2014/0341
Stagemobil beim Sportamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Bedingungen für die Anmietung
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2014/0341
3570 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
17.09.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Sportamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0341
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 421010
Kostenstelle: 052-010-1500 Investitionsnummer:
Kostenträger: 4210-11 Sachkonto: 4861100
Betreff: Stagemobil beim Sportamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
hier: Bedingungen für die Anmietung
Vorlage vom: 22.08.2014
Beschlussvorschlag :
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen und der finanziellen Anpassung für den Verleih und der
Neuregelung wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.08.2014:
Die Jubiläumsstiftung der Sparkasse Darmstadt hat für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
das Stagemobil beschafft, das den Darmstädter Vereinen, Schulen und städtischen
Dienststellen für öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung steht.
Kommerzielle Veranstaltungen mit dem Stagemobil sind grundsätzlich ausgeschlossen!
Das Sportamt betreut und verwaltet das Stagemobil.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre sind mit Beginn des Jahres 2015 Veränderungen
und finanzielle Anpassungen wie folgt vorzunehmen:
1. Künftig entfällt der Termin 15.11. eines Jahres für das nachfolgende Kalenderjahr, weil
dies sich in der Praxis nicht bewährt hat und entsprechende Anfragen permanent über
das Jahr erfolgen und auch unbürokratisch, soweit das Stagemobil zur Verfügung steht,
bearbeitet und bedient werden.
2. Auch die Antragsfrist von mindestens 14 Tage vor Veranstaltung wird nicht als zwingend
weiter verfolgt.
3. Das damals ins Leben gerufene Schiedsgremium bei Konfliktlagen wegen Terminierung
unter Beteiligung Hauptamt, Revisionsamt, Schulamt und Sportamt ist aus unserer Sicht
aufgrund der gemachten Erfahrungen überflüssig und bei entsprechenden Konfliktlagen
wird das Sportamt ggf. mit dem Verantwortlichen der Jubiläumsstiftung der Sparkasse
Darmstadt hier immer wieder Lösungen finden.
4. Mietzins
Der Mietzins wird pro Ausleihtag berechnet:
a) Mietzins pro Miettag bisher 100,-- €, neu 150,-- €
b) Mietzins für ein komplettes Wochenende (Fr. – So.) bisher 200,-- €, neu 300,-- €
c) Transportpauschale, ggf. durchzuführen durch EAD, bisher 100,-- €, neu 300,-- €
d) Die bisher genannten Parameter Auf- und Abbau werden nicht mehr von städtischen
Dienststellen geleistet und müssen durch die ausleihenden Organisationen erbracht
werden.
5. Kaution
Die aufwendigen verwaltungsmäßigen Arbeiten und Abläufe bzgl. der Hinterlegung einer
Kaution sollen künftig wegfallen, weil in aller Regel hier die Verantwortlichen der
Darmstädter Dienststellen, der Darmstädter Vereine, Schulen usw. bekannt sind und
entsprechende Schäden unmittelbar und direkt erkannt und verfolgt werden, so dass hier
auch unmittelbarer Zugriff auf die Verantwortlichen der ausleihenden Organisation
gegeben ist.
Darmstadt, 22.08.2014
52 ras-scha
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0341
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.08.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00