogen auf die indivi-
duelle Beschwerde, volle oder teilweise Abhilfe festgestellt. Eine grundsätzliche Abhilfe er-
schien hingegen als Ausnahme. In den neu aufgenommenen Beschwerden ist die Bewertung 
einer individuellen oder grundsätzlichen Abhilfe (noch) ungeklärt. 
 
Die Ombudsstelle begrüßt den erfolgten Ausstieg aus der Turnhallenunterbringung und emp-
fiehlt weiterhin die Beendigung der Hallenunterbringung, mindestens aber die Definition be-
sonderer Anforderungen für schutzbedürftige Personen in Notaufnahmesituationen und die 
Ressourcenbereitstellung für eine „Exit -Option“. Die Erweiterung der Kapazitäten in abge-
schlossenen Wohneinheiten könnte die Wohnraumversorgung bei medizinisch begründeten 
Unterbringungsempfehlungen des Gesundheitsamtes deutlich verbessern. Zudem erscheint 
die Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in städtischen und gewerblichen Unter-
künften als wichtiger Tagesordnungspunkt. 
                                                
1 Ratsbeschluss v. 28.06.2016, 1826/2016

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  5 
 
Nachdem die Stadtverwaltung der Auffassung zugestimmt hat, dass Regelungen der EU-Auf-
nahmerichtlinie unmittelbar wirken, empfiehlt die Ombudsstelle, im Di alog mit weiteren Ak-
teur_innen ausreichend konkret bestimmte individuelle Rechte aus den Regelungen zu iden-
tifizieren und geeignete Verfahren und Maßnahmen zu ihrer Berücksichtigung zu entwickeln. 
Bei der Konzeption und Gestaltung des Übergangsmanagements für junge Flüchtlinge aus der 
Jugendhilfe sollte eine fachliche Beteiligung freier Träger aus der Jugendhilfe und dem Flücht-
lingsbereich sichergestellt werden. 
Die von der Verwaltung zugesagte Prüfung der empfohlenen Verhaltensrichtlinie zum Umgang 
mit Beschwerdefällen resp. eine r Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung und ihrer Auftrag-
nehmer_innen steht noch aus. 
Die beabsichtigte Entwicklung eines Gewaltschutzkonzeptes begrüßt die Ombudsstelle nach-
drücklich. Zu empfehlen ist, dass hierbei weder eine Beschränkung des Gewaltschutzes auf 
die Gruppen Frauen und Kinder vorgenommen noch eine Vermischung von Betreuungsaufga-
ben und unabhängigen Kontroll- und Beschwerdemechanismen zugelassen wird. 
Zur Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombudsstelle  wird 
schließlich empfohlen, den ungehinderten Zugang zu Unterkünften durch Aufnahme einer ent-
sprechenden Regelung in Verträge mit gewerblichen Betreiber_innen sicherzustellen und die 
Grundlagen für eine transparente Kommunikation von Stadtverwaltung und Auftragnehmer_in-
nen mit der Ombudsstelle weiterzuentwickeln.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  6 
 
2. Organisatorische Aspekte der Tätigkeit im zweiten Quartal 2017 
 
2.1 Personal 
 
Um neue Aufgaben im Bereich Flüchtlingsberatung zu übernehmen, verlässt Frau Aquilino auf 
eigenen Wunsch zum 30.06.2017 die Ombudsstelle. Es ist ihr zu verdanken, dass sie in der 
Aufbauphase der Ombudsstelle mit ihren fachlichen Kompetenzen und ihrem Engagement 
wesentlich zum Erfolg der Arbeit beigetragen hat. 
Nach öffentlicher Stellenausschreibung und Auswahlverfahren hat der Kölner Flüchtlingsrat 
e.V. (KFR) als Rechtsträger der O mbudsstelle im Einvernehmen mit der Stadt Köln zum 
01.07.2017 die Sozialarbeiterin Birte Lange als Ombudsfrau (19,5 h/W.) eingestellt. Frau 
Lange ist seit Mai 2014 beim KFR als Flüchtlingsberaterin angestellt, hat sich berufsbegleitend 
im Bereich Menschenrechte spezialisiert und wird neben der Funktion der Ombudsfrau eine 
Teilzeittätigkeit (11,5 h/W.) in der „Unabhängigen Beratungsstelle für Flüchtlinge“ des KFR 
ausüben. 
 
 
2.2 Vernetzung 
 
Im Berichtszeitraum setzte d ie Ombudsstelle ihre Vorstellungs - und Kooperationsgespräche 
mit Ämtern und Akteur_innen im Flüchtlingsbereich fort. 
Das Amt für Wohnungswesen lud die Ombudsstelle zur Quartalsmitte zu einem Erfahrungs-
austausch ein.2 Mit der Leitung des Gesundheitsamtes Köln fand zudem ein Gespräch zum 
Quartalsende statt. Mehrere Besprechungen fanden mit dem Referat Flüchtlingskoordination 
statt. Dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen berichtete der Leiter der Ombudsstelle im Mai 
2017 über die Tätigkeit. 
Die Tätigkeit der Ombudsstelle wurde einem weiteren Team eines Trägers der Flüchtlingsbe-
treuung vorgestellt (Diakonie Michaelshoven), einer weiteren Beratungseinrichtung (Bera-
tungszentrum rubicon Köln) sowie den Projekten Kompass F (Kompetenzentwicklung im Dis-
kriminierungsschutz für Flüchtlinge, ARIC NRW) und 180° Wend e (Jugendbildungs- und So-
zialwerk Goethe). 
Fortgesetzt wurde zudem ein fachlicher Austausch mit Hochschullehrer_innen der TH Köln. 
Auch nahmen die Ombudspersonen an einer Fortbildung „Diskriminierungsschutz für Geflüch-
tete“ der Paritätischen Akademie NRW in Düsseldorf teil.3  
Angefragt wurde im Berichtszeitraum die Vorstellung der Ombudsstelle beim Arbeitskreis mus-
limische Flüchtlingsarbeit in Köln für das 3. Quartal 2017. 
Die Arbeit der Ombudsstelle wurde auch bundesweit wahrgenommen, wie Anfragen von 
UNICEF Deutschland4 und des International Rescue Committee Deutschland im Berichtszeit-
raum zeigten. Die Bedeutung einer unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch Ombuds-
stellen wird zunehmen in fachpolitischen Diskussionen wahrgenommen5 und im Rahmen der 
Flüchtlingsforschung thematisiert.6 
                                                
2 Der Turnus dieser Gespräche ist auf Wunsch des Amtes für Wohnungswesen dreimonatlich.  
3 Verschoben wurde das zweite (bundesweite) Arbeitstreffen der AG "Arbeit mit Geflüchteten" der Deut-
schen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. 
im Juni 2017, für das die Ombudsstelle angemeldet war. 
4 Wegen kurzfristiger Verhinderung der Referentin musste ein Vortrag einer UNICEF-Vertreterin an der 
TH Köln abgesagt werden, für den der Ombudsmann als Ko -Referent eing eplant war. Die für den 
28.06.2017 geplante Veranstaltung sollte die Studie „Kindheit im Wartezustand“ vorstellen.  
5 So forderte der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) am 18.04.2017, grund-
sätzlich sicherzustellen, dass Kinder, junge Menschen sowie Familien kind- und familiengerecht unter-
gebracht werden. Es bedürfe einheitlicher Standards sowie unabhängiger Kontrollmechanismen und 
Monitoringstellen, die Einrichtung von Ombuds - und Beschwerdemechanismen müsse durch eine un-
abhängige Stelle erfolgen. 
6 Unabhängige Ombudsleute und Beschwerdestellen werden als Beitrag zur Konfliktvorbeugung und -
deeskalation in der Dokumentation des Policy-Workshops des Verbundprojekts „Flucht: Forschung und 
Transfer“ zum Thema „Lokale Konflikte um die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten…“ vom

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  7 
 
Die weitere Planung  sieht auf kommunaler Ebene die Vorstellung bei Selbstorganisationen 
von Flüchtlingen, Interkulturellen Zentren und anderen Akteur_innen vor. Überregional ist be-
absichtigt. mit anderen Ombudsstellen in Austausch zu treten, die sich mit Fragen der Flücht-
lingsunterbringung und -betreuung befassen.7  
 
 
2.3 Bekanntmachung 
 
Der Aushang zur Bekanntmachung der Ombudsstelle wurde in Deutsch und acht weiteren 
Sprachen erstellt und über http://ombudsstelle.koeln zur Verfügung gestellt. 
Die deutschsprachige Homepage wurde im Berichtszeitraum neugestaltet, sodass auf über-
sichtliche Art die wesentlichen Informationen zugänglich sind. Enthalten sind Angaben zu den 
zentralen Aufgaben, der Arbeitsweise, dem Team und den Kontaktmöglichkeiten. Zum Down-
load stehen die Info-Flyer auf Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Russisch, Ser-
bisch, Tigrinya und Türkisch bereit sowie die veröffentlichten vierteljährlichen Tätigkeitsbe-
richte der Ombudsstelle (s. Anhang). 
 
 
3. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum 
 
3.1 Übersichtsdarstellung 
 
Die quantitative Auswertung beruht auf der tabellengestützten vorläufigen Fallerfassung, den 
Fallakten und einer Übersichtsdarstellung der einzelnen Beschwerden und Hinweise (s. An-
hang).  
 
                                                
17.02.2017 in Bonn genannt (https://flucht-forschung-transfer.de/wp-content/uploads/2017/04/FFT_Do-
kumentation-Policy-Workshop-am-17-02-2017.pdf). 
7 Für das Land Baden -Württemberg wurde zum 01.08.2015 ein „Omb udsmann für Flüchtlingserstauf-
nahme“ berufen, dessen Geschäftsstelle aktuell beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Mig-
ration angesiedelt ist (https://im.baden -wuerttemberg.de/de/migration/auslaender-und-fluechtlingspoli-
tik/ombudsperson-fuer-fluechtlingserstaufnahme/).  
Der Bezirk Berlin -Mitte beschloss die Einrichtung einer  Ombudsstelle im Büro des Integrationsbeauf-
tragten im Rahmen des Integrationsprogramms 2016/2017 (https://www.berlin.de/ba -mitte/politik-und-
verwaltung/beauftragte/integration/integrationsangebote/160628_intp.pdf).  
Die ehrenamtlich besetzte „Ombudsstelle der Stadt Hennef für Flüchtlinge in Hennef“ (Rhein-Sieg-Kreis, 
Nordrhein-Westfalen) wurde zum 01.08.2016 eingerichtet (Geschäftsordnung: session.hen-
nef.de/bi/getfile.php?id=60100&type=do&).  
In der Erstaufnahmeeinrichtung im Landkreis Barnim (Brandenburg) wurde eine ehrenamtliche Om-
budsstelle im Herbst 2016 eingerichtet (Tagungsdokumentation „Beschwerdemanagement in Flücht-
lingsunterkünften: so kann es gehen“: https://www.diakon ie-portal.de/system/files/taggsdokumenta-
tion_gewaltschutz_in_fluechtlingsunterkuenften.pdf).  
Im Stadtstaat Hamburg nimmt zum 01.07.2017 die „Hamburger Ombudsstelle in der Flüchtlingsarbeit“ 
ihre Tätigkeit auf (http://www.hamburg.de/pressearchiv -fhh/8628288/2017-04-25-basfi-ombudsstelle-
fluechtlingsarbeit/).

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln   8 
 
 
 
 1. BZ8 (Stand 
09.12.16) 
2. BZ9 (Stand 31.03.17) 3. BZ10 (Stand 30.06.2017) 
  fortgeführt 
aus 1. BZ 
 neu im 2. 
BZ 
 fortgeführt 
aus 1. BZ 
 fortgeführt 
bzw. wie-
deraufge-
nom-
men11 aus 
2. BZ 
 neu im 3. BZ  
absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % 
Beschwerdefälle 37 100 17 100 42 100 3 100 16 100 41 100 
namentlich / anonym Namentlich 36 97 16 94 40 95 3 100 15 94 39 95 
Anonym 1 3 1 6 2 5 0 0 1 6 2 5 
Hinweisgebende12 Flüchtlinge 25 68 14 82 14 33 3 100 6 38 12 29 
Freiwillige 9 24 1 6 7 17 0 0 3 19 7 17 
Professionelle 10 27 3 18 20 48 0 0 8 50 19 46 
Andere 0 0 0 0 5 12 0 0 2 13 3 7 
Vorermittlung Ja 17 46 9 53 15 36 3 100 8 50 9 22 
Nein 20 54 8 47 27 64 0 0 8 50 32 78 
Aufgabenbereich ja 28 76 17 100 37 88 3 100 15 94 31 76 
nein 9 24 0 0 5 12 0 0 1 6 7 17 
vor Ort ja 15 41 12 71 9 21 3 100 8 50 10 24 
nein 22 59 5 29 33 79 0 0 8 50 31 76 
Befragung ja 23 62 16 94 34 81 3 100 14 88 31 76 
nein 14 38 1 6 8 19 0 0 2 12 10 24 
Auskunftsersuchen10 AfW 18 49 13 76 20 48 3 100 13 81 17 41 
GA 5 14 4 24 12 29 3 100 9 56 2 5 
and. Ämter 0 0 1 6 4 19 0 0 4 25 3 7 
and. Akteure 11 30 4 24 14 33 1 33 4 25 3 7 
Abgabe/Verweis 9 24 1 6 6 14 0 0 1 6 10 24 
                                                
8 Erster Berichtszeitraum: 15.08.2016 – 09.12.2016 
9 Zweiter Berichtszeitraum: 10.12.2016 – 31.03.2017 
10 Dritter Berichtszeitraum: 01.04.2017 – 30.06.2017 
11 Zu drei im 1. Quartal 2017 abgeschlossenen Fällen (17/01/08, 17/01/10, 17/03/06) gingen im Nachgang Hinweise bzw. Stellungnah men ein, sodass die Fälle 
erneut geöffnet wurden und als fortgeführte Fälle in die Zählung eingingen. 
12 Mehrfachnennungen möglich

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  9 
 
 
Vermittlung 6 16 5 29 6 14 1 33 5 31 3 7 
Bearbeitungsstand offen 17 46 3 18 13 31 1 33 4 25 23 56 
geschlossen 20 54 14 82 29 69 2 67 12 75 18 44 
Kategorisierung der 
Beschwerde15 
Gewalt 9 24 5 29 5 12 1 33 3 19 6 15 
sex. Übergriff 1 3 0 0 1 2 0 0 1 6 0 0 
Diskriminierung 12 32 4 24 13 31 0 0 3 19 7 17 
MW-Verstoß 24 65 15 88 32 76 3 100 13 81 19 46 
Turnhalle/ Notauf-
nahme 
21 57 14 82 21 50 3 100 12 75 8 20 
schutzbed. Perso-
nen 
21 57 13 76 23 55 3 100 13 81 28 68 
Rechtfertigung der Be-
schwerde 
ja 13 35 8 47 13 31 3 100 9 56 8 20 
teilweise 7 19 4 24 5 12 0 0 1 6 1 2 
nein 1 3 0 0 3 7 0 0 1 6 1 2 
ungeklärt13 16 43 5 29 21 50 0 0 2 13 27 68 
zurückgezogen14 - - - - - - 0 0 3 19 4 10 
Indiv. Abhilfe voll 12 32 4 24 10 24 0 0 4 25 4 10 
teilweise 7 19 6 35 8 19 3 100 3 19 1 2 
nicht 6 16 5 29 7 17 0 0 2 13 1 2 
ungeklärt 12 32 2 12 17 40 0 0 5 31 31 76 
zurückgezogen - - - - - - 0 0 2 13 4 10 
Grds. Abhilfe voll 2 5 0 0 1 2 0 0 0 0 3 7 
teilweise 1 3 2 12 2 5 0 0 0 0 1 2 
nicht 9 24 15 88 17 40 1 33 2 13 0 0 
ungeklärt 25 68 0 0 22 52 2 67 12 75 33 80 
zurückgezogen - - - - - - 0 0 2 13 4 10 
 
 
                                                
13 Als „ungeklärt“ werden Rechtfertigung und Abhilfe gewertet, wenn die Bewertung in unabgeschlossenen Verfahren noch aussteht o der wenn eine Klärung bis 
zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht zu erreichen war.  
14 Zurückgezogene Beschwerden werden hier separat ausgewiesen.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln   10 
 
 
 
Im Zeitraum 01.04.2017 - 30.06.2017 bearbeitete die Ombudsstelle insgesamt 60 Beschwer-
den. 
In drei Fällen wurden Beschwerden aus dem 1. Berichtszeitraum fortgeführt. Von diesen Fällen 
konnten zwei abgeschlossen werden, ein Fall wird fortgeführt. 
Sechzehn Fälle aus dem Zeitraum 10.12.2016 – 31.03.2017 wurden fortgeführt bzw. wieder-
aufgegriffen. Sie konnten überwiegend im Berichtszeitraum abgeschlossen werden (12 Fälle, 
75 %). Erneut waren in den fortgeführten Fällen überdurchschnittlich oft Professionelle und 
Flüchtlinge die Hinweisgebenden, zur Hälfte der Fälle wurden Vorermittlungen durchgeführt 
und der Großteil der Hinweise (94 %) fiel in den Aufgabenbereich der Ombudsstelle. Für Er-
mittlungen nutzten die Ombudspersonen in diesen Fällen häufig den Zugang zu den Unter-
künften, führten fast immer Befragungen durch und baten überdurchschnittlich häufig  das 
Wohnungsamt und das Gesundheitsamt um Auskunft. Weitere Auskunftsersuchen richteten 
sich an Ämter und Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene (Sozialamt, Auslän-
derbehörde, Jugendamt, Jobcenter Köln; Bezirksregierung Arnsberg; Bundesamt für Migration 
und Flüchtlinge [BAMF]), an professionelle Helfer_innen (behandelnde Ärzt_innen bzw. Psy-
chotherapeut_innen, Wohlfahrtsverbände, Projekt Auszugsmanagement, Pfarrer, Beschwer-
demanagement in Landesunterkunft) sowie an Freiwillige (Willkommensinitiativen u.a.). Zu-
dem wurde häufiger in weitere Hilfen vermittelt. In 58 % der aus dem zweiten Berichtszeitraum 
fortgeführten Fälle beurteilte die Ombudsstelle die Beschwerden als voll oder teilweise ge-
rechtfertigt15 und ebenfalls in 58 % dieser Fälle wurde eine vollständige oder teilweise Abhilfe 
der Beschwerde auf individueller Ebene erfasst. Eine teilweise Abhilfe auf grundsätzlicher 
Ebene wurde im Zuge der Verlegungen aus den Turnhallen erreicht. 
Im aktuellen Berichtszeitraum kamen 41 Beschwerden neu hinzu, da von acht im April 2017, 
dreizehn im Mai 2017und 20 Fälle im Juni 2017. 16 Zum Stichtag 30.06.2017 sind von diesen 
neu aufgenommenen Beschwerden 23 (56 %) noch offen und 18 (44 %) abgeschlossen. Als 
Hinweisgebende wurden zwölf Flüchtlinge, sieben Freiwillige, 19 Professionelle und drei an-
dere Akteure gezählt.17 Damit festigte sich der Trend, dass mehr Hinweise von Professionellen 
als von Flüchtlingen kommen. Der Anteil anonymer Hinweise war weiterhin marginal. Vorer-
mittlungen stellte die Ombudsstelle in einem Fünftel (22 %) dieser Fälle an und bejahte zu 76 
% eine Zuständigkeit im eigenen Aufgabenbereich. Für ihre Ermittlungen nutzten die Ombuds-
personen den Zugang zu Flüchtlingsunterkünften in zehn neu aufgenommenen Fällen (24 %) 
und somit seltener als bei den fortgeführten Fällen.18 Befragungen führten die Ombudsperso-
nen etwa so häufig wie im Vorberichtszeitraum. Auskunftsersuchen richtete die Ombudsstelle 
am häufigsten an das Amt für Wohnwesen. In zehn neu erfassten Fällen (24 %) gab die Om-
budsstelle die Beschwerde mindestens in Teilen ab bzw. verwies an andere Stellen, z.B. an 
Behörden, Flüchtlingsberatungsstellen und Rechtsanwält_innen. Vermittlungen (drei neu er-
fasste Fä lle, 7 %) fanden statt zu Psych iater_innen, weiteren Fachärzt_innen, Rechtsan-
wält_innen, in weitere Hilfs- und Beratungsangebote und zu einem Antidiskriminierungsbüro. 
Hinsichtlich der Zuordnung zu den deduktiven Kategorien 19 kam es in  der Kategorisierung 
„Gewalt“ zu einer nahezu gleichbleibenden  Einordnung (leichter Anstieg von 12 auf 15%). 20 
Es wurde keine neue Beschwerde in der Kategorie „sexueller Übergriff“ aufgenommen. Die 
Zuordnung in der Kategorie Diskriminierung fiel niedriger aus als zuvor (31  % der neuen Be-
schwerden im 2. Berichtzeitraum, 17  % im aktuellen Berichtszeitraum), gleiches gilt für die 
Zuordnung in der Kategorie Verstoß gegen die Menschenwürde (Rückgang von 76 auf 46 %). 
                                                
15 Es gab nach Feststellung der Ombudsstelle jedoch auch eine ungerechtfertigte Beschwerde, die im 
Vorberichtszeitraum noch nicht abgeschlossen worden war. 
16 Aufgrund der Bereinigung einer Doppelanfrage wird die Fallnummer 17/06/06 nic ht vergeben. 
17 Mehrfachnennungen möglich 
18 Hinweisgebende nutzten vermehrt die Möglichkeit, Beschwerden mit Hilfe elektronischer Kommuni-
kationsmittel an die Ombudsstelle weiterzuleiten. Zudem suchten Betroffene vermehrt die Geschäfts-
stelle während der Sprechzeiten auf. Anzunehmen ist, dass dies ein Effekt der zunehmenden Bekannt-
heit infolge der Öffentlichkeitsarbeit ist. 
19 In der Zuordnung der Fälle in die entsprechenden Kategorien sind Mehrfachnennungen möglich.  
20 Zur Grundlage der Kategorienbildung, der Auslegung der deduktiven Kategorien, der Zuordnung zu 
diesen und der Aufnahme empirisch begründeter (induktiver) Kategorien s. 2. Tätigkeitsbericht, 3.1, 
S. 6-7.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  11 
 
 
Die induktiv gebildete Kategorie „Turnhalle/Notaufnahme“ hat eine weniger hohe Bedeutung 
als in vorherigen Berichtszeiträumen (8 Nennungen).21 Bei der (Sammel-)Kategorie „schutz-
bedürftige Personen“ dagegen nimmt die Häufigkeit absolut zu (von 23 auf 28).  
Als voll gerechtfertigt weist die Statistik 20 % der im aktuellen Berichtszeitraum neu aufgenom-
menen Fälle aus. Teilweise gerechtfertigt waren demnach 2 %, ungerechtfertigt ebenfalls 2 % 
und für 68 % der Beschwerden ist die Frage der Rechtfertigung (bislang) ungeklärt.  
In vier der 41 neu aufgenommenen Fälle kam es auf individueller Ebene zu einer vollen Abhilfe 
der Beschwerde (10 %), in einem Fall zu einer teilweisen Abhilfe  (2 %).22 In einem weiteren 
Fall wurde keine individuelle Abhilfe erreicht (ebenfalls 2 %). Dreiviertel der Fälle wurde (bis-
lang) der Kategorie „ungeklärt“ zugeordnet. 
Abhilfen im Grundsatz konnten in diesem B erichtszeitraum in 3 Fällen (7 %) erreicht werden 
(in zwei Fällen wurden Aufenthaltstitel bzw. Passersatzpapiere für subsidiär Schutzberechtigte 
ausgestellt, nachdem das Verfahren zur Erteilung für subsidiär Schutzberechtigte und Perso-
nen mit Abschiebeverbot geändert wurde). In einem weiteren Fall wurde das von Schädlingen 
befallene Wohnheim geräumt. 
Teilweise konnte eine grundsätzliche Abhilfe in einem Fall (2 %) festgestellt werden (Konflikt-
lösungsgespräch mit verschiedenen Akteuren und teilweise Aufhebung von Sanktionen). 
Keine grundsätzliche Abhilfe wurde im zweiten Berichtszeitraum für keine Beschwerde doku-
mentiert, als in dieser Hinsicht „ungeklärt“ werden 80 % der im aktuellen Berichtszeitraum neu 
aufgenommenen Beschwerdefälle gewertet.23 
 
 
 
                                                
21 Bei der Zuordnung zu den induktiven Kategorien sind Mehrfachnennungen möglich.  
22 Individuelle Abhilfe wurde erreicht durch: Rücknahme eines Hausverbots, Zusage der Erteilung eines 
Aufenthaltstitels, Zahlung der Wohnungserstausstattung, freiwillige Ausreis e, Verweis an das Jugend-
amt 
23 Als hinsichtlich der grundsätzlichen Abhilfe „ungeklärt“ wurden u.a. Beschwerden gezählt, nicht in den 
Aufgabenbereich der Ombudsstelle fielen oder noch nicht abgeschlossen wurden.  
0 10 20 30 40 50 60 70
Minderjährige
umF
Menschen m. Behinderung
65+
Schwangere
Alleinerz. m. mj. Kindern
Opfer v. Menschenhandel
schwer körperl. Erkrankte
Menschen m. psychischer Störung
Folter-, Vergewaltigg.s- u. Gewaltopfer (u.a. FGM)
LGBTIQ*
Schutzbedürftige
3.BZ 2. BZ 1. BZ

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  12 
 
Die Bedeutung der (Sammel-)Kategorie „schutzbedürftige Personen“ tritt noch stärker hervor, 
wenn die personenbezogene Zuordnung ausgewertet wird. So kann eine Beschwerde meh-
rere Minderjährige und einen alleinerziehenden Elternteil betreffen . Für die im Beric htszeit-
raum neu aufgenommenen 41 Beschwerden wurden personenbezogen 78 Fälle von Schutz-
bedürftigkeit erfasst (gegenüber 66  personenbezogenen Fällen von Schutzbed ürftigkeit aus 
42 Beschwerden des ersten Berichtszeitraums). Minderjährige stellen in allen Zeiträumen wei-
terhin die größte Gruppe. 
 
 
3.2 Ergebnisse und Bewertungen zu Schwerpunktthemen 
 
3.2.1 Beschwerden mit Bezug zur Unterbringungsform 
 
Turnhallen 
Die Notunterbringung in Turnhallen war im dritten Berichtszeitraum , einhergehend mit dem 
Abbau dieser Unterbringungskapazitäten bis Anfang Juni 2017,  nur noch vereinzelt Gegen-
stand (fortgeführter) Beschwerden.24 
 
Notaufnahmeeinrichtungen 
Weiterhin wurde jedoch die Unterbringung in (anderen) Notaufnahmeeinrichtungen moniert, 
insbesondere bei längerer Verweildauer.25  
Fortgeführt aus dem Vorberichtszeitraum wurd en 14 Fälle aus Notaufnahmen, (16/09/03, 
16/12/05, 16/12/06, 17/02/01, 17/02/02, 17/02/10, 17/02/11, 17/02/13, 17/02/15, 17/03/03, 
17/03/05, 17/03/06, 17/03/08, 17/03/13 ), wiederaufgegriffen wurde ein Fall (17/01/10). Von 
den Vorberichtszeitraumfällen wurden zwölf im Berichtszeitraum abgeschlossen , offen sind 
drei (16/09/03, 17/01/10, 17/03/03). 
Neun Beschwerde aus Notaufnahmen wurden neu erfass t (17/04/04, 17/04/07, 17/05/01, 
17/05/05, 17/05/06, 17/06/01, 17/06/09, 17/06/18, 17/06/21) . Als Belastungsfaktoren wurden 
u.a. Lärmpegel und räumliche Enge (17/01/10, 17/03/05, 17/05/05, 17/06/01), fehlende Sicher-
heit (17/03/05, 17/03/13, 17/06/09, 17/06/18)  und fehlende Rückzugsräume (Ruhe - und 
Schutzräume) (17/06/01, 17/06/21) genannt. Auch die Fremdbestimmung der Ernährung  
(17/02/02, 17/05/01, 17/06/01) und die hygienische Situation in gemeinschaftlich gen utzten 
Essensräumen und Sanitäranlagen  (17/05/01) wurden in Notaufnahmeeinrichtungen be-
klagt.26  
Die Belastung durch die Bedingungen in Notaufnahmen betraf in besonderem Maße schutz-
bedürftige Personen (s.u.). Die Einhaltung der „Exit-Option“ für schutzbedürftige Personen ent-
sprechend der Mindeststandards der Stadt Köln27 (bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe Ver-
legung aus Notmaßnahme in bessere Unterkunft binnen einer Woche) 28 wurde auch im Be-
richtszeitraum nicht zugesagt; dem standen nach Angaben des Amtes f ür Wohnungswesen 
mangelnde Unterbringungsressourcen entgegen.29 Tatsächlich wurden medizinisch begrün-
dete Empfehlungen des Gesundheitsamtes zur Unterbringung von Beschwerdeführer_innen 
aus Notunterkünften in abgeschlossenen Wohneinheiten in drei Fällen umgesetzt (16/09/03, 
                                                
24 Für den Folgebericht wird die Kategorie „TH/NA“ daher nicht mehr verwendet. 
25 Sechszehn (16) der fortgeführten bzw. wieder aufgegriffenen Beschwerden und neun (9) im Berichts-
zeitraum neu aufgenommene Hinweise betreffen Fälle aus den Notaufnahmeeinrichtungen.  
26 In einem Einzelfall wurden zudem orthopädisch ungeeignete Betten moniert (17/04/07). 
27 Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln, Stand 03.08.2016, 
0745/2016/1, beschlossen vom Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 (https://ratsinformation.stadt -
koeln.de/getfile.asp?id=585656&type=do&) 
28 „Für die Unterbringung in Notmaßnahmen (insbesondere Turnhallen und weiteren Hallenunterkünf-
ten) gelten für alle [schutzbedürftigen] Gruppen besondere Anforderungen oder es besteht eine Exit -
Option. D.h.: Die Betroffenen werden sp ätestens nach einer Woche in eine bessere Unterkunft umge-
siedelt, sobald entsprechende Erkenntnisse vorliegen, die den Umzug aus gesundheitlichen Gründen 
anraten“ (ebd.; Ergänzung d. Verf.). 
29 So die Auskunft im quartalsmäßigen Austausch zwischen Ombudsste lle und Amt für Wohnungswe-
sen am 16.05.2017.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  13 
 
 
17/02/13, 17/03/08). Jedoch bestand in anderen Fällen ein Umsetzungsproblem (vgl. 3.2.4), 
in der Regel aufgrund mangelnder Unterbringungskapazitäten (17/01/08, 17/02/01, 17/02/10, 
17/02/11). Abhilfe erfolgte zum Teil durch Eigeninitiative (Wohnungssuche). 
 
Wohnheime 
Zehn (10) der neu aufgenommenen Beschwerdefälle bezogen sich auf die Unterbringungssi-
tuation in regulären Wohnheimen (17/04/05, 17/04/06, 17/04/08, 17/05/03, 17/05/04, 17/05/09, 
17/05/11, 17/06/15, 17/06/16, 17/06/20), ebenso wie ein wiederaufgenommener Fall 
(17/01/08) und zwei fortgeführte Fälle (17/03/04, 17/03/07). Unter den neu aufgenommenen 
Beschwerden ist diese Unterbringungsform damit erstmals am häufigsten genannt. Durchge-
hend waren schutzbedürftige Personen betroffen, häufig Minderjährige. Beschwerdegegen-
stände waren insbesondere teils gewaltsam eskalierende Konflikte unter Bewohner_innen 
(17/01/08, 17/04/08, 17/05/03, 17/05/09, 17/06/15, 17/06/16), in einem Fall verbunden mit der 
Bedrohung einer externen Helferin (17/06/20). Zudem wurden Konflikte von Bewohner_innen 
mit Mitarbeiter_innen des AfW (17/03/04, 17/03/07, 17/04/05), Schädlingsbefall bzw. Hygiene-
mängel (17/04/06, 17/05/11) , Enge und fehlende Barrierefreiheit bei Körperbehinderung 
(17/05/04) sowie ein homophober Übergriff (17/05/09) beklagt. 
 
Gewerbliche Unterkünfte 
Sieben (7) neu aufgenommene Beschwerden bezogen sich auf die Situation in gewerblichen 
Unterkünften. Drei Fälle betrafen räumlich beengte Wohnverhältnisse von Familien in gewerb-
lichen Unterkünften bei gravierenden psychischen Erkrankungen (17/05/10, 17/06/03) oder 
abklärungsbedürftigen gesundheitlichen Beschwerden (17/06/02). Zwei Hinweise thematisier-
ten Vorwürfe des Diebstahls und der Sachbeschädigung in bzw. im Umfeld einer Unterkunft 
zu Lasten von Bewohner_innen durch minderjährige Mitbewohner (17/06/10, 17/06/11). Eine 
Beschwerde (17/04/01) aus der Nachbarschaft einer Unterkunft über Ruhestörung u.ä. fiel 
nicht in das Aufgabengebiet der Ombudsstelle und wurde an das Beschwerdemanagement 
des AfW abgegeben. Nicht weiter belegt und daher als zurückgezogen gewertet wurden An-
gaben zu ungerechtfertigten Sanktionen in einer gewerblichen Unterkunft (17/05/12). 
 
Obdachlosenunterbringung 
Zwei neu aufgenommene Beschwerden bezogen sich auf die Unterbringung in Obdachlosen-
einrichtungen durch das Amt für Soziales und Senioren (Fachstelle Wohnen).  In einem Fall 
(beengte Unterbringung einer Familie) sah die Ombudsfrau ohne Nachweis gesundheitliche 
begründeter besonderer Bedürfnisse kein Erfordernis einer Bearbeitung und verwies bzgl. Er-
ziehungshilfe auf Angebote der Jugendhilfe  (17/04/02). Im zweiten Fall (17/04/03) beklagte 
der Beschwerdeführer Diebstahl und unerlaubten Rauschmittelkonsum in einer Obdachlosen-
unterkunft; nicht belegt wurde die Behauptung, ein Verstoß gegen das Recht auf Eigentum sei 
der Stadtverwaltung zuzurechnen. 
 
Privatwohnung 
Zwei neu aufgenommene Beschwerden standen im Zusammenhang mit privatem Wohnraum. 
Themen waren ein ausstehender Bescheid des Jobcenters zu einem Antrag auf Wohnungs-
erstausstattung (17/05/02: gerechtfertigt, indiv. Abhilfe erreicht) und Nutzungsgebührenrück-
stände bei Auszug aus dem Männerwohnheim in p rivaten Wohnraum (17/05/07: Abgabe an 
AfW / Verweis an Rechtsberatung). 
 
In den anderen neu aufgenommenen Fällen war die Unterbringungsform nicht zu ermitteln (ein 
Fall) oder nicht Gegenstand der Beschwerde (zehn Fälle).

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  14 
 
3.2.2 Schutzbedürftige Personengruppen 
 
Weiterhin war die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse Schutzbedürftiger Gegen-
stand von Beschwerden.30  
In der nicht abschließenden Aufzählung des Art. 21 EU -Aufnahmerichtlinie31 werden Minder-
jährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerzie-
hende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schweren kör-
perlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Ver-
gewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt 
erlitten haben, wie z. B. O pfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien , als vulnerable An-
tragsteller_innen auf internationalen Schutz genannt. Die Mindeststandards für die Unterbrin-
gung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln (s.o.) zählen zudem Schwule, Lesben und Trans-
gender hinzu.  
Durch die Richtlinie ist de n Mitgliedstaaten aufgegeben, in dem einzelstaatlichen Recht die 
spezielle Situation von schutzbedürftigen Personen zu berücksichtigen (Art. 21) sowie die be-
sonderen Bedürfnisse Schutzbedürftiger zu beurteilen und dafür zu sor gen, dass diesen bei 
der Aufnahme Rechnung getragen wird (Art. 22).  
Erfreulicherweise hat die Stadtverwaltung zwischenzeitlich der u.a. von der Ombudsstelle ver-
tretenen Auffassung zugestimmt, dass Regelungen der EU-Aufnahmerichtlinie unmittelbar wir-
ken bzw. dass konkret bestimmte, individuelle Rechte aus der Richtlinie ggf. einklagbar sind, 
da die Richtlinie selbst nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt wurde.32, 33, 34 
 
  
                                                
30 Einzelne Fälle sind mehreren Formen der Schutzbedürftigkeit resp. Personengruppen zuzuordnen.  
31 Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung 
von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung)  
32 Die Regelungen der EU -Aufnahmerichtlinie sind in Deutschland unmittelbar anzuwenden, insoweit 
die Umsetzungsfrist (20.07.2015) abgelaufen, eine Umsetzung in nationales Recht nic ht erfolgt ist und 
ausreichend konkret bestimmte individuelle Rechte enthalten sind (vgl. Frings, Dorothee [2016]: Umset-
zung bzw. Anwendung der EU -Aufnahmerichtlinie. Online unter: downloads.akademie -rs.de/migra-
tion/20160129_frings_aufnahmerichtlinie.pdf [31.03.2017]).  
33 Herr Dr. Rau als Beigeordneter für Soziales, Integration und Umwel t stimmte zwischenzeitlich der 
Aussage zu, dass „EU-Richtlinien unmittelbar gelten, wenn sie nicht in nationales Recht umgesetzt wer-
den, d.h. Betroffene könnten sich auf die EU-Aufnahmerichtlinie berufen und entsprechend Rechtsmittel 
einlegen“ (Niederschrift über die Sitzung des Integrationsrates am 19.06.2017, Punkt 3.2., S. 9, online 
unter: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=619778&type=do&). 
34 Dies wertet die Ombudsstelle als Klarstellung der städtischen Position und Korrektur gegenübe r der 
Mitteilung der Verwaltung (1869/2017) vom 14.06.2017, in der es unter dem Stichwort „Anwendung der 
EU-Aufnahmerichtlinie“ noch geheißen hatte, die Umsetzung der EU -Aufnahmerichtlinie sei bislang 
nicht verpflichtend; selbstverständlich versuche die St adt im Rahmen ihrer Möglichkeiten dennoch, 
möglichst viele Punkte umzusetzen. 
Offenbar irrte die Verwaltung hinsichtlich des Verhältnisses der Umsetzung einer EU-Richtlinie in nati-
onales Recht einerseits und der Frage ihrer unmittelbaren Wirkung (=Anwendbarkeit) anderseits. Der 
Europäische Gerichtshof erkennt in bestimmten Fällen eine unmittelbare Wirkung von Richtlinien an, 
um die Rechte der Einzelnen zu schützen. „So hat der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung festgelegt, 
dass eine Richtlinie eine unmittelbare Wirkung hat, wenn ihre Bestimmungen uneingeschränkt und hin-
reichend klar und eindeutig sind und wenn das EU -Land die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hat 
(Urteil vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache Van Duyn). Die unmittelbare Wirkung ist jedoch nur 
vertikaler Art: die EU-Länder sind zur Umsetzung von Richtlinien verpflichtet, jedoch können Richtlinien 
nicht von einem EU -Land einem Einzelnen entgegengehalten werden (Urteil vom 5. April 1979 in der 
Rechtssache Ratti)“ (Artikel „Die unmittelb are Wirkung des EU -Rechts“ auf EUR-Lex, 14.01.2015; on-
line unter: http://eur -lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=URISERV%3Al14547). Zur unmittelba-
ren Anwendbarkeit von Richtlinien vgl. a. Schmid, V.: Richtlinienkonforme Auslegung und unmittelbare 
Anwendbarkeit von Richtlinien, 10.01.2006 (online unter: http://www.cylaw.tu -darmstadt.de/me-
dia/jus4/lehre/oeffentliches_recht_i_1/wintersemester_2005_2006/vorlesungsmaterialien/gzmo-
dul5bws05.pdf) sowie im Onlineprojekt zu „Europäisierung des Rechts“ den Eintra g unter http://ar-
chiv.jura.uni-saarland.de/schuman/unmittelbare_anwendbarkeit.htm.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  15 
 
 
Minderjährige 
Begleitete Flüchtlingskinder und -jugendliche erschienen erneut häufig und vielfältig als Be-
troffene in Beschwerdeverfahren. 
In neun fortgeführten Fällen  (16/09/03, 16/12/05, 16/12/06, 17/01/08, 17/02/01, 17/02/02, 
17/02/10, 17/02/11, 17/03/08) hatten Eltern u.a. die Belastung ihrer Kinder in einer Turnhal-
lenunterbringung bzw. in einer Notaufnahmesituation moniert. In sechs dieser Fälle (16/09/03, 
17/01/08, 17/02/01, 17/02/10, 17/02/11, 17/03/08) empfahl das Gesundheitsamt den Wechsel 
in geeignete Unterbringungsformen. Die (vollständige) Umsetzung der Empfehlung wurde in 
mehreren Fällen Gegenstand von Auseinandersetzungen und gelang teilweise nicht (s. 3.2.4). 
Private Abhilfe erfolgte in einem Fall (17/02/10). 
In einem aus September 2016 fortgeführten Fall  (16/09/03), in dem eine (verstärkte) psychi-
sche Belastung eines Kindes nach einem Polizeieinsatz in einer Turnhalle moniert wurde 
(s.u.), erfolgte im Berichtszeitraum im Anschluss an eine entsprechende Stellungnahme des 
Gesundheitsamtes kurzfristig der Umzug aus einer Leichtbauhalle in eine abgesch lossene 
Wohneinheit mit eigener sanitärer Einrichtung und eigener Kochgelegenheit (gewerbliche Un-
terkunft). Der Fall ist weiterhin anhängig, die Einbindung des Kindes in eine psychiatrische 
oder psychotherapeutische Behandlung und die Prüfung von Schadensersatzansprüchen ste-
hen noch aus. 
In den neu aufgenommenen Fällen  gingen die Beschwerden i.d.R. von den Eltern aus und 
betrafen insbesondere Belastungen der Minderjährigen aufgrund der Unterbringungssituation, 
z.B. durch: räumliche Enge (17/04/02, 17/06/02, 17/06/21), Schädlingsbefall (17/04/06) und 
mangelnde Hygiene (17/05/11). Moniert wurde den gesundheitlichen Anforderungen nicht ent-
sprechender Ausstattung (medizinische Indikation einer orthopädischen Matratze , 17/04/07) 
und Wohnsituation bei Schwerbehin derung (17/05/04, 17/06/12) oder schwerer körperlicher 
Erkrankung der Kinder (17/05/05). Auch das Fehlen geeigneter Ruhe und Rückzugsräume  
war Beschwerdegenstand (17/06/01, 17/06/21).35 Weiter wurde die Kumulation von Belastun-
gen aus langandauernder Notunterbringung in Landes - und kommunalen Einrichtungen 
(17/06/01) beklagt. Auch fehlende Wahlmöglichkeiten bei Babynahrungsprodukten in der Not-
unterkunft36 (17/06/01) war Thema. Mehrfach wurde die Betroffenheit durch, teils ethnisch 
und/oder religiös gedeutete und gewaltsam eskalierende, Konflikte mit Nachbarn in der Unter-
kunft (17/04/08, 17/06/15, 17/06/16, 17/06/20) benannt, vereinzelt auch die Betroffenheit durch 
Eigentumsbeschädigung bzw. Diebstahl in der/um die Unterkunft (17/06/10, 17/06/11)  und 
Konflikte mit Mitarbeitern des AfW (17/03/04, 17/04/05) . Zweimal war auch die Betroffenheit 
als Kind psychisch erkrankter Elternteile (17/05/10, 17/06/03) Thema.  
Bereits in den Vorberichten wies die Ombudsstelle darauf hin, dass d ie Lebenssituation Min-
derjähriger in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere bei langer Verweildauer, mit hohen 
Belastungen verbunden ist37 und, Studien zufolge, mit psychischen Problemen und Auffällig-
keiten korrelieren.38 Entsprechend sind Anforderungen an eine kindergerechte Unterbringung 
zu formulieren.  
                                                
35 Rückzugsmöglichkeiten sowie altersgerechter und geschlechtersensible Gemeinschaftsräumen for-
dern die Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Fl üchtlingsunterkünf-
ten (BMFSFJ/UNICEF u.a. [o.J.]: Mindeststandard 5). 
36 Die Essenversorgung für Kinder in Notaufnahmeeinrichtungen benennt die UNICEF-Studie zu beglei-
teten Flüchtlingskindern als Problem: „Auch die Essensversorgung in Form von Sachleistungen – Kan-
tinenessen oder Lebensmittelpaketen – kann sich negativ auf das Wohl der Kinder und Jugendlichen 
auswirken. Das kann in bestimmten Fällen zu einer Verweigerung der Nahrungsaufnahme oder gesund-
heitlichen Problemen durch nicht -bedarfsgerechte oder unzureichende Versorgung führen: Stillende 
Mütter, Kleinkinder und Kinder mit besonderen Bedarfen (zum Beispiel bei Allergien und Diabetes) sind 
hiervon besonders bedroht. Dies ist besorgniserregend, da unzureichende Ernährung gerade bei Klein-
kindern bereits nach kurzen Zeiträumen zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führen  kann“ (Le-
wek/Naber, S. 36). 
37 Vgl. Lewek, Mirjam/Naber, Adam (2017): Kindheit im Wartezustand: Studie zur Situation von Kindern 
und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland. Hrsgg. v. Deutsches Komitee für UNICEF. 
38 Vgl. Gavranidou, Maria u.a. (2008): Traumatische Erfahrungen, aktuellen Lebensbedingungen im Exil 
und psychische Belastung junger Flüchtlinge. In: Kindheit und Entwicklung, Jg. 17, H. 4, S. 224 -231.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  16 
 
Einige Beschwerden, die Minderjährige als schutzbedürftige Personen betrafen, hatten n ur 
mittelbaren oder keinen Bezug zur Unterbringungssituation, etwa soweit die Entziehung eines 
Minderjährigen thematisiert wurde (17/04/08), sowie bei asylrechtlichen Fragen (17/05/08), bei 
Problemen im Zusammenhang des Schulbesuchs (keine Benotung) (17/06/04), bei vermuteter 
Radikalisierung eines Elternteils (17/06/05) sowie bei Beschwerden über die KVB (17/06/17) 
und über die ABH (17/06/19). 
 
Menschen mit Behinderung 
Bearbeitet wurden vier Beschwerdefälle, die die Unterbringung Körperbehinderter thematisier-
ten. Dabei ging es überwiegend um nicht behindertengerechte Unterbringungsbedingungen  
(17/06/12), so im laufenden Falle eines schwerbehinderten Kindes (17/05/04), das mit seinen 
Eltern im 5. Stockwerk eines Wohnheims mit Gemeinschaftsküche und -sanitäranlagen unter-
gebracht ist und ausweislich eines kinderärztlichen Attestes eine behindertengerechte Woh-
nung mit entsprechendem Sanitärbereich benötigt. Den Mangel an behindertengerechtem 
Wohnraum in städtischen Flüchtlingsunterkünften wurde auch zum Thema im Fall eines kör-
perbehinderten Gewaltopfers (17/03/06)39 und beim Hinweis auf die nicht barrierefreie Unter-
bringung eines gehbehinderten Kindes (17/06/12)40. Hingegen richtete sich die nun abge-
schlossene Beschwerde einer Rollstuhlfahrerin aus dem Vorberichtszeitraum (17/03/07) auf 
eine angebliche Diskriminierung durch eine Mitarbeiterin des AfW, die in keiner Weise bestätigt 
wurde; eine Beschwerde über die nicht barrierefreie Unterbringung, die für die Beschwerde-
führende eine erhebliche Beeinträchtigung bedeuten dürfte, wäre nachvollziehbar erschienen. 
 
Schwangere und Stillende 
Mehrere Beschwerden von Schwangeren und Stillenden aus Notaufnahmeeinrichtungen - ver-
einzelt auch aus der Turnhallenunterbringung (17/02/13) - wurden aus den Vorberichtszeiträu-
men fortgeführt oder bzw. wiederaufgenommen (17/01/10) und in der Regel 41 beendet 
(16/12/05, 16/12/06, 17/02/13). Zudem wurde eine neue Beschwerde einer Schwangeren aus 
der Notaufnahme erfasst (17/05/01). 
Mitunter befürwortete das Gesundheitsamt „[b]ei komplikationslosem Verlauf … ein(en) Trans-
fer in ein eigenes Zimmer einer Gemeinschaftsunterkunft … im letzten Trimenon der Schwan-
gerschaft“ (17/05/01, im Vorberichtszeitraum entsprechend 17/02/13). Medizinisch indiziert sei 
dieser spätestens zum Zeitpunkt der Geburt bzw. nach der Entbindung. Dabei wurde zugleich 
die Zumutbarkeit der Nutzung von Gemeinschaftstoiletten und -verpflegung festgestellt. In die-
sen Fällen entsprach die Unterbringung in Notaufnahmen mit gemeinschaftlich genutzten Sa-
nitäranlagen und Gemeinschaftsverpflegung den Empfehlungen des Gesundheitsamtes. 
Nichtsdestotrotz zeigten sich betroffene Mütter mit Neugeborenen zum Teil unzufrieden und 
sahen ihre besonderen Bedürfnisse und die der Neugeborenen in solchen Notunterkünften 
nicht befriedigt. So verhielt es sich in einem fortgeführten (16/12/06) sowie in einem wieder-
aufgenommenen Beschwerdeverfahren (17/01/10). Im letztgenannten Fall monierte eine auf 
dem Frauenflur einer regulären Notaufnahme untergebrachte alleinerziehende Mutter die 
nächtliche Lärmbelastung in der Unterkunft als unzumutbar für das Neugeborene. 
Neu aufgenommen wurden  zudem Beschwerden zur Belastungssituation Schwangerer in 
Wohnheimen (17/06/15 und 17/06/20), hier jeweils im Kontext von Bedrohungen und teils ge-
walttätigen Konflikten. 
 
Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen 
Die Ombudsstelle bearbeitete drei Beschwerden, davon zwei neue, die die Situation schwer 
körperlich erkrankte r Kinder thematisierten (17/02/01, 17/04/07, 17/05/05). Die Unterbrin-
gungsform des Falles aus dem Vorberichtszeitraum entsprach bei Abschluss der Bearbeitung 
nicht der Empfehlung des Gesundheitsamtes, sondern war eine „Überbrückungsmaßnahme“. 
In einem neuen Fall ist die Beschwerde als teilweise gerechtfertigt eingestuft, ausstehend ist 
                                                
39 Hier erfolgte nach Abschluss im ersten Quartal 2017 im Berichtszeitraum die Mitt eilung der Verwal-
tung zum konkreten Entscheidungsprozess bei konkurrierenden Schutzbedürfnissen (hier Kindeswohl). 
40 Mangels Rückmeldung der Familie liegen noch keine Details vor. 
41 Ausnahmen: 17/02/02, 17/01/10

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  17 
 
 
eine Rückmeldung bzgl. eines Hilfsmittels (17/04/07). Im letzten Fall steht eine Beurteilung 
des Gesundheitsamtes aus; lt. kinderärztlicher Bescheinigungen ist bei Entwicklungsstörun-
gen eines Kleinkindes der Umzug in eine größere Wohneinheit dringend notwendig. 
 
Personen mit psychischen Störungen 
Fortgeführt wurden vier Beschwerden betr. der Situation psychisch Erkrankter; davon ist eine 
noch anhängig (17/03/03) . Zwei dieser Fälle (17/02/11 [vgl. Folteropfer], 17/03/04) wurden 
wegen einer Belastungssituation der Beschwerdeführenden beendet. 42 Nur im Fall 17/02/10 
erfolgte eine vollständige individuelle Abhilfe durch private Initiative. 
Neue Beschwerden betreffend Personen mit psychischen Störungen traten in sieben Fällen 
auf (17/04/05, 17/04/08, 17/05/03, 17/05/10, 17/06/03, 17/06/15, 17/06/18), davon konnten 
bisher zwei abgeschlossen werden (17/04/05, 1 7/05/03). Wiederholt wurden dabei gesund-
heitlich unangemessene Wohnbedingungen und teils gewaltsame Konflikte mit anderen Un-
terkunftsbewohner_innen beklagt. Konflikte mit dem Personal in den Unterkünften wurden 
zweimal Beschwerdegegenstand (17/04/05, 17/06/18). In einer abgeschlossenen Beschwerde 
(17/04/05), die u.a. Konflikte mit einem Mitarbeitenden des AfW thematisierte, wurde ein Klä-
rungsgespräch organisiert unter Beteiligung der Beschwerdeführer_innen, des TzFo, des AfW 
sowie der Ombudsstelle. Beschwerdegründe und das weitere Vorgehen konnten besprochen 
und eine adäquate Lösung im Sinne aller Beteiligten gemeinsam erarbeitet werden. Die Om-
budsfrau bewertete dies als „beispielhaft“ (s.a. 3.2.5 Gewalt). 
 
Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer 
oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien 
Die Ombudsstelle erfasste im 3. Berichtszei traum keine neuen Beschwerden von Personen 
dieser Kategorie. Drei Beschwerden aus dem 2. Berichtzeitraum wurden fortgeführt.  
In einem Fall e eines Folteropfers (17/02/11) wurden d er Betroffene und seine Angehörigen 
aus der Turnhalle in eine feste Notaufnahmeeinrichtung verlegt; dem AfW gelang es nicht, die 
empfohlene Unterbringung (Privatwohnung) zeitnah umzusetzen. Jedenfalls im Bearbeitungs-
zeitraum wurden so die vom Gesundheitsamt festgestellten besonderen Bedürfnisse hinsicht-
lich der Unterbringung nicht befriedigt.  Aus Sicht der Ombudsstelle zeigt sich hier erneut (s. 
Vorbericht) kritisch der Bedarf, Folteropfer umgehend und nachhaltig in Hilfen einzubinden 43 
und adäquat unterzubringen.44  
Andere Beschwerdeführer_innen waren Opfer schwerer Formen psychischer, physischer oder 
sexueller Gewalt. In zwei Fällen  waren körperliche Behinderungen auf Gewaltfolgen zurück-
zuführen (17/03/06, 17/03/07, vgl. Menschen mit Behinderung). Hier wurde nach Beurteilung 
                                                
42 Im Fall 17/02/11 fand bis zum Bearbeitungs abschluss nicht die vom Gesundheitsamt als dringend 
notwendig empfohlene Veränderung der Unterbringung statt, sondern es erfolgte eine Verlegung in eine 
feste Notaufnahme. Im Fall 17/03/04 wünschte die Beschwerdeführerin nach der Eskalation eines Kon-
fliktes mit dem AfW und der Thematisierung ihrer psychischen Situation die Beendigung des Beschwer-
deverfahrens ohne weitere Klärung (zurückgezogene Beschwerde). 
43 Mängel bei der „gezielte(n), flächendeckende(n) Früherkennung von vulnerablen Geflüchteten, wie 
sie von der EU-Aufnahmerichtlinie (…) verbindlich gefordert wird, (…), ebenso wie [bei der] Vermittlung 
in die erforderliche Behandlung“ benennt die Düsseldorfer Erklärung „Folteropfer interdisziplinär erken-
nen, begutachten, behandeln und schützen!“ (http://w ww.integrationsportal-rhein-sieg-kreis.de/impe-
ria/md/content/cms100ip/aktuelles/17.04.20_dusseldorfer_erklarung_folteropfer.pdf [30.06.2017]).  
44 Bereits im Vorbericht hatte die Ombudsstelle auf die Anti -Folter-Konvention hingewiesen. Dort heißt 
es in Art. 14 Abs. 1 CAT: „Jeder Vertragsstaat stellt in seiner Rechtsordnung sicher, dass das Opfer 
einer Folterhandlung Wiedergutmachung erhält und ein einklagbares Recht auf gerechte und angemes-
sene Entschädigung einschließlich der Mittel für eine möglichst vollst ändige Rehabilitation hat“ (Über-
einkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder 
Strafe vom 10. Dezember 1984, BGBl. 1990 II S. 246). Nach Auslegung des mit der Kontrolle der Ver-
tragsumsetzung beauftragten Ausschusses gegen Folter handelt es sich um unbedingte, nicht zu ver-
schiebende Verpflichtungen des Vertragsstaates. Die Anwendung sei nicht auf Opfer mit Inlandsbezug 
beschränkt, sondern es sei sicherzustellen, dass alle Folteropfer Zugang zu Abhilfe und Wiederg utma-
chung erhalten (Committee against Torture: General comment No. 3 [2012]: Implementation of article 
14 by States parties, CAT/C/GC/3, Nrn. 12 und 22).

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  18 
 
der Ombudsstelle in einem Fall kurzzeitig, im anderen längerfristig die adäquate Unterbrin-
gungsform nicht sichergestellt.45 
 
LSBT*I 
Die Ombudsstelle erfasste im 3. Berichtszeitraum zwei Beschwerden LSBT*I betreffend. Einen 
Fall homophober Diskriminierung und Gewalt zweier Bewohner durch einen Mitbewohner in 
einer Gemeinschaftsunterkunft (17/05/09) meldete die Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit 
und gab weiter an, 2016 bereits drei ähnliche Vorfälle in derselben Einrichtung dokumentiert 
zu haben. Mangels Bevollmächtigung war der Ombudsstelle eine weitergehende Recherche 
in diesem Fall nicht möglich. In einem zweiten, noch laufenden Fall (17/05/13) wurde der Ver-
dacht berichtet, eine Polizeikontrolle von Geflüchteten unmittelbar vor dem Beratungszentrum 
rubicon sei gezielt aufgrund der äußeren Erscheinung bzw. einer Herkunftszuschreibung er-
folgt. 
 
 
3.2.3 Gewalt 
 
Im Ber ichtzeitraum wurden sechs neuerfasste Fällen der Kategorie „Gewalt“ zugeordnet 
(17/04/05, 17/05/03, 17/05/09, 17/06/15, 17/06/18, 17/06/20). Zudem wurde ein bereits abge-
schlossener Fall aus dem zweiten Berichtzeitraum wiederaufgenommen und der Kategorie 
„Gewalt“ zugeordnet (17/01/08). Auch wurden mehrere mit „Gewalt“ kategorisierte Fälle aus 
dem Vorberichtszeitraum fortgeführt (16/09/03, 17/03/05, 17/03/13). 
Die neuerfassten Beschwerden thematisierten dabei überwiegend Gewalt durch Mitbewoh-
ner_innen. In drei Fällen wurden die Beschwerdeführenden der Gruppe psychisch erkrankter 
Personen zugeordnet (17/05/03, 17/06/15, 17/06/18). In einem Fall ging es um einen h omo-
phoben Übergriff (17/05/09). Seine religiöse Zugehörigkeit als Christ nannte ein Beschwerde-
führer als Grund für Mobbing und Gewalt durch Mitbewohner; das AfW gab an, von dieser 
Ursache keine Kenntnis zu haben (17/05/03). Den Beschwerden zufolge waren überwiegend, 
aber nicht ausschließlich Männer Opfer von Gewalttaten. Auch die Attacken gingen demnach 
überwiegend, aber nicht ausschließlich von Männern aus. 
Zwei der Kategorie „Gewalt“ zugeordnete, neue Beschwerden betrafen (auch) Mitarbeiter_in-
nen in den U nterkünften. Ein psychisch Erkrankter beklagte in einem laufenden Fall Gewalt 
und Mobbing durch Mitbewohner_innen und Personal mehrerer Unterkünfte; die Ombudsstelle 
konnte in diesem Fall umgehend fachliche Beratung beim Sozialpsychiatrischen Dienst des 
Gesundheitsamtes Köln einholen und den Beschwerdeführer zunächst an eine psychiatrische 
Klinik weiterleiten.  
Im zweiten, abgeschlossenen Fall (17/04/05) wurde auf die Beschwerde einer Familie mit einer 
psychisch erkrankten Person ein von der Ombudsstelle be gleitetes Klärungsgespräch zwi-
schen der Familie, dem TzFo und dem AfW angesetzt, aufgrund dessen ein konkretes Fehl-
verhalten eines Hausmeisters eingeräumt, ein Hausverbot gegen die Beschwerdeführenden 
zurückgenommen und ein adäquates Unterbringungsangebot zugesagt werden konnte; ein 
Hausverbot gegen einen erwachsenen Sohn der Beschwerdeführenden blieb hingegen beste-
hen. Die Ombudsfrau bewertete das Klärungsgespräch in diesem Fall als „beispielhaft“, inso-
fern Beschwerdegründe und das weitere Vorgehen besproc hen wurden und eine adäquate 
Lösung im Sinne aller Beteiligten gemeinsam erarbeitet werden konnte.46 Zugleich wies dieser 
                                                
45 Die Vermutung, dass eine Beschwerdeführerin an den Folgen schwerer sexualisierter Gewalt im Her-
kunftsland leiden könnte, kam i n einem weiteren, hier nicht konkret zu bezeichnende n Fall auf; diese 
Arbeitshypothese konnte weder verifiziert noch falsifiziert werden. 
46 Schlichtungsgespräche bei gewalttätigen Konflikten: In den vier Fällen, in denen e s zu gewalttätigen 
Konflikten kam, wurden Konfliktgespräche angeboten. Im Fall einem schlug das Therapiezentrum für 
Folteropfer ein Konfliktgespräch vor, an dem alle Beteiligten Akteure gemeinsam an einer Lösung ar-
beiten. Dies wurde vom Amt für Wohnwesen a ngenommen und konnte erfolgreich umgesetzt werden. 
Neben einem methodischen Vorgehen waren hier ebenfalls zeitliche Ressourcen aller Beteiligten so-
wohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung nötig. In einem weiteren Fall meldete das Amt 
für Wohnwesen, dass seitens des Trägers ein Gespräch dem Betroffenen gegenüber angeboten wurde. 
Der Betroffene nahm dieses Angebot nicht an. Er begründete seine Entscheidung der Ombudsstelle

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  19 
 
 
Fall aus Sicht der Ombudsfrau auch auf das Fehlen eines umfassenden Gewaltschutzkonzep-
tes hin, das zum einen präventiv ausgerichtet ist  und zum anderen, über das Angebot von 
Klärungsgesprächen hinaus, für die Intervention bei gewalttätigen Konflikten strukturelle und 
methodische Vorgaben beinhaltet. 
 
 
3.2.4 Sexuelle Belästigung 
 
Die Zuordnung zur Kategorie „sexueller Übergriff“ erfolgte in einem aus dem Vorberichtszeit-
raum fortgeführten Fall aufgrund der weiteren Entwicklung im Berichtszeitraum (17/03/04). Die 
psychisch erkrankte Beschwerdeführende schilderte, dass sie sich im Rahmen eines eskalier-
ten Konflikts um die Treppenreinigung durch einen Beschäftigten des AfW beleidigt und sexu-
ell belästigt gefühlt habe. Das AfW wies die Darstellung der Beschwerdeführerin zurück und 
führte neben Verstößen gegen die Hausordnung auch rassistische Beleidigungen seitens der 
Tochter der Beschwerdeführerin an. Durch den Konflikt mit dem AfW und die Thematisierung 
ihrer psychischen Situation sah sich die Beschwerdeführerin so stark belastet, dass die Been-
digung des Beschwerdeverfahrens ohne weiter e Klärung der Vorwürfe angebracht erschien 
und die Beschwerde als zurückgezogen erfasst wurde.  
Der Verlauf ruft aus Sicht der Ombudsstelle erneut eine Problemkonstellation auf, die in den 
beiden Vorberichten thematisiert wurde. Im Sinne des Gewaltschutzes  sollte unerwünschten 
Folgen starken Machtungleichgewichts präventiv begegnet werden, damit (auch) Beschwer-
deführende, die sexueller Belästigung beklagen, sich im Unterbringungssystem ausreichend 
geschützt fühlen. Im Sinne des Gewaltschutzes und effektiver Beschwerdemöglichkeiten wird 
im Empfehlungsteil dieses Berichtes daher erneut eine Verhaltensrichtlinie resp. Selbstver-
pflichtung der Stadtverwaltung und ihrer Auftragnehmer_innen zum Umgang mit Beschwerde-
fällen vorgeschlagen. 
 
 
3.2.5 Religion 
 
Religiös gedeutete Konflikte wurden in einem fortgeführten Beschwerdeverfahren (17/03/13) 
sowie in zwei neuen Hinweisen des Berichtszeitraums explizit thematisiert und entsprechend 
im Zusammenhang mit Gewalt und/oder Diskriminierung kategorisiert.47  
Im fortgeführten und i m Berichtszeitraum abgeschlossenen Beschwerdefall eines Apostaten 
konnten Fragen nicht abschließend geklärt werden. Dies betraf das Ob und Wie angegebener 
körperlicher Angriffe und Beschimpfungen, angebliche Kenntnisse von Wachdienstmitarbei-
tern über solche Vorfälle und eine angebliche Einordnung von Beschimpfungen seitens einer 
Heimleitung als „normal“.48 
Eine neue Beschwerde eines Christen (17/05/03) bezog sich auf Mobbing und körperliche 
Angriffe eines muslimischen Mitbewohners; das AfW konnte eine religi öse Diskriminierung 
nicht bestätigen. Die Fallbearbeitung wurde beendet bei Zustimmung des Beschwerdeführers 
zur Unterbringung in einer anderen Unterkunft (Notaufnahmeeinrichtung). Ein zweiter Hinweis 
bezog sich auf eine Diskriminierung eines Christen in einer Flüchtlingsunterkunft; hier misslang 
im Berichtszeitraum die Kontaktaufnahme. Das Ergebnis ist offen (17/06/09). 
 
 
                                                
gegenüber, dass ihm das Vertrauen in eine Lösung fehlte, die seine Inter essen berücksichtige. Auch 
den beiden weiteren Fällen wurde seitens des Sozialen Dienstes ein Konfliktgespräch angeboten und 
vor Ort durchgeführt. Die Rückmeldung an die Ombudsstelle von den betroffenen Parteien war, dass 
es zu keiner zufriedenstellenden Lösung gekommen ist. 
47 In einem weiteren Fall wurden Konflikte unter muslimischen Bewohnerinnen von mindestens einer 
beteiligten Seite auch religiös gedeutet (17/06/15). 
48 Ob eine Heimleitung dem Beschwerdeführer mitgeteilt habe, Beschimpfungen seien unter diesen 
Lebensumständen normal, sei wegen Urlaubsabwesenheit nicht zu klären (Mitteilung des AfW, 
24.05.17).

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  20 
 
3.2.6 Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Unterbringungsempfehlun-
gen des Gesundheitsamtes 
 
Einige Fälle weisen auf Schwierigkeiten des AfW hin, Empfehlungen des Gesundheitsamtes 
für einen dringend notwendigen Wechsel in eine abgeschlossene Wohneinheit resp. Privat-
wohnung zeitnah umzusetzen. Abgeschlossen wurde der Fall einer Familie mit einem schwer-
kranken Kind aus dem Vorberichtszeitraum, in dem die Unterbringung in einer Notaufnahme 
als „Überbrückungsmaßnahme“ eingesetzt wurde (17/02/01). Eine Turnhallenunterbringung 
einer psychisch kranken Beschwerdeführerin endete im Berichtszeitraum durch den selbstor-
ganisierten Auszug in eine Privatwohnung (17/02/10). Die Turnhallenunterbringung eines Fol-
teropfers und seiner Familie endete durch die Verlegung in eine feste Notaufnahmeeinrichtung 
(17/02/11). In einem weiteren Fall  (17/01/08), die Familie war aus der Notaufnahme in eine 
Containerunterkunft verlegt worden, hielt das Gesundheitsamt, nach Ausschluss einer autisti-
schen Störung, die ursprüngliche Empfehlung einer abgeschlossenen Wohneinheit nicht auf-
recht. 
 
 
3.2.7 Obdachlosigkeit 
 
Im Berichtzeitraum wurden zwei Beschwerden zum Thema Obdachlosenunterkünfte erfasst. 
Ein Fall wurde von der Ombudsfrau an das zuständige Jugendamt verwiesen (17/04/02). Im 
anderen Fall (17/04/03) ließ sich der Sachverhalt aufgrund widersprüchlicher Darstellung und 
einer erschwerten Kommunikation mit dem Amt für Soziales und Senioren nicht befriedigend 
aufklären. Da bei Wohnungsverlust von einer erhöhten Verletzlichkeit und damit von der Ge-
fahr eines Menschenwürdeverstoßes auszugehen ist, sind auch weiterhin solche Fälle zu be-
achten, in denen nach Erhalt eines Aufenthaltstitels nicht der Umzug in privaten Wohnraum 
gelingt, sondern eine Notunterbringung durch die Fachstelle Wohnen erfolgt.49 
 
 
3.2.8 Zugang zur Gesundheitsversorgung 
 
Im einem Fall (17/04/07) wurde die Ablehnung eines Hilfsmittels  (orthopädische Matratze) 
durch den Leistungsträger thematisiert, auch im Widerspruchsverfahren konnte keine Zusage 
der Kostenübernahme erreicht werden. Die Spende einer entsprechenden Matratze wurde zu-
gesagt, die Umsetzung steht aus. 
Im Fall eines schwerbehinderten Kindes waren die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kos-
tenübernahme der Pflegeleistungen durch die Krankenkasse nicht erfüllt; eine Antwort des 
Sozialamtes zum Pflegegeldantrag stand aus (17/05/04). 
 
 
3.2.9 Zwangsvollstreckung bei Nutzungsgebührenrückständen 
 
Zwei Fälle betrafen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung von Forderungen aus 
Nutzungsgebührenbescheiden. Abgegeben und verwiesen wurde ein Einzelfall (17/05/07), in 
dem ein Verwaltungszwangsverfahren der Kämmerei wegen ausstehender Nutzungsgebüh-
ren für einen Männerwohnheimplatz bei strittigem Auszugsdatum moniert wurde. Zur Bearbei-
tung angenommen wurde ein grundsätzlicher Hinweis eines Freiwilligen (17/06/13) zur Ver-
meidbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Bewohner_innen von Flüchtlings-
unterkünften aufgrund geänderter Nutzungsgebührenbescheide. 
 
                                                
49 Artikel 25 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: „Jeder hat das Recht auf 
einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich 
Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das 
Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie 
bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.“

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  21 
 
 
3.2.10 Asyl- und aufenthaltsrechtliche Probleme 
 
Eine Bearbeitung aufenthalts- und asylrechtlicher Fragestellungen im Sinne einer Parteiver-
tretung entspricht nicht dem Auftrag der Ombudsstelle und fand auch im Berichtszeitraum nicht 
statt. Dementsprechend wurden Hinweise ggf. an Behörden abgegeben oder an die anwaltli-
che Rechtsberatung bzw. befugte Stellen verwiesen bzw. Hinweisgebende und Beschwerde-
führende entsprechend orientiert. Dies geschah etwa zu den Themen: Vorbereitung eines Ter-
mins beim Bundesamt (17/05/08), fehlende Zuweisung (17/06/04), Aufforderung zur Passbe-
schaffung während des Asylverfahrens  (17/06/07). In einem Fall ist noch zu prüfen, ob die 
Bearbeitung durch die Ombudspersonen erforderlich ist (Beschwerde über verloren e Pässe 
und unzutreffende Personalien, 17/06/19). 
In Fortführung einer Beschwerdebearbeitung aus dem Vorberichtszeitraum wurde beim BAMF 
wg. der Nichtweiterleitung von hinterlegten Dokumenten angefragt, da die daraus resultie-
rende Nichtausstellung einer Geburtsurkunde für ein neugeborenes Kind als Problem 50 mo-
niert wurde (17/02/02). Eine Antwort des BAMF stand im Berichtszeitraum aus. 
In zwei Fällen wurde eine Diskriminierung durch Nichterteilung der Aufenthaltserlaubnis nach 
Zuerkennung subsidiären Schutzes beklagt (17/05/02, 17/06/08): Die Ausländerbehörde Köln 
teilte dazu am 26.06.2017 u.a. mit, dass die Verfahren zur Erteilung des Aufenthaltstitels bei 
subsidiärem Schutz und bei Feststellung von Abschiebungshindernissen „aktuell überprüft und 
ab sofort geändert“ wurden; der Diskriminierungsvorwurf jedoch zurückzuweisen sei. Die Be-
troffenen erhalten demnach (nun) die Aufenthaltserlaubnis im Ausweisersatz. 
Zur Bearbeitung angenommen wurde ein Hinweis auf grundsätzliche Probleme, wonach bei 
der Erteilung der Beschäftigungserlaubnis bei ausbleibender Störmeldung der BA (§ 36 Abs. 
2 BeschV) Probleme bestünden. Der Vorwurf des Hinweisgebers lautete, die ABH warte un-
nötig eine Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit ab, sodass Flüchtlinge nicht den ange-
botenen Arbeitsplatz annehmen könnten und eine mögliche Entlastung der Sozialkassen nicht 
zustande komme (17/06/14). Eine detaillierte Bearbeitung des Hinweises wurde für das dritte 
Quartal 2017 geplant. 
 
 
3.2.11 Polizei / Verhältnismäßigkeit51  
 
Weiterhin in Bearbeitung ist noch ein Beschwerdefall infolge des Polizeieinsatzes vom 
20.09.2016 in der Notaufnahme Turnhalle D orotheenstraße.52 Laut kinderpsychiatrischer Di-
agnostik hat durch den Polizeieinsatz eine Retraumatisierung eines vorbelasteten Kindes statt-
gefunden. Informationen über eine weitergehende therapeutische Anbindung des betroffenen 
Kindes sowie die Prüfung von Schadensersatzansprüchen stehen aus.53 
 
 
3.2.12 Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die 
Ombudsstelle 
 
Die Ombudspersonen hatten im Berichtszeitraum ungehinderten Zutritt zu Unterbringungsein-
richtungen.  
Jedoch bestanden auch Barrieren, die die unabhängige Beschwerdebearbeitung erschwerten.  
                                                
50 Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention umfasst u.a. das Recht des Kindes unverzüglich nach seiner 
Geburt in ein Register eingetragen zu werden von Geburt an einen Namen zu erw erben. 
51 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert, dass ein Grundrechtseingriff einen legitimen Zweck 
verfolgt und geeignet, erforderlich sowie angemessen ist. 
52 Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat war ei n Ju-
gendlicher durch ein Sondereinsatzkommando in der mit Familien belegten Turnhalle festgenommen 
worden. Nach dem Einsatz klagten Bewohner_innen der Turnhalle über psychische und körperliche 
Belastungen und stellten die Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes in Frage. 
53 Die Überprüfung von Entschädigungsansprüchen bzw. deren Sicherstellung ist elementar, um Ge-
waltschutz für Betroffenen umzusetzen (UNICEF: Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen 
in Flüchtlingsunterkünften (2017), S. 24).

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  22 
 
Auf der grundsätzlichen Ebene besteht ein Dissens fort hinsichtlich der Verpflichtung städti-
scher Auftragnehmer_innen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung resp. ihrer Mitarbeiter_in-
nen, auf Auskunftsersuchen der Ombudsstelle in Beschwerdefällen keine direkte Auskunft zu 
geben, sondern Informationen über die Hierarchie bzw. das Beschwerdemanagement des Am-
tes für Wohnungswesen weiterzuleiten. 
Hinsichtlich der Sachverhaltsermittlung sowie der Detaillierth eit, Vollständigkeit und Wider-
spruchsfreiheit dieser Angaben äußerte die Ombudsstelle in der Vergangenheit fallbezogen 
Kritik. Auch in dem vorliegenden Bericht wird dies in bestimmten Fällen thematisiert.54 
In erster Linie waren nicht ausreichend präzise Auskünfte der Verwaltung, etwa über konkrete 
Fallkonstellationen und medizinische Empfehlungen (des Gesundheitsamtes Köln), zu monie-
ren. Weitere Barrieren traten einzelfallbezogen auf etwa hinsichtlich der Auskunft zu Wach-
bucheinträgen55 und der schriftlichen Auskunftserteilung56. 
Zu erwarten ist, dass den Ombudspersonen, ihre einzelfallbezogene Bevollmächtigung zur 
Akteneinsicht vorausgesetzt, präzise und umfassend Auskunft erteilt wird und medizinische 
Empfehlungen (des Gesundheitsamtes Köln) auch seitens des AfW vollständig und detailliert 
wiedergegeben werden.   
                                                
54 Vgl. etwa Fallnummer 17/03/13: Nach Auskunft des AfW vom 24.05.2017 war wegen Urlaubsabwe-
senheit nicht zu klären, ob eine Heimleitung dem Beschwerdeführer mitgeteilt habe, Beschimpfungen 
seien unter diesen Lebensumständen normal. Eine weitere Auskunft erfolgte im Berichtszeitraum nicht. 
In einem Fall ( 17/02/11) stellte die Ombudsstelle fest, dass die Auskunft des AfW über die Unterbrin-
gungsempfehlung des Gesundheitsamtes unvollständig war; über eine Akteneinsicht ergab sich, dass 
die vorgenommene Unterbringung nicht der Empfehlung entsprach.  
55 Auskunft zu Wachbucheinträgen erhielt die Ombudsstelle teils sehr detailliert, teils aber, auch auf 
Nachfrage, nur in so allgemeiner Form, dass im Einzelfall (17/03/13) eine Aufklärung des Sachverhalts 
im Beschwerdeverfahren nicht möglich war und Vorwürfe nicht ausgeräumt werden konnten . 
56 Rückmeldungen zu Beschwerden im Bereich der Flüchtlingsunterbringung erhielt die Ombudsstelle 
in der Regel schriftlich über das Beschwerdemanagement des Wohnungsamtes. In  einem Einzelfall 
verwies das Beschwerdemanagement an den zuständigen Mitarbeiter vor Ort, der zunächst nur telefo-
nisch Auskunft gab und erst auf wiederholte Nachfragen eine schriftliche Auskunft erteilte (17/04/07).  
Im Einzelfall erhielt die Ombudsstelle auch von einer Mitarbeiterin des Amtes für Soziales und Senio-
ren nur telefonisch Auskunft auf schriftlich formulierte Fragen (17/04/03).

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  23 
 
 
4. Empfehlungen 
 
Die Ombudsstelle aktualisiert bzw. erweitert ihre Empfehlungen zu den untenstehenden Punk-
ten, erhält ansonsten die weiteren Empfehlungen aus den Vorberichten (z.B. zur Vermeidung 
von Obdachlosigkeit) aufrecht. 
 
Beendigung der Hallenunterbringung, Bereitstellung der Ressourcen für die „Exit -Op-
tion“ sowie Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in städtischen und gewerb-
lichen Unterkünften 
Nach dem Ausstieg aus der Turnhallenunterbringung hält die Ombudsstelle ihre Empfehlung 
aufrecht, auch eine Perspektive für die Beendigung der Hallenunterbringung zu erarbeiten, 
mindestens aber die zu erfüllenden besonderen Anforderungen für schutzbedürftige Personen 
in Notaufnahmesituationen zu definieren und die Ressourcen für eine „Exit -Option“ bereitzu-
stellen.  
Auch die Unterbringung in Leichtbau- und anderen Hallen ist offenkundig mit hohen Belastun-
gen für die Bewohner_innen verbunden. Insbesondere d en besonderen Bedürfnissen von 
schutzbedürftigen Personen genügt eine Hallenunterbringung aus Sicht der Ombudsstelle re-
gelmäßig nicht. 
Insofern eine Unterbringung in einer Leichtbauhalle oder einer anderen Notunterkunft erfolgt, 
empfiehlt die Ombudsstelle un verändert, die dort zu erfüllenden besonderen Anforderungen 
für schutzbedürftige Personen weiter zu definieren (Schutzmechanismen, Rückzugsräume 57 
und Anforderungen an die Qualifikation des Personals) und die bisher offenbar nicht ausrei-
chend vorhandenen Ressourcen für die „Exit-Option“ (Verlegung aus gesundheitlichen Grün-
den binnen einer Woche in eine bessere Unterkunft) auszubauen. Die Fälle, in denen medizi-
nisch begründeten Unterbringungsempfehlungen des Gesundheitsamtes nicht umgehend 
und/oder nicht vollständig umgesetzt werden konnten, weisen auf den Bedarf hin, hierfür ins-
besondere die Kapazitäten in abgeschlossenen Wohneinheiten zu erweitern. 
Zusätzlich empfiehlt die Ombudsstelle die Unterbringungsbedingungen in städtischen Wohn-
heimen und gewerblichen Unterkünften zu prüfen und nach Möglichkeit zu verbessern . Zu 
begrüßen ist die angesichts sinkender Unterbringungszahlen in Aussicht gestellte Planung in 
Richtung Abbau der Gemeinschaftsverpflegung, bauliche Instandsetzung und Reduzierung 
der Belegungsdichte.58 Ebenso zu begrüßen ist die angekündigte kritische Bestandsaufnahme 
der Situation in gewerblichen Unterkünften.59 Zusätzlich wird hinsichtlich der Gewaltproblema-
tik in Wohnheimen die Entwicklung methodischer Prävention und Intervention ange regt (s. 
Gewaltschutz). 
 
  
                                                
57 Die Einrichtung von Rückzugsräumen ist im Sinne einer Gewaltprävention unerlässlich (vgl. UNICEF 
Mindeststandards, S. 21). 
58 Im „Zwischenbericht zu den Themen Unterbringung, Asyl- und Ausländerrecht, Finanzen“ (15. Be-
richt an den Ausschuss Soziales und Senioren zur Sitzung am 22.06.2017) stellt die Verwaltung in 
Aussicht, „in einem zweiten und dritten Schritt die Unterbringungsqualität (zu) verbessern, indem wei-
tere Notunterkünfte mit Gemeinschaftsverpflegung abgebaut werden, dringend Instand zu setzende 
Bestandsunterkünfte saniert oder ganz aufgegeben werden bzw. die Belegungszahlen in größeren 
Unterkünften reduziert werden. Das Amt für Wohnungswesen hat bereits mit der Erarbeitung eines 
Handlungskonzeptes begonnen und wird dieses dem Ausschuss für Soziales und Senioren nach der 
Sommerpause präsentieren.“ 
59 In der Sitzung des RTfF v. 19.05.2017 äußerte die Verwaltung Kritik an unangemessenen Zimmer-
kontrollen (s. 2. Tätigkeitsbericht, S. 10 u. 16, Fall 17/01/04).

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  24 
 
Anwendbarkeit der EU-Aufnahmerichtlinie 
Nachdem die Stadtverwaltung der Auffassung zugestimmt hat, dass Regelungen der EU-Auf-
nahmerichtlinie unmittelbar wirken,60 empfiehlt die Ombudsstelle, dass die Verwaltung im Di-
alog mit weiteren Akteur_innen61 ausreichend konkret bestimmte individuelle Rechte aus den 
Regelungen identifiziert und geeignete Verfahren und Maßnahmen zu ihrer Berücksichtigung 
entwickelt. 
Im 1. und im 2. Tätigkeitsbericht empfahl die Ombudsstelle bereits, eine frühestmögliche sys-
tematische Feststellung der Schutzbedürftigkeit und besonderer Bedürfnisse schutzbedürfti-
ger Personen zu verankern, Konzepte für alternative Unterbringungsressourcen (weiter) zu 
entwickeln und den Begriff „kindgerechte Umgebung“ 62 in den Mindeststandards für die Un-
terbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln zu definieren.63 
 
Management des Übergangs junger Flüchtlinge aus der Jugendhilfe  
Aufgrund der in den Vorberichten dargestellten Fallkonstellationen wird empfohlen, f ür die 
Konzeption und Gestaltung eines umfassenden Übergangsmanagements  (bezogen auf Auf-
enthalt, Wohnen, Lebensunterhaltssicherung, Bildung) eine fachliche Beteiligung freier Träger 
aus der Jugendhilfe und dem Flüchtlingsbereich sicherzustellen.64, 65, 66 
 
Gewaltschutz 
Im Vorbericht hatte die Ombudsstelle empfohlen, im Sinne des präventiven Gewaltschutzes 
und effektiver Beschwerdemöglichkeiten eine Verhaltensrichtlinie zum Umgang mit Beschwer-
defällen resp. eine Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung und ihrer Auftragneh mer_innen 
einzuführen, die das Lernen aus Fehlern fördern und verhindern sollte, dass Missstände aus 
Furcht vor Sanktionen nicht oder nicht vollumfänglich benannt werden.67 Hierzu sagte das AfW 
im Quartalsgespräch am 16.05.2017 eine Prüfung zu, deren Ergebnis aussteht. 
                                                
60 Vgl. 2. Tätigkeitsbericht, S. 19; Niederschrift zur Sitzung des Integrationsrates am 19.06.2017 , TOP 
3.2; vorliegender Bericht, 3.2.2. 
61 An die Stadtverwaltung und die Fachstellen freier Träger gerichtet empfahl die Ombudsstelle im Vor-
bericht, eine gemeinsame Konzeption zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie im kommunalen Kon-
text zu erarbeiten, die  zum einen Verfahren zur systematischen Feststellung der Schutzbedürftigkeit 
und der besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen beinhaltet und zum anderen Anforderun-
gen an alternative Unterbringungsressourcen für schutzbedürftige Personen beschreibt . Aufgegriffen 
werden sollten Erfahrungen aus dem Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge.  
62 Benannt wurden altersgerechte Spiel-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, Rückzugsräume für Kin-
der und Stillende und die Sicherstellung der Ausstattung mit geeigneter Babynahrung in jedem Einzel-
fall. 
63 Auch für andere Unterbringungsformen, insb. gewerbliche Unterkünfte, erscheint die Beschreibung 
eines Minimalstandards als erforderlich. 
64 Im Vorbericht hatte die Ombudsstelle mit Blick auf Prob leme bei der Unterbringung von ehemalig 
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eine ämterübergreifende Kooperation zwischen dem Amt für 
Kinder, Jugend und Familie und dem Amt für Wohnungswesen zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei 
der Unterbringung von aus der Jugendhilfe Entlassenen begrüßt und darüber hinaus empfohlen, für die 
Konzeption und Gestaltung eines umfassenderen Übergangsmanagements, freie Träger aus der Ju-
gendhilfe und dem Flüchtlingsbereich einzubeziehen.  
65 Ausgehend von einem Fachtag am 16.01.2017 entwickelte sich eine fachliche Diskussion zum Über-
gangsmanagement in dem beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln angesiedelten Ar-
beitskreis umF im Berichtszeitraum weiter (Sitzung vom 11.05.2017). 
66 Im Berichtszeitraum beschloss zudem der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung vom 04.04.2017 die 
Teilnahme am landesgeförderten Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ (Vorlage Nr. 0554/2017). Die-
ses im Verantwortungsbereich des Referats Flüchtlingskoordination angesiedelte Projekt zielt a uf die 
Gruppe alleinreisender Flüchtlinge im Alter von 18 bis 25 Jahren, allerdings mit der Einschränkung auf 
positive Bleibeperspektive und den Übergang in Ausbildung und Arbeit sowie mit einer Schwerpunkt-
setzung auf organisatorische Prozesse. 
67 Anhand vorhergehender Berichte wurde die Problematik deutlich, dass Beschwerdeführer_innen, die 
sexuelle Belästigungen beklagen, sich im Unterbringungssystem nicht ausreichend geschützt fühlen. 
Auch der UNHCR empfiehlt geschlechtsspezifische Rückzugsmöglichkeiten z u installieren (UNHCR: 
Mindeststandards 2017, S. 25)

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  25 
 
 
Für die ebenfalls empfohlene Beschreibung von Verfahrenswegen und Prüfkriterien für die 
Abwägung unterschiedlicher Schutzbedürfnisse sah die Verwaltung im Quartalsgespräch kei-
nen Anlass. Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen hält die Ombudsstelle diese Empfehlung je-
doch aufrecht.68 
Die beabsichtigte Entwicklung eines Gewaltschutzkonzeptes begrüßt die Ombudsstelle. In ih-
rer Auskunft vom 14.06.2017 69 führte die Verwaltung bereits vorhandene Maßnahmen, Ver-
einbarungen70 sowie Schulungen betr. der Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse schutz-
bedürftiger Personen 71 auf und wies auf die im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von 
Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ geplante Entwicklung eines Ge-
waltschutzkonzeptes durch einen beauftragten Betreuungsträger hin.  
Die Ombudsstelle empfiehlt hierzu, ein integriertes, strukturell verankertes Gewaltschutzkon-
zept zu entwickeln, das einerseits strukturell bedingte Machtungleichgewichte im Unterbrin-
gungs- und Betreuungssystem, die besondere Verletzlichkeit schutzbedürftiger Personen und 
Konfliktfaktoren wie Ungleichwertigkeitsvorstellungen auf Seiten von Flüchtlingen berücksich-
tigt und andererseits die aufgezeigten Bedarfe der Gewährleistung transparenter Regularien72, 
der weiteren Qualifizierung des Wachdienstes73 und eines methodischen Vorgehens bei Kon-
fliktgesprächen einbezieht. 
Vorsorglich soll angemerkt werden, dass eine Beschränkung des Gewaltschutzes auf die 
Gruppen Frauen und Kinder den Anforderungen der EU-Aufnahmerichtlinie und der städti-
schen Mindeststandards, aber auch der Anti-Folter-Konvention CAT, der Behindertenrechts-
konvention CRPD usw. nicht gerecht würde. Zudem ist unbedingt eine Vermischung von Be-
treuungsaufgaben einerseits und unabhängigen Kontroll- bzw. Beschwerdemechanismen an-
dererseits zu vermeiden.74 
 
Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombudsstelle 
Die Ombudsstelle empfiehlt, wie im Vorbericht, ihren ungehinderten Zugang zu Unterkünften 
durch Aufnahme einer entsprechenden Regelung in Verträge mit gewerblichen Betreiber_in-
nen von Unterkünften sicherzustellen. 
Zentral für die Tätigkeit der Ombudsstelle erscheint weiterhin d ie Herstellung und Pflege der 
Grundlagen für eine transparente Kommunikation städtischer B ediensteter und Auftragneh-
mer_innen mit der Ombudsstelle. Als wünschenswert wird die direkte Auskunftserteilung der 
Beteiligten an die Ombudsstelle, hilfsweise die Sicherstellung einer umfassenden und detail-
                                                
68 Das Einräumen einer nachholenden Weiterleitung der Atteste durch die Verwaltung (im Falle einer im 
1. Quartal 2017 abgeschlossenen Beschwerde [17/03/06] eines körperbehinderten Gewaltopfer über 
die Trennung von der Ehefrau und die nicht behindertengerechte Unterbringung in einer TH nach einem 
körperlichen Übergriff gegen ein Nachbarskind) ist Anlass, erneut auf den Bedarf hinzuweisen, Verfah-
renswege und ggf. Prüfkriterien zu beschreiben zur Abwägung unt erschiedlicher Schutzbedürfnisse 
(fachliche Absicherung, Transparenz und Überprüfbarkeit). 
69 Vorlage Nr. 1707/2017; Beantwortung einer Anfrage (der Gruppe Die Piraten) nach § 4 der Ge-
schäftsordnung: Gewaltschutzkonzept für Kölner Flüchtlingsunterkünfte 
70 Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung für Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge zwischen 
dem Amt für Wohnungswesen, den beauftragten Betreuungsträgern und dem Amt für Kinder, Jugend 
und Familie (01.10.2016 
71 Schulung der Fachkräfte des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen zu Flüchtlingen mit 
LSBT*I-Hintergrund sowie (verpflichtende) Schulung zum „Handlungsleitfaden für Mitarbeiter*innen in 
den Unterkünften für Geflüchtete der Stadt Köln zum Umgang mi t Gewalt in engen sozialen Beziehun-
gen/Häuslicher Gewalt“ 
72 Transparente Regularien: verständliche, altersgerechte Information für die Kinder (und deren Eltern) 
über ihre Rechte und zu Ansprechpartner/innen bei Sorgen und Problemen; klare Übersichtsdarstel-
lung der Zuständigkeiten und Beschwerdemöglichkeiten an allen Unterbringungsorten (einschl. Rege-
lungen zur Abmeldung bei Abwesenheit); Zugang der Ombudsstelle zu amtsinternen Richtlinien, Be-
scheidmuster u.ä. in begründeten Fällen. 
73 Zu der empfohlenen Qualifizierung des Wachdienstes zur weiteren Verbesserung des professionel-
len Rollenverständnisses gab die Verwaltung im Rahmen der Sitzung des RTfF am 19.05.2017 zu ver-
stehen, dass diese Aufgabe grundsätzlich gesehen wird. 
74 Vgl. BumF, 18.04.2017.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  26 
 
lierten Auskunftserteilung durch das Amt für Wohnungswesen betrachtet. Im Sinne der Nach-
vollziehbarkeit und Überprüfbarkeit wird die Ombudsstelle weiterhin Auskünfte in Schriftform 
erbitten. 
Im Rahmen der Akteneinsicht ist die vollständige und detaillierte Wiedergabe erforderlich, der 
medizinischen Stellungnahmen des Gesundheitsamtes Einsicht in bzw. damit entsprechende 
Empfehlungen und deren Umsetzungen von der Ombudsstelle folgerichtig bewertet werden 
können. 
In begründeten Fällen sollten der Ombudsstelle auch weiterhin Auskünfte zu Wachbuchein-
trägen sowie zu amtsinternen Richtlinien und Verfahren erteilt werden. Gegebenenfalls kann 
eine solche Regelung in Verbindung mit der o.g. Verhaltensrichtlinie resp. Selbstverpflichtung 
zum Umgang mit Beschwerdefällen getroffen werden. 
Die Intensivierung der Kooperation der Ombudsstelle mit der Stabsstelle Flüchtlingskoordina-
tion und den Fachämtern ist aus Sicht der Ombudspersonen erstrebenswert.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  27 
 
 
5. Anhang 
 
5.1 Terminübersicht der Ombudsstelle für den Berichtszeitraum 
(01.04.2017- 30.06.2017) 
 
 
5.2 Terminplanung für das 3. Quartal 2017 
 
 
25.04.2017: Vorstellung der Ombudsstelle im Beratungszentrum rubicon Köln (Frau Rodríguez 
Díaz, Frau Schröder, Herr Mokdad) 
27.04.2017: Vorstellung der Ombudsstelle und Austausch mit Projekt „Kompass F - Kompe-
tenzentwicklung im Diskriminierungsschutz für Flüchtlinge“ (ARIC NRW e.V., Herr Rei-
ners und Frau Arndt) 
03.05.2017: Teilnahme der Ombudsfrau an der Grundlagenschulung „ Asylrecht“ (Fachstelle 
Schulung und Qualifizierung im Bereich der Flüchtlingsarbeit) 
04.05.2017: Teilnahme der Ombudspersonen an der Fortbildung „Diskriminierungsschutz für 
Geflüchtete“, Düsseldorf (Paritätische Akademie LV NRW e.V.) 
10.05.2017: Besprechung im Referat Flüchtlingskoordination (Herr Oster, Frau Werning -
Györkö) 
16.05.2017: Besprechung zum Thema Gewaltschutz mit dem International Rescue Committee 
(IRC) Deutschland (Frau Hermsen) 
16.05.2017: Erfahrungsaustausch mit dem Amt für Wohnungswesen (Frau Adams, Frau Bo-
kranz, Herr Käufer)  
18.05.2017: Teilnahme der Ombudspersonen an der Fortbildung „Diskrimin ierungsschutz für 
Geflüchtete“, Düsseldorf (Paritätische Akademie LV NRW e.V.) 
19.05.2017: Bericht im Rahmen der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen  
23.05.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Diakonie Michaelshoven (Teambespre-
chung der Notaufnahme Ringstraße) 
21.06.2017: Teilnahme der Ombudsfrau an der Grundlagenschulung „AsylbLG und Zugang zu 
Bildung, Ausbildung und Beschäftigung “ (Fachstelle Schulung und Qualifizierung im 
Bereich der Flüchtlingsarbeit) 
22.06.2017: Besprechung mit Leitun gen der Fachämter: Gespräch im Gesundheitsamt Köln 
(Frau Dr. Bunte und Frau Dr. Eulgem) 
28.06.2017: Teilnahme der Ombudsfrau  an Fortbildung „ Trauma und PTBS“ (Psychothera-
peutin J. Bierwirth) 
28.06.2017: Besprechung im Referat Flüchtlingskoordination (Herr Oster u.a.) 
30.06.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Projekt 180° Wende (Jugendbildungs - und 
Sozialwerk Goethe e.V., Frau Assadi und Herr Berrissoun)  
30.06.2017: Ausscheiden von Frau Burcu Aquilino als Ombudsfrau 
 
 
01.07.2017: Eintritt von Frau Birte Lange als Ombudsfrau 
29.08.2017: Erfahrungsaustausch mit dem Amt für Wohnungswesen (Frau Adams, Frau Bo-
kranz, Herr Käufer) 
06.09.2017: Teilnahme an Fachveranstaltung des Psychosozialen Zentrums Düsseldorf: „Psy-
chotherapie mit geflüchteten PatientInnen …“ 
angefragt: Vorstellung der Ombudsstelle beim Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit (Herr 
Köseli)

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  28 
 
5.3 Ombudsstelle: Website

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  29 
 
 
 
 
 
 
Die Internetpräsenz der Ombudsstelle ( http://ombudsstelle.koeln) wurde als OnePage Web  
site erstellt.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  30 
 
5.4 Einzelfalldokumentation 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
16/09/03 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.09.2016 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
x Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßigkeit 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2  Alleinerziehender mit minder-
jährigen Personen (besondere 
Bedürfnisse Schutzbedürfti-
ger) 
 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 TH/ NA  
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung ja 
 
vor Ort ja 
Auskunftsersuchen AfW, GA, Kinder- und Ju-
gendtherapeutin 
Befragung Betroffene, Kinder- und Ju-
gendtherapeutin 
 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Verweis 
 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Kinder- und Jugendtherapeutin 
Ergebnisse Schulzuweisung des Kindes ist erfolgt. 
Einbindung des Kindes in kinderpsychiatrische Diagnostik ist erfolgt. Diagnostik ist ab-
geschlossen, Einbindung in eine psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung 
ausstehend.  
Weiterleitung Attest: Im Rahmen der Beschwerde wurde das Attest der Fachärztin für 
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie weitergeleitet. Betroffener gibt an, 
das Attest dem Träger vorgelegt zu haben. Attest lag AfW jedoch nicht vor.  
 
Transfer in eine gewerbliche Unterkunft am 11.04.2017. Medizinische Stellungnahme 
des GA vom 04.04.2017 wurde umgesetzt.  
Prüfung ob Anspruch aus Schadensersatz besteht ausstehend. 
 
Bewertung Sprachbarrieren erschweren Zugang und Durchführung einer kinderpsychiatrischen 
Behandlung.  
Belastungen besonders Schutzbedürftiger (Alleinerziehender mit minderjährigen Per-
sonen) ist festzustellen. 
Längerer Zeitraum der Fallbearbeitung (seit 22.09.16). Der Fall wird begleitet, bis der 
Beschwerdegrund belegt oder widerlegt ist.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  31 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
16/12/05 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (besondere Be-
darfe Schutzbedürftiger) 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA  
 
○ Diskriminierung induktiv 3 Stillende (Privatsphäre) (be-
sondere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger) 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung 
 
ja vor Ort ja 
Auskunftsersuchen 
 
AfW, GA Befragung Betroffener, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
 
ja Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen 
 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Bei Verlegung aus der TH in NA und Suche nach einer Privatwohnung im Vorberichts-
zeitraum erfolgte der Abschluss im Berichtszeitraum. 
 
Bewertung Abhilfe i.R. eigenständiger Wohnungssuche

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  32 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/06 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA  
○ sex. Übergriff induktiv 2 Schwangere (besondere Be-
darfe Schutzbedürftiger) 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (besondere Be-
darfe Schutzbedürftiger) 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4  
Vorermittlung ja vor Ort ja 
Auskunftsersuchen AfW., Gesundheitsamt Befragung Betroffener, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Bei Verlegung aus der TH in NA und Entbindung im Vorberichtszeitraum hatte die Be-
schwerdeführerin weiter die Hygiene- und Verpflegungssituation moniert.  
Abschluss des Falles im Berichtszeitraum. 
 
Bewertung Hinweis auf Problematik, besondere Bedürfnisse von Säuglingen und Stillenden in NA 
/ Gemeinschaftsunterkünften mit gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen und Ge-
meinschaftsverpflegung zu gewährleisten

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  33 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/01/08 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
30.01.2017 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof. 
Kategorisierung  
x Gewalt 
 
induktiv 1 WH 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (besondere Be-
darfe Schutzbedürftiger) 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 Konflikte im WH 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung ja vor Ort ja 
  
Auskunftsersuchen GA, JA, AfW Befragung Betroffener, Heimleitung Bera-
tungsstelle 
 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Verweis Bezirksjugendamt 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Diakonie Michaelshoven,  
 
 
Ergebnisse Im Vorberichtszeitraum war bei Verdachtsdiagnose auf Autismus des Kindes aufgrund 
mangelnder Kapazitäten nur die Umsetzung in eine feste Notaufnahmeeinrichtung (mit 
Gemeinschaftssanitäranlagen und -verpflegung) erfolgt anstelle des vom Gesundheits-
amt für „dringend notwendig“ erachteten „Wechsel(s) in eine abgeschlossene 
Wohneinheit“. 
 
Zu Anfang des Berichtszeitraums erfolgte die Verlegung in eine Containerunterkunft 
mit Gemeinschaftskücheneinrichtung; eine abgeschlossene Wohneinheit war nach 
Auskunft des AfW zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar. Nach Ausschluss einer autisti-
schen Störung erfolgte im Mai 2017 zunächst ein Abschluss der Fallbearbeitung durch 
die Ombudsfrau. 
Ein Wiederaufgreifen des Falles erfolgt Anfang Juni 2017 bei Vorbringen neuer 
Gründe. Berichtet wird ein Vorfall im Wohnheim mit Beleidigungen und einem gewalt-
samen Übergriff seitens anderer Bewohnerinnen. Der Konflikt wird von den Betroffe-
nen auf unterschiedliche kulturelle Herkünfte und Erziehungsmethoden zurückgeführt. 
Die Beschwerdeführerin erstattet Strafanzeige wegen Bedrohung (§ 241 StGB).  
Seitens des Gesundheitsamtes wird die Empfehlung einer abgeschlossenen Wohnein-
heit nach Ausschluss der autistischen Störung nicht aufrechterhalten. 
Die Fallbearbeitung ist nicht abgeschlossen. 
 
Bewertung Die zu Beginn des Berichtszeitraum erfolgte Verlegung in eine Notaufnahme entsprach 
nicht der Empfehlung des Gesundheitsamtes. 
Nach Ausschluss einer autistischen Störung wird die Empfehlung jedoch nicht auf-
rechterhalten. 
Weitere Bewertung ausstehend.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  34 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/01/10 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
30.01.2017 / 07.06.2017 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 NA 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Alleinerziehende (besondere 
Bedarfe Schutzbedürftiger) 
 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3  
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung ja 
 
 
vor Ort ja 
Auskunftsersuchen AfW, GA 
 
 
Befragung Betroffene, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
ja 
 
 
Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen offen 
 
 
Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Beratungsstelle 
Ergebnisse Nach Entbindung, Verlegung aus der TH in eine NA (Frauenflur, Gemeinschaftssani-
täranlagen und -verpflegung) und Abschluss des Falles im Vorberichtszeitraum erfolgt 
eine Wiederaufnahme im Juni 2017, da die Betroffene belastende Lebensbedingun-
gen, insb. einen hohen Lärmpegel in den Nachtstunden (Schlafstörung des Säuglings), 
beklagt.  
AfW verweist auf Beurteilung des Gesundheitsamtes, das keine medizinische Notwen-
digkeit zum Umzug sehe, und Aufgabe des Wachdienstes, für Einhaltung der Nacht-
ruhe zu sorgen. 
Rückmeldung der Beschwerdeführerin ausstehend. 
 
Bewertung Hinweis auf Problematik, besondere Bedürfnisse von Säuglingen und Stillenden in NA 
/ Gemeinschaftsunterkünften mit gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen und Ge-
meinschaftsverpflegung zu gewährleisten

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  35 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/02/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
01.02.2017 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 NA  
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (besondere Be-
darfe Schutzbedürftiger) 
 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 Personen mit schweren kör-
perlichen Erkrankungen (bes. 
Bedarfe Schutzbedürftiger) x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung ja 
 
vor Ort nein 
Auskunftsersuchen 
 
AfW., GA Befragung Betroffene, Freiwillige 
Aufgabenbereich 
OS 
 
ja Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen 
 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Im Vorberichtszeitraum erfolgte Beschwerde über Unterbringung einer Familie in Not-
unterkunft (Leichtbauhalle) bei schwerer Erkrankung eines Kindes (Epilepsie u.a.). 
Die Empfehlung des Gesundheitsamtes lautete: „zeitnahe Unterbringung in einer abge-
schlossenen Wohneinheit mit Rückzugsmöglichkeiten … dringend notwendig.“  
Nach Auskunft des AfW wurde die Familie: „am 02.02.2017 … auf die Liste des Aus-
zugsmanagements gesetzt“. Dies wird vom Auszugsmanagement im März 2017 nicht 
bestätigt. 
Nach Auskunft des AfW erfolgte Anfang März 2017 die Verlegung in eine feste Notauf-
nahme mit Gemeinschaftssanitäranlagen und -verpflegung als „Überbrückungsmaß-
nahme, bis eine Unterkunft die dem Gutachten entspricht angeboten werden kann.“ 
Eine Unterbringung in einem Wohnheim oder Hotel werde gesucht. 
 
Der Abschluss des Falles durch die Ombudsfrau erfolgt im Berichtszeitraum. 
 
Bewertung Die Empfehlung des Gesundheitsamtes wird wegen mangelnder Kapazitäten zunächst 
nicht umgesetzt. 
 
Widersprüchliche Informationen bzgl. des Zugangs zum Auszugsmanagement werden 
nicht aufgeklärt.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  36 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/02 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
08.02.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3  
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4 Minderjährige, Wöchnerin 
(bes. Bedürfnisse Schutzbe-
dürftiger) 
 
Vorermittlung  
 
vor Ort ja 
Auskunftsersuchen GA, BAMF 
 
Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich OS ja 
 
 
Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen offen 
 
 
Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Frühe Hilfen 
Ergebnisse Im Februar 2017 musste Wöchnerin mit Neugeborenem (insges. fünfköpfige Fami-
lie) nach Krankenhausentlassung zunächst in Turnhalle zurückkehren, bevor in Fol-
gewoche Verlegung in Leichtbauhalle mit Kojen erfolgte.  
Dort bestanden bei Fehlen geeigneter Babynahrung zunächst weiterhin Stillprob-
leme, dann kam es - nach Unterstützung durch die Frühen Hilfen – zu einer Ge-
wichtsnormalisierung. 
 
Im April 2017 beschwerte sich die Familie erneut, diesmal über die ausstehende Be-
urkundung der Geburt durch das Standesamt Köln und die Einbehaltung der Ge-
burtsurkunden der Geschwister und des Passes der Mutter durch das BAMF. Auf 
die Anfrage der OS vom 03.05.2017 an das BAMF zum Verbleib der Dokumente 
ging trotz Erinnerung und Fristsetzung im Berichtszeitraum keine Antwort ein. 
 
Bewertung Zu Jahresbeginn 2017 bestand die Problematik, dass viele Hochschwangerer sowie 
Wöchnerinnen und Neugeborene in TH notuntergebracht waren. 
Aufgrund des zwischenzeitlichen Fehlens geeigneter Babynahrung im Beschwerde-
fall regte die OS an, die Ausstattung der Unterbringungseinrichtungen mit geeigne-
ter Babynahrung in jedem Einzelfall sicherzustellen. 
 
Bedauerlich ist, dass auf die Anfragen der OS an das BAMF zum Verbleib von Pass 
und Geburtsurkunden im Berichtszeitraum keine Antwort einging. Die Beurkundung 
der Geburt des in Köln geborenen Kindes stand somit weiter aus.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  37 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/02/10 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
17.02.2017 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 TH / NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Psychische Erkrankung (be-
sondere Bedarfe Schutzbe-
dürftiger) 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (besondere Be-
darfe Schutzbedürftiger) 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4  
 
 
Vorermittlung ja vor Ort ja 
 
Auskunftsersuchen AfW, GA Befragung Betroffene, Heimleitung 
 
 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Verweis  
 
 
offen/ geschlossen 
 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Die im Vorberichtszeitraum seitens des Gesundheitsamtes als „dringend notwendig“ 
bezeichnete Veränderung der Unterbringung (aus der Turnhalle) in eine abgeschlos-
sene Privatwohnung konnte damals nach Auskunft des AfW mangels Kapazitäten nicht 
umgesetzt werden. 
 
Im Berichtszeitraum finden die Beschwerdeführenden mit Unterstützung durch Ehren-
amtliche eine Privatwohnung. Der Umzug erfolgt im Mai 2017. 
 
 
Bewertung Dem AfW gelingt es nicht, eine Unterkunft entsprechend der Empfehlung des Gesund-
heitsamtes zur Verfügung zu stellen. 
Der Auszug gelingt durch Eigeninitiative und ehrenamtliche Unterstützung.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  38 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/02/11 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
17.02.2017 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/ NA 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Folteropfer (besondere Be-
darfe Schutzbedürftiger) 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (besondere Be-
darfe Schutzbedürftiger) 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 Belastungsfaktoren 
Vorermittlung 
 
ja vor Ort ja 
Auskunftsersuchen 
 
AfW, GA Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Verweis 
 
 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Flüchtlingsberatungsstellen 
Ergebnisse Im Vorberichtszeitraum hatte sich die Familie über die Unterbringung in einer Turnhalle 
beschwert und eine dauerhafte Belastungssituation angegeben. Der Familienvater 
stand als Folteropfer auf der Warteliste für einen Therapieplatz. Ein Kind war beim SPZ 
angemeldet. Nach Auskunft des AfW wurde der Beschwerdeführer als besonders 
schutzbedürftig eingestuft.  
 
Zu Beginn des Berichtszeitraums nimmt das Gesundheitsamt dahingehend Stellung, 
dass die Veränderung der Unterbringung in eine abgeschlossene Privatwohnung drin-
gend notwendig ist.  
In der Wiedergabe der Verlegungsempfehlung durch das AfW fehlt der Hinweis auf die 
Erforderlichkeit der abgeschlossenen Privatwohnung. Ende April 2017 erfolgt die Ver-
legung der Familie in eine feste Notaufnahme in zwei abgeschlossene Zimmer.  
 
Wegen der Befürchtung einer überfordernden Belastung wird der Fall von der Om-
budsfrau in Abstimmung mit der betroffenen Familie abgeschlossen. 
 
Bewertung Der Fall zeigt (erneut) den Bedarf auf, Folteropfer umgehend und nachhaltig in Hilfen 
einzubinden und adäquat unterzubringen. Im Bearbeitungszeitraum werden die vom 
Gesundheitsamt festgestellten besonderen Bedürfnisse hinsichtlich der Unterbringung 
nicht befriedigt.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  39 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/02/13 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.02.2017 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Schwangere (besondere Be-
darfe Schutzbedürftiger) 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 2. Ehefrau 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 Alleinerziehende (besondere 
Bedarfe Schutzbedürftiger) 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 TH/NA 
Vorermittlung ja 
 
vor Ort ja 
Auskunftsersuchen 
 
AfW, GA Befragung Betroffene, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Verweis 
 
 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Besondere Bedarfe bezüglich Privatsphäre, schwangerschaftsbedingter Ernährung 
und Hygiene während der Schwangerschaft in der Turnhalle nicht gewährleistet.  
Transfer spätestens nach der Entbindung indiziert.  
Transfer in eine NA mit abgeschlossenen Zimmern und Gemeinschaftsverpflegung und 
gemeinschaftlichen Sanitäranlagen am 27.04.2017 realisiert. Eine Umsetzung der Vor-
gaben des Gesundheitsamtes ist erfolgt. 
 
Bewertung Hinweis auf Problematik, besondere Bedürfnisse von Säuglingen und Stillenden in NA 
/ Gemeinschaftsunterkünften mit gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen und Ge-
meinschaftsverpflegung zu gewährleisten

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  40 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/02/15 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
28.02.2017 
Namentl./ anonym 
 
a Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (bes. Bedarfe 
Schutzsuchender) 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Informationsweitergabe AM 
 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 TH/NA 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung 
 
 vor Ort  
Auskunftsersuchen 
 
 Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
 Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen 
 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Aufgaben der OS erläutert. Informationen bezüglich Hilfeprojekt telefonisch weitergelei-
tet. 
 
Bewertung

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  41 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/03/03 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
08.03.2017 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 NA 
○ sex. Übergriff 
 
 
induktiv 2 Minderjährige (bes. Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
x Diskriminierung 
 
 
induktiv 3 Psychische Erkrankung (bes. 
Bedarfe Schutzbedürftiger) 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung 
 
ja vor Ort nein 
Auskunftsersuchen 
 
AfW Befragung Betroffene, Diakonie Michaels-
hoven 
Aufgabenbereich 
OS 
 
ja Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen 
 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Problematik bezüglich Betten mit MA Diakonie Michaelshoven gelöst. Überflüssiges 
Bett wird abgebaut und ein zweites Kinderbett gestellt.  
GA/AfW am 03.04.2017: Nutzung von Gemeinschaftstoiletten und -verpflegung ist zu-
mutbar. 
Fall wurde am 12.06.2017 aufgrund aktueller Atteste neu geöffnet. 
Erstgespräch Betroffene mit Psychiatrie/ Psychotherapie hat stattgefunden. Atteste 
diesbezüglich wurden nachträglich eingereicht.  
Atteste wurden vom AfW am 24.05.2017 zur Prüfung dem GA vorgelegt. Laut GA liegt 
bei Betroffener keine Notwendigkeit einer Verlegung vor. Rückmeldung zum Attest des 
Mannes ausstehend. 
 
Bewertung Widersprüchliche Rückmeldung bezüglich zum Sachverhalt Kinderbett.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  42 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/03/04 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
08.03.17 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Ausstattung der Unterkunft 
 
x sex. Übergriff induktiv 2 Gesundheitsbeschwerden 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 Fehlende Privatsphäre 
x Verstoß gg. Menschenwürde induktiv 4 Pers. m. psych. Störung, Min-
derjährige, Behinderte (bes. 
Bedürfnisse Schutzbedürfti-
ger) 
 
Vorermittlung  
 
vor Ort  
Auskunftsersu-
chen 
 
AfW, Arzt Befragung Betroffene 
Aufgabenbe-
reich OS 
 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlos-
sen 
 
 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Erwerbslosenberatung, Fachärzt_innen, Frauenbera-
tungsstellen 
Ergebnisse Auf anfängliche Beschwerden (Ausstattung der Unterkunft, Gesundheitsbeschwerden, feh-
lende Privatsphäre) hin erfolgt zunächst fachliches Clearing zur Orientierung. Eine Rück-
meldung zur angeratenen SGB II-Beratung steht bis zuletzt aus. 
Nach Eskalation beschwert die Betroffene sich über eine als schikanös empfundene Be-
handlung durch Beschäftigte des AfW. Ein Vorfall wird als sexuell belästigend empfunden. 
Psychiatrische Atteste werden vorgelegt; u.a. wird ein Sichtschutz an Fenstern ärztlich be-
fürwortet. 
Das AfW widerspricht der Darstellung der Beschwerdeführerin und wirft der Familie Ver-
stöße gegen die Hausordnung vor sowie rassistische Äußerungen bzgl. anderer Bewoh-
ner_innen des Wohnheims. 
Die Beschwerdeführerin erscheint sehr belastet durch den Konflikt und die Thematisierung 
ihrer psychischen Situation im Beschwerdeverfahren. Die OS empfiehlt ihr, eine parteiliche 
Unterstützung durch eine Frauenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. Zudem wird die 
Option einer Einstellung des Beschwerdeverfahrens zur Disposition gestellt. 
Die Beschwerdeführerin aktiviert ein eigenes Netzwerk und lässt über dieses der OS den 
Wunsch ausrichten, das Beschwerdeverfahren „beizulegen“. 
 
Bewertung Der Konflikt mit dem AfW und die Thematisierung der psychischen Situation belasten die 
Beschwerdeführerin offenkundig so stark, dass entsprechend ihrem Wunsch und mit Rück-
sicht auf ihr Wohl die Beendigung des Beschwerdeverfahrens ohne weitere Klärung der 
Vorwürfe angebracht erscheint. 
Erfassung als zurückgezogene Beschwerde.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  43 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/03/05 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
13.03.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fl. 
Kategorisierung  
x Gewalt induktiv 1 Notaufnahmeeinrichtung 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 
 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 
 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung 
 
 vor Ort ja 
Auskunftsersuchen AfW 
 
 
Befragung Betroffener, Betreuungsver-
band 
Aufgabenbereich OS 
 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Fortführung eines Beschwerdeverfahrens aus dem 1. Quartal 2017. 
Nach Beschwerde über Rauschmittelkonsum, nächtlichen Lärm und Drohungen 
durch Bewohner sowie über mangelndes Gehör bei Professionellen war für den Be-
schwerdeführer die Situation in der NA gewaltsam eskaliert (Bericht über Messeran-
griff durch Mitbewohner). In einem Gespräch vor Ort hatte eine Mitarbeiterin des Be-
treuungsverbandes eine deutlich abweichende Problemwahrnehmung mitgeteilt.  
Das AfW hatte auf Anregung der OS eine Verlegung des Beschwerdeführers in eine 
andere NA vorgenommen. Der Beschwerdeführer hatte eine Weitervermittlung in 
psychiatrische resp. psychotherapeutische Unterstützung abgelehnt und eine Verlet-
zung seiner Rechte als das ursächliche Problem reklamiert. 
Nach Ausbleiben einer weiteren Rückmeldung des Beschwerdeführers erfolgte der 
Abschluss der Fallbearbeitung in der OS. 
 
Bewertung Schlaglicht auf Problematik langfristiger Unterbringung in NA. 
Verlegung seitens AfW erfolgt zur Vorbeugung weiterer Eskalation.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  44 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/03/06 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
14.03.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fl., and 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Verletzung des Rechtes auf 
eheliches Zusammenleben 
 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3  
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4 Gewaltopfer, Behinderte 
(bes. Bedürfnisse Schutzbe-
dürftiger) 
 
Vorermittlung  vor Ort  
 
Auskunftsersuchen Arzt, AfW Befragung 
 
Betroffener 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Zu dem schon im 1. Quartal 2017 abgeschlossenen Fall (Beschwerde über Tren-
nung von Eheleuten und nicht behindertengerechte Unterbringung eines Körperbe-
hinderte in einer TH nach körperlicher Gewalt gegen Nachbarkind, dann Verlegung 
der Eheleute in Appartement) erfolgt im Nachgang die Mitteilung der Verwaltung, 
dass die getrennte Unterbringung des Ehemannes „[a]ufgrund des Tatverdachtes 
des sexuellen Übergriffs“ veranlasst wurde und die spätere Unterbringung in einem 
Appartement gemeinsam mit der Ehefrau behindertengerecht sei. Die Weiterleitung 
der Atteste an das GA werde nachgeholt. 
 
Bewertung Dargelegt werden der Interventionsbedarf (bei Übergriff auf Kind) sowie die spätere 
Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse des körperbehinderten Schutzsu-
chenden. 
Das Einräumen einer nachholenden Weiterleitung der Atteste durch die Verwaltung 
ist für die OS Anlass, erneut auf den Bedarf hinzuweisen, Verfahrenswege und ggf. 
Prüfkriterien zu beschreiben zur Abwägung unterschiedlicher Schutzbedürfnisse 
(fachliche Absicherung, Transparenz und Überprüfbarkeit).

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  45 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/03/07 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
14.03.17 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fl., Fw, and 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
 
induktiv 1 Beleidigung 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Ungerechtfertigtes Zutrittsver-
bot 
 
x Diskriminierung 
 
induktiv 3 Pflege 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4 Behinderte (bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
 
Vorermittlung  vor Ort ja 
 
Auskunftsersuchen Arzt, Freiwillige, Wohlfahrts-
verband, GA, AfW, Sozial-
amt 
 
Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
 
ja Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen 
 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Nach ausbleibender Rückmeldung der Beschwerdeführenden wird die Fallbearbeitung 
seitens der OS abgeschlossen.  
Die Ermittlungen haben die erhobenen Diskriminierungsvorwürfe gegen eine Mitarbei-
terin des Sozialdienstes des AfW in keiner Weise bestätigt. 
Die Unterkunft ist nicht barrierefrei.  
 
Bewertung Aufgrund der Ermittlungen sind die Diskriminierungsvorwürfe gegen eine Mitarbeiterin 
des Sozialdienstes des AfW als ungerechtfertigt zu bezeichnen. 
Nachvollziehbar erschiene eine Beschwerde über die nicht barrierefreie Unterbringung, 
die für die Beschwerdeführende (Rollstuhlfahrerin) eine erhebliche Beeinträchtigung 
bedeuten dürfte.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  46 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/03/08 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
15.03.2017 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Minderjährige (bes. Bedarfe 
Schutzsuchender) 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 TH/ NA 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3  
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung nein vor Ort nein 
 
Auskunftsersuchen AfW. GA Befragung Betroffene, Beratungsstelle 
 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Aufgrund der Lebensumstände in der Unterkunft entschied sich die Familie, eine TH 
Unterbringung zu verlassen und kurzweilig bei fremden Privatpersonen unter zu kom-
men. Im Rahmen der Beschwerde wurde die Familie erneut vom AfW in einer TH un-
tergebracht.  
Eine Einstufung des AfW als bes. Schutzbedürftige Person ist erfolgt. Die Empfehlun-
gen des GA wurden umgesetzt. Die Rückmeldung der Betroffenen war, dass die Verle-
gung in eine NA nur mäßig Verbesserung der Wohnsituation mit sich brachte.  
Für weitere Belange nach Abschließen des Falles verwies die OS an die zuständigen 
Mitarbeiter vor Ort. 
Fragen bezüglich eines Arztes, der in die TH kam und eine mündliche „Diagnose“ be-
züglich des Säuglings abgab, konnte nicht geklärt werden. 
 
Bewertung Beispielhaft dafür, wie lange und mit welchen Schwierigkeiten die Familie zu kämpfen 
hat, um in eine Unterkunft zugeordnet zu werden, in der die Bedarfe des kranken 
Säuglings (besondere Bedarfe Schutzsuchender) berücksichtigt wurden. 
Eventuell unerlaubter Zutritt fremder Personen in der TH/NA.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  47 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/03/11 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
17.03.17 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1  
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2  
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3  
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
 
Vorermittlung 
 
ja vor Ort  
Auskunftsersuchen 
 
 Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
 
 Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen 
 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Beschwerde wird vor Aufnahme der Bearbeitung für erledigt erklärt. 
 
Bewertung

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  48 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/03/13 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
28.03.17 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
x Gewalt 
 
induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 Religion (Apostasie) 
x Diskriminierung 
 
 
induktiv 3  
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung 
 
 vor Ort  
Auskunftsersuchen AfW, Beschwerdemanage-
ment, Bezirksregierung 
 
Befragung Betroffener 
Aufgabenbereich OS 
 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Fortführung des Falles aus 1. Quartal 2017:  
Beschwerdeführer konkretisiert zum einen Vorwürfe bzgl. körperlicher Angriffe und 
Beschimpfungen seitens einiger muslimischer Mitbewohner gegen ihn als Apostaten 
in Kölner Flüchtlingsunterkünften und zuvor in einer Landeseinrichtung. Zum ande-
ren bekundet er sein Vertrauen speziell zu einer Heimleitung. 
Der BR Arnsberg liegen „zu den … genannten Vorfällen keine Erkenntnisse vor“ 
(07.04.17). 
In den Kölner Unterkünften sind die Vorwürfe nach Auskunft des AfW nicht bekannt 
gewesen, abgesehen von einem Diebstahl zum Nachteil des Beschwerdeführers 
(31.03.17). Seitens des Wachdienstes sei „über Konflikte kein Bericht erstattet“ wor-
den (24.05.17). Ob eine Heimleitung dem Beschwerdeführer mitgeteilt habe, Be-
schimpfungen seien unter diesen Lebensumständen normal, sei wegen Urlaubsab-
wesenheit nicht zu klären (ebd.). Die Unterbringung in einer Wohngemeinschaft mit 
anderen christlichen Bewohnern sei an der Ablehnung durch die anderen Bewohner 
gescheitert (ebd.). 
Mit dem Abschluss eines Mietvertrags für eine Privatwohnung findet der Fall seinen 
Abschluss, nachdem der Beschwerdeführer sein Anliegen für erledigt hat erklären 
lassen. 
 
Bewertung Gefährdung von Apostat_innen als wiederkehrendes Thema. 
Nicht zufriedenstellend geklärt sind die Fragen, ob und ggf. in welcher Intensität kör-
perliche Angriffe und Beschimpfungen stattgefunden haben, ob Wachdienstmitarbei-
ter Kenntnis von Vorfällen erlangt haben und ob eine Heimleitung Beschimpfungen 
unter diesen Lebensumständen für normal erklärt hat. 
Die Ablehnung der Aufnahme in eine Wohngemeinschaft durch andere christliche 
Bewohner weist auf spezifische Probleme dieser Form der Unterbringung hin.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  49 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/04/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
03.04.2017 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 Hotel 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Konflikte mit Nachbarschaft 
 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3  
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung nein 
 
vor Ort nein 
Auskunftsersuchen 
 
 Befragung nein 
Aufgabenbereich 
OS 
 
nein Abgabe/ Verweis AfW 
 
offen/ geschlossen 
 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Eine Sammelbeschwerde wurde von der Nachbarschaft einer Unterkunft verfasst, in 
der es um „rüpelhaftes“ und „lautes“ Benehmen zweier Großfamilien ging. Die Nach-
barschaft entschloss, eine Sammelbeschwerde der Stadtverwaltung zu schicken. Die 
an die Stadtverwaltung verschickte Sammelbeschwerde wurde von der Stadtverwal-
tung an die OS weitergeleitet. Nachdem die OS die Beschwerde nach den Kriterien 
des Ombudsverfahrens (Gewalteinwirkung, Diskriminierung, Verletzung der Men-
schenwürde und/oder sexuelle Übergriffe) geprüft hat, wurde entschieden, dass die 
Beschwerde nicht in das Aufgabengebiet der OS gehört. Die Beschwerde wurde an 
das Beschwerdemanagement des AfW weitergeleitet.  
 
Bewertung Beschwerde an verwaltungsinternes Beschwerdemanagement abgegeben, fällt nicht in 
den Aufgabenbereich der OS.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  50 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/04/02 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
10.04.17 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 Obdachlosenunterkunft 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (bes. Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3  
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung 
 
ja vor Ort ja 
Auskunftsersuchen 
 
 Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
 
nein Abgabe/ Verweis Zuständiges Bezirksjugendamt 
 
offen/ geschlossen 
 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Beschwerdeführer gaben Belastung der Kinder in Obdachlosenunterkunft an (beengter 
Raum, alltägliche Hürden). 
Ein Nachweis besonderer Bedürfnisse aufgrund von Erkrankungen wurde nicht er-
bracht. 
Nach Feststellung der Ombudsfrau war eine Bearbeitung durch die OS nicht erforder-
lich. 
Bezüglich Erziehungshilfe wurde auf Angebote der Jugendhilfe verwiesen. 
 
Bewertung

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  51 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/04/03 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
10.04.2017 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Obdachlosenunterbringung 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Diebstahl Wertgegenstände 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 Verstoß BtmG 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung ja 
 
vor Ort nein 
Auskunftsersuchen 
 
AfW, Sozialamt Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
 
ja Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen 
 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Beschwerdeführer beklagt zum einen, in der Obdachlosenunterkunft bestohlen worden 
zu sein; sein Recht auf Eigentum sei nicht gewährleistet. Zum anderen beklagt der Be-
schwerdeführer einen Marihuana-Konsum durch Zimmergenossen. 
Den Angaben des Sozialamtes, der Beschwerdeführer habe die Schlösser seines 
Spinds selbst beschädigt, widerspricht dieser. Die Schlösser seien bei seiner Ankunft 
beschädigt gewesen. Eine weitere Aufklärung erscheint diesbezüglich nicht möglich. 
Zum angeblichen Konsum von Marihuana erfolgt die Rückmeldung des Sozialamtes, 
dass dieser in den Unterkünften untersagt ist. Bei Konsum werde aus der Unterkunft 
abgemeldet. 
Die Rückmeldung des Amtes für Soziales und Senioren erfolgt ausschließlich telefo-
nisch. 
 
Bewertung Nicht belegt ist ein der Stadtverwaltung zuzurechnender Verstoß gegen das Recht auf 
Eigentum. 
Wünschenswert wäre, der Klarheit und Überprüfbarkeit halber, eine schriftliche Rück-
meldung des Sozialamtes.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  52 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/04/04 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
10.04.2017 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1  
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 NA 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4 Alleinerziehende (bes. Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
 
Vorermittlung ja 
 
vor Ort ja 
Auskunftsersuchen 
 
AfW Befragung Betroffene, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
 
ja Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen 
 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Aufgrund einer angeblich bevorstehenden Operation, gibt Betroffene an, Hilfe bezüg-
lich der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflichten zu benötigen. 
 
Bewertung ausstehend

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  53 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/04/05 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
13.04.2017 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof. 
Kategorisierung  
x Gewalt 
 
induktiv 1 Konflikt Mitarbeiter AfW 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (bes. Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 Psychische Erkrankung (bes. 
Bedarfe Schutzbedürftiger) 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 WH 
Vorermittlung nein 
 
vor Ort nein 
Auskunftsersuchen 
 
AfW, Befragung Betroffene, TzFo 
Aufgabenbereich 
OS 
 
ja Abgabe/ Verweis  
offen/ geschlossen 
 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Konfliktgespräch zwischen Betroffene, AfW, TzFo und OS 
Geplant ist eine gemeinsame adäquate Lösung im Gespräch zu finden. Rückmeldung 
per Mail AfW: An Lösungsmöglichkeiten für die Familie wird bereits gearbeitet.  
Ergebnisse des Konfliktgespräches: 
AfW räumt Fehlverhalten des Hausmeisters ein. Ein internes Prüfungsverfahren wird 
eingeleitet. 
Hausverbot gegen die Familie wird aufgehoben. Die betroffene Familie darf in das 
Wohnheim zurück. Das Hausverbot gegen den volljährigen Sohn bleibt bestehen. Die-
ser wird in ein Männerwohnheim verlegt.  
AfW räumt ein, dass es bei der betroffenen Familie ein Bedarf bezüglich sozialpädago-
gischen Betreuung vor Ort besteht. Diesbezüglich macht das AfW ein Unterkunftsan-
gebot, mit dem dieser Bedarf abgedeckt werden kann.  
Familie selber hat jedoch Entscheidungsfreiheit, sich für oder gegen die Verlegung in 
ein anderes Wohnheim zu entscheiden. 
 
Bewertung Mitarbeiter agiert in Aufgabenbereichen, in der dieser keine Qualifikationen bzw. Kom-
petenzen besitzt. Dieses führt zu einer Eskalation der Situation.  
Konfliktgespräche werden aus dem Grund geführt, um einen Konflikt anzusprechen 
und nachhaltig zu klären. Dies konnte in diesem Fall durch ein methodisches Vorgehen 
erreicht werden. Daher empfiehlt die OS eine methodische Durchführung eines Kon-
fliktgespräches, an dem alle Beteiligten Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Interessen 
der Parteien erarbeiten. Auch die Bereitschaft der beteiligten Akteure, sich zeitliche 
Ressourcen für ein Konfliktgespräch zu schaffen, ist in diesem Fall beispielhaft.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  54 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/04/06 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
18.04.2017 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Hygiene 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (bes. Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 WH 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung 
 
ja vor Ort ja 
Auskunftsersuchen 
 
AfW, Befragung Betroffene, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
 
ja Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen 
 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Betroffene geben Schädlingsbefall im Wohnheim an. Seit 04.2015 werden im Wohn-
heim regelmäßige Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Im 04.2017 
die Bekanntgabe, dass das Wohnheim Schönrather Straße aufgrund baulicher Mängel 
am 31.07.2017 geräumt wird. AfW arbeitet aktuell am Belegungsmanagement. Be-
troffene selber haben freiwillige Ausreise beantragt 
 
Bewertung Schädlingsproblem besteht seit 2015. Nach zweijährigen regelmäßigem Durchführen 
von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wird das Wohnheim geräumt.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  55 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/04/07 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
18.04.17 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 TH/ NA 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 Gesundheit Kind 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (besondere Be-
darfe Schutzbedürftiger) 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung ja 
 
vor Ort nein 
Auskunftsersuchen 
 
AfW. Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Verweis Schwerbehindertenstelle 
Beratungsstelle Diakonie Michaelshoven 
Flüchtlingsberatungsstelle 
 
offen/ geschlossen 
 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Beratungsstelle Diakonie Michaelshoven 
 
Ergebnisse Ärzte bescheinigen eine chronische Veränderung im Bereich der Brust- und Lenden-
wirbelsäure. Der Beschwerdegrund ist, dass sich der gesundheitliche Zustand des Kin-
des durch das Schlafen auf den Feldbetten zunehmend verschlechtert. Aufgrund der 
Schmerzen sind regelmäßige Besuche in der Schule nicht möglich und eine Teilhabe 
am gesellschaftlichen Leben ist beeinträchtigt.  
Die Atteste wurden an das AfW weitergeleitet und eine Prüfung des GA ist erfolgt. Auf-
grund einer bevorstehenden Operation soll eine erneute Prüfung des Gesundheitsam-
tes stattfinden. Rückmeldung diesbezüglich noch ausstehend. 
Nach der ersten Stellungnahme erfolgte ein Verlegungsangebot vom AfW. Die Verle-
gung in eine NA mit regulären Betten wurde von der Familie abgelehnt.  
Eine zweite Verlegung in die Unterkunft Friedrich-Naumann-Straße ist erfolgt. 
Sozialbetreuung NA stellt Antrag bei der Krankenkasse bezüglich orthopädische Mat-
ratze. Antrag und Widerspruch werden von der Krankenkasse abgelehnt.  
Eine voraussichtliche Spende einer orthopädischen Matratze und einem Lattenrost als 
Lösungsmöglichkeit gedacht. 
 
Bewertung Rückmeldung des MA vom AfW erfolgte telefonisch. Eine Rückmeldung per Mail er-
schwert einzuholen und nach wiederholten Nachfragen erfolgreich.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  56 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/04/08 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
13.04.2017 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 Psychische Erkrankung (bes. 
Bedarfe Schutzbedürftiger) 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (bes. Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 WH 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 Entziehung Minderjähriger 
Vorermittlung nein 
 
vor Ort ja 
Auskunftsersuchen 
 
AfW Befragung Betroffene, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
 
ja Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Betroffener beschwert sich über Konflikte mit anderen Bewohnern der Unterkunft. Vor-
wurf der Entziehung eines Minderjährigen durch Nachbarn. 
Anbindung an AM erfolgte bereits, interne Verlegung derzeit nicht durchführbar. 
Weitere Auskunftsersuchen noch ausstehend.  
 
Bewertung Bei Schutzbedürftigkeit aufgrund psychischer Erkrankung kann nach Auskunft der Ver-
waltung eine Verlegung nicht durchgeführt werden mangels adäquater Möglichkeiten. 
Weitere Bewertung ausstehend.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  57 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/05/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
09.05.2017 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (bes. Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 Schwangere (bes. Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung nein 
 
vor Ort ja 
Auskunftsersuchen 
 
AfW Befragung Betroffene, Heimleitung 
Aufgabenbereich 
OS 
 
ja Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen 
 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Beschwerde, dass sich die Lebensverhältnisse in der NA (Leichtbauhalle) schädlich 
auswirken auf die Schwangerschaft bzw. als Wöchnerin. Die Betroffene bemängelt 
insb. die Hygiene in den Sanitäranlagen und die Verpflegung in der Unterkunft.  
Gemäß Stellungnahme des Gesundheitsamtes ist ein Transfer (in ein eigenes Zimmer 
einer Gemeinschaftsunterkunft) spätestens zum Zeitpunkt der Geburt bzw. nach der 
Entbindung indiziert. Nutzung von Gemeinschaftstoiletten und -verpflegung sei zumut-
bar. 
Nach Zusage des AfW, Bemühungen um einen Transfer in ein Wohnheim oder Hotel zu 
unternehmen, mindestens aber eine  Verlegung in eine feste Notaufnahme im letzten 
Trimester der Schwangerschaft vorzunehmen, Abschluss des Falles durch die Ombuds-
frau. 
 
Bewertung Im vorliegenden Fall ist ein Bemühen um eine Verlegung der Schwangeren aus der 
Hallenunterbringung dokumentiert.  
Die Hallenunterbringung wird, wie hier dokumentiert, den besonderen Bedarfen 
schwangerer Frauen und Wöchnerinnen in der Regel nicht gerecht.  
Aber auch Hinweis auf Problematik, besondere Bedürfnisse von Säuglingen und Stil-
lenden in NA / Gemeinschaftsunterkünften mit gemeinschaftlich genutzten Sanitäranla-
gen und Gemeinschaftsverpflegung zu gewährleisten.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  58 
 
Fallnummer (17/05/02) 
 
17/05/02 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
09.05.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 Erteilung des Aufenthaltsti-
tels 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 
x Diskriminierung 
 
induktiv 3 Sozialleistungen 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 subsidiär Geschützte 
Vorermittlung 
 
 vor Ort nein 
Auskunftsersuchen 
 
ABH, JC Befragung Betroffener, Andere  
Aufgabenbereich OS 
 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Sozialberatungsstelle 
Ergebnisse Zur ersten Beschwerde eines subsidiär Geschützten, dass die ABH Köln entgegen 
der gesetzlichen Regelung in seinem Fall die Erteilung des Aufenthaltstitels abhän-
gig von der Erfüllung der Passpflicht mache, anderen subsidiär Geschützten hinge-
gen den Aufenthaltstitel ohne Passvorlage erteilt habe und es sich mithin um eine 
ungerechtfertigte Benachteiligung handele, teilt die ABH am 26./27.06.2017 mit: 
• Das Verfahren zur Erteilung des Aufenthaltstitels bei subsidiärem Schutz und 
bei Feststellung von Abschiebungshindernissen sei „aktuell überprüft und ab 
sofort geändert“ worden. Die Betroffenen erhalten demnach (nun) die Aufent-
haltserlaubnis im Ausweisersatz. 
• Der konkrete Sachverhalt im Beschwerdeverfahren sei zutreffend geschildert, 
„[w]obei der Betroffene einen Pass hat, auf dessen Übersendung vom BAMF 
wir gewartet hatten und der verlängert werden sollte.“ 
• Eine Aufenthaltserteilung im Ausweisersatz sei in anderen Fällen nach Prüfung 
der Zumutbarkeit der Passbeschaffung erfolgt. 
• Die beklagte ungerechtfertigte Benachteiligung habe nicht vorgelegen: „Die vor-
herige generelle Auslegung und Verfahrensweise war unserer Einschätzung 
nach ebenfalls rechtlich zulässig. Wir haben das Verfahren aufgrund mehrerer 
Hinweise überprüft. Das Gesetz ließ nach unserer bisherigen Einschätzung ei-
nen Auslegungsspielraum, der jetzt unter Betonung eines gesetzessystemati-
schen Arguments anders gelesen wird.“ 
Zur zweiten Beschwerde, das JC Köln habe einen Antrag auf Wohnungserstausstat-
tung vom Februar 2017 nicht beschieden und die Mietkosten nur für einen Teil des 
Monats (bis zum Ablauf der Fiktionsbescheinigung) gewährt, teilt das JC am 
22.05.2017 mit: 
• Der Antrag werde mit Eile bearbeitet, es stehe noch ein Bericht des Außen-
dienstes aus. 
Die ausstehenden Leistungen werden gewährt. 
 
Bewertung 1. Die konkrete Beschwerde bzgl. der Erteilung des Aufenthaltstitels wird von der 
OS als gerechtfertigt bewertet in Anbetracht der expliziten gesetzlichen Rege-
lung und der entsprechenden aktuellen Hinweise des Bundesministeriums des

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  59 
 
 
Innern. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass eine individuelle und grundsätzli-
che Abhilfe seitens der ABH Köln erfolgt.  
2. Bzgl. der Beschwerde zur Leistungsgewährung ist eine individuelle Abhilfe er-
folgt; die Beschwerde erscheint vor diesem Hintergrund ebenfalls gerechtfertigt.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  60 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/05/03 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
15.05.2017 
Namentl./ anonym 
 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl. 
Kategorisierung  
x Gewalt 
 
induktiv 1 Religion 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 WH 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 Psychische Erkrankung (bes. 
Bedarfe Schutzbe-dürftiger) 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung 
 
nein vor Ort nein 
Auskunftsersuchen 
 
AfW Befragung Beschwerdeführer 
Aufgabenbereich 
OS 
 
ja Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Beschwerdeführer beklagt Mobbing und Gewalt durch Mitbewohner aufgrund seiner re-
ligiösen Zugehörigkeit. 
AfW gibt an, bislang keine Kenntnis von Diskriminierung aufgrund des christlichen 
Glaubens des Beschwerdeführers zu haben. Gewaltsame Konflikte, Hauterkrankung 
und psychische Labilität (Ritzen, geäußerte Suizidabsichten, Psychiatrieaufenthalt) des 
Beschwerdeführers waren hingegen bekannt. 
In Konfliktsituation lehnt der Beschwerdeführer ein vom Betreuungsträger angebotenes 
Gespräch ab und begründet gegenüber der Ombudsfrau später, dass seine Interessen 
ohnehin nicht beachtet würden. 
Zur aktuellen gesundheitlichen Situation und speziellen Anforderungen an die Unter-
bringung werden keine ärztlichen Atteste vorgelegt. 
Nach Abwesenheit und Abmeldung des Beschwerdeführers aus dem WH bietet AfW 
diesem bei Wiedervorsprache Aufnahme in eine Notaufnahmeeinrichtung an. 
Betroffener nimmt dies an.  
Die Beschwerdebearbeitung wird auf seinen Wunsch beendet. 
 
Bewertung Im Beschwerdeverfahren werden gewaltsame Konflikte bestätigt, wobei gegensätzliche 
Darstellungen bzgl. der Ursachen bestehen. 
Aus Sicht der Ombudsfrau weist der Fall auf das Fehlen eines umfassenden Gewalt-
schutzkonzeptes hin, das zum einen präventiv ausgerichtet ist und zum anderen, über 
das Angebot von Klärungsgesprächen hinaus, für die Intervention bei gewalttätigen 
Konflikten strukturelle und methodische Vorgaben beinhaltet.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  61 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/05/04 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
16.05.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 Wohnheim 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 Behinderte 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
 
Vorermittlung 
 
 vor Ort ja 
Auskunftsersuchen 
 
 
AfW, Sozialamt, AM Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich OS 
 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Dreiköpfige Familie mit Schutzstatus und Wohnsitzauflage bewohnt Zimmer im 5. 
Stockwerk eines Wohnheims mit Gemeinschaftsküche und -sanitäranlagen.  
Sechsjähriges Kind ist ausweislich eines kinderärztlichen Attestes schwer behindert, 
eine behindertengerechte Wohnung mit behindertengerechten Sanitärbereich ist 
demnach erforderlich. 
Wohnberechtigungsschein für Köln liegt vor. 
Familie steht auf Liste des AM. 
Nach Ablehnung von Pflegeleistungen seitens Krankenkasse sei Antrag an Sozial-
amt gestellt. 
 
Auf Anfrage sendet das AfW die Stellungnahme des GA, die den Bedarf an behin-
dertengerechter Unterbringung bejaht, und fordert Eltern zu Beantragung eines 
Maklerscheins auf. 
Die Aussichten, eine behindertengerechte Wohnung zu finden, sind lt. AM nicht gut. 
Eine schriftliche Antwort des Sozialamtes steht aus. 
 
Bewertung Mangel an behindertengerechtem Wohnraum in städtischen Flüchtlingsunterkünften 
erscheint als Problem.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  62 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
 
17/05/05 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
17.05.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 Personen mit schweren kör-
perlichen Erkrankungen 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
 
Vorermittlung 
 
 vor Ort ja 
Auskunftsersuchen 
 
AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich OS 
 
ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Subsidiär geschützte, fünfköpfige Familie bewohnt Zimmer in NA mit Gemein-
schaftssanitäranlagen und -verpflegung. Lt. kinderärztlicher Bescheinigungen weist 
das 18-monatige Kleinkind nach Frühgeburt Entwicklungsstörungen auf, es könne 
sich in der beengten Unterkunftssituation „nicht normal entwickeln“. Aus kinderärztli-
cher Sicht sei der Umzug der Familie in eine größere Wohneinheit „dringend not-
wendig“. 
Auf Anfrage vom 10.06.2017 teilt AfW mit, das Attest sei an das Gesundheitsamt 
weitergeleitet worden, die Bearbeitungszeit betrage jedoch ca. 4-6 Wochen. Die Fa-
milie steht demnach auf der Verlegungsliste, eine Entscheidung über eine mögliche 
Priorisierung erfolgt bei einer Befürwortung durch das Gesundheitsamt. Die Familie 
ist nach Auskunft des AfW zudem für das Projekt Auszugsmanagement gelistet. 
 
Bewertung Im Falle eines Kleinkindes mit Entwicklungsstörungen monieren behandelnde Kin-
derärzt_innen beengte Unterbringung (in Notaufnahme) als ungeeignet, stellen Ver-
legung als dringend notwendig dar. 
Beurteilung durch GA ausstehend.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  63 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/05/06 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
17.05.2017 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (bes. Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
x Diskriminierung induktiv 3 Transfer 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4  
Vorermittlung ja vor Ort ja 
Auskunftsersuchen AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Verweis  
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Beschwerdeführer beklagen eine Missachtung medizinisch begründeter Anforderungen 
an die Unterbringung und eine überlange Aufenthaltsdauer in der Notaufnahme (> 1 
Jahr) im Vergleich zu früher verlegten Familien. 
AfW teilt mit, dass nach Beurteilung des GA ein Umzug medizinisch nicht notwendig 
ist. Familie stehe auf der internen Verlegungsliste des AfW und auf der Liste des Aus-
zugsmanagements. 
 
Bewertung Ausstehend.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  64 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/05/07 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
19.05.2017 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
and 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Umzug in private Unterkunft 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Nutzungsgebühren: Rück-
stände 
○ Diskriminierung induktiv 3  
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung nein vor Ort nein 
Auskunftsersuchen AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
nein Abgabe/ Verweis 
 
AfW, Rechtsberatung 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Beschwerde richtet sich gegen Verwaltungszwangsverfahren der Kämmerei zur Betrei-
bung von Geldforderungen (ausstehende Nutzungsgebühren für Unterkunft in Männer-
wohnheim für zwei Monate).  
 
Die meldebehördliche Anmeldung des Betroffenen in der Privatwohnung der Freundin 
erfolgte im Sept. 2016. Eine verwaltungsinterne Mitteilung des Wohnheims über seinen 
Auszug erfolgte im Nov. 2016. Bis dahin war der Betroffene als Gemeinschaftsarbeiter 
in der Unterkunft tätig. 
 
Die Ombudsfrau hält eine Bearbeitung durch die Ombudsstelle für nicht erforderlich. 
Es erfolgt eine Abgabe der Beschwerde an das AfW und ein Verweis der Beschwerde-
führer an eine Rechtsberatung.  
 
Bewertung Es erfolgt keine Bearbeitung durch die Ombudsstelle.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  65 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/05/08 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
23.05.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 Aufenthalts-/Asylrecht 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2  
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 Minderjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort nein 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung Hinweisgeberin 
Aufgabenbereich OS nein Abgabe/ Ver-
weis 
 
Flüchtlingsberatung, Rechtsanwält_in 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweisgeberin gibt an, Lehrerin einer Jugendlichen zu sein, die unvorbereitet sei 
auf Bundesamtstermin (BAMF). 
Verweis/Weiterleitung an Flüchtlingsberatung. Von dort Rückmeldung: Jugendliche 
erscheint nicht zum Termin. 
 
Bewertung Fall verwiesen, keine eigene Bearbeitung erforderlich.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  66 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/05/09 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
23.05.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
x Gewalt induktiv 1 Gewalt durch Mitbewohner 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2  
x Diskriminierung 
 
induktiv 3 LSBT*I (bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort nein 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung  
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweis der Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit / rubicon, wonach am 
21.05.2017 in der Unterkunft Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 2, 50858 Köln ein ho-
mophober Übergriff auf zwei Bewohner stattgefunden hat. Demnach soll es zu Be-
leidigungen, Bedrohungen und einem körperlichen Angriff durch einen nicht nament-
lich benannten Bewohner der Unterkunft gekommen sein. Der Wachdienst sei in der 
Situation unmittelbar vor Ort gewesen, habe aber den Angriff nicht unterbunden. 
Den Angaben zufolge sind bereits drei ähnliche Vorfälle in dieser Einrichtung aus 
2016 dokumentiert. Zudem sei auch der Aggressor bereits in der Vergangenheit 
durch verbale Angriffe aufgefallen. Das Ziel der Beschwerde seitens der Opfer sei 
ein Transfer des Aggressors. 
AfW teilt zur Beschwerde mit, eine beteiligte Person sei in eine private Wohnung ge-
zogen. Nähere Auskünfte werden mangels Bevollmächtigung und weiterer Angaben 
nicht erteilt. 
 
Bewertung Hinweis auf homophobe Gewalt in Wohnheimen. 
Nähere Bewertung mangels weiterer Recherchemöglichkeit nicht möglich.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  67 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/05/10 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
29.05.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 Hotel 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 Personen mit psychischen 
Störungen (bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 Minderjährige  
Vorermittlung  vor Ort 
 
 
Auskunftsersuchen AfW; GA Befragung Betroffene 
 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Dreiköpfige Familie, Antragsteller auf internationalen Schutz, bewohnen Hotelzim-
mer. Lt. psychiatrischem Attest v. 22.05.17 besteht dringende Notwendigkeit einer 
separaten Wohnung, da ein Elternteil an posttraumatischer Belastungsstörung und 
schwerer Depression leidet und „separates Zimmer für sich (benötigt), um … Rück-
zugsmöglichkeit zu unterschiedlichen Zeiten zu ermöglichen.“  
Eine Beurteilung des Attestes durch das Gesundheitsamt steht nach Auskunft des 
AfW aus (07.06.17). 
Eine Unterbringung in der Einrichtung Am Sankt Pantaleonsberg sei von der Aache-
ner Siedlungsgesellschaft abgelehnt worden. Für eine andere Wohnung habe es am 
WBS gemangelt. 
Eine Rückmeldung zur Beurteilung des Attestes ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt. 
 
Bewertung Aufgrund der psychischen Erkrankung des einen Elternteils dürfte es sich um „An-
tragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme“ handeln, die besondere 
Garantien benötigen, um Rechte wahrzunehmen und Pflichten nachzukommen (Art. 
2 k, 21, 22 EU Aufnahmerichtlinie).

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  68 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/05/11 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
29.05.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 WH 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 Minderjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort 
 
 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung 
 
 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Beschwerdeführer moniert schlechte hygienische Bedingungen der Gemeinschafts-
sanitäranlage bei infektiöser Hauterkrankung des Sohnes (2 Jahre). 
Bearbeitung kommt nicht zustande, da weitere Rückmeldung des Beschwerdefüh-
rers ausbleibt. 
 
Bewertung Bewertung als zurückgezogen.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  69 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/05/12 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
30.05.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 gewerbl. Unterkunft 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 ungerechtfertigte Sanktion 
gg. Bewohner 
x Diskriminierung 
 
induktiv 3 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort 
 
 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung 
 
Hinweisgeber 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweisgeber gibt an, wiederholt von Beschwerden über eine gewerbliche Unter-
kunft zu hören. U.a. solle ein Bewohner nach berechtigter Kritik ungerechtfertigt 
sanktioniert worden sein. Der Betroffene wolle Beschwerde bei der OS führen. 
Zugesagt wird, bei Meldung des Betroffenen seine Beschwerde aufzunehmen und 
zu bearbeiten. 
Eine Meldung des Betroffenen bleibt aus, sodass der Fall ohne weitere Bearbeitung 
geschlossen wird. 
 
Bewertung Bewertung als zurückgezogen.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  70 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/05/13 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
30.05.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Polizei/Verhältnismäßigkeit 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Verdacht eines racial profi-
ling 
x Diskriminierung induktiv 3 
 
LSBT*I (bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort nein 
 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung Hinweisgeber_innen 
 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweisgeberinnen berichten vom Verdacht, eine Polizeikontrolle von geflüchteten 
Ratsuchenden unmittelbar vor dem Beratungszentrum rubicon sei gezielt aufgrund 
der äußeren Erscheinung bzw. einer Herkunftszuschreibung erfolgt. 
Rubicon-Vorstand schreibt den Polizeipräsidenten an (Bitte um Aufklärung eines 
Einsatzes von Zivilbeamten vor der Tür des Beratungszentrums rubicon e.V., 
31.05.2017). 
 
Bewertung Bewertung bzgl. Rechtfertigung etc. ausstehend.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  71 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
02.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2  
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3  
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
Vorermittlung  vor Ort 
 
ja 
Auskunftsersuchen AfW Befragung Beschwerdeführer 
 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweis einer Freiwilligen. 
Eigenen Angaben zufolge ist die vierköpfige Familie (Kinder: 4,11 J. u. 1,1 J.) nach 
der Landesunterbringung seit 11/2016 in Köln in Notaufnahmeeinrichtungen unter-
gebracht, zunächst in TH, dann in einer Leichtbauhalle. Moniert wird in erster Linie 
das Fehlen geeigneter Ruhe- und Rückzugsräume. Unruhe und Lärmbelastung sei 
den Kindern, aber auch den Erwachsenen nicht länger zumutbar. Vorliegende ärztli-
che Dokumente belegen Frühgeburt und obstruktive Bronchitiden bzw. Bron-
chopneumonie des Kleinkindes. Moniert wird zudem, das in den Notaufnahmeein-
richtungen zur Verfügung gestellte Babymilch-Produkt werde nicht vertragen. 
Lt. Antwort der AfW steht Familie wegen relativ kurzer Verweildauer auf Verlegungs-
liste ohne Priorität. Eine Stellungnahme des GA datiert von Januar 2017. 
Neue Atteste stehen aus. 
 
Bewertung Es handelt sich um einen Fall, in dem die Verlegung aus der Turn- in die Leichtbau-
halle augenscheinlich Bewohner_innen und Freiwillige dahingehend besorgt, dass 
die Unterbringung auf längere Sicht in einer Noteinrichtung erfolgt. 
Zudem weist die Beschwerde hin auf  
• die Kumulation von Zeiten der Notunterbringung in Landes- und kommuna-
len Einrichtungen, 
• die Kumulation von Belastungen aus diesen Notunterbringungen (Unruhe, 
Lärm, Gefühl des Ausgeliefertseins resp. fehlende Erfahrung von Selbst-
wirksamkeit) 
• oftmals unbefriedigte Bedürfnisse nach geschütztem Privatleben, hier insb. 
von Familien mit kleinen Kindern 
Anzuregen ist eine Prüfung, ob alternative Babynahrungsprodukte angeboten wer-
den können.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  72 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/02 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
08.06.2017 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 gewerbliche Unterkunft 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (bes. Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 Transfer 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung ja 
 
vor Ort ja 
Auskunftsersuchen AfW, Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Verweis 
 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Betroffene beschwert sich über die langfristige Unterbringung (seit 2015) in beengten 
Verhältnissen (6 Pers. auf einem Zimmer) und Ausbleiben eines Transfers. 
AfW verweist auf ein von der Familie ausgeschlagenes Angebot eines größeren Appar-
tements in der selben gewerblichen Unterkunft, die erfolgte Einschreibung ins Projekt 
Auszugsmanagement und eine fehlende Mitwirkung bei der Abklärung der gesundheit-
lichen Situation. 
 
Bewertung Fall laufend, Bewertung ausstehend.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  73 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/03 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
20.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 Hotel 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 Minderjährige  
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 Personen mit psychischen 
Störungen (bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort 
 
 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung 
 
Beschwerdeführer 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweis eines anderen Flüchtlings. 
Ein Elternteil ist ausweislich psychiatrischer Atteste schwer erkrankt. Die Wohnsitua-
tion im Hotel ist nach Angaben des Partners sehr belastend für die Erkrankte. 
Ein Attest zu den medizinisch begründeten Anforderungen an die Unterbringung 
steht aus. 
 
Bewertung Hinweis auf Problematik der Unterbringung psychisch schwer Erkrankter in beengter 
Unterbringung (hier: Hotel).

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  74 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/04 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
20.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 Aufenthaltsrecht 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Schulbesuch: keine Beno-
tung 
 
x Diskriminierung 
 
induktiv 3 Minderjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
 ○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort Nein 
 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung Hinweisgeber 
 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
Rechtsanwält_in, Flüchtlingsberatung 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Beschwerdeführer gibt aufenthaltsrechtliche Probleme an (fehlende Zuweisung nach 
§ 15a AufenthG) bei Anrufung der Härtefallkommission NRW. Verweis der aufent-
haltsrechtlichen Fragen an Rechtsanwält_in und Flüchtlingsberatung. 
 
Beschwerdeführer gibt weiter an, dass seine gut Deutsch sprechenden Kinder an-
ders als Klassenkamerad_innen und andere Kinder in ähnlicher Lage in der Schule 
nicht benotet werden. 
OS bietet Bearbeitung der Beschwerde an, u.a. Klärung, ob und ggf. welcher Zu-
sammenhang zu fehlender Zuweisung besteht. 
 
Bewertung

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  75 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/05 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
20.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 Radikalisierung 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2  
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 Minderjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort 
 
nein 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung Hinweisgeber_in 
 
Aufgabenbereich OS nein Abgabe/ Ver-
weis 
 
Präventionsprojekt 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweisgeber_in aus Nachbarkommune berichtet von Befürchtung eines Projekts, 
dass ein Familienvater aus einer muslimischen Flüchtlingsfamilie sich radikalisiere 
bzw. sich extremistischen Ideologien zuwende. 
Verweis an Präventionsprojekt. 
 
Bewertung Hinweis auf mögliche religiöse Radikalisierung bzw. Hinwendung zu extremistischen 
Ideologien. Keine örtliche Zuständigkeit, keine eigene Feststellung.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  76 
 
Fallnummer 17/06/06 konnte aus technischen Gründen nicht vergeben werden (doppelte Anfrage).

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  77 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/07 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
20.06.17 
Namentl./ anonym a Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 
 
Aufenthalts-/Asylrecht 
○ sex. Übergriff induktiv 2 
 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 
 
 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort 
 
nein 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung Betroffener 
 
Aufgabenbereich OS nein Abgabe/ Ver-
weis 
 
Flüchtlingsberatung, Rechtsanwält_in 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Betroffener gibt an, im laufenden Asylverfahren zur Passbeschaffung aufgefordert 
worden zu sein. 
Verweis an Flüchtlingsberatung. 
 
Bewertung Aufenthalts-/asylrechtliche Fragestellung, Bearbeitung durch Rechtsdienstleister_in 
erforderlich.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  78 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/08 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
21.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 Aufenthalts-/Asylrecht 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2  
x Diskriminierung 
 
induktiv 3  
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort 
 
nein 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung 
 
Hinweisgeber 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweisgeber gibt an, die ABH Köln mache bei einem subsidiär Geschützten entge-
gen der gesetzlichen Regelung die Passvorlage zur Voraussetzung für die Erteilung 
des Aufenthaltstitels. 
Im inhaltlich insofern parallelen Fall 17/05/02 teilt die ABH am 26.06.2017 zu diesem 
Thema mit, das Verfahren zur Erteilung des Aufenthaltstitels bei subsidiärem Schutz 
und bei Feststellung von Abschiebungshindernissen sei „aktuell überprüft und ab so-
fort geändert“ worden. Die Betroffenen erhalten demnach (nun) die Aufenthaltser-
laubnis im Ausweisersatz. 
 
Bewertung Anliegen insoweit erledigt.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  79 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/09 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
21.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 Religion (Apostasie) 
x Diskriminierung 
 
induktiv 3  
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort 
 
nein 
Auskunftsersuchen Willkommensinitiative, Kir-
chengemeinde 
 
Befragung  
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweisgeber berichtet, von religiös motivierter Diskriminierung des Betroffenen er-
fahren zu haben. Kontaktaufnahme misslingt zunächst. Vermittlung der Kirchenge-
meinde angefragt. 
 
Bewertung Bewertung ausstehend.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  80 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/10 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
22.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 
 
Hotel 
○ sex. Übergriff induktiv 2 
 
Diebstahl u. Sachbeschädi-
gung durch Mitbewohner 
○ Diskriminierung induktiv 3 
 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
Vorermittlung ja vor Ort 
 
nein 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung 
 
Beschwerdeführer 
Aufgabenbereich OS 
 
Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweis einer professionellen Kraft (Beraterin). 
Beschwerdeführer gibt Diebstahl von und Sachbeschädigung an Kinderfahrrädern 
im Umfeld der gewerblichen Unterkunft an. Beschwerdeführer beklagt eine man-
gelnde Intervention des Personals vor Ort. Taten sollen durch Jugendgruppe aus 
Unterkunft begangen worden sein. 
Eine Rekonstruktion der einzelnen Taten und der Tatzeitpunkte und eine Angabe 
der Beteiligten sind zunächst nicht möglich. Konkrete Angaben des Beschwerdefüh-
rers stehen aus. 
 
Bewertung

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  81 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/11 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
22.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 Hotel 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 Diebstahl u. Sachbeschädi-
gung durch Mitbewohner 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
 
Vorermittlung  vor Ort 
 
 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung 
 
 
Aufgabenbereich OS 
 
Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweis einer professionellen Kraft (Beraterin) auf Beschwerden von Hotelbewoh-
ner_innen über Diebstahl von und Sachbeschädigung an Kinderfahrrädern in der, 
und um die gewerbliche Unterkunft herum. Taten sollen durch Jugendgruppe aus 
Unterkunft begangen werden. 
Der Kontakt mit Beschwerdeführer_innen kommt jedoch zunächst nicht zustande. 
 
Bewertung

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  82 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/12 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
22.06.17 
Namentl./ anonym a Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
and 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 
 
Behinderte (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort nein 
 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung Hinweisgeber 
 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
AM, Flüchtlingsberatung, private Dritte 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweisgeber gibt an, dass das Kind eines Freundes gehbehindert sei und die Fami-
lie in einer nicht barrierefreien Flüchtlingsunterkunft wohne. 
Verweis an AM, Flüchtlingsberatung und private Dritte, insoweit Unterstützung bei 
der Wohnungssuche gewünscht wird. 
Bzgl. der mangelnden Barrierefreiheit Erfassung der Beschwerde zugesagt. 
Meldung der betroffenen Familie erfolgt im Berichtszeitraum nicht. 
 
Bewertung

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  83 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/13 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
23.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Nutzungsgebühren: Rück-
stände 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 
 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 
 
 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort 
 
nein 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung 
 
 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweis eines Freiwilligen zur Problematik von Zahlungsrückständen aufgrund von 
(geänderten) Nutzungsgebührenbescheiden. Beklagt werden Mängel bei der Ab-
stimmung der beteiligten Behörden und Akteur_innen sowie zu vermeidende 
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Bewohner_innen von Flüchtlingsunter-
künften. 
 
Bewertung Anfrage an Sozialverwaltung ausstehend

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  84 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/14 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
23.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Erteilung der Beschäfti-
gungserlaubnis 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 
 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 
 
 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort 
 
nein 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung 
 
 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweis eines Freiwilligen zu Problemen bei der Erteilung der Beschäftigungserlaub-
nis im Fall der Zustimmungsfiktion gem. § 36 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung. Be-
klagt wird, die ABH warte unnötig eine Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit 
ab, Flüchtlinge erhielten nicht den Arbeitsplatz, eine mögliche Entlastung der Sozial-
kassen komme nicht zustande. 
 
Bewertung Anfrage an ABH ausstehend

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  85 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/15 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
27.06.2017 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fl. 
Kategorisierung  
x Gewalt induktiv 1 WH 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (bes. Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 Psychische Erkrankung (bes. 
Bedarfe Schutzbedürftiger) 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4 Schwangere (bes. Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
 
Vorermittlung nein vor Ort nein 
 
Auskunftsersuchen AfW Befragung 
 
Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Verweis 
 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Psychisch erkrankte und schwangere Beschwerdeführerin beklagt belastende Lebens-
situation in Containerunterkunft mit gewalttätig eskalierenden und ethnisch und/oder 
religiös gedeuteten Konflikten unter Bewohner_innen. 
 
Bewertung Ausstehend.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  86 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/16 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
27.06.2017 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 WH 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Minderjährige (bes. Bedarfe 
Schutzbedürftiger) 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 
 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4  
Vorermittlung ja vor Ort nein 
 
Auskunftsersuchen 
 
 Befragung 
 
 
Aufgabenbereich 
OS 
ja Abgabe/ Verweis 
 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Beklagt werden Konflikte zwischen Bewohner_innen einer Containerunterbringung und 
die Belastung der Kinder aufgrund der Unterbringungssituation. 
 
Bewertung Ermittlung und Bewertung ausstehend

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  87 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/17 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
27.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 
 
rechtliche Probleme mit KVB 
○ sex. Übergriff induktiv 2 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 
 
Minderjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort nein 
 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung Hinweisgeberin 
 
Aufgabenbereich OS nein Abgabe/ Ver-
weis 
 
ja 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Antidiskriminierungsbüro 
Ergebnisse KVB verlange erhöhtes Beförderungsentgelt wegen Beförderungserschleichung der 
Tochter der Familie, obwohl das Kind nachweislich zum angegebenen Tatzeitpunkt 
im Schulunterricht gewesen sei. 
 
Bewertung Kein Erfordernis der Bearbeitung durch OS. Daher Verweis auf bestehende Bera-
tungsangebote bzw. Weiterleitung an Antidiskriminierungsbüros

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  88 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/18 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
28.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fl. 
Kategorisierung  
x Gewalt induktiv 1 TH/NA 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 
 
Personen mit psychischen 
Störungen (bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) ○ Diskriminierung induktiv 3 
 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort nein 
 
Auskunftsersuchen Klinik, Soz.psychiatr. Dienst 
 
Befragung Beschwerdeführer 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
LVR-Klinik 
Ergebnisse Psychisch erkrankter GFK-Flüchtling schildert Erleben einer Verfolgung (Gewalt und 
Mobbing) durch Mitbewohner und Personal einer Notaufnahmeeinrichtung. 
Nach Rücksprache mit Klinik und Sozialpsychiatrischem Dienst Weiterleitung an 
LVR-Klinik. 
Vereinbarung, zunächst medizinische Abklärung abzuwarten und dann Vorwürfen 
nachzugehen. 
 
Bewertung Hilfreiche Kommunikation mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  89 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/19 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
28.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Fl. 
Kategorisierung  
○ Gewalt 
 
induktiv 1 aufenthaltsrechtliche Prob-
leme 
○ sex. Übergriff 
 
induktiv 2 
○ Diskriminierung 
 
induktiv 3 Minderjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort 
 
nein 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung 
 
Beschwerdeführer 
Aufgabenbereich OS 
 
Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Beschwerdeführer moniert, die von ihm bei der ABH abgegebenen Pässe seien dort 
nicht mehr auffindbar bzw. verschwunden und die bei der ABH geführten Persona-
lien seien unzutreffend. Vollmacht durch Ehemann erteilt, Vollmacht der Ehefrau 
ausstehend. 
Zu prüfen: Ist Bearbeitung durch OS erforderlich? Sonst Abgabe und Verweis/Wei-
terleitung an Rechtsdienstleister. 
 
Bewertung Ausstehend.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  90 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/20 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
28.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Prof. 
Kategorisierung  
x Gewalt induktiv 1 
 
Schwangere/ Wöchnerinnen 
(bes. Bedürfnisse Schutzbe-
dürftiger) 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 
○ Diskriminierung induktiv 3 
 
Minderjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
○ Verstoß gg. Menschen-
würde 
 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort nein 
 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung Beschwerdeführerin 
 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlossen geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweis einer Hebamme auf Missstände in einem WH: Schwangere bzw. Wöchne-
rinnen beklagten Lärm sowie verbale und körperliche Attacken durch einen Bewoh-
ner und seiner Familie. Auf Nachfrage am Folgetag schildert Beschwerdeführerin, in 
Vergangenheit auch selbst von diesem Bewohner bedroht worden zu sein. Die Situ-
ation habe sich jedoch tagesaktuell so deutlich gebessert, dass die Beschwerde 
nicht weiterverfolgt werden solle. 
 
Bewertung Fall ohne eigene Feststellung geschlossen, da Beschwerde zurückgezogen.

3. Tätigkeitsbericht, Stand 30.06.2017  91 
 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
17/06/21 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
 
30.06.17 
Namentl./ anonym n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
and 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA 
 
○ sex. Übergriff induktiv 2 
 
 
○ Diskriminierung induktiv 3 
 
 
x Verstoß gg. Menschen-
würde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
 
Vorermittlung  vor Ort nein 
 
Auskunftsersuchen 
 
Befragung 
 
 
Aufgabenbereich OS ja Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
 
offen/ geschlossen offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
 
Ergebnisse Hinweis eines Verwandten, erwachsener Verwandter müsse langfristig im Container 
mit minderjährigen Kindern eines Ehepaares übernachten. Terminangebot an Fami-
lie. 
 
Bewertung Ermittlung ausstehend.

Beratungsverlauf (2)

09.11.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2017 Integrationsrat
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3144/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.10.2017
Erstellt
11.10.2017 09:20