V/0156/2006
Neustrukturierung der kinderpädagogischen Angebote im Stadtteil Kinderhaus
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Beschlussvorlage
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V/0156/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Neustrukturierung der kinderpädagogischen Angebote im Stadtteil Kinderhaus - Städt. Kinderhort "Kunterbunt" und Bauspielplatz Kinderhaus (Baui) Beratungsfolge 08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 14.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 14.03.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 05.04.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Das Förderangebot für die Kinder des städt. Hortes „Kunterbunt“ in Kinderhaus wird mit verrin- gerter Platzzahl (bisher 20 Plätze - künftig 16 Plätze) und den offenen kinderpädagogischen Angeboten des Bauspielplatzes Kinderhaus zu einem integrierten Sozialraumkonzept verbun- den. 2. Die Angebote des städt. Hortes „Kunterbunt“ werden zum Schuljahr 2006/2007 in die Räum- lichkeiten des Bauspielplatzes Kinderhaus verlagert. Organisatorisch wird die neue Einrichtung der Kinder- und Jugendeinrichtung Wuddi - Kinderhaus zugeordnet. 3. Die Öffnungszeit des Bauspielplatzes Kinderhaus (derzeitig 20 Stunden pro Woche) wird bei- behalten, erhält jedoch im Rahmen des integrativen Gesamtkonzeptes mit dem Ziel der Wo- chenendöffnung sowie der Öffnung in den Ferienzeiten eine veränderte Schwerpunktsetzung. 4. Die Verwaltung legt im Sommer 2006 ein Feinkonzept zur fachlichen Ausrichtung vor. 5. Die Realisierung des Konsolidierungsbeitrages (vgl. Vorlage V/1065/2005, Konsolidierungsblatt Nr. 112) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in der Konsolidierungsvorlage (V/1065/2005) vorge- schlagene Einsparung von Haushaltsmitteln (Konsolidierungsblatt Nr. 112) realisiert wird. Vorlagen-Nr.: V/0156/2006 Auskunft erteilt: Frau Pohl Ruf: 4 92-51 00 E-Mail: PohlA@stadt-muenster.de Datum: 28.02.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0156/2006 Finanzierung/Mittelbereitstellung Nicht erforderlich. Begründung: 1. Ausgangslage 1.1. Derzeitige Situation Die Stadt Münster unterhält derzeit 29 Kindertageseinrichtungen, davon einen Hort im Stadtteil Kinderhaus, der ebenfalls als Kindertageseinrichtung nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) geführt wird. In diesem Hort werden 20 Schulkinder im Anschluss an die Schule betreut. Durch den vorgesehenen Rückzug des Landes bei der Finanzierung der Horte als auch durch den demografischen Rückgang der Kinderzahlen wird ein Rückbau von Plätzen/Finanzen erforderlich. Des Weiteren werden die bisherigen Horträume allerdings schon jetzt dringend vom Schulzentrum Kinderhaus benötigt. Parallel zu den konzeptionellen Neuausrichtungen der Hortbetreuung ist eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen u. a. aufgrund der erhöhten Betreuungsbedarfe an den Wochenenden und in den Ferien notwendig. 1.2. Stadtteilstrukturdaten Der Stadtteil Kinderhau s wird laut Bevölkerungsentwicklungsprognose mit rd. 15.400 Einwoh- ner/innen bis zum Jahr 2013 leichte Bevölkerungsrückgänge erfahren. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 Jahren ist im gesamtstädtischen Vergleich (rd. 16 %) mit 21 % überrepräsentiert und wird bis 2013 auf rd. 19 % sinken. Die 0- bis 13-Jährigen nehmen durch- schnittlich in jeder Altersgruppe um 49 bis 83 Kinder ab. Kinderhaus als Stadtteil weist eine soziale und wohnliche Situation auf, die eine kontinuierlich zu leistende Integrationsarbeit erfordert (überdurchschnittlicher Anteil von Ausländerinnen und Aus- länder, hoher Anteil an Sozialwohnungen, Personen mit drei und mehr Kindern). Dem gegenüber stehen vielfältige Ressourcen und Potentiale im Rahmen der sozialen Infrastruktur, die gute Grundlagen für diese Aufgabe bilden und die z. T. einer optimierten Bündelung bedürfen. Der Bedarf an Integrationshilfen (z. B. Sprachförderung) und besonderen Förderangeboten (Lese-, Bewegungsförderung und motopädische Förderung; Erwerb von sozialen Kompetenzen) wird ins- besondere in den Kindergärten und Grundschulen deutlich. Hieraus ergibt sich die Herausforde- rung einer frühzeitigen und intensiven Vernetzung integrativer Unterstützungsangebote für die Kin- der. 1.3. Konsolidierung Im Rah men des Spar- und Konsolidierungsprogramms 2006 - 2009 (Vorlage V/1065/2005) wurde unter anderem der Einsparvorschlag gemacht, die Ho rtplätze in der städtischen Horteinrichtung „Kunterbunt“ abzubauen. Hiermit verbunden sind Einsparungen im Personalkostenbereich in Höhe von 53.100 Euro (2006) bzw. 127.460 Euro (ab 2007). Aufgrund ausbleibender Einnahmen durch Wegfall dieses Angebotes (Landesmittel, Elternbeiträge) reduziert sich die kommunale Einsparung auf netto 28.930 Euro (2006) bzw. 69.460 Euro (ab 2007). Um sowohl den avisierten Konsolidierungsbeitrag zu realisieren und gleichzeitig das wichtige und notwendige Angebot für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf - in organisatorisch veränderter Form - aufrecht zu erhalten sind konzeptionelle Neuausrichtungen notwendig. - 3 - V/0156/2006 2. Bisherige Konzepte der Einrichtungen städt. Kinderhort „Kunterbunt“ und Bauspielplatz - Kinderhaus 2.1. Städt. Kinderhort „Kunterbunt“ Im Hort „Kunterbunt“ werden derze it 20 Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren im Anschluss an die Schule und in den Ferien betreut. Die Einrichtung wird im Rahmen des Gesetzes über Ta- geseinrichtungen für Kinder (GTK) betrieben. Aufgrund der Zielgruppe ist das Konzept auf die indi- viduelle Förderung ausgerichtet. Aus diesem Grund ist neben zwei Erzieherinnen in der Einrich- tung eine zusätzliche sozialpädagogische Fachkraft mit heilpädagogischer Zusatzausbildung tätig. Die Betreuungszeit umfasst von montags bis freitags täglich die Zeit von 9:00 Uhr bis 17:15 Uhr. Zielsetzungen der bisherigen Arbeit sind neben der Vermittlung von Kernkompetenzen, der Ver- mittlung von Strukturen und der Unterstützung bei der Erledigung von Hausaufgaben im Wesentli- chen folgende Punkte: Spezielle Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf – bei erzieherischem Bedarf, – bei leistungsförderndem Bedarf (Bildung), individuelle Förderung unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenslage, – soziales Lernen (Kommunikation, Regeln, etc.), – soziale Integration sowohl in die Gruppe als auch in andere soziale Systeme (Sportangebote, weitere helfende Angebote). Elternarbeit und -beratung – im Vorfeld oder als Brücke zu anderen weiterführenden Institutionen, – Krisenmanagement, – präventive Elternberatung und – bei Themen, die die Schule betreffen ist die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften Vorausset- zung. Individuelle Förderung – Gezielter Umgang mit Sprache und Musik, – Erlernen neuer Wörter durch rhythmisches Sprechen, – Sammeln von Erfahrungen mit der deutschen Sprache durch Bewegung und Rhythmik, – Motivation zum spielerisch/kreativen Umgang mit Sprache, – Erlernen von selbständiger sinnvoller Freizeitgestaltung, – Vermittlung von Spaß an der eigenen Sprache und – weitere gezielte und bedarfsorientierte Förderung am einzelnen Kind. 2.2. Bauspielplatz - Kinderhaus Der Bauspielplatz ist ein Angebot im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Förderung von Kindern im Alter von sechs bis vierzehn Jahr en. Ziel der Angebote ist die Förderung im kom- munikativen, motorischen und sozialen Bereich Die Öffnungszeit umfasst montags bis freitags täg- lich die Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (20 Wochenstunden). In den Sommerferien ist die Ein- richtung drei Wochen geschlossen. Die personelle Ausstattung umfasst zwei 0,5 Dipl. Sozialarbei- terstellen, 1 Stelle für das Berufsanerkennungsjahr und Honorarkräfte. Die Einrichtung besteht aus einem großen Freigelände, sowie einem Massiv haus (Gruppenraum, Küche, Büro, Lagerräume) sowie einer Holzwerkstatt, die im vergangenen Jahr durch die Teilnehmer der Stadtteilwerkstatt Nord gebaut wurde. Im Jahr 2005 besuchten täglich bis zu 60 Kinder den Bauspielplatz. Die Kinder wohnen alle in Kin- derhaus und kommen überwiegend aus dem Umfeld der Einrichtung. - 4 - V/0156/2006 3. Integriertes kinderpädagogisches Angebot 3.1. Zielsetzung Ziel ist der Aufbau einer kinderpädagogischen sozialräumlichen Fördereinrichtung, die sowohl den Bedarfen an gezielter Einzel- und Gruppenförderung, als auch an offenen spielpädagogischen Angeboten gerecht wird. Trotz der Reduzierung der Personalstellen im Rahmen der Konsolidierungsvorgaben sollen durch die Zusammenlegung der beiden Einrichtungen die Förderung der Kinder mit gleicher Qualität auf- rechterhalten werden. Hierdurch können folgende Effekte erreicht werden: – integriertes Angebot (1 Standort, 1 Zielgruppe), – Freizug der Hort-Räume für das Schulzentrum, – Nutzung von Synergien (spezielle Förderangebote am Vormittag und in der Mittagszeit, offene Angebote nach der Schulzeit und in den Ferien), – Abbau von Overheadstrukturen (bisher 2 Leitungskräfte - künftig nur 1 Leitung), – gezielte konzeptionelle Ausrichtung des Angebotes an den Bedarfen des Stadtteils und – ganzheitlicher Ansatz insbesondere bei der Eltern- und Fallarbeit. 3.2. Umsetzung des Konzeptes Die neue kinderpädagogische Einrichtung auf dem Bauspielplatzgelä nde erhält ab dem Schuljahr 2006 / 2007 eine neue inhaltliche Ausrichtung. – 16 Förderplätze Plätze für Schulkinder mit besonderem Unterstützungsbedarf. – Offene kinderpädagogische Angebot für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren Die Betreuungszeiten des Förderangebotes werden in Abstimmung mit den Schulen angepasst. Durch die neue verbindliche Schulzeitenregelung bis 12:00 Uhr werden die Förderangebote grundsätzlich im Anschluss stattfinden. Im Einzelfall ist eine Betreuung vor 12:00 Uhr möglich. Die Betreuung geht voraussichtlich bis ca. 15:30 Uhr. Die offenen Angebote finden von montags bis samstags von 15:00 Uhr bis 18:15 Uhr statt. Die Angebote sollen ganzjährig auch in den Som- mermonaten vorgehalten werden. Das bisherige Hortkernteam wird mit der Wahrnehmung dieser Gesamtaufgabe betraut und orga- nisatorisch an die Fachstelle „Kinder- und Jugendeinrichtung Wuddi“ angebunden. Aufgrund der Reduzierung der Förderplatzzahl von 20 auf 16 Plätzen kann ein Stellenanteil für die Koordination und Durchführung der offenen kinderpädagogischen Angebote verwendet werden. Die in der Konsolidierungsvorlage (V/1065/2005) vorgeschlagene Einsparung von Haushaltsmitteln (Nr. 112) wird wie folgt realisiert: Einsparung von Stellenanteilen im Bereich der Abteilung Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit sowie von Stellenanteilen im Bereich des Berufsanerken- nungsjahrs und durch Reduzierung des Budgets für geringfügig Beschäftigte im Bauspielplatz. Dies ergibt eine Einsparsumme bei den Personalkosten von jährlich insgesamt 127.460 € ab 2007. Dem gegenüber stehen jedoch die bereits angekündigten Einnahmeausfälle (Landesmittel, Eltern- beiträge) in Höhe von 58.000 €, so dass sich geplante haushaltswirksame Einsparung für die Jah- re 2006 ff. ergeben. - 5 - V/0156/2006 3.3. Weiteres Verfahren Das Feinko nzept wird bis Mai/Juni 2006 entwickelt und insbesondere mit den Kindertageseinrich- tungen, sozialen Diensten und Grundschulen im Stadtteil abgestimmt. Bestandteile des Feinkon- zepts sollen insbesondere die Förderbedarfe, Zugangskriterien und die weiteren notwendigen Rahmenbedingungen sein. I. V. gez. Dr. Klein Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
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- Kinderhaus 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0156/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 01.03.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37