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Anerkennung des Vereins „Bildungs- und Kulturzentrum Hamm-Herringen e.V.“ als kulturschaffende Vereinigung im Sinne der städtischen Miet- und Benutzungsordnung für städtische Räume, Schulsportanlagen, Schulhöfe und Sportanlagen vom 09.09.1992 und Ergänzung von März 2002.

Beschlussvorlage 0746/16_VL vom 29.06.2016

Stand: Am 29.06.2016 im Kulturausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 29.06.2016

    Kulturausschuss

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