Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW durch Eilbeschluss gemäß § 60 (1) Satz 1 GO NRW; hier: Abrisskosten Ahornstraße 22
Beschlussvorlage 295 vom 15.03.2022
Stand: Am 15.03.2022 im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss.
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Beschlussvorlage (Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW durch Eilbeschluss gemäß § 60 (1) Satz 1 GO NRW; hier: Abrisskosten Ahornstraße 22 )
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