2017/0293
Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm Gesamtkostenschätzung 4,3 Mio. Euro
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Punkt 25: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm Gesamtkostenschätzung 4,3 Mio. Euro (V-Nr. 2017/0293) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD, AfD, Die Linke. und UWIGA Stimmenthaltung: FDP-Fraktion
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Punkt 29: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm Gesamtkostenschätzung 4,3 Mio. Euro (V-Nr. 2017/0293) Die Fraktion UFFBASSE stellt folgenden Antrag: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Brücke über die Rheinstraße mit Aufzügen an beiden Seiten ausgestaltet werden kann, um sie barrierefreier zu machen. Gleichzeitig soll mit der Telekom Verhandlungen aufgenommen werden, entsprechend der Brücke vor der Zentrale der Telekom in Bonn eine abendliche Schließung der Aufzüge vorzunehmen, um Vandalismus vorzubeugen. Dem Antrag wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, FDP und UWIGA Stimmenthaltung: 3 Stimmen aus der AfD Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke. FDP und UWIGA
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Anlage 1 - Kostenberechnung 01 Baustelleneinrichtung, baubegleitende Leistungen 149.050 € 02 Grundbau, Erdarbeiten, Baufeld 115.852 € 03 Entwässerung 21.950 € 04 Massivbau 152.100 € 05 Gerüste, Behelfsbrücken 13.500 € 06 Stahlbau, Brückenlager, Geländer 1.884.080 € 07 Lager, Erdungsschutz, 58.707 € 08 Landschaftsbau 20.026 € 09 Straßenbauarbeiten 30.592 € 10 Zuwegung 55.000 € 11 Sonstiges 11.01. Umbaumaßnahmen Straßenbahn 11.01.0010 Umbau Wechselfeld 178.500 € 11.01.0020 Entgleisungsschutz 202.000 € 11.01.0030 Schienenersatzverkehr 1.200 € 11.02. Gutachten 11.02.0010. Bodengutachten 11.300 € 11.02.0020. Heldbockgutachten 2.800 € 11.02.0030. SiGeKo 15.000 € 11.02.0040. Prüfstatiker 21.538 € 11.02.0050. Schweißprüfingenieur 20.000 € 11.02.0060. Gutachten elektrischer Belange 11.000 € 11.03 Technische Bearbeitung 11.03.0010 Technische Bearbeitung durch J + J 127.969 € 11.04. Planungshonorar ARGE Objekt‐ und Tragwerksplanung LP 1‐5 207.217 € 11.04. Workshops ARGE 6.400 € Einsparung Entfall Ornamentblech ‐207.600 € Projektkosten, netto (LV) 3.098.181 € Mehrwertsteuer, 19% 588.654 € Projektkosten, brutto (LV) 3.686.836 € Kampfmitteluntersuchungen 200.000 € zzgl. Kostenentwicklung + 10 % 368.684 € 4.255.519 € zzgl. Unvorgesehenes, Aufrundung 44.481 € Gesamtprojektkosten, brutto 4.300.000 €
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Punkt 26: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm Gesamtkostenschätzung 4,3 Mio. Euro (V-Nr. 2017/0293) Stadträtin Dr. Boczek teilt mit, dass aufgrund des Artenschutzgutachtens die nördliche Rampe von der Westseite auf die Ostseite gespiegelt wird. Das Gutachten verweist auf ein Vorkommen des Heldbockes (Großer Eichenbock) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, Die Linke., FDP und UWIGA
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
28.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0293
Magistratsbeschluss-Nr.
314
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6197
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm
Gesamtkostenschätzung 4,3 Mio. Euro
Vorlage vom: 21.08.2017
Beschlussvorschlag:
1. Dem Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße wird zugestimmt, sofern das
Land Hessen die beantragten Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs -
gesetz (GVFG) gewährt.
2. Zur Finanzierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße stehen
Haushaltsausgabereste in Höhe von 2,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die noch f ehlenden
Mittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro werden im Haushalt 2018 bei der Kostenstelle 066 -100-
1000, Investitionsnummer 0806 6-6197, zur Verfügung gestellt.
Anlagen: Anlage 1 - Kostenberechnung
Lageplan_A4
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21. August 2017
Ausgangslage
Im Jahr 2006 wurde ein architektonischer und städtebaulicher Wettbewerb für eine „Fuß- und
Radwegebrücke am Mozartturm“ ausgelobt. Ziel dieser Brückenplanung war es, die stetig
anwachsenden Fußgängerströme zwischen Bahnhof und der damals sog. Telekom-City (heute
TZ Rhein-Main) aufzunehmen und gefahrlos und kreuzungsfrei über die Rheinstraße und die
stark frequentierten benachbarten Kreuzungen zu überführen. Außerdem würde durch den Bau
der Brücke eine Hauptfahrradroute sinnvoll fortgeführt.
In dem Beschluss zur Magistratsvorlage 2015/0440 wurde dem Bau der Fuß- und
Radwegebrücke über die Rheinstraße zugestimmt. Die benötigten Mittel in Höhe von 4,1 Mio.
Euro sollten ab dem Haushalt 2017 zur Verfügung stehen. Daraufhin wurde Anfang 2016 ein
Antrag auf Gewährung von Landeszuwendungen nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) gestellt. Ende 2016 kam die Zusage für das Förderprogramm in 2017 mit der
Aufforderung die Antragsunterlagen bis April 2017 einzureichen. Mit Beschluss des Haushalts
durch die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016 wurden Mittel für die Fuß- und
Radwegebrücke aus dem Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) entnommen. Das Projekt Fuß-
und Radwegebrücke wurde zurückgestellt.
Notwendigkeit der Fuß- und Radwegebrücke
Die Fuß- und Radwegebrücke ist Bestandteil des Gesamtkonzeptes „Knotenpunkt Rheinstraße
/ Zweifalltorweg / Am Kavalleriesand“ (im Folgenden nur noch Knotenpunkt genannt). Zur
Aufrechterhaltung eines sicheren und flüssigen Verkehrs in der unteren Rheinstraße ist sie
unumgänglich.
Für die laufenden Planungen des Neubaus der Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) und
des sich westlich anschließenden Knotenpunkts, welche dringend in die Planfeststellung gehen
müssen, hat die Fuß- und Radwegebrücke ebenfalls grundlegende Bedeutung.
Zu den morgendlichen und abendlichen Spitzenzeiten des Berufsverkehrs gibt es einen großen
Fußgängerstrom zwischen Hauptbahnhof und TZ Rhein-Main. Bereits heute sind zu den
Hauptverkehrszeiten die Aufstellflächen für zu Fußgehende zwischen den Furten nicht mehr
ausreichend. So müssen diese zum Teil auf der Fahrbahn auf die nächste Grünphase warten,
was die Verkehrssicherheit beträchtlich beeinflusst. Zudem ist eine Querung der Rheinstraße
im Bereich der Straßen „Am Kavalleriesand“ nur in mehreren Stufen der jeweiligen Grünphase
durchführbar. Hiervon betroffen sind insbesondere Menschen mit Behinderung, ältere
Menschen und Kinder. Für diese ist eine Überquerung der Straßen aufgrund der geringen
Aufstellflächen und kurzen Ampelphasen nicht gefahrlos möglich.
Aufgrund der Entwicklungen im TZ Rhein-Main und auf den ehemaligen Konversionsflächen
Kelley-Barracks zeichnet sich eine weitere Zunahme des Fuß- und Radverkehrs ab. Die großen
Unternehmen in diesem Gebiet (Telekom, Alnatura, etc.) erwarten den Bau der Fuß- und
Radwegebrücke. Die Immobiliengesellschaft Corpus Sireo, die die Entwicklung des TZ Rhein-
Main verantwortet, hat in der Vergangenheit bei der Vermarktung der Flächen aktiv mit der
Fuß- und Radwegebrücke geworben. Bei einigen neuen Eigentümern (u. a. Telekom) war die
Realisierung der Brücke ein entscheidendes Kaufargument.
- 5 -
Sie stellt bei der Entwicklung des TZ Rhein-Main ein zentrales Element der strategisch
wichtigen Radwegeverbindung in Nord-Süd-Richtung dar und ist unter anderem bei der
Entwicklung des TZ Rhein-Main konzeptionell eingebunden. Darüber hinaus würde die Brücke
als wichtiges Erschließungselement für die Flächen zwischen Europaviertel und TZ Rhein-Main
verloren gehen.
Mit dem Neubau der Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) soll die Brücke um weitere 20
Meter verbreitert werden, einen zusätzlichen Fahrstreifen und einen eigenständigen Baukörper
erhalten. Der Fuß- und Radverkehr zwischen Hauptbahnhof und TZ Rhein-Main wird dadurch
weiter erheblich erschwert. Das bedeutet, dass ohne die Fuß- und Radwegebrücke in
absehbarer Zeit, erneut erhebliche bauliche Veränderungen an dem Knotenpunkt geplant und
dann umgesetzt werden müssten, wodurch eine sichere und geordnete Führung der starken
Fußgängerströme in Nord-Süd-Richtung in der entstehenden Situation nicht mehr möglich ist.
Das heißt, ohne die Fuß- und Radwegebrücke kann die Verkehrssicherheit nicht mehr
gewährleistet werden.
Mit dem Bau der Fuß- und Radwegebrücke kann von einer deutlich geringeren
Fußgängeranzahl am Knotenpunkt ausgegangen werden, wodurch mehr Verkehrsfläche und
längere Freigabezeiten für den motorisierten Verkehr zur Verfügung gestellt werden können.
Die Wartezeit für den motorisierten Verkehr wird durch die Einbeziehung der Fuß- und
Radwegebrücke reduziert und somit der Verkehrsfluss verbessert.
Mit dem Abschluss der Grundstückverhandlungen für die südliche Rampe konnten im Jahre
2016 die aus planerischer Sicht endgültigen Voraussetzungen für eine zeitnahe Realisierung
der Fuß- und Radwegebrücke geschaffen werden.
Förderantrag Fuß- und Radwegebrücke
Im Frühjahr 2017 wurde beim Land Hessen der Förderantrag für die Fuß- und Radwegebrücke
eingereicht. Seitens des Landes, gibt es Signale, dass dieser positiv beschieden wird; mit dem
Förderbescheid wird Anfang Dezember gerechnet. Der Baubeginn muss dann innerhalb von 4
Monaten erfolgen.
Fördervoraussetzung ist allerdings, dass die Mittel für das Gesamtprojekt im Haushalt
etatisiert sind. Ohne Mittelbereitstellung für die Fuß- und Radwegebrücke seitens der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, können die laufenden Planungen für den Neubau der
Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) und des Knotenpunktes nicht in das
Planfeststellungsverfahren gehen. Sich daraus ergebende Verzögerungen im weiteren Ablauf
des Projektes Neubau der Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) und des Knotenpunktes
verursachen nicht unerhebliche Kosten.
Finanzierung
Für Planungsleistungen, Gutachten, Statikberechnungen usw. sind bereits Kosten in Höhe von
310.870,11 Euro angefallen. Hinzu kommen die Kosten für den durchgeführten Wettbewerb in
Höhe von 75.000 Euro.
Gemäß der aktuellen Kostenberechnung (Anlage 1) belaufen sich die Kosten für den Bau der
Fuß- und Radwegebrücke auf rund 4,3 Mio. Euro.
Zur Finanzierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße stehen
Haushaltsausgabereste in Höhe von 2,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die noch f ehlenden Mittel
in Höhe von 1,9 Mio. Euro werden im Haushalt 2018 bei der Kost enstelle 066-100-1000,
Investitionsnummer 08066-6197, zur Verfügung gestellt .
Nach Prüfung des Förderantrags durch den Fördergeber (Land Hessen) kann mit Fördermitteln
von ca. 2,0 Mio. Euro (ca. 70 % der förderfähigen Kosten) gerechnet werden.
In einem Städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des ehemaligen FTZ-Geländes aus dem Jahr
2002, hat sich zudem die Immobiliengesellschaft Corpus Sireo bereit erklärt, einen Betrag in
Höhe von 500.000 Euro zum Bau der Brücke beizutragen. 222.500 Euro wurden bereits in den
Jahren zwischen 2004 bis 2008 als Vorausleistung an die Stadt geleistet. Somit ergibt sich
noch ein Restbetrag von 277.500 Euro, die Corpus Sireo bei Beauftragung der Brücke durch
die Stadt noch bereit wäre zur Finanzierung der Brücke beizutragen.
Darmstadt, den 21.08.2017
Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Dr. Barbara Boczek André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
2017/0293
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0293
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6197
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Realisierung der Fuß - und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm
Gesamtkostenschätzung 4, 3 Mio. Euro
Vorlage vom: 21.08.2017
Beschlussvorschlag :
1. Dem Bau der Fuß - und Radwegebrücke über die Rheinstraße wird zugestimmt, sofern das
Land Hessen die beantragten Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs -
gesetz (GVFG) gewährt.
2. Zur Finanzierung der Fuß - und Radwegebrücke über die Rheinstraße stehen
Haushaltsausgabereste in Höhe von 2,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die noch fehlenden
Mittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro werden im Haushalt 2018 bei der Kostenstelle 066 -100-
1000, Investitionsnummer 0806 6-6197, zur Verfügung gestellt.
Anlagen: Anlage 1 - Kostenberechnung
Lageplan_A4
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21. August 2017
Ausgangslage
Im Jahr 2006 wurde ein architektonischer und städtebaulicher Wettbewerb für eine „Fuß- und
Radwegebrücke am Mozartturm“ ausgelobt. Ziel dieser Brückenplanung war es, die stetig
anwachsenden Fußgängerströme zwischen Bahnhof und der damals sog. Telekom -City (heute
TZ Rhein-Main) aufzunehmen und gefahrlos und kreuzungsfrei über die Rheinstraße und die
stark frequentierten benachbarten Kreuzungen zu überführen. Außerdem würde durch d en Bau
der Brücke eine Hauptfahrradroute sinnvoll fortgeführt.
In dem Beschluss zur Magistratsvorlage 2015/0440 wurde dem Bau der Fuß- und
Radwegebrücke über die Rheinstraße zugestimmt. Die benötigten Mittel in Höhe von 4,1 Mio.
Euro sollten ab dem Haushalt 2017 zur Verfügung stehen. Daraufhin wurde Anfang 2016 ein
Antrag auf Gewährung von Landeszuwendungen nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) gestellt. Ende 2016 kam die Zusage für das Förderprogramm in 2017 mit der
Aufforderung die Antragsunterlagen bis April 2017 einzureichen. Mit Beschluss des Haushalts
durch die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016 wurden Mittel für die Fuß- und
Radwegebrücke aus dem Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) entnommen. Das Projekt Fuß-
und Radwegebrücke wurde zurückgestellt.
Notwendigkeit der Fuß- und Radwegebrücke
Die Fuß- und Radwegebrücke ist Bestandteil des Gesamtkonzeptes „Knotenpunkt Rheinstraße
/ Zweifalltorweg / Am Kavalleriesand“ (im Folgenden nur noch Knotenpunkt genannt). Zur
Aufrechterhaltung eines sicheren und flüssigen Verkehrs in der unteren Rheinstraße ist sie
unumgänglich.
Für die laufenden Planungen des Neubaus der Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) und
des sich westlich anschließenden Knotenpunkts, welche dringend in die Planfeststellung gehen
müssen, hat die Fuß- und Radwegebrücke ebenfalls grundlegende Bedeutung.
Zu den morgendlichen und abendlichen Spitzenzeiten des Berufsverkehrs gibt es einen großen
Fußgängerstrom zwischen Hauptbahnhof und TZ Rhein-Main. Bereits heute sind zu den
Hauptverkehrszeiten die Aufstellflächen für zu Fußgehende zwischen den Furten nicht mehr
ausreichend. So müssen diese zum Teil auf der Fahrbahn auf die nächste Grünphase warten,
was die Verkehrssicherheit beträchtlich beeinflusst. Zudem ist eine Querung der Rheinstraße
im Bereich der Straßen „Am Kavalleriesand“ nur in mehreren Stufen der jeweiligen Grünphase
durchführbar. Hiervon betroffen sind insbesondere Menschen mit Behinderung, ältere
Menschen und Kinder. Für diese ist eine Überquerung der Straßen aufgrund der geringen
Aufstellflächen und kurzen Ampelphasen nicht gefahrlos möglich.
Aufgrund der Entwicklungen im TZ Rhein-Main und auf den ehemaligen Konversionsflächen
Kelley-Barracks zeichnet sich eine weitere Zunahme des Fuß- und Radverkehrs ab. Die großen
Unternehmen in diesem Gebiet (Telekom, Alnatura, etc.) erwarten den Bau der Fuß- und
Radwegebrücke. Die Immobiliengesellschaft Corpus Sireo, die die Entwicklung des TZ Rhein-
Main verantwortet, hat in der Vergangenheit bei der Vermarktung der Flächen aktiv mit der
Fuß- und Radwegebrücke geworben. Bei einigen neuen Eigentümern (u. a. Telekom) war die
Realisierung der Brücke ein entscheidendes Kaufargument.
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Sie stellt bei der Entwicklung des TZ Rhein-Main ein zentrales Element der strategisch
wichtigen Radwegeverbindung in Nord-Süd-Richtung dar und ist unter anderem bei der
Entwicklung des TZ Rhein-Main konzeptionell eingebunden. Darüber hinaus würde die Brücke
als wichtiges Erschließungselement für die Flächen zwischen Europaviertel und TZ Rhein-Main
verloren gehen.
Mit dem Neubau der Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) soll die Brücke um weitere 20
Meter verbreitert werden, einen zusätzlichen Fahrstreifen und einen eigenständigen Baukörper
erhalten. Der Fuß- und Radverkehr zwischen Hauptbahnhof und TZ Rhein-Main wird dadurch
weiter erheblich erschwert. Das bedeutet, dass ohne die Fuß- und Radwegebrücke in
absehbarer Zeit, erneut erhebliche bauliche Veränderungen an dem Knotenpunkt geplant und
dann umgesetzt werden müssten, wodurch eine sichere und geordnete Führung der starken
Fußgängerströme in Nord-Süd-Richtung in der entstehenden Situation nicht mehr möglich ist.
Das heißt, ohne die Fuß- und Radwegebrücke kann die Verkehrssicherheit nicht mehr
gewährleistet werden.
Mit dem Bau der Fuß- und Radwegebrücke kann von einer deutlich geringeren
Fußgängeranzahl am Knotenpunkt ausgegangen werden, wodurch mehr Verkehrsfläche und
längere Freigabezeiten für den motorisierten Verkehr zur Verfügung gestellt werden können.
Die Wartezeit für den motorisierten Verkehr wird durch die Einbeziehung der Fuß- und
Radwegebrücke reduziert und somit der Verkehrsfluss verbessert.
Mit dem Abschluss der Grundstückverhandlungen für die südliche Rampe konnten im Jahre
2016 die aus planerischer Sicht endgültigen Voraussetzungen für eine zeitnahe Realisierung
der Fuß- und Radwegebrücke geschaffen werden.
Förderantrag Fuß- und Radwegebrücke
Im Frühjahr 2017 wurde beim Land Hessen der Förderantrag für die Fuß- und Radwegebrücke
eingereicht. Seitens des Landes, gibt es Signale, dass dieser positiv beschieden wird; mit dem
Förderbescheid wird Anfang Dezember gerechnet. Der Baubeginn muss dann innerhalb von 4
Monaten erfolgen.
Fördervoraussetzung ist allerdings, dass die Mittel für das Gesamtprojekt im Haushalt
etatisiert sind. Ohne Mittelbereitstellung für die Fuß- und Radwegebrücke seitens der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, können die laufenden Planungen für den Neubau der
Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) und des Knotenpunktes nicht in das
Planfeststellungsverfahren gehen. Sich daraus ergebende Verzögerungen im weiteren Ablauf
des Projektes Neubau der Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) und des Knotenpunktes
verursachen nicht unerhebliche Kosten.
Finanzierung
Für Planungsleistungen, Gutachten, Statikberechnungen usw. sind bereits Kosten in Höhe von
310.870,11 Euro angefallen. Hinzu kommen die Kosten für den durchgeführten Wettbewerb in
Höhe von 75.000 Euro.
Gemäß der aktuellen Kostenberechnung (Anlage 1) belaufen sich die Kosten für den Bau der
Fuß- und Radwegebrücke auf rund 4,3 Mio. Euro.
- 5 -
Zur Finanzierung der Fuß - und Radwegebrücke über die Rheinstraße stehen
Haushaltsausgabereste in Höhe von 2,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die noch f ehlenden Mittel
in Höhe von 1,9 Mio. Euro werd en im Haushalt 2018 bei der Kostenstelle 066 -100-1000,
Investitionsnummer 08066 -6197, zur Verfügung gestellt .
Nach Prüfung des Förderantrags durch den Fördergeber (Land Hessen) kann mit Fördermitteln
von ca. 2,0 Mio. Euro (ca. 70 % der förderfähigen Kosten) gerechnet werden.
In einem Städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des ehemaligen FTZ-Geländes aus dem Jahr
2002, hat sich zudem die Immobiliengesellschaft Corpus Sireo bereit erklärt, einen Betrag in
Höhe von 500.000 Euro zum Bau der Brücke beizutragen. 222.500 Euro wurden bereits in den
Jahren zwischen 2004 bis 2008 als Vorausleistung an die Stadt geleistet. Somit ergibt sich
noch ein Restbetrag von 277.500 Euro, die Corpus Sireo bei Beauftragung der Brücke durch
die Stadt noch bereit wäre zur Finanzierung der Brücke beizutragen.
Darmstadt, den 21.08.2017
Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Dr. Barbara Boczek André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
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Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Rheinstraße
- Zweifalltorweg
- Am Kavalleriesand
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0293
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.08.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00