2765/2021
Gefahrenabwehr im Bereich der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
4526 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/24 Vorlagen-Nummer 2765/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 Gefahrenabwehr im Bereich der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Antrag AN/1277/2021 gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates : Die Bezirksvertretung Nippes hat beschlossen, dass an der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule zur Gefahrenabwehr 1. der bestehende Zaun am zum HGK-Gleis gelegenen südöstlichen Schulhof erhöht wird und 2. vor dem Haupteingang in der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule im Bereich des Leh- rer*innenparkplatzes ein neuer Zaun gesetzt und 3. die Schulpflegschaft hierbei in geeigneter Weise einbezogen wird. Begründung: Die Schulpflegschaft hat darauf hingewiesen, dass an beiden Stellen immer wieder Schülerinnen und Schüler gefährlich nahe an die neben dem Schulgelände verlaufende HGK-Trasse herankommen oder sogar im Gleisbett sind. An beiden Stellen, sowohl im Bereich des Schulhofes wie auch vor dem Schuleingang, fällt unmittelbar neben dem Schulgelände die Böschung zum tiefer liegenden HGK- Gleis ab. Und an beiden Stellen sind regelmäßig Schülerinnen und Schüler im schmalen Bereich der Böschung bzw. im Gleis anzutreffen. Auf dem Schulhof fliegen bei Ballspielen in den Pausen immer wieder Bälle über den Zaun, denen dann hinterhergeklettert wird. Dass dies verbotswidrig erfolgt, ist unbestritten, es passiert aber trotz Pausenaufsicht trotzdem. Vor dem Schuleingang ist die Bahnanla- ge überhaupt nicht gesichert. Die Kinder gelangen vor oder nach der Schule, aber teilweise auch in den Pausen ohne Probleme über die Lehrer*innenparkplätze in den Böschungsbereich und bis hinun- ter auf das Gleis. Auch dies ist natürlich verboten, passiert aber trotzdem, zumal die Schule in diesem Bereich keine Aufsichtspflicht hat. Es ist unbestritten, dass nicht jeder Gleiskilometer durch Zäune gesichert werden kann. Im Bereich einer Schule sollten aber alle vertretbaren Maßnahmen zur Gefah- renabwehr ergriffen werden. Die Stadt Köln als Schulträger ist hier in der Pflicht, ggfs. In Absprache mit der HGK. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Ein solcher Beschluss kann gemäß § 37 GO NW nicht durch die Bezirksvertretung gefertigt werden, da es sich bei einer Gesamtschule um eine Schule von überbezirklicher Bedeutung handelt. Die Ver- waltung ist jedoch gerne bereit, hier zu unterstützen und Informationen zum bereits Veranlassten und Geprüften zur Verfügung zu stellen. Bereits im vergangenen Jahr hat die Schulpflegschaft über die Schulleitung den Antrag gestellt, die Bahngleise durch einen Zaun abzusichern. Eine Ortsbesichtigung durch Mitarbeiter*innen des Amtes für Schulentwicklung hat ergeben, dass die an die Lehrerparkplätze angrenzende Grünfläche, die zu den Bahngleisen führen könnte, zugewach- sen ist und eine natürliche Barriere bildet. Eine benötigte Erhöhung des Zaunes am südöstlichen Schulhof wurde bisher nicht kommuniziert. Thematisiert wurde jedoch das Anliegen, Zäune außerhalb des Schulgrundstücks (in der südöstlich 2 hinter dem Schulgrundstück gelegenen Grünanlage) anzubringen. Hier hat eine Prüfung ergeben, dass es dem Amt für Schulentwicklung nicht möglich ist, außerhalb des Schulgrundstücks Siche- rungsmaßnahmen durch die Errichtung von Zäunen zu veranlassen. Das Anliegen der Schulwegsicherung für die Schüler*innen der Gesamtschule Ossietzkystraße wurde nun an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung der Möglichkeit von zusätzlicher Gefahrenabwehr. Gleichzeitig ist es unumgänglich, den Schüler*innen die Gefahr des Betretens der Gleise regelmäßig zu verdeutlichen und hier auf den erzieherischen Einfluss im Elternhaus und ggf. die pädagogische Behandlung dieses Themas in der Schule zu setzen. Außerdem befinden sich auf vielen Schulwegen kritische Stellen, die ein Gefahrenpotential darstellen können, das man aber in einer Großstadt wie Köln nicht ausschließen kann. Zu dieser Problematik besteht ein regelmäßiger Austausch zwischen der Schulleitung und dem Amt für Schulentwicklung. Das Schulgesetz sieht die Außenvertretung einer Schule ausschließlich über die Schulleitung vor, so dass die Kommunikation ausschließlich über die Schulleitung erfolgt. Das Amt für Schulentwicklung wird mit Beginn des neuen Schuljahres Kontakt mit der Schulleiterin aufnehmen, um die dargelegte Notwendigkeit der Zaunerhöhung im Bereich des Schulweges zu besprechen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ossietzkystraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2765/2021
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 18.08.2021
- Erstellt
- 04.08.2021 10:55