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A-R/0075/2017

Gemeinschaftsorientiertes und Genossenschaftliches Wohnen verstärkt fördern und gemeinwohlorientierte Investoren bzw. Baugemeinschaften verstärkt unterstützen

Antrag an den Rat 11.10.2017

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2017 
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
Ratsantrag 
10. Oktober 2017 
 
Gemeinschaftsorientiertes und Genossenschaftliches Wohnen verstärkt fördern und 
gemeinwohlorientierte Investoren bzw. Baugemeinschaften verstärkt unterstützen 
 
Präambel: 
Die Anzahl der BewohnerInnen in Münster wächst seit Beginn des Jahrzehnts kontinuierlich. 
Bis zum Jahr 2025 werden wir nach der Bevölkerungsprognose 321.000 EinwohnerInnen in 
Münster haben. Der Wohnungsmarkt kommt trotz vieler Neubauten mit der diesem stetigen 
Zuwachs nicht mit. Folge: Die Wohnkosten steigen an, Wohnraum für Menschen mit geringem 
und normalem Einkommen ist zur Mangelware geworden. Dies hat zur Folge, dass viele 
Menschen gezwungen sind, Münster zu verlassen, weil sie keinen bezahlbaren Wohnraum 
finden, auch wenn sie nach wie vor in Münster arbeiten und dadurch täglich pendeln müssen.  
Die städtische Wohnungsgesellschaft Wohn- und Stadtbau alleine kann nicht die notwendige 
Zahl von Wohnungen in kurzer Zeit zu bauen. Deshalb muss auch der private Wohnungsbau 
für die Schaffung preiswerter Wohnungen aktiviert werden. Der Rat der Stadt Münster hat 
deshalb 2014 das Instrument der „Sozialgerechten Bodennutzung Münster - SOBOMÜ“ auf 
den Weg gebracht - mit Erfolg.  
Diesen Erfolg wollen wir durch gezielte Förderung von gemeinwohlorientieren Projekten von 
Baugemeinschaften vergrößern. Sie versprechen neben der Schaffung von preiswerten 
Wohnungen auch Chancen für kreatives, vielfältiges und buntes Wohnen und Leben. Sie 
können dabei helfen, die soziale Balance in den Quartieren der Stadt zu erhalten, die 
gesellschaftliche Vielfalt in der urbanen Stadt zu stärken und der Verdrängung ökonomisch 
schwächerer Gruppen entgegenzuwirken - Impulse für die nachhaltige Entwicklung der Stadt. 
  
Um diese Projekte zu fördern, wollen wir die Vergabe städtischer Baugrundstücke nutzen. Im 
Kontext der Einführung der „SOBOMÜ“ hat der Rat Mitte 2015 die Grundsätze für die Vergabe 
städtischer Grundstücke – Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen verabschiedet. 
Sie berücksichtigen jedoch noch nicht in ausreichender Weise die besonderen Bedingungen 
genossenschaftlicher und gemeinwohlorientierter Baugemeinschaften. 
Die Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke – Mehrfamilienhäuser und 
Gemeinschaftswohnformen sind deshalb unter Berücksichtigung der nachfolgenden 
Beschlusspunkte anzupassen. 
Der Rat möge beschließen: 
Die Verwaltung legt dem Rat ein Konzept vor, wie gemeinwohlorientierte und 
genossenschaftliche Wohnprojekte von Baugemeinschaften besser gefördert werden können. 
Dabei sind u.a. folgende Grundsätze für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken zu 
berücksichtigen:  
• Die Stadt Münster erwirbt gezielt weitere Grundstü cke, um auch Baugemeinschaften, 
die gemeinwohlorientierte und/oder genossenschaftliche Wohnungsbauprojekte, einen

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2 
 
Erwerb von Grundstücken zu ermöglichen. 
• Vorrangig sollen Grundstücke in Erbpacht angeboten  werden. Soweit möglich sind die 
Erbpachtzinsen mit angepassten Regulierungen vergünstigt anzubieten.  
• Ein Kriterienkatalog bestimmt über den Zuschlag ei nes zu vergebenden Grundstücks. 
Bei den Vergabekriterien von Grundstücken an Baugemeinschaften werden die 
Qualität der sozialen Konzepte und die beabsichtigte Bauqualität der Projekte 
vorrangig berücksichtigt. 
 
Ziele der Förderung sind neben der Schaffung von preiswerten Wohnungen die Erhaltung 
der sozialen Balance und die Stärkung der gesellschaftlichen Vielfalt in den Quartieren der 
Stadt. 
 
Die Verwaltung prüft, wie zur Unterstützung der Bildung und Suche von 
Baugemeinschaften sowie die Gewinnung weiterer Unterstützer*innen im Internet eine 
“Baugemeinschaftsbörse” eingerichtet werden kann. 
 
Den zuständigen Fachausschüssen ist jährlich ein Bericht vorzulegen. 
 
Begründung: 
 
Gezielte Förderung von, gemeinschaftsorientieren oder gemeinwohlorientierten 
Wohnprojekten 
Mit der gezielten Förderung von gemeinschaftlichen und gemeinwohlorientierten 
Wohnprojekten soll die soziale Durchmischung, Vielfalt und die Kreativität in den Quartieren 
durch die Stadt Münster gezielt gefördert werden. 
 
Bereitstellung von Grundstücken an genossenschaftlichen, gemeinschafts- und 
gemeinwohlorientieren Baugemeinschaften  
Die ausschließliche Vergabe über den freien Markt führt auch zu Bauspekulationen und ist 
daher oft nicht nachhaltig. Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass es damit dauerhaft zu 
einer Entmischung in den Quartieren kommen kann. Deshalb ist eine sozialgerechte 
Bodennutzung, die sich an festgelegten Kriterien orientiert, an dieser Stelle sinnvoll. 
Nur wenn die Stadt Eigentümerin der Grundstücke ist, kann eine intensive 
Auseinandersetzung über die städtebaulichen Ziele initiiert werden. Um nicht nur eine bauliche 
Vielfalt, sondern ein breites Spektrum an Nutzungen, Lebensformen und sozialen Schichten 
zu erhalten, vergibt die Stadt die angekauften Grundstücke in erster Linie nicht mehr nach 
dem Kaufpreis bzw. nach dem Gebot mit dem niedrigsten Mietpreis, sondern abhängig von 
einem vorgelegten Projektkonzept.  
 
Der derzeit alleinige Preiswettbewerb wird ergänzt durch einen Wettbewerb der Ideen! 
 
Die gegenwärtigen Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke sehen vor, dass eine 
Vermarktung von Grundstücken zweckgerichtet  und unter standortbezogenen 
Zielsetzungen  mit entsprechenden Vorgaben zur Realisierung von  
• gemeinschaftsorientiertem Wohnen („Investorenmodel l“) 
• genossenschaftlichem Wohneigentum zur Selbstnutzun g oder 
• selbstgenutztem Wohneigentum für Baugruppen/-gemei nschaften erfolgt. 
Große Bauträger und Investoren stehen oftmals unter dem Druck Gewinne machen zu 
müssen. Fragen des Gemeinwohls zur Integration, können deshalb nicht immer im 
Vordergrund stehen. 
Die aktuellen Boden- und Immobilienpreise sowie die Mieten in begehrten Wohnlagen bringen 
eine soziale Entmischung der Bevölkerungsstrukturen in den Quartieren mit sich. 
Für den Bau von genossenschaftlichen, gemeinschafts- und gemeinwohlorientierten 
Wohnraum fehlt es vor allem an Grundstücken und dessen Finanzierung. Eine Lösung hierzu 
bietet das Erbbaurecht.

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3 
 
Die Stadt Münster bietet alle zur Verfügung stehenden Grundstücke primär 
genossenschaftlichen, gemeinschaftsorientierten und gemeinwohlorientierten 
Baugemeinschaften an. Neben den zur Verfügung stehenden Grundstücken werden darüber 
hinaus gezielt für den Zweck der Förderung von genossenschaftlichen, 
gemeinschaftsorientierten und gemeinwohlorientierten Wohnprojekten weitere Grundstücke 
von der Stadt Münster angekauft. 
Die Bereitstellung von Grundstücken durch die Stadt Münster als Erbbaurecht ermöglicht es, 
über die Gestaltung des Erbbauzinses auf soziale und ökologische Kriterien bei der Förderung 
von Wohnprojekten bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.  
Bundesweit wird der Gestaltungsspielraum beim Erbbauzins bereits in mehreren Städten 
genutzt, um den Wettbewerb der Ideen zu forcieren. Beispielsweise zahlt das Projekt „Neue 
Nachbarn – ein Haus für Flüchtlinge“ in Tübingen in den ersten zehn Jahren einen Erbbauzins 
in Höhe von 1,0 %. In den Jahren 11 bis 25 liegt der Erbbauzins bei 2,0 % und in den Jahren 
26 bis 60 bezahlt das Projekt 4,0 % Erbbauzins. 
1 
Der in den Grundsätzen für Vergabe städtischer Grundstücke genannte Erbbauzins von 
derzeit jährlich 4 % des Kaufpreises einschließlich einer Wertsicherungsklausel entspricht 
nicht den Bedarfen der genossenschaftlichen, gemeinschaftsorientierten und 
gemeinwohlorientierten Baugemeinschaften . Es ist jedoch jeder Einzelfall zu prüfen, dass die 
Finanzierung der Projekte langfristig sichergestellt ist. 
 
Ziele der Förderung von gemeinschaftsorientierten oder gemeinwohlorientierten 
Wohnprojekten? 
Ziele  einer bevorzugten Förderung von gemeinschaftsorientieren und gemeinwohlorientierten 
Wohnprojekten sind: 
• Erhaltung und die Schaffung von bezahlbaren Wohnra um, 
• Erhaltung der Durchmischung der Bewohner*innen und  
• Förderung der Kreativität, der Vielfalt, der Nachh altigkeit und der Lebendigkeit in den 
Quartieren. 
 
Baugemeinschaftsbörse 
In die Baugemeinschaftsbörse können sich Interessierte Münsteraner*innen eintragen um die 
Anzahl der Baugemeinschaften in Münster zu erhöhen.  
Für eine bauwillige Person oder Familie ist das Bauen mit einer Baugemeinschaft im 
Allgemeinen günstiger, da ein Bauträger in der Regel eine Rendite erzielen möchte und die 
Mitglieder der Baugemeinschaft nicht. Die Baugemeinschaft spart zudem durch die Schaffung 
von gemeinschaftlich genutzten Räumen wie z.B. gemeinsam genutzten Gästeappartements 
oder andere gemeinsam nutzbare Räume und den gleichzeitigen Verzicht, diese Räume 
selbst zu erstellen.  
 
Bei der Vergabe von Grundstücken soll zukünftig stets zuerst die Frage beantwortet werden:  
Welchen Beitrag leistet das Bauvorhaben für das Quartier? 
Folgende Kriterien  kommen für eine bevorzugte Förderung  von gemeinschaftsorientieren 
Wohnprojekten u.a.  in Frage. Dabei können Zielgruppen der Wohnformen sehr 
unterschiedlich sein. Je attraktiver die Idee der Baugemeinschaften ist und je besser das 
Konzept mit den Kriterien übereinstimmt, desto größer soll die Chance auf einen Zuschlag 
sein: 
a) Zu den Akteuren 
• Prinzipien der Selbstverwaltung, Selbstverantwortu ng und Selbsthilfe haben höchste 
                                                           
1 Vgl. Projekt Neue Nachbarn KG www.neue-nachbarn-tuebingen.de  (Zugriff: 30.07.2017, Uhrzeit: 19:51)

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4 
 
Priorität. Das Leben in solidarischen Gemeinschaften mit konsensorientierten 
basisdemokratischen Entscheidungsstrukturen soll gestärkt werden. 
b) Zum inhaltlichen Konzept 
• Die Bauweise soll möglichst nachhaltig bzw. energi eeffizient sein (Klimaschutz).  
• Die Wohnbebauung soll eine hohe Dichte haben.  
• Eine Umsetzung von autofreien Wohnprojekten mit au sreichend Fahrradstellplätzen 
inklusiv Stellflächen für Lastenfahrräder, Abstellräume für Kinderwagen und 
Kinderanhänger wird anderen Vorhaben gegenüber bevorzugt bzw. höher gewichtet.  
• Barrierefreies Wohnen wird mit einbezogen und die Vorgaben zur Barrierefreiheit 
berücksichtigt und beachtet.   
• Die Stadtverwaltung achtet gemeinsam mit den klein teiligen Baugemeinschaften auf 
stellplatzfreie Wohnräume- bzw. -straßen, ggf. Quartiersparkhäuser zu planen für 
Carsharing-Plätze, Lastenfahrräder und Besucher*innen. 
• Baugemeinschaften die Bewohner*innen der Wohnproje kte aktivieren oder unterstützten 
um sich gemeinsam für ihre eigenen sozialen und kulturellen Belange als auch der 
Mitbewohner einzusetzen werden höher eingestuft. 
• Eine gute Vernetzung der Baugemeinschaften mit Ein richtungen in den Quartieren wird 
besonders beachtet. 
• Eine gezielte Förderung der Nachbarschaftsstruktur en.   
• Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, gemeinschaftl ichen Werkstätten/Hobbyräumen, 
Besucherappartements für Gäste und gleichzeitiger Verzicht auf eigene Gästezimmer, 
etc. ist geplant. 
• Die Schaffung von dauerhaftem Wohnraum für Geflüch tete (Integration) wird 
berücksichtigt. 
Etliche Geflüchtete brauchen in absehbarer Zeit „Anschlussunterbringung“ (d.h. einen 
längerfristigen Platz zum Wohnen nach den vorläufigen Unterkünften). 
• Generationenübergreifende Wohnformen werden beacht et und mit einbezogen. 
c) Zu Kooperationspartnern 
• Die Wohnprojekte sollen im Quartier integriert sei n. Kooperationen und Vernetzung mit 
sozialen, kulturellen und ökologischen Initiativen, Einrichtungen und Trägern im 
Quartier, zwecks Entlastung öffentlicher Unterstützungssysteme werden begrüßt und 
unterstützt. 
d) Zum Wohnprojekt 
• Die Umsetzung von Projekten mit der gleichzeitigen  Schaffung von Wohn- und 
Arbeitsräumen wird besonders beachtet. Hiermit soll eine kleinteilige Infra- und 
Einkaufsstruktur in den Quartieren (Vermeidung der Ansiedlung von Großmärkten) 
gefördert werden. 
• Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigungen und alt engerechte Wohnen wird 
beachtet und mit einbezogen. 
e) Zum Finanzierungskonzept 
• Solidarische und nachhaltige Finanzierungsmodelle können neben den konventionellen 
Finanzierungsmodellen eingesetzt werden, wenn eine nachhaltige Finanzierung 
sichergestellt ist. 
f) Zur architektonischen und städtebaulichen Gestal tung 
• Die Baugemeinschaft fördert mit ihrem Vorhaben ein e bunte, vielfältige und 
lebenswerte Struktur im Quartier. 
Finanzierung der Projekte langfristig sichergestellt ist. 
 
 
Stefan Weber  Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

18.10.2017 Rat
TOP 42.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0075/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37