0152/2023
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Bau der zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13
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Beschlussvorlage Rat
15222 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/692/2
Vorlagen-Nummer
0152/2023
Freigabedatum
11.08.2023
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Bau der zusätzlichen
Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der durchgeführten Öffentlichkeits-
beteiligung für die zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltenstern-
straße/Gürtel zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planung für die Leistungsphasen
1 bis 4 der HOAI inklusive der dazugehörigen Gutachterleistungen auf Grundlage der Vor-
zugsvarianten extern zu vergeben und die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen so-
wie die Finanzierung sicher zu stellen.
Der Rat beschließt außerdem die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in
Höhe von 420.000 € sowie die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i.H.v 1.880.000 €
zu Lasten der Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027(540.000 € in 2025, 810.000 € in 2026,
530.000 € in 2027) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der
Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-5-6006, L 13 Hst. Niehler Str. und Boltensternstr.,
im Haushaltsjahr 2024.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Nippes un-
eingeschränkt zustimmt.
Verkehrsausschuss 22.08.2023
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023
Verkehrsausschuss
Finanzausschuss 04.09.2023
Rat 07.09.2023
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen
für Planungsleistungen ab 2024 ca. 2,3 Mio€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein
Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein
Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Verkehrsausschuss hat die Verwaltung am 01.09.2020 (Vorlagennummer AN/1091/2020)
mit der Planung der zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltenstern-
straße/Gürtel beauftragt.
Zwischen den vorhandenen Stadtbahnhaltestellen Neusser Straße/Gürtel und Amsterdamer
Straße/Gürtel beträgt der Abstand ca. 1,3 km und zwischen den Haltestellen Amsterdamer
Straße/Gürtel und Slabystraße ca. 1,6 km. Somit sind die Zwischenbereiche Niehler Straße
und Boltensternstraße entlang der Gürtelstrecke durch die Linie 13 unzureichend erschlossen.
Deshalb ist geplant, die Stadtbahnlinie 13 auf dem linksrheinischen Gürtel mit zwei zusätzli-
chen Stadtbahnhaltestellen mit einer Nutzlänge von jeweils 60 m und einer Bahnsteighöhe
von jeweils 90 cm über Schienenoberkante barrierefrei zu ergänzen. Somit können dann auch
die verlängerten Stadtbahnfahrzeuge dort eingesetzt werden. Die Zuwegung der Haltestellen
wird über Treppen und Aufzüge realisiert. Dabei bleibt der Streckenverlauf der Linie 13 unver-
ändert. Die Verwaltung hat zu dieser Maßnahme eine Machbarkeitsstudie beauftragt und Lö-
sungsmöglichkeiten für die beiden Stadtbahnhaltestellen erarbeitet. Diese Varianten wurden
bewertet und Vorzugsvarianten definiert.
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Ergebnis Machbarkeitsstudie
In der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten für die Haltestelle Niehler
Straße/Gürtel und die Haltestelle Boltensternstraße/Gürtel untersucht.
Aufgrund der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der Öffentlichkeitsbeteiligung wird emp-
fohlen, die Haltestelle an der Niehler Straße/Gürtel auf der Hochbahn mit zwei Seitenbahnstei-
gen umzusetzen. Es ist eine Nutzlänge von 60 m vorgesehen. Die Höhe der Bahnsteige wird
passend zu den auf der Linie 13 eingesetzten hochflurigen Stadtbahnfahrzeugen 90 cm über
Schienenoberkante betragen, um einen stufenfreien Fahrgastwechsel zu ermöglichen. Die
Bahnsteige sollen östlich der Niehler Straße über Treppen und westlich über Aufzüge barrie-
refrei erschlossen werden. Die Bahnsteige und die Zuwegungen werden als eigenständige
Bauwerke neben der Hochbahn erstellt und an diese angefügt.
Für die Haltestelle Boltensternstraße/Gürtel wird empfohlen, die Seitenbahnsteige östlich des
Brückenbauwerks auf dem vorhandenen Damm zu errichten. Es ist eine Nutzlänge von 60 m
vorgesehen. Die Höhe der Bahnsteige wird passend zu den auf der Linie 13 eingesetzten
hochflurigen Stadtbahnfahrzeugen 90 cm über Schienenoberkante betragen, um einen stufen-
freien Fahrgastwechsel zu ermöglichen. Beide Bahnsteige werden jeweils über Treppen und
für den barrierefreien Zugang über Aufzüge und Rampen erschlossen. Auf der Nordseite ist
parallel zur Stadtbahn die Radschnellverbindung Niehler Gürtel geplant. Die Querungssitua-
tion mit den Radfahrenden der geplanten Radschnellverbindung Niehler Gürtel und den Fahr-
gästen soll möglichst konfliktfrei gelöst werden. Daher ist es vorgesehen, den Radverkehr auf
der Radschnellverbindung Niehler Gürtel mittels einer Unterführung unter der Bahnsteigzuwe-
gung hindurch zu führen.
In den weiteren Planungs- und Abstimmungsprozessen wird die Planung unter Berücksichti-
gung der Radschnellverbindung Niehler Gürtel und des GrünZugNippes weitergeführt.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Homepage
https://www.meinungfuer.koeln/ durchgeführt, die vom 26.09.2022 bis zum 14.10.2022 zur Be-
teiligung freigeschaltet war. Innerhalb dieses Zeitraums hatten die Bürger*innen die Möglich-
keit die Vorzugsvarianten und Alternativvarianten zu bewerten, zu kommentieren und Anre-
gungen zu geben. Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung war es herauszufinden, was den Bür-
ger*innen bei der Umsetzung der Haltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltenstern-
straße/Gürtel wichtig ist.
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung
Insgesamt wurden 245 Bewertungen abgegeben, die auf der Beteiligungsplattform nachgele-
sen werden können (https://meinungfuer.koeln/dialog/22 ).
Folgende Wünsche äußerten die Bürger*innen im Wesentlichen:
• Haltestellen sollen mit redundanten barrierefreien Zuwegungen mit Aufzügen und
Rampen ausgestattet werden.
• Bei der Ausstattung sollen auch Fahrtreppen berücksichtigt werden.
• Zwischen den Fahrgästen und den Radfahrenden an der Haltestelle Boltenstern-
straße/Gürtel soll eine plangleiche Querungssituation vermieden werden.
• An den Haltestellen soll eine Umsteigebeziehung zwischen der Bahn und der nächst-
gelegenen Buslinie geschaffen werden.
• Auf der Niehler Straße und der Boltensternstraße sollen sichere und schnelle Que-
rungsmöglichkeiten geschaffen werden.
• Die Haltestellen sollen sowohl vom Osten als auch vom Westen der darunterliegenden
Straßen erreichbar sein.
4
• Die Haltestellen sollen mit der erforderlichen Anzahl an Fahrradabstellplätzen ausge-
stattet werden.
Folgende Kritik äußerten die Bürger*innen:
• Die Bürger*innen haben angemerkt, dass die bestehenden Haltestellen Neusser
Straße/Gürtel, Amsterdamer Straße/Gürtel und Slabystraße ausreichen.
• Durch zusätzliche Haltepunkte verlängert sich die Fahrzeit der Linie 13.
• Die Anwohner*innen befürchten eine zusätzliche Lärmbelästigung durch die beiden
neuen Haltestellen.
Fazit zur Haltestelle Niehler Straße/Gürtel
• Eine mögliche Zuwegung über Fahrtreppen wird in der weiteren Planung geprüft.
• Über die Niehler Straße wird eine sichere und zügige Querungsmöglichkeit geplant.
Fazit zur Haltestelle Boltensternstraße/ Gürtel
• Die Querungssituation zwischen Fahrgästen und Radfahrenden soll möglichst sicher
gestaltet werden.
• Die Variante mit der Brücke über den Radweg wird aufgrund der überwiegend positi-
ven Rückmeldung als Vorzugsvariante deklariert.
Planung und weiteres Vorgehen
Es sind jeweils zwei Seitenbahnsteige mit einer Höhe von 90 cm über Schienenoberkante
(SO) für die beiden neuen Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 mit einer Nutzlänge von 60 m
geplant. Zusätzlich sind in der Planung barrierefreie Zuwegungen zu berücksichtigen.
In der Planungsphase soll das Thema der „Nachhaltigen Planung“ berücksichtigt werden. Da-
her soll der Auftrag möglichst an ein Planungsbüro vergeben werden, welches die Nachhaltig-
keit in der Planung in den Vordergrund stellt und Erfahrungen im nachhaltigen Bauen aufwei-
sen kann.
Nach dem Bedarfsfeststellungsbeschluss wird die Verwaltung die Ausschreibung der erforder-
lichen Planungsleistungen vorbereiten und veröffentlichen. Im Anschluss daran werden die
beiden Haltestellen bis einschließlich Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI
2021 geplant. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wäre ein Beginn des anschließenden Ge-
nehmigungsverfahrens ab 2025 möglich.
Es wird angestrebt, den Auftrag für die Umsetzung an einen Totalunternehmer (TU) zu verge-
ben. Die Randbedingungen für eine TU-Vergabe, bei der neben den weiteren Planungen auch
die Bauleistungen vergeben werden sollen, wird parallel zur Fachplanung überprüft.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorenspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfül-
len. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infra-
struktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent
und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Die zusätzlichen
Haltestellen verbessern das Mobilitätsangebot des Öffentlichen Personennahverkehrs,
wodurch die Nutzung attraktiver wird. Dadurch wird eine Verlagerung vom MIV zum ÖPNV ge-
fördert. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Au-
ßerdem soll die Nachhaltigkeit bei der Planung der beiden Haltestellen berücksichtigt werden.
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden.
Kosten
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Die Verwaltung beabsichtigt die Planung und die Erstellung der Gutachten und der besonde-
ren Leistungen extern zu vergeben. Für die beiden Stadtbahnhaltestellen werden gemäß Kos-
tenschätzung nach HOAI 2021 Mittel von ca. 1,15 Mio. € pro Haltestelle bis zur Leistungs-
phase 4 gerechnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planungskosten auf
Grundlage einer prognostizierten Kostenvorabschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie er-
mittelt worden sind.
Vergaben
Die Verwaltung beabsichtigt, Ingenieurverträge unter Berücksichtigung der städtischen Verga-
berichtlinien extern zu vergeben.
Bei den extern zu vergebenden Leistungen handelt es sich um folgende Gewerke/Leistungen:
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Objektplanung Verkehrsanlagen
Fachplanung Tragwerksplanung
Fachplanung Technische Ausrüstung
Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan
Projektsteuerung
Für die Umsetzung der Planung müssen unter anderem folgende Gutachten beauftragt wer-
den:
Lärm- und Erschütterungsgutachten
Brandschutzgutachten
Erdungs- und Blitzschutzgutachten
Baugrundgutachten
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Prüfstatik
Finanzierung und Förderung
Das geschätzte Gesamtvolumen an Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 4
HOAI beträgt ca. 2,3 Mio. €.
Bezogen auf die einzelnen Jahre stellt sich der Mittelabfluss wie folgt dar:
2024 2025 2026 2027
420.000 € 540.000 € 810.000 € 530.000 €
Um die Planungsaufträge Anfang 2024 vergeben zu können, ist im Haushaltsjahr 2024 im
Rahmen der flexiblen Haushaltsführung gemäß § 9 Nr. 4 der Haushaltssatzung 2023/2024 die
Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung i. H. v. insgesamt 1.880.000 € (540.000 € zu
Lasten des Haushaltsjahres 2025, 810.000 zu Lasten des Haushaltsjahres 2026 und 530.000
€ zu Lasten des Haushaltsjahres 2027) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und
Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-5-6006, L 13 Hst. Nieh-
ler Str. und Boltensternstr erforderlich Die Deckung erfolgt durch im gleichen Haushaltsjahr
nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe sowie in der gleichen Produkt-
gruppe, die bisher bei Finanzstelle 6901-1202-4-0330 – Ertüchtigung Tunnel Herkulesstr. ver-
anschlagt sind.
Von den in 2024 benötigten Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 420.000 € sind m Haushalts-
plan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der
Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-5-6006, L 13 Hst. Niehler Str. und Boltenstern-
str., 285.600 € veranschlagt. Die in 2024 darüber hinaus benötigten Auszahlungsermächtigun-
gen i. H. v. 134.400 € werden innerhalb des oben genannten Teilfinanzplans in der gleichen
Produktgruppe im Wege der echten Deckung gem. § 9 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2023/2024
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durch eine am jeweiligen Projektfortschritt orientierte Umschichtung von anderen Investitions-
maßnahmen / Finanzstellen des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau zur Verfügung
gestellt. Die in den Jahren 2025 bis 2027 zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen er-
forderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 1.880.000 € werden innerhalb der
jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse an gleicher Stelle bedarfsgerecht berücksich-
tigt.
Eine Anmeldung der Planungskosten (Leistungsphasen 1 bis 4) zur Aufnahme in das entspre-
chende Förderprogramm war nicht erfolgreich, so dass die Planungskosten nicht eigenständig
gefördert werden.
Die Programmanmeldung zur Förderung der voraussichtlichen Baukosten i. H. v. ca. 13,7 Mio.
€ wird ca. 2 Jahre vor Baubeginn der Maßnahme beim Fördergeber eingereicht. Für die Art
von Vorhaben werden aktuell 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. In der An-
nahme, dass ca. 80 % der Baukosten zuwendungsfähig sind, ergibt sich aus dem Verhältnis
von erwarteten Zuwendungen zu den Gesamtkosten der Maßnahme eine Refinanzierungs-
quote von rd. 62 %.
RPA
Die Kostenermittlung wurde dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Stellungnahme des
Rechnungsprüfungsamtes ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Übersichtsplan
2.1 Lageplan Haltestelle Niehler Straße/Gürtel
2.2 Lageplan Haltestelle Boltensternstraße/Gürtel
Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt (RPA)
Anlage 4 Stellungnahme zum Schreiben des RPA
Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 22.08.2023
2724 Zeichen
Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 31.08.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.08.2023 öffentlich 4.4 Planungsbeschluss für den Bau der zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13 0152/2023 Die Fraktionen sprechen der Verwaltung einvernehmlich ihren Dank für die zügige Vorlage des Planungsbeschlusses aus. Für den weiteren Planungsverlauf regt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, die Bahnsteige an der Haltestelle Niehler Straße so zu gestalten, dass perspektivisch doch noch Rampen zu einem späteren Zeitpunkt möglich seien. RM De Bellis-Olinger fügt ergänzend hinzu, dass hier bereits frühzeitig geprüft werden könne, ob und welche Grundstücke für einen späteren Rampenbau angekauft werden müssten. Sie bittet die Verwaltung jedoch eindringlich, hier mit Augenmaß vorzuge- hen. RM Lorenz schlägt vor, alternativ zur Unterführung eine Querung mit Lichtsignalan- lage oder Zebrastreifen für eine schnelle Radwegeverbindung kostenmäßig zu prüfen. Abschließend sagt Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn- bau, zu, die heutigen Anregungen mitzunehmen. Mit dem nächsten Beschluss in die- ser Sache könne der Ausschuss in frühestens zwei Jahren rechnen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertre- tung Nippes uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu be- schließen: Der Rat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der durchgeführten Öffent- lichkeitsbeteiligung für die zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planung 2 für die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI inklusive der dazugehörigen Gutachterleis- tungen auf Grundlage der Vorzugsvarianten extern zu vergeben und die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen sowie die Finanzierung sicher zu stellen. Der Rat beschließt außerdem die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 420.000 € sowie die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i.H.v 1.880.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027(540.000 € in 2025, 810.000 € in 2026, 530.000 € in 2027) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tun- nel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-5- 6006, L 13 Hst. Niehler Str. und Boltensternstr., im Haushaltsjahr 2024. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 4 Stellungnahme 69 auf RPA zu Planungsbeschluss 0152_2023
2665 Zeichen
/ 2 69 25.07.2023 692/2 Anlage 4 Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamts zur vorgelegten Be- schlussvorlage (0152/2023) für die Planung der zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13 Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung zur Vorlage „Bedarfsfeststel- lungs- und Planungsbeschluss für den Bau der zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13“ (0152/2023) eine Stellungnahme vom 17.07.2023 verfasst. Auf die wesentlichen Punkte wird durch die Verwaltung nachfol- gend eingegangen: Anmerkungen RPA Stellungnahme Verwaltung Der Generalplaner soll die Planung bis ein- schließlich zur Genehmigungsplanung er- stellen. Begründet wird diese Vorgehens- weise mit mangelnden Personalkapazitäten sowie fehlendem Fachwissen innerhalb des Amtes. Aufgrund nicht ausreichender Personalka- pazitäten können die Planungsleistungen nicht durch Amt 69 bzw. durch die zuständi- gen Fachämter 66, 68, 64 und 67 erbracht werden. Zudem fehlen 69 die erforderlichen Ausrüstungen, Computerprogramme und Sachverständigen, die zur Erstellung der Fachgutachten z. B. der Bodengutachten, Schallgutachten etc. erforderlich sind. Aus diesem Grund müssen verschiedene Leis- tungen extern vergeben werden. Baukosten für die mitbetroffenen Verkehrs- anlagen und Freianlagen wurden nicht er- fasst. […] Für die Verkehrsanlagen und Freianlagen konnte der zu erwartende Leistungsumfang nicht näheren erläutert werden. Hierzu ist anzumerken, dass es sich bei der Ermittlung der Kosten im Rahmen der durchgeführten Studie um einen ersten prognostizierter Kostenorientierungswert für beide Bauwerke handelt. Hierbei wurden insbesondere die Hauptgewerke betrachtet und bewertet. Eine genauere Angabe der „mitbetroffenen“ Nachbarflächen und Frei- anlagen wird im Zuge der weiteren Planung vorgenommen. Bei der Fortführung des Projektes bitte ich ferner zu beachten, dass weder Risikozu- schläge noch Baupreissteigerungen hono- rarrelevant sind. Die Hinweise zur Vergabe der Planungsleis- tungen werden bei der Vorbereitung der Ausschreibung des Generalplaners berück- sichtigt. Im weiteren Planungsfortschritt, mit Erstel- lung der Kostenberechnung, ist eine Erhö- Die Ermittlung der genannten Kosten ba- siert auf der durchgeführten Machbarkeits- studie und ist als ein erster prognostizierter Kostenorientierungswert zu verstehen. Eine - 2 - hung der Projektkosten um mehr als der an- erkennten Kostentoleranz von 20 % wahr- scheinlich. genauere Angabe der Projektkosten wird im Zuge der konkreten Planung vorgenommen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1432 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? In der Machbarkeitsstudie wurde die Öffentlichkeit bereits beteiligt. Dies soll während des Planungsprozesses fortgesetzt werden. Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Meinung, Vorschläge, Anregungen und Kritik der Bürger und Bürgerinnen an der Planung eingeholt werden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 - Übersichtsplan
336 Zeichen
Niehler Str. Riehler Str. Boltensternstr. Nordpark Niehler Hafen NIPPES RIEHL Niehler Gürtel Amsterdamer Str. Amsterdamer Str./ Gürtel Slabystr. Neusser Str./ Gürtel Neusser Str. 200 m Bestandshaltestellen Geplante Haltestellen Anlage 2 Übersichtsplan Zusätzliche Haltestellen Niehler Str./Gürtel Boltensternstr./Gürtel
Anlage 2.1 Lageplan Niehler Str.- Gürtel
3549 Zeichen
A 1885 117 450 1362 82867 114 112 82847 1887 88464 1888 109 88484 82878 82857 154387 126 8850488474 88494 82837 1415 88456 1323 1884 124 A 450 82847 126 1888 154387 82837 18841887 109 82867 1415 124 8845682857 1885 82878 112 Niehler Straße Schnelle Radwegverbindung(südliche Trassenvariante - nur nachrichtlich) +1 +1EGEG ~715 m Neusser Straße/Gürtel~560 m Amsterdamer Straße Schnelle Radwegverbindung(nördliche Trassenvariante - nur nachrichtlich) Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt KölnDas Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. - BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummer Plan-Nr. Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumName Planverfasser/in:Planstufe:MachbarkeitsstudieStadt KölnAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 KölnSPI-ZPFeltgesFeltges31.01.2022 ------ TeilbauwerkPlantypIndex Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: 31.08.20221:500 Lageplan31.01.202231.01.2022 Niehler Straße/GürtelBoltensternstraße/Gürtel Stadtbahnhaltestelle Niehler Straße/ GürtelMachbarkeitsstudie - Variante 2A69201950012A040OBLP0P LEGENDE Bahnsteignutzlänge 60m (Breite 3,5m) Bahnsteighöhe 90cm ü. SO Bahnsteignutzlänge 60m (Breite 3,5m) Bahnsteighöhe 90cm ü. SO ---------Einträgeübernommen keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Einträgeübernommen keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Einträgeübernommen keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Einträge Stadt Kölnübernommen keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftAmt 66Frau Stach ReinartzDatum / Unterschrift Kölner Verkehrsbetriebe . . 23.02.23 Strach Reinartz (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023) Stadt KölnAmt 664-3Herr Claußen Stadt KölnAmt 671Herr Dr. Bauer Stadt KölnAmt 68Herr Siggelkow --------- Stadt KölnAmt 68Herr Fohlmeister -Herr Bondorf 23.02.23 Dr. Bauer (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023) 09.02.23 Claußen (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023) 23.02.23 Fohlmeister (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023)14.03.23 Siggelkow (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023) 13.03.23 Bondorf (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023) ---------Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift . .--------- .--------- .--------- Anlage 2.1 freigegebenohne Einträge nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmtsleitung 69Stadt KölnAbteilungsleitung 692Stadt KölnSachgebietsleitung 692/2freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenmit EinträgenHr. Kümpel / Hr. Matzelxxx Hr. MelchertFr. Rode02.05.2023 / Rode26.04.2023 / C. Melchert25.04.2023 / Matzel25.04.2023 / Kümpel
Anlage 3 Stellungnahme RPA zu Planungsbeschluss 0152_2023
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/ 2 14 17.07.2023 143 Dezernat III, Amt 69 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0152/2023, Stand 06.07.2023 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Bau der zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13l RPA-Nr.: 2023/0344 Eingereichte städtische Gesamtkosten: rd. 13,5 Mio. € netto (16,1 Mio. € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Beschluss des Verkehrsausschusses vom 01.09.2020 wurde 69/Amt für Brücken, Tun- nel und Stadtbahnbau beauftragt, in Kooperation mit den KVB/Kölner Verkehrsbetrie ben für die Stadtbahnlinie 13 zwei neue Haltestellen zu planen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden die vorliegenden Vorzugsvarianten erarbeitet. Für die Gesamtmaßnahme soll nun im Rat der Stadt Köln ein Bedarfsfeststellungs- und Pla- nungsbeschluss herbeigeführt werden. Um die Maßnahmen realisieren zu können, sollen die erforderlichen freiberuflichen Leistungen bzw. Dienstleistungen, u. a. die Objekt- und Fachplanungen, die Projektsteuerung sowie ver- schiedenen Gutachten, an einen externen Generalplaner vergeben werden. Dieser soll die Planung bis einschließlich zur Genehmigungsplanung erstellen. Begründet wird diese Vorge- hensweise mit mangelnden Personalkapazitäten sowie fehlendem Fachwissen innerhalb des Amtes. Mit der Ausführungsplanung und Bauausführung soll im Anschluss an die Genehmigungspla- nung ein Totalunternehmer beauftragt werden. Der hierfür erforderliche Baubeschluss wird vor Beauftragung des Totalunternehmers zu einem späteren Zeitpunkt im Rat der Stadt Köln er- wirkt. Laut der Beschlussvorlage liegen die voraussichtlichen Baukosten bei rund 11,6 Mio. € netto (13,8 Mio. € brutto). Diese beinhalten die Kosten für den Bau der Haltestellen sowie der zuge- hörigen technischen Anlagen. Baukosten für die mitbetroffenen Verkehrsanlagen und Freian- lagen wurden nicht erfasst. Die Planungskosten und Honorare für die sonstigen Dienstleistungen werden mit rund 1,93 Mio. € netto (2,3 Mio. € brutto) angegeben. Die Honorare für die Planungsleistungen wurden auf Basis einschlägiger Honorarordnungen (z. B. HOAI/Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ermittelt . Die für die Honorarer- mittlung angesetzten anrechenbaren Kosten beruhen, dem frühen Planungsstand geschuldet, auf pauschalen Ansätzen inkl. eines Zuschlags von 25 % für Materialpreissteigerungen und stellen damit einen Kostenrahmen dar. Für die Verkehrsanlagen und Freianlagen konnte der - 2 - zu erwartende Leistungsumfang nicht näheren erläutert werden. Eine Bewertung der Ange- messenheit der anrechenbaren Kosten für diese Leistungsbilder ist deshalb nicht möglich. Die anrechenbaren Kosten für die Haltestellen (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) wurden plausi- bel dargestellt. Die Grundlagen der Honorarermittlung nach der HOAI wurden nicht immer korrekt angewandt. Bei einer Besprechung konnten diesbezügliche Unstimmigkeiten ausgeräumt werden. Im Rah- men der Vergabe wird auf eine HOAI-konforme Ermittlung der Vergütung geachtet. Bei der Fortführung des Projektes bitte ich ferner zu beachten, dass weder Risi kozuschläge noch Baupreissteigerungen honorarrelevant sind. Sofern die HOAI als Preisgrundlage verein- bart wird, sind für die Honorarermittlung die anrechenbaren Kosten ohne Zuschläge zu ver- wenden. Honoraranpassungen sind separat zu vertraglich vereinbaren. Die Honorare für die Gutachten und die sonstigen Leistungen wurden pauschal angegeben und beruhen auf Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten. Das Projektsteuerungsho- norar wird in Anbetracht der Projektgesamtkosten als zu niedrig eingeschätzt. Sofern tatsächlich Bauherrenaufgaben vergeben werden, sollten diese auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Für das Projekt ist keine Bedarfsplanung (Leistungsphase 0) erfolgt. Es besteht ein Kostenri- siko, da u.U. nicht alle erforderlichen Leistungen vorab ermittelt wurden. Erfolgen bei Bauvor- haben Eingriffe in das Umfeld oder den Bestand, können z. B. umfangreiche Beweissiche- rungsverfahren erforderlich werden. Bei der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die grundsätzlich gegen eine Fortführung der Maßnahme sprechen. Der angegebene Kostenrahmen für das Gesamtprojekt enthält nicht alle Kostenbestandteile. Im weiteren Pla- nungsfortschritt, mit Erstellung der Kostenberechnung , ist eine Erhöhung der Projektkosten um mehr als der anerkennten Kostentoleranz von 20 % wahrscheinlich. In den Stadtbahnanlagen sind wegen gesetzlicher Verpflichtungen, z. B. Barrierefreiheit nach dem Personenbeförderungsgesetz, oder der Umsetzung der Kapazitätserweiterung, eine Viel- zahl an Baumaßnahmen im Bestand erforderlich. In Kenntnis der begrenzten personellen Res- sourcen sowohl bei den städtischen Dienststellen, der KVB wie auch bei den externen Freibe- ruflern und Dienstleistern, bitte ich sicherzustellen, dass durch entsprechende Priorisierung der Projekte keine Verletzungen der gesetzlichen Verpflichtungen eintreten. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (11/2023)
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Dezernat, Dienststelle
III/69/692/2
Vorlagen-Nummer
0152/2023
Stand: 29.11.2023
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Bau der zusätzlichen
Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der durchgeführten Öffent-
lichkeitsbeteiligung für die zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel
und Boltensternstraße/Gürtel zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planung
für die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI inklusive der dazugehörigen Gutachterleis-
tungen auf Grundlage der Vorzugsvarianten extern zu vergeben und die erforderlichen
Genehmigungen zu beantragen sowie die Finanzierung sicher zu stellen.
…
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung beabsichtigt, Planungsleistungen an externe Ingenieurbüros und Gutachter zu
vergeben. Diese Leistungen sind öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibungen werden
derzeit vorbereitet.
Nächste Schritte:
Die Veröffentlichung und Vergabe der Planungsleistungen ist für 2024 vorgesehen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
12/2024
Anlage 2.2 Lageplan Boltensternstr.-Gürtel
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A 258 756 554 1784158 3186158 259BoltensternstraßeSchnelle Radwegverbindung Auffahrt Mülheimer Brücke Abfahrt Mülheimer Brücke +1EG +1EG Slabystraße~880 m Amsterdamer Straße~660 m RichtungZIELORTRichtungZIELORT Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt KölnDas Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. - BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummer Plan-Nr. Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumName Planverfasser/in:Planstufe:MachbarkeitsstudieStadt KölnAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 KölnSPI-ZPFeltgesFeltges31.01.2022 ------ TeilbauwerkPlantypIndex Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: 31.08.20221:500 Lageplan31.01.202231.01.2022 Niehler Straße/GürtelBoltensternstraße/Gürtel Stadtbahnhaltestelle Boltensternstraße/ GürtelMachbarkeitsstudie - Variante 2E6931860012E040OBLP0P LEGENDE Bahnsteignutzlänge 60m (Breite 3,5m) Bahnsteighöhe 90cm ü. SO Bahnsteignutzlänge 60m (Breite 3,5m) Bahnsteighöhe 90cm ü. SO ---------Einträgeübernommen keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Einträgeübernommen keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Einträgeübernommen keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Einträge Stadt Kölnübernommen keineEinträgeEinträge Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftAmt 66Frau Stach ReinartzDatum / Unterschrift Kölner Verkehrsbetriebe . . 23.02.23 Strach Reinartz (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023) Stadt KölnAmt 664-3Herr Claußen Stadt KölnAmt 671Herr Dr. Bauer Stadt KölnAmt 68Herr Siggelkow --------- Stadt KölnAmt 68Herr Fohlmeister -Herr Bondorf 23.02.23 Dr. Bauer (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023) 09.02.23 Claußen (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023) 23.02.23 Fohlmeister (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023)14.03.23 Siggelkow (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023) 13.03.23 Bondorf (gem. Mail v. Herrn Matzel, 19.04.2023) ---------Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Einträgeübernommen keineEinträgeEinträgeDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift . .--------- .--------- .--------- Anlage 2.1 freigegebenohne Einträge nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmtsleitung 69Stadt KölnAbteilungsleitung 692Stadt KölnSachgebietsleitung 692/2freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenmit EinträgenHr. KümpelHr. Kümpel / Hr. Matzelxxx Hr. Melchert02.05.2023 / Rode26.04.2023 / C. Melchert25.04.2023 / Matzel25.04.2023 / Kümpel
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (03/2025)
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Dezernat, Dienststelle
III/69/692/2
Vorlagen-Nummer
0152/2023
Stand: 24.03.2025
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Bau der zusätzlichen
Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel der Linie 13
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der durchgeführten Öffent-
lichkeitsbeteiligung für die zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel
und Boltensternstraße/Gürtel zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planung
für die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI inklusive der dazugehörigen Gutachterleis-
tungen auf Grundlage der Vorzugsvarianten extern zu vergeben und die erforderlichen
Genehmigungen zu beantragen sowie die Finanzierung sicher zu stellen.
…
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung beabsichtigt, Planungsleistungen an externe Ingenieurbüros und Gut-
achter zu vergeben. Die Ausschreibungen wurden vorbereitet und in 2025 öffentlich
ausgeschrieben.
Nächste Schritte:
Die Vergabe der Planungsleistungen ist für Ende 2025 vorgesehen, so dass die Pla-
nung in 2026 beginnen kann.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
12/2026
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Boltensternstraße
- Slabystraße
- Amsterdamer Straße
- Niehler Straße
- Riehler Straße
- Neusser Straße 200m
- Brückenstraße 5
- Tunnel Herkulesstraße
- Mülheimer Brücke
- Niehler Gürtel
- Straße 20
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Details
- Aktenzeichen
- 0152/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.08.2023
- Erstellt
- 12.01.2023 09:22