2016/0380
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung eines Götterbaumes im Wiesenthalweg
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2016/0380
2698 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.10.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0380
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-42 Sachkonto: 6165700
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes
hier: Fällung eines Götterbaumes im Wiesenthalweg
Vorlage vom: 05.09.2016
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Fällung des Götterbaumes zu.
Anlagen: Wiesenthalweg - Lageplan
Wiesenthalweg - Foto 1
Wiesenthalweg - Foto 2
Wiesenthalweg - Foto 3
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 5. Sept. 2016
Im Wiesenthalweg steht auf einer öffentlichen Wegeparzelle 1 Götterbaum.
Der doppelstämmige Götterbaum hat Stammumfänge von 45 cm und 24 cm, eine Höhe von
16 m und einen Kronendurchmesser von 10 m. Der Götterbaum steht auf einer unbefestigten
Wegefläche direkt an der Grundstücksmauer zum Gebäude Bessunger Straße 70.
Der Götterbaum ist als Wildling auf der Kiesfläche aufgewachsen und mittlerweile zu der o. g.
Größe herangewachsen. Durch da s Dickenwachstum der Wurzeln ist es mittlerweile aufgrund
des Standortes direkt an der Grundstücksmauer infolge Wurzelpressung zu einem Schaden
an der Grundstücksmauer gekommen. Die Mauer weist einen durchgehenden Riss auf der
Baum abgewandten Seite auf (siehe Foto).
Die Eigentümer des Grundstückes Bessunger Straße 70 haben sich nun an das Grün -
flächenamt gewandt und darum gebeten, den Baum zu kontrollieren. Schadensansprü che
sind zurzeit noch nicht geltend gemacht worden.
Das Grünflächenamt empfiehlt die Fällung des Götterbaumes im Wiesenthalweg, um weitere
Schäden an der Grundstücksmauer zu vermeiden. Eine Wurzelkappung ist aufgrund der Gr ö-
ße der Haltewurzeln und der Nähe des Baumes zur Mauer nicht möglich. Eine Ersatzpfla n-
zung an gleicher Stelle ist aufgrund mangelndem Standraumes nicht sinnvoll.
Aufgestellt:
Darmstadt, 5. Sept. 2016
67-60 Gr/Schm 2923
Anlagen
Dezernat III
i. V.
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Wiesenthalweg
- Bessunger Straße 70
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0380
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.09.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00