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V/0272/2019

Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0051/2018

Vorlagen 08.05.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 22.05.2019, TOP 4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2244 Zeichen

V/0272/2019 
V/0272/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0051/2018 
Weiterentwicklung eines einheitlichen "Münsterland-Azubi-Tickets" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Einführung des westfalenweiten Azubi-Abos durch die Verkehrsverbünde in Westfalen 
wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag Nr. A-R/0051/2018 der FDP-
Fraktion erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
 
Begründung: 
 
Die FDP Fraktion hatte im Rat der Stadt  Münster den Antrag gestellt, einen Münsterland -Workshop 
anzustoßen, um die Chancen für die Weiterentwicklung eines einheitlichen „Münsterland -Azubi-
Tickets“ auszuloten, dass die räumliche Begrenzung bestehender Angebote aufhebt. Zu dem Wor k-
shop sollten Vertreter der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendort und der HWK, der IHK, des 
Münsterland e.V. und der Verkehrsgemeinschaft Münster eingeladen werden. Der Antrag wurde in 
der Ratssitzung am 19.09.2018 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.  
 
Die Verkehrsverbünde in Westfalen haben sich am 25.03.2019 endgültig darauf verständigt, ab dem 
01.08.2019 ein westfalenweites Azubi –Abo zum Preis von 62, - € pro Monat anzubieten. Das Azubi –
Abo ermöglicht den Auszubildenden die Nutzung des gesamten westfälis chen Nahverkehrssystems, 
eine Erweiterung auf ganz NRW ist für einen Zuschlag von 20,- € pro Monat möglich.  
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
13.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Rump 
Telefon: 492 20 39 
RumpJ@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0272/2019 
Die Ausgabe des Azubi -Abos Westfalen erfolgt im Abonnementverfahren mit einer Mindestlaufzeit 
von 12 Monaten. In den ersten drei Monaten nach Einf ührung (August – Oktober 2019) wird diese 
Mindestlaufzeit im Rahmen einer Einführungsaktion auf drei Monate abgesenkt. 
 
Zur Nutzung dieses neuen Angebotes sind alle Personen berechtigt, die noch mindestens 12 Monate 
Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst, Fr eiwilliges Soziales Jahr oder Freiwilliges Ökologisches Jahr 
vor sich haben. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0272/2019
Typ
Vorlagen
Datum
08.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37