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V/0293/2011

Antrag an den Rat Nr. A-R/0024/2011 der CDU-Fraktion:

Vorlagen 02.05.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 25.05.2011, TOP 2.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3632 Zeichen

V/0293/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürgerangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0024/2011 der CDU-Fraktion: 
Reduzierung der Wahlkreise zur Kommunalwahl 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.05.2011 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine an die Bevölkerungsentwicklung angepasste 
Reduzierung der Wahlbezirke unter gleichzeitigem Neuzuschnitt der Kommunalwahlbezirke zu 
erarbeiten und zu gegebener Zeit in die politische Beratung zu geben. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
- Keine - 
 
Begründung: 
 
Mit dem in der Anlage beigefügten Antrag vom 28.03.2011 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt 
Münster beantragt, die Reduzierung der Kommunalw ahlkreise in Münster von derzeit 33 auf 30 
Wahlkreise vorzubereiten, damit diese Reduzierung zur Kommunalwahl 2014 wirksam werden 
kann.  
 
Nach § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) beträgt die Zahl der zu wählenden Ratsmitglie-
der in der Größenklasse der Stadt Münster 66 Vertreter, davon sind 33 in Wahlbezirken zu wählen. 
 
Bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der aktuellen Wahlperiode am 31.08.2014, d.h. bis zum 
31.05.2013, kann der Rat durch Satzung beschließen, die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 
4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken zu verringern. Eine Reduzierung um 3 Wahlbezirke 
würde damit einen Verzicht auf sechs Ratsmandate bedeuten.  
 
Die nach einem grundlegenden Satzungsbeschluss vorzunehmende Neueinteilung  der Wahlbezir-
ke ist nach § 4 KWahlG durch den Wahlausschuss der Stadt Münster bis spätestens acht Mona-
te vor Ablauf der Wahlperiode, d.h. bis spätestens zum 31.12.2013 vorzunehmen. Die Einteilung 
richtet sich gemäß § 78 Kommunalwahlordnung (KWahlO) nach der halbjährlichen Bevölkerungs-
fortschreibung von IT.NRW. Um eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu erhalten, ist es aus 
Sicht der Verwaltung notwendig, die Bevölkerungsentwicklung nach Einführung der Zweitwoh-
Vorlagen-Nr.: 
V/0293/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Gudorf 
Ruf: 
492-3305 
E-Mail: 
Gudorf@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.05.2011 
Öffentliche Verfahrensvorlage

- 2 - 
V/0293/2011 
nungssteuer und das Ergebnis des Zensus 2011 abzuw arten. Allein im Zuge der Einführung der 
Zweitwohnungssteuer hat die mit Alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldete Bevölkerung 
in Münster um rd. 7.500 Personen zugenommen. Diese Bevölkerungsentwicklung  ist noch durch 
das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung in die kleinräumige Bevölke-
rungsprognose einzuarbeiten.  
 
Auf der Basis der noch aktuellen kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2009 bis 2020 (Ratsvorla-
ge Nr. V/0707/2010) ist zum Jahr 2014 nach einer ersten Berechnung davon auszugehen, dass 
bei einer Reduzierung um drei Wahlbezirke in den Stadtbezirken Mitte, Ost und West jeweils ein 
Wahlbezirk entfallen würde.  
 
Zusätzlich ist auch damit zu rechnen, dass nach einer Reduzierung der Zahl der Mandate die Zahl 
der Überhangmandate (2009 = 14) sich ebenfalls verringert.   
 
Einsparungen wegen nicht zu zahlender Aufwandsentschädigungen ergäben sich in Höhe von rd. 
5.100 € je Mandat, für sechs Mandate somit rd. 30.600 € pro Jahr.  
 
Eine Umfrage bei Städten vergleichbarer Größe in NRW (Gelsenkirchen, Oberhausen, Krefeld, 
Bonn, Aachen und Bielefeld) hat ergeben, dass dort vor der Kommunalwahl 2009 keine Reduzie-
rung der Ratsmandate stattgefunden hat und aktuell auch keine politischen Diskussionen in dieser 
Richtung fest zu stellen sind.  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
Antrag Nr. A-R/0024/2011 vom 28.03.2011

Anlage

1420 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0024/2011  
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
        
 
 
28.03.2011  
 
Antrag     
 
Wahlkreise reduzieren 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Reduzierung der Ratswahlkreise in Münster von derzeit 
33 auf 30 vorzubereiten, so dass diese neue Regelung ab der Kommunalwahl 2014 zur 
Anwendung kommen kann.  
 
 
Begründung:
 
 
Zur Straffung von politischen Prozessen und als Konsolidierungsbeitrag der Politik soll der 
Rat der Stadt Münster auf 60 Mitglieder plus Oberbürgermeister reduziert werden.  Darüber 
hinaus wird der städtische Etat mit ca. 100.000 Euro pro Jahr weniger belastet. 
 
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Meik Bolte 
Heinz-Georg Buddenb äumer 
Olaf Dre ßen 
Edgar Dr üge 
 
 
Wolfhard Ediger 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von G öwels 
Gilbert Hartmann 
Horst Kisnat 
Rolf Klein 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Franz-Pius Graf von Merveldt 
 
 
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Josef Rickfelder 
Stefan-Alexander Roth 
Florian Steinforth 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland

Beratungsverlauf (1)

25.05.2011 Hauptausschuss
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0293/2011
Typ
Vorlagen
Datum
02.05.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37