V/0403/2025
Beitritt zur Abteilung „CIVITAS/CORE-Community“ des Vereins Civitas Connect e.V. zur Steuerung der Münsteraner Urbanen Datenplattform
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Anlage A
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Anlage A zur V/0403/2025 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist seit 2021 Teil des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundes.Ein Schlüsselprojekt ist der Aufbau einer Urbanen Datenplattform als zentrale Infrastruk- tur für die digitale Stadtentwicklung. Der Beitritt zum Verein Civitas Connect e. V., Abt. Civitas Core, stärkt dieses Vorhaben durch interkommunale Zusammenarbeit, Wissenstransfer und Fördermittelbündelung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Hier steht, welches Ziel/welche Ziele (z. B. Leitorientierung/en aus dem ISM-Prozess, Ziele der Produktgruppe im Haushaltsplan) mit der Vorlage verfolgt wird/werden und welches Teilziel (aus dem Inhalt der Vorlage abgeleitet) erreicht werden soll. Dabei ist ebenfalls anzugeben, wann das Teilziel erreicht wird (Zeit) und mit welchem finanziellen bzw. sonstigem Aufwand es erreicht wird. Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln oder Ziele aus dem Haushaltsplan z. B. PG 1301 1. Die Versorgung mit Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen (der Ämter und Einrichtungen) soll unter Berücksichtigung des demografischen Wandels zumindest im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben. 2. Der Zuschussbedarf je qm Grünanlagen bzw. Grün- und Freiflächen (der städtischen Ämter und Einrichtungen) darf nicht überproportional steigen (Maßstab ist die allgemeine Preisstei- gerung). Beispiel: Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Bau einer weiteren Städtischen Gesamtschule“. Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Rea- lisierung zum Schuljahr 20XX/20XX vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von XX Mio. Euro zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein- fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, - auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), - und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die o. g. Querschnittsthemen sollen im Sinne eines Positivkatalogs dann erwähnt werden, wenn der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt bzw. der Bericht Unterschiede zwischen den Geschlechtern ausweist, schafft oder berücksichtigt, inklusionspolitische Aussagen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention trifft migrationspolitische Aussagen trifft, das Thema Demografie im Sinne des im VV verabschiedeten Fragenkatalogs betrifft oder klimaschutzrelevante Aussagen trifft, und dies für die Beschlussfassung und Entscheidung von unmittelbarer und grundsätzlicher Be- deutung und Relevanz ist. Dann ist kurz zu beschreiben, inwieweit der Bezug gegeben ist. Ausführliche Informationen sind in diesen Fällen in der Vorlage zu liefern. Ggf. ist ein Kontakt mit der entsprechenden Dienststelle aufzunehmen.
Beschlussvorlage
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V/0403/2025 V/0403/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beitritt zur Abteilung „CIVITAS/CORE-Community„ des Vereins Civitas Connect e.V. zur Steuerung der Münsteraner Urbanen Datenplattform Beratungsfolge 24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Sachstand zur gemeinschaftliche Entwicklung einer Urbanen Datenplattform zusammen mit anderen Kommunen und Stadtwerken zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Münster zur Abteilung „CIVITAS/CORE-Community“ des Vereins Civitas Connect e.V. mit Sitz in Münster für den Zeitraum der Projektlaufzeit, mit der Option die Mitgliedschaft nach Projektende zu evaluieren und ggf. zu verstetigen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Smart City Fokusprojekt Urbane Datenplattform in der da- zugehörigen Entwicklungspartnerschaft Civitas Core fortzuführen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Mitgliedschaft in der Abteilung Civitas/Core des Vereins Ci vitas Connect e.V. ist kostenpflichtig. Jedes Mitglied der Abteilung zahlt einen initialen Beitrag von 70.000 € im Beitrittsjahr und ab dem Folgejahr jährlich 35.000 €. Die Stadtwerke Münster beteiligen sich mit 50 % an den laufenden Kosten, für die Proje ktlaufzeit. (Finanzierung durch Smart City Projekt mit 65 % Förderquote bis einschließlich 2027). Das bedeutet, dass pro beteiligter Partei initial ein Eigenanteil von 12.250 € und ab dem 2. Jahr einen Eigenanteil von 6.150 € gezahlt werden soll. Gefördert werden demnach im initialen Jahr 45.500 € und ab dem 2. Jahr 22.750 €. Vermessungs- und Katasteramt 13.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Marienfeld Telefon: 492-6200 MarienfeldJochen@stadt- muenster.de - 2 - V/0403/2025 Die Finanzierung des Beitrages ist bis zum Ende der Projektlaufzei t durch die Förderung der Smart City Projekte und des Eigenanteils gedeckt. Es entstehen keine weiteren Kosten. Mit d em Ratsbe- schluss V/0243/2023 wurde die Verwaltung mit der Umsetzung von sechs Fokusprojekten beauftragt, die im Rahmen der Smart City Strategie 1.0 erarbeitet und durch das Förderprogramm bis Mitte 2027 gefördert wird. Der Grundsatzbeschluss über die haush altsneutrale Bereitstellung der einzubringen- den Eigenmittel für die Teilnahme am Förderwettbewerb erfolgte durch Beschluss des Hauptaus- schusses vom 10.02.2021 zur Vorlage V/0075/2021. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2025 bei der Produktgruppe 0902 veranschlagt. Aktuell laufen die Planungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/27. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Die Stadt Münster ist seit Ende 2021 Teil des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ (MPSC) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Ziel des Förderprogramms ist es, Städte bei der Entwicklung kommunaler, fachübergreifender und raumbezo- gener Smart City Strategien und deren Umsetzung zu unterstützen. Mit dem Ratsbeschluss V/0243/2023 wurde die Verwaltung mit der Umsetzung von sechs Fokusprojekten beauftragt, die im Rahmen der Smart City Strategie 1.0 erarbeitet und durch das Förderprogramm bis Mitte 2027 geför- dert wird (vgl. V/0257/2025). Eines der Fokusprojekte ist der Aufbau einer Urbanen Datenplattform. Diese Plattf orm bildet die es- senzielle Basisinfrastruktur für die digitale Weiterentwicklung des Stadtkonzerns Münster und dient als zentrale Schnittstelle für nahezu alle Smart City-Projekte und dient perspektivisch einer zentralen Datenhaltung und Katalogisierung. Eine urbane Datenplattform (UDP) ist eine Software, die an einer zentralen Stelle der kommunalen Infrastruktur verortet ist. In einer UDP laufen Daten aus unterschied- lichen kommunalen Bereichen zusammen: z.B. Mobilitätsdaten, Umweltdaten, Energiedaten, Statis- tikdaten. Sie ermöglicht die breite Verfügbarkeit der Daten für Zugriffsberechtigte. Das können alle städtischen Ämter und Eigenbetriebe, die Stadtwerke und nicht zuletzt Bürgerinnen und Bürger bei sogenannten offenen Daten („Open Data“) sein. Ein sorgfältiger Auswahlprozess hat ergeben, dass die gemeinschaftliche Entwicklung einer Urbanen Datenplattform zusammen mit anderen Kommunen und Stadtwerken die wirtschaftlichste und nach- haltigste Lösung darstellt. Als Teil dieser Gemeinschaft profitiert Münster u.a. bei der Entwicklung und Umsetzung der eigenen Anwendungsfälle, der Auswahl geeigneter Plattform -Betreiber und der Ge- staltung von Supportverträgen und Service-Level-Agreements unterstützt. Die im Verein geteilte Ex- pertise ermöglicht so Ressourcen und K ompetenzen bei der operativen Umsetzung einer digitalen Infrastruktur zu bündeln und eigene Arbeitsaufwände deutlich zu verringern. Im Jahr 2024 hat die Stadt Münster einen ersten Kooperationsvertrag zur gemeinsamen Beschaffung einer Urbanen Datenplattform unterzeichnet. Beteiligt sind unter anderem Osnabrück, Münster, Pa- derborn, Jena, Kassel, Bamberg und Haßfurt; später traten auch Regensburg, Mönchengladbach und Gießen der Kooperation bei. Als Teil dieser Entwicklungspartnerschaft, um den gesamten Stadtkon- zern abzudecken, sind die entsprechenden kommunalen Energieversorger und Netzbetreiber (EVUs) ebenfalls vertreten und beteiligen sich zu 50 % an den Entwicklungskosten. Diese interkommunale Zusammenarbeit bringt zahlreiche Vorteile, stößt jedoch an ihre Grenzen, wenn es um die Koordination der gemeinschaftlichen Entwicklung und Steuerung der entstandenen EU-Vergabe geht. Eine Vereinsstruktur stellt für wirtschaftlich agierenden Unternehmen (EVUs) und Kommunen derzeit die einzige Möglichkeit dar, diese Entwicklung und die langfristige Pflege des Pro- dukts mit gleichem Stimmrecht von zentraler Stelle aus zu koordinieren. - 3 - V/0403/2025 Neben einer zentralen Koordination birgt dieser Verein viele weitere Vorteile. Gesichert wird ebenfalls die langfristige Softwarequalität und -aktualität. Nur durch eine zentral koordinierte Weiterentwicklung kann gewährleistet werden, dass Sicherheitsstandards eingehalten, neue Funktionen bereitgestellt und die Plattform kontinuierlich an technologische und regulatorische Veränderungen angepasst wird. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Plattform langfristig von allen beteiligten Kommunen stabil genutzt werden kann. Diese bereits umfassenden Leistungen, die lediglich durch die Mitgliedschaft genutzt werden können, bedeuten für Münster einen enormen Nutzen. Sie ermöglichen des Weiteren: die Reduzierung der internen Aufwände (Personalkosten) aufgrund der Beratungsleistung und des gegenseitigen Wissenstransfers, die Reduzierung der externen Aufwände (Beratungs- und Entwicklungskosten) durch die Aufteilung von Basisaufgaben, Entwicklungs- und Pflegeleistungen, die Reduzierung der internen und externen Aufwände durch die Nutzung übertragbarer Ergebnisse, die Qualitätssteigerung bei der Entwicklung der technischen Komponenten zur Umsetzung der An- wendungsfälle durch die Bündelung von Wissen und Wissenstransfer, die Einflussnahme auf die generelle Plattform -Architektur und Entwicklung des begleitenden Öko- systems, die Mitgestaltungsmöglichkeit bei der Entwicklung von Standards und die Vermeidung von Abhängigkeiten (kein Vendor Lock-in) durch die Entwicklung von 100% Open- Source-Lösungen. Der Verein Civitas Connect e.V., insbesondere dessen Abteilung Civitas/Core, wird ab 2025 die kon- tinuierliche Weiterentwicklung der Urbanen Datenplattform vorantreiben. Die Veröffentlichung der Version 2.0 ist für Ende 2025 geplant. Durch die enge Zusammenarbeit innerhalb des Vereins und die Aufteilung der Entwicklungskoste n auf viele Städte entstehen dauerhafte Synergieeffekte und ein nachhaltiger wirtschaftlicher Mehrwert für alle Partnerkommunen. Die Stadtverwaltung strebt daher den sofortigen Beitritt zur Abteilung Civitas/Core des Vereins Civitas Connect e.V. mit Sitz in Münster an. Ein Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer zweimona- tigen Kündigungsfrist zum Jahresende möglich. Auch nach einem Austritt bleibt die Nutzung der be- reits eingeführten Datenplattform lizenzfrei bestehen. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0403/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 27.05.2025 11:09