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2016/0380

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung eines Götterbaumes im Wiesenthalweg

Magistratsvorlage 05.09.2016

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2016/0380

2698 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.10.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung  Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0380 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5510-42 Sachkonto: 6165700 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes  
hier: Fällung eines Götterbaumes im Wiesenthalweg  
 
Vorlage vom: 05.09.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung des Götterbaumes zu.  
 
 
 
 
Anlagen: Wiesenthalweg - Lageplan 
Wiesenthalweg  - Foto 1 
Wiesenthalweg - Foto 2 
Wiesenthalweg - Foto 3

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  5. Sept. 2016 
 
Im Wiesenthalweg steht auf einer öffentlichen Wegeparzelle 1 Götterbaum.  
 
Der doppelstämmige Götterbaum hat Stammumfänge von 45 cm und 24 cm, eine Höhe von  
16 m und einen Kronendurchmesser  von 10 m. Der Götterbaum steht auf einer unbefestigten 
Wegefläche direkt an der Grundstücksmauer zum Gebäude Bessunger Straße 70.  
 
Der Götterbaum ist als Wildling auf der Kiesfläche aufgewachsen und mittlerweile zu der o. g. 
Größe herangewachsen. Durch da s Dickenwachstum der Wurzeln ist es mittlerweile aufgrund 
des Standortes direkt an der Grundstücksmauer infolge Wurzelpressung zu einem Schaden 
an der Grundstücksmauer gekommen. Die Mauer weist einen durchgehenden Riss auf der 
Baum abgewandten Seite auf (siehe Foto).  
Die Eigentümer des Grundstückes Bessunger Straße 70 haben sich nun an das Grün -
flächenamt gewandt und darum gebeten, den Baum zu kontrollieren. Schadensansprü che 
sind zurzeit noch nicht geltend gemacht worden.  
 
Das Grünflächenamt  empfiehlt die Fällung des Götterbaumes  im Wiesenthalweg, um weitere 
Schäden an der Grundstücksmauer zu vermeiden. Eine Wurzelkappung ist aufgrund der Gr ö-
ße der Haltewurzeln und der Nähe des Baumes zur Mauer nicht möglich. Eine Ersatzpfla n-
zung an gleicher Stelle ist aufgrund mangelndem Standraumes nicht sinnvoll.  
 
 
Aufgestellt: 
Darmstadt, 5. Sept. 2016  
67-60 Gr/Schm     2923  
 
 
Anlagen 
 
 
Dezernat III  
i. V. 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

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Orte (2)

  • Wiesenthalweg
  • Bessunger Straße 70

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0380
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.09.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00