2015/0174
Breitbandausbau in Darmstadt - Wixhausen - erneute Ausschreibung mit öffentlicher Förderung
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2015/0174
4720 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.05.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0174
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511010
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer: 15015-5001
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto: 0619010
Betreff: Breitbandausbau in Darmstadt - Wixhausen - erneute Ausschreibung mit öffentlicher
Förderung
Vorlage vom: 29.04.2015
Beschlussvorschlag :
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von folgender Vorlage Kenntnis:
Mit Datum vom 24.07.2014 b eschloss die Stadtverordnetenversammlung im Grundsatz dafür
Sorge zu tragen, bis 2017 im Stadtteil Wixhausen eine flächendeckende, hochleistungsfähige
Breitbandinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Das erfolgte Ausschreibungsverfahren ohne
Fördermittel ergab kein Angebot eines Netzbetreibers. Somit ist ein Marktversagen gegeben.
Nach Einstellung von Fördermitteln in Höhe von 250.000,00 Euro in den Haushalt 2015 wird nun
eine weitere Ausschreibung mit öffentlicher Förderung durchgeführt.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29. April 2015
Nach der Untersuchung des Ausbaustandes im Ortsteil und ersten Gesprächen mit den
ortsüblichen Netzbetreibern wurde der Grundsatzbeschluss zum Breitbandausbau in
Wixhausen von der Stadtverordnetenversammlung im Juli 2014 beschlossen.
Die folgende Markterkundung und das Interessenbekundungsverfahren in der Hessischen
Ausschreibungsdatenbank sowie europaweit (14.10. 2014 Ende Einreichungsfrist) ergab das
Interesse von zwei Anbietern. Jedoch wird der Ausbau flächendeckender Breitbandinfrastruktur
durch die Netzbetreiber ohne öffentliche Förderung ausgeschlossen.
Ein Verhandlungsverfahren zum Ausbau kann damit ohne bereitgestellte Mittel zur Förderung
nicht durchgeführt werden.
Voraussetzung zur Förderung ist die vorgeschaltete Prüfung des Marktversagens. Dieses ist
mit dem abgelaufene n Ausschreibungsverfahren nachgewiesen.
Um eine kommunale Förderung in Form eines Zuschusses zur Schließung einer
Wirtschaftlichkeitslücke für private Netzbetreiber geben zu können, wurde die Höhe der Mittel
zum Ausbau in Wixhausen auf einen Betrag von rund 250.000,-€ geschätzt. Ausbaukosten
liegen in dieser funktionellen Ausschreibung (50 MBit/s flächendeckend) nicht vor.
Die zu erwartenden Zuschüsse für die Netzbetreiber wurden im Haushalt für 2015 eingestellt.
Nach erfolgter Haushaltsgenehmigung durch das Regierungspräsidium kann die Ausschreibung
erfolgen.
Folgende Fragestellungen beeinflussen das Verfahren und waren vorab rechtssicher zu prüfen.
· Wurde das Marktversagen hinreichend nachgewiesen?
· Unter welchen Bedingungen ist die Freigabe freiwilliger Finanzmittel aus dem Haushalt
derzeit möglich (Rettungsschirm)?
· Überschreitung der De-minimis-Grenze (wettbewerbsverfälschende Beihilfen) liegt vor.
Prüfung ob ein Antrag bei der EU-Kommission nötig ist, oder eine Ausschreibung nach
der AGVO (Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung - EU-Richtlinie zum
Breitbandausbau) durchgeführt werden kann.
· Festlegung welches Vergabeverfahren gewählt werden muss.
Der Ausschreibungstext "Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb" ist
in Arbeit und kann mit Vorbehaltsklauseln (Haushaltsfreigabe, ggf. Fördermittelbewilligung)
zeitnah, Mai 2015, in die Ausschreibungsdatenbank eingestellt werden.
In der Auswertung der Angebote der Teilnehmer werden diejenigen Wirtschaftsteilnehmer
ermittelt, die eine erforderliche Eignung zur Erbringung der ausgeschriebenen
Breitbandversorgung aufweisen. Nach der Aufforderung der verbindlichen Angebotsabgabe
kann im Rahmen des Verhandlungsverfahrens darüber verhandelt werden.
Der Ausbau vor Ort wird mit dem Netzbetreiber im Anschluss vertraglich geregelt.
- 4 -
Die eventuelle Bereitstellung weiterer Fördermittel (GAK-Programm; Gesetz über die
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) wird parallel
geprüft.
Darmstadt, 29. April 2015
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0174
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.04.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00