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A-R/0016/2008

"Neuausrichtung der kommunalen Altenpolitik:

Antrag an den Rat 04.03.2008

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a-r-0016-2008

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a-r-0016-2008

8837 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2008  
 
1 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
 
1. Die Stadt Münster entwickelt ihre Angebote der A ltenhilfe und der Pflege 
gemeinsam mit den gemeinnützigen Trägern und Einrichtungen unter 
dem Grundgedanken von Wohnen und Pflege im Quartier weiter. 
 
2. Dazu wird in Münster stufenweise ein flächendeck endes Netz an Quartiersstützpunkten 
zur wohnquartiersnahen Vernetzung von Beratung, Hilfen und Pflegeangeboten im 
Bereich der Pflege und Altenhilfe aufgebaut. Ein erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff 
wird dabei zugrunde gelegt. Bereits vorhandene kommunale und gemeinnützige 
Angebote werden mit einbezogen. 
 
3. Für die Entwicklung einer quartiersbezogenen Woh n- und Pflegeinfrastruktur sind 
Prinzipien zugrunde zu legen, die den Einzelnen mit seinen Bedürfnissen, dem Leben in 
der Gemeinschaft, den Beteiligungs- und Mitwirkungsbedürfnissen sowie dem Ausbau 
und der Entwicklung einer notwendigen Infrastruktur gerecht werden. Von besonderer 
Bedeutung ist eine lebensweltliche, individuelle und ganzheitliche Ausrichtung der 
sozialen Infrastruktur. Notwendig ist es zielgruppenspezifische Zugänge zum 
Unterstützungs- und Hilfesystem zu erschließen und neue trägerübergreifende 
Kooperationsstrukturen aufzubauen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechend es Konzept zu erarbeiten. Dabei soll 
ein Quartierstützpunkt als ein wohnortnahes Netzwerk fungieren, das die 
Zusammenarbeit der beteiligten Akteure fördert und unterstützt. Darüber hinaus wird 
geprüft inwieweit ein modifiziertes Konzept der Pflegestützpunkte im Rahmen der 
geplanten Änderungen des SGB XI mit einbezogen werden kann. Bei der Herleitung der 
Anzahl von Stützpunkten bezieht die Verwaltung verschiedene Rechenmodelle aus 
anderen Städten (z.B. Gelsenkirchen) sowie die konkreten demografischen Daten zu 
den Stadtbezirken mit ein.  
 
5. Zu den Aufgaben der Quartiersstützpunkte sollte u.a. gehören: 
- Transparenz über das Angebot an Hilfen für Mensch en mit Unterstützungsbedarf 
im Kontext Krankheit und Pflege herstellen und darüber neutral und unabhängig 
beraten; 
- unabhängig vom Anbieterinteresse neutral am Unter stützungsbedarf der 
Hilfesuchenden orientiert, die notwendige Unterstützung auf den Weg bringen; 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
„Neuausrichtung  der kommunalen 
Altenpolitik: 
Wohnen und Pflege im Quartier 
sichern - Neue Vernetzungsstrukturen 
im Stadtteil entwickeln – kommunale 
Fachdienste bündeln und auf den 
Stadtteil ausrichten!“
 
21.02.2008

2 
 
- Information und Beratung  über niedrigschwellige Angebote, wie zum Beispiel 
haushaltsnahe Dienstleistungen und auch deren Vermittlung; 
- innerhalb des Unterstützungssystems auf die Lücke n im System der Hilfen 
aufmerksam zu machen; 
- die Angebote auf die Bedarfe unterschiedlicher Pe rsonengruppen auszurichten 
und zielgruppenspezifische Zugangswege zu eröffnen; 
- die Absprachen zwischen den Beteiligten durch die  Einrichtung entsprechender 
Strukturen gewährleisten; 
- Förderung der Kooperation aller Leistungsträger u nd Anbieter sozialer 
Dienstleistungen und Vereinbarung über die Formen der Zusammenarbeit. Hierzu 
gehört auch eine Einbeziehung der Wohnungswirtschaft im Quartier (z.B. Konzept 
Wohnen mit Versorgungssicherheit). 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die kommunalen F achdienste der Altenhilfe-, der 
Wohnberatung und der Pflegeberatung Altenpolitik zu bündeln und diese in ein  
wohnquartiersbezogenes Konzept mit einzubeziehen. 
 
7. Es wird eine enge Verzahnung mit bestehenden For men nachbarschaftlicher Hilfe und 
ergänzenden Angeboten für Menschen im Stadtteil vorgesehen, sodass es zu 
gegenseitigen Synergien sowie zu einem dichten Netz kommt, das das selbstständige 
Wohnen im Alter und bei Pflegebedarf  im Gesamten befördert. Die in den Stadtteilen 
bereits vorhanden Selbsthilfe-, Angehörigengruppen oder Gesprächskreise werden in 
diesen Prozess eingebunden. 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Pflegebedürftige und ihre Bezugspersonen stoßen vielfach nicht nur beim 
Zusammenstellen individueller pflegerischer Versorgungspakete, sondern auch in Fragen 
der Anspruchsberechtigung und Beantragung von Leistungen auf hohe Hürden. Die 
Unüberschaubarkeit des Pflege- und Gesundheitssystems, die engen Leistungsvorgaben 
der Pflegeversicherung sowie die mangelhafte Abstimmung bzw. Schnittstellenprobleme 
zwischen oftmals diversen Kostenträgern und Leistungserbringern behindern eine 
bedarfsgerechte, eigenverantwortlich gesteuerte Pflege. Nicht selten endet dies mit der 
Einweisung in ein Pflegeheim, obwohl die Betroffenen und ihre Angehörigen große 
Anstrengungen unternommen haben, die Pflege in der eigenen Häuslichkeit zu 
organisieren. 
Mit einer Förderung der Entwicklung von Quartiersnetzwerken und -stützpunkten sollen im 
Rahmen der Quartierskonzepte für die Orts- und Stadtteile das selbständige Wohnen in 
der vertrauten Wohnumgebung auch bei Hilfe- und Pflegebedarf gestärkt, professionelle 
Hilfe und Unterstützung in den Wohnquartieren weiter verbessert und der Aufbau sozialer 
Netzwerke gefördert werden. Hierzu werden die Angebote in den Stadtteilen und 
Quartieren an Beratung, Alltagshilfen, Hilfen bei der sozialen Integration, 
Wohnungsanpassungsberatung sowie die kleinräumige Organisation der ambulanten 
Pflege und komplementären Unterstützung weiterentwickelt.

3 
 
2. Im Rahmen der Novellierung der Pflegeversicherung beabsichtigt die Bundesregierung 
neue Strukturen zu schaffen, die eine niedrigschwellige, wohnortnahe und individuelle 
Beratung und Begleitung der Betroffenen versprechen. Hierzu sollen Pflegestützpunkte für 
jeweils ein Gebiet von 20.000 EW eingerichtet werden. Vorgesehen ist derzeit im Entwurf 
zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz der Bundesregierung, dass die Pflegestützpunkte im 
Wesentlichen von den Pflegekassen getragen und finanziert werden sollen.  
Soll die quartiersnahe Organisationsform der Pflegestützpunkte funktionieren, muss deren 
Leistung allerdings neutral und unabhängig erfolgen, denn die Betroffenen brauchen hierbei 
eine absolut verlässliche Vertrauensbasis. Zum anderen müssen dazu in einem Netzwerk 
alle wichtigen Akteure gleichberechtigt kooperieren – von den Pflegekassen über die 
Kommunen und Pflegeanbieter bis zu Selbsthilfe- und Verbraucherorganisationen. Deshalb 
muss angestrebt werden, dass die Koordination der Stützpunkte in die Verantwortung der 
Kommunen gelegt wird, denn  die Wohn-, Lebens- und Pflegesituation der älteren 
Bevölkerung stellt einen bedeutenden Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge sowie 
der Stadtentwicklung und Wohnungspolitik dar. Mit dem Konzept einer quartiersgestützten 
kommunalen Altenhilfe- und Pflegeberatung schafft die Stadt Münster die Voraussetzung 
um sich den steigenden Bedarfen im Bereich der Altenhilfe zu stellen und diese im Sinne 
einer integrierten Wohn- und Altenhilfepolitik zu gestalten.  
 
3. Die Stadt Münster hat im Bereich der Altenhilfe und der Pflegeberatung vielfältige 
Angebote, die jedoch auch aus historischen Gründen über verschiedene Ämter und 
Liegenschaften verteilt sind. Ist die Stadt Münster in einigen Bereichen wie z.B. den 
Wohngemeinschaften für Demenzkranke und dem Beratungsangebot bei Demenz 
hervorragend aufgestellt, so hinkt derzeit die kommunale Organisation des Altenhilfe und 
Pflegebereichs den durch den demografischen Wandel gestiegenen Anforderungen 
hinterher. Pflegebedürftige und ihre Angehörige stehen einem kaum durchschaubaren 
kommunalen Angebot gegenüber. So ist die Fachstelle Pflege in der Bezirkssozialarbeit 
Teil des Kommunalen Sozialen Dienst, der sich aber im Schwerpunkt mit 
familienbezogenen Hilfen beschäftigt. Im Gesundheitshaus sind das Infobüropflege sowie 
die Wohnraumanpassungsstelle angesiedelt, das Wohnungsamt hat Wohnberatung sowie 
das Projekt Wohnen für Hilfe in seiner Zuständigkeit, die Volkshochschule hat kürzlich mit 
einem Angebot haushaltsnaher Dienstleistungen sowie der Beratung dazu begonnen, die 
Stiftungen unterstützen diverse Projekte, Heimaufsicht und kommunale Pflegeplanung sind 
wiederum im Sozialamt angesiedelt. Hinzu kommen diverse z.T. fachlich spezialisierte 
Angebote freier Träger oder auch einzelner Pfarrgemeinden. Sie alle ergänzen das System 
der Pflege durch ambulante Dienste, in stationären Einrichtungen oder in der Tagespflege, 
sind jedoch noch nicht kundenfreundlich und niedrigschwellig miteinander verzahnt.   
 
Maria Klein-Schmeink 
Helga Bennink 
Wilhelm Breitenbach 
Prof. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
Manfred Kehr 
Hery Klas 
Karina Kuschewski 
Jutta Möllers 
Jörn Möltgen 
Carsten Peters 
Tim Rohleder 
Ilse Schleef 
Dr. Rita Stein-Redent 
Brigitte von Schoenebeck

Beratungsverlauf (1)

12.03.2008 Rat
TOP 34.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bremer Straße 54

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0016/2008
Typ
Antrag an den Rat
Datum
04.03.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37