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A-R/0069/2023

Eine gute Zukunft für den Mühlenhof

Antrag an den Rat 05.12.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 11.5

A-R-0069-2023-GAL_SPD_Volt_IF_Ratsantrag Mühlenhof

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A-R-0069-2023-GAL_SPD_Volt_IF_Ratsantrag Mühlenhof

2694 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0069/2023 
 
 
 
 
Münster, 05.12.2023 
Ratsantrag nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung 
Eine gute Zukunft für den Mühlenhof 
Der Rat möge beschließen: 
Der Rat… 
 erkennt die Leistungen des ehrenamtlich tätigen Vorstands des Vereins „De 
Bockwindmüel e.V.“ (künftig: Verein) an und dankt für das erfolgreiche 
Erreichen eines guten Zustands des Mühlenhof-Geländes. 
 nimmt zur Kenntnis, dass laut Verein trotz zahlreicher städtischer 
Investitionskostenzuschüsse, Darlehen und regelmäßiger Förderungen aktuell 
keine tragfähige Finanzgrundlage für einen Weiterbetrieb des Mühlenhofs 
vorhanden ist.  
 nimmt zur Kenntnis, dass die bislang vom Verein vorgelegten Unterlagen nach 
Aussagen des Oberbürgermeisters nicht dazu geeignet sind, eine 
Überprüfung der wirtschaftlichen Parameter - insbesondere mit Blick auf eine 
positive Fortführung des Betriebs – durchzuführen. 
Der Rat fordert die Verwaltung auf… 
 gemeinsam mit dem Verein ein Konzept zur dauerhaften Fortführung des 
Betriebs zu erarbeiten. Hierzu soll die Verwaltung die kulturelle, 
denkmalschützerische, touristische und museumspädagogische Bedeutung 
des Mühlenhofs darstellenund erläutern, in welcher Höhe für verschiedene 
Szenarien ein dauerhafter Zuschuss als notwendig erachtet wird.  
Hierbei ist die die Rolle eines tragfähigen Gastronomiekonzeptes von 
entscheidender Bedeutung 
Ebenso erarbeitet die Verwaltung weitere Optionen ohne Erbpachtnehmer für das 
Mühlenhof-Gelände. Hierbei ist die Kompetenz von Münster-Marketing und der 
Wirtschaftsförderung mit einzubeziehen 
Beispielhaft sind hier einige mögliche Szenarien ohne Erbpachtnehmer genannt. 
Geprüft werden soll: 
 Inwiefern das Gelände in Kooperation mit dem Allwetterzoo, dem LWL oder 
der Halle Münsterland genutzt werden kann. 
 Inwiefern eine Nutzung des Geländes für Events wirtschaftlich darstellbar ist. 
 Welche Kosten anfallen, wenn das Gelände für die Öffentlichkeit frei 
zugänglich gemacht würde (Verkehrssicherung, Erhalt der Gebäude etc.)

Für diese konzeptionellen Arbeiten werden 50.000 Euro in den städtischen Haushalt 
eingestellt. Mit diesen soll eine geeignete Institution beauftragt werden, den oben 
beschriebenen Prozess zu steuern und zu gestalten. Über den Fortgang der 
Überlegungen ist die Politik in einem Arbeitskreis regelmäßig zu informieren. 
Ergebnisse werden der Politik mit Beschlussempfehlungen zu den 
Haushaltsberatungen 2025 zur Verfügung gestellt. 
 
Begründung: 
erfolgt mündlich 
 
 
gez.     gez.   gez.   gez. 
Christoph Kattentidt  Lia Kirsch  Helene Goldbeck Lars Nowak 
Dr. Petra Dieckmann und Fraktion  Martin Grewer Michael Krapp 
und Fraktion     Dr. Georgios  
Tsakalidis

Beratungsverlauf (1)

13.12.2023 Rat
TOP 11.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0069/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.12.2023
Erstellt
05.12.2023 14:37