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3805/2019

Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 – welche Konsequenzen folgen daraus?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.11.2019

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 28.01.2020, TOP 6.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

11504 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/153 
153/1 
Vorlagen-Nummer  07.11.2019 
 3805/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 
Wirtschaftsausschuss 16.01.2020 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.01.2020 
Verkehrsausschuss 21.01.2020 
Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020 
Liegenschaftsausschuss 28.01.2020 
 
Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 – welche Konsequenzen folgen daraus? 
Gemäß Mitteilung 3919/2018 „Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040, Kölns Einwohner-
wachstum setzt sich fort“ soll die Stadt Köln bis zum Jahr 2040 auf ca. 1,146 Mio. Menschen wach-
sen. Die Statistiker*innen des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) rechnen demgegenüber mit 
einem Anwachsen der Bevölkerungszahl in Köln auf 1,251 Mio., also mit ca. 105.000 mehr Menschen 
als die Stadtverwaltung.  
 
Die Berechnung von IT.NRW ist Grundlage für die Neuausweisung von Siedlungsbereichen für die 
Stadt im Regionalplan bis 2040. Für Köln wurde demgemäß ein zusätzlicher Bedarf für Woh-
nen/Mischnutzungen von bis max. 2.637 ha und für Gewerbe/Industrie bis max. 815 ha berechnet 
(vgl. Vorlage 2887/2019). Die aktuellen Vorschläge der Verwaltung zu den Flächenausweisungen im 
neuen Regionalplan decken rund 1.185 ha Wohnen/Mischnutzungen (ASB) und 365 ha Gewer-
be/Industrie (GIB) des für Köln benötigten Bedarfs nicht ab (vgl. Vorlage 2887/2019 „Regionalplan-
überarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als 
Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt“). 
 
Die Verwaltung hat in ihrer Mitteilung 3919/2018 u.a. Folgendes angekündigt: 
 
„Da Bevölkerungsentwicklung und Veränderungsprozesse der Altersstruktur in einer Großstadt wie 
Köln nicht überall im Stadtgebiet gleich verlaufen, erfolgt derzeit eine Analyse der kleinräumigen Ent-
wicklung. Diese wird im ersten Halbjahr 2019 veröffentlicht. 
 
Aus der Haushalteprognose heraus ergibt sich zudem die Frage in welchem Umfang sich der Bedarf 
an Wohnraum verändern wird. Im Anschluss an die Prognose erfolgt daher eine Neuberechnung des 
Wohnraumbedarfs.“ 
 
Die SPD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

2 
 
 
1. Hat die Verwaltung die Prognose des Landes NRW zum Anlass genommen, ihre eigene 
Bevölkerungsprognose zu hinterfragen? Mit welchem Ergebnis? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für die Unterschiede zwischen der städtischen Bevölkerungsvorausberechnung und der des Landes 
NRW (berechnet durch IT.NRW, Statistisches Landesamt) sind die angenommenen Wanderungsge-
winne ausschlaggebend. IT.NRW nimmt bis 2030 deutlich höhere Zuzugszahlen als die Stadt Köln 
an, verbunden mit einer geringeren Zahl an Fortzügen. Nach 2030 entsprechen sich die angenom-
menen Zuzugszahlen annähernd, wohingegen die Stadt Köln ab diesem Zeitpunkt deutlich höhere 
Fortzugszahlen erwartet. Bei den künftigen Geburten und Sterbefällen hingegen weichen die Ergeb-
nisse von Stadt Köln und IT.NRW nur geringfügig ab. 
Bei der Betrachtung der künftigen Wanderungsbewegungen verfolgt IT.NRW einen sogenannten „top-
down“-Ansatz. Danach wird für die Wanderungen aus/nach den übrigen Bundesländern sowie über 
die Bundesgrenzen für ganz NRW jeweils ein Wanderungsvolumen festgelegt.1 Anhand eines Vertei-
lungsschlüssels (geschlechts- und altersspezifische Verteilungsquoten, die aus der Vergangenheit 
abgeleitet sind) wird dann die Menge an Zu- und Fortzügen auf alle Kreise und kreisfreien Städte in 
NRW rechnerisch verteilt. 
Für die Erstellung der städtischen Bevölkerungsvorausberechnung kann hingegen ein „bottom-up“-
Ansatz verwendet werden, der auf den konkreten Wanderungszahlen der Stadt beruht. Auf ihnen 
basieren die Annahmen über das künftige Wanderungsgeschehen und damit über die Bevölkerungs-
entwicklung. 
Der Abgleich der städtischen Vorausberechnung mit der Einwohnerzahl vom 31.12.2018 hat gezeigt, 
dass der Entwicklungsverlauf der städtischen Vorausberechnung die tatsächliche Bevölkerungsent-
wicklung derzeit sehr gut abbildet. Mit einer Differenz von minus 1.400 Kölnerinnen und Kölnern mit 
Hauptwohnsitz unterschätzt die städtische Vorausberechnung den von der Stadt Köln ausgewiesenen 
Bevölkerungsstand des Jahres 2018 in Höhe von 1.082.900 nur geringfügig. Die Vorausberechnung 
von IT.NRW liegt für den 31.12.2018 bei 1.090.800 und damit um rund 5.000 höher, als die vom Lan-
desamt für Köln ausgewiesene Einwohnerzahl.2  
 
Bevölkerungsstand, Datenquelle Stadt Köln 
Jahr Vorausberechnung 
Stadt Köln  
Ist-Wert  
Bevölkerung mit Hauptwohnsitz Differenz 
31.12.2018 1.081.500  1.082.900 -1.400 
 
Bevölkerungsstand, Datenquelle IT.NRW 
Jahr Vorausberechnung Ist-Wert  Differenz 
                                                 
1 Je nach Bevölkerungsvorausberechnung unterscheidet sich die Höhe des angenommenen Wanderungsg e-
schehens. So weist beispielsweise das Statistische Bundesamt (Destatis) in seiner aktuellen 14. Vorausberec h-
nung einen geringeren künftigen Wander ungssaldo für Nordrhein-Westfalen aus, als dies IT.NRW unternimmt. 
Dies gilt für alle drei Varianten mit unterschiedlich starker Nettozuwanderung , die der Berechnung von Destatis 
zugrunde liegen.  
 
2 Im Idealfall sollte die Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes und jene der Stadt Köln übereinstimmen. 
In der Realität weichen die Zahlen jedoch voneinander ab. Diese Gegebenheit stellt allerdings kein Köln spezifi-
sches Problem dar, sondern besteht ebenfalls in zahlreichen weiteren Kommunen  und basiert let ztlich auf der 
Nutzung unterschiedlicher Datenquellen. Die amtliche Einwohnerzahl wird durch das Statistische Landesamt 
Nordrhein-Westfalen aufbauend auf der letzten verfügbaren Volkszählung  fortgeschrieben. Die aktuelle For t-
schreibung des Bevölkerungsstands basiert auf den Ergebnissen des Zensus 2011. Bei den Bevölkerungsdaten 
der Stadt Köln handelt es sich hinge gen um einen stichtagsbezogenen Datena bzug aus dem Kölner Einwo h-
nermelderegister.

3 
 
IT.NRW  Bevölkerung mit Hauptwohnsitz 
31.12.2018 1.090.800 1.085.700 +5.100 
 
Ein Blick auf die jeweils angenommenen Wanderungssalden für 2018 erweist sich hierbei als zentral: 
Während die Stadt Köln von einem Wanderungsgewinn von rund 2.000 ausgegangen ist, erwartete 
IT.NRW ein Plus von 8.100 Personen. Der tatsächlich verzeichnete Wanderungssaldo für Köln beläuft 
sich demgegenüber bei der Stadt auf 3.500, bei IT.NRW auf 4.200 Einwohnerinnen und Einwohner 
mit Hauptwohnsitz.  
 
Wanderungssaldo, Datenquelle Stadt Köln 
Im Jahr Vorausberechnung 
Stadt Köln  
Ist-Wert  
Bevölkerung mit Hauptwohnsitz 
Differenz 
2018 2.000  3.500 -1.500 
 
Wanderungssaldo, Datenquelle IT.NRW 
Im Jahr Vorausberechnung 
IT.NRW 
Ist-Wert  
Bevölkerung mit Hauptwohnsitz Differenz 
2018 8.100 4.200 +3.900 
 
Die Berechnung der Stadt Köln liegt somit im ersten Vergleichsjahr deutlich näher an den tatsächli-
chen Werten für Köln als die Berechnung des IT.NRW. 
Im kommenden Frühjahr – wenn ein Abgleich mit den Ist-Werten des Jahres 2019 möglich ist –, lässt 
sich neu bewerten, ob die Berechnungsannahmen nachjustiert werden müssen. Planmäßig erfolgt 
eine Neuberechnung der städtischen Bevölkerungsvorausberechnung nach dreijähriger Intervalldauer 
im Jahr 2021. 
 
 
2. Welcher Flächenbedarf für den Regionalplan bis 2040 ergäbe sich jeweils für Wohnen / 
Mischnutzungen und Gewerbe / Industrie, wenn die Prognose der Stadtverwaltung zu 
Grunde gelegt würde?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik hat ein Gutachten zur Ermittlung des künftigen Woh-
nungsbedarfs und der Wohnungsnachfrage in Köln bis 2040 in Auftrag gegeben, dessen Fertigstel-
lung für das erste Quartal 2020 vorgesehen ist. Grundlage des Gutachtens ist die Einwohner- und 
Haushaltevorausberechnung der Stadt Köln (siehe auch Frage 4). 
Das Gutachten wird unter anderem einen Abgleich der darin errechneten Ergebnisse mit den Berech-
nungsergebnissen der Bezirksregierung Köln für die Überarbeitung des Regionalplanes Köln im Hin-
blick auf den künftigen Wohnungs- und Flächenbedarf beinhalten. Die Berechnungen der Bezirksre-
gierung Köln basieren auf der Vorausberechnung von IT.NRW. Dieser Abgleich stellt aus Sicht des 
Amtes für Stadtentwicklung und Statistik die bestmögliche und praktikabelste Beantwortung der Frage 
dar. 
Zu dem Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen wird auf die Mitteilung (Vorlagen-Nummer 
3006/2019) „Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft – Ergebnisse des Gewerbe- und Industrieflächen-
gutachtens“ verwiesen, die in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.09.2019 als 
TOP 17.15 behandelt wurde.

4 
 
 
 
3. Wann wird die von der Verwaltung angekündigte Analyse der kleinräumigen Entwicklung 
vorgelegt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die städtische Bevölkerungsvorausberechnung 2018 bis 2040 – mit kleinräumigen Berechnungen bis 
2030 befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die kleinräumige Bevölkerungsvo-
rausberechnung soll als Mitteilung voraussichtlich in den Stadtentwicklungsausschuss am 30.01.2020 
und anschließend in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie den Jugendhilfeausschuss 
eingebracht werden. 
 
4. Welchen Bedarf an neuen Wohnungen ergibt dessen Neuberechnung bis 2025, bis 2030 
und bis 2040  
- auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose der Stadt Köln,  
- auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose des Landes NRW. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das bei Frage 2 angeführte Gutachten zum künftigen Wohnraumbedarf in Köln hat die Bevölkerungs-
vorausberechnung der Stadt zur Grundlage. Das beauftragte Institut wird der Stadt Köln die Be-
schreibung der Methodik der Wohnungsbedarfsprognose sowie die entsprechenden Aufbereitungen 
zur Verfügung stellen. Auf dieser Grundlage wird vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik geprüft, 
ob die Berechnungen auch mit den von IT.NRW vorliegenden Prognosezahlen durchgeführt werden 
und somit der gewünschte Vergleich hergestellt werden kann. 
 
5. Welche Bedarfe an neuen Schulen und Kindertagesstätten ergeben sich bis 2025, bis 
2030 und bis 2040 
- auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose der Stadt Köln, 
- auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose des Landes NRW.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Fortschreibungen der Schulentwicklungsplanung und der Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung 
werden gegenwärtig von der zuständigen Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung im 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport auf der Grundlage der nunmehr vorliegenden kleinräumigen 
Ergebnisse der städtischen Bevölkerungsprognose erarbeitet. Diese Fortschreibungen und die damit 
verbundenen aktualisierten Bedarfsfeststellungen werden aufgrund der Komplexität der erforderlichen 
Analysen noch bis zum Jahresende 2019 Zeit in Anspruch nehmen.  
Es ist darauf hinzuweisen, dass kleinräumige, also stadtbezirks- und stadtteilbezogene Ergebnisse 
der neuen städtischen Bevölkerungsprognose für die Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
elementar sind, weil sich nur auf ihrer Grundlage Entwicklungen und Bedarfe im Stadtgebiet genauer 
lokalisieren lassen, und zwar Grundschulbedarfe und Bedarfe an Kindertagesbetreuung auf Stadtteil-
ebene und Bedarfe im Bereich der weiterführenden Schulen auf stadtbezirklicher Ebene. Da die Be-
völkerungsprognose des Landes für Köln nur stadtweite Ergebnisse ausweist, ist sie als Planungs-
grundlage nur bedingt geeignet. 
 
Gez. Greitemann

5

Beratungsverlauf (7)

05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.01.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 15.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.01.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.01.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.01.2020 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2020 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3805/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.11.2019
Erstellt
31.10.2019 08:59