Besetzung des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Krefeld im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Dringlichkeitsbeschluss 198/2022 vom 17.08.2022
Stand: Am 17.08.2022 im Kreistag beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dringlichkeitsbeschluss (Besetzung des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Krefeld im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW))
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