A-R/0069/2023
Eine gute Zukunft für den Mühlenhof
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A-R-0069-2023-GAL_SPD_Volt_IF_Ratsantrag Mühlenhof
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0069/2023 Münster, 05.12.2023 Ratsantrag nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung Eine gute Zukunft für den Mühlenhof Der Rat möge beschließen: Der Rat… erkennt die Leistungen des ehrenamtlich tätigen Vorstands des Vereins „De Bockwindmüel e.V.“ (künftig: Verein) an und dankt für das erfolgreiche Erreichen eines guten Zustands des Mühlenhof-Geländes. nimmt zur Kenntnis, dass laut Verein trotz zahlreicher städtischer Investitionskostenzuschüsse, Darlehen und regelmäßiger Förderungen aktuell keine tragfähige Finanzgrundlage für einen Weiterbetrieb des Mühlenhofs vorhanden ist. nimmt zur Kenntnis, dass die bislang vom Verein vorgelegten Unterlagen nach Aussagen des Oberbürgermeisters nicht dazu geeignet sind, eine Überprüfung der wirtschaftlichen Parameter - insbesondere mit Blick auf eine positive Fortführung des Betriebs – durchzuführen. Der Rat fordert die Verwaltung auf… gemeinsam mit dem Verein ein Konzept zur dauerhaften Fortführung des Betriebs zu erarbeiten. Hierzu soll die Verwaltung die kulturelle, denkmalschützerische, touristische und museumspädagogische Bedeutung des Mühlenhofs darstellenund erläutern, in welcher Höhe für verschiedene Szenarien ein dauerhafter Zuschuss als notwendig erachtet wird. Hierbei ist die die Rolle eines tragfähigen Gastronomiekonzeptes von entscheidender Bedeutung Ebenso erarbeitet die Verwaltung weitere Optionen ohne Erbpachtnehmer für das Mühlenhof-Gelände. Hierbei ist die Kompetenz von Münster-Marketing und der Wirtschaftsförderung mit einzubeziehen Beispielhaft sind hier einige mögliche Szenarien ohne Erbpachtnehmer genannt. Geprüft werden soll: Inwiefern das Gelände in Kooperation mit dem Allwetterzoo, dem LWL oder der Halle Münsterland genutzt werden kann. Inwiefern eine Nutzung des Geländes für Events wirtschaftlich darstellbar ist. Welche Kosten anfallen, wenn das Gelände für die Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht würde (Verkehrssicherung, Erhalt der Gebäude etc.) Für diese konzeptionellen Arbeiten werden 50.000 Euro in den städtischen Haushalt eingestellt. Mit diesen soll eine geeignete Institution beauftragt werden, den oben beschriebenen Prozess zu steuern und zu gestalten. Über den Fortgang der Überlegungen ist die Politik in einem Arbeitskreis regelmäßig zu informieren. Ergebnisse werden der Politik mit Beschlussempfehlungen zu den Haushaltsberatungen 2025 zur Verfügung gestellt. Begründung: erfolgt mündlich gez. gez. gez. gez. Christoph Kattentidt Lia Kirsch Helene Goldbeck Lars Nowak Dr. Petra Dieckmann und Fraktion Martin Grewer Michael Krapp und Fraktion Dr. Georgios Tsakalidis
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0069/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 05.12.2023
- Erstellt
- 05.12.2023 14:37