0634/2025
Zwischenbericht über die Umsetzung des Chancen- Aufenthaltsrechts nach § 104 c AufenthG
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/33/331 Vorlagen-Nummer 12.03.2025 0634/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.03.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 24.03.2025 Integrationsrat 06.05.2025 Zwischenbericht über die Umsetzung des Chancen- Aufenthaltsrechts nach § 104 c AufenthG 1. Allgemeine Informationen Am 31.12.2022 ist das Gesetz zum Chancen- Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Menschen, die sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhalten, aber noch immer ausrei- sepflichtig sind (=im Besitz einer Duldung), können die Chancen Aufenthaltserlaubnis (Chan- cen AE) beantragen. Hiermit haben sie die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlich vorgeschrie- benen Gültigkeitsdauer von 18 Monaten, die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufent- haltserlaubnis zu erfüllen. Antragstellende erfüllen die Voraussetzungen für die Chancen AE, wenn sie am Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben, sich ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben und durchgehend ein aufent- haltsrechtliches Dokument hatten, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, straffrei sind oder nur Straftaten begangen haben, für die sie nur eine geringe Geld- strafe erhielten und nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben. Mit der Erteilung des Chancen Aufenthaltsrechts erhalten die Antragstellenden eine besondere Aufenthaltserlaubnis, die aufgrund der gesetzlichen Regelung von vie- len Voraussetzungen absieht, die bei regulären Aufenthaltserlaubnissen zwingend vor- liegen müssen. die Möglichkeit, dass auch die Familienmitglieder*innen der Kernfamilie eine Chancen- AE erhalten, wenn sie gemeinsam in einer Wohnung wohnen, auch wenn diese Perso- nen selbst nicht die zeitlichen Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. Kleinkinder. 2 die Erlaubnis eine Arbeit aufzunehmen, auch wenn sie zuvor einem gesetzlichen Be- schäftigungsverbot unterlagen. Leistungen nach dem SGB II („Bürgergeld“) und nicht mehr nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz, sofern sie auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland erhalten zu können, müssen nach der Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts folgende Voraussetzungen innerhalb der Gültigkeit der Chancen-AE (18 Monaten) erfüllt werden: Vorlage eines gültigen Nationalpasses, Vorlage von Nachweisen zu Beschäftigungsverhältnissen, wodurch die Lebensunter- haltssicherung überwiegend eigenständig erfolgt (mind. 51%), Nachweis über mündliche Deutschkenntnisse (mind. A2-Niveau) und Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (z.B. durch den bestandenen Test „Leben in Deutschland“) Ausnahmen hiervon gelten für Personen, die sich in einer beruflichen oder schulischen Ausbil- dung befinden, alleinerziehende Personen oder Personen denen aufgrund des Alters oder ge- sundheitlicher Einschränkungen eine Arbeitsaufnahme dauerhaft nicht möglich ist. Eine Verlängerung der Chancen-AE ist gesetzlich ausgeschlossen. Das bedeutet, dass die Antragstellenden entweder alle Voraussetzungen für eine andere Aufenthaltserlaubnis erfüllen und somit den Sprung in ein reguläres Bleiberecht schaffen oder sie wieder in den ausreise- pflichtigen Status zurückfallen und eine Duldung erhalten. Nach aktueller Rechtslage ist die Erteilung des Chancenaufenthaltsrechts noch bis Ende 2025 möglich. Die letzten Chancen-AE laufen dann Mitte 2027 aus. 2. Die Chancen-AE in Köln – Zahlen, Daten und Erfahrungswerte Als das Chancen-Aufenthaltsrecht Ende 2022 in Kraft trat, waren in Köln ca. 4.700 Personen ausreisepflichtig. Hiervon erfüllten ca. 3.600 Personen, also rund 75 %, die zeitlichen Voraus- setzungen für eine Chancen-AE. Diese Zahl ist nicht statisch und verändert sich laufend, bei- spielsweise durch Zuzüge nach Köln oder Fortzügen innerhalb oder außerhalb Deutschlands. Zum Stichtag 15.02.2025 verzeichnete die Ausländerbehörde Köln über 3.700 Personen, die sich in Köln aufhalten und in einem Zusammenhang mit der Chancen-Aufenthaltserlaubnis stehen. Hiervon haben 2.182 Personen einen Antrag auf Erteilung einer Chancen AE gestellt. 85% wurden bisher bewilligt und die Chancen-AE erteilt. Diese hohe Anzahl an gestellten Anträgen liegt zum einen an der medienwirksamen Einfüh- rung des Chancenaufenthaltsrechts. Zum anderen wurde die Beantragung durch die Auslän- derbehörde aktiv unterstützt. Sofern die Personen oder deren rechtliche Vertretungen nicht eigeninitiativ einen Antrag gestellt haben, wurde seitens der Ausländerbehörde antragsunab- hängig überprüft, ob die Personen ein Chancenaufenthaltsrecht erhalten können und die Be- antragung durch die aktive Ansprache und Information nahegelegt. Durch die antragsunabhängige Überprüfung der Ausländerbehörde erhielten zudem über 800 Personen des o.g. Personenkreises Aufenthaltserlaubnisse, die unabhängig vom Chancen- aufenthaltsrecht erteilt werden konnten. Bei ca. 500 Personen wurden Ausschlussgründe fest- gestellt, weshalb ihnen kein Chancenaufenthaltsrecht erteilt werden kann. Überwiegend han- delt es sich hierbei um straffällige Personen, die die im Gesetz festgelegten Schwellenwerte der Strafen überschreiten. Somit sind aktuell ca. 85 % der insgesamt ca. 3.700 Personen des begünstigten Personen- kreises abschließend überprüft und bearbeitet worden, da sie entweder eine Chancen AE (50 %) oder 3 eine hiervon unabhängige Aufenthaltserlaubnis (22 %) erhalten haben oder sie erfüllen Ausschlussgründe, weshalb eine Chancen AE nicht erteilt werden kann (13%) In den restlichen Fällen (15 %) ist derzeit keine Entscheidung möglich, da beispielsweise noch das Ergebnis laufender Strafverfahren abzuwarten ist oder die Erteilung anderer Aufenthaltserlaubnisse in absehbarer Zeit möglich ist oder die Personen nicht zur Aufnahme der Chancen-AE vorsprechen bzw. nicht alle hierfür notwendigen Unterlagen vorlegen Hierin nicht enthalten sind zudem fast 200 Chancen-AE, die an Familienangehörige erteilt wurden, die selber nicht die zeitlichen Voraussetzungen für das Chancenaufenthaltsrecht er- füllen. Bereits bei Aufnahme der biometrischen Daten für die Chancen-AE werden die Antragstellen- den, bezogen auf ihren Einzelfall, umfassend auf die Verlängerungsmöglichkeiten hingewie- sen. Außerdem erhalten Personen, die keinen Nationalpass besitzen, im Rahmen der Ertei- lung der Chancen AE die Möglichkeit, für die Dauer der 18-monatigen Aufenthaltserlaubnis einmalig einen Reiseausweis für Ausländer*innen zu erhalten. Hiermit ist ggfs. auch die Reise ins Heimatland zur Beantragung eines Nationalpasses möglich. Zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten werden die Antragstellenden auf das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) hingewiesen und die Kontaktdaten ausge- händigt. In Köln wurden die ersten Chancen-AE im April 2023 aufgenommen und deren 18-monatige Laufzeit ist inzwischen abgelaufen. Insofern kann bereits jetzt ein erstes Fazit gezogen wer- den: Von den ca. 900 in Köln erteilten Chancen-AE, die seit Oktober 2024 bis einschl. Februar 2025 abgelaufen sind, schafften 21 % den Übergang in ein reguläres Bleiberecht oder in eine Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen (z.B. aus familiären oder gesundheitlichen Grün- den). Bei ungefähr 22 % geht die Ausländerbehörde davon aus, in den nächsten sechs Mona- ten eine Aufenthaltserlaubnis erteilen zu können. Diese Personen erhalten solange eine Fikti- onsbescheinigung, wodurch ihr erlaubter Aufenthalt fortbesteht. In diesen Fällen sind noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt, können aber voraussichtlich zeitnah erbracht werden (z.B. endgültige Vorlage eines beantragten Nationalpasses oder Übermittlung des Testergebnisses „Leben in Deutschland“). 4 Über die Hälfte der Personen ist wieder in den Status der Duldung zurückgefallen (52 %). So- fern die ehemaligen Inhaber*innen der Chancen AE die 18-monatige Gültigkeitsdauer jedoch aktiv genutzt haben, um einen Teil der erforderlichen Voraussetzungen für eine reguläre Auf- enthaltserlaubnis zu erhalten, werden sie in das sog. Bleiberechtsprogramm des Ausländer- amtes Köln überführt. Hier erhalten sie eine engmaschige Beratung und Unterstützung durch die dort eingesetzten sozialpädagogischen Fachkräfte bzw. durch die in Kooperation einge- bundenen Träger. Die Zielsetzung im Bleiberechtsprogramm ist, an den bestehenden Integra- tionsansätzen gemeinsam zu arbeiten, um so perspektivisch die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Bei allen anderen Personen wird die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen geprüft und bei Vorliegen aller Voraussetzungen durchgeführt, sofern es keine Bleibeinteressen aus sonstigen Gründen gibt (z.B. bei familiärer Bindung oder aufgrund des Gesundheitszustan- des). Gründe für den Rückfall in die Duldung nach Ablauf der Chancen AE: Bei ca. 26 % der Personen, die nach Ablauf der Chancen AE wieder in die Duldung zurückge- fallen sind, konnte nach Ablauf der 18 Monate kein Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen werden. Bei ca. 13 % der Personen lag weiterhin eine ungeklärte Identität vor, weshalb keine anschlie- ßende Aufenthaltserlaubnis bewilligt werden konnte. Weitere 13 % der Personen fielen aus unterschiedlichen Gründen zurück in die Duldung, z.B. wegen begangener Straftaten oder aufgrund fehlender Nachweise über die Deutschkenntnisse und/oder Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. 5% der Personen sind verzogen oder sprachen nicht wieder vor. Hier erfolgen erneute Einladungen zur Vorsprache. 3. Fazit nach über 2 Jahren Chancenaufenthaltsrecht in Köln: Bisher konnten 1.066 Personen (28,8 %) des begünstigten Personenkreises (3.700 Personen zum Stichtag 15.02.2025), die Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht nutzen. Davon erhiel- ten 822 Personen direkt ein Bleiberecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen und 244 Personen das Bleiberecht nach Auslaufen der Chancen AE. Jedoch ist auch festzustellen, dass mehr als die Hälfte der Personen nach Ablauf der Chan- cen AE in den Duldungsstatus zurückfallen, obwohl die Ausländerbehörde Köln bereits bei der Aufnahme der Chancen AE die Antragstellenden individuell beraten hat und auch innerhalb des 18-monatigen Zeitraumes mit den Personen in Kontakt geblieben ist, um z.B. an die Ein- reichung der Unterlagen zur weiteren Prüfung zu erinnern. Auch wenn die gesetzlichen Hür- den für die Erteilung der Chancen AE bewusst sehr gering gehalten wurden, war bereits bei 5 Inkrafttreten der Norm absehbar, dass nicht alle Personen innerhalb der gesetzlich festgeleg- ten Dauer von 18 Monaten die Voraussetzungen für die Erteilung der Folge Aufenthaltserlaub- nis erfüllen werden. Die abschließende Bewertung der Ergebnisse kann erst Mitte 2027 erfolgen, wenn auch die letzten Chancen AEs in Köln ausgelaufen sind. Gez. Blome
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0634/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.03.2025
- Erstellt
- 26.02.2025 16:41