V/0588/2022
Wallstraße - Umgestaltung des Straßenraums im Zuge der Kanalsanierung
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Droste_Wall-AQ_frei_210525
1889 Zeichen
Parken/GehwegGehwegAufpflasterungFahrbahn vorh. GebäudeBetonstein 16/16/14 cm 8,0 cm Betonplatten 24/24/8 cm und 36/24/8 cmohne Fase, mit Abstandhalter, Diagonalverband4,0 cm Brechsand / Splitt 0/520,0 cm Frostschutzschicht 0/4532,0 cm Gesamtaufbau 8,0 cm Betonstein grau 16/16/8 cmmit Abstandhalter4,0 cm Brechsand / Splitt 0/545,0 cm Schottertragschicht 0/4557,0 cm Gesamtaufbau38,0 cm Schottertragschicht 0/4550,0 cm Gesamtaufbau Anschluss an Bestand 2,77 m5,02 m2,16 m9,95 m 1,0 %2,5 %3,5 % Ausbauquerschnitt A-A'URVWHQKRIVWUDÀHStation 30.000 Filterkies GEDränageltg. gem.BodengutachtenØ100Filterkies GEDränageltg. gem.BodengutachtenØ100 (Mittelstein) 15/20, r=2abgesenkter Hochbordstein3 8,0 cm Betonplatten 24/24/8 cm und 36/24/8 cmohne Fase, mit Abstandhalter,Diagonalverband4,0 cm Brechsand / Splitt 0/5 Filterkies GEDränageltg. gem.BodengutachtenØ100 Betonstein 16/16/14 cm Hochbord 8,0 cm Betonplatten 24/24/8 cm und 36/24/8 cmohne Fase, mit Abstandhalter, Diagonalverband4,0 cm Brechsand / Splitt 0/520,0 cm Frostschutzschicht 0/4532,0 cm Gesamtaufbau Filterkies GEDränageltg. gem.BodengutachtenØ100 1,1 %vorh. Gebäudevorh. Mauer 0,55 m1,75 m1,75 m2,35 m6,40 m Ausbauquerschnitt B-B:DOOVWUDÀHStation 30.000 3 %2,5 %2,9 % 3,0 cm Asphaltdeckschicht AC 8 DN10,0 cm Asphalttragschicht AC 22 TN45,0 cm Schottertragschicht 0/4558,0 cm Gesamtaufbau (F3)Belastungsklasse 1,0 SchrammbordGehwegFahrbahnFahrbahn Plot 25.05.2021 Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)13/08410944 MaßstabLageplan 1 : 50Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt :i. A. Ausbauquerschnitt ..Münster, den 21.05.2021Wessels Wallstraße und EinmündungDrostenhofstraßeAusbau der Wallstraße undAufpflasterung DrostenhofstraßeMai 2021PetersenFebr. 2019 Amt für Mobilität und Tiefbaugez. Verrieth
Folgelastenberechnung_220919
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0588/2022 Aufgestellt am: 15.09.2022 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2024 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 2. Beiträge 120.000 30,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 280.000 70,00 Gesamt-Kapitalbedarf 400.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 400.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 400.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2025 4.000 21,98 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 4.000 21,98 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 10.000 54,95 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 4.200 23,08 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.200 € p.a. + Tilgung 8.400 € p.a. = Schuldendienst 12.600 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 18.200 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 3.000 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 3.000 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 15.200 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,80 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Wallstraße Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage A
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Anlage A zur V/0588/2022 Kurzüberblick Umgestaltung des Straßenraums im Zuge der Kanalsanierung zur Verbesserung der Schulwegsicherheit. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche- ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2024 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 400.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beschlussvorlage
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V/0588/2022
V/0588/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Wallstraße - Umgestaltung des Straßenraums im Zuge der Kanalsanierung
- Planungs- und Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10943
Blatt 1(1) und Ausbauquerschnitt Nr. 10944 Blatt 1(1) vom 21.05.2021) und der baulichen Ausführung
wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 400.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 120.000 €.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen
2023
2024
300.000
100.000
Investitionsmaßnah-
me
0005 Straßenbaubeiträge nach KAG
Einzahlungen
2025
120.000
Zuwendungen
des Landes
Amt für Mobilität und Tiefbau
08.11.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Petersen
Telefon: 492-6636
Petersen@stadt-
muenster.de
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NRW
Saldo 280.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o. g.
Investitionsmaßnahme veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mittelfristi-
gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2025 ff. 3.000 Folgeertrag
Zeile
13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 2025 ff. 4.000 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 10.000 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 2025 ff. 4.200 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Im Zuge der Kanalsanierungsarbeiten der Stadt Münster und Leitungsverlegungsarbeiten der
Stadtnetze Münster wird ein Großteil der schmalen Straße durch die Arbeiten aufgegraben, so
dass eine Wiederherstellung über die gesamte Querschnittsbreite erforderlich wird. Daher wird
die Möglichkeit wahrgenommen, den gesamten Querschnitt der Straße neu aufzuteilen.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Der vorh. Querschnitt der Wallstraße weist einen Gehweg mit einer Breite von rd. 1,20 m auf
der West- und einen Schutzstreifen mit 0,80 bis 0,85 m Breite auf der Ostseite auf. Die Fahr-
bahn ist rd. 4 m breit, auf ihr wird einseitig geparkt.
Im Zuge der neuen Aufteilung des Querschnitts wird die Wallstraße in Abstimmung mit der
Straßenverkehrsbehörde zu einer Einbahnstraße mit Fahrtrichtung von Süd (Drostenhofstraße)
nach Nord (Hofstraße) verändert.
Der östliche Schutzstreifen (Schrammbord) wird auf ein Mindestmaß von rd. 50 cm reduziert.
Der westliche Gehweg wird auf mindestens 2 m Breite erweitert. Die Verbreiterung der Gehwe-
ge ergibt die Vorteile, dass ein stark frequentierter Schulweg sicherer gestaltet werden kann
und, dass mobilitätseingeschränkte Menschen im Begegnungsfall aneinander vorbeikommen.
Zudem kann dieser breiter ausgebaute Gehweg zur Entlastung der engen Gehwege an der
Münster- und Hofstraße beitragen.
Die Fahrbahn erhält eine Breite von 3,50 m und lässt ein Befahren von Radfahrenden entge-
gen der Einbahnstraße zu. Die Einfassung der Straße erfolgt mit Hochbordsteinen mit 10 cm
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Ansicht. Im Einmündungsbereich mit der Drostenhofstraße wird aus Gründen der Verkehrsbe-
ruhigung eine Aufpflasterung hergestellt.
Das Parken auf der Fahrbahn ist dann nicht mehr möglich und zulässig, Parken auf dem Geh-
weg generell nicht erlaubt. Als Alternative befindet sich in 60 bis 150 m Entfernung an der Niko-
laus-Kirche ein öffentlicher Parkplatz.
Die Fahrbahn soll in der für eine Wohnstraße üblichen Belastungsklasse 1,0 hergestellt wer-
den. Der Aufbau besteht aus einer 3,0 cm Asphaltdeckschicht, 10,0 cm Asphalttragschicht und
45,0 cm Schottertragschicht. Der Gehweg und der Schutzstreifen werden mit 8,0 cm dicken
24/24er Betonplatten auf 4,0 cm Brechsand und 20,0 cm Frostschutzschicht hergestellt.
Die Aufpflasterung wird gem. den Standards der Stand Münster aus Betonsteinpflaster herge-
stellt.
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus
den Anforderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Re-
duktionsmaßnahmen sind nicht möglich.
Der Ausbau erfolgt nach den Standards der Stadt Münster.
Es sind keine Lärmschutzmaßnahmen und keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Baum-
pflanzungen im Zuge des Klimaschutzes sind aufgrund der Leitungsdichte im Untergrund nicht
möglich.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung
und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
(KIB) abgestimmt.
3. Ausschreibung und Bau
Der Bau ist nach der öffentlichen Ausschreibung ab dem 1. Quartal 2024 nach den Arbeiten
der Stadtentwässerung und nach den Arbeiten der Stadtnetze Münster vorgesehen. Die Dauer
der Gesamtbaumaßnahme wird auf ca. 10 Monate geschätzt, wovon für Kanal - und Straßen-
bauarbeiten ca. 7 Monate veranschlagt werden. Die Stadtnetze Münster werden ihre Arbeiten
zur Erneuerung der Strom-, Wasser- und Telekommunikationsinfrastruktur im zweiten Halbjahr
2023 beginnen. Die Stadtnetze werden die Anlieger über ihren Bauablauf separat informieren.
Die Arbeiten der Stadtnetze und der Stadt Münster erfolgen in enger Abstimmung, so dass bei
einem frühzeitigen Bauende der Stadtnetze die Arbeiten der Stadt Münster früher begonnen
werden können.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchge-
führt. Die Erreichbarkeit der Grundstücke wird fußläufig aufrechterhalten.
Im Vorlauf der Straßenbauarbeiten werden der Mischwasserkanal auf gesamter Länge von rd.
80 m und die Versorgungsleitungen der Stadtwerke Münster saniert.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Aus straßenbaubeitragsrechtlichen Gründen ist die abrechenbare Anlage wie folgt zu bilden:
Anlage: Wallstraße, von Hofstraße bis Drostenhofstraße
Nach dem vorliegenden Bodengutachten ist die vorhandene Fahrbahn in der Anlage Wallstra-
ße nicht frostsicher ausgebaut. Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Straße nach der erfor-
derlichen Kanalerneuerung und den Arbeiten von Stadtnetze Münster GmbH erhält diese erst-
malig einen frostsicheren Oberbau.
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Der beschriebene geplante Ausbau stellt im Verhältnis zum bisherigen Straßenaufbau eine we-
sentliche Verbesserung dar und ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts
(§ 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NRW -).
Nach § 3 Abs. 3a der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für Stra-
ßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 24.03.2017 ist die Anlage Wallstraße als Anlie-
gerstraße einzustufen. Die Grundstückseigentümer*innen bzw. Erbbauberechtigten der von der
Anlage erschlossenen Grundstücke müssen sich mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten be-
teiligen.
Die beitragsfähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Berechnung 146.864,12 €.
Bei einer Anliegerbeteiligung von 80 % werden demnach 117.491,30 € auf die erschlossenen
Grundstücke auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzbarkeit umgelegt. Der Verteilerwert
pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt voraussichtlich 23,99 €.
Die Grundstücke sind ein - oder zweigeschossig bebaut. Ein durchschnittlich es Wohngrund-
stück mit einer Grundstücksgröße von 250 m², zweigeschossig bebaut, muss mit einer voraus-
sichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von 7.796,75 € rechnen.
Nach Maßgabe der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 wird eine Zuwei-
sung durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt Münster zur Reduzierung des umlage-
fähigen Aufwands für Straßenausbaumaßnahmen erwartet, was wiederum eine Reduzierung
der von den Beitragspflichtigen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG auf Grund von Beitragsbeschei-
den zu tragenden Straßenausbaubeiträge auf null Euro zur Folge hätte.
Die beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahme ist im Straßen - und Wegekonzept der Stadt
Münster nach § 8a Abs. 1 KAG NRW enthalten. Eine Versammlung der von dem Vorhaben be-
troffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung)
wird rechtzeitig vor Baubeginn durchgeführt und diesen werden die rechtlichen, technischen
und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorgestellt. Über das Ergebnis der verbindlichen Anlieger-
versammlung wird die BV Südost anschließend informiert.
Die Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen 2022 -2027 für Nordrhein-Westfalen enthält
den Hinweis, dass die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigen-
tümerinnen und Eigentümer abgeschafft werden.
Fördermaßnahmen und Bewilligungen
Zuschüsse werden nicht erwartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme
Die Eigentümer*innen und Anwohner*innen werden entsprechend dem Serviceversprechen
des Amtes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0541/2019.
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V/0588/2022
I.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen
Folgelastenberechnung
Anlage A
Anlage 1: Lageplan Nr. 10943
Anlage 2: Ausbauquerschnitt Nr. 10944
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Plot 25.05.2021 Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: Projekt Nr. : 1 (1) Maßstab Lageplan 1 : 250 Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt : i. A. Lageplan . . Münster, den 21.05.2021 13/084 10943 Petersen Wallstraße und Einmündung Drostenhofstraße Ausbau der Wallstraße und Aufpflasterung Drostenhofstraße Mai 20121 Petersen Feb 2019 Rinnenablauf Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Höhe Höhe Legende vorhanden: geplant: 1 1 2 2 14 7 4 3 Asphalt Asphalt Betonplatten 24/24 cm Betonplatten 24/24/8 cm Betonstein grau 20/10 cm Betonstein grau 16/16 cm Betonstein grau 16/16/8 cm Betonstein anthrazit 16/16 cm Betonstein weiß 16/16/8 cm 4a 78.51 78.51 10 Natursteinpflaster Kleinpflaster Klinker 17 1b Deckenerneuerung Betonplatten aufnehmen und neu verlegen Verbundsteinpflaster aufnehmen und neu verlegen 2b Betonplatten 30/30 cm 11 12 Verbundsteinpflaster Grünfläche Betonstein grau aufnehmen und neu verlegen Fallrohr 16 Natursteinpflaster Großpflaster Amt für Mobilität und Tiefbau gez. Verrieth
Droste_Wall-LP_frei_210525
4995 Zeichen
53.80 54.1154.1254.1254.2154.1954.1754.1754.1754.2054.1854.1754.1554.1654.1554.1054.0654.0554.0254.0354.0254.0053.9853.98 54.1353.9754.0054.0653.9953.77 53.8353.8453.8553.8553.9453.9253.9353.9753.9753.9054.0254.0954.06 54.0554.0754.14 54.1954.1454.1554.1254.2654.2554.1354.1654.2754.1954.1654.1854.2154.1854.1854.2354.0854.11 54.1454.12 54.2754.1854.2454.17 54.16 54.2054.2054.1954.1954.1754.1654.1354.1454.2454.2254.1454.1254.1854.2054.1554.2054.2454.3054.2254.2354.29 54.17 54.16 53.8053.8953.9354.1353.9353.9253.9153.9253.90 53.7053.73 53.7853.7653.7053.7553.8453.7953.79 53.8353.8953.89 53.9753.9553.9853.9553.8853.8553.9353.8353.9353.9653.95 53.8953.8653.95 53.8953.8053.7653.8354.34 53.8153.7853.71 53.8553.8653.85 53.94 53.93 54.0153.9953.9753.9953.87 53.9854.0154.01 54.03 53.9453.9854.0053.9953.9553.9653.9353.94 53.76 54.0454.01 53.59 53.68 53.74 53.79 53.8653.89 53.87 53.85 53.80 53.7453.7153.6853.63 53.6953.73 53.77 53.8753.84 53.8853.86 53.7853.7453.8053.7953.8253.8353.8453.8553.78 53.9253.94 53.7353.7753.83 53.9453.9753.8853.9353.9353.87 54.0054.01 54.0254.04 53.6953.6453.6253.64 54.0153.6153.63 53.5753.6453.75 53.7253.63 53.7453.7253.6453.6553.72 53.7353.74 53.58 53.56 53.56 53.61 53.6653.7853.66 53.55 53.54 53.6153.5553.66 53.5953.5753.55 53.55 53.58 53.61 53.58 53.6553.6653.6453.6453.6353.6453.65 53.7553.7453.73 53.7453.68 53.6653.66 53.7053.6353.6753.7053.67 53.6453.6453.6353.63 53.75 53.7453.74 WW WW W WW WWW W W WG W W G WWW W 617 657 661161 219 328 329 670 388390393 385 579 586 577 628 414 387 636 656 (1) 10 13 4 (1)(1) (1) 12 (1)14 5 2a (2) 2 30 21 (1) (1) (3) (2) 34 23 24 16 13a 3 (4) (2)(1) 32 25 18 38 (1) 25 (1)Drostenhofstraße WallstraßeL 585 Hofstraße704703705 Stufe FallrohrFallrohr FallrohrFallrohr VEW Fallrohr 24 I 16S I13a I3 (4) (2)(1) II 32 25SII (1) (1) (1) II 10 I13 I4 (1)(1) (1) I 12 (1)I 14 I5 (2) II2 I 30S II21MD (3) (2) II34 23IIS III 18S II 38 (1) II25 (1) I2a AA B B 2.562.52 0.521.751.752.20 0.561.751.752.25 3.00 m-2.80 %12.00 m-0.50 %km = 0+003.00h TS = 54.1712.00 m-0.50 %5.00 m+0.50 %km = 0+015.00h TS = 54.1115.00 m-0.50 %km = 0+020.00h TS = 54.1415.00 m-0.50 %15.00 m-0.70 %km = 0+035.00h TS = 54.0615.00 m-0.70 %26.83 m-1.11 %km = 0+050.00h TS = 53.96 10.00020.00030.00040.00050.00060.00070.00080.000 S=15.00H=54.11mS=20.00H=54.14mS=76.83H=53.66mS=77.33H=53.72m R=-1.00R=-2.50 R=∞0+000.00R=1000.00R=∞0+033.59R=∞R=1000.000+049.700+086.80 R=2.00R=2.00 5.89 m-0.31 % 8.08 m-0.70 %km = 0+005.89h TS = 53.62 5.34 m+0.75 % 14.84 m+0.89 %km = 0+019.81h TS = 53.67 14.84 m+0.89 %0.50 m-12.00 %km = 0+034.65h TS = 53.80 9.85 m+1.75 % 10.96 m+0.33 %km = 0+045.00h TS = 53.91 0.50 m+12.00 %6.94 m-0.75 %km = 0+077.33h TS = 53.72 53.95 53.8353.77 53.7353.7153.6953.6653.6753.65 53.84 53.6853.7453.69 53.6353.6253.6053.5853.5053.53 53.84 53.8053.8653.82 53.7153.7253.6853.5953.5753.5153.53 53.96 54.0354.0453.94 53.58 53.91 53.7453.8053.76 53.6853.6753.6553.6353.5753.6053.6953.79 54.0554.0454.1354.1854.1954.1954.2054.2354.2153.6853.6253.71 53.9253.9453.9954.0554.0754.0954.0754.1154.1153.6853.6253.72 53.9353.9554.0054.0554.0754.0954.0754.1154.2354.2353.6953.7253.6653.77 53.9853.9954.0554.1154.1354.1454.1254.1654.1754.26 53.54 R=∞ 54.1954.1954.1554.1354.1354.0054.0053.8553.7653.75 vorh. FGÜ (Vz293)wiederherstellen +10+10+3+3+10+10+3+3+10+10+3 +10+3+10+3+10+3+10+3+10+3+3 +3+10 +3 HH+10+10+3 +3+10 +3+10 +3+10 +10+3HH H H HH 3.3%3.0%3.0%1.0%3.6%3.0%3.0%2.3%1.6%3.0%3.0%3.3%2.9%2.5%3.0%1.1% 1.1%2.5%3.0%2.3%8.4%2.5%2.5%3.0%53.7153.721.04%2.50%2.64%2.64%1.83% 2.88%1.97%2.00%3.37% 0.75%2.00%3.86% 1.91%2.50%2.87% 2.99%0.21%2.75%2.91%0.77%3.00%3.00%1.45% S=13.97H=53.57m S=34.65H=53.80mS=35.15H=53.74m Beleuchtungensichern underhalten. Zur Beachtung:Gem. Gesamtgestaltungskonzept fürden historischen Wigbold Wolbecksind die Gehwegplatten diagonal zuverlegen! Plot 25.05.2021 Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1) MaßstabLageplan 1 : 250Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt :i. A. Lageplan ..Münster, den 21.05.2021 13/08410943 Petersen Wallstraße und EinmündungDrostenhofstraßeAusbau der Wallstraße undAufpflasterung DrostenhofstraßeMai 20121PetersenFeb 2019 Rinnenablauf Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Höhe Höhe Legende vorhanden: geplant: 11 22 14 743 Asphalt AsphaltBetonplatten 24/24 cm Betonplatten 24/24/8 cm Betonstein grau 20/10 cm Betonstein grau 16/16 cm Betonstein grau 16/16/8 cm Betonstein anthrazit 16/16 cm Betonstein weiß 16/16/8 cm 4a 78.51 78.51 10 Natursteinpflaster KleinpflasterKlinker17 1bDeckenerneuerungBetonplatten aufnehmen und neu verlegen Verbundsteinpflaster aufnehmen und neu verlegen 2bBetonplatten 30/30 cm 1112VerbundsteinpflasterGrünfläche Betonstein grau aufnehmen und neu verlegen Fallrohr 16Natursteinpflaster Großpflaster Amt für Mobilität und Tiefbaugez. Verrieth
Droste_Wall-AQ_frei_210525_A4
522 Zeichen
Plot 25.05.2021 Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: Projekt Nr. : 1 (1) 13/084 10944 Maßstab Lageplan 1 : 50 Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt : i. A. Ausbauquerschnitt . . Münster, den 21.05.2021 Wessels Wallstraße und Einmündung Drostenhofstraße Ausbau der Wallstraße und Aufpflasterung Drostenhofstraße Mai 2021 Petersen Febr. 2019 Amt für Mobilität und Tiefbau gez. Verrieth
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Wallstraße
- Hofstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0588/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.09.2022
- Erstellt
- 19.09.2022 10:59