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V/0282/2008

Antrag der SPD-Fraktion Nr.: A-R/0020/2008 vom 05.03.2008 "Planung für die III. Nordtangente einstellen"

Vorlagen 08.04.2008

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 07.05.2008, TOP 2.2

Anlage

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Anlage

2097 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0020/2008]

SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster

Antrag

t

Münzstr. 15
03.03.2008 48143 Münster

Telefon: 0251/ 45 314

Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de

Planung für Ill. Nordtangente einstellen

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

Die derzeit laufenden Planungs- und Prüfverfahren für die sog. Ill. Nordtangente
(bzw. Entlastungsstraße Nord) werden aus ökologischen, verkehrs- und
haushaltspolitischen Gründen eingestellt.

Begründung:

Mit der Fortschreibung des „Flächennutzungsplanes 2010“ ist im Jahre 2002 die
Trasse für eine Ill. Nordtangente planerisch gesichert worden. Seither laufen Prüf-
und Planungsschritte für dieses mindestens 7 Millionen Euro teuere Großvorhaben
am Rande von Kinderhaus und Coerde. Der nicht erkennbare verkehrliche Nutzen
und der besondere Wert der gefährdeten Naturräume sprechen für den Verzicht auf
den Bau dieser neuen Ost-West-Achse. Hervorzuheben sind vor allem

« der Erhalt des Grünflächenringes und dessen Freiraumfunktion als
Naherholungsbereich;

die gesamtstädtischen Belüftungskorridore;

die Verlärmung und Zerschneidung u.a. des Freiraums Gasselstiege/Wilkinghege;
die Querung der Überschwemmungsgebiete im Aatal;

der Eingriff in das Bodendenkmal Max-Klemens-Kanal.

Darüber hinaus spricht auch der Vertrauensschutz für die Bewohnerinnen und
Bewohner der neu errichteten Wohnbereiche entlang der geplanten Trasse (z.B.
ehem. Lincoln-Kaserne), die negativ von einer neuen Verbindungsachse betroffen
sein würden, für die umgehende Beendigung der Planung.

Und schließlich legt auch die dringend erforderliche Prioritätensetzung bei der
Verwendung der knappen Haushaltsmittel für Bildung, Betreuung und sozialen
Ausgleich eindringlich den Verzicht auf diese schädliche Verkehrsplanung nahe.

Wolfgang Heuer Ralf Hubert Udo Reiter

Anika Bergner Dr. Michael Jung Anne Schulze Wintzler
Hedwig Chudziak Marianne Koch Joachim Tonn

Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjalmsson
Beanka Ganser Kurt Pölling Holger Wigger

Anne Hakenes Karsten Rahn Karl-Heinz Winter

Marianne Hopmann

Beschlussvorlage

3449 Zeichen

V/0282/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion Nr.: A-R/0020/2008 vom 05.03.2008 "Planung für die III. Nordtangente 
einstellen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.05.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0020/2008 vom 05.03.2008 „Planung für die III. Nordtangen-
te einstellen“ (siehe Anlage) wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft verwiesen.  
 
 
Begründung: 
 
Zurzeit wird von einem Gutachterbüro eine Umweltverträglichkeitsstudie für die III. Nordtangente 
bzw. die Entlastungsstraße Nord erstellt. Dieses Gutachten wird aufzeigen, welche Umweltkonflik-
te in einer Trasse für die Entlastungsstrasse No rd auszugleichen sind. Die Umweltverträglichkeits-
studie (UVS) wird voraussichtlich noch vor den Sommerferien fertig gestellt. Nachdem die Verwal-
tung die Studie geprüft hat, werden den zuständigen politischen Gremien die Ergebnisse der UVS 
voraussichtlich im III. Quartal 2008 vorgestellt.  
 
In der nächsten Stufe der Bearbeitung müssen die städtebaulichen Auswirkungen und die Auswir-
kungen hinsichtlich Lärm- und Luftschadstoffbelastungen der Entlastungsstraße Nord im angren-
zenden Straßennetz untersucht und bewertet werden (Be- und Entlastungseffekte). Hier sind ins-
besondere der zweite Tangentenring sowie die Ortsdurchfahrten in Coerde und Kinderhaus zu 
nennen. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine qualifizierten Aussagen zu diesen Auswirkungen der 
untersuchten Entlastungsstraße Nord getroffen werden. Das Verkehrsgutachten „Entlastungsstra-
ße Nord“ aus dem Jahr 2000 zeigt bislang ausschließlich die verkehrlichen Auswirkungen einer 
möglichen Trasse ohne jegliche Begleitmaßnahmen im angrenzenden Straßennetz auf. Erst im 
Zusammenhang mit den Begleitmaßnahmen (z.B. Verkehrsberuhigung in den Ortsdurchfahrten) im 
angrenzenden Straßennetz können die gewollten positiven Wirkungen auf die Umwelt, den Städ-
tebau und die Verkehrssicherheit, durch die geplante Entlastungsstraße Nord beurteilt werden.   
 
Mit dem Ratsbeschluss, den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Münster 2025 aufzustellen, wurde 
die Verwaltung beauftragt, eine funktionale Bewertung des VEP-Straßennetzes durchführen zulas-
Vorlagen-Nr.: 
V/0282/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Renkhoff 
Ruf: 
492 61 52 
E-Mail: 
Renkhoff@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0282/2008 
sen. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden zeigen, inwieweit ein Handlungsbedarf für das an-
grenzende Straßennetz der Entlastungsstraße Nord hinsichtlich der Kriterien Städtebau, Umwelt 
und Verkehrsicherheit gegeben ist.  
 
Für die noch ausstehende 2. und 3. Bearbeitungsstufe des VEP Münster 2025 ist eine Varianten-
betrachtung für die Entlastungsstraße Nord vorgesehen, in der unter anderem auch mögliche Be-
gleitmaßnahmen für das angrenzende Straßennetz unterstellt werden.  
 
Mit den Ergebnissen zur 2. Bearbeitungsstufe „Szenarien der Verkehrsentwicklung bis 2025 und 
Handlungsempfehlungen“ wird die Verwaltung auch eine Empfehlung zur Entlastungsstraße Nord 
ausarbeiten und voraussichtlich Ende 2009
 den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. 
 
 
 
i.  V. 
gez. Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat vom 05.03.2008 „Planung für III. Nordtangente 
 einstellen“.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2008 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Münzstraße 15
  • Gasselstiege
  • Wilkinghege
  • Kinderhaus
  • Im Aatal

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0282/2008
Typ
Vorlagen
Datum
08.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37