2023/0071
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 des Jobcenters Darmstadt gE
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Arbeitsmarkt- und Integrations- Programm 23 2Seite Januar 2023 Kapitel Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 Inhaltsverzeichnis AMIP 2023 VORWORT ............................................................................................................................. 4 1. RAHMENBEDINGUNGEN ..................................................................................................... 6 1.1. Arbeitsmarkt ............................................................................................................................ 6 1.2. Ausbildungsmarkt.................................................................................................................... 7 1.3. Arbeitsmarktprognosen .......................................................................................................... 7 1.4. Kundenstruktur ....................................................................................................................... 8 1.4.1. Bestand an ELB* nach Merkmalen ......................................................................................... 8 1.4.2. Bestand an BG* nach Merkmalen........................................................................................... 8 1.4.3. Bestand an LZB* nach Merkmalen ........................................................................................ 9 1.4.4. Zahlungsansprüche von BG nach Merkmalen ...................................................................... 9 1.5. Finanzielle und personelle Rahmenbedingungen ................................................................. 10 1.5.1. Verwaltungsbudget................................................................................................................. 10 1.5.2. Eingliederungsbudget............................................................................................................. 10 1.5.3. Personalstrukturen des Jobcenters und Organigramm ........................................................12 2. ZIELE UND GESCHÄFTSPOLITISCHE HANDLUNGSFELDER ................................................ 14 2.1. Gesetzlicher Auftrag ...............................................................................................................14 2.2. Zielsystem und Zielplanung 2023 .........................................................................................14 2.2.1. Zielsystem................................................................................................................................ 15 2.2.2. Zielplanung 2023 .................................................................................................................... 16 2.2.3. Qualitätskennzahlen ............................................................................................................... 16 2.3. Erreichbarkeit.......................................................................................................................... 16 2.4. Beratung und Vermittlung ...................................................................................................... 17 2.5. Investition und Förderung ...................................................................................................... 18 2.6. Soziale Verantwortung ........................................................................................................... 18 2.7. Jugendberufsagentur.............................................................................................................. 19 2.8. Chancengleichheit ................................................................................................................. 20 2.9. Ukrainische Flüchtlinge .......................................................................................................... 21 2.10. Bürgergeld ............................................................................................................................. 22 2.11. Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit ........................................................................ 23 2.11.1. Kooperationen ........................................................................................................................ 23 2.11.2. Bildungs- und Teilhabepaket ................................................................................................ 23 2.11.3. Kommunale Eingliederungsleistungen ................................................................................24 2.11.4. Kommunale Maßnahmen im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung .............. 25 2.11.5. Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Darmstadt .................................................... 26 3. KOMMUNALE AUSBILDUNGS- UND BESCHÄFTIGUNGSFÖRDERUNG ................................ 27 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................ 28 GLOSSAR ............................................................................................................................ 30 IMPRESSUM .........................................................................................................................32 4Seite Januar 2023 Vorwort Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 Ermöglichung von mehr gesellschaftlicher T eilhabe und Sicherheit – das sind die wesentlichen Ele- mente, mit denen der Gesetzgeber auf geänderte soziale und arbeitsmarktliche Rahmenbedingungen reagiert. Das Jobcenter Darmstadt ist als leistungsstarke und verlässliche Sozialbehörde im Vollzug gesetzli- cher Änderungen erprobt und stellt sich den mit der Einführung des „Bürgergeldes“ einhergehenden Herausforderungen. Für ein Gelingen der Sozialreform braucht es neben der Bereitschaft zu Verän- derung auf allen Seiten vor allem auch auskömmliche personelle und finanzielle Ressourcen, um eine noch bessere Beratung und Förderung zu ermöglichen. Neben den vielen großen Änderungen durch die Einführung des „Bürgergeldes“ gibt es in vielen Bereichen aber auch Kontinuität. Der Gesetzgeber hält auch für das Jahr 2023 an seinem Zielsystem fest. Die Vermeidung von langjährigem Leistungsbezug, die Verringerung der Hilfebedürftigkeit und die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit sind die Richtschnur einer erfolgreichen Arbeit der Jobcenter. Im operativen Bereich bleiben eine gute Erreichbarkeit auf den unterschiedlichsten Wegen, eine qualitativ hochwertige und am individuellen Bedarf ausgerichtete Beratung sowie eine passgenaue arbeitsmarktliche Förderung der Schlüssel zum Erfolg. Dabei stehen die Realisierung der Chancen- gleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die Betreuung jugendlicher Kundinnen und Kunden in der gemeinsam von der Wissenschaftsstadt, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter betriebe- nen Jugendberufsagentur im besonderen Fokus. An seiner intensiven Zusammenarbeit mit vielen städtischen Einrichtungen und Ämtern und der erfolgreichen Verzahnung von Angeboten des Jobcenters mit kommunalen Maßnahmen im Rahmen der Hessischen Arbeitsförderung wird das Jobcenter Darmstadt festhalten. Seine vielfälti- gen Kooperationen mit lokalen Einrichtungen und Institutionen, z. B. mit den Migrationsberatungsstellen und den Jugendmigrationsdiensten, werden auch im Jahre 2023 fortge- führt und weiter intensiviert. In der Gesamtschau sieht sich das Jobcenter Darmstadt aufgrund seiner „soliden Performance“ und seiner in der Vergangenheit unter Beweis gestellten Leistungsfähigkeit gut für die Herausforderun- gen des Jahres 2023 gerüstet. Das vorliegende „Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023“ wurde in der Trägerversamm- lung des Jobcenters abgestimmt und gibt die strategische und operative Orientierung zur Erreichung der gesetzgeberischen und geschäftspolitischen Ziele des Jahres 2023. Die lokalen Akteure des Arbeitsmarktes und die örtlichen Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner sind dabei gleicher- maßen Adressaten des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms, wie die interessierte Öffentlichkeit und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters selbst. Ich wünsche Ihnen allen eine informative und anregende Lektüre. Mit freundlichen Grüßen Ihr Andreas Hoffmann (Geschäftsführer) Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, das Jobcenter Darmstadt blickt auf ein bewegtes und herausforderndes Jahr 2022 zurück. Dem lange herbeigesehnten Wegfall der vielen pandemiebedingten Einschränkungen und dem Umzug des Jobcenters in sein neues Domizil in der Hilpertstraße im Frühjahr, folgte schon sehr bald eine sehr unmittelbare Konfrontation mit den Auswirkungen des unsäglichen russischen Angriffs- krieges gegen die Ukraine. Für weit mehr als 1.200 geflüchtete Menschen aus der Ukraine hat das Jobcenter ab der Mitte des Jahres kurzfristig die Leistungen zum Lebensunterhalt sichergestellt und unterstützt die erwerbsfähigen Menschen jetzt tatkräftig bei der Integration in den hiesigen Arbeits- markt. Aber auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine haben sich im Jobcenter bemerkbar gemacht. Die rasante Inflation und steigende Energiekosten sorgen die Menschen auch in Darmstadt und haben zu einem hohen Informations- und Beratungsbedarf geführt. Das Jobcenter Darmstadt als gemeinsame Einrichtung der Wissenschaftsstadt und der örtlichen Agentur für Arbeit hat sich auch in diesen Zeiten als verlässlicher Pfeiler der sozialen Sicherung erwiesen und mit dazu beigetragen, von der Krise betroffenen Darmstädter Bürgerinnen und Bürger einen T eil ihrer Ängste zu nehmen. Mit der Einführung des „Bürgergeldes“ vollzieht der Gesetzgeber ab dem Jahreswechsel 2022/2023 in mehreren Schritten einen Paradigmenwechsel in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Mehr Sicherheit und Respekt für die Lebensleistung des Einzelnen, ein besseres Miteinander und mehr Vertrauen in der Zusammenarbeit, neue Chancen auf Arbeit durch Qualifizierung, mehr Bür- gerfreundlichkeit und weniger Bürokratie und letztlich eine spürbare Anhebung von Regelsätzen zur 6Seite Januar 2023 Rahmenbedingungen, Arbeitsmarktprognosen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 1.2. Ausbildungsmarkt Im Berichtsjahr 2021/2022 wurden in der Stadt Darmstadt 1.218 Berufsausbildungsstellen gemeldet (+7,7 % gegenüber dem Vorjahr). Davon waren am 30. September noch 119 unbesetzt. Seit Beginn des Berichtsjahres haben sich trotz des ungebrochenen Trends nach einem höherwerti- gen Schulabschluss 1.075 Bewerber*innen bei der Arbeitsagentur gemeldet. Dies sind 32 (3,1 %) Bewerber*innen mehr als im Vorjahr. Am 30. September waren noch 22 Bewer- ber*innen um Ausbildungsstellen bei der Agentur für Arbeit gemeldet.5 1.3. Arbeitsmarktprognosen Das IAB* geht in seiner Prognose für 2023 von einem Anstieg der Anzahl der sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigten im Agenturbezirk Darmstadt um 1,3 % (Mittelwert, Untergrenze -0,2 %, Obergrenze 2,8 %) aus. Bei der Anzahl an Arbeitslosen prognostiziert das IAB einen Anstieg um 5,2 % (Mittelwert, Untergrenze -4,7 %, Obergrenze 15,5 %) im Agenturbezirk Darmstadt.6 Das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur an der Goethe-Universität Frankfurt geht in seiner Pro- gnose zur Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt für die Stadt Darmstadt davon aus, dass bis 2026 3.240 Arbeitskräfte fehlen werden, vor allem aufgrund des altersbedingten Ersatzbedarfs. Eng- pässe werden insbesondere bei Beschäftigten mit akademischen und Berufsabschlüssen entstehen. Bei Personen ohne Berufsabschluss geht die Prognose hingegen von einem Überschuss an Arbeitskräften bis 2026 aus.7 Laut dem Konjunkturbericht der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar vom Frühjahr 2022 hat sich die Einschätzung der Unternehmen in Südhessen zur zukünftigen konjunkturellen Entwicklung deutlich verschlechtert. Sorgen bereiten insbesondere der Ukraine-Krieg und die steigenden Energiepreise. 18 % der Unternehmen suchen personelle Verstärkung, ebenfalls 18 % planen Personalabbau. 64 % der Unternehmen wollen den Personalbestand halten. Personalabbau ist insbesondere im Kre- ditgewerbe und in der Industrie geplant. Einstellungen sind vor allem im Gastgewerbe, im Baugewerbe, im Bereich Verkehr und Logistik, im Einzelhandel, und bei den unternehmensbezogenen Dienstleistern geplant. Der Fachkräftemangel hält an. So fehlen den Betrieben in Südhessen aktuell 10.000 Fachkräfte. Grund ist die demografische Entwicklung, die auch vor Südhessen nicht Halt macht. Ein deutliches Zeichen ist das steigende Durchschnittsalter der südhessischen Beschäftigten. Im Jahr 2022 beträgt das Durchschnittsalter über alle Berufsgruppen und Wirtschaftszweige hinweg 46,1 Jahre. Bis zum Jahr 2035 wird es auf 50,2 Jahre ansteigen.8 5 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Der Ausbildungsmarkt, Kreis Darmstadt, Wissenschaftsstadt, September 2022. 7 Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur, Projekt regio pro, Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in Hessen und seinen Regionen bis 2026, Regionaldossier Stadt Darmstadt. 6 Heining, Jörg; Oskar, Jost; Rossen, Anja; Roth, Duncan; Christian T eichert; Weyh, Antje (2022): Regionale Arbeitsmarktprognosen September 2022, 24 S. 8 Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Konjunkturbericht 2/2022. 1. Rahmenbedingungen Die Arbeit im Jobcenter wird von zahlreichen Einflussfaktoren geprägt. Zusätzlich zu den Auswirkun- gen der Corona-Pandemie, kommen die Herausforderungen im Rahmen des Ukrainekriegs und der andauernden Energiekrise dazu. Weitere Einflussfaktoren sind insbesondere die lokale Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation, die Prognosen für das kommende Jahr, einhergehend mit der Anzahl und Strukturen der BG* und deren Mitglieder. Gleiches gilt für die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen. 1.1. Arbeitsmarkt Auch im zweiten Quartal 2022 setzt sich das – seit dem Abflauen der Corona-Pandemie Ende 2021 wieder eingesetzte – Bevölkerungswachstum weiter fort. Die Bevölkerungszahl Darmstadts steigt auf 164.369 Einwohner. Dieser Anstieg geht zu einem bedeutenden T eil auf die fortgesetzte Ankunft von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Darmstadt zurück. Vor allem durch diesen Zuzug bedingt hat die Stadt 2.960 Einwohner mehr als zum Ende des Vorjahresquartals.1 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort Darmstadt ist zwischen März 2021 und März 2022 um 2,8 % auf 110.403 gestiegen. Von dem Anstieg konnten insbesondere Personen zwischen 55 und 65 Jahren (+6,0 %) und Ausländer (+8,6 %) profitieren. Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten gab es einen Anstieg um 3,1 % gegenüber dem Vor- jahr auf 17.923 Beschäftigte.2 Von den 110.403 Beschäftigten mit Arbeitsort Darmstadt haben 39.176 einen akademischen Abschluss, 50.897 einen anerkannten Berufsabschluss und 13.121 Personen sind ohne Berufsab- schluss (fehlende Werte: Ausbildung unbekannt). In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wohnen 66.557 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Stand 31.03.2022). Die Differenz von Aus- und Einpendlern beläuft sich auf +43.846 (Pendlersal- do).3 Das Jobcenter Darmstadt betreute im Oktober 2022 3.240 arbeitslose Personen. Der Bestand an Arbeitslosen hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich reduziert (-10,0 %). Die Arbeitslosenquote im SGB II lag im Oktober 2022 bei 3,6 % (Vorjahr 4,0 %). Die Betriebe und Verwaltungen meldeten im Oktober 2022 1.778 zu besetzende sozialversiche- rungspflichtige Stellen in der Stadt Darmstadt. Das waren 19 (-1,1 %) weniger als im Vorjahresmonat.4 2 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, T abellen, Regionalreport über Beschäftigte, Nürnberg, Oktober 2022. 3 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen (Quartalszahlen), Deutschland und Jobcenter, Nürnberg, Datenstand September 2022. 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Statistik aktuell, Bevölkerungszahlen zum 30.06.2022. 4 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, T abellen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, Oktober 2022. 8Seite Januar 2023 Kundenstruktur Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 1.4.3. Bestand an LZB* nach Merkmalen 10 Der Bestand der LZB ist im Vorjahresvergleich um 1,7 % gesunken. Im August 2021 waren 6.111 Perso- nen im Langzeitleistungsbezug registriert, im August 2022 waren es 6.004. Diese Entwicklung wird sich im Jahr 2023 langsam fortsetzen. 1.4.4. Zahlungsansprüche von BG nach Merkmalen 11 Die Zahlungsansprüche von BG sind gegenüber dem Vorjahr um 6,2 % gestiegen. Im September 2021 wurden 7.942.323 Euro ausgezahlt; im September 2022 waren es 8.473.178 Euro. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit dem Anstieg im Bestand der BG und ELB. 10 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, T abellen, Langzeitleistungsbezieher, Nürnberg, Dezember 2022 11 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, T abellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005), Nürnberg, Januar 2023 1.4. Kundenstruktur 9 Nachfolgend wird die Kundenstruktur anhand unterschiedlichster Merkmale näher beleuchtet. Die Kundenstruktur hat stets Einfluss auf den Planungsprozess im Jobcenter Darmstadt. 1.4.1. Bestand an ELB* nach Merkmalen Der Bestand der ELB ist im Vorjahresvergleich um 2,5 % gestiegen. Im September 2021 waren 8.988 Personen registriert; im September 2022 waren es 9.226. Der Bestand an ELB ist derzeit auf leicht steigendem Niveau. Dieser Trend wird sich in 2023 voraussichtlich fortsetzen. 1.4.2. Bestand an BG* nach Merkmalen Der Bestand an BG ist im Vorjahresvergleich um 1,8 % gestiegen. Im September 2021 waren 6.626 BG registriert; im September 2022 waren es 6.749. Der Bestand an BG ist derzeit auf leicht steigen- dem Niveau. Dieser Trend wird sich in 2023 voraussichtlich fortsetzen. 9 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, T abellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005), Nürnberg, Januar 2023 ELB 8.988 9.226 2021 2022 4.550 4.904 dar. Frauen 4.547 5.181 dar. Ausländer 1.293 1.458 dar. alleinerziehend 1.873 1.936 dar. U25 1.309 1.338 dar. Ü55 Abbildung 1 ErwerbsfähigeLeistungsberechtigte(ELB)nachMerkmalen Abbildung 2 Bedarfsgemeinschaften(BG)nachMerkmalen 2021 2022 BG 6.626 6.749 3.441 3.410 dar. mit 1 Person 1.138 1.258 dar. mit 2 Personen 828 875 dar. mit 3 Personen 639 627 dar. mit 4 Personen 580 579 dar. mit 5 Personen und mehr 2021 2022 LZB 6.111 6.004 3.251 3.239 dar. Frauen 3.242 3.159 dar. Ausländer 1.055 1.066 dar. alleinerziehend 1.004 956 dar. U25 1.523 1.572 dar. Ü55 Abbildung 3 Langzeitleistungsbezieher(LZB)nachMerkmalen Abbildung 4 ZahlungsansprüchevonBGnachMerkmalen(inTsd.Euro) 2021 2022 Zahlungsan- sprüche von BG 7.942 8.473 6.651 7.120 Gesamtgeld- leistung 2.588 2.742 dar. ALG II 274 316 dar. Sozialgeld 170 186 dar. Mehr- bedarfe 3.617 3.875 dar. KDU 10Seite Januar 2023 Finanzielle Rahmenbedingungen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 Der Mitteleinsatz orientiert sich in erster Linie an den Bedürfnissen unserer Kund*innen unter Begut- achtung der Haushaltsgrundsätze von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit und den geschäftspolitischen Handlungsfeldern. Auf dieser Basis entfallen 15,3 % der Eintritts- und Budgetplanung auf die FbW*, 34,4 % auf den Bereich Aktivierung und berufliche Eingliederung, 23,2 % auf die Eingliederung von LZA* und der T eilhabe am Arbeitsmarkt, 6,2 % auf AGH* sowie 20,9 % auf sonstige Eingliederungsleistungen. Unabhängig davon wird der Mitteleinsatz jederzeit aktualisiert und neuen Förderschwerpunkten angepasst. Das Jobcenter Darmstadt wird in 2023 seine erfolgreiche Vermittlungsarbeit fortsetzen. Die Stärken liegen in der hohen Beratungskompetenz der Integrationsfachkräfte, der Zusammenarbeit mit dem gAGS*, der JBA* und des vorhandenen Stellenpotenzials. Das T eilhabechancengesetz zur Eingliederung von LZA und zur T eilhabe am Arbeitsleben wird das Jobcenter Darmstadt verstärkt nutzen, um auch marktferneren Kund*innen regionale Beschäfti- gungschancen zu eröffnen. 1.5. Finanzielle und personelle Rahmenbedingungen Die diesjährigen Zuteilungen des BMAS* für das Jobcenter Darmstadt für Verwaltungsausgaben und Eingliederungsleistungen betragen insgesamt 23,5 Mio. Euro. 1.5.1. Verwaltungsbudget Für Verwaltungsausgaben stehen dem Jobcenter Darmstadt aus Bundesmitteln 12,7 Mio. Euro zur Verfügung. Neben überwiegend Personal- und Infrastrukturkosten werden hieraus operative Serviceleistungen, wie ärztliche und psychologische Begutachtungen sowie Beratung, der T echnische Beratungsdienst, das Servicecenter T elefonie, das Inkasso, Mieten und Sachkosten bestritten. 1.5.2. Eingliederungsbudget Für das Eingliederungsbudget stehen dem Jobcenter Darmstadt 10,8 Mio. Euro zur Verfügung. Aus- gehend von einem zu erwartenden Umschichtungsbetrag in Höhe von knapp 2,9 Mio. Euro zur Deckung der Verwaltungskosten reduziert sich dieser Betrag auf 7,9 Mio. Euro. 1.5.3. Personalstrukturen des Jobcenters und Organigramm Für eine erfolgreiche Aufgabenerledigung im Dienstleistungsbereich sind qualifizierte, erfahrene Mitarbeiter*innen entscheidend. Dies gilt sowohl für eine kompetente, verbindliche Beratung zur Wiedereingliederung in die Erwerbstätigkeit und für eine professionelle Arbeitsvermittlung als auch für die verlässliche Bearbeitung der Grundsicherung entlang gesetzlicher Regelungen und Verwal- tungsanweisungen. Das Personal des Jobcenters Darmstadt wird zum Zeitpunkt 01.10.2022 anteilig zu 68,9 % seitens der BA* und anteilig zu 31,1 % seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt. Generell bestimmt sich die Personalstruktur durch ▪ die Besetzung vorhandener Kapazitäten, ▪ die Personalbewegung sowie ▪ die Personalqualität insbesondere in Bezug auf neu gewonnene Kräfte. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 Personalstrukturen / Organigramm 12Seite Januar 2023 Die Gesamtbeschäftigtenzahl des Jobcenters Darmstadt lag zum 01.10.2022 bei 201 Mitarbeiter*in- nen. Das entspricht insgesamt 182,91 Vollzeitäquivalenten (einschließlich Beschäftigten in Erziehungszeit, Befristete und Langzeiterkrankte). Insgesamt sind 63,7 % der Beschäftigten weiblich und 36,3 % männlich. Zum maßgeblichen Zeitpunkt waren 61 FM* und 53 Leistungssachbearbeiter*innen im Jobcenter tätig. Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung (gE) Bereichsleitung Markt und Integration stellv. Geschäftsführung Bereichsleitung Existenzsicherung Örtlicher Beirat der gE Geschäftsführung Personalrat Gleichstellungs -beauftragte Beauftragte für Chancengleichheit Schwerbehinderten- beauftragter Datenschutz- beauftragter Jugend- berufs- agentur Team Eberstadt Team Innenstadt Zentrale Anlaufstelle Flucht/Asyl Ukraine Flüchtlinge Jobcoaches / Jobcoaches Sozialer Arbeitsmarkt Vermittlungs- rechtliche Erstberatung Leistungs- rechtliche Erstberatung Poststelle Registratur Team Arheiligen, Kranichstein, Wixhausen Team Stadtteile Team Innenstadt Nord Team Netzwerk A-B-C Team Innenstadt Süd Team Ein- gliederungs- management Eingangs- service Zusammengefasste Aufgaben Bildung + Teilhabe Ordnungswidrigkeiten Unterhalt Außendienst Finanz- controlling BfdH Grundsatz / operatives Controlling Personal- entwicklung Grundsatz Markt+ Integration InfrastrukturGrundsatz Existenzsicherung Rechtsbehelfs- stelle Büro der Geschäftsführung Personal / Kundenreaktions- management Organigramm Stand: 27 . Oktober 2022 14Seite Januar 2023 Ziele und Handlungsfelder Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 gleichen Grundsätzen angewendet, dass durch das BMAS*, die Länder, die BA* und die kSpV* ent- wickelt worden ist. Die Grundsätze werden in den Gemeinsamen Planungsgrundlagen festgehalten. Die Gemeinsamen Planungsgrundlagen beziehen sich auf die Umsetzung der gesetzlichen Ziele ▪ Verringerung der Hilfebedürftigkeit ▪ Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ▪ Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Die Zielsteuerung im SGB II soll den Jobcentern lokale Handlungsspielräume bei der Betreuung der Leistungsberechtigten ermöglichen bzw. diese erweitern. Die Gleichstellung von Frauen und Män- nern ist in der Grundsicherung für Arbeitsuchende als durchgängiges Prinzip zu berücksichtigen. Zur Erreichung der Ziele des SGB II schließen die Vereinbarungspartner gemäß § 48b SGB II Zielverein- barungen über alle Leistungen des SGB II ab. Im Zielsystem werden zusätzlich Kennzahlen und Ergänzungsgrößen abgebildet. Die Kennzahlen bilden dabei die Grundlagen für die Zielwerte in den Zielvereinbarungen. Die Ergänzungsgrößen dienen der ergänzenden Information und der Interpretation der Kennzahlenergebnisse. Die Zielplanung im SGB II erfolgt in einem dezentralen, lokalen Verfahren. Durch die dezentrale Pla- nung erhalten die Jobcenter die Möglichkeit, ihre Zielwerte mit ihrer strategischen Planung zu verknüpfen. 2.2.1. Zielsystem Im Rechtskreis SGB II umfasst das Zielsystem drei Steuerungsziele und zwei Qualitätskennzahlen. Mit den Steuerungszielen werden drei Wirkungsrichtungen verfolgt. ▪ Verringerung der Hilfebedürftigkeit ▪ Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ▪ die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Diese werden durch die Zielindikatoren „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“, „Integrati- onsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ beschrieben. Sie stehen nicht unverbunden nebeneinander, sondern wirken wechselseitig aufeinander ein. Auf diese Weise ist die Vermeidung von Fehlsteuerungsreizen bereits im Zielsystem selbst angelegt. Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist das übergeordnete gesetzliche Ziel des SGB II und wird mit dem Indikator Summe der LLU* nachgehalten. Für diesen Indikator gibt es keine quantifizierten Zielwerte. Die Zielnachhaltung erfolgt in Form eines qualitativen Monitorings. Im Rahmen des Moni- torings wird ein Prognosewert zur besseren Einschätzung der Entwicklung herangezogen. Auch die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ist unmittelbar aus dem gesetzlichen Auf- trag des SGB II abgeleitet. Zielindikator ist die IQ*, also der Anteil der in den Arbeitsmarkt integrierten ELB an allen ELB. Die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug soll der Entstehung verfestigter Strukturen von Hilfebedürftigkeit entgegenwirken. Indikator ist der Bestand an LZB. Bei der Ermittlung der Zielwerte werden die zukünftigen ökonomischen und strukturellen sowie 2. Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder Die geschäftspolitischen Handlungsfelder bilden die Basis für die strategische Ausrichtung, die fach- liche Arbeit und Planung für das Jahr 2023. 2.1. Gesetzlicher Auftrag Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, den Leistungsberechtigten eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht (§ 1 SGB II). Dabei sollen die Jobcenter die Eigenverantwortung von ELB und Personen stärken, die in einer BG leben. Zudem sollen sie dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt von der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll ELB bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise decken können. 2.2. Zielsystem und Zielplanung 2023 Seit 2012 wird in beiden Organisationsstrukturen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – sowohl in gE* als auch in zkT* - ein einheitliches Zielsteuerungssystem für die Ziele nach § 48b SGB II nach 16Seite Januar 2023 Erreichbarkeit, Beratung und Vermittlung Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 Zudem besteht die Möglichkeit Unterlagen auf diesem Weg an das Jobcenter zu übermitteln. Orientiert am individuellen Bedarf, gewährleisten wir damit einen schnellen Zugang zu Leistungen und Hilfen: Schnell, sicher und datenschutzkonform. Das digitale Angebot wird weiter sukzessive ausgebaut. Durch unsere kundenorientierten Öffnungs- und Servicezeiten stellen wir eine hohe Erreichbarkeit sicher. So können zu den Öffnungszeiten am Servicepoint des Jobcenters Kurzanliegen geklärt werden. Neben der persönlichen, telefonischen und schriftlichen Erreichbarkeit, ist es den Kund*innen eben- falls möglich einen Anruf über das Servicecenter zu tätigen. Hierbei wird intern darauf geachtet, dass ein Rückruf innerhalb von spätestens 48 Stunden erfolgt, um Anliegen der Kund*innen angemessen zu bearbeiten. 2.4. Beratung und Vermittlung Ziel der Grundsicherung soll sein, die Bürger*innen mit adäquater Beratung zu begleiten und deren Eigenverantwortung zu stärken. Dies erfordert eine Arbeitsweise, die sich auf die individuelle Situa- tion konzentriert, bedarfsgerecht und gendersensibel ausgerichtet ist. Die Betreuung liegt dabei in der Hand einer Integrationsfachkraft (nur die Mitglieder unter 25 Jahren sind dabei der JBA* zugeordnet). Es ist darauf zu achten, verständlich zu agieren und auch eine pas- sende Kommunikationsform zu wählen (persönlich, telefonisch, Videokommunikation). Das Bürgergeld unterstützt mehr als bisher auf dem Weg in langfristige, nachhaltige Beschäftigung statt auf schnelle Vermittlung zu setzen. Die berufliche Weiterbildung steht noch mehr im Fokus. Die Beratung zu Fortbildungen und (T eil-) Qualifizierungen ist ebenso entscheidend, wie eine bewerberorientierte Arbeitgeberansprache, als Grundlage für einen erfolgreichen Integrations- bzw. Vermittlungsprozess. Eine stärken- und potenzialorientierte Beratung beinhaltet sowohl die berufliche, als auch die sozi- ale Integration. Wichtig ist dabei, gemeinsam mit den Bürger*innen den individuellen Weg zu gestalten, sie dabei zu stärken und mit passenden Angeboten zu unterstützen. Die Arbeit in Netzwerken wird immer mehr an Bedeutung gewinnen. Ein Beratungsgespräch mit dem Ziel der Einbindung weiterer unterstützender Stellen geht zugleich mit besonderen Anforde- rungen an die Beratungsarbeit einher. Um den wachsenden Ansprüchen in der Beratungs- und Integrationsarbeit Rechnung zu tragen, werden den FM des Jobcenters Darmstadt entsprechende Qualifizierungsangebote ermöglicht. regionalen Rahmenbedingungen für die Zielerreichung im SGB II berücksichtigt. Neben den drei Steuerungszielen werden als Qualitätskennzahlen der Index aus KZI* und der IPQ* nachgehalten. Die Kennzahlen des Zielsystems werden durch Ergänzungsgrößen und Analysekennzahlen flankiert. Diese Werte werden weder beplant noch nachgehalten; sie dienen ergänzender und vertiefter Ana- lyse zur Ableitung von Steuerungsmaßnahmen mit Wirkung auf die Ziele. 2.2.2. Zielplanung 2023 Das Jobcenter Darmstadt hat sich für das Jahr 2023 folgende Ziele gesetzt: 1. Im Jahr 2023 soll eine IQ von 22,6 % erreicht werden. Ausgehend vom prognostizierten Bestand an ELB in 2023 (im Jahresdurchschnitt) von 9.129 und einer IQ von 22,6 % ergibt sich damit rech- nerisch ein Zielwert von ca. 2.067 Integrationen absolut für 2023. Das anvisierte Ziel in 2023 entspricht damit ca. 27 Integrationen weniger als in 2022. 2. Der Bestand der LZB soll im Jahr 2023 im Jahresdurchschnitt 5.722 LZB nicht überschreiten, das entspricht einem Abbau um 5,5 %. 2.2.3. Qualitätskennzahlen Als Qualitätskennzahlen werden der Index aus KZI* und Kennzahlen zur Prozessqualität betrachtet. Sie setzen sich aus der Ergebnis- und Prozessqualität sowie dem „Index aus Kundenzufriedenheit“ zusammen. Die Befragungen der Kund*innen werden einmal im Halbjahr durchgeführt und deren Ergebnisse über den „Index aus Kundenzufriedenheit“ in der Schulnotensystematik abgebildet. Auf die Festle- gung eines Zielwertes wird auch in diesem Bereich verzichtet. Die Kennzahlen zur Prozessqualität umfassen (obwohl nicht alle im Zielsystem aufgeführt sind) die Bearbeitungsdauer, die Erstberatung U25 und Ü25, die Anzahl der gültigen Eingliederungsvereinba- rungen (zukünftig Kooperationsplan) im Bestand, das Angebot U25, das Absolventenmanagement und verschiedene Kennzahlen zu Widersprüchen und Klagen. 2.3. Erreichbarkeit Für Bürger*innen und eine zukunftsorientierte Gestaltung unserer Prozesse nutzen wir die sich ständig weiterentwickelnden digitalen Möglichkeiten. Unsere Kund*innen können aktuell bereits über www.jobcenter.digital viele Vorteile eines Online- Angebots nutzen. Die digitale Antragstellung und Kommunikation entlastet den papierbasierten Postverkehr und trägt zur Verkürzung der Dauer der Antragstellung bei. Neben den Online-Services zur Erledigung von Leistungsanliegen (z. B. Neukundenservice / Haupt- antrag ALG II) rücken auch Angebote im Bereich Markt & Integration (z. B. Neukundenservice Markt und Integration zur Vorbereitung des Erstgesprächs, Anträge auf Einstiegsgeld Sozialversicherung und VB*) in den Fokus. 18Seite Januar 2023 Investition und Förderung, Verantwortung, Jugendberufsagentur Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 Situationen und höheren Unterstützungsbedarfen ist erheblich. Dies hat verschiedene Gründe. Zum einem haben sich die Arbeitswelt und die Berufsbilder in den letzten Jahren gewandelt. Zum anderen stehen Langzeitarbeitslosigkeit und fehlende Qualifikationen, schwierige persönliche Umstände, gesundheitliche Einschränkungen im engen Zusammenhang. Die Hebel, um die Leistungsbeziehenden bei ihrer beruflichen und sozialen Integration zu unterstüt- zen, sind genauso unterschiedlich wie die Problemlagen, die der Hilfebedürftigkeit zugrunde liegen. Neben beratenden und begleitenden Maßnahmen wird das Instrument der beruflichen Weiterbil- dung noch stärker genutzt. Dabei ist die ganzheitliche Begleitung von BG ein zentraler Hebel. Konkrete Situationen erfordern auch die Einbeziehung relevanter Netzwerkpartner*innen. Menschen, denen es besonders schwer- fällt, eine Arbeit zu finden oder aufzunehmen, können durch professionelles Coaching unterstützt werden. Eine langfristige und nachhaltige Integration ist oftmals nur durch eine längerfristige Integrations- strategie erreichbar. Durch die Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes wird die Förderung "T eilhabe am Arbeitsmarkt" dauerhaft zur Verfügung stehen. Sie ermöglicht besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale T eilhabe und eine Annäherung an den Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. 2.7. Jugendberufsagentur Im Jahr 2023 bleibt weiterhin die Unterstützung Jugendlicher im Fokus des Handelns. Wir überneh- men (Mit)Verantwortung für die Zukunft junger Menschen, ermutigen beim Erkennen der eigenen Stärken und gestalten mit individuellen Angeboten den Weg in die Ausbildung. Hierbei soll der Heterogenität der Zielgruppe U25 durch unterschiedliche Herangehensweisen und durch verschiedene Angebote nach wie vor Rechnung getragen werden. Durch den Aufbau und die Festigung von Job- und Sozialkompetenzen sollen junge Menschen in die Lage versetzt werden sich in Zukunft selbständig auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erfolg- reich bewegen zu können. Zur Stabilisierung sowie einer nachhaltigen beruflichen und sozialen Integration unserer Kundschaft nutzen wir dabei aktiv die Unterstützungsangebote der Kommune und Netzwerkpartner*innen. Sowohl eine fundierte Planung, als auch stetige Reflexion und aktive Weiterentwicklung unserer Konzepte, sind neben der vertrauensvollen Zusammenarbeit dabei Grundlagen, um die Chancen unserer jungen Kund*innen zu verbessern. Wir beraten die Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu den Vorteilen eines Berufsabschlusses. Zur Gestaltung eines gelungenen Übergangs von der Schule in den Beruf werden, ergänzend zu regulären Beratungsaktivitäten, Schülerinnen und Schülern frühzeitige Beratungsangebote hin- sichtlich deren beruflichen Perspektivplanung angeboten, die idealerweise in eine Berufsausbildung führen. Zur Unterstützung des Bewerbungsprozess in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis bieten wir begleitend ein Coaching an. 2.5. Investition und Förderung Das Jobcenter Darmstadt sieht sich als Dienstleister mit einem umfassenden Beratungsauftrag, Menschen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen. Gemeinsam mit den Kund*innen wird eine individuelle Strategie erarbeitet, dieses Ziel zu erreichen. Hierbei finden, je nach Kundenbedarf, die Eingliederungsleistungen Qualifizierung (z.B. durch FbW*), Aktivierung (z.B. MAG*, MAT*, AGH*) oder aber sonstige unterstützenden Förderungen (z.B. EGZ*, ESG*, Förderung Selbständiger, freie Förderung, VB, EQ*, Reha*, BaE*) Anwendung. Wir beraten Kund*innen zu Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten in Einzelgesprächen sowie bei dem jährlichen Branchentag und der Bildungsbörse. Dabei setzt das Jobcenter Darmstadt auf den Schwerpunkt abschlussorientierte Qualifizierung und T eilqualifizierung, insbesondere auf persönliche Ansprachen der Kund*innen. Durch Trägergespräche und die wöchentliche Betrachtung der Maßnahmeauslastung soll der zielorientierte Integrationsprozess vorangetrieben werden. Durch die Kooperationsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit wird das T eilhabestärkungsgesetz zeitnah umgesetzt und der identifizierte Reha-Bedarf unverzüglich angegangen. Speziell für marktferne Kunden werden die Förderinstrumente § 16i SGB II (T eilhabe am Arbeits- markt- T aAM) und § 16e SGB II genutzt. Hierbei handelt es sich um Regelinstrumente mit Lohnkostenzuschüssen für Arbeitgeber*innen sowie einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung der Kund*innen mit Weiterbil- dungsmöglichkeiten und betrieblichen Praktika. Den einzelnen Kund*innen soll so, neben der Eröffnung von T eilhabechancen als mittel- bis langfris- tiges Ziel, der Übergang in eine ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Daneben beteiligt sich das Jobcenter Darmstadt seit dem 01.11.2021 bis zum 31.10.2026 an dem Bun- desprogramm „innovative Wege zur T eilhabe am Arbeitsleben – rehapro“, für welches das Jobcenter über die gesamte Programmlaufzeit eine Zuwendung von fast 3,3 Mio. Euro erhalten wird. Das Projekt richtet sich lokal an Menschen mit nicht nur vorübergehenden psychischen Erkrankun- gen sowie Personen mit Suchterkrankungen mit dem Ziel, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen, einer drohenden oder bestehenden Erwerbsminderung entgegenzuwirken und die gesellschaftliche berufliche T eilhabe zu verbessern. Der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ soll hierbei besondere Berücksichtigung finden. 2.6. Soziale Verantwortung Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, Menschen dabei zu helfen, dass sie eine nachhaltige Beschäftigung finden und ihren Lebensunterhalt perspektivisch wieder aus eigenen Mitteln und Kräften möglichst dauerhaft bestreiten können. Diese soziale Verantwortung nimmt das Jobcenter auch in 2023 wahr. Für viele Bürger*innen stellt der Leistungsbezug nicht lediglich eine vorübergehende Hilfe dar, die sie in einer Notlage beanspruchen. Die Anzahl der Leistungsbezieher mit komplexen persönlichen 20Seite Januar 2023 Chancengleichheit, Ukrainische Flüchtlinge Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 Neben der Vermittlung fachlicher Kenntnisse und digitaler Kompetenzen, wird als Querschnitts- thema „die Veränderung der Lebens- und Arbeitswelt“ – sowohl im Berufs- als auch im Privatleben eine wichtige Rolle spielen. 2.9. Ukrainische Flüchtlinge Zum 01.06.2022 hat der Gesetzgeber den Übergang geflüchteter Menschen aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II beschlossen. Damit ist das Ziel verbunden, die berufliche und soziale Integration der Geflüchteten nachhaltig zu unterstützen. Dabei steht zunächst die zeitnahe Bewilligung der Leistungsanträge zur Sicherstellung des Lebens- unterhaltes im Vordergrund. Die finanzielle Absicherung der Mitglieder der BG bildet die Grundlage für den begleitenden und erfolgreichen Integrationsprozess. Die Integrationsfachkräfte des Jobcenters fördern in einer eigens dafür eingerichteten operativen Einheit diesen Prozess durch eine qualifizierte Beratung. Sie analysieren die individuelle Situation und Perspektiven, identifizieren Potentiale und unterstüt- zen bei der Einmündung in Sprachkurse sowie bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen. Für die Beseitigung möglicher Hemmnisse stehen zahlreiche Instrumente der aktiven Arbeitsförde- rung im Sinne eines chancenorientierten Mitteleinsatzes flankierend zur Verfügung. Die Vermittlung in Arbeit erfolgt in enger Partnerschaft mit der Arbeitsagentur Darmstadt. Die Grundlage hierfür bildet die bestehende Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines gAGS. Bei jungen Menschen mit fehlender Ausbildungsreife bzw. Berufseignung ist in diesem Zusammen- hang oftmals die Unterbreitung eines vorgeschalteten Hilfsangebotes erforderlich. Neben allgemeinen, nicht altersspezifischen Unterstützungsangeboten des Jobcenters Darmstadt stehen jungen Leistungsbeziehenden auch speziell auf die Zielgruppe U25 ausgerichtete Empfeh- lungen zur Verfügung. Die gemeinsam abgestimmte Arbeit von Jobcenter, Berufsberatung und gAGS führt zur Aktivierung und Unterbreitung zielgruppenspezifischer Angebote. Flankiert wird die erfolgreiche Arbeit durch die gute Zusammenarbeit mit den Jugendberufshilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt, insbesondere durch Aktivitäten im Rahmen des Programms „Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST Best). 2.8. Chancengleichheit Die zentrale Aufgabe der BCA* ist es, Geschäftsführung und Fachkräfte eines Jobcenters zu beraten und zu unterstützen. Sie achtet darauf, dass bei der Leistungserbringung sowie das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern als auch der gesetzliche Auftrag der Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beachtet und umgesetzt werden. Dabei soll im Sinne des Gender Mainstreaming jegliches Handeln die unterschiedlichen Lebenssitu- ationen und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigen. Die Förderung Alleinerziehender stellt einen besonderen Schwerpunkt im Arbeitsfeld der BCA dar. Um die Integrationschancen von Frauen zu verbessern, haben das BMAS und die BA die Einführung einer geschlechtsspezifischen Zielplanung vereinbart, d.h. die IQ von Frauen und Männern werden seit 2022 getrennt erhoben und nachgehalten. Von Seiten der BCA des Jobcenters Darmstadt wurde ein Konzept vorgelegt, welches anhand von fünf Bausteinen die Integrationschancen von Frauen nachhaltig verbessern soll, im Folgenden: 1. Beratung durch das Fallmanagement 2. Frühaktivierung §10-Kundinnen 3. Qualifizierung 4. Arbeitgeber-Sensibilisierung unter Einbindung des gAGS 5. Kooperationen / Netzwerkarbeit Das Ineinandergreifen der einzelnen Bausteine spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle. Der Zusammenarbeit aller relevanten Beteiligten, sei es auf Führungsebene, im Fallmanagement, in der Sachbearbeitung, in der Arbeitgeberansprache (gAGS) und in den Netzwerken, wird auch im Jahr 2023 ein hohes Maß an Bedeutung zukommen. Die unterschiedlichen Handlungsebenen (Bau- steine) werden bei Bedarf angepasst und optimiert. Zudem steht Personen mit Familienpflichten ein vielseitiges Maßnahme-Angebot zur Verfügung. Bereits in der Erziehungszeit können Eltern individuelle Coaching-Angebote in Anspruch nehmen. Förderung, Unterstützung und Begleitung erhalten BG mit mehreren Kindern auch im Jahr 2023 durch die Inanspruchnahme eines Familiencoachings. Weitere T eilzeitangebote werden in Form von Kombi-Maßnahmen mit Präsenz- und Online-Unterricht angeboten. 22Seite Januar 2023 Bürgergeld, Kooperationen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 2.11. Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit Die Arbeit des Jobcenters zeichnet sich unter anderem auch dadurch aus, dass mit den unterschied- lichsten Stellen und Kooperationspartner*innen rechtskreisübergreifend zusammengearbeitet wird. Die Grundlage hierfür bilden über die Jahre hinweg gewachsenen Strukturen und Abläufe sowie die mit zahlreichen Partner*innen bestehenden Kooperationsvereinbarungen. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Zusammenarbeit „Hand in Hand“ erfolgt und damit die best- mögliche Betreuung der Kund*innen erreicht werden kann. 2.11.1. Kooperationen Um der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass soziale und berufliche T eilhabe untrennbar miteinan- der verbunden sind und nur zusammen gesichert werden können, sind die unterschiedlichen Kooperationen zwischen dem Jobcenter Darmstadt, der BA, den kommunalen Trägern der Wissen- schaftsstadt Darmstadt sowie weiteren Netzwerkpartner*innen wichtig und notwendig. Neben den kommunalen Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II (Kapitel 2.11.3.) stehen zahlrei- che Beratungs- und Unterstützungsangebote den Leistungsberechtigten zielgruppengerecht zur Verfügung. Die Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung der Antragsstellung für Menschen mit Sprachbar- rieren wird mit dem Deutschen Roten Kreuz und der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Räumen des Bewerbercenters des Jobcenters Darmstadt in der Hilpertstraße 24, umgesetzt. Migrant*innen erhalten hier Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge über Sprach- und Integrationsvermittlung. Ebenso besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jobcenter Darmstadt, den Migrati- onsberatungsstellen und den Jugendmigrationsdiensten. Auch die Kooperation mit dem MGH* bleibt im Jahr 2023 bestehen. Veranstaltungen für Personen mit Familienpflichten sowie Beratungsangebote zum Thema „Bürgergeld“ sind für das Jahr 2023 vorgesehen. Weitere Hilfestellungen bei der Bewältigung des beruflichen (Wieder)-Einstiegs finden Leistungsbe- rechtigte im Rahmen von Bundes- und Landesprogrammen. Diese werden vom zentralen Förderwesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Kooperation mit ortsansässigen Bildungsträ- gern, der Jugendberufsagentur und dem Jobcenter Darmstadt in unterschiedlichen Formaten umgesetzt. Eine im Jahr 2019 entstandene Kooperation mit dem Staatstheater Darmstadt, wird im Jahr 2023 weitergeführt. Der Zugang zur T eilhabe am kulturellen Leben wird Kund*innen des Jobcenters Darmstadt innerhalb dieses Projekts ermöglicht. 2.11.2. Bildungs- und T eilhabepaket Die Einschränkungen während der Corona-Pandemie bei Kita- und Schulbesuch, aber auch bei der Freizeitgestaltung hatten für Kinder und Jugendliche erhebliche negative Auswirkungen, deren Trag- weite erst nach und nach deutlich wird. 2.10. Bürgergeld Zum Jahreswechsel wurde das Bürgergeld bundesweit eingeführt. Die Grundsicherung für Arbeitssu- chende wurde weiterentwickelt und es werden Neuerungen etabliert. Dies soll bereits der neue Begriff des Bürgergeldes verdeutlichen, der im Gegensatz zum überwiegend negativ besetzten „Hartz IV“ mehr Vertrauen und eine höhere Akzeptanz schaffen soll. Die Änderungen im SGB II werden gestaffelt in zwei Schritten in Kraft treten und umgesetzt werden. Die ersten Änderungen sind bereits zum 01.01.2023 eingeführt worden, weitere Änderungen sind ab 01.07 .2023 geplant. Wesentliche Eckpunkte der Reform sind: ▪ Abschaffung des Vermittlungsvorranges; Weiterbildung und Erwerb eines Berufsabschlusses stehen im Vordergrund ▪ Fortführung des sozialen Arbeitsmarktes und Unterstützung durch professionelles Coaching ▪ Überprüfung von Vermögen und Angemessenheit der Wohnung erst nach 12 Monaten (Karenzzeit); danach höheres Schonvermögen ▪ Erhöhung der Freibeträge für Erwerbseinkommen, für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende ▪ Deutliche Erhöhung der Regelsätze auf bis zu 502 Euro ab 01. Januar 2023 ▪ Neuregelung der möglichen Leistungsminderungen (vormals Sanktionen) auf der Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ▪ Mehr Bürgerfreundlichkeit und weniger Bürokratie, u.a. durch digitale und barrierefreie Beantra- gung und Einführung einer Bagatellgrenze von 50 Euro für Rückforderungen Zu den Änderungen ab 01.07 .2023 gehören u.a., dass die Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan ersetzt wird. Qualifizierungen rücken weiter in den Fokus und durch die Etablierung des Bürgergeld- und Weiterbildungsbonus soll die Bereitschaft zur Qualifizierung angeregt werden. Die Reform stellt die Jobcenter vor enorme zusätzliche Hausforderungen. Zum einen werden die Folgen der Pandemie auch in 2023 noch spürbar sein und zum anderen ist insbesondere aufgrund der steigenden (Energie-)Preise mit einem erheblichen Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten zu rechnen. Durch den Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge in das SGB II sind die Jobcenter aktuell zusätzlich gefordert. Auch die mit dem Bürgergeld einhergehenden Erhöhungen der Regelbe- darfe werden zu einer Erweiterung des Kreises der potentiell anspruchsberechtigten Personen führen. Daneben stellt die Einführung des Bürgergeldes die Jobcenter und die BA, als einen der Träger der gemeinsamen Einrichtungen, auch vor große organisatorische Herausforderungen. Alleine die Umbenennung der Begriffe Arbeitslosengeld II und Sozialgeld in Bürgergeld lösen einen erheblichen Aufwand aus, da nahezu sämtliche IT -Systeme umgestellt und eine Vielzahl von Bescheiden und Vor- drucken angepasst werden müssen. Zur professionellen Einführung des Bürgergeldes sind die Mitarbeitenden des Jobcenters flächendeckend zu schulen und sie müssen Gelegenheit erhalten, sich ausreichend mit den Neuerungen zu befassen. Die Einführung bedarf daher einer guten kommunika- tiven Begleitung. Das Jobcenter Darmstadt setzte sich frühzeitig mit der Einführung des Bürgergeldes auseinander. Ein „Einführungsteam Bürgergeld“ wurde bereits im August 2022 damit beauftragt, die notwendigen Schritte zu planen und deren Umsetzung auf den Weg zu bringen. Im Fokus stehen neben dem Wis- senstransfer auch Überlegungen, wie etablierte Prozesse anzupassen sind und die Regelungen des neuen Bürgergeldes gut umgesetzt werden können. 24Seite Januar 2023 Kommunale Eingliederungsleistungen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 2.11.4. Kommunale Maßnahmen im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung Ziel der hessischen Arbeitsmarktförderung ist es, Benachteiligten in den Ausbildungs- und Arbeits- markt zu integrieren, d.h. dafür Sorge zu tragen, dass Menschen nach längerer Erwerbslosigkeit wieder in Arbeit kommen, Jungen Menschen ohne Schulabschluss den Weg in eine berufliche Zukunft zu weisen, Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und die Gleich- stellung von Mann und Frau voranzutreiben. Um dieses Ziel zu erreichen, werden sämtliche Akteure vor Ort eingebunden. Dies bedeutet, BA, Job- center, Sozialamt, Jugendamt, Wirtschaftsförderung, kommunale Sozialplanung, Arbeitgeber, Industrie- und Handelskammer arbeiten eng zusammen, um erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Hilfe von zusätzlichen Unterstützungsleistungen in Ausbildung oder in Arbeit zu bringen. Das Jobcenter Darmstadt und die Wissenschaftsstadt Darmstadt arbeiten hierbei seit vielen Jahren engmaschig zusammen. Auch 2023 werden gemeinsame Maßnahmen im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung durchgeführt werden. Diese sind: Jugendliche a) „Chance 2.0“ 3 Maßnahmen: Eberstadt/Kranichstein/Pallas-Morneweg-Viertel mit jeweils 10 T eilnehmer*innen insgesamt. Ziel: Erwerb des Hauptschulabschlusses b) „Aktivierungshilfen Q+B“ 3 Maßnahmen mit insgesamt 14 T eilnehmer*innen Ziel: Vermittlung von Deutschkenntnissen inklusive Vorbereitung auf den externen Hauptschulab schluss, berufsfachliche Qualifizierung in den Berufsfeldern Metall, Holz, Installationstechnik, Hauswirtschaft, Gastronomie, Erziehung und Pflege c) „Jugendatelier“ 3 Maßnahmen mit insgesamt 11 T eilnehmer*innenplätzen und jeweils 3 Durchgängen Ziel: sozialpädagogische und psychologische Begleitung, Berufsorientierung durch Kennenlernen verschiedener Aufgabenfelder, betriebliche Praktika und Bewerbungstraining. d) BaE-ABB insgesamt 2 Maßnahmen (ab 01.09.2022 und 01.09.2023) mit jeweils 1 T eilnehmer*in Ziel: außerbetriebliche Ausbildung zur Fachkraft Metalltechnik, Fachrichtung Montagetechnik LZA a) „AGH mit Mehraufwandsentschädigung“ Ca. 60 AGH-Maßnahmen Kindern und Jugendlichen mit der Gewährung der Bildungs- und T eilhabeleistungen eine gleichbe- rechtigte T eilnahme am Kita- und Schulalltag zu ermöglichen, hat daher eine große Bedeutung. Die Möglichkeit der T eilnahme an Schul- und Klassenfahrten und am gemeinsamen Mittagessen ist für die Integration wichtig. Gleiches gilt für die Unterstützungsleistungen zum Ausgleich von Defiziten, u.a. durch Lernförde- rung und die gesellschaftliche T eilhabe durch die Wahrnehmung von sportlichen, musischen oder kulturellen Angeboten, z.B. von Verein oder Bildungseinrichtungen. Die Bedeutung der Gewährung der Leistungen des Bildungs- und T eilhabepaktes ist gleichbleibend hoch und ein wichtiger Baustein im Rahmen der Grundsicherungsleistungen. 2.11.3. Kommunale Eingliederungsleistungen „Kommunale Leistungen“ nach § 16a SGB II sind Betreuungs- und Beratungsleistungen, die als sozi- alintegrative Leistungen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente begleiten oder vorbereiten. Träger der Leistungen sind die Städte und Kreise. Grundziel ist eine ganzheitliche und umfassende Betreuung und Unterstützung der ELB. Die Leistungen sind nachrangig sowohl gegenüber Leistungen zur Eingliederung in Arbeit als auch gleichen oder ähnlichen Leistungen nach anderen Gesetzen. Sie sind insbesondere zu erbringen, wenn es der ganzheitlichen Unterstützung und Betreuung bedarf und einen kausalen Bezug zu min- destens einem Integrationsfortschritt aufweist. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Leistungen ist, dass durch die Maßnahmen die Voraussetzungen für eine Überwindung der Hilfebedürftigkeit verbessert werden und dass sie für die Eingliederung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind. Es handelt sich im Regelfall um ergänzende Leistungen, die zwar die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter i. d. R. nicht isoliert bewirken, jedoch als flankierende Maßnahme für die Errei- chung dieses Ziels unerlässlich sein können. Erforderlichkeit bedeutet bei Leistungen nach § 16a SGB II auch, dass die Leistungen zur Stabilisie- rung des Leistungsberechtigten und damit zu einer dauerhaften Eingliederung notwendig erscheint. Des Weiteren müssen die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen des § 7 SGB II erfüllt sein. Für nichterwerbsfähige Mitglieder der BG können die Leistungen nach § 16a SGB II nur gewährt werden, wenn die Voraussetzungen des § 7 Absatz 2 Satz 2 SGB II vorliegen, weil dies für die Einglie- derung der ELB erforderlich. Der Leistungsumfang besteht aus: ▪ Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen ▪ Schuldnerberatung ▪ psychologische Betreuung ▪ und Suchtberatung 26Seite Januar 2023 Weitere Kommunale Maßnahmen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 3.Kommunale Ausbildungs- und Beschäftigungs- förderung Die kommunale Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie der WissenschaftsstadtDarmstadt für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen wird durch das Dezernat II verantwortet und umge- setzt. Integrierte Bestandteile sind die kommunale Jugendberufshilfe sowie die Integrations- und Gleichstellungspolitik. Ausbildung bildet in 2023 einen Themenschwerpunkt der kommunalen Anstrengungen. Die Jugendberufshilfe entwickelt im Rahmen der OloV*-Koordination eigenständige Strategien, um benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Übergang Schule – Beruf bedarfs– und geschlechtergerecht ausgerichtete Angebote bereitzustellen. Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Jobcenter, Agentur für Arbeit und Jugendberufshilfe findet u.a. im neuen Projekt JUST Best* statt. Mit dem neuen Projekt werden sogenannte Care leaver und entkoppelte junge Menschen im Übergang in Ausbildung und Arbeit begleitet. Mit dem Projekt „Potentiale wecken – Chancen entdecken – Ausbildung ab 25“ wird jungen Erwach- senen ab 25 Jahre Wege in eine Berufsausbildung aufgezeigt. Weiterhin werden besonders Frauen, Alleinerziehenden sowie Menschen mit Flucht- und Migrati- onshintergrund über kommunale beschäftigungsfördernde Maßnahmen angesprochen. Dabei werden die oben genannten Zielgruppen in ihren Sozialräumen erreicht und ihre T eilhabe- chancen vor Ort gestärkt. Die Kooperation von Jobcenter, Agentur für Arbeit und Wissenschaftsstadt Darmstadt führt in der Regel zu einem gemeinsamen Maßnahmeneinkauf. Darüber hinaus führt die Kommune in Abstimmung ergänzende Angebote für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen durch und wendet hierfür erhebliche eigene Mittel auf. Ziel ist es, ein breites Maßnahmenportfolio zur Erhöhung der Chancengleichheit auf dem Ausbil- dungs- und Arbeitsmarkt in Darmstadt vorzuhalten. Es ist auf unterschiedliche Lebenslagen und Zielgruppen ausgerichtet und soll eine möglichst lückenlose und bedarfsorientierte Förderung gewährleisten. Maßnahmen sollen ineinandergreifen und Doppelstrukturen vermieden werden. b) „AGH mit Mehraufwandsentschädigung“ Suchterkrankungen insgesamt 6 AGH- T eilnehmer*innenplätze Ziel: Erhaltung sowie Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit bei arbeitsmarktfernen Men schen sämtlicher Gendergruppen und Erzielung von Integrationsfortschritten durch Wieder herstellung einer T agesstruktur. Frauen „Brückenqualifizierung für Darmstädter Frauen – Digitalisierung in der Arbeitswelt für alle“ Maßnahme mit 10 T eilnehmerinnenplätzen Ziel: (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Aufrechterhalten der Beschäftigungsfähig keit mit zusätzlichem Qualifizierungsangebot zum Erwerb grundlegender digitaler Kompet enzen. Eine individuelle sozialpädagogische Begleitung wird vorgehalten 2.11.5. Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Darmstadt Der gAGS mit der Agentur für Arbeit Darmstadt besteht bereits seit mehr als 10 Jahren. Diese Zusam- menarbeit hat sich bewährt, wird regelmäßig reflektiert und weiterentwickelt. Im Bereich der beruflichen Reha arbeiten Agentur und Jobcenter eng zusammen. Die Zusammenar- beit ist auch hier in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Den Rehabilitand*innen soll eine zeitnahe teilhabegerechte und nachhaltige (Re-)Integration in Arbeit ermöglicht werden. Die Agen- tur ist als Reha- Träger für die Leistungserbringung zuständig, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Das Jobcenter identifiziert die Kund*innen mit Reha-Bedarf und entscheidet über den Eingliede- rungsvorschlag der Agentur. Feste Ansprechpartner*innen und ein regelmäßiger Informationsaustausch stellen einen friktions- losen Arbeitsablauf sicher. Die Reha-Berater*innen der Agentur bieten regelmäßig Schulungen für die FM an. Zudem übernimmt die Agentur die Aufgabe der Ansprechstelle für Leistungsberechtigte, Arbeitgeber*innen und andere Rehabilitationsträger für das Jobcenter. Aufgrund der hohen Anzahl an Kund*innen mit gesundheitlichen Einschränkungen bleibt die Identi- fizierung und Förderung der Rehabilitand*innen eine wichtige geschäftspolitische Aufgabe. Eine gemeinsame inhaltlich abgestimmte Qualifizierungs- und Bildungszielplanung ist die Grund- lage für einen rechtskreisübergreifenden Einkauf und ein chancenorientiertes Maßnahme-Portfolio in beiden Häusern. Eine Kooperation wird auch bei den Themen JBA und Übergabemanagement SGB III/SGB II gelebt. 28Seite Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 Abkürzungsverzeichnis abH ausbildungsbegleitende Hilfen AGH Arbeitsgelegenheiten AQA Aktivieren – Qualifizieren - Arbeiten AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein BA Bundesagentur für Arbeit BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BCA Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt BfdH Beauftragte/r für den Haushalt BG Bedarfsgemeinschaft BGS Bildungsgutschein BiZ Berufsinformationszentrum BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BTHG Bundesteilhabegesetz EGZ Eingliederungszuschuss ELB erwerbsfähige Leistungsberechtigte EQ Einstiegsqualifizierung ESG Einstiegsgeld FbW Förderung der beruflichen Weiterbildung FM Fallmanager*innen gAGS gemeinsamer Arbeitgeberservice gE gemeinsame Einrichtung HEPAS Hessisches Arbeitsmarktprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit IdeA Digital dran bleiben für meine Zukunft IHK Industrie- und Handelskammer IKS Internes Kontrollsystem IPQ Index aus Prozessqualität IQ Integrationsquote JBA Jugendberufsagentur JUSTBest Jugend stärken – Brücken in die Eigenständigkeit kSpV kommunale Spitzenverbände KZI Kundenzufriedenheitsindex LLU Leistungen zum Lebensunterhalt LZA Langzeitarbeitslose LZB Langzeitleistungsbezieher*innen MAG Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei Arbeitgeber*innen MAT Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger MDS Mindeststandards MGH Mehrgenerationenhaus OloV Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit am Übergang Schule – Beruf QS Qualitätsstandard QuB Qualifizierung und Beschäftigung Reha (berufliche) Rehabilitation REZ Regionales Einkaufszentrum SGBII Sozialgesetzbuch - Zweites Buch SGB Sozialgesetzbuch SoWirt’s Sozialwirtschaft integriert VB Vermittlungsbudget ZAAF Zentrale Anlaufstelle Asyl/Flucht zkT zugelassener kommunaler Träger 30Seite Januar 2023 Glossar Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 Langzeitleistungsbezieher*innen(LZB) Als LZB werden, analog zur Darstellung der Kennzahlen nach § 48a SGB II, ELB bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate ELB waren. Integrationsquote(IQ) Die IQ beschreibt das Verhältnis der Anzahl Integrationen im Betrachtungszeitraum zum durch- schnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in %. PersonenimKontextvonFluchtmigration „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ werden in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Juni 2016 auf Basis der Dimensionen “ Aufenthaltsstatus“ abgegrenzt. Diese Abgrenzung entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von „Flüchtlingen“ (z.B. juristische Abgrenzungen). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt aus- schlaggebend. "Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 22-26, Aufenthaltsgesetz) und einer Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Problemla- gen. Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§29ff AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration“, sondern zu „Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus“. Ebenso zählen Personen, die zwar aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind, inzwischen aber eine Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen Sinne nicht mehr zu "Personen im Kontext von Fluchtmigration". Weitere Ausführungen zu dieser Thematik befinden sich in der Hintergrundinformation Geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken. Glossar Arbeitslose Arbeitslose sind Personen, die ▪ vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, ▪ eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen, ▪ sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. ▪ T eilnehmer*innen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a (1) SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III (Meldung bei einem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende) Anwendung. ErwerbsfähigeLeistungsberechtigte(ELB) Als ELB gelten Personen, die ▪ das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht vollendet haben, ▪ erwerbsfähig sind, ▪ hilfebedürftig sind und ▪ ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksich- tigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Bis zum 31.03.2011 wurden ELB als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) bezeichnet. Bedarfsgemeinschaft(BG) Eine BG bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine BG hat mindestens einen ELB, außerdem zählen dazu: ▪ weitere ELB, ▪ die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die/der im Haushalt lebende Partner*in dieses Elternteils, ▪ als Partner*in des ELB, ▪ der nicht dauernd getrenntlebenden Ehegattin/Ehegatte/Lebenspartner*in, ▪ eine Person, die mit dem ELB in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach ver- ständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, ▪ die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchstaben a) bis c) genann- ten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Impressum Herausgeber: Jobcenter Darmstadt - Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung Hilpertstraße 24 • 64295 Darmstadt • jobcenter-darmstadt@jobcenter-ge.de • www.jobcenter-darmstadt.de Bitte beachten Sie, dass zur Berücksichtigung der geschlechtergerechten Formulierung die Bezeichnung Mitarbeiter*innen (zum Beispiel) gewählt wurde. Die Abkürzungen sind im Abkürzungsverzeichnis näher erläutert und bei erstmaliger Nennung mit einem * gekennzeichnet.
anlage 2
155 Zeichen
Punkt 6: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 des Jobcenters Darmstadt gE (V-Nr. 2023/0071) Der Sozialausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2023/0071
3253 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.02.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat II
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0071
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 des Jobcenters Darmstadt gE
Vorlage vom: 23.02.2023
Beschlussvorschlag :
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 202 3 des Jobcenters gE wird zur Kenntnis
genommen.
Anlagen: JCDA_AMIP2023
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.02.2023
Gemäß § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird das örtliche
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter
Beachtung von Zielvorgaben der Träger in der Trägerversammlung abgestimmt.
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame
Einrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt wird
stetig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Es erscheint in
jährlichem Rhythmus.
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 202 3 des Jobcenters Darmstadt wurde unter
Beachtung der Hinweise der Träger erstellt und von der Trägerversammlung am 31. Januar
2023 beschlossen.
Der Fachbeirat des Jobcenters wird das vorliegende Arbeitsmarkt - und
Integrationsprogramm voraussichtlich am 14. März 2023 erörtern und zur Kenntnis nehmen.
Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen und der Operationalisierung der
gesetzlichen Ziele und übergeordneten geschäftspolitischen Handlungsfelder im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm
auch die Darstellung der kommunalen Arbeitsmarkt - und Integrationsstrategie der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Jahr 202 3.
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt enthält auch im
Jahre 2023 ein breites Spektrum an zielgruppenspezifischen Maßnahmen, Angeboten und
Projekten. Hauptschwerpunkt wird im Jahr 202 3 die Umsetzung des neuen
Bürgergeldgesetzes sein.
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die lokalen
Kompetenzen und Potentiale aufeinander abgestimmt und gebündelt werden. Das
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 202 3 des Jobcenters Darmstadt richtet sich in
diesem Sinne an alle Ak teurinnen und Akteure des lokalen Arbeitsmarktes, die örtlichen
Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Jobcenters sowie die interessierte Öffentlichkeit.
Darmstadt, 23.02.2023
Dezernat II
Barbara Akdeni z
Bürgermeisterin
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Hilpertstraße 24
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0071
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.02.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00