2990/2023
Strukturförderfonds des Dezernates der Oberbürgermeisterin 2024
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/160/3 Vorlagen-Nummer 18.03.2024 2990/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 18.03.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 18.03.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 17.06.2024 Strukturförderfonds 2023 / 2024 hier: Richtlinie für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates der Oberbürgermeisterin zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024 Zusammenfassung in einfacher Sprache Im Herbst 2022 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, Trägern, Vereinen und Insti- tutionen, die mehr Geld für Personal und Energie bezahlen müssen, in den Jahren 2023 und 2024 zu helfen. Diese Ausgaben sind durch den Ukraine-Krieg sehr gestie- gen. Die Hilfe heißt „Strukturförderfonds“. Das Dezernat der Oberbürgermeisterin er- hält im Jahr 2024 hiervon 592.900 Euro. Weil im Jahr 2023 schon vielen Antragstellenden geholfen werden konnte, soll dies genauso im Jahr 2024 weitergemacht werden. Die Regeln für die Auszahlung des Geldes, zum Beispiel wer einen Antrag stellen darf, heißen Förderprogramm. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat das neue Förderprogramm für das Jahr 2024 für das Dezernat der Oberbürgermeisterin am 29.02.2024 beschlossen. Mitteilung Im Rahmen seiner Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 hat der Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 für die Jahre 2023 und 2024 jeweils fünf Millionen Euro zur Unterstützung der zahlreichen Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges. Mit Ratsbeschluss vom 07.12.2023 wurde das Budget auf 10 Millionen Euro verdop- pelt sowie ein Prüfauftrag an die Verwaltung zur Verringerung des Eigenanteils der Träger, Vereine und Institutionen erteilt. Dem Dezernat der Oberbürgermeisterin wur- den für 2024 entsprechend des prozentualen Anteils am Gesamtfördervolumen für freiwillige Förderungen 592.900 € zugeteilt (siehe Mitteilung im Finanzausschuss am 05.02.2024 (0169/2024)). Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat vor diesem Hintergrund 2 am 29.02.2024 das „Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln (Amt für Integration und Viel- falt sowie Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Enga- gements (FABE)) zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024“ beschlossen (Vorlage 0250/2024). Details zu den Förderregularien sind dem im Anhang beigefügten Förderprogramm für das Jahr 2024 zu entnehmen. Der Finanzausschuss erhält die Beschlussfassung analog dem vereinbarten Vorge- hen für 2023 hiermit zur Kenntnis. In Anbetracht der Sitzungstermine erhalten der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden sowie die Stadtar- beitsgemeinschaft Queerpolitik die Vorlage ebenfalls im Nachgang zur Kenntnis. gez. Reker Anlagen Förderprogramm Strukturförderfonds 2024 des Dezernates der Oberbürgermeiste- rin Auszug aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden vom 23.10.2023 Beschlussprotokoll des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren Förderprogramm des Dezernates OB 2024
Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
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Anlage 2 Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 02.11.2023 Auszug aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 23.10.2023 öffentlich 4.1 Strukturförderfonds 2023 / 2024 hier: Richtlinie für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des De- zernates der Oberbürgermeisterin zur Abmilderung der steigenden Per- sonal- und Betriebs- / Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024 2777/2023 Frau Schöppen, FDP, weist darauf hin, dass bei den Förderbedingungen volle Förder- programme gefördert werden können. Z.B. auch LSBTI Förderprogramm für Gewalt- prävention und Antidiskriminierung. Sie bittet die Vorlage als Mitteilung auch in die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik einzubringen für die Sitzung am 23.11.2023. Frau Oedingen, SPD, beantragt das Thema ohne Votum in die nachfolgenden Aus- schüsse zu verweisen. Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt- koeln.de Datum: 01.03.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 29.02.2024 öffentlich 4.1 Strukturförderfonds 2023 / 2024 hier: Richtlinie für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des De- zernates der Oberbürgermeisterin zur Abmilderung der steigenden Per- sonal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024 0250/2024 Beschluss: 1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt das Förderpro- gramm 2024 für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates der Oberbürgermeisterin und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 592.000 € werden wie folgt zur Verfügung gestellt: Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt Produktgruppe 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teil- planzeile 15-Transferaufwendungen (547.000 €), Teilergebnisplan des Amtes der Oberbürgermeisterin Produktgruppe 0101-Politische Gremien, Verwaltungsführung und internati- onale Angelegenheiten, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen (45.000 €). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anlage 3
Anlage 1 Förderprogramm Strukturförderfonds 2024
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Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln (Amt für Integration und Vielfalt sowie Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements (FABE)) zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024 1. Ziel und Zweck der Zuwendung Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für das Dezernat der Oberbürgermeisterin (OB) der Stadt Köln freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, werden Fördermittel aus dem oben genannten Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. 2. Was kann gefördert werden? Gefördert werden anteilig krisenbedingte Mehrbedarfe im Bereich der Personalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2024 nicht berücksichtigte Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der Energiekosten (in Folge des Ukraine- Krieges). 3. Wer erhält eine Zuwendung? Antragsberechtigt sind Vereine, Träger und Institutionen (juristische Personen), die im Jahr 2024 eine institutionelle Förderung oder Projektförderung (z.B. Personalkostenförderung) durch das Dezernat OB erhalten. Voraussetzung hierbei ist, dass die Förderung aus kommunalen Mitteln erfolgt. Beim Erhalt von drittmittelgeförderten Zuschüssen, bei der beispielsweise neben der kommunalen Zuwendung auch Fördermittel des Bundes oder des Landes weitergeleitet werden, besteht bezogen auf diese drittmittelgeförderten Zuschussbeträge keine Berechtigung zur Antragstellung. Antragsberechtigt ist nicht, wer im Jahre 2024 keine kommunale Förderung erhält. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nachrangig zu strukturerhaltenden Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes zur Kompensation steigender Personal- und Energiekosten. Dies gilt auch, wenn Hilfen von Bund oder Land erst im Laufe des Jahres 2024 bewilligt werden. Eine bereits erhaltene Förderung auf Basis dieser Richtlinie ist dann gegebenenfalls (anteilig) zu erstatten. 4. In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Zuwendung? Gefördert wird die Teilkompensation von Kostensteigerungen im Bereich der Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024. Die Fördermittel stehen für das Jahr 2024 zur Verfügung und die Förderung muss bis zum 31.12.2024 für den beantragten Förderzweck verausgabt werden. Der Anlage 1 Förderzeitraum wird auf den 01.01.2024 bis 31.12.2024 festgelegt. Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für rein kommunale Zuschüsse, die Vereine, Träger und Institutionen im Jahr 2024 vom Dezernat OB der Stadt Köln erhalten. Förderfähig ist die Teilkompensation von bis zu 95% der entstehenden Mehraufwendungen. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil von mindestens 5% der Mehrkosten zu tragen ist. Auf Basis dieser Richtlinie können zusätzliche Mittel bis zu einer Höhe von maximal 10% der ursprünglichen Gesamtfördersumme beantragt werden. Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher Kostensteigerungen wurden nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus gewährten zusätzlichen Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden. 5. Verfahren Antragstellung Die Förderung aus dem oben genannten Strukturförderfonds ist antragsgebunden. Anträge sind bei der Dienststelle zu stellen, die auch den ursprünglichen Zuschuss für 2024 bewilligt. Die Förderung kann im Jahr 2024 grudsätzlich laufend beantragt werden, die Antragstellung muss jedoch bis zum 30.11.2024 erfolgt sein. Anträge werden nach Posteingang bearbeitet, bis die Zuwendungsmittel aufgebraucht sind. Anträge sind an: Amt für Integration und Vielfalt: 16-Strukturfoerderfonds@stadt-koeln.de oder Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements (FABE): PoststelleFABE@stadt-koeln.de zu richten. Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten: - Erklärung über die zu erwartenden Kostensteigerungen im Bereich Personal- und/oder Energiekosten in Folge des Ukraine Krieges - Erläuterung der einzelnen Kostenpositionen - Erklärung, welche vorrangigen Maßnahmen zur Kompensation der steigenden Kosten ergriffen werden - Benennung von getroffenen Energiesparmaßnahmen - Erklärung, ob anderweitige Hilfen oder strukturerhaltende Fördermittel für den gleichen Zweck, beispielsweise bei Bund oder Land beantragt beziehungsweise bezogen wurden/werden. Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, insbesondere Erhalt von anderweitigen Hilfen oder strukturerhaltenden Fördermitteln, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Bewilligung Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Förderung und die Auszahlung der Mittel sind davon abhängig, dass dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat. Verwendungsnachweis Die Fördermittelnehmer bestätigen im Verwendungsnachweis die zweckentsprechende Verwendung der Mittel mittels des entsprechenden Vordrucks. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2025 vorzulegen. Die Belege sind über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. 6. Schlussbestimmung Das Förderprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2990/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.03.2024
- Erstellt
- 15.09.2023 08:34