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0152/2023

Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Bau der zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.08.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2023, TOP 10.6

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 22.08.2023

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Anlage 4 Stellungnahme 69 auf RPA zu Planungsbeschluss 0152_2023

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 - Übersichtsplan

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Anlage 2.1 Lageplan Niehler Str.- Gürtel

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Anlage 3 Stellungnahme RPA zu Planungsbeschluss 0152_2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (11/2023)

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Anlage 2.2 Lageplan Boltensternstr.-Gürtel

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (03/2025)

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Beschlussvorlage Rat

15222 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0152/2023 
Freigabedatum 
 11.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Bau der zusätzlichen 
Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der durchgeführten Öffentlichkeits-
beteiligung für die zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltenstern-
straße/Gürtel zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planung für die Leistungsphasen 
1 bis 4 der HOAI inklusive der dazugehörigen Gutachterleistungen auf Grundlage der Vor-
zugsvarianten extern zu vergeben und die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen so-
wie die Finanzierung sicher zu stellen. 
 
Der Rat beschließt außerdem die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 420.000 € sowie die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i.H.v 1.880.000 € 
zu Lasten der Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027(540.000 € in 2025, 810.000 € in 2026, 
530.000 € in 2027) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der 
Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-5-6006, L 13 Hst. Niehler Str. und Boltensternstr., 
im Haushaltsjahr 2024. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Nippes un-
eingeschränkt zustimmt.  
 
 
Verkehrsausschuss 22.08.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 04.09.2023 
Rat 07.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen    
                                                                        für Planungsleistungen ab 2024  ca. 2,3 Mio€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Verkehrsausschuss hat die Verwaltung am 01.09.2020 (Vorlagennummer AN/1091/2020) 
mit der Planung der zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltenstern-
straße/Gürtel beauftragt. 
 
Zwischen den vorhandenen Stadtbahnhaltestellen Neusser Straße/Gürtel und Amsterdamer 
Straße/Gürtel beträgt der Abstand ca. 1,3 km und zwischen den Haltestellen Amsterdamer 
Straße/Gürtel und Slabystraße ca. 1,6 km. Somit sind die Zwischenbereiche Niehler Straße 
und Boltensternstraße entlang der Gürtelstrecke durch die Linie 13 unzureichend erschlossen. 
Deshalb ist geplant, die Stadtbahnlinie 13 auf dem linksrheinischen Gürtel mit zwei zusätzli-
chen Stadtbahnhaltestellen mit einer Nutzlänge von jeweils 60 m und einer Bahnsteighöhe 
von jeweils 90 cm über Schienenoberkante barrierefrei zu ergänzen. Somit können dann auch 
die verlängerten Stadtbahnfahrzeuge dort eingesetzt werden. Die Zuwegung der Haltestellen 
wird über Treppen und Aufzüge realisiert. Dabei bleibt der Streckenverlauf der Linie 13 unver-
ändert. Die Verwaltung hat zu dieser Maßnahme eine Machbarkeitsstudie beauftragt und Lö-
sungsmöglichkeiten für die beiden Stadtbahnhaltestellen erarbeitet. Diese Varianten wurden 
bewertet und Vorzugsvarianten definiert.

3 
 
 
Ergebnis Machbarkeitsstudie  
 
In der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten für die Haltestelle Niehler 
Straße/Gürtel und die Haltestelle Boltensternstraße/Gürtel untersucht.  
Aufgrund der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der Öffentlichkeitsbeteiligung wird emp-
fohlen, die Haltestelle an der Niehler Straße/Gürtel auf der Hochbahn mit zwei Seitenbahnstei-
gen umzusetzen. Es ist eine Nutzlänge von 60 m vorgesehen. Die Höhe der Bahnsteige wird 
passend zu den auf der Linie 13 eingesetzten hochflurigen Stadtbahnfahrzeugen 90 cm über 
Schienenoberkante betragen, um einen stufenfreien Fahrgastwechsel zu ermöglichen. Die 
Bahnsteige sollen östlich der Niehler Straße über Treppen und westlich über Aufzüge barrie-
refrei erschlossen werden. Die Bahnsteige und die Zuwegungen werden als eigenständige 
Bauwerke neben der Hochbahn erstellt und an diese angefügt. 
 
Für die Haltestelle Boltensternstraße/Gürtel wird empfohlen, die Seitenbahnsteige östlich des 
Brückenbauwerks auf dem vorhandenen Damm zu errichten. Es ist eine Nutzlänge von 60 m 
vorgesehen. Die Höhe der Bahnsteige wird passend zu den auf der Linie 13 eingesetzten 
hochflurigen Stadtbahnfahrzeugen 90 cm über Schienenoberkante betragen, um einen stufen-
freien Fahrgastwechsel zu ermöglichen. Beide Bahnsteige werden jeweils über Treppen und 
für den barrierefreien Zugang über Aufzüge und Rampen erschlossen. Auf der Nordseite ist 
parallel zur Stadtbahn die Radschnellverbindung Niehler Gürtel geplant. Die Querungssitua-
tion mit den Radfahrenden der geplanten Radschnellverbindung Niehler Gürtel und den Fahr-
gästen soll möglichst konfliktfrei gelöst werden. Daher ist es vorgesehen, den Radverkehr auf 
der Radschnellverbindung Niehler Gürtel mittels einer Unterführung unter der Bahnsteigzuwe-
gung hindurch zu führen. 
 
In den weiteren Planungs- und Abstimmungsprozessen wird die Planung unter Berücksichti-
gung der Radschnellverbindung Niehler Gürtel und des GrünZugNippes weitergeführt.  
 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Homepage 
https://www.meinungfuer.koeln/ durchgeführt, die vom 26.09.2022 bis zum 14.10.2022 zur Be-
teiligung freigeschaltet war. Innerhalb dieses Zeitraums hatten die Bürger*innen die Möglich-
keit die Vorzugsvarianten und Alternativvarianten zu bewerten, zu kommentieren und Anre-
gungen zu geben. Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung war es herauszufinden, was den Bür-
ger*innen bei der Umsetzung der Haltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltenstern-
straße/Gürtel wichtig ist.  
 
 
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Insgesamt wurden 245 Bewertungen abgegeben, die auf der Beteiligungsplattform nachgele-
sen werden können (https://meinungfuer.koeln/dialog/22 ).  
 
Folgende Wünsche äußerten die Bürger*innen im Wesentlichen:  
• Haltestellen sollen mit redundanten barrierefreien Zuwegungen mit Aufzügen und 
Rampen ausgestattet werden. 
• Bei der Ausstattung sollen auch Fahrtreppen berücksichtigt werden. 
• Zwischen den Fahrgästen und den Radfahrenden an der Haltestelle Boltenstern-
straße/Gürtel soll eine plangleiche Querungssituation vermieden werden.  
• An den Haltestellen soll eine Umsteigebeziehung zwischen der Bahn und der nächst-
gelegenen Buslinie geschaffen werden.  
• Auf der Niehler Straße und der Boltensternstraße sollen sichere und schnelle Que-
rungsmöglichkeiten geschaffen werden.  
• Die Haltestellen sollen sowohl vom Osten als auch vom Westen der darunterliegenden 
Straßen erreichbar sein.

4 
• Die Haltestellen sollen mit der erforderlichen Anzahl an Fahrradabstellplätzen ausge-
stattet werden.  
 
Folgende Kritik äußerten die Bürger*innen:  
• Die Bürger*innen haben angemerkt, dass die bestehenden Haltestellen Neusser 
Straße/Gürtel, Amsterdamer Straße/Gürtel und Slabystraße ausreichen.  
• Durch zusätzliche Haltepunkte verlängert sich die Fahrzeit der Linie 13.  
• Die Anwohner*innen befürchten eine zusätzliche Lärmbelästigung durch die beiden 
neuen Haltestellen.  
 
Fazit zur Haltestelle Niehler Straße/Gürtel  
• Eine mögliche Zuwegung über Fahrtreppen wird in der weiteren Planung geprüft.  
• Über die Niehler Straße wird eine sichere und zügige Querungsmöglichkeit geplant.  
 
Fazit zur Haltestelle Boltensternstraße/ Gürtel  
• Die Querungssituation zwischen Fahrgästen und Radfahrenden soll möglichst sicher 
gestaltet werden.  
• Die Variante mit der Brücke über den Radweg wird aufgrund der überwiegend positi-
ven Rückmeldung als Vorzugsvariante deklariert.  
 
 
Planung und weiteres Vorgehen  
 
Es sind jeweils zwei Seitenbahnsteige mit einer Höhe von 90 cm über Schienenoberkante 
(SO) für die beiden neuen Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 mit einer Nutzlänge von 60 m 
geplant. Zusätzlich sind in der Planung barrierefreie Zuwegungen zu berücksichtigen. 
 
In der Planungsphase soll das Thema der „Nachhaltigen Planung“ berücksichtigt werden. Da-
her soll der Auftrag möglichst an ein Planungsbüro vergeben werden, welches die Nachhaltig-
keit in der Planung in den Vordergrund stellt und Erfahrungen im nachhaltigen Bauen aufwei-
sen kann. 
 
Nach dem Bedarfsfeststellungsbeschluss wird die Verwaltung die Ausschreibung der erforder-
lichen Planungsleistungen vorbereiten und veröffentlichen. Im Anschluss daran werden die 
beiden Haltestellen bis einschließlich Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI 
2021 geplant. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wäre ein Beginn des anschließenden Ge-
nehmigungsverfahrens ab 2025 möglich. 
 
Es wird angestrebt, den Auftrag für die Umsetzung an einen Totalunternehmer (TU) zu verge-
ben. Die Randbedingungen für eine TU-Vergabe, bei der neben den weiteren Planungen auch 
die Bauleistungen vergeben werden sollen, wird parallel zur Fachplanung überprüft. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorenspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfül-
len. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infra-
struktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent 
und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Die zusätzlichen 
Haltestellen verbessern das Mobilitätsangebot des Öffentlichen Personennahverkehrs, 
wodurch die Nutzung attraktiver wird. Dadurch wird eine Verlagerung vom MIV zum ÖPNV ge-
fördert. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Au-
ßerdem soll die Nachhaltigkeit bei der Planung der beiden Haltestellen berücksichtigt werden. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden.  
 
 
Kosten

5 
Die Verwaltung beabsichtigt die Planung und die Erstellung der Gutachten und der besonde-
ren Leistungen extern zu vergeben. Für die beiden Stadtbahnhaltestellen werden gemäß Kos-
tenschätzung nach HOAI 2021 Mittel von ca. 1,15 Mio. € pro Haltestelle bis zur Leistungs-
phase 4 gerechnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planungskosten auf 
Grundlage einer prognostizierten Kostenvorabschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie er-
mittelt worden sind. 
 
 
Vergaben  
 
Die Verwaltung beabsichtigt, Ingenieurverträge unter Berücksichtigung der städtischen Verga-
berichtlinien extern zu vergeben.  
 
Bei den extern zu vergebenden Leistungen handelt es sich um folgende Gewerke/Leistungen: 
 Objektplanung Ingenieurbauwerke 
 Objektplanung Verkehrsanlagen 
 Fachplanung Tragwerksplanung 
 Fachplanung Technische Ausrüstung 
 Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 Projektsteuerung 
 
Für die Umsetzung der Planung müssen unter anderem folgende Gutachten beauftragt wer-
den:  
 Lärm- und Erschütterungsgutachten  
 Brandschutzgutachten  
 Erdungs- und Blitzschutzgutachten 
 Baugrundgutachten  
 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 
 Prüfstatik  
 
 
Finanzierung und Förderung  
 
Das geschätzte Gesamtvolumen an Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 4 
HOAI beträgt ca. 2,3 Mio. €.  
 
Bezogen auf die einzelnen Jahre stellt sich der Mittelabfluss wie folgt dar:  
2024 2025 2026 2027 
420.000 € 540.000 € 810.000 € 530.000 € 
 
Um die Planungsaufträge Anfang 2024 vergeben zu können, ist im Haushaltsjahr 2024 im 
Rahmen der flexiblen Haushaltsführung gemäß § 9 Nr. 4 der Haushaltssatzung 2023/2024 die 
Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung i. H. v. insgesamt 1.880.000 € (540.000 € zu 
Lasten des Haushaltsjahres 2025, 810.000 zu Lasten des Haushaltsjahres 2026 und 530.000 
€ zu Lasten des Haushaltsjahres 2027) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-5-6006, L 13 Hst. Nieh-
ler Str. und Boltensternstr erforderlich Die Deckung erfolgt durch im gleichen Haushaltsjahr 
nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe sowie in der gleichen Produkt-
gruppe, die bisher bei Finanzstelle 6901-1202-4-0330 – Ertüchtigung Tunnel Herkulesstr. ver-
anschlagt sind. 
 
Von den in 2024 benötigten Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 420.000 € sind m Haushalts-
plan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der 
Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-5-6006, L 13 Hst. Niehler Str. und Boltenstern-
str., 285.600 € veranschlagt. Die in 2024 darüber hinaus benötigten Auszahlungsermächtigun-
gen i. H. v. 134.400 € werden innerhalb des oben genannten Teilfinanzplans in der gleichen 
Produktgruppe im Wege der echten Deckung gem. § 9 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2023/2024

6 
durch eine am jeweiligen Projektfortschritt orientierte Umschichtung von anderen Investitions-
maßnahmen / Finanzstellen des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau zur Verfügung 
gestellt. Die in den Jahren 2025 bis 2027 zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen er-
forderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 1.880.000 € werden innerhalb der 
jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse an gleicher Stelle bedarfsgerecht berücksich-
tigt. 
 
Eine Anmeldung der Planungskosten (Leistungsphasen 1 bis 4) zur Aufnahme in das entspre-
chende Förderprogramm war nicht erfolgreich, so dass die Planungskosten nicht eigenständig 
gefördert werden. 
 
Die Programmanmeldung zur Förderung der voraussichtlichen Baukosten i. H. v. ca. 13,7 Mio. 
€ wird ca. 2 Jahre vor Baubeginn der Maßnahme beim Fördergeber eingereicht. Für die Art 
von Vorhaben werden aktuell 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. In der An-
nahme, dass ca. 80 % der Baukosten zuwendungsfähig sind, ergibt sich aus dem Verhältnis 
von erwarteten Zuwendungen zu den Gesamtkosten der Maßnahme eine Refinanzierungs-
quote von rd. 62 %. 
 
 
RPA  
 
Die Kostenermittlung wurde dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Stellungnahme des 
Rechnungsprüfungsamtes ist der Anlage 3 zu entnehmen. 
 
 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Anlage 2 Übersichtsplan 
2.1 Lageplan Haltestelle Niehler Straße/Gürtel  
2.2 Lageplan Haltestelle Boltensternstraße/Gürtel 
 
Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt (RPA) 
 
Anlage 4 Stellungnahme zum Schreiben des RPA

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 22.08.2023

2724 Zeichen

Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 31.08.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 22.08.2023  
öffentlich 
4.4 Planungsbeschluss für den Bau der zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen 
Niehler  
Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13 
0152/2023 
Die Fraktionen sprechen der Verwaltung einvernehmlich ihren Dank für die zügige 
Vorlage des Planungsbeschlusses aus.  
 
Für den weiteren Planungsverlauf regt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, die 
Bahnsteige an der Haltestelle Niehler Straße so zu gestalten, dass perspektivisch 
doch noch Rampen zu einem späteren Zeitpunkt möglich seien.  
 
RM De Bellis-Olinger fügt ergänzend hinzu, dass hier bereits frühzeitig geprüft werden 
könne, ob und welche Grundstücke für einen späteren Rampenbau angekauft werden 
müssten. Sie bittet die Verwaltung jedoch eindringlich, hier mit Augenmaß vorzuge-
hen.  
 
RM Lorenz schlägt vor, alternativ zur Unterführung eine Querung mit Lichtsignalan-
lage oder Zebrastreifen für eine schnelle Radwegeverbindung kostenmäßig zu prüfen.  
 
Abschließend sagt Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn-
bau, zu, die heutigen Anregungen mitzunehmen. Mit dem nächsten Beschluss in die-
ser Sache könne der Ausschuss in frühestens zwei Jahren rechnen.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertre-
tung Nippes uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu be-
schließen: 
 
Der Rat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der durchgeführten Öffent-
lichkeitsbeteiligung für die zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel 
und Boltensternstraße/Gürtel zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planung

2 
 
für die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI inklusive der dazugehörigen Gutachterleis-
tungen auf Grundlage der Vorzugsvarianten extern zu vergeben und die erforderlichen 
Genehmigungen zu beantragen sowie die Finanzierung sicher zu stellen. 
 
Der Rat beschließt außerdem die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung 
in Höhe von 420.000 € sowie die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i.H.v 
1.880.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027(540.000 € in 2025, 
810.000 € in 2026, 530.000 € in 2027) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tun-
nel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-5-
6006, L 13 Hst. Niehler Str. und Boltensternstr., im Haushaltsjahr 2024. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 4 Stellungnahme 69 auf RPA zu Planungsbeschluss 0152_2023

2665 Zeichen

/ 2 
69 25.07.2023 
692/2 
Anlage 4 
Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamts zur vorgelegten Be-
schlussvorlage (0152/2023) für die Planung der zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen 
Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13 
Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung zur Vorlage „Bedarfsfeststel-
lungs- und Planungsbeschluss für den Bau der zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler 
Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13“ (0152/2023) eine Stellungnahme 
vom 17.07.2023 verfasst. Auf die wesentlichen Punkte wird durch die Verwaltung nachfol-
gend eingegangen: 
Anmerkungen RPA Stellungnahme Verwaltung 
Der Generalplaner soll die Planung bis ein-
schließlich zur Genehmigungsplanung er-
stellen. Begründet wird diese Vorgehens-
weise mit mangelnden Personalkapazitäten 
sowie fehlendem Fachwissen innerhalb des 
Amtes. 
Aufgrund nicht ausreichender Personalka-
pazitäten können die Planungsleistungen 
nicht durch Amt 69 bzw. durch die zuständi-
gen Fachämter 66, 68, 64 und 67 erbracht 
werden. Zudem fehlen 69 die erforderlichen 
Ausrüstungen, Computerprogramme und 
Sachverständigen, die zur Erstellung der 
Fachgutachten z. B. der Bodengutachten, 
Schallgutachten etc. erforderlich sind. Aus 
diesem Grund müssen verschiedene Leis-
tungen extern vergeben werden. 
Baukosten für die mitbetroffenen Verkehrs-
anlagen und Freianlagen wurden nicht er-
fasst. 
[…] 
Für die Verkehrsanlagen und Freianlagen 
konnte der zu erwartende Leistungsumfang 
nicht näheren erläutert werden. 
Hierzu ist anzumerken, dass es sich bei der 
Ermittlung der Kosten im Rahmen der 
durchgeführten Studie um einen ersten 
prognostizierter Kostenorientierungswert für 
beide Bauwerke handelt. Hierbei wurden 
insbesondere die Hauptgewerke betrachtet 
und bewertet. Eine genauere Angabe der 
„mitbetroffenen“ Nachbarflächen und Frei-
anlagen wird im Zuge der weiteren Planung 
vorgenommen.  
Bei der Fortführung des Projektes bitte ich 
ferner zu beachten, dass weder Risikozu-
schläge noch Baupreissteigerungen hono-
rarrelevant sind. 
Die Hinweise zur Vergabe der Planungsleis-
tungen werden bei der Vorbereitung der 
Ausschreibung des Generalplaners berück-
sichtigt.  
Im weiteren Planungsfortschritt, mit Erstel-
lung der Kostenberechnung, ist eine Erhö-
Die Ermittlung der genannten Kosten ba-
siert auf der durchgeführten Machbarkeits-
studie und ist als ein erster prognostizierter 
Kostenorientierungswert zu verstehen. Eine

- 2 -
hung der Projektkosten um mehr als der an-
erkennten Kostentoleranz von 20 % wahr-
scheinlich. 
genauere Angabe der Projektkosten wird im 
Zuge der konkreten Planung vorgenommen.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1432 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
In der Machbarkeitsstudie wurde die Öffentlichkeit bereits beteiligt. Dies soll während des 
Planungsprozesses fortgesetzt werden. Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Meinung, 
Vorschläge, Anregungen und Kritik der Bürger und Bürgerinnen an der Planung eingeholt werden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 - Übersichtsplan

336 Zeichen

Niehler Str. 
Riehler Str. 
Boltensternstr. 
Nordpark
Niehler 
Hafen
NIPPES
RIEHL
Niehler Gürtel
Amsterdamer 
Str. 
Amsterdamer Str./ 
  Gürtel 
Slabystr. 
Neusser Str./ 
Gürtel 
Neusser Str. 
200 m Bestandshaltestellen
Geplante Haltestellen
Anlage 2
Übersichtsplan 
Zusätzliche Haltestellen 
Niehler Str./Gürtel 
Boltensternstr./Gürtel

Anlage 2.1 Lageplan Niehler Str.- Gürtel

3549 Zeichen

A
1885
117
450
1362
82867
114
112
82847
1887
88464
1888
109
88484
82878
82857
154387
126
8850488474
88494
82837
1415
88456
1323
1884
124
A
450
82847
126
1888
154387
82837
18841887
109
82867
1415
124
8845682857
1885
82878
112
Niehler Straße
Schnelle Radwegverbindung(südliche Trassenvariante - nur nachrichtlich)
+1 +1EGEG ~715 m
Neusser Straße/Gürtel~560 m
Amsterdamer Straße
Schnelle Radwegverbindung(nördliche Trassenvariante - nur nachrichtlich)
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt KölnDas Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
- BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumName Planverfasser/in:Planstufe:MachbarkeitsstudieStadt KölnAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 KölnSPI-ZPFeltgesFeltges31.01.2022
------ TeilbauwerkPlantypIndex
Maßstab:Datum:
Planart / Inhalt:
31.08.20221:500 Lageplan31.01.202231.01.2022
Niehler Straße/GürtelBoltensternstraße/Gürtel
Stadtbahnhaltestelle Niehler Straße/ GürtelMachbarkeitsstudie - Variante 2A69201950012A040OBLP0P
LEGENDE
Bahnsteignutzlänge 60m (Breite 3,5m)
Bahnsteighöhe 90cm ü. SO
Bahnsteignutzlänge 60m (Breite 3,5m)
Bahnsteighöhe 90cm ü. SO
---------Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Einträge Stadt Kölnübernommen
keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftAmt 66Frau Stach ReinartzDatum / Unterschrift
Kölner Verkehrsbetriebe .
.
23.02.23 Strach Reinartz (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023)
Stadt KölnAmt 664-3Herr Claußen
Stadt KölnAmt 671Herr Dr. Bauer
Stadt KölnAmt 68Herr Siggelkow
---------
Stadt KölnAmt 68Herr Fohlmeister
-Herr Bondorf
23.02.23 Dr. Bauer (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023)
09.02.23 Claußen (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023)
23.02.23 Fohlmeister (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023)14.03.23 Siggelkow (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023)
13.03.23 Bondorf (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023)
---------Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
.
.---------
.---------
.---------
Anlage 2.1
freigegebenohne Einträge
nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt KölnAmtsleitung 69Stadt KölnAbteilungsleitung 692Stadt KölnSachgebietsleitung 692/2freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
nichtfreigegeben
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
nichtfreigegeben
freigegebenmit EinträgenHr. Kümpel / Hr. Matzelxxx Hr. MelchertFr. Rode02.05.2023 / Rode26.04.2023 / C. Melchert25.04.2023 / Matzel25.04.2023 / Kümpel

Anlage 3 Stellungnahme RPA zu Planungsbeschluss 0152_2023

5116 Zeichen

/ 2 
 
14 17.07.2023 
143  
 
 
 
 
 
Dezernat III, 
Amt 69 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0152/2023, Stand 06.07.2023 
 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Bau der zusätzlichen 
Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13l 
 
RPA-Nr.: 2023/0344 
 
Eingereichte städtische Gesamtkosten: rd. 13,5 Mio. € netto (16,1 Mio. € brutto) 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
gemäß Beschluss des Verkehrsausschusses vom 01.09.2020 wurde 69/Amt für Brücken, Tun-
nel und Stadtbahnbau beauftragt, in Kooperation mit den KVB/Kölner Verkehrsbetrie ben für 
die Stadtbahnlinie 13 zwei neue Haltestellen zu planen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie 
wurden die vorliegenden Vorzugsvarianten erarbeitet. 
Für die Gesamtmaßnahme soll nun im Rat der Stadt Köln ein Bedarfsfeststellungs- und Pla-
nungsbeschluss herbeigeführt werden. 
Um die Maßnahmen realisieren zu können, sollen die erforderlichen freiberuflichen Leistungen 
bzw. Dienstleistungen, u. a. die Objekt- und Fachplanungen, die Projektsteuerung sowie ver-
schiedenen Gutachten, an einen externen Generalplaner vergeben werden. Dieser soll die 
Planung bis einschließlich zur Genehmigungsplanung erstellen. Begründet wird diese Vorge-
hensweise mit mangelnden Personalkapazitäten sowie fehlendem Fachwissen innerhalb des 
Amtes.  
Mit der Ausführungsplanung und Bauausführung soll im Anschluss an die Genehmigungspla-
nung ein Totalunternehmer beauftragt werden. Der hierfür erforderliche Baubeschluss wird vor 
Beauftragung des Totalunternehmers zu einem späteren Zeitpunkt im Rat der Stadt Köln er-
wirkt. 
Laut der Beschlussvorlage liegen die voraussichtlichen Baukosten bei rund 11,6 Mio. € netto 
(13,8 Mio. € brutto). Diese beinhalten die Kosten für den Bau der Haltestellen sowie der zuge-
hörigen technischen Anlagen. Baukosten für die mitbetroffenen Verkehrsanlagen und Freian-
lagen wurden nicht erfasst. 
Die Planungskosten und Honorare für die sonstigen Dienstleistungen werden mit rund 1,93 
Mio. € netto (2,3 Mio. € brutto) angegeben. 
Die Honorare für die Planungsleistungen wurden auf Basis einschlägiger Honorarordnungen 
(z. B. HOAI/Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ermittelt . Die für die Honorarer-
mittlung angesetzten anrechenbaren Kosten beruhen, dem frühen Planungsstand geschuldet, 
auf pauschalen Ansätzen inkl. eines Zuschlags von 25 % für Materialpreissteigerungen und 
stellen damit einen Kostenrahmen dar. Für die Verkehrsanlagen und Freianlagen konnte der

- 2 - 
 
 
zu erwartende Leistungsumfang nicht näheren erläutert werden. Eine Bewertung der Ange-
messenheit der anrechenbaren Kosten für diese Leistungsbilder ist deshalb nicht möglich. Die 
anrechenbaren Kosten für die Haltestellen (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) wurden plausi-
bel dargestellt. 
Die Grundlagen der Honorarermittlung nach der HOAI wurden nicht immer korrekt angewandt. 
Bei einer Besprechung konnten diesbezügliche Unstimmigkeiten ausgeräumt werden. Im Rah-
men der Vergabe wird auf eine HOAI-konforme Ermittlung der Vergütung geachtet.  
Bei der Fortführung des Projektes bitte ich ferner zu beachten, dass weder Risi kozuschläge 
noch Baupreissteigerungen honorarrelevant sind. Sofern die HOAI als Preisgrundlage verein-
bart wird, sind für die Honorarermittlung die anrechenbaren Kosten ohne Zuschläge zu ver-
wenden. Honoraranpassungen sind separat zu vertraglich vereinbaren. 
Die Honorare für die Gutachten und die  sonstigen Leistungen wurden pauschal angegeben 
und beruhen auf Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten.  Das Projektsteuerungsho-
norar wird in Anbetracht der Projektgesamtkosten als zu niedrig eingeschätzt. 
Sofern tatsächlich Bauherrenaufgaben vergeben werden, sollten diese auf ein Mindestmaß 
beschränkt werden. 
Für das Projekt ist keine Bedarfsplanung (Leistungsphase 0) erfolgt. Es besteht ein Kostenri-
siko, da u.U. nicht alle erforderlichen Leistungen vorab ermittelt wurden. Erfolgen bei Bauvor-
haben Eingriffe in das Umfeld oder den Bestand, können z. B. umfangreiche Beweissiche-
rungsverfahren erforderlich werden. 
 
Bei der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhaltspunkte 
ergeben, die grundsätzlich gegen eine Fortführung der Maßnahme sprechen. Der angegebene 
Kostenrahmen für das Gesamtprojekt enthält nicht alle Kostenbestandteile. Im weiteren Pla-
nungsfortschritt, mit Erstellung der Kostenberechnung , ist eine Erhöhung der Projektkosten 
um mehr als der anerkennten Kostentoleranz von 20 % wahrscheinlich. 
In den Stadtbahnanlagen sind wegen gesetzlicher Verpflichtungen, z. B. Barrierefreiheit nach 
dem Personenbeförderungsgesetz, oder der Umsetzung der Kapazitätserweiterung, eine Viel-
zahl an Baumaßnahmen im Bestand erforderlich. In Kenntnis der begrenzten personellen Res-
sourcen sowohl bei den städtischen Dienststellen, der KVB wie auch bei den externen Freibe-
ruflern und Dienstleistern, bitte ich sicherzustellen, dass durch entsprechende Priorisierung 
der Projekte keine Verletzungen der gesetzlichen Verpflichtungen eintreten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Sven Genseke

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (11/2023)

1232 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0152/2023
Stand: 29.11.2023 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Bau der zusätzlichen 
Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der durchgeführten Öffent-
lichkeitsbeteiligung für die zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel 
und Boltensternstraße/Gürtel zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planung 
für die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI inklusive der dazugehörigen Gutachterleis-
tungen auf Grundlage der Vorzugsvarianten extern zu vergeben und die erforderlichen 
Genehmigungen zu beantragen sowie die Finanzierung sicher zu stellen. 
 
… 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung beabsichtigt, Planungsleistungen an externe Ingenieurbüros und Gutachter zu 
vergeben. Diese Leistungen sind öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibungen werden 
derzeit vorbereitet.  
Nächste Schritte: 
Die Veröffentlichung und Vergabe der Planungsleistungen ist für 2024 vorgesehen.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
12/2024

Anlage 2.2 Lageplan Boltensternstr.-Gürtel

3315 Zeichen

A
258
756
554
1784158
3186158
259BoltensternstraßeSchnelle Radwegverbindung
Auffahrt Mülheimer Brücke
Abfahrt Mülheimer Brücke
+1EG
+1EG
Slabystraße~880 m
Amsterdamer Straße~660 m
RichtungZIELORTRichtungZIELORT
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt KölnDas Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
- BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumName Planverfasser/in:Planstufe:MachbarkeitsstudieStadt KölnAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 KölnSPI-ZPFeltgesFeltges31.01.2022
------ TeilbauwerkPlantypIndex
Maßstab:Datum:
Planart / Inhalt:
31.08.20221:500 Lageplan31.01.202231.01.2022
Niehler Straße/GürtelBoltensternstraße/Gürtel
Stadtbahnhaltestelle Boltensternstraße/ GürtelMachbarkeitsstudie - Variante 2E6931860012E040OBLP0P
LEGENDE
Bahnsteignutzlänge 60m (Breite 3,5m)
Bahnsteighöhe 90cm ü. SO
Bahnsteignutzlänge 60m (Breite 3,5m)
Bahnsteighöhe 90cm ü. SO
---------Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Einträge Stadt Kölnübernommen
keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftAmt 66Frau Stach ReinartzDatum / Unterschrift
Kölner Verkehrsbetriebe .
.
23.02.23 Strach Reinartz (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023)
Stadt KölnAmt 664-3Herr Claußen
Stadt KölnAmt 671Herr Dr. Bauer
Stadt KölnAmt 68Herr Siggelkow
---------
Stadt KölnAmt 68Herr Fohlmeister
-Herr Bondorf
23.02.23 Dr. Bauer (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023)
09.02.23 Claußen (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023)
23.02.23 Fohlmeister (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023)14.03.23 Siggelkow (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023)
13.03.23 Bondorf (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023)
---------Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Einträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
.
.---------
.---------
.---------
Anlage 2.1
freigegebenohne Einträge
nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt KölnAmtsleitung 69Stadt KölnAbteilungsleitung 692Stadt KölnSachgebietsleitung 692/2freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
nichtfreigegeben
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
nichtfreigegeben
freigegebenmit EinträgenHr. KümpelHr. Kümpel / Hr. Matzelxxx Hr. Melchert02.05.2023 / Rode26.04.2023 / C. Melchert25.04.2023 / Matzel25.04.2023 / Kümpel

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (03/2025)

1243 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0152/2023
Stand: 24.03.2025 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Bau der zusätzlichen 
Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der durchgeführten Öffent-
lichkeitsbeteiligung für die zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel 
und Boltensternstraße/Gürtel zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planung 
für die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI inklusive der dazugehörigen Gutachterleis-
tungen auf Grundlage der Vorzugsvarianten extern zu vergeben und die erforderlichen 
Genehmigungen zu beantragen sowie die Finanzierung sicher zu stellen. 
 
… 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung beabsichtigt, Planungsleistungen an externe Ingenieurbüros und Gut-
achter zu vergeben. Die Ausschreibungen wurden vorbereitet und in 2025 öffentlich 
ausgeschrieben.  
Nächste Schritte: 
Die Vergabe der Planungsleistungen ist für Ende 2025 vorgesehen, so dass die Pla-
nung in 2026 beginnen kann.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
12/2026

Beratungsverlauf (4)

22.08.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Boltensternstraße
  • Slabystraße
  • Amsterdamer Straße
  • Niehler Straße
  • Riehler Straße
  • Neusser Straße 200m
  • Brückenstraße 5
  • Tunnel Herkulesstraße
  • Mülheimer Brücke
  • Niehler Gürtel
  • Straße 20

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0152/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.08.2023
Erstellt
12.01.2023 09:22