A-R/0075/2017
Gemeinschaftsorientiertes und Genossenschaftliches Wohnen verstärkt fördern und gemeinwohlorientierte Investoren bzw. Baugemeinschaften verstärkt unterstützen
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2017
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster
Ratsantrag
10. Oktober 2017
Gemeinschaftsorientiertes und Genossenschaftliches Wohnen verstärkt fördern und
gemeinwohlorientierte Investoren bzw. Baugemeinschaften verstärkt unterstützen
Präambel:
Die Anzahl der BewohnerInnen in Münster wächst seit Beginn des Jahrzehnts kontinuierlich.
Bis zum Jahr 2025 werden wir nach der Bevölkerungsprognose 321.000 EinwohnerInnen in
Münster haben. Der Wohnungsmarkt kommt trotz vieler Neubauten mit der diesem stetigen
Zuwachs nicht mit. Folge: Die Wohnkosten steigen an, Wohnraum für Menschen mit geringem
und normalem Einkommen ist zur Mangelware geworden. Dies hat zur Folge, dass viele
Menschen gezwungen sind, Münster zu verlassen, weil sie keinen bezahlbaren Wohnraum
finden, auch wenn sie nach wie vor in Münster arbeiten und dadurch täglich pendeln müssen.
Die städtische Wohnungsgesellschaft Wohn- und Stadtbau alleine kann nicht die notwendige
Zahl von Wohnungen in kurzer Zeit zu bauen. Deshalb muss auch der private Wohnungsbau
für die Schaffung preiswerter Wohnungen aktiviert werden. Der Rat der Stadt Münster hat
deshalb 2014 das Instrument der „Sozialgerechten Bodennutzung Münster - SOBOMÜ“ auf
den Weg gebracht - mit Erfolg.
Diesen Erfolg wollen wir durch gezielte Förderung von gemeinwohlorientieren Projekten von
Baugemeinschaften vergrößern. Sie versprechen neben der Schaffung von preiswerten
Wohnungen auch Chancen für kreatives, vielfältiges und buntes Wohnen und Leben. Sie
können dabei helfen, die soziale Balance in den Quartieren der Stadt zu erhalten, die
gesellschaftliche Vielfalt in der urbanen Stadt zu stärken und der Verdrängung ökonomisch
schwächerer Gruppen entgegenzuwirken - Impulse für die nachhaltige Entwicklung der Stadt.
Um diese Projekte zu fördern, wollen wir die Vergabe städtischer Baugrundstücke nutzen. Im
Kontext der Einführung der „SOBOMÜ“ hat der Rat Mitte 2015 die Grundsätze für die Vergabe
städtischer Grundstücke – Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen verabschiedet.
Sie berücksichtigen jedoch noch nicht in ausreichender Weise die besonderen Bedingungen
genossenschaftlicher und gemeinwohlorientierter Baugemeinschaften.
Die Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke – Mehrfamilienhäuser und
Gemeinschaftswohnformen sind deshalb unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Beschlusspunkte anzupassen.
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung legt dem Rat ein Konzept vor, wie gemeinwohlorientierte und
genossenschaftliche Wohnprojekte von Baugemeinschaften besser gefördert werden können.
Dabei sind u.a. folgende Grundsätze für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken zu
berücksichtigen:
• Die Stadt Münster erwirbt gezielt weitere Grundstü cke, um auch Baugemeinschaften,
die gemeinwohlorientierte und/oder genossenschaftliche Wohnungsbauprojekte, einen
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Erwerb von Grundstücken zu ermöglichen.
• Vorrangig sollen Grundstücke in Erbpacht angeboten werden. Soweit möglich sind die
Erbpachtzinsen mit angepassten Regulierungen vergünstigt anzubieten.
• Ein Kriterienkatalog bestimmt über den Zuschlag ei nes zu vergebenden Grundstücks.
Bei den Vergabekriterien von Grundstücken an Baugemeinschaften werden die
Qualität der sozialen Konzepte und die beabsichtigte Bauqualität der Projekte
vorrangig berücksichtigt.
Ziele der Förderung sind neben der Schaffung von preiswerten Wohnungen die Erhaltung
der sozialen Balance und die Stärkung der gesellschaftlichen Vielfalt in den Quartieren der
Stadt.
Die Verwaltung prüft, wie zur Unterstützung der Bildung und Suche von
Baugemeinschaften sowie die Gewinnung weiterer Unterstützer*innen im Internet eine
“Baugemeinschaftsbörse” eingerichtet werden kann.
Den zuständigen Fachausschüssen ist jährlich ein Bericht vorzulegen.
Begründung:
Gezielte Förderung von, gemeinschaftsorientieren oder gemeinwohlorientierten
Wohnprojekten
Mit der gezielten Förderung von gemeinschaftlichen und gemeinwohlorientierten
Wohnprojekten soll die soziale Durchmischung, Vielfalt und die Kreativität in den Quartieren
durch die Stadt Münster gezielt gefördert werden.
Bereitstellung von Grundstücken an genossenschaftlichen, gemeinschafts- und
gemeinwohlorientieren Baugemeinschaften
Die ausschließliche Vergabe über den freien Markt führt auch zu Bauspekulationen und ist
daher oft nicht nachhaltig. Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass es damit dauerhaft zu
einer Entmischung in den Quartieren kommen kann. Deshalb ist eine sozialgerechte
Bodennutzung, die sich an festgelegten Kriterien orientiert, an dieser Stelle sinnvoll.
Nur wenn die Stadt Eigentümerin der Grundstücke ist, kann eine intensive
Auseinandersetzung über die städtebaulichen Ziele initiiert werden. Um nicht nur eine bauliche
Vielfalt, sondern ein breites Spektrum an Nutzungen, Lebensformen und sozialen Schichten
zu erhalten, vergibt die Stadt die angekauften Grundstücke in erster Linie nicht mehr nach
dem Kaufpreis bzw. nach dem Gebot mit dem niedrigsten Mietpreis, sondern abhängig von
einem vorgelegten Projektkonzept.
Der derzeit alleinige Preiswettbewerb wird ergänzt durch einen Wettbewerb der Ideen!
Die gegenwärtigen Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke sehen vor, dass eine
Vermarktung von Grundstücken zweckgerichtet und unter standortbezogenen
Zielsetzungen mit entsprechenden Vorgaben zur Realisierung von
• gemeinschaftsorientiertem Wohnen („Investorenmodel l“)
• genossenschaftlichem Wohneigentum zur Selbstnutzun g oder
• selbstgenutztem Wohneigentum für Baugruppen/-gemei nschaften erfolgt.
Große Bauträger und Investoren stehen oftmals unter dem Druck Gewinne machen zu
müssen. Fragen des Gemeinwohls zur Integration, können deshalb nicht immer im
Vordergrund stehen.
Die aktuellen Boden- und Immobilienpreise sowie die Mieten in begehrten Wohnlagen bringen
eine soziale Entmischung der Bevölkerungsstrukturen in den Quartieren mit sich.
Für den Bau von genossenschaftlichen, gemeinschafts- und gemeinwohlorientierten
Wohnraum fehlt es vor allem an Grundstücken und dessen Finanzierung. Eine Lösung hierzu
bietet das Erbbaurecht.
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Die Stadt Münster bietet alle zur Verfügung stehenden Grundstücke primär
genossenschaftlichen, gemeinschaftsorientierten und gemeinwohlorientierten
Baugemeinschaften an. Neben den zur Verfügung stehenden Grundstücken werden darüber
hinaus gezielt für den Zweck der Förderung von genossenschaftlichen,
gemeinschaftsorientierten und gemeinwohlorientierten Wohnprojekten weitere Grundstücke
von der Stadt Münster angekauft.
Die Bereitstellung von Grundstücken durch die Stadt Münster als Erbbaurecht ermöglicht es,
über die Gestaltung des Erbbauzinses auf soziale und ökologische Kriterien bei der Förderung
von Wohnprojekten bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Bundesweit wird der Gestaltungsspielraum beim Erbbauzins bereits in mehreren Städten
genutzt, um den Wettbewerb der Ideen zu forcieren. Beispielsweise zahlt das Projekt „Neue
Nachbarn – ein Haus für Flüchtlinge“ in Tübingen in den ersten zehn Jahren einen Erbbauzins
in Höhe von 1,0 %. In den Jahren 11 bis 25 liegt der Erbbauzins bei 2,0 % und in den Jahren
26 bis 60 bezahlt das Projekt 4,0 % Erbbauzins.
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Der in den Grundsätzen für Vergabe städtischer Grundstücke genannte Erbbauzins von
derzeit jährlich 4 % des Kaufpreises einschließlich einer Wertsicherungsklausel entspricht
nicht den Bedarfen der genossenschaftlichen, gemeinschaftsorientierten und
gemeinwohlorientierten Baugemeinschaften . Es ist jedoch jeder Einzelfall zu prüfen, dass die
Finanzierung der Projekte langfristig sichergestellt ist.
Ziele der Förderung von gemeinschaftsorientierten oder gemeinwohlorientierten
Wohnprojekten?
Ziele einer bevorzugten Förderung von gemeinschaftsorientieren und gemeinwohlorientierten
Wohnprojekten sind:
• Erhaltung und die Schaffung von bezahlbaren Wohnra um,
• Erhaltung der Durchmischung der Bewohner*innen und
• Förderung der Kreativität, der Vielfalt, der Nachh altigkeit und der Lebendigkeit in den
Quartieren.
Baugemeinschaftsbörse
In die Baugemeinschaftsbörse können sich Interessierte Münsteraner*innen eintragen um die
Anzahl der Baugemeinschaften in Münster zu erhöhen.
Für eine bauwillige Person oder Familie ist das Bauen mit einer Baugemeinschaft im
Allgemeinen günstiger, da ein Bauträger in der Regel eine Rendite erzielen möchte und die
Mitglieder der Baugemeinschaft nicht. Die Baugemeinschaft spart zudem durch die Schaffung
von gemeinschaftlich genutzten Räumen wie z.B. gemeinsam genutzten Gästeappartements
oder andere gemeinsam nutzbare Räume und den gleichzeitigen Verzicht, diese Räume
selbst zu erstellen.
Bei der Vergabe von Grundstücken soll zukünftig stets zuerst die Frage beantwortet werden:
Welchen Beitrag leistet das Bauvorhaben für das Quartier?
Folgende Kriterien kommen für eine bevorzugte Förderung von gemeinschaftsorientieren
Wohnprojekten u.a. in Frage. Dabei können Zielgruppen der Wohnformen sehr
unterschiedlich sein. Je attraktiver die Idee der Baugemeinschaften ist und je besser das
Konzept mit den Kriterien übereinstimmt, desto größer soll die Chance auf einen Zuschlag
sein:
a) Zu den Akteuren
• Prinzipien der Selbstverwaltung, Selbstverantwortu ng und Selbsthilfe haben höchste
1 Vgl. Projekt Neue Nachbarn KG www.neue-nachbarn-tuebingen.de (Zugriff: 30.07.2017, Uhrzeit: 19:51)
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Priorität. Das Leben in solidarischen Gemeinschaften mit konsensorientierten
basisdemokratischen Entscheidungsstrukturen soll gestärkt werden.
b) Zum inhaltlichen Konzept
• Die Bauweise soll möglichst nachhaltig bzw. energi eeffizient sein (Klimaschutz).
• Die Wohnbebauung soll eine hohe Dichte haben.
• Eine Umsetzung von autofreien Wohnprojekten mit au sreichend Fahrradstellplätzen
inklusiv Stellflächen für Lastenfahrräder, Abstellräume für Kinderwagen und
Kinderanhänger wird anderen Vorhaben gegenüber bevorzugt bzw. höher gewichtet.
• Barrierefreies Wohnen wird mit einbezogen und die Vorgaben zur Barrierefreiheit
berücksichtigt und beachtet.
• Die Stadtverwaltung achtet gemeinsam mit den klein teiligen Baugemeinschaften auf
stellplatzfreie Wohnräume- bzw. -straßen, ggf. Quartiersparkhäuser zu planen für
Carsharing-Plätze, Lastenfahrräder und Besucher*innen.
• Baugemeinschaften die Bewohner*innen der Wohnproje kte aktivieren oder unterstützten
um sich gemeinsam für ihre eigenen sozialen und kulturellen Belange als auch der
Mitbewohner einzusetzen werden höher eingestuft.
• Eine gute Vernetzung der Baugemeinschaften mit Ein richtungen in den Quartieren wird
besonders beachtet.
• Eine gezielte Förderung der Nachbarschaftsstruktur en.
• Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, gemeinschaftl ichen Werkstätten/Hobbyräumen,
Besucherappartements für Gäste und gleichzeitiger Verzicht auf eigene Gästezimmer,
etc. ist geplant.
• Die Schaffung von dauerhaftem Wohnraum für Geflüch tete (Integration) wird
berücksichtigt.
Etliche Geflüchtete brauchen in absehbarer Zeit „Anschlussunterbringung“ (d.h. einen
längerfristigen Platz zum Wohnen nach den vorläufigen Unterkünften).
• Generationenübergreifende Wohnformen werden beacht et und mit einbezogen.
c) Zu Kooperationspartnern
• Die Wohnprojekte sollen im Quartier integriert sei n. Kooperationen und Vernetzung mit
sozialen, kulturellen und ökologischen Initiativen, Einrichtungen und Trägern im
Quartier, zwecks Entlastung öffentlicher Unterstützungssysteme werden begrüßt und
unterstützt.
d) Zum Wohnprojekt
• Die Umsetzung von Projekten mit der gleichzeitigen Schaffung von Wohn- und
Arbeitsräumen wird besonders beachtet. Hiermit soll eine kleinteilige Infra- und
Einkaufsstruktur in den Quartieren (Vermeidung der Ansiedlung von Großmärkten)
gefördert werden.
• Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigungen und alt engerechte Wohnen wird
beachtet und mit einbezogen.
e) Zum Finanzierungskonzept
• Solidarische und nachhaltige Finanzierungsmodelle können neben den konventionellen
Finanzierungsmodellen eingesetzt werden, wenn eine nachhaltige Finanzierung
sichergestellt ist.
f) Zur architektonischen und städtebaulichen Gestal tung
• Die Baugemeinschaft fördert mit ihrem Vorhaben ein e bunte, vielfältige und
lebenswerte Struktur im Quartier.
Finanzierung der Projekte langfristig sichergestellt ist.
Stefan Weber Otto Reiners
und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0075/2017
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37