Mandari Insight

2017/0293

Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm Gesamtkostenschätzung 4,3 Mio. Euro

Magistratsvorlage 21.08.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 4

30.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 6

30.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

38.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

30.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

30.6 KB · application/pdf

Ansehen

2017/0293

144.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

389.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

319 Zeichen

Punkt 25: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm 
Gesamtkostenschätzung 4,3 Mio. Euro 
 (V-Nr. 2017/0293) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage  
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen SPD, AfD, Die Linke. und UWIGA 
Stimmenthaltung: FDP-Fraktion

anlage 6

763 Zeichen

Punkt 29: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm 
Gesamtkostenschätzung 4,3 Mio. Euro 
 (V-Nr. 2017/0293) 
 
Die Fraktion UFFBASSE stellt folgenden Antrag: 
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Brücke über die Rheinstraße mit 
Aufzügen an beiden Seiten ausgestaltet werden kann, um sie barrierefreier zu 
machen. Gleichzeitig soll mit der Telekom Verhandlungen aufgenommen werden, 
entsprechend der Brücke vor der Zentrale der Telekom in Bonn eine abendliche 
Schließung der Aufzüge vorzunehmen, um Vandalismus vorzubeugen. 
 
Dem Antrag wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: SPD, FDP und UWIGA 
Stimmenthaltung: 3 Stimmen aus der AfD  
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke. FDP und UWIGA

anlage 2

1314 Zeichen

Anlage 1 - Kostenberechnung
01 Baustelleneinrichtung, baubegleitende Leistungen 149.050 €
02 Grundbau, Erdarbeiten, Baufeld 115.852 €
03 Entwässerung 21.950 €
04 Massivbau 152.100 €
05 Gerüste, Behelfsbrücken 13.500 €
06 Stahlbau, Brückenlager, Geländer 1.884.080 €
07 Lager, Erdungsschutz, 58.707 €
08 Landschaftsbau 20.026 €
09 Straßenbauarbeiten 30.592 €
10 Zuwegung 55.000 €
11 Sonstiges
11.01. Umbaumaßnahmen Straßenbahn
11.01.0010 Umbau Wechselfeld 178.500 €
11.01.0020 Entgleisungsschutz 202.000 €
11.01.0030 Schienenersatzverkehr 1.200 €
11.02. Gutachten
11.02.0010. Bodengutachten 11.300 €
11.02.0020. Heldbockgutachten 2.800 €
11.02.0030. SiGeKo 15.000 €
11.02.0040. Prüfstatiker 21.538 €
11.02.0050. Schweißprüfingenieur 20.000 €
11.02.0060. Gutachten elektrischer Belange 11.000 €
11.03 Technische Bearbeitung
11.03.0010 Technische Bearbeitung durch J + J 127.969 €           
11.04. Planungshonorar ARGE Objekt‐ und Tragwerksplanung LP 1‐5 207.217 €
11.04. Workshops ARGE 6.400 €
Einsparung
Entfall Ornamentblech ‐207.600 €
Projektkosten, netto (LV) 3.098.181 €
Mehrwertsteuer, 19% 588.654 €
Projektkosten, brutto (LV) 3.686.836 €
Kampfmitteluntersuchungen 200.000 €
zzgl. Kostenentwicklung + 10 % 368.684 €
4.255.519 €
zzgl. Unvorgesehenes, Aufrundung 44.481 €
Gesamtprojektkosten, brutto 4.300.000 €

anlage 5

506 Zeichen

Punkt 26: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm 
Gesamtkostenschätzung 4,3 Mio. Euro 
 (V-Nr. 2017/0293) 
 
Stadträtin Dr. Boczek teilt mit, dass aufgrund des Artenschutzgutachtens die 
nördliche Rampe von der Westseite auf die Ostseite gespiegelt wird. 
Das Gutachten verweist auf ein Vorkommen des Heldbockes (Großer Eichenbock)  
 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: SPD, Die Linke., FDP und UWIGA

anlage 3

9100 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.08.2017 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0293 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
314 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6197 
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm  
Gesamtkostenschätzung 4,3 Mio. Euro  
 
Vorlage vom: 21.08.2017 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Dem Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße wird zugestimmt, sofern das 
Land Hessen die beantragten Fördermittel  nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs -
gesetz (GVFG) gewährt. 
2. Zur Finanzierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße stehen 
Haushaltsausgabereste in Höhe von 2,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die noch f ehlenden 
Mittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro werden im Haushalt 2018 bei der Kostenstelle 066 -100-
1000, Investitionsnummer 0806 6-6197, zur Verfügung gestellt.   
 
 
Anlagen: Anlage 1 - Kostenberechnung 
Lageplan_A4

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21. August 2017  
 
Ausgangslage 
 
Im Jahr 2006 wurde ein architektonischer und städtebaulicher Wettbewerb für eine „Fuß- und 
Radwegebrücke am Mozartturm“ ausgelobt. Ziel dieser Brückenplanung war es, die stetig 
anwachsenden Fußgängerströme zwischen Bahnhof und der damals sog. Telekom-City (heute 
TZ Rhein-Main) aufzunehmen und gefahrlos und kreuzungsfrei über die Rheinstraße und die 
stark frequentierten benachbarten Kreuzungen zu überführen. Außerdem würde durch den Bau 
der Brücke eine Hauptfahrradroute sinnvoll fortgeführt. 
 
In dem Beschluss zur Magistratsvorlage 2015/0440 wurde dem Bau der Fuß- und 
Radwegebrücke über die Rheinstraße zugestimmt. Die benötigten Mittel in Höhe von 4,1 Mio. 
Euro sollten ab dem Haushalt 2017 zur Verfügung stehen. Daraufhin wurde Anfang 2016 ein 
Antrag auf Gewährung von Landeszuwendungen nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 
(GVFG) gestellt. Ende 2016 kam die Zusage für das Förderprogramm in 2017 mit der 
Aufforderung die Antragsunterlagen bis April 2017 einzureichen. Mit Beschluss des Haushalts 
durch die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016 wurden Mittel für die Fuß- und 
Radwegebrücke aus dem Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) entnommen. Das Projekt Fuß- 
und Radwegebrücke wurde zurückgestellt.  
 
 
Notwendigkeit der Fuß- und Radwegebrücke 
 
Die Fuß- und Radwegebrücke ist Bestandteil des Gesamtkonzeptes „Knotenpunkt Rheinstraße 
/ Zweifalltorweg / Am Kavalleriesand“ (im Folgenden nur noch Knotenpunkt genannt). Zur 
Aufrechterhaltung eines sicheren und flüssigen Verkehrs in der unteren Rheinstraße ist sie 
unumgänglich. 
 
Für die laufenden Planungen des Neubaus der Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) und 
des sich westlich anschließenden Knotenpunkts, welche dringend in die Planfeststellung gehen 
müssen, hat die Fuß- und Radwegebrücke ebenfalls grundlegende Bedeutung.  
 
Zu den morgendlichen und abendlichen Spitzenzeiten des Berufsverkehrs gibt es einen großen 
Fußgängerstrom zwischen Hauptbahnhof und TZ Rhein-Main. Bereits heute sind zu den 
Hauptverkehrszeiten die Aufstellflächen für zu Fußgehende zwischen den Furten nicht mehr 
ausreichend. So müssen diese zum Teil auf der Fahrbahn auf die nächste Grünphase warten, 
was die Verkehrssicherheit beträchtlich beeinflusst. Zudem ist eine Querung der Rheinstraße 
im Bereich der Straßen „Am Kavalleriesand“ nur in mehreren Stufen der jeweiligen Grünphase 
durchführbar. Hiervon betroffen sind insbesondere Menschen mit Behinderung, ältere 
Menschen und Kinder. Für diese ist eine Überquerung der Straßen aufgrund der geringen 
Aufstellflächen und kurzen Ampelphasen nicht gefahrlos möglich.  
 
Aufgrund der Entwicklungen im TZ Rhein-Main und auf den ehemaligen Konversionsflächen 
Kelley-Barracks zeichnet sich eine weitere Zunahme des Fuß- und Radverkehrs ab. Die großen 
Unternehmen in diesem Gebiet (Telekom, Alnatura, etc.) erwarten den Bau der Fuß- und 
Radwegebrücke. Die Immobiliengesellschaft Corpus Sireo, die die Entwicklung des TZ Rhein-
Main verantwortet, hat in der Vergangenheit bei der Vermarktung der Flächen aktiv mit der 
Fuß- und Radwegebrücke geworben. Bei einigen neuen Eigentümern (u. a. Telekom) war die 
Realisierung der Brücke ein entscheidendes Kaufargument.

- 5 - 
 
Sie stellt bei der Entwicklung des TZ Rhein-Main ein zentrales Element der strategisch 
wichtigen Radwegeverbindung in Nord-Süd-Richtung dar und ist unter anderem bei der 
Entwicklung des TZ Rhein-Main konzeptionell eingebunden. Darüber hinaus würde die Brücke 
als wichtiges Erschließungselement für die Flächen zwischen Europaviertel und TZ Rhein-Main 
verloren gehen.  
 
Mit dem Neubau der Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) soll die Brücke um weitere 20 
Meter verbreitert werden, einen zusätzlichen Fahrstreifen und einen eigenständigen Baukörper 
erhalten. Der Fuß- und Radverkehr zwischen Hauptbahnhof und TZ Rhein-Main wird dadurch 
weiter erheblich erschwert. Das bedeutet, dass ohne die Fuß- und Radwegebrücke in 
absehbarer Zeit, erneut erhebliche bauliche Veränderungen an dem Knotenpunkt geplant und 
dann umgesetzt werden müssten, wodurch eine sichere und geordnete Führung der starken 
Fußgängerströme in Nord-Süd-Richtung in der entstehenden Situation nicht mehr möglich ist. 
Das heißt, ohne die Fuß- und Radwegebrücke kann die Verkehrssicherheit nicht mehr 
gewährleistet werden.  
 
Mit dem Bau der Fuß- und Radwegebrücke kann von einer deutlich geringeren 
Fußgängeranzahl am Knotenpunkt ausgegangen werden, wodurch mehr Verkehrsfläche und 
längere Freigabezeiten für den motorisierten Verkehr zur Verfügung gestellt werden können. 
Die Wartezeit für den motorisierten Verkehr wird durch die Einbeziehung der Fuß- und 
Radwegebrücke reduziert und somit der Verkehrsfluss verbessert.  
 
Mit dem Abschluss der Grundstückverhandlungen für die südliche Rampe konnten im Jahre 
2016 die aus planerischer Sicht endgültigen Voraussetzungen für eine zeitnahe Realisierung 
der Fuß- und Radwegebrücke geschaffen werden. 
 
 
Förderantrag Fuß- und Radwegebrücke 
 
Im Frühjahr 2017 wurde beim Land Hessen der Förderantrag für die Fuß- und Radwegebrücke 
eingereicht. Seitens des Landes, gibt es Signale, dass dieser positiv beschieden wird; mit dem 
Förderbescheid wird Anfang Dezember gerechnet. Der Baubeginn muss dann innerhalb von 4 
Monaten erfolgen.  
 
Fördervoraussetzung ist allerdings, dass die Mittel für das Gesamtprojekt im Haushalt 
etatisiert sind. Ohne Mittelbereitstellung für die Fuß- und Radwegebrücke seitens der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, können die laufenden Planungen für den Neubau der 
Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) und des Knotenpunktes nicht in das 
Planfeststellungsverfahren gehen. Sich daraus ergebende Verzögerungen im weiteren Ablauf 
des Projektes Neubau der Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) und des Knotenpunktes 
verursachen nicht unerhebliche Kosten.  
 
Finanzierung 
 
Für Planungsleistungen, Gutachten, Statikberechnungen usw. sind bereits Kosten in Höhe von 
310.870,11 Euro angefallen. Hinzu kommen die Kosten für den durchgeführten Wettbewerb in 
Höhe von 75.000 Euro.

Gemäß der aktuellen Kostenberechnung (Anlage 1) belaufen sich die Kosten für den Bau der 
Fuß- und Radwegebrücke auf rund 4,3 Mio. Euro.  
 
Zur Finanzierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße stehen 
Haushaltsausgabereste in Höhe von 2,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die noch f ehlenden Mittel 
in Höhe von 1,9 Mio. Euro werden im Haushalt 2018 bei der Kost enstelle 066-100-1000, 
Investitionsnummer 08066-6197, zur Verfügung gestellt .  
 
Nach Prüfung des Förderantrags durch den Fördergeber (Land Hessen) kann mit Fördermitteln 
von ca. 2,0 Mio. Euro (ca. 70 % der förderfähigen Kosten) gerechnet werden.  
 
In einem Städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des ehemaligen FTZ-Geländes aus dem Jahr 
2002, hat sich zudem die Immobiliengesellschaft Corpus Sireo bereit erklärt, einen Betrag in 
Höhe von 500.000 Euro zum Bau der Brücke beizutragen. 222.500 Euro wurden bereits in den 
Jahren zwischen 2004 bis 2008 als Vorausleistung an die Stadt geleistet. Somit ergibt sich 
noch ein Restbetrag von 277.500 Euro, die Corpus Sireo bei Beauftragung der Brücke durch 
die Stadt noch bereit wäre zur Finanzierung der Brücke beizutragen.  
 
Darmstadt, den 21.08.2017 
 
Die Dezernentin III    Der Dezernent IV 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek    André Schellenberg 
Stadträtin    Stadtkämmerer

2017/0293

9051 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0293 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6197 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Realisierung der Fuß - und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm  
Gesamtkostenschätzung 4, 3 Mio. Euro 
 
Vorlage vom: 21.08.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Dem Bau der Fuß - und Radwegebrücke über die Rheinstraße wird zugestimmt, sofern das 
Land Hessen die beantragten Fördermittel  nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs -
gesetz (GVFG) gewährt.  
2. Zur Finanzierung der Fuß - und Radwegebrücke über die Rheinstraße stehen 
Haushaltsausgabereste in Höhe von 2,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die noch fehlenden 
Mittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro werden im Haushalt 2018 bei der Kostenstelle 066 -100-
1000, Investitionsnummer 0806 6-6197, zur Verfügung gestellt.   
 
 
Anlagen: Anlage 1 - Kostenberechnung  
Lageplan_A4

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21. August 2017  
 
Ausgangslage 
 
Im Jahr 2006 wurde ein architektonischer und städtebaulicher Wettbewerb für eine „Fuß- und 
Radwegebrücke am Mozartturm“ ausgelobt. Ziel dieser Brückenplanung war es, die stetig 
anwachsenden Fußgängerströme zwischen Bahnhof und der damals sog. Telekom -City (heute 
TZ Rhein-Main) aufzunehmen und gefahrlos und kreuzungsfrei über die Rheinstraße und die 
stark frequentierten benachbarten Kreuzungen zu überführen. Außerdem würde durch d en Bau 
der Brücke eine Hauptfahrradroute sinnvoll fortgeführt. 
 
In dem Beschluss zur Magistratsvorlage 2015/0440 wurde dem Bau der Fuß- und 
Radwegebrücke über die Rheinstraße zugestimmt. Die benötigten Mittel in Höhe von 4,1 Mio. 
Euro sollten ab dem Haushalt 2017 zur Verfügung stehen. Daraufhin wurde Anfang 2016 ein 
Antrag auf Gewährung von Landeszuwendungen nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 
(GVFG) gestellt. Ende 2016 kam die Zusage für das Förderprogramm in 2017 mit der 
Aufforderung die Antragsunterlagen bis April 2017 einzureichen. Mit Beschluss des Haushalts 
durch die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016 wurden Mittel für die Fuß- und 
Radwegebrücke aus dem Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) entnommen. Das Projekt Fuß- 
und Radwegebrücke wurde zurückgestellt.  
 
 
Notwendigkeit der Fuß- und Radwegebrücke 
 
Die Fuß- und Radwegebrücke ist Bestandteil des Gesamtkonzeptes „Knotenpunkt Rheinstraße 
/ Zweifalltorweg / Am Kavalleriesand“ (im Folgenden nur noch Knotenpunkt genannt). Zur 
Aufrechterhaltung eines sicheren und flüssigen Verkehrs in der unteren Rheinstraße ist sie 
unumgänglich. 
 
Für die laufenden Planungen des Neubaus der Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) und 
des sich westlich anschließenden Knotenpunkts, welche dringend in die Planfeststellung gehen 
müssen, hat die Fuß- und Radwegebrücke ebenfalls grundlegende Bedeutung.  
 
Zu den morgendlichen und abendlichen Spitzenzeiten des Berufsverkehrs gibt es einen großen 
Fußgängerstrom zwischen Hauptbahnhof und TZ Rhein-Main. Bereits heute sind zu den 
Hauptverkehrszeiten die Aufstellflächen für zu Fußgehende zwischen den Furten nicht mehr 
ausreichend. So müssen diese zum Teil auf der Fahrbahn auf die nächste Grünphase warten, 
was die Verkehrssicherheit beträchtlich beeinflusst. Zudem ist eine Querung der Rheinstraße 
im Bereich der Straßen „Am Kavalleriesand“ nur in mehreren Stufen der jeweiligen Grünphase 
durchführbar. Hiervon betroffen sind insbesondere Menschen mit Behinderung, ältere 
Menschen und Kinder. Für diese ist eine Überquerung der Straßen aufgrund der geringen 
Aufstellflächen und kurzen Ampelphasen nicht gefahrlos möglich.  
 
Aufgrund der Entwicklungen im TZ Rhein-Main und auf den ehemaligen Konversionsflächen 
Kelley-Barracks zeichnet sich eine weitere Zunahme des Fuß- und Radverkehrs ab. Die großen 
Unternehmen in diesem Gebiet (Telekom, Alnatura, etc.) erwarten den Bau der Fuß- und 
Radwegebrücke. Die Immobiliengesellschaft Corpus Sireo, die die Entwicklung des TZ Rhein-
Main verantwortet, hat in der Vergangenheit bei der Vermarktung der Flächen aktiv mit der 
Fuß- und Radwegebrücke geworben. Bei einigen neuen Eigentümern (u. a. Telekom) war die 
Realisierung der Brücke ein entscheidendes Kaufargument.

- 4 - 
Sie stellt bei der Entwicklung des TZ Rhein-Main ein zentrales Element der strategisch 
wichtigen Radwegeverbindung in Nord-Süd-Richtung dar und ist unter anderem bei der 
Entwicklung des TZ Rhein-Main konzeptionell eingebunden. Darüber hinaus würde die Brücke 
als wichtiges Erschließungselement für die Flächen zwischen Europaviertel und TZ Rhein-Main 
verloren gehen.  
 
Mit dem Neubau der Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) soll die Brücke um weitere 20 
Meter verbreitert werden, einen zusätzlichen Fahrstreifen und einen eigenständigen Baukörper 
erhalten. Der Fuß- und Radverkehr zwischen Hauptbahnhof und TZ Rhein-Main wird dadurch 
weiter erheblich erschwert. Das bedeutet, dass ohne die Fuß- und Radwegebrücke in 
absehbarer Zeit, erneut erhebliche bauliche Veränderungen an dem Knotenpunkt geplant und 
dann umgesetzt werden müssten, wodurch eine sichere und geordnete Führung der starken 
Fußgängerströme in Nord-Süd-Richtung in der entstehenden Situation nicht mehr möglich ist. 
Das heißt, ohne die Fuß- und Radwegebrücke kann die Verkehrssicherheit nicht mehr 
gewährleistet werden.  
 
Mit dem Bau der Fuß- und Radwegebrücke kann von einer deutlich geringeren 
Fußgängeranzahl am Knotenpunkt ausgegangen werden, wodurch mehr Verkehrsfläche und 
längere Freigabezeiten für den motorisierten Verkehr zur Verfügung gestellt werden können. 
Die Wartezeit für den motorisierten Verkehr wird durch die Einbeziehung der Fuß- und 
Radwegebrücke reduziert und somit der Verkehrsfluss verbessert.  
 
Mit dem Abschluss der Grundstückverhandlungen für die südliche Rampe konnten im Jahre 
2016 die aus planerischer Sicht endgültigen Voraussetzungen für eine zeitnahe Realisierung 
der Fuß- und Radwegebrücke geschaffen werden. 
 
 
Förderantrag Fuß- und Radwegebrücke 
 
Im Frühjahr 2017 wurde beim Land Hessen der Förderantrag für die Fuß- und Radwegebrücke 
eingereicht. Seitens des Landes, gibt es Signale, dass dieser positiv beschieden wird; mit dem 
Förderbescheid wird Anfang Dezember gerechnet. Der Baubeginn muss dann innerhalb von 4 
Monaten erfolgen.  
 
Fördervoraussetzung ist allerdings, dass die Mittel für das Gesamtprojekt im Haushalt 
etatisiert sind. Ohne Mittelbereitstellung für die Fuß- und Radwegebrücke seitens der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, können die laufenden Planungen für den Neubau der 
Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) und des Knotenpunktes nicht in das 
Planfeststellungsverfahren gehen. Sich daraus ergebende Verzögerungen im weiteren Ablauf 
des Projektes Neubau der Rheinstraßenbrücke (über die Bahnstrecke) und des Knotenpunktes 
verursachen nicht unerhebliche Kosten.  
 
Finanzierung 
 
Für Planungsleistungen, Gutachten, Statikberechnungen usw. sind bereits Kosten in Höhe von 
310.870,11 Euro angefallen. Hinzu kommen die Kosten für den durchgeführten Wettbewerb in 
Höhe von 75.000 Euro.  
 
Gemäß der aktuellen Kostenberechnung (Anlage 1) belaufen sich die Kosten für den Bau der 
Fuß- und Radwegebrücke auf rund 4,3 Mio. Euro.

- 5 - 
Zur Finanzierung der Fuß - und Radwegebrücke über die Rheinstraße stehen 
Haushaltsausgabereste in Höhe von 2,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die noch f ehlenden Mittel 
in Höhe von 1,9 Mio. Euro werd en im Haushalt 2018 bei der Kostenstelle 066 -100-1000, 
Investitionsnummer 08066 -6197, zur Verfügung gestellt .  
 
Nach Prüfung des Förderantrags durch den Fördergeber (Land Hessen) kann mit Fördermitteln 
von ca. 2,0 Mio. Euro (ca. 70 % der förderfähigen Kosten) gerechnet werden.  
 
In einem Städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des ehemaligen FTZ-Geländes aus dem Jahr 
2002, hat sich zudem die Immobiliengesellschaft Corpus Sireo bereit erklärt, einen Betrag in 
Höhe von 500.000 Euro zum Bau der Brücke beizutragen. 222.500 Euro wurden bereits in den 
Jahren zwischen 2004 bis 2008 als Vorausleistung an die Stadt geleistet. Somit ergibt sich 
noch ein Restbetrag von 277.500 Euro, die Corpus Sireo bei Beauftragung der Brücke durch 
die Stadt noch bereit wäre zur Finanzierung der Brücke beizutragen.  
 
Darmstadt, den 21.08.2017 
 
Die Dezernentin III    Der Dezernent IV 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek    André Schellenberg 
Stadträtin    Stadtkämmerer

anlage 1

112 Zeichen

PER
SSUPUnJg

Bunvade] nz uanebuy

|yeısvoj2g pun uolag

uaIepswenneg

OVamILEE0g

ug ap „peu LAU EUELZINIPSUNEg

Beratungsverlauf (4)

TOP 25
TOP 26
TOP 29
TOP 314 beschließend

Orte (3)

  • Rheinstraße
  • Zweifalltorweg
  • Am Kavalleriesand

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0293
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.08.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00