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V/0746/2022

Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2022 der KonvOY GmbH

Vorlagen 17.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 07.12.2022, TOP 7.5

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1058 Zeichen

Anlage A zur V/0746/2022 
Kurzüberblick 
Die KonvOY GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster.  
Gemäß § 9.3 f) des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung die Be-
schlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers. 
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung  
der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen 
und Wirtschaft notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster zur Beschlussfassung in der Gesellschafterver-
sammlung. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beschlussvorlage

1727 Zeichen

V/0746/2022 
V/0746/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2022 der KonvOY GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird er-
mächtigt, für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der KonvOY GmbH für das Ge-
schäftsjahr 2022 die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Münster zu wählen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. Keine unmittelbaren Aus-
wirkungen auf den städtischen Haushalt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses wird gemäß § 318 Abs. 1 HGB von dem Gesellschafter 
gewählt. Gemäß §  9.3 f) des Gesellschaftsvertrages der Ko nvOY GmbH ist die Gesellschafterver-
sammlung insbesondere zuständig für die Wahl des Abschlussprüfers. Zur Ermächtigung der Vertre-
tung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des 
Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
18.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schlüter 
Telefon: 492-2008 
SchlueterT@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0746/2022 
Es wird erwartet, dass der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH in seiner Sitzung am 08.12.2022 der Ge-
sellschafterversammlung der KonvOY GmbH die Wahl der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft 
BPG mbH, Münster zum Abschlussprüfer empfehlen wird. 
 
 
i.V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (1)

07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0746/2022
Typ
Vorlagen
Datum
17.11.2022
Erstellt
17.11.2022 10:26