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Stadtbahnanbindung Köln Widdersdorf – Sachstand Untersuchung der Trassenführung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1488/2019 vom 02.05.2019

Stand: Am 18.06.2019 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 02.05.2019 1488/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 02.05.2019 Stadtbahnanbindung Köln Widdersdorf – Sachstand Untersuchung der Trassenführung, hier: Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.03.2019 Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand in der Verwaltung? Wurde eine Aktualisierung der bisheri- gen Untersuchungen vorgenommen? 2. Wann wird die Verwaltung die Ergebnisse der Variantenbetrachtung vorlegen und einen Be- schlussvorschlag zur Streckenführung unterbreiten? 3. Von welchen Planungs- und Realisierungszeiträumen geht die Verwaltung aktuell aus? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung steht zu diesem Projekt gemeinsam mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) in engem Austausch mit dem Rhein-Erft-Kreis (REK) und den Städten Pulheim und Bergheim. Der REK hat bereits im letzten Jahr gegenüber der Verwaltung den Wunsch geäußert, in die Untersuchungen eingebunden zu werden. Hintergrund sind dortige Überlegungen einer Trassenführung in Richtung Brauweiler und Glessen, die seitens des REK zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW angemeldet worden war. In Vorbereitung einer Beteiligung an einer vergleichenden Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Linien 1 oder 4 hat der Rhein-Erft-Kreis daher bereits eine Voruntersuchung im REK-Gebiet zur Fin- dung geeigneter Korridore für mögliche Stadtbahntrassen beauftragt. Im Juni 2019 wird nach Aussage des REK mit ersten Ergebnissen aus der Voruntersuchung gerech- net. Anschließend sieht die Verabredung mit den Nachbarkommunen die Vergabe der gemeinsamen Machbarkeitsstudie unter Federführung der Stadtverwaltung Köln vor, in der die Ergebnisse der Vor- untersuchung berücksichtigt werden sollen. Die Verwaltung wird die Ergebnisse der Machbarkeitsstu- die unaufgefordert aufbereiten und mittels einer Beschlussvorlage eine Entscheidung über die Stre- ckenführung herbeiführen. Ein erster Zeitplan für Planung und Realisierung lässt sich erst nach Vorlage der Ergebnisse der Un- tersuchung im Zusammenhang mit der Beschlussempfehlung zur Variantenauswahl benennen. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 18.06.2019

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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