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Änderungsantrag zu TOP 4.1 - AchtBrücken GmbH - Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2025-2027

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/0500/2023 vom 14.03.2023

Stand: Am 14.03.2023 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Elfi-Scho-Antwerpes Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.03.2023 AN/0500/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023 Änderungsantrag zu TOP 4.1 - AchtBrücken GmbH - Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2025-2027 Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Änderungs- bzw. Zusatzantrag zu TOP 4.1 in die Tagesordnung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 14.03.2023 aufzunehmen: Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des Festivals „ACHT- BRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich 450.000 € und ver- bindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festivals. 2. Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine Konzeption zu evaluieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet werden, der Auskunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen Musik hat und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt entfaltet. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Niklas Kienitz Lucas Sickmöller - 2 - Grüne- Fraktionsgeschäftsführer CDU- Fraktionsgeschäftsführer Volt- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 14.03.2023

    Ausschuss Kunst und Kultur

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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