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V/0118/2017

Bebauungsplan HAN 3, 14. Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 07.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.02.2017, TOP 22.3.1

V-0118-2017-Anlage-Aenderungsbereich

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Beschlussvorlage

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V-0118-2017-Anlage-Aenderungsbereich

255 Zeichen

Anlage
zur Vorlage Nr. V/0118/2017Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STADT MTÜNS ER 14. Änderung des Bebauungsplans HAN 3: Handorf - Ortslage
 im Bereich westlich Dorbaumstraße / nördlich Sudmühlenstraße
Änderungsbereich - Maßstab 1:5000

Beschlussvorlage

3671 Zeichen

V/0118/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
14. Änderung des Bebauungsplan HAN 3: Handorf - Ortslage 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.02.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan HAN 3: Handorf – Ortslage ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) 
im Bereich westlich Dorbaumstraße / nördlich Sudmühlenstraße zu ändern (14.  Änderung des B e-
bauungsplans HAN 3).  
 
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung Handorf,  
Flur 9,  
Flurstücke 506, 507, 1476, 1477, 1479, 1480, 1481, 1494, 1495, 1568, 1569, 1583, 1586,  
Teil des Flurstücks 1750.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
 
Konkreter Anlass für die kurzfristige Einleitung des teilräumlichen Änderungsverfahrens ist ein vorli e-
gender Bauantrag zur Realisierung eines Wohnungsneubauprojektes im Geschosswohnungsbau im 
Ortskern von Handorf unter Abriss und Aufgabe der Bestandsbebauung und -nutzungen („Wersehof“ 
und Edeka-Markt).  
 
Der ersatzlose Wegfall vor allem des bestehenden Lebensmittelmarktes und eine überwiegend nu t-
zungssolitäre Wohnfolgenutzung würden die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches 
von Handorf absehbar grundsätzlich in Frage stellen und eine deutliche Schwächung der Lebensmi t-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0118/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 20 / 492 61 94 
E-Mail: 
KrauseJ@stadt- muenster.de  
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.02.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0118/2017 
telnahversorgung für den gesamten Stadtteil bewirken. Der aktuell geltende Bebauungsplan forde rt 
durch Festsetzung eines Mischgebietes zwar bereits heute einen gewissen Grad an Nutzungsm i-
schung, hebt dabei jedoch festsetzungsstrukturell alleinig auf die bestehende bauliche Bestandssitua-
tion und -vorprägung ab. Durch die nunmehr erkennbare Aufgabeabsicht der bestehenden Nutzungen 
und auch Baulichkeiten ergeben sich für eine städtebaulich geleitete und planungsrechtlich aktiv g e-
steuerte Grundstücksnutzung veränderte und ggf. weitergehende Entwicklungschancen.  
 
Das Bauvorhaben war vor diesem Hintergrund bereits Gegenstand einer Beratung und Bewertung im 
ASSVW in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 02.02.2017. Der Planungsausschuss hat die Verwa l-
tung (unabhängig von parallel weiterzuführenden Gesprächen mit den Antragstellern und der Grun d-
stückseigentümerin) gebeten, planerisch die notwendigen Schritte vorzubereiten, um  
 die stadtstrukturell wichtige städtische Zielrichtung der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit 
dieses Stadtbereiches als zentraler Versorgungsbereich weiterhin zu sichern  
 Nutzungsangebote und Nutzungsmischung im Sinne dieser wichtigen Funktion für den gesam-
ten Stadtteil für diesen zentralen Standort städtebaulich rahmensetzend neu zu definieren und  
 eine stadtstrukturelle und städtebauliche Folge- und Fortentwicklung des Standortes zu unter-
stützen.  
 
Dieser Zielentwicklung und Zielsicherung dient der vorgeschlagene Einleitungsbeschluss (städteba u-
liche Ordnung und Entwicklung). Mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans werden auch 
die Voraussetzungen für die Anwendung von Plansich erungsinstrumenten (Zurückstellung von Ba u-
gesuchen gemäß § 15 BauGB / Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB) geschaffen.  
 
 
i. V.  
 
 
gez.  
Thomas Paal  
Stadtdirektor  
 
Anlagen:  
 
Änderungsbereich

Beratungsverlauf (2)

22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
22.02.2017 Rat
TOP 22.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dorbaumstraße
  • Sudmühlenstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0118/2017
Typ
Vorlagen
Datum
07.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37