Mandari Insight

V/0588/2022

Wallstraße - Umgestaltung des Straßenraums im Zuge der Kanalsanierung

Vorlagen 19.09.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 15.11.2022, TOP 5.3

Droste_Wall-AQ_frei_210525

· application/pdf

Ansehen

Folgelastenberechnung_220919

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Droste_Wall-LP_frei_210525_A4

· application/pdf

Ansehen

Droste_Wall-LP_frei_210525

· application/pdf

Ansehen

Droste_Wall-AQ_frei_210525_A4

· application/pdf

Ansehen

Droste_Wall-AQ_frei_210525

1889 Zeichen

Parken/GehwegGehwegAufpflasterungFahrbahn
vorh. GebäudeBetonstein 16/16/14 cm 
8,0 cm Betonplatten 24/24/8 cm und 36/24/8 cmohne Fase, mit Abstandhalter, Diagonalverband4,0 cm Brechsand / Splitt 0/520,0 cm Frostschutzschicht 0/4532,0 cm Gesamtaufbau
8,0 cm Betonstein grau 16/16/8 cmmit Abstandhalter4,0 cm Brechsand / Splitt 0/545,0 cm Schottertragschicht 0/4557,0 cm Gesamtaufbau38,0 cm Schottertragschicht 0/4550,0 cm Gesamtaufbau
Anschluss an Bestand
2,77 m5,02 m2,16 m9,95 m
1,0 %2,5 %3,5 %
Ausbauquerschnitt A-A'URVWHQKRIVWUDÀHStation 30.000
Filterkies GEDränageltg. gem.BodengutachtenØ100Filterkies GEDränageltg. gem.BodengutachtenØ100
(Mittelstein) 15/20, r=2abgesenkter Hochbordstein3
8,0 cm Betonplatten 24/24/8 cm         und 36/24/8 cmohne Fase, mit Abstandhalter,Diagonalverband4,0 cm Brechsand / Splitt 0/5
Filterkies GEDränageltg. gem.BodengutachtenØ100
Betonstein 16/16/14 cm Hochbord
8,0 cm Betonplatten 24/24/8 cm und 36/24/8 cmohne Fase, mit Abstandhalter, Diagonalverband4,0 cm Brechsand / Splitt 0/520,0 cm Frostschutzschicht 0/4532,0 cm Gesamtaufbau
Filterkies GEDränageltg. gem.BodengutachtenØ100 1,1 %vorh. Gebäudevorh. Mauer
0,55 m1,75 m1,75 m2,35 m6,40 m
Ausbauquerschnitt B-B:DOOVWUDÀHStation 30.000
3 %2,5 %2,9 %
3,0 cm Asphaltdeckschicht AC 8 DN10,0 cm Asphalttragschicht AC 22 TN45,0 cm Schottertragschicht 0/4558,0 cm Gesamtaufbau (F3)Belastungsklasse 1,0
SchrammbordGehwegFahrbahnFahrbahn
Plot 25.05.2021
Nr. 1 2 3 4 5 
Art der Änderung Name Datum 
Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)13/08410944
MaßstabLageplan 1 : 50Längen    1 :           /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt :i. A.
Ausbauquerschnitt
..Münster, den 21.05.2021Wessels
Wallstraße und EinmündungDrostenhofstraßeAusbau der Wallstraße undAufpflasterung DrostenhofstraßeMai 2021PetersenFebr. 2019
Amt für Mobilität und Tiefbaugez. Verrieth

Folgelastenberechnung_220919

2299 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0588/2022 Aufgestellt am: 15.09.2022
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2024
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen
2. Beiträge 120.000 30,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 280.000 70,00
Gesamt-Kapitalbedarf 400.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 400.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 400.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2025 4.000 21,98
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 4.000 21,98
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 10.000 54,95
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 4.200 23,08
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.200 € p.a.
+ Tilgung 8.400 € p.a.
= Schuldendienst 12.600 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 18.200 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge)  3.000 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 3.000 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 15.200
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,80
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Wallstraße
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage A

1500 Zeichen

Anlage A zur V/0588/2022 
Kurzüberblick 
Umgestaltung des Straßenraums im Zuge der Kanalsanierung zur Verbesserung der 
Schulwegsicherheit. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche-
ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2024 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 400.000 € zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung  
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beschlussvorlage

10221 Zeichen

V/0588/2022 
V/0588/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wallstraße - Umgestaltung des Straßenraums im Zuge der Kanalsanierung 
- Planungs- und Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10943 
Blatt 1(1) und Ausbauquerschnitt Nr. 10944 Blatt 1(1) vom 21.05.2021) und der baulichen Ausführung 
wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 400.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 120.000 €. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen 
 
  2023 
2024 
300.000 
100.000  
Investitionsmaßnah-
me 
0005 Straßenbaubeiträge nach KAG    
Einzahlungen 
 
  2025 
 
120.000 
 
Zuwendungen 
des Landes  
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
08.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Petersen 
Telefon: 492-6636 
Petersen@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0588/2022 
  NRW 
Saldo 280.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o. g. 
Investitionsmaßnahme veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mittelfristi-
gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
 
Produktgruppe 
 
 
 
1201 
 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
 
  
 
 
 
 
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2025 ff. 3.000 Folgeertrag 
Zeile  
 
13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 2025 ff. 4.000 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 10.000 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 2025 ff. 4.200 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
 
Im Zuge der Kanalsanierungsarbeiten der Stadt Münster und Leitungsverlegungsarbeiten der 
Stadtnetze Münster wird ein Großteil der schmalen Straße durch die Arbeiten aufgegraben, so 
dass eine Wiederherstellung über die gesamte Querschnittsbreite erforderlich wird. Daher wird 
die Möglichkeit wahrgenommen, den gesamten Querschnitt der Straße neu aufzuteilen. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Der vorh. Querschnitt der Wallstraße weist einen Gehweg mit einer Breite von rd. 1,20 m auf 
der West- und einen Schutzstreifen mit 0,80 bis 0,85 m Breite auf der Ostseite auf. Die Fahr-
bahn ist rd. 4 m breit, auf ihr wird einseitig geparkt.  
Im Zuge der neuen Aufteilung des Querschnitts wird die Wallstraße in Abstimmung mit der 
Straßenverkehrsbehörde zu einer Einbahnstraße mit Fahrtrichtung von Süd (Drostenhofstraße) 
nach Nord (Hofstraße) verändert. 
Der östliche Schutzstreifen (Schrammbord) wird auf ein Mindestmaß von rd. 50 cm reduziert. 
Der westliche Gehweg wird auf mindestens 2 m Breite erweitert. Die Verbreiterung der Gehwe-
ge ergibt die Vorteile, dass ein stark frequentierter Schulweg sicherer gestaltet werden kann 
und, dass mobilitätseingeschränkte Menschen im Begegnungsfall aneinander vorbeikommen. 
Zudem kann dieser breiter ausgebaute Gehweg zur Entlastung der engen Gehwege an der 
Münster- und Hofstraße beitragen. 
Die Fahrbahn erhält eine Breite von 3,50 m und lässt ein Befahren von Radfahrenden entge-
gen der Einbahnstraße zu. Die Einfassung der Straße erfolgt mit Hochbordsteinen mit 10 cm

- 3 - 
V/0588/2022 
Ansicht. Im Einmündungsbereich mit der Drostenhofstraße wird aus Gründen der Verkehrsbe-
ruhigung eine Aufpflasterung hergestellt. 
Das Parken auf der Fahrbahn ist dann nicht mehr möglich und zulässig, Parken auf dem Geh-
weg generell nicht erlaubt. Als Alternative befindet sich in 60 bis 150 m Entfernung an der Niko-
laus-Kirche ein öffentlicher Parkplatz. 
Die Fahrbahn soll in der für eine Wohnstraße üblichen Belastungsklasse 1,0 hergestellt wer-
den. Der Aufbau besteht aus einer 3,0 cm Asphaltdeckschicht, 10,0 cm Asphalttragschicht und 
45,0 cm Schottertragschicht. Der Gehweg und der Schutzstreifen werden mit 8,0 cm dicken 
24/24er Betonplatten auf 4,0 cm Brechsand und 20,0 cm Frostschutzschicht hergestellt. 
Die Aufpflasterung wird gem. den Standards der Stand Münster aus Betonsteinpflaster herge-
stellt.  
 
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus 
den Anforderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Re-
duktionsmaßnahmen sind nicht möglich. 
 
Der Ausbau erfolgt nach den Standards der Stadt Münster. 
 
Es sind keine Lärmschutzmaßnahmen und keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Baum-
pflanzungen im Zuge des Klimaschutzes sind aufgrund der Leitungsdichte im Untergrund nicht 
möglich.  
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung 
und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung 
(KIB) abgestimmt. 
       
3. Ausschreibung und Bau 
 
Der Bau ist nach der öffentlichen Ausschreibung ab dem 1. Quartal 2024 nach den Arbeiten 
der Stadtentwässerung und nach den Arbeiten der Stadtnetze Münster vorgesehen. Die Dauer 
der Gesamtbaumaßnahme wird auf ca. 10 Monate geschätzt, wovon für Kanal - und Straßen-
bauarbeiten ca. 7 Monate veranschlagt werden. Die Stadtnetze Münster werden ihre Arbeiten 
zur Erneuerung der Strom-, Wasser- und Telekommunikationsinfrastruktur im zweiten Halbjahr 
2023 beginnen. Die Stadtnetze werden die Anlieger über ihren Bauablauf separat informieren.  
Die Arbeiten der Stadtnetze und der Stadt Münster erfolgen in enger Abstimmung, so dass bei 
einem frühzeitigen Bauende der Stadtnetze die Arbeiten der Stadt Münster früher begonnen 
werden können. 
 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchge-
führt. Die Erreichbarkeit der Grundstücke wird fußläufig aufrechterhalten.  
 
Im Vorlauf der Straßenbauarbeiten werden der Mischwasserkanal auf gesamter Länge von rd. 
80 m und die Versorgungsleitungen der Stadtwerke Münster saniert. 
 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Aus straßenbaubeitragsrechtlichen Gründen ist die abrechenbare Anlage wie folgt zu bilden: 
Anlage: Wallstraße, von Hofstraße bis Drostenhofstraße 
 
Nach dem vorliegenden Bodengutachten ist die vorhandene Fahrbahn in der Anlage Wallstra-
ße nicht frostsicher ausgebaut. Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Straße nach der erfor-
derlichen Kanalerneuerung und den Arbeiten von Stadtnetze Münster GmbH erhält diese erst-
malig einen frostsicheren Oberbau.

- 4 - 
V/0588/2022 
Der beschriebene geplante Ausbau stellt im Verhältnis zum bisherigen Straßenaufbau eine we-
sentliche Verbesserung dar und ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts 
(§ 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NRW -). 
Nach § 3 Abs. 3a der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für Stra-
ßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 24.03.2017 ist die Anlage Wallstraße als Anlie-
gerstraße einzustufen. Die Grundstückseigentümer*innen bzw. Erbbauberechtigten der von der 
Anlage erschlossenen Grundstücke müssen sich mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten be-
teiligen. 
Die beitragsfähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Berechnung 146.864,12 €. 
Bei einer Anliegerbeteiligung von 80 % werden demnach 117.491,30 € auf die erschlossenen 
Grundstücke auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzbarkeit umgelegt. Der Verteilerwert 
pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt voraussichtlich 23,99 €. 
Die Grundstücke sind ein - oder zweigeschossig bebaut. Ein durchschnittlich es Wohngrund-
stück mit einer Grundstücksgröße von 250 m², zweigeschossig bebaut, muss mit einer voraus-
sichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von 7.796,75 € rechnen. 
 
Nach Maßgabe der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 wird eine Zuwei-
sung durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt Münster zur Reduzierung des umlage-
fähigen Aufwands für Straßenausbaumaßnahmen erwartet, was wiederum eine Reduzierung 
der von den Beitragspflichtigen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG auf Grund von Beitragsbeschei-
den zu tragenden Straßenausbaubeiträge auf null Euro zur Folge hätte. 
 
Die beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahme ist im Straßen - und Wegekonzept der Stadt 
Münster nach § 8a Abs. 1 KAG NRW enthalten. Eine Versammlung der von dem Vorhaben be-
troffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung) 
wird rechtzeitig vor Baubeginn durchgeführt und diesen werden die rechtlichen, technischen 
und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorgestellt. Über das Ergebnis der verbindlichen Anlieger-
versammlung wird die BV Südost anschließend informiert. 
 
Die Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen 2022 -2027 für Nordrhein-Westfalen enthält 
den Hinweis, dass die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigen-
tümerinnen und Eigentümer abgeschafft werden. 
 
Fördermaßnahmen und Bewilligungen 
 
Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme 
 
Die Eigentümer*innen und Anwohner*innen werden entsprechend dem Serviceversprechen 
des Amtes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0541/2019.

- 5 - 
V/0588/2022 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen 
Folgelastenberechnung 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan Nr. 10943 
Anlage 2: Ausbauquerschnitt Nr. 10944

Droste_Wall-LP_frei_210525_A4

1278 Zeichen

Plot 25.05.2021 
Nr. 
1 
2 
3 
4 
5 
Art der Änderung Name Datum 
Blatt Nr.: 
Str. Schlüssel: 
Anlage Nr.: 
Plan Nr.: 
Projekt Nr. : 
1 (1) 
Maßstab 
Lageplan 1 : 250 
Längen    1 :           /  Höhen 1 : 
Datum Name 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft 
genehmigt : 
i. A. 
Lageplan 
.
.
Münster, den 21.05.2021 
13/084 
10943 
Petersen 
Wallstraße und Einmündung 
Drostenhofstraße 
Ausbau der Wallstraße und 
Aufpflasterung Drostenhofstraße 
Mai 20121 Petersen 
Feb 2019 
Rinnenablauf 
Rinnenablauf 
Seitenablauf 
Schieberkappe Wasser 
Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch 
Unterflurhydrant 
Schachtdeckel 
Leuchte 
Verkehrszeichen 
Höhe 
Höhe 
Legende 
vorhanden: geplant: 
1 1
2
2
14 
7
4
3
Asphalt 
Asphalt 
Betonplatten 24/24 cm 
Betonplatten 24/24/8 cm 
Betonstein grau 20/10 cm 
Betonstein grau 16/16 cm 
Betonstein grau 16/16/8 cm Betonstein anthrazit 16/16 cm 
Betonstein weiß 16/16/8 cm 
4a 
78.51 
78.51 
10 
Natursteinpflaster Kleinpflaster 
Klinker 17 
1b Deckenerneuerung 
Betonplatten aufnehmen und neu verlegen 
Verbundsteinpflaster aufnehmen und neu verlegen 
2b Betonplatten 30/30 cm 
11 
12 
Verbundsteinpflaster 
Grünfläche 
Betonstein grau aufnehmen und neu verlegen 
Fallrohr 
16 Natursteinpflaster Großpflaster 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
gez. Verrieth

Droste_Wall-LP_frei_210525

4995 Zeichen

53.80
54.1154.1254.1254.2154.1954.1754.1754.1754.2054.1854.1754.1554.1654.1554.1054.0654.0554.0254.0354.0254.0053.9853.98 54.1353.9754.0054.0653.9953.77
53.8353.8453.8553.8553.9453.9253.9353.9753.9753.9054.0254.0954.06 54.0554.0754.14 54.1954.1454.1554.1254.2654.2554.1354.1654.2754.1954.1654.1854.2154.1854.1854.2354.0854.11
54.1454.12
54.2754.1854.2454.17
54.16
54.2054.2054.1954.1954.1754.1654.1354.1454.2454.2254.1454.1254.1854.2054.1554.2054.2454.3054.2254.2354.29
54.17
54.16
53.8053.8953.9354.1353.9353.9253.9153.9253.90
53.7053.73
53.7853.7653.7053.7553.8453.7953.79
53.8353.8953.89
53.9753.9553.9853.9553.8853.8553.9353.8353.9353.9653.95
53.8953.8653.95
53.8953.8053.7653.8354.34
53.8153.7853.71
53.8553.8653.85
53.94
53.93
54.0153.9953.9753.9953.87
53.9854.0154.01
54.03
53.9453.9854.0053.9953.9553.9653.9353.94
53.76
54.0454.01
53.59
53.68
53.74
53.79
53.8653.89
53.87
53.85
53.80
53.7453.7153.6853.63
53.6953.73
53.77
53.8753.84
53.8853.86
53.7853.7453.8053.7953.8253.8353.8453.8553.78
53.9253.94
53.7353.7753.83
53.9453.9753.8853.9353.9353.87
54.0054.01
54.0254.04
53.6953.6453.6253.64
54.0153.6153.63
53.5753.6453.75
53.7253.63
53.7453.7253.6453.6553.72
53.7353.74
53.58
53.56
53.56
53.61
53.6653.7853.66
53.55
53.54
53.6153.5553.66
53.5953.5753.55
53.55
53.58
53.61
53.58
53.6553.6653.6453.6453.6353.6453.65
53.7553.7453.73
53.7453.68
53.6653.66
53.7053.6353.6753.7053.67
53.6453.6453.6353.63
53.75
53.7453.74
WW WW W WW WWW
W
W
WG
W
W
G
WWW
W
617
657
661161
219
328
329
670
388390393 385
579
586
577
628
414
387
636
656
(1)
10 13
4
(1)(1)
(1)
12
(1)14 5
2a
(2)
2 30 21
(1)
(1)
(3)
(2)
34 23
24
16
13a
3 (4) (2)(1)
32 25
18 38
(1)
25
(1)Drostenhofstraße
WallstraßeL 585
Hofstraße704703705
Stufe
FallrohrFallrohr
FallrohrFallrohr
VEW
Fallrohr 24
I 16S
I13a
I3 (4) (2)(1)
II 32 25SII
(1)
(1)
(1)
II 10 I13 I4
(1)(1)
(1)
I 12
(1)I 14 I5 (2)
II2 I 30S II21MD
(3)
(2)
II34 23IIS
III 18S II 38
(1) II25
(1)
I2a
AA
B
B
2.562.52
0.521.751.752.20
0.561.751.752.25
3.00 m-2.80 %12.00 m-0.50 %km = 0+003.00h TS = 54.1712.00 m-0.50 %5.00 m+0.50 %km = 0+015.00h TS = 54.1115.00 m-0.50 %km = 0+020.00h TS = 54.1415.00 m-0.50 %15.00 m-0.70 %km = 0+035.00h TS = 54.0615.00 m-0.70 %26.83 m-1.11 %km = 0+050.00h TS = 53.96 10.00020.00030.00040.00050.00060.00070.00080.000
S=15.00H=54.11mS=20.00H=54.14mS=76.83H=53.66mS=77.33H=53.72m
R=-1.00R=-2.50
R=∞0+000.00R=1000.00R=∞0+033.59R=∞R=1000.000+049.700+086.80 R=2.00R=2.00
5.89 m-0.31 %
8.08 m-0.70 %km = 0+005.89h TS = 53.62
5.34 m+0.75 %
14.84 m+0.89 %km = 0+019.81h TS = 53.67
14.84 m+0.89 %0.50 m-12.00 %km = 0+034.65h TS = 53.80
9.85 m+1.75 %
10.96 m+0.33 %km = 0+045.00h TS = 53.91
0.50 m+12.00 %6.94 m-0.75 %km = 0+077.33h TS = 53.72
53.95
53.8353.77
53.7353.7153.6953.6653.6753.65
53.84
53.6853.7453.69
53.6353.6253.6053.5853.5053.53
53.84
53.8053.8653.82
53.7153.7253.6853.5953.5753.5153.53
53.96
54.0354.0453.94
53.58
53.91
53.7453.8053.76
53.6853.6753.6553.6353.5753.6053.6953.79 54.0554.0454.1354.1854.1954.1954.2054.2354.2153.6853.6253.71 53.9253.9453.9954.0554.0754.0954.0754.1154.1153.6853.6253.72 53.9353.9554.0054.0554.0754.0954.0754.1154.2354.2353.6953.7253.6653.77 53.9853.9954.0554.1154.1354.1454.1254.1654.1754.26
53.54
R=∞
54.1954.1954.1554.1354.1354.0054.0053.8553.7653.75
vorh. FGÜ (Vz293)wiederherstellen
+10+10+3+3+10+10+3+3+10+10+3 +10+3+10+3+10+3+10+3+10+3+3 +3+10
+3
HH+10+10+3
+3+10
+3+10
+3+10
+10+3HH
H H
HH 3.3%3.0%3.0%1.0%3.6%3.0%3.0%2.3%1.6%3.0%3.0%3.3%2.9%2.5%3.0%1.1%
1.1%2.5%3.0%2.3%8.4%2.5%2.5%3.0%53.7153.721.04%2.50%2.64%2.64%1.83%
2.88%1.97%2.00%3.37%
0.75%2.00%3.86%
1.91%2.50%2.87%
2.99%0.21%2.75%2.91%0.77%3.00%3.00%1.45%
S=13.97H=53.57m
S=34.65H=53.80mS=35.15H=53.74m Beleuchtungensichern underhalten.
Zur Beachtung:Gem. Gesamtgestaltungskonzept fürden historischen Wigbold Wolbecksind die Gehwegplatten diagonal zuverlegen!
Plot 25.05.2021
Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum 
Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)
MaßstabLageplan 1 : 250Längen    1 :           /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt :i. A.
Lageplan 
..Münster, den 21.05.2021
13/08410943
Petersen
Wallstraße und EinmündungDrostenhofstraßeAusbau der Wallstraße undAufpflasterung DrostenhofstraßeMai 20121PetersenFeb 2019
Rinnenablauf 
Rinnenablauf Seitenablauf 
Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Höhe 
Höhe 
Legende vorhanden: geplant: 11
22
14
743
Asphalt AsphaltBetonplatten 24/24 cm Betonplatten 24/24/8 cm Betonstein grau 20/10 cm Betonstein grau 16/16 cm Betonstein grau 16/16/8 cm Betonstein anthrazit 16/16 cm Betonstein weiß 16/16/8 cm 4a
78.51
78.51
10
Natursteinpflaster KleinpflasterKlinker17
1bDeckenerneuerungBetonplatten aufnehmen und neu verlegen
Verbundsteinpflaster aufnehmen und neu verlegen
2bBetonplatten 30/30 cm 
1112VerbundsteinpflasterGrünfläche 
Betonstein grau aufnehmen und neu verlegen
Fallrohr
16Natursteinpflaster Großpflaster
Amt für Mobilität und Tiefbaugez. Verrieth

Droste_Wall-AQ_frei_210525_A4

522 Zeichen

Plot 25.05.2021 
Nr. 
1 
2 
3 
4 
5 
Art der Änderung Name Datum 
Blatt Nr.: 
Str. Schlüssel: 
Anlage Nr.: 
Plan Nr.: 
Projekt Nr. : 
1 (1) 
13/084 
10944 
Maßstab 
Lageplan 1 : 50 
Längen    1 :           /  Höhen 1 : 
Datum Name 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft 
genehmigt : 
i. A. 
Ausbauquerschnitt 
.
.
Münster, den 21.05.2021 
Wessels 
Wallstraße und Einmündung 
Drostenhofstraße 
Ausbau der Wallstraße und 
Aufpflasterung Drostenhofstraße 
Mai 2021 Petersen 
Febr. 2019 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
gez. Verrieth

Beratungsverlauf (1)

15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wallstraße
  • Hofstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0588/2022
Typ
Vorlagen
Datum
19.09.2022
Erstellt
19.09.2022 10:59