mandari

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG.

Beschlussvorlage VO/2128/03 vom 07.11.2003

Stand: Am 18.11.2003 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 18.11.2003

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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