Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung; Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV 6 vom 24.01.2019 betreffend die Verkehrsführung bei der Bebauung in Köln-Esch, Volkhovener Straße, Gemarkung Esch
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1796/2019 vom 05.06.2019
Stand: Am 27.06.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Fluc Az Vorlagen-Nummer 1796/2019 Freigabedatum am 04.06.2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung; Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV 6 vom 24.01.2019 betreffend die Verkehrsführung bei der Bebauung in Köln-Esch, Volkhovener Straße, Gemarkung Esch, Flur 2, Flurstück 528, AN/0066/2019 Anfragetext: Es besteht u. a. insbesondere wegen der Verkehrsführung erheblicher Informationsbedarf der An- wohner vor Ort, die sich Sorgen machen, dass der Verkehr ausschließlich über die Volkhovenerstr. bzw. den Kölnerweg geführt wird. Die SPD-Fraktion möchte gerne wissen 1. Wann ist die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung für diesen Bereich angedacht? 2. Gibt es zu den vorliegenden Plänen Alternativen zur Verkehrsführung? 3. Ist daran gedacht worden die Einfahrt zu dem neuen Siedlungsraum nur über die Weilerstr. zu führen und die Notausfahrt über die Volkhovenerstr. zu führen, um die Belästigung der An- wohner Kölnerweg/Volkhovenerstr. zu reduzieren? Stellungnahme der Verwaltung: zu 1. Ein Zeitpunkt für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung kann noch nicht genannt werden. zu 2. Derzeit liegen keine Alternativen zur Verkehrsführung vor. zu 3. Zurzeit wird ein Verkehrsgutachten erstellt, welches auch eine Prüfung dieser Fragestellung beinhalten soll. Jedenfalls kann zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass eine Zufahrt von der Weilerstraße in einem Kurvenbereich liegen würde, was hinsichtlich der Verkehrssi- cherheit als problematisch eingestuft wird.
Beratungsverlauf
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