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A-R/0040/2005

Resolution des Rates zum geplanten Verkauf von Wohnungen durch die WGM

Antrag an den Rat 13.09.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2005, TOP 33.1

Resolution

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Resolution

2468 Zeichen

Fraktionen im Rat der Stadt Münster 
 
CDU    –     SPD    –     FDP –     Bündnis 90/Die Grünen/GAL    –   UWG/ödp 
 
 
Gemeinsame Resolution  
zum geplanten Verkauf von rund 630 Wohnungen  
in  Münster Kinderhaus 
 
Der geplante Verkauf von rund 630 Wohnungen in Münster Kinderhaus durch die WGM an e i-
nen bislang nicht bekannten Investor hat zu erheblichen Verunsicherungen in der Bevölkerung 
und besonders bei den Mieterinnen und Mietern der zum Verkauf stehenden Wohnungen g e-
führt. 
 
Da die zum Verkauf stehenden Wohnungen einen erheblichen Anteil der in der Stadt Mün ster 
und ganz besonders im Stadtteil Kinderhaus zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen  dar-
stellen, richten sich die im Rat der Stadt Münster vertretenen Fraktionen mit den folgenden Bit-
ten an die WGM und deren Eigentümer LEG und LVA sowie an den neuen Eigentümer dieser 
Wohnungen: 
 
- Der anstehende Verkauf der Wohnungen darf die Wohnsituation der Mieter nicht negativ 
beeinflussen 
 
- Die Sozialbindung der Wohnungen muss im Rahmen der gesetzlichen Regelungen beste-
hen bleiben 
 
- Die Arbeit der WGM zur Verbesserung des sozialen Umfelds muss auch vom neuen Besit-
zer fortgeführt werden, insbesondere 
 
o muss der Mietvertrag über die Vermietung der Räumlichkeiten für das Atrium vom 
Erwerber mindestens für die Dauer der mit der Landesförderung auferlegten 
Zweckbindungsfrist von 15 Jahren fortgeführt werden 
 
o tritt der Erwerber in den Kooperationsvertrag zwischen den in der Schleife vertrete-
nen Wohnungsgesellschaften und der Stadt Münster ein 
  
- Die Mieter sind frühzeitig über die für sie relevanten Rahmenbedingungen des Besitzwech-
sels informiert werden, um ihnen so Sorgen und Befürchtungen zu nehmen  
 
- Die anstehenden Renovierungs - bzw. Sanierungsmaßnahmen soll ten im volle n U mfang 
auch vom neuen Besitzer durchgeführt werden. Einen fortschreitenden Verfall der betroffe-
nen Wohnungen und Häuser wird die Stadt Münster nicht akzeptieren und für diesen Fall die 
vom Gesetzgeber geschaffenen rechtlichen Möglichkeiten, ggf. des Städtebaurechts, ergrei-
fen. 
 
Der Rat der Stadt Münster erwartet, dass die WGM sich beim Verkauf der Wohnungen an den 
vom Landtag im Jahre 2003 beschlossenen Kodex der LEG für Wohnungsverkäufe hält. 
 
 
Münster, 21. September 2005 
 
H.-D. Sellenriek 
CDU-Fraktion 
 
W. Heuer 
SPD-Fraktion 
H. Klas 
Bündnis90/Die Grünen/GAL-Fraktion 
 
C. Möllemann-Appelhoff 
FDP-Fraktion 
 
Fritz Pfau 
UWG/ödp-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

21.09.2005 Rat
TOP 33.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0040/2005
Typ
Antrag an den Rat
Datum
13.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37