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0634/2025

Zwischenbericht über die Umsetzung des Chancen- Aufenthaltsrechts nach § 104 c AufenthG

Mitteilung Ausschuss 12.03.2025

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 13.06.2025, TOP 5.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

11103 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33/331 
 
Vorlagen-Nummer 12.03.2025 
 0634/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.03.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 24.03.2025 
Integrationsrat 06.05.2025 
 
Zwischenbericht über die Umsetzung des Chancen- Aufenthaltsrechts nach § 104 c 
AufenthG 
1. Allgemeine Informationen 
 
 
Am 31.12.2022 ist das Gesetz zum Chancen- Aufenthaltsrecht in Kraft getreten.  
 
Menschen, die sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhalten, aber noch immer ausrei-
sepflichtig sind (=im Besitz einer Duldung), können die Chancen Aufenthaltserlaubnis (Chan-
cen AE) beantragen. Hiermit haben sie die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlich vorgeschrie-
benen Gültigkeitsdauer von 18 Monaten, die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufent-
haltserlaubnis zu erfüllen.  
 
Antragstellende erfüllen die Voraussetzungen für die Chancen AE, wenn sie 
 
 am Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben,  
 sich ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben und durchgehend ein aufent-
haltsrechtliches Dokument hatten, 
 sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, 
 straffrei sind oder nur Straftaten begangen haben, für die sie nur eine geringe Geld-
strafe erhielten und 
 nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über ihre Identität oder 
Staatsangehörigkeit getäuscht haben. 
Mit der Erteilung des Chancen Aufenthaltsrechts erhalten die Antragstellenden  
 
 eine besondere Aufenthaltserlaubnis, die aufgrund der gesetzlichen Regelung von vie-
len Voraussetzungen absieht, die bei regulären Aufenthaltserlaubnissen zwingend vor-
liegen müssen. 
 die Möglichkeit, dass auch die Familienmitglieder*innen der Kernfamilie eine Chancen-
AE erhalten, wenn sie gemeinsam in einer Wohnung wohnen, auch wenn diese Perso-
nen selbst nicht die zeitlichen Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. Kleinkinder.

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 die Erlaubnis eine Arbeit aufzunehmen, auch wenn sie zuvor einem gesetzlichen Be-
schäftigungsverbot unterlagen. 
 Leistungen nach dem SGB II („Bürgergeld“) und nicht mehr nach dem Asylbewerber-
leistungsgesetz, sofern sie auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. 
Um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland erhalten zu können, müssen nach der 
Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts folgende Voraussetzungen innerhalb der Gültigkeit 
der Chancen-AE (18 Monaten) erfüllt werden: 
 
 Vorlage eines gültigen Nationalpasses, 
 Vorlage von Nachweisen zu Beschäftigungsverhältnissen, wodurch die Lebensunter-
haltssicherung überwiegend eigenständig erfolgt (mind. 51%), 
 Nachweis über mündliche Deutschkenntnisse (mind. A2-Niveau) und 
 Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (z.B. durch den 
bestandenen Test „Leben in Deutschland“) 
Ausnahmen hiervon gelten für Personen, die sich in einer beruflichen oder schulischen Ausbil-
dung befinden, alleinerziehende Personen oder Personen denen aufgrund des Alters oder ge-
sundheitlicher Einschränkungen eine Arbeitsaufnahme dauerhaft nicht möglich ist.  
 
Eine Verlängerung der Chancen-AE ist gesetzlich ausgeschlossen. Das bedeutet, dass die 
Antragstellenden entweder alle Voraussetzungen für eine andere Aufenthaltserlaubnis erfüllen 
und somit den Sprung in ein reguläres Bleiberecht schaffen oder sie wieder in den ausreise-
pflichtigen Status zurückfallen und eine Duldung erhalten. 
 
Nach aktueller Rechtslage ist die Erteilung des Chancenaufenthaltsrechts noch bis Ende 2025 
möglich. Die letzten Chancen-AE laufen dann Mitte 2027 aus. 
 
 
2. Die Chancen-AE in Köln – Zahlen, Daten und Erfahrungswerte 
 
Als das Chancen-Aufenthaltsrecht Ende 2022 in Kraft trat, waren in Köln ca. 4.700 Personen 
ausreisepflichtig. Hiervon erfüllten ca. 3.600 Personen, also rund 75 %, die zeitlichen Voraus-
setzungen für eine Chancen-AE. Diese Zahl ist nicht statisch und verändert sich laufend, bei-
spielsweise durch Zuzüge nach Köln oder Fortzügen innerhalb oder außerhalb Deutschlands.  
 
Zum Stichtag 15.02.2025 verzeichnete die Ausländerbehörde Köln über 3.700 Personen, die 
sich in Köln aufhalten und in einem Zusammenhang mit der Chancen-Aufenthaltserlaubnis 
stehen. Hiervon haben 2.182 Personen einen Antrag auf Erteilung einer Chancen AE gestellt. 
85% wurden bisher bewilligt und die Chancen-AE erteilt. 
 
Diese hohe Anzahl an gestellten Anträgen liegt zum einen an der medienwirksamen Einfüh-
rung des Chancenaufenthaltsrechts. Zum anderen wurde die Beantragung durch die Auslän-
derbehörde aktiv unterstützt. Sofern die Personen oder deren rechtliche Vertretungen nicht 
eigeninitiativ einen Antrag gestellt haben, wurde seitens der Ausländerbehörde antragsunab-
hängig überprüft, ob die Personen ein Chancenaufenthaltsrecht erhalten können und die Be-
antragung durch die aktive Ansprache und Information nahegelegt. 
 
Durch die antragsunabhängige Überprüfung der Ausländerbehörde erhielten zudem über 800 
Personen des o.g. Personenkreises Aufenthaltserlaubnisse, die unabhängig vom Chancen-
aufenthaltsrecht erteilt werden konnten. Bei ca. 500 Personen wurden Ausschlussgründe fest-
gestellt, weshalb ihnen kein Chancenaufenthaltsrecht erteilt werden kann. Überwiegend han-
delt es sich hierbei um straffällige Personen, die die im Gesetz festgelegten Schwellenwerte 
der Strafen überschreiten.  
 
Somit sind aktuell ca. 85 % der insgesamt ca. 3.700 Personen des begünstigten Personen-
kreises abschließend überprüft und bearbeitet worden, da sie entweder 
 
 eine Chancen AE (50 %) oder

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 eine hiervon unabhängige Aufenthaltserlaubnis (22 %) erhalten haben oder 
 sie erfüllen Ausschlussgründe, weshalb eine Chancen AE nicht erteilt werden kann 
(13%)  
 
In den restlichen Fällen (15 %) ist derzeit keine Entscheidung möglich, da beispielsweise  
 
 noch das Ergebnis laufender Strafverfahren abzuwarten ist oder 
 die Erteilung anderer Aufenthaltserlaubnisse in absehbarer Zeit möglich ist oder 
 die Personen nicht zur Aufnahme der Chancen-AE vorsprechen bzw. nicht alle hierfür 
notwendigen Unterlagen vorlegen 
 
 
 
Hierin nicht enthalten sind zudem fast 200 Chancen-AE, die an Familienangehörige erteilt 
wurden, die selber nicht die zeitlichen Voraussetzungen für das Chancenaufenthaltsrecht er-
füllen. 
 
Bereits bei Aufnahme der biometrischen Daten für die Chancen-AE werden die Antragstellen-
den, bezogen auf ihren Einzelfall, umfassend auf die Verlängerungsmöglichkeiten hingewie-
sen. Außerdem erhalten Personen, die keinen Nationalpass besitzen, im Rahmen der Ertei-
lung der Chancen AE die Möglichkeit, für die Dauer der 18-monatigen Aufenthaltserlaubnis 
einmalig einen Reiseausweis für Ausländer*innen zu erhalten. Hiermit ist ggfs. auch die Reise 
ins Heimatland zur Beantragung eines Nationalpasses möglich. 
Zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten werden die Antragstellenden auf 
das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) hingewiesen und die Kontaktdaten ausge-
händigt. 
 
In Köln wurden die ersten Chancen-AE im April 2023 aufgenommen und deren 18-monatige 
Laufzeit ist inzwischen abgelaufen. Insofern kann bereits jetzt ein erstes Fazit gezogen wer-
den: 
 
Von den ca. 900 in Köln erteilten Chancen-AE, die seit Oktober 2024 bis einschl. Februar 
2025 abgelaufen sind, schafften 21 % den Übergang in ein reguläres Bleiberecht oder in eine 
Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen (z.B. aus familiären oder gesundheitlichen Grün-
den). Bei ungefähr 22 % geht die Ausländerbehörde davon aus, in den nächsten sechs Mona-
ten eine Aufenthaltserlaubnis erteilen zu können. Diese Personen erhalten solange eine Fikti-
onsbescheinigung, wodurch ihr erlaubter Aufenthalt fortbesteht. In diesen Fällen sind noch 
nicht alle Voraussetzungen erfüllt, können aber voraussichtlich zeitnah erbracht werden (z.B. 
endgültige Vorlage eines beantragten Nationalpasses oder Übermittlung des Testergebnisses 
„Leben in Deutschland“).

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Über die Hälfte der Personen ist wieder in den Status der Duldung zurückgefallen (52 %). So-
fern die ehemaligen Inhaber*innen der Chancen AE die 18-monatige Gültigkeitsdauer jedoch 
aktiv genutzt haben, um einen Teil der erforderlichen Voraussetzungen für eine reguläre Auf-
enthaltserlaubnis zu erhalten, werden sie in das sog. Bleiberechtsprogramm des Ausländer-
amtes Köln überführt. Hier erhalten sie eine engmaschige Beratung und Unterstützung durch 
die dort eingesetzten sozialpädagogischen Fachkräfte bzw. durch die in Kooperation einge-
bundenen Träger. Die Zielsetzung im Bleiberechtsprogramm ist, an den bestehenden Integra-
tionsansätzen gemeinsam zu arbeiten, um so perspektivisch die Voraussetzungen für eine 
Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.  
Bei allen anderen Personen wird die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen geprüft 
und bei Vorliegen aller Voraussetzungen durchgeführt, sofern es keine Bleibeinteressen aus 
sonstigen Gründen gibt (z.B. bei familiärer Bindung oder aufgrund des Gesundheitszustan-
des). 
 
 
 
Gründe für den Rückfall in die Duldung nach Ablauf der Chancen AE: 
 
Bei ca. 26 % der Personen, die nach Ablauf der Chancen AE wieder in die Duldung zurückge-
fallen sind, konnte nach Ablauf der 18 Monate kein Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen 
werden.  
Bei ca. 13 % der Personen lag weiterhin eine ungeklärte Identität vor, weshalb keine anschlie-
ßende Aufenthaltserlaubnis bewilligt werden konnte. Weitere 13 % der Personen fielen aus 
unterschiedlichen Gründen zurück in die Duldung, z.B. wegen begangener Straftaten oder 
aufgrund fehlender Nachweise über die Deutschkenntnisse und/oder Kenntnisse der Rechts- 
und Gesellschaftsordnung. 5% der Personen sind verzogen oder sprachen nicht wieder vor. 
Hier erfolgen erneute Einladungen zur Vorsprache. 
 
3. Fazit nach über 2 Jahren Chancenaufenthaltsrecht in Köln: 
Bisher konnten 1.066 Personen (28,8 %) des begünstigten Personenkreises (3.700 Personen 
zum Stichtag 15.02.2025), die Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht nutzen. Davon erhiel-
ten 822 Personen direkt ein Bleiberecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen 
und 244 Personen das Bleiberecht nach Auslaufen der Chancen AE.  
 
Jedoch ist auch festzustellen, dass mehr als die Hälfte der Personen nach Ablauf der Chan-
cen AE in den Duldungsstatus zurückfallen, obwohl die Ausländerbehörde Köln bereits bei der 
Aufnahme der Chancen AE die Antragstellenden individuell beraten hat und auch innerhalb 
des 18-monatigen Zeitraumes mit den Personen in Kontakt geblieben ist, um z.B. an die Ein-
reichung der Unterlagen zur weiteren Prüfung zu erinnern. Auch wenn die gesetzlichen Hür-
den für die Erteilung der Chancen AE bewusst sehr gering gehalten wurden, war bereits bei

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Inkrafttreten der Norm absehbar, dass nicht alle Personen innerhalb der gesetzlich festgeleg-
ten Dauer von 18 Monaten die Voraussetzungen für die Erteilung der Folge Aufenthaltserlaub-
nis erfüllen werden. 
 
Die abschließende Bewertung der Ergebnisse kann erst Mitte 2027 erfolgen, wenn auch die 
letzten Chancen AEs in Köln ausgelaufen sind.  
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (4)

24.03.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.05.2025 Integrationsrat
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.05.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2025 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0634/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.03.2025
Erstellt
26.02.2025 16:41