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Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe GUT AN/0361/2021: Schlachthofgelände – neue Perspektiven?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1020/2021 vom 06.04.2021

Stand: Am 31.05.2021 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/2 Vorlagen-Nummer 06.04.2021 1020/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 Stellungnahme der Verwaltung zu Anfrage AN/0361/2021: Schlachthofgelände – neue Perspek- tiven? Fragen der Ratsgruppe GUT Köln: 1. Ist bereits sichergestellt, dass zur Bearbeitung des oben genannten Auftrages in der zweiten Jahreshälfte 2021 genügend Ressourcen zur Verfügung stehen werden? 2. Erfordern mögliche auslaufende Nutzungsbindungen nicht ein zügigeres Handeln der Verwal- tung? 3. Sollte der Großmarkt nicht am Standort Marsdorf realisiert werden, sehen die Eigentümerin- nen des Schlachthofgeländes und die Stadt Köln eine Möglichkeit der Ansiedlung eines (reduzierten) Großmarktes auf dem verkehrlich hervorragend angeschlossenen Gelände? 4. Wie viele Flächen befinden sich im Areal zwischen Liebig-, Horn-, Innerer Kanal- und Herku- lesstraße noch im städtischen Besitz? 5. Welche in diesem Zusammenhang relevanten Informationen hat die Stadtverwaltung zum Standort von FrieslandCampina an der Hornstraße? Antwort der Verwaltung: Zu 1: Die Bearbeitung des Projektes Schlachthofgelände ist in der aktuellen Arbeitsplanung für die zweite Jahreshälfte vorgesehen. Die Einhaltung der Arbeitsplanung ist jedoch abhängig von dem Verlauf parallel laufender Projekte und der erfolgreichen Neubesetzung aktuell noch offener Stellen. Zu 2: Es sind keine Nutzungsbindungen bekannt. Zu3: Der Rat hat 2007 nach einer Standortuntersuchung beschlossen, den Großmarkt von Köln-Raderberg nach Köln-Marsdorf zu verlagern (3898/2007). Im Rahmen der Standortuntersuchung wurde das Schlachthofgelände nicht als alternative Möglichkeit betrachtet. Zudem ist das Schlachthofareal von den ansässigen Betrieben bereits vollständig ausgelastet und es müssten Alternativstandorte für die ansässigen Betriebe gefunden werden. Dieses Unterfangen wird sich angesichts der hohen Nachfra- ge nach Gewerbeflächen und Gewerbehallen schwierig gestalten. Grundsätzlich müsste die Frage, ob der Standort für die Großmarktnutzung geeignet ist, unter Beteiligung mehrerer Dienststellen in einem Vorbescheidsverfahren unter Vorlage einer konkreten Planung in Verbindung mit Fachgutach- ten geklärt werden. Tendenziell dürfte die Ansiedlung des Großmarktes jedoch schwierig sein, da im nahen Umfeld in großem Umfang Wohnungsbau genehmigt wurde und der Großmarkt vor allem in den schützenswerten Nachtstunden seine Hauptbetriebszeit hat. Darüber hinaus ist davon auszuge- hen, dass eine Großmarktnutzungen an dem Standort nicht zu einer städtebaulichen Aufwertung füh- 2 ren, sondern das relativ negative städtebauliche Bild (große asphaltierten Flächen, wenig Ausnutzung etc.) weiter zementieren würde. Zu 4: Im westlichen Bereich des Areals zwischen Liebig-, Horn-, Innerer Kanal- und Herkulesstraße gibt es zum Teil Flächen im städtischen Besitz. Zu 5: FrieslandCampina hat Ende letzten Jahres in der Presse verkündet, das Kölner Werk an der Gel- dernstraße und der Hornstraße sichern und zukünftig ausbauen zu wollen. Nach jüngsten Gesprä- chen mit dem Unternehmen finden die Umbau- und Umstrukturierungsmaßnahmen zunächst inner- halb der bestehenden Werkshallen statt. Perspektivisch werden jedoch auch Betriebserweiterungen auf den Grundstücken vorgesehen sein. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 29.04.2021

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 31.05.2021 zuletzt

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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