V/0746/2022
Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2022 der KonvOY GmbH
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Anlage A
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Anlage A zur V/0746/2022 Kurzüberblick Die KonvOY GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9.3 f) des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung die Be- schlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster zur Beschlussfassung in der Gesellschafterver- sammlung. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beschlussvorlage
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V/0746/2022 V/0746/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2022 der KonvOY GmbH Beratungsfolge 07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird er- mächtigt, für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der KonvOY GmbH für das Ge- schäftsjahr 2022 die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Münster zu wählen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. Keine unmittelbaren Aus- wirkungen auf den städtischen Haushalt. Begründung: Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses wird gemäß § 318 Abs. 1 HGB von dem Gesellschafter gewählt. Gemäß § 9.3 f) des Gesellschaftsvertrages der Ko nvOY GmbH ist die Gesellschafterver- sammlung insbesondere zuständig für die Wahl des Abschlussprüfers. Zur Ermächtigung der Vertre- tung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. Amt für Finanzen und Beteiligungen 18.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schlüter Telefon: 492-2008 SchlueterT@stadt- muenster.de - 2 - V/0746/2022 Es wird erwartet, dass der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH in seiner Sitzung am 08.12.2022 der Ge- sellschafterversammlung der KonvOY GmbH die Wahl der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Münster zum Abschlussprüfer empfehlen wird. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0746/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.11.2022
- Erstellt
- 17.11.2022 10:26