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Sachstand Sanierung Tunnel Kalk
Mitteilung Ausschuss 0789/2017 vom 14.03.2017
Stand: Am 21.03.2017 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/692 Vorlagen-Nummer 14.03.2017 0789/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 21.03.2017 Sachstand Sanierung Tunnel Kalk Mitte 2014 startete die Sanierung und sicherheitstechnische Nachrüstung des Tunnels Kalk. Geplant war eine Bauzeit von zwei Jahren in einer eingeschränkten Verkehrsführung mit 2+2 Fahrspuren im Baubereich und einer Durchführung in vier Bauphasen. Bis Mitte 2016 war - bedingt durch Er- schwernisse bzw. vorgefundene Schäden im Bauwerk - von einer Fertigstellung bis zum Jahresende 2016 ausgegangen worden. Im August 2016 wurden in bereits fertiggestellten Decken- und Wandbereichen erhebliche Mängel der Betonsanierung (Hohlstellen) festgestellt. Aus Sicht der Stadt haben nicht fachgerecht durchgeführte Arbeiten diese Mängel verursacht. Zur Vermeidung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens – mit völlig ungewisser Termin- schiene – haben sich Stadt und Arge daher im Oktober 2016 auf die Begutachtung durch einen un- abhängigen Sachverständigen geeinigt. Seinerzeitiges Ziel war eine kurzfristige Klärung und Abstim- mung der Mängelsanierung parallel zur laufenden Bauphase. Durch überwiegende Nachtarbeiten sollte eine Fertigstellung bis März 2017 erreicht werden, um dann wieder je Fahrtrichtung eine zusätz- liche Spur zur Verfügung zu stellen (3+3-Verkehrsführung). Die weiteren Abstimmungen zeigten eine komplexere Schadens- und Sanierungssituation auf. Der Sachverständige konnte seine Beweisaufnahme erst Ende 2016 vor Ort abschließen. Aktuell läuft die Ausarbeitung des Gutachtens und die Planung der konkreten Sanierungsarbeiten. Die abschließenden Ergebnisse des Gutachtens werden Mitte März 2017 erwartet. Seit 07.03.2017 erfolgt nun zusätzlich zu bereits erfolgten Vorarbeiten die Entfernung der schadhaften Stellen mit ei- nem Hochdruckwasserstrahlverfahren. Dieses kann nur in dauerhaft abgesperrten Bereichen einge- setzt werden. Es laufen intensive Verhandlungen zwischen Stadt und Arge mit dem Ziel, dass die erforderliche Mängelbeseitigung so zügig wie möglich durchgeführt werden. Die Stadt geht davon aus, dass sei- tens der Arge zeitnah verbindliche Fertigstellungstermine genannt werden. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass es keine Überschneidungen zur geplanten Sa- nierung der Mülheimer Brücke gibt. Hier sind verkehrseinschränkende Maßnahmen erst ab Februar 2018 zu erwarten. gez. Blome
Beratungsverlauf
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