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2765/2021

Gefahrenabwehr im Bereich der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 18.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.09.2021, TOP 10.2.9

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

4526 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 2765/2021 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 
 
Gefahrenabwehr im Bereich der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule 
Antrag AN/1277/2021 gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates : 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat beschlossen, dass an der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule zur 
Gefahrenabwehr 
1. der bestehende Zaun am zum HGK-Gleis gelegenen südöstlichen Schulhof erhöht wird und 
2. vor dem Haupteingang in der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule im Bereich des Leh-
rer*innenparkplatzes ein neuer Zaun gesetzt und 
3. die Schulpflegschaft hierbei in geeigneter Weise einbezogen wird. 
 
Begründung: 
Die Schulpflegschaft hat darauf hingewiesen, dass an beiden Stellen immer wieder Schülerinnen und 
Schüler gefährlich nahe an die neben dem Schulgelände verlaufende HGK-Trasse herankommen 
oder sogar im Gleisbett sind. An beiden Stellen, sowohl im Bereich des Schulhofes wie auch vor dem 
Schuleingang, fällt unmittelbar neben dem Schulgelände die Böschung zum tiefer liegenden HGK-
Gleis ab. Und an beiden Stellen sind regelmäßig Schülerinnen und Schüler im schmalen Bereich der 
Böschung bzw. im Gleis anzutreffen. Auf dem Schulhof fliegen bei Ballspielen in den Pausen immer 
wieder Bälle über den Zaun, denen dann hinterhergeklettert wird. Dass dies verbotswidrig erfolgt, ist 
unbestritten, es passiert aber trotz Pausenaufsicht trotzdem. Vor dem Schuleingang ist die Bahnanla-
ge überhaupt nicht gesichert. Die Kinder gelangen vor oder nach der Schule, aber teilweise auch in 
den Pausen ohne Probleme über die Lehrer*innenparkplätze in den Böschungsbereich und bis hinun-
ter auf das Gleis. Auch dies ist natürlich verboten, passiert aber trotzdem, zumal die Schule in diesem 
Bereich keine Aufsichtspflicht hat. Es ist unbestritten, dass nicht jeder Gleiskilometer durch Zäune 
gesichert werden kann. Im Bereich einer Schule sollten aber alle vertretbaren Maßnahmen zur Gefah-
renabwehr ergriffen werden. Die Stadt Köln als Schulträger ist hier in der Pflicht, ggfs. In Absprache 
mit der HGK. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Ein solcher Beschluss kann gemäß § 37 GO NW nicht durch die Bezirksvertretung gefertigt werden, 
da es sich bei einer Gesamtschule um eine Schule von überbezirklicher Bedeutung handelt. Die Ver-
waltung ist jedoch gerne bereit, hier zu unterstützen und Informationen zum bereits Veranlassten und 
Geprüften zur Verfügung zu stellen. 
 
Bereits im vergangenen Jahr hat die Schulpflegschaft über die Schulleitung den Antrag gestellt, die 
Bahngleise durch einen Zaun abzusichern. 
Eine Ortsbesichtigung durch Mitarbeiter*innen des Amtes für Schulentwicklung hat ergeben, dass die 
an die Lehrerparkplätze angrenzende Grünfläche, die zu den Bahngleisen führen könnte, zugewach-
sen ist und eine natürliche Barriere bildet. 
Eine benötigte Erhöhung des Zaunes am südöstlichen Schulhof wurde bisher nicht kommuniziert. 
Thematisiert wurde jedoch das Anliegen, Zäune außerhalb des Schulgrundstücks (in der südöstlich

2 
 
hinter dem Schulgrundstück gelegenen Grünanlage) anzubringen. Hier hat eine Prüfung ergeben, 
dass es dem Amt für Schulentwicklung nicht möglich ist, außerhalb des Schulgrundstücks Siche-
rungsmaßnahmen durch die Errichtung von Zäunen zu veranlassen. 
Das Anliegen der Schulwegsicherung für die Schüler*innen der Gesamtschule Ossietzkystraße wurde 
nun an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung der 
Möglichkeit von zusätzlicher Gefahrenabwehr. 
Gleichzeitig ist es unumgänglich, den Schüler*innen die Gefahr des Betretens der Gleise regelmäßig 
zu verdeutlichen und hier auf den erzieherischen Einfluss im Elternhaus und ggf. die pädagogische 
Behandlung dieses Themas in der Schule zu setzen. Außerdem befinden sich auf vielen Schulwegen 
kritische Stellen, die ein Gefahrenpotential darstellen können, das man aber in einer Großstadt wie 
Köln nicht ausschließen kann. 
Zu dieser Problematik besteht ein regelmäßiger Austausch zwischen der Schulleitung und dem Amt 
für Schulentwicklung. 
 
Das Schulgesetz sieht die Außenvertretung einer Schule ausschließlich über die Schulleitung vor, so 
dass die Kommunikation ausschließlich über die Schulleitung erfolgt. Das Amt für Schulentwicklung 
wird mit Beginn des neuen Schuljahres Kontakt mit der Schulleiterin aufnehmen, um die dargelegte 
Notwendigkeit der Zaunerhöhung im Bereich des Schulweges zu besprechen.

Beratungsverlauf (1)

09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ossietzkystraße

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Details

Aktenzeichen
2765/2021
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
18.08.2021
Erstellt
04.08.2021 10:55