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2015/0174

Breitbandausbau in Darmstadt - Wixhausen - erneute Ausschreibung mit öffentlicher Förderung

Magistratsvorlage 29.04.2015

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2015/0174

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.05.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0174 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511010 
Kostenstelle:  015-002-1000 Investitionsnummer:  15015-5001 
Kostenträger:  5110-11 Sachkonto: 0619010      
 
Betreff: Breitbandausbau in Darmstadt - Wixhausen - erneute Ausschreibung mit öffentlicher 
Förderung 
 
Vorlage vom: 29.04.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von folgender Vorlage Kenntnis:  
Mit Datum vom 24.07.2014 b eschloss die Stadtverordnetenversammlung im Grundsatz dafür 
Sorge zu tragen, bis  2017 im Stadtteil Wixhausen eine flächendeckende, hochleistungsfähige 
Breitbandinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Das erfolgte Ausschreibungsverfahren ohne 
Fördermittel ergab kein Angebot eines Netzbetreibers. Somit ist ein Marktversagen gegeben. 
Nach Einstellung von Fördermitteln in Höhe von 250.000,00 Euro in den Haushalt 2015 wird nun 
eine weitere Ausschreibung mit öffentlicher Förderung durchgeführt.  
 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29. April 2015  
 
Nach der Untersuchung des Ausbaustandes im Ortsteil und ersten Gesprächen mit den 
ortsüblichen Netzbetreibern wurde der Grundsatzbeschluss zum Breitbandausbau in 
Wixhausen von der Stadtverordnetenversammlung im Juli 2014 beschlossen.  
Die folgende Markterkundung und das Interessenbekundungsverfahren in der Hessischen 
Ausschreibungsdatenbank sowie europaweit (14.10. 2014 Ende Einreichungsfrist) ergab das 
Interesse von zwei Anbietern. Jedoch wird der Ausbau flächendeckender Breitbandinfrastruktur 
durch die Netzbetreiber ohne öffentliche Förderung ausgeschlossen.  
Ein Verhandlungsverfahren zum Ausbau kann damit ohne bereitgestellte Mittel zur Förderung 
nicht durchgeführt werden.   
 
Voraussetzung zur Förderung ist die vorgeschaltete Prüfung des Marktversagens. Dieses ist 
mit dem abgelaufene n Ausschreibungsverfahren nachgewiesen.  
Um eine kommunale Förderung in Form eines Zuschusses zur Schließung einer 
Wirtschaftlichkeitslücke für private Netzbetreiber geben zu können, wurde die Höhe der Mittel 
zum Ausbau in Wixhausen auf einen Betrag von rund 250.000,-€ geschätzt. Ausbaukosten 
liegen in dieser funktionellen Ausschreibung (50 MBit/s flächendeckend) nicht vor.  
 
Die zu erwartenden Zuschüsse für die Netzbetreiber wurden im Haushalt für 2015 eingestellt. 
Nach erfolgter Haushaltsgenehmigung durch das Regierungspräsidium kann die Ausschreibung 
erfolgen. 
 
Folgende Fragestellungen beeinflussen das Verfahren und waren vorab rechtssicher zu prüfen.  
· Wurde das Marktversagen hinreichend nachgewiesen? 
· Unter welchen Bedingungen ist die Freigabe freiwilliger Finanzmittel aus dem Haushalt 
derzeit möglich (Rettungsschirm)?  
· Überschreitung der De-minimis-Grenze (wettbewerbsverfälschende Beihilfen) liegt vor. 
Prüfung ob ein Antrag bei der EU-Kommission nötig ist, oder eine Ausschreibung nach 
der AGVO (Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung - EU-Richtlinie zum 
Breitbandausbau) durchgeführt werden kann. 
· Festlegung welches Vergabeverfahren gewählt werden muss. 
 
Der Ausschreibungstext "Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb" ist 
in Arbeit und kann mit Vorbehaltsklauseln (Haushaltsfreigabe, ggf. Fördermittelbewilligung) 
zeitnah, Mai 2015, in die Ausschreibungsdatenbank eingestellt werden.  
 
In der Auswertung der Angebote der Teilnehmer werden diejenigen Wirtschaftsteilnehmer 
ermittelt, die eine erforderliche Eignung zur Erbringung der ausgeschriebenen 
Breitbandversorgung aufweisen. Nach der Aufforderung der verbindlichen Angebotsabgabe 
kann im Rahmen des Verhandlungsverfahrens darüber verhandelt werden.   
Der Ausbau vor Ort wird mit dem Netzbetreiber im Anschluss vertraglich geregelt.

- 4 - 
 
Die eventuelle Bereitstellung weiterer Fördermittel (GAK-Programm; Gesetz über die 
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) wird parallel 
geprüft.   
 
 
 
 
Darmstadt, 29. April 2015 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (5)

TOP 204
TOP 6
TOP 22
TOP 5
TOP 44 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0174
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.04.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00