V/0118/2017
Bebauungsplan HAN 3, 14. Änderung - Beschluss zur Änderung
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V-0118-2017-Anlage-Aenderungsbereich
255 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. V/0118/2017Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STADT MTÜNS ER 14. Änderung des Bebauungsplans HAN 3: Handorf - Ortslage im Bereich westlich Dorbaumstraße / nördlich Sudmühlenstraße Änderungsbereich - Maßstab 1:5000
Beschlussvorlage
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V/0118/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 14. Änderung des Bebauungsplan HAN 3: Handorf - Ortslage Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.02.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan HAN 3: Handorf – Ortslage ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich westlich Dorbaumstraße / nördlich Sudmühlenstraße zu ändern (14. Änderung des B e- bauungsplans HAN 3). Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Handorf, Flur 9, Flurstücke 506, 507, 1476, 1477, 1479, 1480, 1481, 1494, 1495, 1568, 1569, 1583, 1586, Teil des Flurstücks 1750. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Konkreter Anlass für die kurzfristige Einleitung des teilräumlichen Änderungsverfahrens ist ein vorli e- gender Bauantrag zur Realisierung eines Wohnungsneubauprojektes im Geschosswohnungsbau im Ortskern von Handorf unter Abriss und Aufgabe der Bestandsbebauung und -nutzungen („Wersehof“ und Edeka-Markt). Der ersatzlose Wegfall vor allem des bestehenden Lebensmittelmarktes und eine überwiegend nu t- zungssolitäre Wohnfolgenutzung würden die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches von Handorf absehbar grundsätzlich in Frage stellen und eine deutliche Schwächung der Lebensmi t- Vorlagen-Nr.: V/0118/2017 Auskunft erteilt: Herr Krause / Herr Husmann Ruf: 492 61 20 / 492 61 94 E-Mail: KrauseJ@stadt- muenster.de Husmann@stadt-muenster.de Datum: 13.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0118/2017 telnahversorgung für den gesamten Stadtteil bewirken. Der aktuell geltende Bebauungsplan forde rt durch Festsetzung eines Mischgebietes zwar bereits heute einen gewissen Grad an Nutzungsm i- schung, hebt dabei jedoch festsetzungsstrukturell alleinig auf die bestehende bauliche Bestandssitua- tion und -vorprägung ab. Durch die nunmehr erkennbare Aufgabeabsicht der bestehenden Nutzungen und auch Baulichkeiten ergeben sich für eine städtebaulich geleitete und planungsrechtlich aktiv g e- steuerte Grundstücksnutzung veränderte und ggf. weitergehende Entwicklungschancen. Das Bauvorhaben war vor diesem Hintergrund bereits Gegenstand einer Beratung und Bewertung im ASSVW in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 02.02.2017. Der Planungsausschuss hat die Verwa l- tung (unabhängig von parallel weiterzuführenden Gesprächen mit den Antragstellern und der Grun d- stückseigentümerin) gebeten, planerisch die notwendigen Schritte vorzubereiten, um die stadtstrukturell wichtige städtische Zielrichtung der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit dieses Stadtbereiches als zentraler Versorgungsbereich weiterhin zu sichern Nutzungsangebote und Nutzungsmischung im Sinne dieser wichtigen Funktion für den gesam- ten Stadtteil für diesen zentralen Standort städtebaulich rahmensetzend neu zu definieren und eine stadtstrukturelle und städtebauliche Folge- und Fortentwicklung des Standortes zu unter- stützen. Dieser Zielentwicklung und Zielsicherung dient der vorgeschlagene Einleitungsbeschluss (städteba u- liche Ordnung und Entwicklung). Mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans werden auch die Voraussetzungen für die Anwendung von Plansich erungsinstrumenten (Zurückstellung von Ba u- gesuchen gemäß § 15 BauGB / Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB) geschaffen. i. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Änderungsbereich
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Dorbaumstraße
- Sudmühlenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0118/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37