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2990/2023

Strukturförderfonds des Dezernates der Oberbürgermeisterin 2024

Mitteilung Ausschuss 18.03.2024

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik, Sitzung am 17.06.2024, TOP 9.5

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

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Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

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Anlage 1 Förderprogramm Strukturförderfonds 2024

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Mitteilung Ausschuss

3574 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
 
Vorlagen-Nummer          18.03.2024 
 2990/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 18.03.2024 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 18.03.2024 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 17.06.2024 
 
Strukturförderfonds 2023 / 2024  
hier: Richtlinie für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates der 
Oberbürgermeisterin zur Abmilderung der steigenden Personal- und  Energiekosten in 
Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024 
Zusammenfassung in einfacher Sprache 
Im Herbst 2022 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, Trägern, Vereinen und Insti-
tutionen, die mehr Geld für Personal und Energie bezahlen müssen, in den Jahren 
2023 und 2024 zu helfen. Diese Ausgaben sind durch den Ukraine-Krieg sehr gestie-
gen. Die Hilfe heißt „Strukturförderfonds“. Das Dezernat der Oberbürgermeisterin er-
hält im Jahr 2024 hiervon 592.900 Euro. 
Weil im Jahr 2023 schon vielen Antragstellenden geholfen werden konnte, soll dies 
genauso im Jahr 2024 weitergemacht werden. Die Regeln für die Auszahlung des 
Geldes, zum Beispiel wer einen Antrag stellen darf, heißen Förderprogramm. Der 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat das neue Förderprogramm für 
das Jahr 2024 für das Dezernat der Oberbürgermeisterin am 29.02.2024 beschlossen.  
 
Mitteilung 
 
Im Rahmen seiner Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 hat der 
Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 für die Jahre 2023 und 2024 jeweils fünf Millionen 
Euro zur Unterstützung der zahlreichen Träger, Vereine und Institutionen, die für die 
Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, zur Verfügung gestellt. Diese Mittel 
sind zweckgebunden für die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund 
steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges.  
Mit Ratsbeschluss vom 07.12.2023 wurde das Budget auf 10 Millionen Euro verdop-
pelt sowie ein Prüfauftrag an die Verwaltung zur Verringerung des Eigenanteils der 
Träger, Vereine und Institutionen erteilt. Dem Dezernat der Oberbürgermeisterin wur-
den für 2024 entsprechend des prozentualen Anteils am Gesamtfördervolumen für 
freiwillige Förderungen 592.900 € zugeteilt (siehe Mitteilung im Finanzausschuss am 
05.02.2024 (0169/2024)).  
 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat vor diesem Hintergrund

2 
 
am 29.02.2024 das „Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds 
des Dezernates der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln (Amt für Integration und Viel-
falt sowie Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Enga-
gements (FABE)) zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in 
Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024“ beschlossen (Vorlage 0250/2024).  
 
Details zu den Förderregularien sind dem im Anhang beigefügten Förderprogramm für 
das Jahr 2024 zu entnehmen. 
 
Der Finanzausschuss erhält die Beschlussfassung analog dem vereinbarten Vorge-
hen für 2023 hiermit zur Kenntnis. In Anbetracht der Sitzungstermine erhalten der 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden sowie die Stadtar-
beitsgemeinschaft Queerpolitik die Vorlage ebenfalls im Nachgang zur Kenntnis. 
 
 
 
gez. Reker 
 
 
Anlagen 
 Förderprogramm Strukturförderfonds 2024 des Dezernates der Oberbürgermeiste-
rin 
 Auszug aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden vom 23.10.2023 
 Beschlussprotokoll des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Förderprogramm des Dezernates OB 2024

Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

1181 Zeichen

Anlage 2 
Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Pesch 
Telefon:  (0221) 221 26144 
Fax:   (0221)  
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 02.11.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden  vom 23.10.2023  
öffentlich 
4.1 Strukturförderfonds 2023 / 2024  
hier: Richtlinie für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des De-
zernates der Oberbürgermeisterin zur Abmilderung der steigenden Per-
sonal- und Betriebs- / Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im 
Jahr 2024 
2777/2023 
Frau Schöppen, FDP, weist darauf hin, dass bei den Förderbedingungen volle Förder-
programme gefördert werden können. Z.B. auch LSBTI Förderprogramm für Gewalt-
prävention und Antidiskriminierung. 
Sie bittet die Vorlage als Mitteilung auch in die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 
einzubringen für die Sitzung am 23.11.2023. 
 
Frau Oedingen, SPD, beantragt das Thema ohne Votum in die nachfolgenden Aus-
schüsse zu verweisen. 
 
Beschluss: 
 
Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

1383 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon: (0221) 221-27467 
Fax: (0221) 221-27447 
E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt-
koeln.de
Datum: 01.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 29.02.2024 
öffentlich 
4.1 Strukturförderfonds 2023 / 2024  
hier: Richtlinie für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des De-
zernates der Oberbürgermeisterin zur Abmilderung der steigenden Per-
sonal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024 
0250/2024 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt das Förderpro-
gramm 2024 für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates der
Oberbürgermeisterin und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
2. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 592.000 € werden
wie folgt zur Verfügung gestellt:
 Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt
Produktgruppe 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teil-
planzeile 15-Transferaufwendungen (547.000 €),
 Teilergebnisplan des Amtes der Oberbürgermeisterin
Produktgruppe 0101-Politische Gremien, Verwaltungsführung und internati-
onale Angelegenheiten, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen
(45.000 €).
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
Anlage 3

Anlage 1 Förderprogramm Strukturförderfonds 2024

5509 Zeichen

Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des 
Dezernates der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln (Amt für Integration und 
Vielfalt sowie Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung 
Bürgerschaftlichen Engagements (FABE)) 
zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des 
Ukraine-Krieges im Jahr 2024 
1. Ziel und Zweck der Zuwendung
Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für das Dezernat der
Oberbürgermeisterin (OB) der Stadt Köln freiwillige kommunale Leistungen
erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des
Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen
bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, werden Fördermittel aus
dem oben genannten Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt.
2. Was kann gefördert werden?
Gefördert werden anteilig krisenbedingte Mehrbedarfe im Bereich der
Personalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2024 nicht berücksichtigte
Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der Energiekosten (in Folge des Ukraine-
Krieges).
3. Wer erhält eine Zuwendung?
Antragsberechtigt sind Vereine, Träger und Institutionen (juristische
Personen), die im Jahr 2024 eine institutionelle Förderung oder
Projektförderung (z.B. Personalkostenförderung) durch das Dezernat OB
erhalten.
Voraussetzung hierbei ist, dass die Förderung aus kommunalen Mitteln
erfolgt. Beim Erhalt von drittmittelgeförderten Zuschüssen, bei der
beispielsweise neben der kommunalen Zuwendung auch Fördermittel des
Bundes oder des Landes weitergeleitet werden, besteht bezogen auf diese
drittmittelgeförderten Zuschussbeträge keine Berechtigung zur Antragstellung.
Antragsberechtigt ist nicht, wer im Jahre 2024 keine kommunale Förderung
erhält.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nachrangig zu strukturerhaltenden
Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes
zur Kompensation steigender Personal- und Energiekosten. Dies gilt auch,
wenn Hilfen von Bund oder Land erst im Laufe des Jahres 2024 bewilligt
werden. Eine bereits erhaltene Förderung auf Basis dieser Richtlinie ist dann
gegebenenfalls (anteilig) zu erstatten.
4. In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Zuwendung?
Gefördert wird die Teilkompensation von Kostensteigerungen im Bereich der
Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024. Die
Fördermittel stehen für das Jahr 2024 zur Verfügung und die Förderung muss
bis zum 31.12.2024 für den beantragten Förderzweck verausgabt werden. Der
Anlage 1

Förderzeitraum wird auf den 01.01.2024 bis 31.12.2024 festgelegt. 
 
Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für rein kommunale 
Zuschüsse, die Vereine, Träger und Institutionen im Jahr 2024 vom Dezernat 
OB der Stadt Köln erhalten.  
 
Förderfähig ist die Teilkompensation von bis zu 95% der entstehenden 
Mehraufwendungen. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil von mindestens 5% 
der Mehrkosten zu tragen ist. Auf Basis dieser Richtlinie können zusätzliche 
Mittel bis zu einer Höhe von maximal 10% der ursprünglichen 
Gesamtfördersumme beantragt werden. 
 
Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher 
Kostensteigerungen wurden nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur 
Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus gewährten zusätzlichen 
Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein 
Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu 
veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden. 
5. Verfahren 
Antragstellung 
Die Förderung aus dem oben genannten Strukturförderfonds ist 
antragsgebunden. Anträge sind bei der Dienststelle zu stellen, die auch den 
ursprünglichen Zuschuss für 2024 bewilligt. Die Förderung kann im Jahr 2024 
grudsätzlich laufend beantragt werden, die Antragstellung muss jedoch bis 
zum 30.11.2024 erfolgt sein. Anträge werden nach Posteingang bearbeitet, 
bis die Zuwendungsmittel aufgebraucht sind.  
 
Anträge sind an: 
 
Amt für Integration und Vielfalt: 
16-Strukturfoerderfonds@stadt-koeln.de 
 
oder 
Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen 
Engagements (FABE): 
PoststelleFABE@stadt-koeln.de 
 
zu richten. 
 
Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten: 
 
- Erklärung über die zu erwartenden Kostensteigerungen im Bereich Personal- 
und/oder Energiekosten in Folge des Ukraine Krieges  
- Erläuterung der einzelnen Kostenpositionen  
- Erklärung, welche vorrangigen Maßnahmen zur Kompensation der 
steigenden Kosten ergriffen werden

- Benennung von getroffenen Energiesparmaßnahmen 
- Erklärung, ob anderweitige Hilfen oder strukturerhaltende Fördermittel für 
den gleichen Zweck, beispielsweise bei Bund oder Land beantragt 
beziehungsweise bezogen wurden/werden. 
 
Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, 
insbesondere Erhalt von anderweitigen Hilfen oder strukturerhaltenden 
Fördermitteln, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. 
 
Bewilligung 
Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt durch schriftlichen Bescheid. 
Die Förderung und die Auszahlung der Mittel sind davon abhängig, dass 
dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat.  
 
Verwendungsnachweis 
Die Fördermittelnehmer bestätigen im Verwendungsnachweis die 
zweckentsprechende Verwendung der Mittel mittels des entsprechenden 
Vordrucks. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2025 vorzulegen. Die 
Belege sind über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. 
6. Schlussbestimmung 
Das Förderprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.03.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 9.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2990/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.03.2024
Erstellt
15.09.2023 08:34