2018/0120
Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Firma BC GbR (Berliner Carree) auf dem Grundstück Haardtring 94
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4161 Zeichen
Berechnung des städtischen Zuschusses Stand : 02.02.2018 Berliner Carree WE Zimmer qm Zuschuss für bf Zuschuss gesamt 1 1. OG 3 68,57 45.000,00 € - € 45.000,00 € 2 1. OG 4 89,50 50.000,00 € - € 50.000,00 € 3 1. OG 2 52,55 35.000,00 € - € 35.000,00 € 4 2. OG 3 68,57 45.000,00 € - € 45.000,00 € 5 2. OG 4 89,50 50.000,00 € - € 50.000,00 € 6 2. OG 2 52,55 35.000,00 € - € 35.000,00 € 7 3. OG 3 68,57 45.000,00 € - € 45.000,00 € 8 3. OG 4 89,50 50.000,00 € - € 50.000,00 € 9 3. OG 2 52,55 35.000,00 € - € 35.000,00 € 10 1. OG 3 70,66 45.000,00 € - € 45.000,00 € 11 1. OG 3 70,76 45.000,00 € - € 45.000,00 € 12 2. OG 3 70,66 45.000,00 € - € 45.000,00 € 13 2. OG 3 70,76 45.000,00 € - € 45.000,00 € 14 3. OG 3 70,66 45.000,00 € - € 45.000,00 € 15 3. OG 3 70,76 45.000,00 € - € 45.000,00 € 16 1. OG 3 70,66 45.000,00 € - € 45.000,00 € 17 1. OG 3 70,65 45.000,00 € - € 45.000,00 € 18 2. OG 3 70,66 45.000,00 € - € 45.000,00 € 19 2. OG 3 70,65 45.000,00 € - € 45.000,00 € 20 3. OG 3 70,66 45.000,00 € - € 45.000,00 € 21 3. OG 3 70,65 45.000,00 € - € 45.000,00 € 22 1. OG 4 94,76 50.000,00 € - € 50.000,00 € 23 1. OG 3 83,79 45.000,00 € - € 45.000,00 € 24 1. OG 4 89,27 50.000,00 € - € 50.000,00 € 25 1. OG 2 43,05 35.000,00 € - € 35.000,00 € 26 1. OG 4 82,79 50.000,00 € - € 50.000,00 € 27 2. OG 4 94,76 50.000,00 € 4.000,00 € 54.000,00 € 28 2. OG 3 83,79 45.000,00 € 3.600,00 € 48.600,00 € 29 2. OG 4 89,27 50.000,00 € 4.000,00 € 54.000,00 € 30 2. OG 2 43,05 35.000,00 € - € 35.000,00 € 31 2. OG 4 82,79 50.000,00 € 4.000,00 € 54.000,00 € 32 3. OG 4 94,76 50.000,00 € 4.000,00 € 54.000,00 € 33 3. OG 3 83,79 45.000,00 € 3.600,00 € 48.600,00 € 34 3. OG 4 89,27 50.000,00 € 4.000,00 € 54.000,00 € 35 3. OG 2 43,05 35.000,00 € - € 35.000,00 € 36 3. OG 4 82,79 50.000,00 € 4.000,00 € 54.000,00 € 2.661,03 1.651.200,00 € bf= Barrierefreiheit Sozialer Wohnungsbau Berechnung des städtischen Zuschusses Stand : 02.02.2018 Berliner Carree WE Zimmer qm Zuschuss für bf Zuschuss gesamt 37 4. OG 3 68,57 25.000,00 € - € 25.000,00 € 38 4. OG 4 89,50 30.000,00 € - € 30.000,00 € 39 4. OG 2 52,55 20.000,00 € - € 20.000,00 € 40 5. OG 3 68,57 25.000,00 € - € 25.000,00 € 41 5. OG 4 89,50 30.000,00 € - € 30.000,00 € 42 5. OG 2 52,55 20.000,00 € - € 20.000,00 € 43 4. OG 3 70,66 25.000,00 € - € 25.000,00 € 44 4. OG 3 70,76 25.000,00 € - € 25.000,00 € 45 5. OG 3 70,66 25.000,00 € - € 25.000,00 € 46 5. OG 3 70,76 25.000,00 € - € 25.000,00 € 47 4. OG 3 70,66 25.000,00 € - € 25.000,00 € 48 4. OG 3 70,65 25.000,00 € - € 25.000,00 € 49 5. OG 5 115,77 35.000,00 € - € 35.000,00 € 50 5. OG 3 70,65 25.000,00 € - € 25.000,00 € 51 4. OG 4 94,76 30.000,00 € 2.400,00 € 32.400,00 € 52 4. OG 3 83,79 25.000,00 € 2.000,00 € 27.000,00 € 53 4. OG 4 89,27 30.000,00 € 2.400,00 € 32.400,00 € 54 4. OG 2 43,05 20.000,00 € - € 20.000,00 € 55 4. OG 4 82,79 30.000,00 € 2.400,00 € 32.400,00 € 1.425,47 504.200,00 € zusammen: 2.155.400,00 € Mittleres Einkommen bf= Barrierefreiheit
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Punkt 7: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Firma BC GbR (Berliner Carree) auf dem Grundstück Haardtring 94 (V-Nr. 2018/0120) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD, FDP und UWIGA
anlage 3
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Punkt 6: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Firma BC GbR (Berliner Carree) auf dem Grundstück Haardtring 94 (V-Nr. 2018/0120) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 17: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Firma BC GbR (Berliner Carree) auf dem Grundstück Haardtring 94 (V-Nr. 2018/0120) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD und FDP
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
30.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
V 64
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0120
Magistratsbeschluss-Nr.
173
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0358010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der Firma BC GbR (Berliner Carree) auf dem Grundstück Haardtring 94
Vorlage vom: 17.04.2018
Beschlussvorschlag:
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung
das im Mietwohnungsbau von der Firma BC GbR (Berliner Carree / Moog / Scheinert /
Biskupek) zu realisierende Bauvorhaben auf dem Grundstück Haardtring 94 in Darmstadt
mit 36 geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und 19 geförderten
Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen durch die Bereitstellung eines
Zuschusses in Höhe von 2.155.400,00 Euro.
2. Durch die Finanzierungsbeteiligung sichert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das
Belegungsrecht für die insgesamt 55 geförderten Wohnungen für die Dauer der Mietpreis-
und Belegungsbindung von 30 Jahren.
- 3 -
3. Der durch die Fehlbelegungsabgabe 2017 für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung
stehende Betrag in Höhe von 422.335,69 Euro findet für diese Maßnahme Verwendung.
4. Die notwendigen Restmittel stehen unter der Kostenstelle 064-003-1000 und unter der
Investitionsnummer 17064-8002 zur Verfügung.
Anlagen: Berechnung des städt. Zuschusses Berliner Carree
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 09.05.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.04.2018
Am Standort Haardtring 94 errichtet die Firma BC GbR insgesamt 55 Wohnungen sowie eine
Gewerbeeinheit incl. Tiefgarage. Von den 55 Wohnungen werden 36 Wohnungen als
Sozialwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen gefördert. Die restlichen 19
Wohnungen werden gefördert für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Alle Wohnungen
werden im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im
Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2017 gefördert.
Die Wohnungen werden nachfolgenden Zuschnitt ausweisen:
9 Wohnungen mit 2 Zimmern für Einzelpersonen
28 Wohnungen mit 3 Zimmern
17 Wohnungen mit 4 Zimmern
1 Wohnung mit 5 Zimmern
mit Größen bis zu 115,77 qm. 12 der 55 Wohnungen werden barrierefrei nach DIN 18025 Teil
2 erschlossen.
Die Projektkosten in Höhe von rund 14,5 Mio. Euro werden über Eigenmittel der Firma BC
GbR, ein Darlehen der Sparkasse Darmstadt, ein Landesdarlehen in Höhe von voraussichtlich
5,675 Mio. Euro, einen Finanzierungszuschuss des Landes Hessen in Höhe von voraussichtlich
567.583 Euro sowie eine Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von
voraussichtlich 2.155.400 Euro finanziert.
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 14.03.2018 die
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune
angemessen an der Finanzierung beteiligt.
Bei der finanziellen Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt es sich um einen
nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser errechnet sich nach den Richtlinien zur Förderung des
Mietwohnungsbaus, die der Magistrat in seiner Sitzung am 29.03.2017 und die
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 11.05.2017 (Vorlage Nr. 2017/0096)
beschlossen haben.
Für das Jahr 2017 steht ein Betrag in Höhe von 422.335,69 Euro aus der
Fehlbelegungsabgabe zur Verfügung. Diese Einnahmen sind wieder in den sozialen
Wohnungsbau zu investieren und werden daher zur Teilfinanzierung des städtischen
Zuschusses für dieses Projekt verwendet.
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die
Dauer von 30 Jahren für Wohnungssuchende, die die jeweilige Einkommensgrenze nach dem
Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen wird eine Durchschnittsmiete von
6,44 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen wird eine
Durchschnittsmiete von 7,68 Euro/qm verlangt. Dies entspricht den Richtlinien der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus.
Darmstadt, 17.04.2018
64/I jo
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
2018/0120
4984 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0120
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0358010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der Firma BC GbR (Berliner Carree) auf dem Grundstück Haardtring 94
Vorlage vom: 17.04.2018
Beschlussvorschlag :
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung
das im Mietwohnungsbau von der Firma BC GbR (Berliner Carree / Moog / Scheinert /
Biskupek) zu realisierende Bauvorhaben auf dem Grundstück Haardtring 94 in Darmstadt
mit 36 geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und 19 geförderten
Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen durch die Bereitstellung eines
Zuschusses in Höhe von 2.155.400,00 Euro.
2. Durch die Finanzierungsbeteiligung sichert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das
Belegungsrecht für die insgesamt 55 geförderten Wohnungen für die Dauer der Mietpreis -
und Belegungsbindung von 30 Jahren.
3. Der durch die Fehlbelegungsabgabe 2017 für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügu ng
stehende Betrag in Höhe von 422.335,69 Euro findet für diese Maßnahme Verwendung.
- 2 -
4. Die notwendigen Restmittel stehen unter der Kostenstelle 064-003-1000 und unter der
Investitionsnummer 17064-8002 zur Verfügung.
Anlagen: Berechnung des städt. Zuschusses Berliner Carree
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.04.2018
Am Standort Haardtring 94 errichtet die Firma BC GbR insgesamt 55 Wohnungen sowie eine
Gewerbeeinheit incl. Tiefgarage. Von den 55 Wohnungen werden 36 Wohnungen als
Sozialwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen gefördert. Die restlichen 19
Wohnungen werden gefördert für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Alle Wohnungen
werden im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im
Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2017 gefördert.
Die Wohnungen werden nachfolgenden Zuschnitt ausweisen:
9 Wohnungen mit 2 Zimmern für Einzelpersonen
28 Wohnungen mit 3 Zimmern
17 Wohnungen mit 4 Zimmern
1 Wohnung mit 5 Zimmern
mit Größen bis zu 115,77 qm. 12 der 55 Wohnungen werden barrierefrei nach DIN 18025 Teil
2 erschlossen.
Die Projektkosten in Höhe von rund 14,5 Mio. Euro werden über Eigenmittel der Firma BC
GbR, ein Darlehen der Sparkasse Darmstadt, ein Landesdarlehen in Höhe von voraussichtlich
5,675 Mio. Euro, einen Finanzierungszuschuss des Landes Hessen in Höhe von voraussichtlich
567.583 Euro sowie eine Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von
voraussichtlich 2.155.400 Euro finanziert.
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 14.03.2018 die
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune
angemessen an der Finanzierung beteiligt.
Bei der finanziellen Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt es sich um einen
nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser errechnet sich nach den Richtlinien zur Förderung des
Mietwohnungsbaus, die der Magistrat in seiner Sitzung am 29.03.2017 und die
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 11.05.2017 (Vorlage Nr. 2017/0096)
beschlossen haben.
Für das Jahr 2017 steht ein Betrag in Höhe von 422.335,69 Euro aus der
Fehlbelegungsabgabe zur Verfügung. Diese Einnahmen sind wieder in den sozialen
Wohnungsbau zu investieren und werden daher zur Teilfinanzierung des städtischen
Zuschusses für dieses Projekt verwendet.
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die
Dauer von 30 Jahren für Wohnungssuchende, die die jeweilige Einkommensgrenze nach dem
Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.
- 4 -
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen wird eine Durchschnittsmiete von
6,44 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen wird eine
Durchschnittsmiete von 7,68 Euro/qm verlangt. Dies entspricht den Richtlinien der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus.
Darmstadt, 17.04.2018
64/I jo
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Haardtring 94
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0120
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.04.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00